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Bel August Schmelzer komme der Schuß des§ 51 nicht in Frage. Er sei meder an sich geiftestrant, noch habe er im Augenblick der Zat eine Bewußtseinsstörung gehabt. Er sei für seine Tat perant­wortlich zu machen. Was das Strafmaß betreffe, so fönne bei ihm von mildernden Umständen feine Rede sein, denn die Tat zeuge von außergewöhnlicher Brutalität und habe schwere folgen gehabt. Besonders schwer fei es August Schmelzer anzu­rechnen, daß er feine Spur von Reue zeige, fein Wort des Bedauerns geäußert habe. Was den Vater betreffe. fo sei der Anstifter ebenso schuldig, unter Umständen schuldiger als der Täter, und fo liege der Fall hier. Der Vater habe das Wesen feines Sohnes gefannt, er habe ihn zu einer Tat angeftiftet, er sei also der eigentliche Schuldige und verdiene deshalb eine höhere Strate Der Oberstaatsanwalt stellte dann den oben wieder gegebenen Strafantrag und beantragte dann gleichzeitig auch den Saftbefehl gegen Paul Schmelzer( Water).

Hierauf ergriff als erster Vertreter der Nebentläger Dr. Frik Juliusberger I( Berlin  ) das Wort.

R.-A. Dr. Juliusberger ergänzte das Plaidoyer des Oberstaats. anwalts, wobei er darauf hinwies, daß es nur ein Zufall sei, daß die Schüsse August Schmelzers nur zwei Menschenleben gefordert hätten. Es hätten ebenso gut 20 sein tönnen. Der alte Schmel 3er habe den ersten Att des Dramas eingeleitet mit den Worten: Cos, Senfen und Forfen raus," den zweiten mit dem Ruf: Haut die Hunde raus, salagt sie fot. Nach der Schießerei seien dann beide traulich vereint und stolz auf ihre Taten nach Hause gegangen. Die Einwendungen des Baters, daß er vor seinem Sohn Angst ge­habt habe, feien unglaubwürdig, denn er hätte ihn ja nur mit der Forte über den Arm hauen brauchen, um ihn, dessen Gewehr nach den ersten beiden Schüffen ohnehin leer war, fampfunfähig zu machen. Der Bater habe als Setundant gehandelt und fet als Mittäter zu bestrafen. Der Anwalt schloß sich in der Frage des Strafmaßes dem Oberstaatsanwalt an.

R.-A. Bloch widersprach dann dem Haftantrag des Oberstaats­anwalts gegen den Angeklagten Baul Schmelzer, der, wie er erflärte, auf seine Fretfprechung hoffe. Das Gericht lehnte nach län­gerer Beratung den Haftantrag ab.

Gegen 7 Uhr abends wurde dann die Verhandlung auf Sonn­abend früh 9% Uhr vertagt.

Schulmeister- eine Beleidigung!

Wenn es sich um einen Schwarzweißroien handelt. Wer gegen eine schwarzweißrote Provokation vorgeht, wird bestraft. Dies ist in einem Satz der Geist eines Urteils, das das Schöffengericht Deutsch Krone dieser Lage fällte.

Folgender Sachverhalt liegt dem Urteil nach seinen eigenen Ausführungen zugrunde: Am 31. August 1927 feterte die Zentralschule in Deutsch  - Krone ihr Kinderfest. In dem Feftzug fiel auf, daß an einer Stelle eine größere Anzahl von Seindern mit fchwarzweißroten Fahnen gingen. Wegen dieser schwarzweißroten Demonstration fam es zu einem Wortwechsel im Restaurationsgarten zwischen dem Rektor Roepping, dem Leiter der Schule, und dem sozial­demokratischen Provinziallandtagsvertreter Studt. Als jemand aus der Begleitung des Rettors dabei über die Unduldsamkeit in der Republik   zeterte, erwiderte Studt: Die Schulmeister sollten der Republit dankbar sein, daß sie so hoch gekommen sind." Auf Grund dieser Aeußerung stellte Herr Reftor Boepping Strafantrag gegen Stubt und das Schöffengericht vers urteilte diejen tatsächlich zu zwanzig Mart Geldstrafe wegen Beleidigung, die in dem Worte Schulmeister" erblickt wurde! Die Urteilsgründe sagen:

An fich ist dem Angeklagten zuzugestehen, daß er das Tragen der schwarzweißroten Fahnen in dem Zug zur Sprache bringen toante(!). Er tonnte auch, wenn er glaubte(!), daß darin eine Undankbarkeit der Lehrer, die dies bulbeten, gegenüber der Sepublik zum Ausdruck fam, sich darüber auslassen. Das Wort Schulmeister aber in diesem Zusammenhang zu gebrauchen, stand ihm nicht zu; denn er hat es nach Lage der Sache gebraucht, um dem Zeugen Koepping eins auszuwischen, mit anderen Worten, ihn in seiner Ehre zu fränken. Un sich ist es zwar richtig, daß das Wort nicht immer einen beleidigenden Sinn zu haben braucht. Andererseits ist es aber auch nicht die amt­liche Bezeichnung für einen Lehrer und wird häufig auch in her absezendem Sinne gebraucht. Im vorliegenden Falle, wo der Angeklagte einen Vorwurf erhob, wollte er dem Zeugen Koep ping nicht seine Achtung, sondern seine nichtachtung aus drücken."

Jahrzehntelang hat das offizielle Preußen geschwärmt som, Schulmeister, der die Schlacht von Königgräß gewonnen habe". Nun stellt dieses Ehrenwort auf einmal eine. Be leidigung bar. Warum? Beil ein Sozialdemokrat sich erfrecht hat, einem Reftor, der unter Berlegung seiner Beamtenpflicht für den monarchischen Staat demonstrierte, Borhaltungen zu machen. Schon aus der Art, wie das Urteil dem Angeklagten das Recht zu solchen Borhaltungen nur rein fubjektiv, nicht etwa objektiv zugesteht, drückt sich aus, wie menig Verständnis das Gericht für die Situation hatte und mie es offenbar mit seinen gefühlsmäßigen Sympathien nicht auf feiten des Mannes stand, der für die Republik   eintrat, fondern auf feiten des Rettors, der gegen die Republit demonstrierte.

Und noch etwas fällt uns ein: Bor einigen Jahren wurde im Preußischen Landtag der Fall eines schlesischen Ritterguts. hesizers berichtet, der einen Funktionär des Landarbeiter. verbandes ,, Heyer, Stanfmacher, rausgeschmissenen Schweizer  " tituliert hatte, aber von drei Instanzen frei­geiprochen wurde, unter dem Hinweis auf die einem Rittergutsbefizer zuzubilligende berb ländliche Aus drudsmeise". Sagt aber ein sozialdemokratischer Arbei­ter, Schulmeifter", so wird er verurteilt, weil er sich nicht der amtlichen Bezeichnung, sondern eines wirklich volkstümlichen Ausdrucs bedient hat. Es tommt eben immer darauf an. mie das Urteil so schön bemerkt, went ,, eins ausgewischt" merden soll.

Bas meint übrigens das Unterrichtsministerium zu dem Berhalten des Rettors Koepping? Eine Beschwerde ist bis heute unbeantwortet geblieben.

Der Reichstag   geht in Ferien. Clatberatung aufs nächste Jahr verschoben.

Der Reichstag wird nach einem Beschluß seines Aeltestenaus schusses mit dem heutigen Lage seine Plenarsizungen beenden, um baan in die eihnachtsferien zu gehen. Er tritt erst wieder am 19. Januar zusammen.

Die Etatberatung, die für Montag und Dienstag vor­gesehen war, wird also erst im Januar stattfinden können. Eine Reihe von Ausschüffen jedoch wird bereits am 11. Januar die Arbeit aufnehmen, um die nächste Sigungsperiode vorzubereiten.

Kommunistenrazzia in Südchina.

Ruffen hingerichtet, Russenfonsuln verhaftet.

Condon, 16. Dezember.  ( Eigenbericht.) Auf Grund eines Befehls der Regierung von Nanfing wurde in Hanfau, wo ein ähnlicher Aufstand wie in Kanton vorbereitet wat, systematisch nach kommunisten gesucht. 600 chine­fifche Soldaten durchsuchten in den frühen Morgenstunden das Terri­torium der ehemaligen russischen und der ehemals deutschen Siedlung. Sämtliche im Sowjettonfulat befindliche Perso­nen, Russen und Chinesen, wurden verhaftet; die Zahl soll in die Hunderte gehen

3n anfon find wieder fünf Ruffen hingerich. tet worden, so daß die Gesamtzahl zwanzig übersteigt! Der ruffische Generalkonsul und fein gesamter Beamtenförper wurden verhaftet

In Shanghai   haben die Behörden angesichts der wachsen. den Kriminalität neue Strafgefehe erlassen, welche die Todes­ftra fe auf zahlreiche Verbrechen, wie Waffenschmuggel, Nofzucht,

Brandfiifung öffentlicher Gebäude, Aureizung zu Gewalttätig. feiten ufm., ausdehnt.

Kanton

die Stadt des Todes!

Kanton, 16. Dezember 1927.( Reuter.)

Stadt des Todes ist der treffende Ausdruck für Kanton nach der Niederwerfung des Aufstandes der Bauern und Arbeiter. Photo­graphien zeigen mit Ceichen von Kommunfften beladene arren, die die Boten nach den Begräbnisplähen fahren. Auf den Bürgersteigen liegen lange Reihen Leichen, die mit graufiger Klarheit beweisen, mit welchem Rachegefühl gegen die Kommunisten porgegangen wurde. Ruffen sollen die Rolen Truppen befehligt, das ruffische Konsulatspersonal mit­Unter den gefämpft haben; deshalb die Ruffenverfolgungen. erfchoffenen Ruffen ist eine Frau und der Bizetonjul

Femeleutnant Schulz gegen die Reichswehr  

Er hält die Reichswehroffiziere für Mitschuldige.

Ein Beleidigungsprozeß, der gestern vor dem Schöffengericht Berlin- Charlottenburg unter Borsiz des Landgerichtsdirektors Dr. Crohne begann, führte zu sensationellen Aufklärungen über die Vorgänge der Jahre 1922/23, die sich in der Schwarzen Reichswehr, den fogenannten Arbeitskommandos, abgespielt haben und den Gegenstand der Gememordprozesse bildeten. Angeflagt find der verantwortliche Rebakteur der Weltbühne", Karl v. Distetty. und der Schriftsteller Berthold Jacob  , Berfasser eines Artikels, der unter dem Titel Plädoyer für Schulz" am 22. März dieses Jahres erschienen ist. In diesem Artikel findet sich der Say: ,, Der( ordentliche Richter) Joll nicht außer acht lassen, daß der Oberleutnant nur erteilte Befehle ausgeführt hat und daß man neben ihm auf die Anklagebant mindestens den Haupt mann Reiner und den Obersten v. Bod, wahrscheinlich aber auch den Oberst D. Schleicher und den General v. Seedt setzen müßte."

Hierin erblickte das Reichswehrministerium eine Be teidigung der Obersten  » Bod und v. Schleicher und des Hauptmanns Reiner und ließ Strafantrag stellen. General pherft v. Seedt hat- obwohl er noch schärfer in anderen Teilen des Artites angegriffen wurde nicht geflagt. Offießfy und Jacob werden durch die Rechtsanwälte Dr. Georg Löwenthal und Dr. Apfel verteidigt. Die Anflage vertritt der aus den Femeprozessen bekannte Staatsanwaltschaftsrat Dr. Leffer.

ww

Bei ihrer Vernehmung befundeten die Angeklagten, daß fie fagen mollten, die Reichswehrbehörde habe es in der Behandlung der Angelegenheit der Schwarzen Reichswehr allermindestens an Der notwendigen Sorgfalt fehten laffen, so daß ihre Ber­treter deshalb schon moralisch auf die Anflagebant gehören.

Als erster Zeuge wurde Oberst v. Schleicher vernommen, der Seiter der politischen Abteilung im Reichswehrminifterium, der aussagt, daß 1923 die politische Abteilung des Reichswehrminifte riums nichts von den Dingen der Schwarzen Reichswehr gewußt habe. Rechtsanwalt Dr. Apfel beglückwünschte das Reichswehr  ministerium zu dieser politischen Abteilung

Oberst v. Bod war feinerzeit Chef des Stabes im Wehrtreis­tommando III Berlin. 3hm unterstand Schulz. Er sagte u a. aus, daß, wenn die Dienststellen der Reichswehr   etwas von Ber. prügeln und Mihhandlungen bei den Arbeitskommandos erfahren hätten, sie eingegriffen und die Betreffenden entlassen hätten. Dem Oberst ist im ganzen ein Fall dieser Art bekannt geworden. Auf den Kern der Dinge tam man bei der Aussprache über die Frage der Strafgewalt. Der Zeuge Bod mußte zugeben, daß die Führer der Arbeitskommandos teine Strafgewalt hatten, daß ihnen aber aufgegeben war, unter allen Umständen dafür au forgen, daß die Einrichtung der Arbeitskommandos geheim Wiederholt fam es zu scharfen zu gehalten werde. fammenstößen zwischen der Verteidigung und dem Borsigenden, der immer wieder Fragen der Berteidiger ablehnte.

Der dritte Zeuge, Hauptmann keiner, war der nächste un­mittelbare Borgefeßte des Oberleutnants Schulz und hatte die Ber­fonalfragen der Arbeitskommandos zu bearbeiten. Ihmt ist alles das, was in den Prozessen von Landsberg   und Berlin   behandelt wurde, erft piel fpäter befannt geworben. Er hat von den Ermordungen des Wilms, des Greschke, des Brauer, des Bannier und alle der anderen erst nach Jahren gehört. Wieder wurde festgestellt, daß niemals in der schwarzen Reichswehr  

Ein neuer Bericht Parfer Gilberts.

Borläufig nur ein Auszug der Regierung.

Der Reparationsagent Parter Gilbert hat seinen dritten Biersel. jahrsbericht der Reichsregierung übergeben. Der Bericht ist in englischer Sprache abgefaßt, umfaßt 230 Seiten und nimmt in acht Kapiteln zu den Transferproblemen, zur Anleihepolitit, zur Finanz­politik der öffentlichen Körper, zur Anleihekontrolle und zur wirt­fchaftlichen Lage Deutschlands   Stellung. Bir werden über das Dotument erst dann berichten und Stellung nehmen die Reichs­regierung hat nur eine turze Information gegeben, wenn der Bericht im Wortlaut uns vorliegen wird.

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In dem Schlußwort des Berichts hebt der Reparationsagent hervor, daß der Dawes- Plan   ein Schutzsystem gefchaffen habe, das In der Hauptsache dazu bestimmt gewesen sei, die deutsche Währung zu schützen, und zwar vor übertrieben großen Reparationszahlungen, ohne aber Deutschland   einer Generalkontrolle zu unterwerfen. Dies lettere habe aber zur Borausseßung, daß Deutschland  Rugbeit in der Handhabung seiner geschäftlichen Angelegen heiten beweise und nicht seinen Kredit durch übermäßige Ausgaben gefährde. Dies fei der eigentliche Inhalt feines letten Schriftwechsels mit der Reichsregierung. Die deutsche Regierung habe sich hierzu feierlich verpflichtet, so daß die Basis für die weitere Erprobung des Dames- Blanes gegeben fet Trogdem die deutsche Regierung bereits einige Maßnahmen für die Durchführung der finanziellen Reform ergriffen habe, hänge

irgendein geordnetes Gezichtsverfahren stattfand. Die Bertreter der Reichswehr   fonnten sich immer nur auf einen einzigen Fall berufen, in dem ein Mann, der im Berdacht des Berrats militärischer Geheimnisse stand, bei der zuständigen preußi­schen Polizei angezeigt wurde. Dieser Mann war aber vorher enflohen und nicht mehr zu faffen.

Obwohl der Borsigende und der Staatsanwalt den Antrag der Berteidigung, neben anderen Zeugen vor alem den Oberleut­nant Schulz zu vernehmen, mit allen Mitteln zu begegnen ver fuchten, beschloß das Gericht, Schulz zu laden

Schulz, deffen Berurteilung zum Tode upxgestern durch die Entscheidung des Reichsgerichts rechtskräftig geworden ist, wurde vorgeführt. Unter ständigen inneren Kämpfen, die man ihm an dem Gesicht ablas, sagte er aus:

,, Es gab feinerlei bestimmte Borschriften, was wir zu tun und zu lassen hatten. Aber es wurde uns immer wieder gesagt, mit allen Mitteln fei für die Geheimhaltung der Zustände in der Schwarzen Reichswehr zu sorgen."

Auf die Frage ob Selbstjustiz geübt werden sollte, er­flärte Schulz wörtlich:

,, Das zu entscheiden, darum drückte sich feber herum. Die Führer der einzelnen Kommandos murden aber, wenn etwas vorfam, verantwortlich gemacht und fürchterlich heruntergepust.

Die betreffenden Kommandos" und hierfür führte Schulz Beispiele an wurden dann aufgelöst. Befehle sub nicht ge geben worden. Was gemacht worden ist, das mußte gemacht werden. Seit 1923 haben die vorgeschten Behörden alles ge­mußt, aber es zwei Jahre lang nicht untersucht. Sein Mensch mußte, mie weit er gehen konnte Aber menn die Gafeze nicht genau genommen wurden, dann duldete man das stillschweigend. Ein Staatsanwalt hat mir gesagt: was da geschieht, ist unbedingt notwendig, darf aber nicht sein und muß also bestritten werden. Bisher sind die Gerichte nie an die eigentlichen Ursachen herangegangen. Daher halte ich meine Verurteilung und die Ber urteilungen meiner Kameraden auch in trimineller Hinsicht für Fehlurteile. Die zuständigen Reichswehrftellen haben inner­lich das, was geschah, gebilligt, offiziell natürlich nicht, und hätten, menn fie es gewußt hätten, ihn mit Verständnis gegenüberge standen."

Auf die Frage des Rechtsanwalts Löwenthal, ob also nach seiner Ansicht die vorgesetzten Offiziere der Reichswehr  . auf dieselbe Antlagebant gehörten, auf der er geseffen, hätte, antwortete Schulz nach langem Heberlegen mit einem deutlichen Ja.

Zum ersten Male an allen den Prozessen, die sich um die Femeniorbe drehen, hat sich Schulz in dieser Weise geäußert!

Einen weiteren Antrag der Berteidigung, den Major Buch­ruder zu laden, der befunden soll, daß die zuständigen Reichs­wehrstellen über die Selbftjuftig der Arbeitstommandos unterrichtet gewefen wären, wurde trop Widerspruchs der Staatsanwaltschaft und trotz des Bersuches des Borsigenden, auch diesen Antrag, wie verschiedene andere, unter den Tisch fallen zu lassen, vom Gericht stattgegeben. Darauf wurde die Berhandlung auf Dienstag, 9 Uhr, vertagt.

jedoch alles von den praktischen Ergebnissen dieser Maß­nahmen ab, und es werde sich in Kürze zeigen, ob wirkliche Refor men zustandegebracht würden.

Die

Gleichwohl sei es notwendig, auf die Schwäche einer Wirtschaft hinzuweisen, die künstlich geschüßt werde. Existenz des Transferschußes zum Beispiel habe die Tendenz, die deutschen öffentlichen Körperschaften var den Folgen ihrer eigenen Handlungen zu bewahren.

Wenn die Sachverständigen seinerzeit Deutschlands   Verpflich tungen nicht endgültig feftgefeßt hätten, so müsse doch darauf hin­gewiesen merden, daß, ie mehr die Zeit fortschreite, es immer flarer würde, daß das Reparationsproblem nicht endgültig gelöst werde, bevor man nicht Deutschland   der Schußbestimmungen entbinde und Deutschland   eine endgültige Aufgabe stelle

und Kriegsrentner, beschloß der Badische Landtag auf sozialdemo Zur Linderung der Not der Erwerbslofen, der Sozial, Mein fratischen Antrag, einen Betrag von 40 000 marf für be fondere Rotstände bereitzustellen. Die Reichsregierung foll ersucht werden, eine Erhöhung der Bezüge der hilfsbedürftigen Rentner zu bewilligen.

Wegen des Juliffurms auf das Seipelblatt Reichspoſt" hat das Schöffengericht einen Angeklagten freigefpromen, zwei andere wegen Hausfriedensbruch und Diebstahls zu acht Monaten schmeren Kerfers bzw. drei Monaten einfachen Kerkers verurteilt.

Zum Oberbürgermeiffer von Oppein wurde der bisherige Bize präfident beim Oppelner Bolizeipräsidium, Dr. Berger, ein Barteigenosse, gewählt.