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Unverantwortlichkeit."

Der Deutsche   Zabatarbeiterverbond ist eine unserer ältesten Ge­werkschaften. Bereits im Jahre 1891 hatten die Tabafarbeiter einen schweren Kampf zu bestehen, den sie nach sechzehnwöchentlicher Dauer vertagen mußien, aus Mangel an Geldmitteln, nachdem 400 000 Mart für den Kampf aufgebracht worden waren. seinem Bestehen ist der Verband unermüdlich bestrest, die Indiffe.

renten heranzuziehen.

Sett

Das hindert das im 10. Jahrgang erscheinende Organ der Ber finer Moskausiliale jedoch nicht, in einem Artikel über die Lehren aus dem Zigarrenarbeiterkampf zu behaupten, daß nur durch die Paffivität und Unverantwortlichkeit der Verbandsführer" es zu einem jammerlichen Ergebnis" gefommen sei.

Sie" eben diese Verbandsführer haben nichts getan, um die infolge ihrer Berefendung primitinen und rüdständigen Teile her Tabafarbeiterschaft aufzuflären und zum Kampf zu mobili fieren.

Um die Unverantwortlichkeit der systematischen Heze gegen jeden nicht tommunistisch befehrten" Gewerkschaftsführer, die bie Rote Fahne" tagtäglich betreibt, rein sachlich zu kennzeichnen, dürfte diefes neueste Beispiel genügen. Die zweifelhaften Gewerf­schaftsfreunde auf jener Seite scheinen der Auffassung zu huldigen, daß die Agitation für den Anschluß an die Gewerkschaften um so mirksamer ist, te übler die Führer der Gemerfschaften beschimpft merden. Ist erst jedes Bertrauen der Unorganisierten zu den Ge merfichaften mit allen Mitteln untergraben, dann erft werden wadh fommunistischer Logif ble Gemerffchaften start und fampf fahig.

Die Lehre, die in der Roten Fahne" aus der Bigarren arbeiteraussperrung gezogen wird, steht auf dem gleichen Riveau gemerffchaftlicher Erfahrungen: die Unorganifierten müffen mährend eines Kampfes über Baffer gehalten, mit Gewerkschafts­geldern unterstützt werden.

Gleichzeitig ist auch diese Maßnahme das einzige Mittel, um die Unorganisierten reftios in den Berband zu bekommen."

Benn dieje Behauptung so richtig wäre, wie fie falsch ist, bliebe immer noch die Frage, woher die Gelder nehmen, um außer den Mitgliedern noch die Nichtmitglieder zu unterstützen. Bei der Unverantwortlichkeit biefer Strategen spielt der punkt bekanntlich feine Rolle. Unverantwortlich!

oft e n-

Lohnbewegung in der Metallindustrie. Das Lohnabkommen der Transportarbeiter gefündigt. Der Berkehrsbund hatte zu Sonntag vormittag nach dem Gewerkschaftshaus eine Versammlung aller in der   Berliner Metallindustrie beschäftigten Transportarbeiter und ar beiterinnen einberufen, bie sich mit ber sündigung bes Tarifvertrages beschäftigte. Der Seftionsleiter Genoffe romte erinnerte in seinem einleitenden Referat zunächst an die legte Lohnbemegung im März dieses Jahres, bei deren Abschluß all, gemein angenommen wurde, daß wenigstens ein einigermaßen an­nehmbarer Ausgleich für die Teuerung erfolgt fet. Kurz nach diefem Larijablub jezte jedoch eine neue Teuerungswelle ein, durch die die Lohnerhöhung bald überholt wurde.

afs bas Bohnabfommen gunn nächsten Termin zu füna biger.

Die Delegierten der im Berkehrsbund organisierten Transport­arbeiter haben aus diefer Erkenntnis heraus in ihrer Bersammlung am 13. November beschloffen, das Metallfartell zu ersuchen, den Tarif zum 31. Dezember zu fündigen. Das Metalltartell ift dieſem Beschluß in feiner Sigung am 30. November beigetreten. Metallindustriellen wissen leider nur zu gut, daß das Organi: Mit diesem Beschluß allein ist es nun aber nicht abgetan. Die lationsverhältnis der Transportarbeiter noch große Lücken aufweist. Diese Lücken gilt es in ganz furzer Zeit auszufüllen und damit die Voraussehung zu schaffen, daß die Lohnbewegung mit einem ansehnlichen Erfolg beendet

merben fann.

Auch die Metalltransportarbeiter müßten endlich erkannt haben, daß der Erfolg einer Lohnbewegung hauptsächlich von der Stärte der Drganisation der Beteiligten abhängt.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Grafififafion?

Die herannahende Weihnachtszeit, die bei manchem Arbei nehmer die Hoffnung auf eine Gratifikation ermedt, gibt Berane laffung, die Frage zu erörtern, ob ein Rechtsanspruch auf die Gratifitation befteht. Nach dem Wortbegriff ist die Gratifikation, Die besonders bei Angestellten häufig, bei Arbeitern feltener vor­Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Grafitationszahlung fommt, eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Das schließt aber nicht aus, daß ein besteht: sei es einzelneriraglich oder tarifvertraglich. Als einzel­pertragliche Abmachung in diesem Sinne genügt jede bei der Ein­ftellung des Arbeitnehmers oder späterhin erfolgte Erklärung des Arbeitgebers, aus der sich ergibt, daß dic Gratifi­tation zugefagt ist. Als folche Zusage fann es z. B. gelten, wenn der Arbeitgeber, um den Arbeitnehmer von der beabsichtigten Kündigung abzuhalten, ihn darauf hingewiesen hat, daß sein Gehalt bei ihm zusammengenommen mit ter bisher jeweils erhaltenen In der Diskussion sprachen u. a. auch die Genossen Urich und Jahresgratifitation ebenso hoch oder höher sei, als das Ortmann, die den Versammelten das straffe Organisations Gehalt in der anderen Stelle, die der Arbeitnehmer in Aussicht verhältnis der Unternehmer vor Augen führten und den Transport hat, in dieser Verweisung auf die Gratifikation liegt stillschweigend die Zusage ihrer fünftigen Bezahlung, während sie bisher viel­arbeitern in ihrem eigensten Interesse zur Nachahmung dringend empfohlen. Zum Schluß wurde einstimmig eine Entschließung leicht nur tatsächlich gewährt, aber nicht zugesagt war. Zumeilen freilich ist in ter Rechtsprechung die Auffassung her angenommen, in der den Beschlüssen der Delegierten und des Metallfartells zugestimmt und allen Berufs- porgetreten, daß die Zulage einer Gratififationszahlung als Sche Ita angehörigen zur Pflicht gemacht wird, sich ben freien Gewertungsversprechen anzusehen sei, weil die Gratifikation bes schaften anzuschließen, damit die eingeleitete Lohnbewegung zu dem greiflich etwas Freiwilliges sei, und daher der Formvorschrift des gewünschten Erfolg führt. $ 518 BGB  . unterliege. Wäre dies richtig, so würde ein Anspruch auf die Gratifikationszahlung nur aus einer Zusage in gerichtlicher oder notarieller Urkunde sich ergeben fönnen; alle anderen, schrift. lichen oder mündlichen, ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusagen wären unverbindlich.

Berweigerung unzulässiger Ueberstunden.

bustriellen Unternehmungen eine 3 em entfabrit, der das Rohbegrifflich Das Rittergut   Rüdersdorf betreibt neben anderen in material durch eine Drahtseilbahn zugeführt wird. Eines Tages teilte der Betriebsaffiftent ben Seilbahnarbeitern mit, fic müßten am folgenden Toge zwei leberstunden machen weil sonst die Zementfabrif wegen Mangel an Rohmaterial nicht ungestört fortarbeiten fönne.

Schon daraus folgt, daß diefe Rechtsauffaffung nicht mohl richtig doch fein fann. Sie scheitert denn auch daran, daß die Gratifikation zwar begrifflich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ift, aber body leifteten Dienste gefchieht, also feine rein unentgeltliche Leistung nur im Hinblid auf die vom Arbeitnehmer ge= ( Schenfung) ist; wird die Gratifilation zugefagt, fo erlangt fie eben burch diese Zusage die Eigenschaft eines Bestandteils der Dienstvertragvergütung des Arbeitnehmers. An die Einrichtung der Gratififat onszahlungen knüpfen sich mehrere juristische Streitfragen. Zunächst die Frage, ob auch aus der einfachen Tatsache, daß eine Gratifitation dem Arbeitnehmer jahrelang regelmäßig gewährt wurde, e'ne ftillschweigende Zusage und somit ein Rechtsanspruch hergeleitet werden kann. Sodann die Frage, ob, wenn ein Rechtsanspruch auf die Gratifitation anzu­erfennen ist, der Arbeitnehmer, der während des Jahres aus dem Betrieb ausscheidet sei es infolge e gener Kündigung oder in­Arfolge Kündigung des Arbeitgebers und infolgedessen den üblichen Zeitpunkt der Gratififationszahlung( Weihnachten, Neujahr, Bilanz­abschluß) beim Arbeitgeber nicht erlebt, überhaupt keinen Anspruch oder anteiligen Anspruch auf die Gratifikationszahlung für dieses Jahr hat. Diese. Fragen werden im Schrifttum einer Rechtsprechung verschieden beantwortet. es empfiehlt sich daher, daß der Arbeit. nehmer, wenn ihm die Gratisifation zugefagt wird, auch über die Frage des anteiligen Anspruchs bei vorzeitigem Aus scheiden aus dem Betrieb eine Vereinbarung herbeiführt.

Diese Begründung hielten die Arbeiter für unzutreffend, benn die Seilbahn wurde an tem fraglichen Tage gar nicht benut. Crft eine Stunde vor Feierabenb follte fie in Betrieb gesezt werden und dann sollten die zwei Ueberstunden folgen. Die Zuführung des Materials hätte also sehr wohl in der regulären Arbeitszeit erfolgen fönnen. Da zu fam noch, daß der Betriebsrat wegen der Ueber. stunden nicht befragt worden ist und daß zwei leber stunden nach einer regulären neunstündigen beitszeit überhaupt nicht zulässig sind.

Aus diesen Gründen verständigten sich die Arbeiter dahin, bie angeordneten Ueberstunden nicht zu machen, sondern nach Schuß des Neunstundentages den Betrieb zu verlaffen. Als die Arbeijer im Begriff waren, diesen Entschluß auszuführen, fam der Betriebsassistent. Er drohte mit Enilassung, falls die Ueberstunden nicht gemacht würden. Die Drohung verfehlte ihre Bittung nicht. Die Arbeiter blieben, bis auf einen, ber sich schon vor dem Erscheinen des Betriebsassistenten entfernt hatte. Dieser wurde am folgenden Tage entlassen.

Bor dem Arbeitsgericht focht er seine Enilaffung als un­billige harte an. Der Betriebscffiftent gab als Zeuge an, der   Kläger habe ihm gegenüber das Berlassen der Arbeit damit bes gründet, daß er zum Arzt gehen müsse und dies seinem Vorarbeiter mitgeteilt habe. Beides sei nicht wahr. Der   Kläger bestritt diese An­gabe. Das Gericht fchenfte der Zeugenaussage Glauben und wies Fortgehen von der Arbeit einen falschen Grund angegeben, billige Härte argesehen werden. er fei erit 27 Jahre alt, affo tomme feine Enilaffung nicht als un

Bei dem Tarijabschluß stand der Reichsinder der Lebens, haltungskosten auf 144,4, aber bis zum November aufbie& Tage ab mit der Begründung, der tager habe für fein 150,6 gestiegen. Jede Arbeiterfrau weiß aber, daß diejer Inder nicht die tatsächliche Teuerung widerspiegelt. Ihr Inder, der fie am zunerläffigsten über das Sinten der Kauffrait des Lohnes ihres Mannes unterrichtet, ist die Markttasche. Es ist den Transport­arbeitern einfach nicht mehr möglich, mit einem Bruttowochen: Ichn von 33 bis 35 Mart nur das notwendigste zum Leben zu beschaffen. Nachdem sich auch die tarifliche Festlegung der Löhne aller Arbeiter der   Berliner Metallindustrie an dem Widerstand der Metallindustriellen zerschlagen hat, bleibt teine andere Lösung übrig,

Großes Schauspielhaus.

fägl 30.

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Im Gegensatz zu diesem Urteil halten wir es nicht nur für eine Unbilligte it, sondern für eine unverschämtheit, wenn man einen Arbeiter deshalb entläßt, weil er sich der Leistung von Ueberstunden entzieht, die weder notwendig noch zulässig find.

Statt jeder besonderen Anzeige. Plötzlich und unerwartet haben wir unseren lieben, guten Mann, Vater und treuesten Freund, Herrn Polizei­präsident a. D. und Chefredakteur Gustav  

Krüger

im Alter von 49 Jahren nach einem arbeitsreichen, auf­opfernden Leben hergeben müssen.  

Magdeburg, den 4. Dezember 1927. Bismarckstraße 11 In tiefem Leid

Marie Krüger, geb. Kannegießer. Werner Krüger Heinz Krüger, Paul u. Dora Heinecke, geb. Fuss

Die Trauerfeier findet am Mittwoch. dem 7. De­zember, nachmittags 2 Uhr in der Hauptkapelle des Westfriedhofes statt. Freundlichst zugedachte Kranz­spenden an das Beerdigungs- Institut M. Richter, Hassel­bachstr. 2 und Hauptwache 3, erbeten. Beileidsbesuche dankend abgelehnt.

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Aus der Partei.

Ein Denkmal für Ferdinand   Hanusch, den Weberführer, Arbeiter Mehter imb ersten Sozialminister der Republif Desterreich ist im Schloßpark zu   Fischau in   Niederösterreich feierlich enthüllt worden. Dorf war früher eine Militärschule, Hanusch hat daraus ein Er holungsheim für jugendliche Arbeiter und Lehr. linge gemadt.

Berantwortlich für Bolitik: D: Curt   Geyer: Wirtschaft: 6. Klingelhöfez; Gewertschaftsbewegung: Fr. Eztoza; Feuilleton:$. Döscher; Lotales Berlag: Forwärts- Berlag Gm b S.,   Berlin Drud: Borwärts Buchdruckeret und Constiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in   Berlin und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co. Berlin GB 68. Lindenstrake- 8

Mehr

ehr als 50 Proz. aller Krankheiten haben ihren Ursprung in Verstößen gegen die Ernährungsgesetze.   Skorbut, Rachitis, Zuckerkrankheit, Arterlenverkalkung, nervöse Lei­den, Gicht, Rheuma, Magen-, Darm-, Nieren-, Gallen-, Unterleibskolik, Diarrhōen, Fettsucht, schlechte Zähne usw. Sind die traurigen Folgen von Ernährungstorheiten.

Au h Sie verfallen den Krankheiten der Falschernährten, wenn Sie Ihre unzeitgemäße einseitige Fleischkost fortsetzen. Nach einstimmiger Ansicht, der Forscher bildet die frische Frucht den lebensnotwendigen Bestandteil jeder Mahlzeit, ihre Ausschaltung rächt sich bitter. Also Mischkost um

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Täglicher Genuß frischer Früchte ist kein Luxus, sondern Notwendigkelt. Frische Früchte gibt es zu jeder Jahreszelt!