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Nr. 593 44. Jahrgang
3. Beilage des Vorwärts
Freitag, 16. Dezember 1927
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Das Unrecht an den Kriegsopfern.
Sozialdemokratischer Proteft im Reichstag.- Der Rechtsblock uneinig.
Auf der Tagesordnung des gestrigen Reichstags stand die zweite Beratung der Rovelle zum Reichsversorgungsgefeß und anderer Bersorgungsgeseße. Ueber die Ausschuß verhandlungen berichtet Abg. Hülser( Dnat.). Die Renten der Ariegsbeschädigten und der Kriegerhinterbliebenen sollen der Be. amtenbesoldung entsprechend erhöht und das Heilverfahren verbessert werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat die Regierung auf 190,5 Millionen veranschlagt. Der Ausschuß hlägt eine Reihe von Berbesserungen über die Regierungsvorlage hinaus, por. Abg. Frau Reiße( Goz.):
Die Vorlage der Regierung bringt zwar für die Kriegsbeschäe digten einige Berbefferungen, aber an den bestehenden Rechtsvor schriften wird nur wenig geändert. Der teilweise Einbau der Busch rente ist ein begrüßenswerter Fortschritt. Er wäre erst voltommen geworden, wenn die Anträge der Sozialdemokratie auf die Zusammenfassung der Rente mt den 3ulogen, auf ben Einbau ber Bufagrente und der Ausgleichszulage angenommen worden wäre. Nach der Zählung vom Jahre 1926 beziehen 15 Prozent der Kriegsbeschädigten feine Ausgleichszulage, 83,9 Prozent beziehen eine ein fache und nur 1.1 Brozent eine erhöhte Ausgleichszulage.( hört, hört! bei den Soz.)
Soziale Gerechtigkeit tut gerade den Kriegsopfern gegenüber not. Aber daran fehlt cs.
Für 1927 find im Durchschnitt für einen Offizier des alten Heeres an Pensionen je 4367 mart veranschlagt worden, für den Kriegsbeschädigten des Mannschaftsstandes ohne Zufahrente ist aber im Durchschnitt nur eine Jahresrente von 395 Mart vorgesehen. ( Bebhaftes hört, hört! finis.) Die Durchschnittstente der 730 mart jährlich, die Durchschnittspension der Offiziers. binterbliebenen dagegen 2515 marf.( hört, hö.f!) Die Behandlung der Hinterbliebenen steht zu dem§ 87 des Bersorgungsgefehes in Widerspruch, denn die Erhöhung der Sinterbliebenenrente entspricht nicht entfernt der Befferstellung der vergleichbaren Gruppen der neuen Beamtenbesoldung. Der flare Bortlaut dieses Baragraphen wird durch die Umgestaltung des Begriffs der Bollrente umgangen. Es ist behauptet worden, daß Die hohen Bezüge der Bitwen in ihrer Umgebung ergernis erregt hätten. Hat man je etwa danon gehört, daß die hohen Benfionen der Offiziere und ihrer Hinterbliebenen solches erger his erregt hätten? Eine solche Behandlung der Kriegerwitwen muß tiefe Crbitterung hervorrufen. Wir halten die einheit. liche Rente für das Zweckmäßigfte und wünschen den Einbau der Sulagrenten, Kriegerfrauen aller Stände führen über die rigorofe Durchführung der Bestimmungen lebhaft Klage. Durch den Entzug der Zusagrenie kann man die Arbeitsfreude nicht heben. zu der Frage der
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Heilbehandlung der Hinterbliebenen. Auf diesem Gebiet ist unbedingt eine Besserung und eine Vereinheitlichung notwendig. Sie muß auch eine vorbeugende Gesund. beitsfürsorge enthalten. Unter der Berschiedenheit der Einrichtungen in der Frage der Heilbehandlung baben am meisten die Hinterbliebenen auf dem Bande zu leiden. Bedauerlich ist, daß die Regierung den feit langem gewünschten Ueberblick über den Stand der Heilversorgung noch nicht gegeben hat. Die Prüfung der Bedürftigkeit muß verbitternd wirken. Diese fortdauernden Brüfungen gehen schon seit dem Lage, an dem der Ernährer zum Kriegsdienst eingezogen worden ist. Es ist ein ganz unwürdiger Zustand, daß die Heilbehandlung der Hinterbliebenen unter Bormund chaft gestellt wird. Sehr viel fönnten die Frauen für die Bers hefferung der Berforgung leisten. Wenn nur die Frauen wollen, dann ist ihr Einfluß nicht gering. Erst gestern haben wir erlebt, daß rei weibliche Mitglieder der Regierungspar elen beinahe die Regierungstoalition gelprengt hätten. Und warum? Weil die eine dem sozialen Gedanken mehr Geltung verschaffen wollte. Die unfoziale Behandlung der Kriegerhinterbliebenen sollte der gesamten Frauenwelt Veranlassung sein, lich mehr als bisher um soziale und wirtschaftliche Dinge zu fümmern, nur dann werden die Frauen fich in der Gesetzgebung durchsetzen. ( Lebhafter Beifall bei den Soz.)
Abg. Dr. Krohne( 3.) führt aus, daß die Erfüllung weiter. gehender berechtigter Bünsche durch die ungünstige Finanzlage un möglich gemacht worben fei.
Abg. Hülfer( Dnat.) behauptet, man werde auf absehbare Zeit immer vor einer unlösbaren Aufgabe stehen, wie die große Zahl der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen bet ber ungehueren finanziellen Belastung Deutschlands versorgt werden könne. Die Novelle biete zu einer Agitation gegen die Regierungsparteien feinen Anlaß.
Abg. Thiel( D. Vp.) hält eine schematische Gleichstellung der Versorgungsberechtigten mit den Sozialrentnern für unmöglich. Bei der großen Zahl der Kriegsopfer fönne man nicht alle Wünsche erfüllen. Reichsarbeitsminister Brauns:
Ich habe starte Bedenten gegen die Einführung von Sterbegelder für die Kriegerhinterbliebenen. Ein Rechts: anspruch dieser Art bestehe bisher weber in der Sozialversicherung noch in der Beamtenbesoldung. Die Einführung des Sterbegeldes beim Versorgungswesen würde aber zu ähnlichen Forderungen auf anderen Gebieten führen, zumal haute schon einige Beamten verbände folche Ansprüche angemeldet hätten. Das Sterbegeld würde auch Personen zugute tommmen, die in feinen näheren Beziehungen zu dem Kriegsgefallenen gestanden hätten. Er bitte dringend, diesen Beschluß des Ausschusses abau lehnen.( hört, hört! bei der Opposition.)
Abg. Sparer( Dem.) begründet einen Antrag, wonach den Kriegerhinterbliebenen die Heilbehandlung obligatorisch gewährt werden soll. Er verlangt die Aufrechterhaltung des vom Ausschuß beschlossenen Sterbegeldes.
Abg. Weber- Düsseldorf ( Komm.) führt aus, wenn man Gelb habe für die entthronten Fürsten, für die Ruhrindustriellen, für überflüssige Rüstungen und für die überhoch bezahlten hohen Beamten, dann sollte auch Gelb für eine beffere Bersorgung der Kriegs opfer vorhanden seiz
Nach weiteren Reden der Führer non Splitterparteien gründet Abg. Frau Unforge( Soz.) einen sozialdemokratischen Antrag auf Berbesserung ber Elternbeihilfe Sie verweist u. a. darauf, daß es Bümen gibt, die mehrere Söhne im Krieg verloren haben, ihnen muß legt durch aus reichende Versorgung die Möglichkeit gegeben werden, die Erziehung der ihnen verbliebenen Kinder durchzuführen.( Bravo bei den Saz.)
noch nicht einmal die Rentenbezüge erhalten, auf die bei Kriegsausbruch ein Rechtsanspruch bestand.
Zum schärfsten Widerspruch fordert die Behandlung heraus, die den Witwen, Waisen und Kriegereltern durch den Entwurf widerfährt. Die gesetzliche Garantie, daß die Bezüge der legsopfer im gleichen Ausmaße wie dle Bezüge für die Beamten erhöht werden müssen, ist durch die Novelle für die Hinterbliebenen ausdrüdlich aufgehoben worden. Diese Maßnahme hat in Berbindung mit einer Uenderung des Begriffes der Grundrente zu dem Ergebnis geführt, daß die kriegereltern nur eine Erhöhung no se da bi se ingen in het Mehrzahl eine Erhöhung die
von 10 Prozent erhalten, während die Erhöhung für die vergleichbaren Beamtengruppen durchschnittlich 20 Proj. der Gesamtbezüge beträgt Der für diese rücksichtslose Maßnahme geltend gemachte Grund, daß Ueberschneidungen mit dem mutmaßlichen Einkommen des verstorbenen Ernährers der Familie vermieden werden müßten, hört sich seltsam an aus dem Munde einer Regierung, die zufammen mit der hinter ihr stehenden Mehrheit des Reichstags es ablehnt, einer Begrenzung der Pensionen auf 12 000 m. im Jahre zuzustimmen und in eine bescheidene Kürzung der Pensionsbezüge zu willigen, die neben Privateinkommen von durchschnifflich 8000 RM. im Jahre gezahlt werden.
Der von den Kriegerwitwen seit Jahren geforderte Rechtsanspruch auf Heilbehandlung wird ihnen auch fernerhin vorenthalten. Dasselbe gilt von dem berechtigten Wunsche nach einer einheitlichen Rente für alle Witwen. Diese zurüdsetzung der Hinterbliebenen hat in den Kreisen der Beteiligten mit Recht eine starke Berstimmung hervorgerufen.
Die sozialdemokratische Bertretung ist im Ausschuß mit allen bekräften bemüht gewesen, den Gesetzentwurf zu verbessern. Leldes hat sie in ihrem Bemühen bei den Regierungsparteien nur in ganz bescheidenem Maße und in verhältnismäßig untergeordneten Fragen Entgegenkommen gefunden. Selbst eine gefeßliche Regelung der Bersorgung der Elfern, die den einzigen Sohn oder mehrere Söhne durch den Krieg verloren haben, ist abgelehnt worden. Dia maßvollen Anträge, die von der Sozialdemokratischen Fraktion dem Plenum unterbreitet wurden, würden auch bei sehr gespannter
Abg. Paffehl( Soz.): Die Lage der Bersorgungsanwärter läßt noch immer viel zu münschen übrig. Die Sozial. demokratie fragt die Regierung, ob und wann sie endlich ein foziales und einheitliches Versorgungsgesetz für diese Anwärter vorlegen will. Bei der fehigen Vorlage würden sie am schlechtesten behandelt werden. Es muß jetzt das foziale Unrecht gutgemacht werden, das bisher an ihnen begangen wurde, insbesondere menn man damit vergleicht, wie die Offiziere in dieser Beziehung behandelt werden. Der Redner begründet dann einen fozialbemo fratischen Antrag, wonach der Betrag für Erziehungsbei hiffen auf 25 Millionen Mark erhöht wird.( Bravo b. b. Soz.)
19 Stimmen für die Regierung!
Ueber den Ausschußbeschluß auf Gewährung eines Sterbe geldes , den die Regierung ablehnt, wird namentlich abgestimmt. 385 Abgeordnete flimmen dafür, 19 Abgeordnete dagegen. Es waren vor allem die Mitglieder des Reichskabinetts und einige Zentrumsabgeordnete, die für die Regierungsfassung eintraten. Der Ausschußbeschluß ist also angenommen.
Das Gesez wird schließlich unter Ablehnung aller Abänderungsanträge in der Ausschußfaffung in zmeiter und dritter Lesung an.
genommen.
Protest der Sozialdemokratie.
Vor der Schlußabstimmung gibt Abg. Roßmann( Soz.) folgende Erklärung ab:
Die Sozialdemokratische Fraffion stellt mit Bedauern feft, daß die 5. Novelle zum Reichsversorgungsgeseh die Wünsche der Kriegsbeschädigten und kriegerhinterbliebenen, die auch vom Reichstag seit langem als berechtigt anerkannt worden find, im wesentlichen Umfange a nerfüllt läßt. Der Einbau der 3ufahrente in die Grundrente wird in ganz unzulänglicher Weise durchgeführt. Die Folge ist, daß auch nach der Verabschiedung der Novelle Zehntausende von Kriegsbeschädigten
Finanzlage den Reichshaushalt nicht aus dem Gleichgewicht bringen
fönnen.
Sie find trotzdem unterschiedslos von den Regierungsparteien abgelehnt worden. Die Regierungsvarteien tragen die volle verantwortung dafür, dak die 5. Novelle zum Reichsverforgungsgefeh infolge ihres unzulänglichen Gefamtinhalts nicht die Befriedigung und die Beruhigung bei den Kriegsopfern hervor. rufen wird, die auch die Sozialdemokratie als das Ziel eines neuen gesehgeberischen Borgehens auf dem Gebiete der Kriegsversorgung gewünscht hätte..
Wenn die Sozialdemokratische Fraktion der Novelle in der Schlußabstimmung gleichwohl die Zustimmung gibt, so geschieht es im Hinblid auf die Tatsache, daß die soziale Lage der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen leider eine so schlechte ist, daß ihnen gegenüber eine Ablehnung selbst sehr bescheidener Ber. befferungen nicht verantwortet werden kann.
Nachher verliest noch der kommunistische Abg. Weber- Düsseldorf eine außerordentlich lange Erklärung.
Präsident Löbe bemerkt dazu, daß derartig lange Erklärungen die neue Angriffe auf andere Parteien enthalten, fünftig nicht mehr zugelassen werden könnten. Eine Erwiderung darauf könne nicht mehr erfolgen, da die Debatte bereits gefchloffen fei. Die anderen Barteien mürden dadurch benachteiligt.
Nunmehr werden die Abstimmungen über die Ents fdließungen zum Besoldungsgesetz nachgeholt.
Eine sozialdemokratische Entschließung, wonach den Reichs arbeitern sofort eine den Tarifverhältnissen entsprechende 2ohnerhöhung gewährt werden soll, wird abgelehnt, dagegen eine Entschließung der Regierungsparteien angenommen, worin die Gewährung von örtlichen 3ulagen unter Aufrechterhaltung des bestehenden Tarifvertrages befürwortet wird.
Um 20% Uhr vertagt sich das Haus auf Freitag, 15 Uhr. Auf ber Tagesordnung steht die Berlängerung der Mieterschuh1. Beratung gefezgebung, Kraftfahrzeugsteuergesek, Kriegsschädenschlußgefeßzes, deutsch - dänisches Abkommen über Zollerleichterungen.
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