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Arbeiter und Angestelltenbetriebsräte!

Der nächste arbeitsrechtliche Informations. abend für Betriebsräte ist am Dienstag, dem 13. Dezember, abends 7 Uhr, im Saal 5 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24/25. Die Leitung des Abends hat der Kollege Clemens Rörpel vom Borstand des ADGB . Wichtige arbeitsrechtliche Themen fönnen von den Teilnehmern selbst zur Besprechung gestellt werden.

Die Arbeiter und Angestelltenbetriebsräte werden gebeten, sich zahlreich zu beteiligen.

Aus der Schuhfabrif O. Schulze.

Die Firma D. Schulze, Gerichtstr. 12/13, ist mit ihren 450 Ar­beitern die größte Schuhfabrit in Berlin . Sie scheint jedoch bestrebt zu sein, auch die berühmteste" zu werden, was durch die letzte Aus­perrung, die in geradezu unfinniger Weise wegen passiver Resistenz der Zuschneider erfolgte, zum Ausdruc tam. Der Erfolg der Aussperrung war, daß die Firma den Zuschneidern das bewilligte, was sie ihnen vorher verweigerte.

Nun bereitet die Firma durch ihren vor einigen Wochen von außerhalb geholten Betriebsleiter Müller den nächsten Konflikt vor. Dieser Herr Müller legt ein äußerst cufgeregtes, ner­vöses Wesen zur Schau. Es ist zu verstehen, daß ein Betriebsleiter unter den heutigen Verhältnissen nervös werden kann. Dann soll ihn die Firma aber in Urlaub schicken, anstatt ihn auf die Arbeiter­fchaft Loszulaffen. Der Betriebsrat gefällt dem Herrn Müller nicht. Für den Betriebsrat ift er nicht zu sprechen. Betriebsratszimmer gibt es nicht. Die beschwerdeführenden und ratsuchenden Arbeiter metden oft cn ihrem Vorhaben aehindert.

Für den Bildungsgrad des Betriebsleiters ist folgender Borfall bezeichnend. Ein Betriebsratsmitglied unterbreitete Herrn Müller das Anliegen, daß die Fräser eine Mehrarbeit zu leisten hätten, wofür sie eine Ertra bezahlung wünschen. Der Be triebsleiter drehte sich um, zeigte dem Betriebsratsmitglied seine

Hinterfront mit der Bemerkung: Biſſen Sie jetzt, was ich für eine Antwort gab?" Ja", sagte das Betriebsratsmitglied, den Arsch haben Sie mir gezeigt.

Wenn der Betriebsleiter dem Betriebsrat berart gegen übertritt, fann man sich vorstellen, wie er die übrigen Arbeiter be handelt. Die Arbeiterschaft wird sich eine solche Behandlung nicht lange gefallen lassen. Sie wird aber auch hoffentlich die Lehre daraus ziehen, fich restlos ihrer Gewerkschaft anzuschließen.

der Gewerkschaftsmitglieder der Firma Schulze, morgen, Mon­Die Arbeiterschaft wird ersucht, in der nächsten Zusammenfunst tag, bei Mecklenburg in der Ravenéstr. 6, alle Fälle bekanntzugeben, in denen sie ungerecht und verlegend behandelt wurden, damit für Abhilfe gesorgt werden kann.

Rechtmäßige Berufsbezeichnung.

Eine Zittauer Firma fuchte im Automarkt durch Inserat einen langjährigen Spezialisten in der Motorenschlosserei. Ein in Wilhelmshaven wohnender Arbeiter bewarb sich mit einer Karte um die Stellung. Er teilte mit, daß er Motorenschlof. ser sei. Der Arbeiter reiste auf die Zusage, daß er zum Tarif lohn eingestellt werde, nach Zittau , um die angebotene Stelle anzutreten. Als die Firma aus den Zeugnissen ersah, daß der Mann als Kupferschmied gelernt hat, dann aber mehrere Jahre als Motorenschlosser tätig war, stellte sie ihn nicht ein, weil sie getäuscht worden sei, denn der Arbeiter sei kein Spezialist. Das Arbeitsgericht 3ittau, das sich mit der Ange­legenheit zu beschäftigen hatte, stellte durch einen Sachverstän dig en fest, daß der Arbeiter berechtigt war, fich als Motoren nschlosser zu bewerben. Wer sich emporge­arbeitet habe, müsse auch die Möglichkeit befizen, feine Arbeitskraft entsprechend zu verwerten. Es sei nicht zu entscheiden, ob die Fähigkeiten zu dem Beruf ausreichten.

Das Arbeitsgericht erkannte, daß die firma, nachdem sie dem Arbeiter die Stelle schriftlich zusagte, mit ihm ein Vertrags­verhältnis abschloß. Obwohl der Arbeiter sich nur als

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Motorenfchloffer, nicht aber als Spezialiſt beworben habe, sei er von der Firma dennoch engagiert worden. Dem Kläger wurde deshalb der Anspruch auf Lohn für 14 Tage, Fahrgeld und Auslagen zugestanden. Dem Urteil Berufungsfähigkeit zu geben, wie die Firma beantragte, lehnte das Gericht ab.

Der Tarifvertrag im Versicherungsgewerbe.

8. und 9. Dezember 1927 in Würzburg eine Tagung seiner Der Zentralverband der Angestellten hielt am Reichsfachgruppe der Versicherungsangestellten ab. Die Reichskonferenz ertlärte nach Entgegennahme des Ge schäftsberichts ihre Zufriedenheit mit der bisherigen Interessenver­tretung durch den Zentralverband der Angestellten und sprach der Reichsgruppenleitung erneut das Vertrauen aus. Nach einem Vortrag über die wirtschaftliche Lage des Bersicherungsgewerbes wurde beschlossen, beim Arbeit geberverband deutscher Versicherungsunternehmungen den Reichs­tarifvertrag zu fündigen. Es soll sowohl eine Bera befferung der bisherigen Gehaltssäge als auch eine solche des Manteltarifs verlangt werden.

Auf der Reichskonferenz war auch der österreichische Vers ein der Versicherungsangestellten vertreten, und zwar durch die Kollegen Nemec, Dr. Foller und Baselli aus Wien . Die Konferenz sprach den österreichischen Kollegen ihre Sympathie in ihrem harten Kampfe um eine Berbesserung des Dienstvertrages aus. Die von bestem Geist getragene Tagung wurde mit einem Hoch auf den Zentralverband der Angestellten geschlossen.

Berantwortlich für Politik: Dr Curt Geyer : Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Chloru ; Feuilleton: A. S. Discher; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glocke; sämtlich in Berlin Berlag: Borwärts- Beriag 6 m b S., Berlin Drud: Borwärts- Buchdruderet und Verlagsanftal Paul Singer Co Berlin SW 68. Lindenstraße 3 Sierzu 5 Beilagen, Unterhaltung und Wiffen", Aus der Film- Welt" unb Blick in die Bücherwelt".

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