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dari tempwicz über die späteren Brügelci ben Reichsrufen: Rehmt ihm bag Gemehr weg! Der Schmico Aussage einer Frau Schumann von Intereſſe, die geſehen haben will,

Schulter gehauen habe, und zwar mit Schlägerel. Ich sah auch Schmelzer, der blutete, und hörte Höhuoch wollte ihm die Waffe entreißen, mußte aber wieder los laffen. Daß ich den alten Schmelzer gesehen habe, fann ich mich nicht entsinnen.

bannerleuten mit irgendwelchen Gegenständen ge­fchlagen hat, meiß er nicht. Brügel und Tritte habe er be tommen. Auf Befragen des Borsitzenden erklärte er, daß er mit glied des Werwolfs sei, daß er damals aher auch eine rote Hafenkreuzbinde getragen habe. Ich wollte nämlich auch zu den Safentreuzlern, aber sie wollten mich noch nicht annehmen. Die Binde trug ich aber schon.

Den Angeklagten August Schmelzer schilderte der Angeklagte als an und für sich sehr gemütlich, aber als einen Menschen, der, menn er wütend werde, außerordentliche rafte entmidle. So sei er einmal in einem Streit mit fünf Mann buchstäblich durch Borf.: Ajo mieder ein Kandidat.( Heiterfeit.) die Tür gegangen". Die Frage des R. Falkenfeld, ob er Jeuge: Da fam einer aus Berlin und wollte bei uns eine Orts- Mitglied des Betmolfs fei, bejahte der Zeuge gruppe gründen. Mitglied des Berwolfs sei, bejahte der Zeuge. Er bestätigt, daß Schießübungen vorgenommen wurden, an Senen August Schmelzer beteiligt war.

Die Hiller- Uniformen betamen wir geschift, und die Saten­freuzbinde ließ er mir gleich da. Justizrat Faltenfeld: Wissen Sie denn, was ein Hakenkreuz bedeutet? Sie find doch schon 20 Jahre alt. Jeuge( zögernd): Die Aufklärung wollte er mir erst später geben. ( Heiterfeit.) Borf.: Na, wissen Sie denn nun, was das bedeutet aber nicht? aber nicht? Jeuge( nach längerem 3ögern): Nein. Borf.: Aber Menschenskind, seien Sie vorsichtig! 3emfe, Sie müffen vielleicht vereidigt werden.

Das Gericht behielt sich eine Beschlußfassung über die Ber­eidigung des Zeugen 3emfe vorläufig noch nor.

Die Bernehmung einer ganzen Reihe von Arensdorfer Be wohnern ergab teine wesentlichen Einzelheiten, nur ein 69jähri ger Landarbeiter Bischof befundete, daß er den Ruf gehört habe: ta, so schieß doch!" Ob dieser Ruf von dem Vater des Schmelzer stammte, wußte er nicht. Daß August Schmelzer im Gesicht geblutet habe, wurde von mehreren Zeugen bestätigt, auch daß sein Vater mit einer Mistgabet bewaffnet war.

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Ein Schwächeanfall.

Während dieser Aussage erlitt der Angeklagte August Schmelzer plöglich einen Schwächeanfall. Stier um sich blickend faß er, während

Frau Teuber, die nächste Zeugin, bestritt auf Anfrage fehr energisch, pon Schmelzer beeinflußt worden zu sein ader etwas Aehnliches zu Leuten im Dorfe geäußert zu haben. Der Reichsbannerführer Schmidt gab dazu an, daß nach Be­fundungen zweier Reichsbannerleute, die heute vernommen werden follen, in Arensdorf Tagesgespräch sei, daß Frau Tauber felbft ertlart habe, sie sei non Schmelzer beeinflußt worden. Auf die Frage von Justizrat Faltenfeld an die Zeugin, weshalb fie Denn mit Schmelzer verfeindet sei, meinte der Borsigende unter fchallender Heiterkeit aller Anwesenden: Die Parteien find Mieter und Vermieter und deshalb perfeindet."

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Bon den Befundungen der weiteren Seugen war nur noch die wie Semte schon vor dem eigentlichen Zwischenfall durch eine Gruppe von sieben Reichsbannerradfahrern immer im Bidzad mit seinem Rad hindurchgefahren sei. Als später 3emte dann in Bedrängnis tam, habe

Frau Somelzer ihren Sohn fortwährend angefeuert, eiu­zugreifen und Zemke zu helfen. August Schmelzer habe zuerst nicht gewollt, aber sein Bater habe gerufen: 20s, Sensen und Forten raas. Später, ais Auguft Schmelzer mit dem Gewehr erschien, hätten einige gerufen: Nehmt ihm das Gewehr weg! Gin anderer aber, den sie nicht sehen konnte, den sie aber der Stimme nach für den Vater hielt, habe entgegnet: 2 a ßt ihn doch laufen.

Die Bekundung dieser Zeugin, daß sie von Tobsuchts. anfällen August Schmelzers mehrmals gehört habe, wurde auch von den Landwirt Tante bestätigt, der selbst einmal gehört hat, wie August Schmelzer nach einem Streit mit seinem Vater in den Hof eilte und schrie: Jch hole mir' ne Flinte und schleße Batern tot." Um 4 Uhr nachmittags vertagie der Borsigende die Berhand­lung auf den heutigen Mittwoch 94 Uhr und entließ die Arens­dorfer Zeugen mit der vielsagenden Bitte, direkt vom Gericht zum Bahnhof zu gehen und den nächsten Zug nach Hause zu benutzen.

Was es alles noch gibt!

Eine Ständekammer in der Republik .

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Eine Ständekammer in der Republif.- Das Königliche Markgrafentum Ober: laufit.- Gespenster, die bei Tage spazieren gehen. Reichstagsabgeord: 11. die Gemeinſchaft mit einer griftlichen

ihm alle Glieder zitterten, auf feinem Stuhl. Die anwesenden Herze

bemühten sich sofort um ihn und veranlaßten, daß er hinausgeführt murde, um fich zu erholen. Der Borsigende ließ daraufhin die Frühstückspause eintreten.

Nach einer halben Stunde war August Schmelzer wieber so hergestellt, daß die Verhandlung ihren Fortgang nehmen konnte. Der nächste Zeuge, Schneidemüller Schütte aus Arensdorf, cr­flärte, daß er gesehen habe, wie August Schmelzer

den ersten Schuß in der Richtung auf die Reichsbannerleute abgefeuert habe. Dieser Zeuge hatte übrigens auch von einem Reichshannermann das Rad Zemtes zur Aufbewahrung erhalten und an Zemte dann weitergegeben.

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Die vergebliche Warnung. on

Das Renkontre zwischen Zemke und Klemowicz schilderte der Arbeiter Bormelcher sehr anschaulich. Danach habe Bemte mit dem Stock des Hoffmann den Reichsbannermann, der, auf dem Rade figend, sich am Baum festhielt,& meimal über den Kopf ge= schlagen, so daß er zu Boden stürzte. Die herbeieilenden Reichs bannerleute befamen Zemfe zu fassen. Sie perfekten ihm was mit feinem eigenen Stod, und einer trat ihm ordentlich in den Hintern. Dann Iprang 3emte plößlich auf, rannte bis vor meine Haustüre, und dann rief er noch ein paarmaí: Mostrich jungen!" zu den Reichsbannerleuten. Nachher war dann die Schlägerei. Die beiden Schmelzer gingen dicht nebeneinander. Später fam dann ein Motorradfahrer durch, er bekam einen Schlag mit dem Gewehrkolben über den Rudjad, morauf er drei Schreckschiffe ab­fcuerte. Bei uns war es foon fange vorher Dorfgespräch, daß das Reichsbanner durchkommen müthe

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R.-A. Jolik: haben Sie aus dem Fenster herausgerufen: Rehmt ihm doch bie Blinte meg!", als Sie Schmelzer Jeuge: Jawohl, das habe ich gesagt, aber fie maren etwa 40 bis 50 Meter von mir entfernt.

mit dem Gemehr sahen?

R. 2. Rehab: Wer hat denn den Motorradfahrer mit dem Gewehrtalben geschlagen?

Jeuge: Das war August Schmalzer mit seinem Gewahr. Er traf aber den Fahrer nicht, sondern den Mann auf dem Sozius­fiz auf den Rucksack. Trok wiederholter Borhalte blieb der Zeuge Jemke auch nach den Befundungen Barmelchers dabei, daß er niemals Mostrichiungs"" gerufen habe.

August, nu ran mit die Flinte!" Interessant gestaltet sich dann die Bernehmung des 13jährigen Sohnes bes Seugen Bormelcher, Billi, der ziem lich unbefangen seine Befundungen machte. Er erflärte, wie schon in der Boruntersuchung, daß Schmelzer fen., als er mit seinem Sohn an der Spiße der Dorfbewohner in der Nähe des Bormelcher­fchen Hauses vorbeifam, seinen Sohn ermuntert habe. Der alte Schmelzer fagte: August, nu aber ran mit die Flinte. ( Bewegung.)

Borf.: Wie weit warst du denn in dem Augenblick von Schmel­

zers entfernt?

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Willi: Ich stand schon auf unserem Hof, das waren etwa

35 Meter.

Borf.( der auf einer Generalstabstarte nachgemessen hat): Du hast eine gute Schäßung, es find etwa 35 bis 40 meter. Boran hast du denn gemerkt, daß es der alte Schmelzer war? Hast du ihn denn bei diesem Ruf gesehen?

Willi: Nein, aber ich fenne seine Stimme ganz genau, und er sprach sehr laut.

Beuge Bormelcher( Bater): Der Junge hat mir auch sofort nachher erzählt: Bater, weißt du, mas der alte Schmelzer gefagt haf: August, ran mit die Flinte." Aber nach meiner Ansicht stand der Junge noch nicht auf dem Hof, sondern auf dem Borplatz.

Rechtsanmalt Bloch: Sagt Ihr Junge manchmal die Un­wahrheit?

Zeuge: Einmal als sechsjähriger Junge hat er bas getan. Da habe ich ihn so geschlagen, daß er liegen geblieben ist. Seitdem tut er es nicht wieder.

Rechtsanwalt Bloch: Doch, seine Lehrer behaupten es. Außer­dem wird gesagt, Sie wären mit Schmelzer verfeindet gewesen. Jeuge: Nein, mir maren gut befreundet und haben auch immer im Militärverein mit einander gesprochen.

Rechtsanwalt Falkenfeld: Da, vorauszusehen ist, daß diese Kinderausfage angegriffen mird, beantrage ich, Brofeffor Blaczet zu laden, der auf dem Standpunkt steht, daß nach der heutigen lieberzeugung der Wissenschaft Kinderaussagen unter Umständen von sehr hohem Wert sein tönnen.

In der Görlizer Boltszeitung schreibt der Reichstagsabgeord-| 1. die Gemeinschaft mit einer christlichen Kirche, 2. 24 Jahre alt, nete Genosse Buchwiz: 3. unbescholtener Ruf.

Bor mir liegt das Kreisblatt des Landkreises Görlig vom 8. Dezember 1927. An der Spize des amtlichen Blattes finde ich eine Bekanntmachung des Landrats, wonach die Gemeindevorstände aufgefordert werden, bis zum 22. Dezember die Borbereitun gen für die Wahl der Landgemeindeabgeordne ten treffen.

des Oberlausiger Kommunallandtages zu

Ich denke, ich sehe nicht richtig, glaube doch meine Heimat zu fennen und meiß nichts von einem Kommunallandtag. Ich frage alle Bekannten: Was ist der Kommunallandtag? Niemand weiß es. Nun renne ich in alle Buchhandlungen, ob ich nicht eine Verfassung jenes mysteriösen Parlaments erhalten könne. Jeht habe ich sie; man möchte heulen. Das Ding ist im Jahre 1922 neu gedruckt und nennt sich: Kommunal- Landtags- Verfassung im Königlich Breußischen Markgrafentum Oberlausit."

Aus der 16 Seiten umfassenden Berfassung schlägt uns die Moderluft vergangener Jahrhunderte entgegen. Die letzte Seite der Berfassung zeigt uns, woher die Rechte" jener Dunkeltammer ftammen. Dort ist zu lesen:

Berlin , den 2. Juni 1827. Wir, Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Breußen un entbelen .. Unjern getreuen Ständen des Herzogtums Schlesien , der Grafschaft Glas und des Martgrafiums Oberlauji Unfern gnädigen Gruß.

schaft und den Ständen abengenannter Gebietsteile die Errichtung Dann folgt bie gnädige Erlaubnis, verfuchsweise der Ritter. einer tommunalen Ständenertretung zu gestatten.

Gehen wir uns die sogenannte Berfassung jenes mittelalter­lichen Barlaments einmal näher an. Der§ 1 umgrenzt das Ver. faffungsgebiet. Es gehören bazu:

Das königliche Markgrafenfum Oberlausit, welches aus den vier Candräflichen Kreisen Görlig, Lauban , Rothenburg und Hoyerswerda besteht".

82 bejagt, daß jedes Jahr einmal dieser Landtag in Görlig tagt, die Tagungsdauer darf pier Wochen nicht überschreiten.

fchieden. Dem ersten Stand gehören an die Standesherren von § 3 stellt die Wahlordnung fest. Es werden vier Stände unter­Muskau und Seidenberg und die Prälaten, dem zweiten Stand alle adligen Besitzer eines unmittelbaren Rittergutes usw., dem dritten Stand die Städte, dem vierten Stand die Gutsbesitzer bis zu einer gewissen Befigarenze. Das Bahlrecht" des vierten Standes ist von einem Besitz von mindestens 50 Scheffel( etwa 50 Morgen)

abhängig.

Bartaments ist von folgenden drei Boraussetzungen abhängig: Die persönliche Qualifikation jedes Mitgliedes dieses famosen

Damit der Big in diesem Monstrum einer sogenannten Ber­fassung nicht fehlt, besagt der§ 5:

Den 1. und 2. Stand qualifiziert sein Grundbesig ohne nähere Wertbestimmung.

Dieser Satz fennzeichnet die alte Zeit und deren Anhänger von heute. Es tann jemand der größte Halunte sein, fein Besitz qualifi. ziert ihn in den Augen seiner Klasse zu einem unbescholtenen und tugendhaften Zeitgenossen! ind Frauen dürfen nur wählen, wenn sie Mitbesitzer der betreffen den Besitzung sind.

Köstlich mutet in der neuen Zeit eine Bestimmung des§ 11 an: Jede erste Wahl des Landesältesten bedarf der Aler­höchsten Landesherrlichen Bestätigung. Läßt also die republikanische Staatsregierung diesen nochmaligen Karnevalsscherz einer Neuwahl dieser Dunkelfammer zu, dann reift der neugewählte Landesältefte" nach Doorn und läßt sich aller. untertänigst von Wilhelm dem Davongelaufenen bestätigen.

Im§ 15 find die Arbeiten" dieser Duntelfammer festgelegt. Nur einiges aus diefer Tätigkeit:

1. Die von St. Majestät dem Könige oder den höheren und höchsten Staatsbehörden ergangenen Restripte und Verfügungen unter Anzeige, was hierauf entweder ge­fchehen ist oder noch zu fun feln dürfie

2. Gesuche und Anträge, welche an die Landesbehörden oder an des Königs Majestät felbft formuliert werden sollen.

Der§ 13 trennt den Plebs des britten und vierten Standes von den adligen, durch Besiz qualifizierten Nachkommen ber ehe maligen Raubritter. Dieser Paragraph bestimmt, daß die Stände gesondert an verschiedenen Tafeln Blaz nehmen. Sollten wirklich bisher die Bertreter der Städte und des nierten Stades tein Gefühl für Mannesmürde gehabt haben? Die Sozialdemokraten im Stadtparlament der Stadt Görlig haben die Wahlbeteiligung abgelehnt.

Im§ 20 tommen noch einmal Erscheinungen des Größen. wahns zum Ausdrud. Dort wird gesagt,

daß das Janenministerium für alle Beschlüsse dieses ,, Landtages" die Allerhöchste Bestätigung einzuholen hat.

Der Präses dieses Ueberrestes einer grauen Vergangenheit ist her Herr v. Eichel . Er läßt sich stolz Landeshauptmann nennen. Bei allen amtlichen Veranstaltungen erscheint er steif und würde­voll, ats Ueberrefst einer längst verklungenen Zeit.

Wir Oberlaufiger Republitaner forbern von diefer Bächerlichkeit! der Staatsregierung, daß sie Schluß macht mit

Wird die Lohnsteuer gesenkt?

Abg. Dr. Brüning verteidigt die Lex Brüning.

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Der Steuerausschuß des Reichstags begann am| burch Steigerung des Eristenzminimums eine große Zahl von Lohn­Dienstag die Beratung des Regierungsentwurfs über die Lohnsteuer. Die Sitzung nahm einen sehr interessanten Berlauf. da die Re gierungsparteien( ich 31 m erstemmal fadhli äußerten, insbesondere aber, weil der Abg. Dr. Brüning( 3tr.) sich in sehr wesentlichen Fragen den sozialdemokratischen Stand punkt zu eigen machte.

Nachdem Genosse Dr Herh nod) einmal eindringlich dargelegt in llebereinstimmung mit der Ler Brüning befinde, legte Abg. hatte, daß der sozialdemokratische Antrag durchführbar sei und sich Dr. Brüning den Standpunkt des Zentrums dar. Er wies zunächst auf die Schwierigkeiten hin, die aus der Deckung der Besoldungs reform entstehen. Die Länder wollen die Mehrkosten der Besoldung aus den erhöhten Ueberweisungen deden. Das sei nicht gerecht­fertigt. Besonders bedenklich aber jei es, menn Länder, die mit ihrer Besoldung über die Vorschläge des Reichs hinausgehen, fie mit den Lohngroschen der Arbeiter bezahlen wollen. Die Stellungnahme des Reichsrats befunde eine merkwürdige staatsrechtliche Auffassung. Ein bestehendes Gesez müffe ausgeführt werden, wenn es nicht auf gehoben werde. Gewiß sei der Sinn der Leg Brüning nicht ein­deutig formuliert. Die Sentrumsfrattion neige aber dazu, die Er­höhung des fteuerfreien Griftenzminimums als einen befferen Beg anzuschen als die Senfung des Steuerfates. Die Sentung des Steueriages fet eine Bevorzugung her hoberen In das Haus des Landwirts Baieri in Arensdorf, des nächsten tominen barin einverstanden, daß die Leg Brüning als Re­Chifammen. Das Zentrum sei mit der Sozialdemokratie voll. Zeugen, hatte sich Zemte por den Reichsbannerleuten get gulator der Massenbelastung gedacht jei und auch jezt Reichsbannerleute famen zu mir und sagten: Gebt den raus." Ich warnte sie aber davor, Hausfriedensbruch zu begehen, das einzige Mittel ist, um einen Ausgleich für die steigende Massen­und sie gangen dann weg. Später sah ich dann auf der Dorfstraße| belastung zu schaffen. Er lönne auch den Einwand der Länder, daß

R- 2. Bloch: Wir haben offen gesagt mehr Vertrauen zu der aften Methode der freien Beweiswürdigung. Das Gericht beschloß entsprechend dem Antrage Justizrats Falkenfelds, Profeffor Bloczef als Sachverständigen zu laden. In einem gewissen Gegensatz zu dem 13jährigen Billi Bor. melcher stand der nächste Zeuge, der 17jährige Landarbeiter Grams, der auf die Frage des Vorsitzenden, ob er wisse, was ein Eid sei, erflärte, daß er noch nie etwas davon gehört habe. Auch die Be­griffe Schwüre", Meineid" waren ihm fremd. Das wesentlichste feiner Bekundung war die Bestätigung, daß Jemte Mostrichjunae Gerufen babe. Zum Schluß der Aussage gelang es dann mit pieler Mühe, im beizubringen, daß er die Hand hochzuheben und die Efdesformel nachzusprechen habe.

Die

steuerpflichtigen steuerfrei werde, nicht als entscheidend ansehen. Das Zentrum anerkenne ferner. daß die steigenbe Belastung bet gleichem RealJohn ausgeglichen werden müsse. Benn die Länder das große Elend der unteren Gehaltsempfänger fennen würden, dann hätten sie sich nicht so leichtfertig über die Vorlage der Reichs­reglerung hinweggefeht.

Abg. Keinath( DBp.) gesteht zu, daß die Deutsche Volkspartei zugestimmt habe. Der Einspruch der Länder gegen ihre Ausführung immer gegen die Leg Brüning gewesen ist, obwohl sie ihr seinerzeit fei nicht berechtigt, da das Aufkommen über 1200 millionen hinaus­gehe und ein Bersprechen auf Sentung vorliege. Jedoch muffe man den Ländern recht geben, daß die einseitige Erhöhung des Existenz­minimums für einen Teil der Länder und für alle Gemeinden furcht­bare finanzielle Folgen haben müsse. Die Herauffezung des Existenzminimums sei deshalb untragbar. Mit der Erhöhung der Familienermäßigung tonne man sich einverstanden erklären. Der Redner fündigt zum Schluß Anträge auf Aufloderung des Einkommensteuertarifs bei den hohen Eins

tomumen an.

Abg. Horlacher( BBp.) will die Grenze der Lohnsteuerpflichtigen enger gezogen haben. Das Kinderprivileg müsse auf höchstens 3600 m. herabgefeßt werden. Die Lohnsteuer im allgemeinen zu fenfen, fei im Hinblick auf den Finanzbedarf der Länder bebentlich.

die Generaldekatte zum Abschluß zu bringen. Inzwischen soll aber Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf Mittwoch 10 1hr, um bereits ein Intera usich die Frage klären, ob die Regierung 1200 oder 1300 Millioner aus der Lohnsteuer herausziehen will, in welchem Maße die Leg Brüning auszuführen ist.