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( 50.4° R.)
Wetter- Prognose für Dienstag, den 29. Oktober 1895. Beitweise nebeliges, fonst ziemlich heiteres, am Tage mildes Wetter mit schwachen südlichen Winden ohne erhebliche Niederschläge. Berliner Wetterbureau. me est
Gerichts- Beifung.
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bei
eine Verkäuferin mit offenem Licht hineintrat. Durch den Schritte unternommen, um den Generalmajor v. Gandy zur Dr. phil. Schläger. Das Grundkapital wurde in dem Gründungs Luftdruck wurde auch das Schaufenster zertrümmert. Fünf Zurücknahme seiner Aeußerung in jener Offiziersver- vertiage auf 200 000 m., vertheilt in 1000 Attien zu je 200 M., Personen wurden verlegt und in der Universitäts - sammlung und zur Berichtigung einer Ronduitenlifte zu feftgesetzt. Außerdem wurde in dem Gründungsprospekt, in dem die flinit verbunden, drei davon aber alsbald entlassen. Am bewegen, deren Inhalt dem Angeklagten Rasch zur Gesinnungsgenossen zur Zeichnung von Attien aufgefordert wurden, 27. d. M. nachmittags wurde ein Mann in seiner Wohnung in Kenntniß gekommen war. Diefer war erregt darüber, daß in gesagt, daß vor der endgiltigen Errichtung einer Attiengesellschaft der Waldstraße mit einer Schußwunde in der Schläfe todt auf- jener Konduite, die von ihm nur im allgemeinen sagte, daß er mindestens ein Viertel des Nominalbetrages einer Attie einzuzahlen gefunden. Abends versuchte in der verlängerten Tresckowstraße seinen Platz ausfülle", die Bemerkung enthalten war, daß seine sei und daß die Kosten der Gründung höchstens 3000 M.. ein obdachloser Arbeiter sich durch einen Schnitt in den Hals zu Figur eine mangelhafte sei, da er zu dick werde und daß er betragen würden. Am 29. September 1893 erfolgte die Kon notariellen Gründungstödten. Er mußte nach dem Krankenhause gebracht werden. mit den jüngeren Kameraden unverträglich lebe. Der Angeklagte stituirnng der Gesellschaft mittels In der Köpnickerstraße gerieth eine Frau beim Abspringen von behauptet, daß diese Konduite der thatsächlichen Unterlage ent- protokolls. In diesem erklärten die Gründer, daß sie eine Aktieneinem in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen zwischen diesen behre und außerdem den Zenor einer gegen ihn ergangenen Gesellschaft Deutsche Wacht, A.-G." zu gründen beabsichtigten, und einen in entgegenkommender Richtung ankommenden Wagen Disziplinarstrafe falsch wiedergegeben habe. Um seine Ehre um den Verlag, die Herstellung und den Vertrieb einer Tagesund erlitt bedeutende Verlegungen am Kopf und Arme. Am wiederherzustellen, setzte er sich schließlich mit dem Angeklagten zeitung zu betreiben und bereits bestehende Berlagsunternehmen 26. und 27. d. M. fanden neun Feuer statt, darunter ein erheb- Marggraff in Verbindung, der, nachdem ihm Herr zu erwerben". Gleichzeitig erklärte Zimmermann, daß er liches auf dem Grundstück Andreasstr. 64( Krautstr. 88), wo eine Rasch eine ausführliche Darlegung seines ganzen Ber - 100 Attien übernehme, womit er ein Kapital von 20 000 M. Tischlerei ausbrannte. hältnisses zu seinem Vorgesezten und der daraus sich zeichnete. Schon vorher war ein Statut entworfen worden, Witterungsübersicht vom 28. Oftober 1895. ergebenden Vorkommnisse gegeben, es übernahm, als Kartell das alsdann gedruckt wurde. In diesem wurde der Zweck träger gegenüber dem Generalmajor v. Gaudy aufzutreten. Er der Gesellschaft in gleicher Weise angegeben und bemerkt, daß hielt dem letzteren in einem Schreiben vor, worüber sich Lieutenant das Grundkapital vollständig gezeichnet und auf jede Aktie Rasch beklage und theilte mit, daß dieser im Wege des Ausgleichs 25 pCt. baar eingezahlt seien. Unter§ 6a des Statuts war " Der zu Laften der Gesellschaft gehende von der Forderung absehen wolle, sobald v. G. unverzüglich bei erklärt worden: der kompetenten Etelle das dem Premierlieutenant a. D. Rasch Gründungsaufwand beträgt höchstens 3000 M." Dieses Statut zugefügte Unrecht wieder aus der Welt schaffen würde. In ist den Aktionären und dem Gericht überreicht worden. Die diesem Vorgehen erblickte der Staatsanwalt nicht nur den Anklagebehörde behauptet nun, daß schon vor diesem im Thatbestand einer Herausforderung zum Zweikampf und Gründungsprotokolle beurkundeten Ronftituirungsakt zwischen einer Beleidigung im Sinne des§ 186 des Straf Gesetzbuchs, 3immermann und den übrigen Gründern vereinbart worden sei, sondern auch den Versuch, einen Beamten zur Vornahme einer daß Zimmermann für Ueberlassung der von ihm herausgegebenen Amtshandlung zu nöthigen. Der Staatsanwalt beantragte gegen Beitung an die Aktiengesellschaft 25000 M. in Attien erhalten solle. den Angeklagten Rasch neun Monate, gegen den An- In dem Gründungsprotokoll und in dem Statut wurde davon nichts getlagten Marggraff vier Monate Gefängniß. vermerkt und die Aktionäre sollen vor ihren Zeichnungen und vor Rechtsanwalt Dr. Sello als Vertreter des Nebenklägers Bewirtung ihrer ersten Zahlungen von jenen Abmachungen feine v. Gandy schloß sich diesem Antrage an, da hier ein Vorgesetzter, Kenntniß erhalten haben. Am 30. Oftober 1893 fand die erste der nach seiner besten Ueberzeugung seine Urtheile über den Generalversammlung der Zeichner von Aftien der Gesellschaft Premierlieutenant Rasch abgegeben, in ganz ungewöhnlicher Deutsche Wacht" statt, am 29. Dezember die konstituirende Weise mit Angriffen überhäuft worden und sogar beschuldigt Generalversammlung und am 3. Januar 1894 erfolgte der Ein worden sei, bewußt die unwahrheit gesagt zu haben. Das trag der Firma der Gesellschaft ins Handelsregister. In der sei für einen Mann in der Stellung des Nebentlägers Aufsichtsraths- Sigung vom 6. November 1898 war die Gewährung die größte Beleidigung, die sich denken lasse. Der eines Kaufpreises von 25 000 m. an Zimmermann für sein Schutz des§ 193 stehe den Angeklagten nicht zur Seite, Blatt ausdrücklich beschlossen worden. Am 8. Januar 1894 denn das Reichsgericht habe bereits entschieden, daß der§ 193 theilte der Vorstand des Aufsichtsraths, Hauptmann a. D. nur anzuwenden sei, wenn ein Recht in rechtmäßiger Weife v. Santen mit, daß Festhaltung der Kaufsumme 25.000 M. eine ausgeübt werde, hier aber handle es sich um eine unrechtmäßige von Generalversammlung einberufen Weise, da der Zweikampf durch das Strafgesetzbuch mit Strafe werden müsse, da diese Summe den zehnten Theil des bedroht sei.- Die beiden Angeklagten verwahrten sich ent- Aktienkapitals übersteige. Um diese Generalversammlung Der Redakteur der hier erscheinenden Gazeta fchieden dagegen, daß ihnen bei Abfassung des Briefes auch nur zu umgehen, wurde, im Einverständniß mit Zimmermann die Robotnicza", Genosse Schuhmacher Thomas Golibrodi, hatte sich gestern vor der ersten Straftammer des Landgerichts i entfernt der Gedanke gekommen sei, damit den Thatbestand einer Kaufsumme auf 20 000 m. ermäßigt und dem Zimmermann die Nöthigung" zu erfüllen. Ihr Verhalten entspreche Zahlung dieser Summe, die dem von ihm gezeichneten Aktienwegen Beleidigung durch die Presse zu verantworten. Am durchaus der offiziösen Anleitung zur Be- betrage gleichfam, schriftlich in rechtsverbindlicher Form zu 2. März d. J. erschien in der genannten Zeitung ein Artikel, welcher das Loos der Arbeiter in der Königin Luifen- Grube in R.- 2. Gesch te plädirte für Freisprechung der Angeklagten einstimmig vom Aufsichtsrath noch besonders genehmigt. Die welcher das Loos der Arbeiter in der Königin Luisen- Grube in gleichung von Ehrenhändeln unter Offizieren" gesichert. Am 29. August 1894 wurde dieser neue Kaufvertrag Zaborze in Oberschlesien schilderte. Es wurde u. a. behauptet, daß eventuell für Anwendung des§ 193, dessen Schuh dem Ange- Beitung Deutsche Wacht" erschien vom 1. Oktober 1898 als die Grubenverwaltung in ihrem Ausbeutungssystem so weit gehe, flagten Rasch voll zur Seite stehe. Die Herausforderung zum Tageszeitung in einem etwas größeren Formate als sie bisher selbst den Arbeitern die Rettungsmittel zu entziehen, wenn Zweikampf bleibe natürlich bestehen. Für den Fall, daß dem als Wochenblatt erschienen war. Zimmermann wurde zum ein Brand in der Grube eintreten sollte. Die obersten Angeklagten der Schuß des§ 193 versagt werden sollte, be- Direktor der Aktien Gesellschaft und Chefredakteur der Leitern des Schachtes würden nämlich nach der Ein- antragte der Vertheidiger, durch Vernehmung einer Reihe von Beitung gewählt und ihm ein Jahresgehalt von zunächst 6500 r. fahrt in e3 den Arbeitern M. die Höhe gezogen, damit Zeugen nachzuweisen, daß die Behauptungen des Angeflagten vorbehaltlich einer Erhöhung auf 8000 Mart zugestanden. unmöglich gemacht werde, die Grube vor Beendigung der Schicht Rasch wahr seien und dieser durch eine ganze Kette von Vor- Diese Borgänge gelangten infolge einer von Zimmermann gegen zu verlassen. Die Löhne an der Königin- Luifen- Grube seien fommnissen die persönliche Ueberzeugung haben durfte, daß den Verleger der hiesigen Neuesten Nachrichten" angefirengien niedriger als bei anderen Gruben. Wegen dieser Behauptungen der Nebenkläger bestrebt gewesen sei, ihn zu verderben.- Rechts- Privat- Beleidigungsklage zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft, hatte der Verwaltungsdirektor der Grube, Bergrath Remy, anwalt Dr. Sello schloß sich diesem Beweisantrage an, da es die infolge dessen auf grund der§§ 209 b und 249 a des HandelsStrafantrag wegen Beleidigung gestellt. Der Angeklagte hatte dem Nebentläger nur sehr erwünscht sein könne, durch umfang- Gesetzbuches Anklage erhob. Die Angeklagten haben sich daher einen umfangreichen Wahrheitsbeweis angetreten, die fom- reiche Beweis aufnahme darzulegen, daß die beleidigenden Be- heute, dieses Bergebens beschuldigt, vor eingangs bezeichnetem missarisch vernommenen Zeugen, zumeist Arbeiter von der Hauptungen des Angeklagten Rasch dicht an den 8187( Ver- Gerichtshofe zu verantworten. Die argezogenen Paragraphen Königin Luisen- Grube bekundeten aber, daß aber, daß die Löhne leumbungen) heranreichen.- Der Gerichtshof beschloß, den Be- lauten:§ 209b:„ Jeder zu gunsten einzelner Aktionäre bedungene an ber fraglichen Grube höher seien als an weisanträgen stattzugeben und zum nächsten Termin den besondere Vortheil muß in dem Gesellschaftsvertrage unter Be den Privatgruben und daß die Leitern in den Ein- und Aus- Generalmajor v. Gaudy und mehrere Offiziere als Beugen zeichnung des Berechtigten festgesetzt werden.§ 249 a:„ Mit Ge fahrtsschachten so befestigt seien, daß sie garnicht fortgenommen fängniß und zugleich mit Geldstrafe bis zu zwanzigtausend Mark werden könnten. Nur aus einem Wetter- und Förderungsschacht, der zur ordentlichen Ein- und Ausfahrt garnicht diene, seien die Das Landgericht Altona hat am 28. Mai den Buchbinder werden bestraft Gründer, Mitglieder des Borstandes oder obersten Leitern entfernt worden. Direktor Remy hatte dies zu Johann Heinrich Kammann in Hamburg wegen Erdes Aufsichtsrathes einer Aktien Gesellschaft, welche behufs gegeben und damit begründet, daß die Arbeiter diesen un pressungsversuches zu 8 Tagen Gefängniß verurtheilt. Eintragung des Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister erlaubten Ausgang benugt hätten, um die Grube v In der Brieftouvertfabrit von Lehmann u. Hildebrandt in hinsichtlich der in Art. 209 b vorgesehenen Fenfeßungen wiffentzeitig zu verlaffen. Als Rettungsweg bei einem eintretenden Ottensen legten eine Anzahl von Arbeitern die Arbeit nieder, lich falsche Angaben machen."- Dem Vernehmen nach bestreiten Grubenunglück fomme diefer Schacht gar nicht in betracht. Der weil die Arbeitsstunden ungünstig für sie verlegt worden waren. die Angeklagten, daß noch vor Begründung der Aktiengesellschaft Staatsanwalt hielt die gemachten Behauptungen für so schwer Rammann, welcher Vorsitzender der Mitgliedschaft Hamburg des der Kaufvertrag mit Zimmermann abgeschlossen worden sei und beleidigend, daß er gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe Verbandes der Buchbinder ist, trat mit der Firma Lehmann u. berufen sich im übrigen betreffs ihrer bona fides auf den hiesigen Rechtsanwalt und Notar, Hofrath Damm, der ihnen gesagt habe, in Briefwechsel und ersuchte dieselbe um von sechs Monaten beantragte. Der Gerichtshof erkannte auf Hildebrandt Als er die daß die Aufnahme des Kaufvertrages in das Gesellschaftsftatut 2c. 150 Mark Geldstrafe oder im Nichtbeitreibungsfalle auf einen Wiedereinstellung der entlassenen Arbeiter. Es sind für die Verhandlungen Monat Gefängniß sowie auf Publikationsbefugniß im Reichs- Antwort erhielt, die Stellen feien schon wieder besetzt, gesetzlich nicht erforderlich ſei. Reichs- schrieb er: Gollten Sie auf diefe gewiß gerechten Wünsche nicht zwei Tage in Aussicht genommen. Anzeiger" und in der„ Gazeta Robotnicza". Ueber den gestrigen Verlauf der Verhandlung meldet ein fur eingehen, so würden wir Ihnen nicht ferner Arbeitskräfte senden Strindberg's Beichte eines Thoreu" und die deutsche können, sondern uns gezwungen sehen, die Sperre über alle Zweige Telegramm: Der Zudrang zu dem Sigungssaale ist ein sehr Sittlichkeit. Zu der am Sonnabend spät abends beendeten Ihres Geschäftes zu verhängen." Die Firma Lehmann u. Hilde großer. Die Angeklagten erklärten in der sehr umfangreichen Jeines Romans, Beichte eines Thoren haben wir noch nach brandi beningite, den Briefca Berhandlung gegen den Schriftsteller August Strindberg wegen brandt denunzirte den Briefschreiber. Die vom Angeklagten Bernehmung, daß der Ankauf der Wochenschrift erst nach erfolgter feines Romans" Beichte eines Thoren" haben wir noch nach eingelegte Revision wurde Freitag, den 25. Oftober, vom Gründung der Aktiengesellschaft erfolgt sei. Im übrigen hätten zutragen, daß der Staatsanwalt gegen Strindberg 200 m., gegen Reichsgerichte verworfen, weil die Erstrebung eines rechts- fie sich, da sie im Gründungsverfahren vollständig u Dr. Kämpf 100 M. Geldstrafe in Antrag brachte. Als Sach- widrigen Vermögensvortheiles einwandsfrei festgestellt sei. Dieser erfahren seien, nm die Abfassung der Statuten nicht ge verständiger war der Herausgeber des Magazins für Literatur, sei darin zu erblicken, daß der Angeklagte nicht nur die Wieder- kümmert, sondern dieselben nur unterschrieben, da Rechtsanwalt Otto. Neumann- Hofer, vernommen worden, der aus seiner anftellung der entlassenen Arbeiter, sondern auch deren Hofrath Damm versichert habe, daß die Fassung vollnändig dem Kenntniß der Werte Strindberg's und dessen Person heraus ein fündigungslose Beschäftigung während eines Gesez entspräche. Die Aktiengesellschaft hätte zur finanziellen Sicherstellung die seit dem 1. Oktober 1893 täglich erscheinende ausführliches Gutachten über den literarischen und persönlichen halben Jahres verlangt hatte. Deutsche Wacht" begründen müssen; die damaligen politischen Berhältnisse hätten die Herausgabe einer antisemitischen Tagesseitung in Dresden nothwendig gemacht.
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berichtete ausführlich über
Charakter Strindberg's abgab. Der Eachverständige bekämpfte Und wegen dieses, aus in jeder Beziehung selbstlofen Motiven lebhaft den Gedanken, Strindberg tönne die Absicht gehabt hervorgegangenen Verlangens, das er im Interesse der von den haben, ein unzüchtiges Werk zu schreiben. - Rechtsanwalt Unternehmern benachtheiligten Arbeiter stellte, wurde Kammann Dr. Grelling führte aus, daß das Werk als ganze 3 be- bestraft. Das arbeitende Volk wird sich eine solche vom höchsten trachtet, schon objektiv nicht unzüchtig sei, fubjektiv aber dem Gerichtshof sanktionirte Rechtsprechung tief ins Gedächtniß einDichter, der nur ein Vertheidigungswert habe schreiben wollen, prägen. Dersammlungen. jedes Bewußtsein einer unzüchtigen Wirkung gefehlt habe. Das Durch kriegsgerichtliches Erkenntniß ist der Hufar Die Bauanschläger Berfins und Umgegend tagten am Buch enthalte die Geschichte der ersten Ehe des Verfassers, jei Weimann des Wandsbecker Husarenregiments zu drei Jahren Sonntag, den 20. d.., in öffentlicher, schwach besuchter Ver ursprünglich nur für das Familienarchiv geschrieben und erst Gefängniß, zwei Jahren Ehrverluft und Versegung in die zweite fammlung Grenadierstr. 33. Der Beisiger vom Gewerbespäter veröffentlicht worden, um die aus Anlaß der Chefcheidung Klasse des Soldatenstandes verurtheilt worden, weil er versucht gericht, tto entstandenen Berleumdungen gegen den Dichter zu zerstreuen. Das hatte, eine junge Dame aus Hamburg zu vergewaltigen; er 9 Sigungen, denen er beigewohnt hat. Die Erläuterungen der Buch sei in jeder Zeile von einer so herben Sittlichkeit getragen, daß wurde durch vorübergehende Zivilpersonen an der Ausübung einzelnen Berhandlungen wurden mit Anerkennung entgegen ihm unmöglich der Charakter einer unfittlichen Schrift gegeben werden dieses Verbrechens gehindert. Nach den bestehenden militärischen genommen. Hieran schlossen sich in der Diskussion einige Bekönne. Auch das Problem, welches das Buch behandle, sei ein Vorschriften wird Weimann nach Verbüßung seiner Gefängniß- lehrungen und Verhaltungsregeln in gewerblichen Klagefachen. ebenso naturwahres wie sittliches, es schildere in ergreifender strafe zur weiteren Ableistung seiner Dienstzeit einer Arbeiter. Als Delegirter zur Berliner Gewerkschaftskommiſſion wurde Weise den Untergang eines ernfien, thätigen, sittlich reinen Albert Bergau, Friedenstr. 81, und zu deffen Stellvertreter Mannes unter den Einwirkungen eines zu verabscheuenden abtheilung überwiesen werden. Ernst Fiebiger, Ratiborftr. 16, gewählt. In einer dem Weibes, dessen Reizen er immer wieder von neuem unterliege. Reichstags- Abgeordneter Zimmermann und fein Kauf- ächst stattfindenden öffentlichen Versammlung soll die Frage der Die Art, wie dieser Vorwurf durchgeführt werde, sei viel eher vertrag vor Gericht. Aus Dresden wird uns vom Montag Lichtarbeit eingehend zur Besprechung gelangen. geeignet, eine abschreckende als eine sinnlich anreizende Wirkung über den Prozeß Zimmermann geschrieben: Der Verband der in Buchbindereien und ver auszuüben. Ter Gerichtshof erkannte auf Freisprechung, Ein Prozeß von außergewöhnlichem Interesse beginnt heute gleid ze tig aber auf Vernichtung der vorhandenen Exemplare und vor der 5. Strafkammer des hiesigen tönigl. Landgerichts. Auf wandten Gewerben beschäftigten Arbeiter und Platten. Die Kosten wurden der Staatskasse zur Laft gelegt. der Anklagebank erscheinen: 1. der Schriftsteller und Reichstags- Arbeiterinnen( Mitgliedschaft Berlin ) hielt am In der Verhandlung gegen den Schriftseter Spalike, Abgeordnete Oswald Franz Alexander Zimmermann, 2. Haupt- 21. Oftober eine ordentliche Generalversammlung ab. Die Abwelche am Mittwoch vor der achten Strastammer des Land: mann a. D. Ludwig v. Santen, 3. Fabrikant und Reichstags rechnung vom Sommervergnügen( dem guten Montag) gab Abgeordneter Karl Friedrich Loge, 4. Kaufmann Otto Diet, Kollege Christian. Die Einnahmen betrugen 555,60 M., die gerichts I. stattfand, wird uns nachträglich mitgetheilt, daß der 5. Kaufmann Gouard Willibald Priebs, 6. Buchdruckereibesizer Ausgaben 408,80 M., somit blieb ein Ueberschuß von 145,70 M. Angeklagte mit Bornamen nicht Otto, sondern Alex heiße.pl Ferdinand Waldemar Glöß, 7. Kaufmann und Reichtags- Abgeord: Sodann gab der Borsitzende den Geschäftsbericht vom dritten Wegen Herausforderung zum Zweikampfe, verneter Friedrich Alfred Klemm, 8. Fabrikant und Reichstags- Quartal. Danach haben die männlichen Mitglieder um 32 zut suchter Möthigung und Beleidigung eines militäri. Abgeordneter Emil Heinrich Gräfe, 9. Kaufmann Eduard Otto genommen, die weiblichen aber um 42 abgenommen; die Mitgliederschen Vorgesetzten hatten sich gestern der Premierlieutenant a. D. Hoffmann und 10. Ingenieur Feodor Adolf Richard Burgmann. zahl betrug am Ende des Quartals 1205. Weiter berichtete der Ernst Rasch und der Rechtsanwalt Hermann Marg. Diese werden angeklagt: als Gründer und zwar theils als Mit- Kassirer Christian wie folgt über die Kassenverhältnisse: graff vor der 7. Straftammer des Landgerichts I zu verant glieder des Vorstandes, theils als Mitglieder des Aufsichtsraths a) Zentralfasse 2636 M. Einnahme, 976,36 M. Ausgabe, demworten. Der inzwischen verabschiedete erste Angeklagte stand in der Aktiengesellschaft Deutsche Wacht" behufs Eintragung in nach an die Verbandskasse abzuliefern 1659,64 m. b) Lokaltasse Jahre 1892 in Neisse in Garnison und hatte die Ueberzeugung, das Handelsregister des fönigl. Amtsgerichts zu Dresden rück Einnahme 1647,51 M., Ausgabe 444,54 M., Bestand 1202,97 M. daß der Generalmajor v. Gaudy ihm in gehässiger Weise sichtlich der im Art. 209 Abs. 2 des Handels- Gesetzbuches in der Ueber den Arbeitsnachweis berichtete Rollege Wunscher. Schwierigkeiten im Dienste bereite. Ausgangspunkt eines ernsteren Fassung des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1884 vorgesehenen Fest- Im dritten Quartal waren 349 Stellen für männliche Mitglieder Konflikts war eine Aeußerung, die Generalmajor von feßungen wiffentlich falsche Angaben gemacht zu haben." Der gemeldet, besetzt wurden 221 Stellen; für weibliche Mitglieder Gaudy eines Tages dem Premierlieutenant Rasch gegen- Abg. Zimmermann gab hierselbst seit dem Jahre 1887 eine waren 251 Stellen gemeldet, 73 befezt. Arbeitslos gemeldet über gethan hat und die nach der Behauptung des Wochenschrift unter dem Namen, Deutsche Wacht" heraus. Diese waren 375 männliche und 122 weibliche Mitglieder. Bei den Ietteren dahin gelautet haben soll: Ihr( d. h. die Offiziere Beitung soll ihm einen jährlichen Reingewinn von 6000 Mark Ergänzungswahlen wurde Georg Schmidt zum 1. Vorsitzenin Neiße) habt eben keine Formen!" v. Gandy hat so eingebracht haben. Im Jahre 1893 wurde jedoch von den den, nach längerer Debutte Beaulieu zum zweiten Rassirer ges wohl in einer Offiziers- Versammlung als auch in einem aus hiesigen Antisemiten beschlossen, eine täglich erscheinende Zeitung wählt. diesem Anlaß stattgehabten ehrengerichtlichen Verfahren behauptet, herauszugeben. Zu diesem Zwecke fezten sie sich mit Zimmermann Nachdem ein Antrag Red demeyer, dem 1. Raffirer 40 daß er jene Bemerkung keineswegs im allgemeinen in bezug in Verbindung. Letzterer erklärte sich bereit, seine Wochenschrift und dem 2. Kassirer 60 M. pro Quartal zu bewilligen, angeEs wurde deshalb die nommen war, wurde Schildbach zum 2. Schriftführer, auf das Offizierkorps, sondern nur in bezug auf den in eine Tageszeitung umzuwandeln. Lieutenant Rasch gemacht habe. Dieser hat dann den Ab- Gründung einer Aftiengesellschaft beschlossen. Gründer waren Frau Klettte in den Arbeitsnachweis, Bolz und Fräulein schied erhalten und hat, wie er versichert, die verschiedensten die gegenwärtigen Angeklagten und der bereits verstorbene Rentier Bertau in die Bibliothekkommission, Reinloga, Rostoc,