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gebung. Wenn 1918 der erste Wahlaufruf der Deutsch­nationalen beteuerte, daß die gegebene Verfassung für den deutschen Staat ,, nunmehr die parlamentarische Regierungs­form" sei ,,, getragen vom Vertrauen der Mehrheit der Bürger, und ruhend auf dem gleichen Wahlrecht", so wirfte

Wilhelm II.   als Scharfrichter.

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auf die Konservativen der Parlamentarismus wie das rote Er ließ massenhaft hinrichten.- Die Hinrichtungen der letzten Jahre.

Tuch auf den Bullen. Was sie alle insgeheim dachten, sprach der. Junker v. Oldenburg- Januschau aus, als er ins Barlament das. freche Wort schleuderte, der Kaiser von Deutschland   und König von Preußen müsse jederzeit das Recht haben, einem Leutnant zu befehlen: Nehmen Sie zehn Mann und lösen Sie den Reichstag auf!", und ein Staatsmann, der das allgemeine Wahlrecht auf Preußen übertragen wollte, schien ihnen des Hochverrats schuldig. Das Dreiflaffenwahlsystem half ihnen die Vore macht im größten deutschen   Bundesstaat sichern, in dem 1912 von 11 Ministern 7, von 12 Oberpräsidenten 10, von 36 Re­gierungspräsidenten 20 und von 497 Landräten 276 adlig maren. Darum flammerten sie sich auch noch im Weltfrieg, als selbst die Osterbotschaft des Kaisers das gleiche Wahlrecht verhieß, verzweifelt an diesen Wechselbalg und versetzten so der Front den wirklichen Dolch stoß in den Rücken. Erst unter den Trümmern des alten Preußen wurde das infamfte aller Wahlsysteme begraben.

Daß es zum Weltkrieg fam, auch daran trugen die Konservativen ihr gerüttelt Maß Schuld. Sie betrieben die Züchtung des gedanken- und willenlosen Untertanen ebenso wie die Berherrlichung des aus dem Mittelalter stammenden und ins Mittelalter gehörenden Gottesgnadentums. Ihr efler Byzantinismus hetzte einen pathologisch schwachen pathologisch schwachen Herrscher in immer steilere Höhen des Cäsarenwahns hinauf, so, wenn die Kreuz- Zeitung  " in einer Geburtstagsode von dem haltlosen Komödianten delirierte:

Mit Adlerbliden

Großen Sinnes herrscht er. Sieht er jedem, der sich ihm naht, ins Geficht Sieh, das sind die Augen des großen Ahnherrn, Friedrichs des Zweiten!

Die Konservativen trieben zu stets tolleren Rüstungsver­mehrungen, die Konservativen lenkten durch Mißhandlung der Polen  , Dänen, Elsässer und Lothringer   innerhalb unserer Grenzen den Unwillen der Welt auf Deutschland  , die Kon­servativen verkündeten für die auswärtige Politik den frevlen Grundsatz: Macht geht vor Recht! und verhöhnten alle Friedensbestrebungen, die Konservativen raffelten schließlich so herausfordernd mit dem deutschen   Schwert", daß ihnen Bethmann Hollweg   in offener Reichstagssigung ent­gegentreten mußte. Und als der Krieg tobte, waren sie die ersten und eifrigsten, das Volk zu belügen und zu verheyen und den Verteidigungsfrieg in einen Eroberungskrieg zu verwandeln. Sie schrien am lautesten nach dem verschärften U- Boot- Krieg, sie verlachten das Eingreifen der Vereinigten Staaten  , sie machten jede Friedensmöglichkeit zunichte, fie flebten Blafate an alle Wände: Es besteht Gefahr, daß Deutschland   einen Verständigungsfrieden schließt!" Wahrlich, nie wies eine bankerotte Firma solche Passiven auf wie die Konservativen im November 1918!

Die Konkursmasse dieser Partei übernahmen die Deutsch­nationalen. Alles Gerede ändert daran nichts, denn wie sollte der deutschnationale Graf Me starp von heute etwas anderes sein als der fonservative Graf Westarp von Damals. Grattez le Russe et vous trouverez le Tartare! Kragt den Deutschnationalen, und der Konservative fommt ztem Vorschein! Daß manchem von ihnen dabei nicht wohl ift, begreift sich angesichts der Wahlen. Denn, rechnen die Wähler Schuld und Schulden der Konservativen und der Deutschnationalen   zusammen, fo folgen sie voller grimmer Luft der Losung, die einst, freilich mit anderem Ziel, der desertierte erlauchte Schutzherr der Junter ausgegeben hat: Jezt aber wollen wir sie dreschen!" Sie werden 1928 gedroschen werden, Heydebrands fel. Erben!

Umgestaltung der Besoldungsreform. Die Besoldung in der Wehrmacht. Die Ruhegehälter. In der Montagsigung des Ausschusses für den Reichshaushalt über die Besoldungsreform nahm die Besprechung der Be­foldungsgruppe C: Soldaten der Wehrmacht, einen breiten Raum ein. Genosse Rofmann legte dar, daß die Soldaten der Wehr­

Frack und weißer Weste."

Der alte König Wilhelm von Preußen   hatte seit 1871, wo ein Justizmord in Preußen aufgebedt murde, bis zum Attentat von Hödel feine Todesurteile mehr vollstrecken lassen. In den reftlichen zehn Jahren seiner Regierungszeit, von 1878 bis 1887, Gieß er von 529 zum Tode Berurteilten 38, das sind ein wenig über 7 Pro3., hin richten.

Das wurde unter Wilhelm II.   mit einemmal ganz anders. Ban 1888 bis 1913 find im ganzen in Preußen 713 Tobesurteile gefällt worden. Davon wurden

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431, das sind über sechzig Prozent( genau 60,4 Proz.) vollstreckt! seinem Begnadigungsrecht zehnmal Wilhelm machte weniger Gebrauch als sein Großvater. Er ließ in den Großvater. Er ließ in den 25 Jahren seiner Herrschaft über 400 Menschen vom Leben zum Tode befördern! Und daß diese fürchterliche Zahl des staatlichen Massen mordens nicht doppelt oder dreifach so groß ist, das liegt offensichtlich daran, daß die Gerichte viel weniger Todesurteile als früher fällten, weil sie bald wußten, daß auf die Begnadigung der Verurteilten zehnmal weniger zu rechnen war als früher!

Auf Wilhelm II.   ruht nicht nur die Mitschuld an den Millionen von Todesopfern, die in der Raserei des Weltkrieges vernichtet ruht auch die wurden. Auf ihm und ihm ganz persönlich Schuld, der staatlichen Mordjustiz in vielen hundert Fällen mit falter Ueberlegung freien Lauf gelassen zu haben.

Unter der Republif ist das Berhältnis zwischen zum Tode Ber­urteilten und Hingerichteten weit beffer geworden. Die Zahl der Verurteilungen hat in der Nachfriegszeit starf zugenommen: Von 1919 bis 1926 wurden in Preußen nicht weniger als 556 Menschen zum Tode verurteilt. Davon sind 42 oder 7% Proz. enthauptet worden.

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Die Zahlen der letzten Jahre find: Berurteilte Berurteilte

Männer

Frauen

davon hingerichtet

1922 1923

82

6

12 Männer

49

8

1 Mann

1924

57

12

2 Männer

f10 Männer

1925 1926

63

20

11 Frau

46

12

4 Männer

.

Die preußische Begnadigungspragis ist also in der Republit mieder so geworden, wie sie ein Jahrzehnt vor Wilhelm II.   gewesen mar. Aber sie hat auch heute noch nicht den Stand erreicht, den Preußen nach 1870 hatte, als dort keine Hinrichtungen mehr vor­famen. Das liegt allein daran, daß die sozialdemokratischen Minister ihrer grundsäglichen Gegnerschaft gegen die Todesstrafe nicht immer zum Siege verhelfen tonnten. Golange die barbarische Todesstrafe aus dem Strafrecht nicht verschwunden ist, hängt von der Macht der Sozialdemokratie in Preußen und den Ländern das Schicksal der zum Tode Verurteilten ab.

In Frad und weißer Weste pflegte bisher der Scharfrichter in Preußen seines Amies zu walten. Dies Kostüm ist nach lleberwindung mannigfacher etatsrecht­licher Schwierigkeiten" beseitigt. Das mag die Justiz­verwaltung für eine Berbesserung halten. Statt aber die Fassade zu verfchönern, tommt es darauf an, die elende mittelalterliche Einrichtung überhaupt abzureißen!

Auf Grund der sogenannten Hindenburg- Amnestie find in Breußen bis jetzt 8300 Einzelbegnadigungen erfolgt. Die Begnadigungen erstrecken sich auf Strafaufschub, teilweisen und völligen Straferlaß.

Der Bürgerblock entrechtet die Mieter.

Die Sozialdemokratie fordert soziales Wohnrecht.

Nach der Zivilprozeßordnung fann wegen einer Geldschuld| Der Mieter wird schlechter gestellt als der Geldschuldner. Dieser das Mahnverfahren durchgeführt werden. Der Gerichts­schreiber stellt auf Antrag des Gläubigers dem Schuldner einen 3ahlungsbefehl zu. Widerspricht ihm der Schuldner, dann muß der Gläubiger flagen. Erscheint der Schuldner nicht zum Gerichtstermin, dann fann gegen ihn ein Verfäumnisurteil erlassen werden. Erhebt er gegen dieses Bersäumnisurteil Einspruch, so hat er im Klageverfahren das Recht, alle Einwendungen gegen die Schuldforderung geltend zu machen.

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fann auch beim Versäumnisurteil Widerspruch erheben und seine Einwendungen geltend machen, der Mieter nicht, er wird ungleich schlechter gestellt, obgleich bei ihm mehr auf dem Spiele steht. Der verfäumte Einspruch gegen die Kündigung foll dem Zahlungsbefehl He gleichgestellt werden, der Mieter soll aber nicht das Recht haben, tan hiergegen materielle Einwendungen zu machen. Nur raus mi dem Mieter aus der Wohnung, feine Familie wird bebentenir dem Schicksal überlassen!"

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Anders beim Kündigungsverfahren. Hier handelt es sich nicht Die Blodmehrheit verfolgt hartnädig bas Ziel, den bloß uni Geldschulden, sondern die Wohnung fam auch gemieter zu entrechten, es besteht taum noch Hoffnung auf fündigt werden, wenn der Vermieter vom Mieter oder Rückkehr zur Einsicht. Das wird und darf die Sozialdemokratie einer Person, die zu seinem Hausstand gehört, oder der er den nicht abhalten, alle Hilfsmittel zu erschöpfen, um dem Mieter zu Den Gebrauch des Mietraumes überlassen hat, also Untermieter, erheb schützen. lich belästigt wird, wenn der Mieter einen unangemessenen Gebrauch Dom Mietraum macht oder durch Vernachlässigung der gebotenen Gorgfalt den Mietraum erheblich gefährdet, oder Dritten den Miet, raum unbefugt überläßt, endlich, wenn der Vermieter unter ge. wissen Voraussetzungen den Raum selbst für sich be­ansprucht.(§§ 2, 3 und 4 des Mieterschutzgesetzes.)

Der Hausbesizer stellt bei dem Gerichtsschreiber den Antrag: der Gerichtsschreiber foll prüfen, ob die Kündigung für den angegebenen Zeitraum zulässig ist, und stellt dann

dem Mieter amflich das Kündigungsschreiben

zu. Der Gerichtsschreiber hat also nicht nur rein formell den Inhalt des Kündigungsantrages nachzuprüfen, sondern er hat auch I zu prüfen, ob die Voraussetzungen der§§ 2 bis 4 des Mieter

Warum der Bürgerblod fo vorgeht, hat der Zentrumsabgeben ordnete und Arbeitervertreter" Tremmel dahin erklärt, ä daß endlich der Hansbesitzer wieder über sein verfassungsmäßiges bas Eigentum verfügen fann! Freilich weiß auch er, daß nach den m Verfassung Eigentum in den Dienst für die Allgemeinheit fub gestellt werden muß. Der Befehl der Hausbesitzer ist ihm aber fun noch wertvoller als die Verfassung. Die Sozialdemokratie will nicht nur die Mieter schützen, sondern un sie verlangt die Schaffung eines fozialen Wohnungsrechts, das ja auch die Verfassung den Deutschen   zusichert. Die Wohnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch einer Leihfache gleichgestellt. Das 30]

Beamten gestellt werden dürften. Die Offiziere hätten jetzt auch den futzes vorliegen. Seine Prüfung geht also über das Formale meit und es ist vor dem Kriege schon durch den Dittaturmietver:

werden. Die Schüßen und Oberschützen   scheinen jetzt aber tatsächlich schlechter gestellt zu sein als früher. Bis zur zweiten Lesung müßte daher die Regierung zahlenmäßige Unterlagen zur Beurteilung der Berhältnisse der unteren Mannschaften beibringen. Auch die Ungleichheiten zuungunsten des Sanitätstorps und der Dedoffiziere wolle seine Partei beseitigen.

In Verfolg dieser Ausführungen brachten die Regierungs­parteien eine Entschließung ein, in der die Reichsregierung ersucht wird zu prüfen, inwieweit eine Befferung des Besoldungsdienstalters bei den Sanitäts- und Beterinäroffizieren in den Besoldungsgruppen C 9 und C 7 zur Angleichung an die Verhältnisse der akademisch vorgebildeten Beamten vorgenommen werden könne.

Bei der dann folgenden Besprechung der Besoldungsordnung D: Polizeibeamte beim Reichswasserschutz beantragte Genoffe Steintopf Aufnahme dieser Beamten in die Besoldungs­ordnung A. Bisher jei noch nicht entschieden, ob diese Beamten in die Schußpolizei der Länder aufgenommen werben fönnten.

In der Abstimmung wurden gleichlautende Anträge der Oppositionsparteien auf Aufhebung der Besoldungsordnung D ( Reichswasserschutz) abgelehnt. Auch alle anderen Anträge der Oppositionsparteien verfielen wie bisher stets der Ablehnung.

Es wurde dann der bisher zurückgestellte Abschnitt V des Gesetzes: Wartegelder, Ruhegehälter und hinter­bliebenenbezüge in Beratung genommen. Die Genossen Roßmann und Steinkopf begründeten einen sozialdemokratischen Antrag, der für die betreffenden Paragraphen dieses Abschnittes neue Fassungen vorsieht, um die Härten für die Ruhegehaltsempfänger, Beamte im Ruhestand und Warteftand, für die Hinterbliebenen usw., nach Möglichkeit zu beseitigen. Im gleichen Antrag wird verlangt, daß solchen Ruhegehalts­erapfängern, die neben dem Ruhegehalt noch ein weiteres größeres fteuerbares Einkommen haben, das Ruhegehalt in bestimmten Ab­ffufungen zu fürzen ist. Unsere Genossen verwiesen auf die bereits einmal vom Reichstag beschlossenen Kürzungen, die feinerzeit unter Mitwirkung des Zentrums beschlossen worden seien. Es fei unver­ständlich, weshalb man nicht Höchstgrenzen für Pensionen und für Witwenrenten festlegen tönne.

Da in dieser Frage wiederum Meinungsdifferenzen unter den Regierungsparteien sich zeigten, mußte die Sizung vertagt werden.

Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurden am Montag bei bar Welterberatung des Mieterichuzgesetzes alle sozialdemo tratischen Verbesserungsanträge zugunsten der Mieter von den Re­gierungsparteien abgelehnt und die Bestimmungen der Regierungs­vorlage angenommen,

hinaus. hier handelt es sich nicht bloß um eine Geldſchuld, sondern auch um den Verlust der Wohnung, da der Mieter, der schuldhaft wegen 3ahlungsverzug die Kündigung ver antaßt, teinen Anspruch auf einen Ersatzraum hat Rechtlich und anlaßt, teinen Anspruch auf einen Ersatzraum hat Rechtlich und sozial durfte das Kündigungsverfahren nicht dem Mahnverfahren gleichgestellt werden. Deshalb verlangten die Sozialdemokraten Kündigung erst dann, wenn das Güteverfahren in Verhand­die Prüfung durch den Einzelrichter und die Zulässigkeit der lung mit den Mietparteien ergebnislos verlaufen ist.

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zweifellos die Nugung des Grund und Bodens zu Wohnzwecken anders zu werien als gewöhnliche Ware, die man beliebig wie alte Hosen veräußern fann. Wer. Häufer vermietet, also daraus ein Geschäft macht, hat andere Berpflichtungen gegen den mieter, dessen Leben, Familienglück und unglüc sich in dem Miet- gr Antrag verlangt von der Regierung die Schaffung eines raum abspielt, als ein einfacher Händler. Der sozialdemokratische Miet- und Wohnrechts, die Wohnungsaufsicht und fpü Die Blockmehrheit lehnte beide Anfräge ab. Wohnungspflege als eine öffentliche Angelegenheit und bod Der Mieter wird durch die amtliche Kündigung beunruhigt begründet das im einzelnen. Der deutschnationale Justizminister und eingeschüchtert, er wird oft annehmen, daß er bereits verurteiltergt erkennt an, daß schon vor dem Kriege dle Revision des Mietrechts notwendig geworden war, hält aber den Zeitpunkt ist und den Widerspruch unterlassen. noch nicht für gekommen, ein neues Dauermietrecht zu schaffen! o Bon dem Vertreter der sächsischen Reglerung ist die Notwendig ura feit der Schaffung eines sozialen Mietrechts betont worden. Er zmi schlug für die Uebergangszeit vor, ähnlich wie bei den Tarife wil verträgen, einen Mietvertrag unter Mitwirkung der Regierung zwischen Hausbesiger- und Mieterorganisationen zu vereinbaren. n Damit würde für den Fall der endgültigen Beseitigung des Mieter Hus schutzes wenigftens der befannte Hausbefizermietvertrag beseitigt fon amtliche Zählung, die sich nur auf einen Teil der Gemeinden mu erstreckt, stellt fest, daß

Die Kündigung soll auch als zugestellt gelten, wenn der Mieter oder ein Angehöriger nicht angetroffen wird, durch Hinter legung beim Amtsgericht, beim Gemeindevorstand, bei der Polizet

behörde oder durch Anschlag.

Ein fozialdemokratischer Antrag, diese Erfahzustellung beim Mieffündigungsverfahren auszuschalten, wurde von der Blod­mehrheit abgelehnt,

angeblich, weil dadurch die allgemein gültigen Regeln des Mahn- werden. Der Mieterschuß ist aus der Wohnungsnot enstanden. Die nie verfahrens durchbrochen würden.

Der Mieter kann formlos auch durch Angehörige innerhalb einer Bache Widerspruch gegen die Kündigung erheben. Diese in der Begründung vermerkte Widerspruchsart verlangten die Sozialdemokraten in das Gesetz aufzunehmen, um das Gesetz pier o dhe n auszudehnen, ein Verlangen, das auch der sächsische dem Laten verständlicher zu machen und die Einspruchsfrist auf Regierungsvertreter gestellt hatte. Belde Anträge wurden ab­gelehnt! Die von sozialdemokratischen Abgeordneten vorgetragenen Gründe, daß die Einspruchsfrist zu furz sei und von ortsabmefenben Arbeitern leicht verpakt werden würde, die Fürsorgeämter in der furzen Frist nicht helfend eingreifen könnten, hatte den Erfolg, baß die Widerspruchsfrist auf zwei Wochen verlängert wirde.

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930 000 Haushaltungen feine eigene Wohnungen haben. Das ist der jeßige Altbebarf. Dazu kommt nach An thre und nach Abzug der verfallenen Wohnungen und der infolge Todes sicht der Reichsregierung bis zum Jahre 1935 durch Eheschließungen falls aufgegebenen ein jährlicher Neubedarf von 200 000 Wohnun gen. Erst nach 1935 wird dieser Ncubedarf sich infolge der Geburten ver abnahme während des Krieges vermindern. Wir haben alfo no.h geb mindestens zehn Jahre mit der Wohnungsnot zu hn rechnen. Sie wird erst dann als behoben betrachtet werden fönnen, wenn nicht nur der Bedarf gedeckt. ist, sondern auch eine Reserve Höh von Wohnungen geschaffen ist. Erst dann fann fid) Angebot und wie Nachfrage ausgleichen und dem Mietwucher gesteuert werden. Re­fultiert der Mieterschutz aus der Wohnungsnot, so muß er auch bis zur Behebung der Wohnungsnot bestehen bleiben und muß zuvor in bas fann der Gerichtsschreiber auf Antrag die Räumung der ein soziales Wohnrecht umgewandelt werde Wohnung anordnen. Richard Lipinsti

Wenn der Widerspruch schuldlos versäumt ist, dann soll der Mieter nur bis zum Erlaß des Räumungsbefehls gehört werden. Kann er den Nachweis der Schuldlosigkeit nicht er bringen, dann

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