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Februarwahlen in Hamburg  .

Die Folge des Staatsgerichtsurteils.

Hamburg  , 19. Dezember.( Eigenbericht.)

Die durch das Urteil bes Staatsgerichtshofes wegen der Ungültigkeit der Wahlen in Mecklenburg  - Strelit Ham burg und Heffen gefchaffene Situation wird in Hamburg   dazu fühlen, daß zwar die Bürgerschaft am fommenden Mittwoch noch einmal zusammentreten wird, um die offizielle Mitteilung des Bräsidenten von dem Urteil des Staatsgerichtshofes entgegenzu. nehmen, dann aber ohne weitere Befchlüsse ausein. andergehen wird. Die notwendigen Anordnungen über die Neuwahlen wird der Senat im Einvernehmen mit dem Bürgeraus­Schuß, der nach der hamburgischen Berfassung automatisch in etwas vermindertem Umfang die Funktionen der Bürgerschaft übernimmt, treffen. Nach den bisherigen Erörterungen ist damit zu rechnen, daß die Neuwahl der Bürgerschaft Anfang bis Mitte Februar 1928 erfolgt.

Auch in Sachsen   diskutiert man über Neuwahlen. Dresden  , 19. Dezember.( Eigenbericht.)

Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes fiber die Wahlen in Mecklenburg  - Strelig, Hamburg   und Helfen hat voraussichtlich auch für Sachsen   weitgehende Folgen. In Sachsen  bestand die Bestimmung, daß von den kleineren Parteien 3000 m. Kaution geleistet werden mußten, außerdem verlangte man von ihnen 500 Unterschriften. Ron juriffischer Seite wird die Anschau­ung vertreten, daß deshalb die sächsischen Bahlen, die im Herbst 1926 stattgefunden haben, ungültig sind und infolgedessen in Sachsen   bald Neuwahlen stattfinden müssen.

Auch in Mecklenburg   Neuwahlen.

Neustrelit, 19. Dezember.( Eigenbericht.)

Die Regierung hat auf Grund des Urteils des Staatsgerichts­hofes den Landtag von Medienburg- Strelit aufgelöst und die Neuwahlen für den 28. Januar festgesetzt.

Auswärtiger Ausschuß.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages beschäftigte fich am Montag zunächst mit den Genfer   Berbandlungen. Einleitend gab der Reichsaußenminister Dr. Stresemann eine ausführliche Darstellung aller Probleme, die bei der Genfer   Zusam menkunft Grundlage der Besprechungen gewesen waren. Graf Bernstorff sprach dann in seiner Eigenschaft als Vertreter der Reichsregierung in der Vorbereitenden Abrüftungsfommiffion über den Stand der Abrüstungsfragen. An der folgenden Aussprache beteiligten sich Redner aller Bartelen.

Im weiteren Berlauf der Stzung wurde der Gefehentwurf be­treffend das Uebereinkommen und Statut über die Internatio. nale Rechtsordnung der Seehäfen behandelt,

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Verjährung.

Die Beffimmungen im neuen Strafgefeh. Der Reichstagsausschuß für die Strafregtsreform begann am Montag mit der Beratung des letzten Abschnittes des neuen Strafgesetzbuches über die Verjährungsbestimmun. gen. Der Entwurf stellt den Grundlag an die Spike, daß durch Berjährung die Strafbarteit der Tat eritfot. Mit redis fräftiger Berurteilung foll nicht eine neue Berjährung, sondern nur eine neue Berjährungsfrist einfchen. Der Begriff der Ber. jährungsunterbrechung wird fünftig aus dem Strafgesetz­buch gestrichen: dafür fallen aber Erfagvorschriften eingelegt werden. Der Entwurf sieht im Gegensah zu dem Berentwurf als Ersatzmaßnahme die Verlängerung der Berjährungsfrist vor. Gegen diese Berlängerung wurden von den Berichterstattern des Aus. Schuffes, den Abgg. Dr. Schetter( 3.) und Schneider Thüringen ( Dnat.) ftarfe Bedenten erhoben. Abweichend vom bisherigen Recht wird ferner nach dem neuen Entmurf bie Mindestverjährungskrift für Bergehen von 3 auf 2 Jahre herabgefeßt; die Höchstfrist beträgt jest 20 ftatt früher 30 Jahre.

Der Ausschuß beschloß, die Beftimmungen über das Muhen der Berjabrungsfristen nochmals in einem besonderen Unterausschuß zu beraten. Auf Antrag tes 3entrums, der Bayerischen   Bollspartei und der Deutschen Boltspartei wurden beim§ 79 bie Berjährungsfristen für die Strafbarkeit einer Tat wie folgt bestimmt: 1. 30 Jahre bei Berbrechen, die mit Tobesftrafe oder mit lebenslänglicher Frei heitsstrafe bedroht find; 2. 20 Jahre bei Verbrechen, ble mit zel­tiger Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bedroht sind; 3. 10 Jahre bei den übrigen Berbrechen; 4. 5 Jahre bei Ber­gehen, die mit Freiheitsstrafe mit mehr als 1 Jahr bedroht find und 5. 2 Jahre bei den übrigen Bergehen. Die Fristen für die Wer. jährung von Strafen wurden entsprechend der Regelung beim $ 79 über die Berjährung der Strafbartelt vom Ausschuß be. Schleffen.

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Der Borsitzende des Ausschusses, Aba. Dr. Kahl( D. Bp.) telfte zum Schluffe ter Sigung mit, daß die Mitglieder der Strafrechts tommiffion des öfterreichischen Nationalrates 14. Januar nach Berlin   temmen werden, um mit den Kommissions mitgliedern des Strafrechtsausfdyuffes des Deutschen Reichstages wegen der Fassung des allgemeinen Tells des neuen deutschen   Etraf gefezbuches Fühlung zu nehmen.

Das neue Zentralfomitee der KPR. Die Stalin   Garnitur wiedergewählt.

Mostau, 19 Desember.

Das neue 3entralfomitee der Kommunistischen Bartel hat das Politbureau mit folgenden Mitgliedern gewählt: Bucharin  , Worofilow, alinin, auibyschew, 2olotow, Rytow. Radiutat, Stalin   und Tomsti, 31m Generalsekretär der Partei wurde Stalin  , zu Sekretären Molotow, 3m Generalsekretär der Partei wurde Stalin  , zu Sekretären Molotow, Uglanow, Kofilor wiedergewählt. Neugewählt wurde Klubjat.

Belgische Kommunisten für Trogfi.

Das Zentralfomitee ber belgilchen tommunistischen Partei hat mit einer Mehrheit von 15 gegen 8 Stimmen be­schlossen, an das Präsidium der Kommunistischen Internationale in Moskau   die Forderung zu übermitteln, den Ausschluß Trogtis und anderer prominenter Bolfchemiden lowohl aus der Partei als auch dem Zentralfomitee und der Zentralen Kontrollkommission zurückzunehmen. Die Begründung zu diesem Beschluß besagt u. c., daß der Ausschluß verhängnisvolle Golgen haben fönnte. Gleichzeitig verlangt das Sentraltomitee ber belgischen Bartei die Einberufung eines Rongreffes der Kommunistischen Inter  nationale zmeds Behandlung dieser Frage.

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Nach der Ler Brüning" follte die Lohnsterer bef mehr als 1200 Millionen jährlichem Ertrag automatisch gesenkt werden. Dies hat der Bürgerblod jeht verhindert.

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Ein wunderbarer Mechanismus: Was Jhr an Lohnsteuer zuviel entrichtet, fließt auto­matisch als Stenersentung durch dieses Rohr an Euch zurück..."

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... und damit das nicht geschieht, wollen wir mal schleunigft dieses Rohr zuftopfen!"

Rupprechts Rolle im Hitlerputsch.

Der Hitler- Prozeß ein abgefartetes Spiel!

München  , 19. Dezember.( Eigenbericht.)

Im Untersuchungsausschuß des Bayerischen Land­tages tam der sozialdemokratische Mitberichterstatter Dr. Hoegner am Montag in Fortsegung seines umfangreichen Referats zu den Ereignissen vom 8./9. November. Nach den bekannten Borgängen im Bürgerbräufeller hat sich Generalstaatsfommissar Sahr von dem italienischen Konsul in München   zu seiner neuen Würde als Statthalter ber Monarchie gratulieren laffen.

Er, Dr. Weber, habe Bedenken geltend gemacht, worauf Rupprecht erwiderte die Bedenken seien grundlos, da kahr ihm vor wenigen Tagen in die Hand hinein Treue gelobi habe

In dem bekannten Terminkalender Kriebels tit unter dem 9. September eine Besprechung Kriebels mit SM, und Graf Soden, Bring Dettingen eingetragen. Ueber diese Besprechung ist aber in den Atten nichts enthalten.

Nach der Errichtung des Generalstaatsfommiffariats hat Rupp recht dann jenen Befehl herausgegeben, bemzufolge fich alle bayerischen Offiziere rüdhaltlos dein Generalstaatskommillariat zu unterstellen hätten.

Das Rumpffabinett Matt vier Minister schritt darauf furz nach Mitternacht zu den Gegenmaßnahmen gegen ben Putsch. Die Anordnungen der Reichswehr   bestanden darin, daß General Danner als Stadtkommandant von München   den Am Tage der Errichtung des Generalstaatsfommissariats Oberbefehl der Reichswehr   und Landespolizei übernahm und( 26. September) ging der prlitische Generalstabschef Hitlers  , alle Befehle Rossows annullieren ließ. Er hatte Scheubner   Richter, zum Kabinettschef Graf Soden, wor gleichzeitig die Reichswehr   außerhalb Münchens   nach der Haupt- über Soden in einer Geheimsizung aussante: Scheubner- Richter er ftabt telegraphisch herbeigerufen. Die Durchführung der Befehle flärte, er tomme im Auftrage Hitlers  ; diefer bitte um eine Unter stieß im Lande braußen teilweise auf erhebliche Schwierig. rebung mit Rupprecht, bie Graf Soden auch gern zusagte, Hitlers teiten. Um 9. november, vormittags 11 Uhr, erhielt das erste Ba. Sendling   entwickelte dann den Plan eines Marsches nach Berlin   unfer faillon des Infanterieregiments 19 den Befehl, in München   einzu. Führung Ludendorffs ganz in derselben Weise wie Ludendorff  , marfdieren. Die Offiziere der erfien und dritfen Kompagnie weigerten der bereits am 22. September durch Vermittlung Hindenburgs von fich. Nur der Chef der zweiten Rompagnie ftellte sich auf den Stand Rupprecht empfangen worden war. Zum Schluß erklärte Scheubner. puntt des militärischen Gehorsams. Der Festungskommandant off Richter: Wenn der Kronpring fidh auf den Boden der völlischen Be mann von Ingolstadt   weigerte sich, fein Bataillon nach München   megung stelle, werde Hitler  , der in seinem Herzen Monarchist set, zu führen und tat dies erst nach einem ausdrücklichen schriftlichen selbst nichts gegen eine barerische Monarchie haben. Im Gegenteil, Befehl Ludendorffs. Unter diefen Umständen hielt General Unter diesen Umständen hielt General die Bewegung werde den Kronprinzen emportragen und er folle thr Coffom die militärische Lage am 9. November, nachmittags 3 Uhr, oberster Führer fein Andernfalls aber werde die Bemerung für fo bedrohlich, daß er den General Seedt um Ueberber Rupprecht hinwegschreiten. Zu einer Unterredung amischen Rupprecht und Hitler  , fo erklärte Graf Soden am Schluß lassung von drei Bataillonen und drei Batterien bat. feiner Aussagen, ist es nicht mehr gefommen. Aus den Aften ergibt sich zweifellos, daß Ludendorff und Hiller Rupprecht machte in der Folge fchon alsbald nach Mitternacht von dem Umfall Kahrs, Coffows und Seißers in Kenninis waren.

Die Führer bes Kampfbundes organisierten nunmehr ben bewaff neten Widerstand gegen Reichswehr   und Landespolizei. Um Morgen des 9. November strömten aus ganz Bayern Truppen bes Kampfbundes herbei. Sie wurden bereidigt und unter Kriegsgelet gestellt. Am 9. Nopember   vormittags schlug Hitler   dann den befannten Propagandamarich durch die Stadt pot. Dieser Marsch wurde von den Führern gebilligt und angenommen. Durch Zeugen, unter denen sich auch nationalfeziali ftische Studenten befinden, ist erwiesen worden, daß die Hitlerleute an der Feldherrnhalle   zuerst auf die Landespolizei geschoffen haben. Nach seiner Festnahme hat Ludendorff   fortwährend lauf auf feine Widersacher eingeschrien. Ein Oberstleutnant der Landes­polizei fagte darüber aus: Ludendorff fel außerordentlich aus­fällig gewefen. Er habe fortgefekt Pfui!" gerufen und gesagt, er lenne vom heutigen Tage an felnen deutschen   Offizier mehr. Er werde von heute an feine deutsche Offiziersuniform mehr tragen.

Ueber die Mirfung des Hitlerputsches auf das Ausland enthalten bie Atten nur wenige Schriftstüde, wobei allerdings festzustellen ist, daß darüber eine Sonderafte eriftiert, die dem Landtag nicht vor gelegt wurde. Eines der Schrifistücke ist ein Bericht des Regie rungspräfidenten der Pfalz  . Es enthält folgende Mit­

teilungen

Am 9. Nopember zwischen 11 und 12 Uhr vormittags wurde der Oberregierungsrat Riederer zu dem ersten Adjutanten des Generals de Meh in Spener   gerufen. Dieser eröffnete ihm: Ich habe zwei Fagen an Sie zu richten. 1. Wer ist heute Ihre Regie rung?" Rieberer erwiderte: Dle banerische Staatsregierung, zurzeit vertreten durch Minister Matt", worauf der Adjutant auf die zweite Frage verzitete. Am Nachmittag wurde Riederer neuerdings zu ben Franzosen gerufen und ihm bedeutet, daß seine Auskunft falsch gewesen sei. Die Franzosen waren äußerst aufgeregt und offenbar iehr enttäuft, als Riederer ihnen auf das be ftimmtefte versicherte, daß der Butich gescheitert fei." Rupprechts Rolle.

Weiter beschäftigte sich Hoegner mit der aktiven Rolle des Er. Kronprinzen Rupp red in ber Butangelegenheit.

Der Angeklagte Dr. Weber erklärte in einer Geheimsizung des Brozesses, daß er am 19. September zu eine Audienz zu Rupprecht befohlen war, wo dieser ihm mitteilte, daß in fürzester Zeit eine Einrichtung, die tatsächlich acht Tage später darauf General itaatsfommiffariai genannt wurde, geschaffen werden müffe mit Kahr   an her Spike. Dabei fügte Rupprecht hinzu: Der Bund Oberland foll fich Kahr zur Verfügung stellen.

Großfeuer in Zehlendorf  .

Der Kanalbauhof brennt.

Gegen Mitternacht wurde die Feuerwehr nach Zehlendorf   ge­rufen, wo im Kanalbauhof vom Tel: owfanal ein Brand aus­gebrochen war, dessen Jenerschein auch in entfernten Stat teilen wahrgenommen wurde. Als die erfien Löschzüge eintrafen, hatte das Jeuer bereits einen solchen Umfang angenommen, daß die Meldung Großfeuer weitergegeben werden mußte.

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pergebliche Anstrengungen, um den Kampfbund und das Generalfommiffariat unter einen Hut zu bringen. Im Bürgerbräufeller wurde Graf Soden verhaftet, gleichzeitig aber der Beutnant Neunzert im Auftrage Hitlers  nach Berchtesgaden   geschickt. Die Berhaftung Sodens sollte nach der Aussage eines Zeugen den 3wed haben, ben Kabinettschef als Bei. fel festzuhalten, damit Rupprecht nichts gegen die Diktatur Hitler­Ludendorff unternehme.

Hitler   interveniert bei Rupprecht.

Ueber die Mission Neunzerts in dem Schloß von Berchtesgaden  fagte diefer in einer Geheimsigung aus, er habe Rupprecht in 11ftündiger Besprechung für eine Bermittlung zwischen Kahr   und dem Kampfbund zu gewinnen versucht, um die Gefahr, daß Nationale auf Nationale fchießen, zu befeit gen. Nach 1½stündiger Abiens beauftragte mich Seine Majestät, sofort nach München  zurückzufahren, wo ich Kahr   ausrichten sollte, daß jeder Bu fammenstoß zwischen Reichswehr  , Landespolizei und Kampfbund zu vermeiden sei. Rahr folle alles aufbieten. damit, wenn Hitler auf die Einigung eingehe, ein Verfahren wegen Hochverrats gegen Hitler   und Genossen nicht anhängig gemacht werde."

Zu dieser Aussage des Neunzert erklärte Graf Soden dem Gericht, daß Neunzert einen Auftrag Rupprechts an Kahr fisher nicht erhalten habe. Neunzert müsse offenbar Seine Königliche Hoheit miß­verstanden haben.

Demgegenüber tft aber auf den befannten Aufruf Rupp rechts am 10. November zu erinnern, in dem Rupprecht verlangt, daß man sich über den offenen Gräbern die Hände reichen solle. Kahr  Lossom- Seißer haben die Verbreitung des Aufrufs verhindert.

Hitler- Prozeß nur eine Komödie!

Neunzert nicht angeflagt wurde, das gegen ihn eingeleitete Interessant ist nun, daß troß der Hilfeleistung zum Hochperrat Verfahren sofort eingestellt wurde, als durch feine Aussagen die Per­fou Rupprechts in den Projeß hineingezogen wurde.

Dr. Hoegner beschäftigte sich dann noch eingehend mit dein Berlagen des Boltsgerichts gegenüber den Hochperrätern Dom 8./9. November. Echon 1924 hatte der Abg. Schäffer von der Bayerischen   Bollspartei unwidersprochen behauptet, daß der Hitler  prozeß nach Vereinbarung zwischen Gericht und den Ang klagten ( Verteidigung) geführt werden sollte Dr. cegner erbrachte dafür nur den schlüssigen Beweis aus den aften. In diesen be= findet sich eine schriftliche Antwort Ludendorfis auf drei Fragen, die der Bersihende des Bolfsgerichts, Landgerichtsdirettor Neidhardt, an den Angeflegten Ludendorff richtete. Diese Gragen des Verfigenden sind bezeichnenderweise nicht in den Aften, dagegen die Antwort, aus der sich fler ergibt, daß dem General Ludendorff   durch die Fragestellung des Vorfienden die Berteiligung im Projek wesentlich erleichtert worden ist, und zwar in einer Weise, die fast automatisch zum Freispruch Ludendorffs führen mußte.

Mit Recht stellte Dr. Hoegner die Frage, ob auch in anderen Brozessen por banerischen Berichten ben Angeflagten gegenüber diese Form der Unterfuchung bes Tatbestandes beliebt wird.

Damit war ble Berichterstattung Heerners beendet. Die nächste Sigung des Ausschusles, der sich mit der Verwertung des Materials zu beschäftigen hat, findet erst im Januar statt.

Christentum und Sozialdemofrafle im Horthy  - Cand. Dem Ge­noffen Dr. Eduard Hebelt, gewefenen sozialdemokratischen Abge­ordneten, bat die ungarisch  - evangelische Kirchenbehörde die Profeffur an der evangelischen Rechtsakademie in Miskolcz entappen, weil ein Sozialdemokrat nicht ein glaubenstreuer Chrift und schon gar nicht Lehrer an einer birchlichen Hochschule fein tönne.