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Der Schiedsspruch im Eisenkonflikt

Der Schlichter verteidigt sich selbst.

Der Schlichter im Eisenfonflitt hat heute mit seiner Stimme| zu regeln. Die anderen Bestimmungen des Schiedsspruchs vom gegen die Stimmen der beiden Parteien zwei Schiedssprüche 18. Februar 1927 bleiben bestehen." gefällt, über die Arbeitszeit und über den Lohn

Der Schiedsspruch über die Arbeitszeit unterscheidet zwischen erzeugender und weiterverarbeitender Industrie. Die Begriffs­scheidung, was erzeugende und was weiterverarbeitende Industrie ist, foll durch eine paritätische Kommission vorgenommen werden.

Arbeitszeit in der erzeugenden Industrie: Für Thomas­stahlwerfe und die zugehörigen Walzwerfe tritt die Drei­fchichtenverordnung in Kraft Achtstundentag, als Ausgleich wird Sonntagsarbeit von 7 Uhr abends festgesetzt, von 7 bis 10 Uhr

als Ueberarbeit mit 75 Proz. Lohnzuschlag, von 10 Uhr an als ordentliche Schicht.

Für Hammer und Preßwerte sowie falt einsetzende Walzenstraße 3meischichtensystem, pro Schicht a cht Stunden Arbeit und eine Stunde Pause. Für die Pausen werden Ablöser eingestellt.

Martin, Elettrofund Ziegelstahlwerte behalten bis zum 31. Januar die bisherige Arbeitszeit bei, dann tritt die Dreischichtenverordnung in Kraft- sofern nicht Einzelausnahmen bewilligt werden.

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Die Arbeitszeit in den Gas- und Kraftzentralen be­trägt ab 1. Januar 1928 57 Stunden wöchentlich und Sonntags 5 Stunden, ab 1. April 1928 48 Stunden wöchentlich und Sonntags 8 Stunden.

Der Schlichter lobt seinen Spruch über den Lohn im Schiedsspruch selbst mit folgenden Worten:

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,, Diese Entscheidung mag in der üblichen Weise herunter gerissen sie mag durch die Machtverhältnisse der Parteien usw. verschoben werden, sie ist fein Kompromiß, sondern das wohl­abgewogene Ergebnis aus dem Inbegriff des gesamten Berhand­lungsmaterials und liegt daher fachlich richtig."

Der Schiedsspruch über die Arbeitszeit gilt vom 1. Januar bis 1. Dezember 1928 und ist von da ab erstmals mit einmonatiger Frist

zum Monatsschluß fündbar.

Der Schiedsspruch über den Cohn gilt vom 1. Januar bis 1. Of­fober 1928 unfündbar und ist von da ab erstmals mit einmonatiger Frist jeweils zum Monatsschluß fündbar.

Erklärungsfrist für beide( gegenseitig und gegenüber dem Schlichter) bis 19. Dezember 1927, 18 Uhr.

Besoldungsdiktat der Reichsbahn.

Große Empörung unter ihrer Beamtenschaft!

Die Reichsbahn- Gesellschaft ist auf Grund des Reichsbahngefehes berechtigt, für ihre Beamten eine eigene Besoldungs ord= Für die übrigen Arbeiter der Hochofenbetriebe, soweit nung aufzustellen, wie sie auch die übrigen Rechts- und Dienstver diese nicht durch die Verordnung erfaßt werden, wurde die Arbeitsbältnisse der Reichsbahnbeamten in einer Personalverordnung selb. Arbeitsständig regelt, die nicht vom Gesezgeber, sondern vom Ber­zeit auf 57 Stunden wöchentlich festgelegt( gegen bisher waltungsrat der Reichsbahn- Gesellschaft verabschiedet wird. 60 Stunden). Dieser Zustand hat bisher schon zu empfindlichen Nachteilen für die Reichsbahnbeamten geführt, obwohl das Reichsbahngesetz ausdrücklich vorschreibt, daß die Reichsbahn fich bei der Aufstellung der Personal ordnung an die gefeglichen Bestimmungen anzu lehnen hat, die für die Reichsbeamten gelten.

Für die weiterverarbeitende Industrie ist die Arbeitszeit von 52 Stunden bestehen geblieben.

Für die Mehrarbeit und Ueberarbeit gelten die am 11. Mai und 23. Juni 1927 getroffenen Regelungen. Der Zuschlag erhöht sich danach mit Wirkung vom 1. Januar 1928 ab von 12% Broz. auf Proz

Bon den Reichsbahnbeamten ist daher gewünscht worden, daß sie, wie bisher, auch zufünftig

03-25 über den Lohn ftellt zunächst feft, daß die in die Reichsbesoldungsordnung einbezogen

Der Schiedsspruch

Industrie in mißlicher Lage sei, und fährt dann fort:

Durch die Verordnung vom 16. Juli 1927 und die gemäß der Arbeitszeitverordnung erfolgte Berdoppelung der Mehrarbeitszuschläge wird die Industrie weiter start be lastet. Es liegen also zwischen den Parteien ganz besondere Ber­hältnisse vor. Beide müssen sich auf die Neuregelung der Arbeitszeit umistellen,

und der Arbeitnehmer muß für den Vorteil der Arbeitsverkür­zung einen wenigstens zeitivelsen Ausfall an Berdienst auf sich nehmen.

werden. Diese Forderung, die vom Einheitsverband der Eisenbahner sowie vom Allgemeinen Deutschen Be amtenbund der Reichsregierung und der Reichsbahn- Gesellschaft schon bei Beginn der Vorarbeiten zur Besoldungsreform übermittelt wurde, ist nicht berücksichtigt worden.

Bei dieser Sachlage hätte man erwarten fönnen daß die Reichs­bahn- Gesellschaft dann wenigstens den gewerkschaftlichen Organisationen ein ausreichendes Mitwirtungs­recht bei der Borbereitung und Durchführung einer so wichtigen Reform eingeräumt hätte. Leider ist auch das nicht geschehen. Obwohl die Neuregelung der Beamtenbesoldung seif Monaten schon die Parlamente und die breiteste Deffentlichkeit beschäftigt, hat die Reichsbahn- Gesellschaft die Organisationen der Reichsbahnbeamten und auch die Personalvertretung bis jetzt über ihre Absichten

Unter Berücksichtigung alles dessen erscheint eine Erhöhung der Stundenverdienste um 2 Pro3. angemessen Darin und in der etwa zweiprozentigen Erhöhung, die sich aus der Berim doppelung des Mehrstundenzuschlags ergibt, ist der Lohnausgleich für die zurückliegende 3eit mit abgegolten.

Für die weitere ab 1. Januar 1928 vorgefehene Arbetts. zeitpertürzung ist der Lohnausgleich für die Stunden löhne im Verhältnis von 50:50 und bezüglich der Afford- und Prämienarbeiter so zu bemessen, daß sie 40 Hundertteile des Ausfalls tragen und der Arbeit. geber 60 Hundertteile.

Der Stundenlohn für Tariflohn beträgt für den 21jährigen Fach arbeiter 78 Pf., für den 21jährigen Hilfsarbeiter 60 Pf.

Die Akkord- und Lehrlingslöhne sind gemäß der Vereinbarung Dom 10. Dezember 1927 in den hierfür eingesetzten Kommissionen

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Dunkeln gelaffen. Erst in den letzten Tagen ist den Eisen­bahnerverbänden der Entwurf der Reichsbahn vorgelegt worden. Diese Besprechungen sind mit den einzelnen Organisationen getrennt geführt, die Dauer der Besprechungen ist von vorn-. herein auf wenige Stunden begrenzt worden. Sind durch diese Ver­handlungstaffit ordnungsmäßige Berhandlungen schon an sich un­möglich, so noch mehr durch das Verhalten der Reichsbahn­Gesellschaft gegenüber den Berbesserungsvorschlägen des Personals. Auch die geringsten Aenderungen der Berwaltungsvor lage wurden abgelehnt.

Die Mitwirkung des Reichsbahnpersonals an der Reform der Besoldung ist dadurch praktisch ausgeschaltet worden. Die Reichsbahn­Gesellschaft erläßt auch in dieser hochwichtigen Frage, die auf Jahre hinaus für das wirtschaftliche und soziale Schicksal von über 300 000 Reichsbahnbeamten bestimmend sein wird, ein Diktat 3war be­

gründen die Bertreter der Reichsbahn- Hauptverwaltung diese bitta torische Regelung damit, daß die Reichsbahnvorlage fich an den Reichsentwurf anlehne, der Rahmen für die Besoldungsordnung der Reichsbahnbeamten also durch die Bsschlüsse der Reichsregierung und des Reichstages zwangsläufig gegeben fet.

Das trifft, soweit die zufünftige Einstufungsord nung für die Reichsbahnbeamten in Betracht kommt, jedoch nicht zu. So sind die bisherigen Gruppen I bis VI in

nicht weniger als vierzehn neue Besoldungsgruppen auseinandergezogen worden( gegen acht im Reiche). Berücksichtigt man noch die Kategorien mit Stellenzulagen, so tommt man bei den Besoldungsgruppen I bis VI sogar auf 18 neue Gruppen! Allein die Beamten der Besoldungsgruppe V find in fünf verschiedene Gruppen auseinandergezogen worden.

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In auffälligem Gegensatz dazu steht, daß bei den Besoldungs­gruppen VII bis XIII eine derartige Bermehrung der Gruppen nicht vorgenommen worden Trennung der bisher in je einer Besoldungsgruppe vereinigten Reichsbahnräte und Amtmänner und Oberräte und Oberamtmänner in verschiedene Besoldungs­gruppen. Was bei den oberen Gruppen als vorterihaft ange sehen wird, kann bei den unteren und mittleren Gruppen doch wohl nicht unzweckmäßig sein! Diese starke Auseinanderziehung der bisherigen Besoldungsgruppen I bis VI verfolgt den Zwed, die Beamten des schweren, verantwortlichen und gejahrvollen Be­triebs- und Verkehrsdienstes und des handwerkstechnischen Dienstes bei der Reichsbahn in ihrer Bewertung herabzudrücken. Die von der Reichsbahn- Gesellschaft getroffene Regelung muß um fc mehr be fremden, als ihr schon im Oktober vom Einheitsper band ein ausführlicher Besoldungsvorschlag aller Beamtengruppen und Dienstzweige des Eisen­bahnpersonals vorgelegt worden ist, der im entgegen­gesezten Sinne wie der Reichsbahnentwurf das Einstufungssystem pereinfacht und den Wünschen der Reichsbahnbeamten auf ihre besoldungsmäßige Bewertung gerecht wird.

Das Besoldungsdiktat der Reichsbahn- Gesellschaft hat sofort nach seinem Bekanntwerden

helle Empörung im Eisenbahnpersonal ausgelöst, die in Hunderten von Protesten zum Ausdrud fommt. Die Reichsbahn- Gesellschaft hat auch bei der Besoldungsreform an den Tag gelegt, daß ihr anscheinend an einem zufriedenen und ruhigen Reichsbahnpersonal nichts liegt.

Der Streit um den Git.

Das rheinische Landesarbeitsamt in Köln . Der Berwaltungsrat der Reidsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslofenversicherung hat sich endgültig dahin ausgesprochen, den Siz des rheinischen Landesarbeitsamtes von Düsseldorf nach Köln zu verlegen.

Freie Gewerkschaftsjugend Groß- Berlin. Heute, Freitag, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Lichtenberg : Jugendheim Scharnweberstr. 29 Wir besichtigen um 19 Uhr das Oscam- Lichthaus. Hermannplay: Jugendheim Sanderstr. 11, Ede Sobrechtstraße. Besichtigung des Osram- Lichthouses. Schöneweibe: Jugendheim Laufener Str. 2( 9 oter Eaal). Wir treffen uns um 19 Uhr vor dem Osram- Lichthaus. Webbing: Gruppenheim Stadtbad Bebbing, Gerichtstr. 65/69. Ter Gruppenabend fällt aus. Wir besuchen das Osram Lichthaus am Stralauer Blaz. Beppelin- Play: Gruppenheim Städtisches Jugendheim des Bezirksamtes Bedding, Turiner Ede Eeestraße( Eingang Norb­uriner Straße). Besichtigung des Osram- Lichthauses um 19% Uhr. Ireis- Kursus I: Jugendhe m Eberswalder Str. 10, Zimmer 12. Aus der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung." Bollstanz- Kursus: Turnhalle ber

Schule Baruther Straße.

Jugendgruppe bes 8d. Bezirk Lichtenberg : Gesangsraum des Realgym nasiums Partaue 12. Weihnachtsfeier unter uns, mit Eltern Bez'rk Cüb west: Jugendheim Belle- Alliance- Str. 7/10. Uebung in furgen Referaten,

Berantwortlich für Bolitit: Dr Curt Gener: Wirtschaft: 6. Klingehäfer;" Gewerkschaftsbewegung: Fr. Estorn; Feuilleton S. Döscher; Lotales und Conftiges: Frig Karstadt : Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin Berlag: Vorwärts- Berlag Gm b S., Berlin Drud: Borwärts- Budbruderet und Berlagsanftal Baul Singer v Co Berlin G 68 Lindenstraße& Hierzu 3 Beilagen und Unterhaltung und Wiffen".

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Landleberwurst.... Pfund 120 Dampfwurst Plund 1.20 Jagdwurst.... Pfund 1.45 Schinkenpolnische Pid 1.45 Filetwurst.... Pfund 1.50 Braunschweig . Mettwurst Art).. Pfund 1.50 Leberwurst teine, Pfund 1.70

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2 M 2.10 2.25

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11 Dose

Br.- u.Schnittbohnen 56 Pt. Prinzeßbohnen" fein 90PI. Jge. Erbsen mittelfeln 93 Pt Junge Schoten fein 1.30 Stangenspargel extra 3.30 Pflaumen..

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.65 P

160 Mirabellen" D 70P 1.20

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Ananas Dose 75 Pf. 1.20 Gemischte Früchte 1.40 Kalif. Pfirsiche Fruchi 1.85 Oelsardinen

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Plund

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Fettbücklinge Pfund 35 Pt. 45 pt. Sprotten Klatchen... 35 Pt Flundern Plund 34 Pt. 65P. Sprotibücklinge Kleler 38 Pf Schellfische perch, P 38Pt.