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Nr. 618 44. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Ein Gewerkschaftsjubiläum.

Bor 25 Jahren fam die Generalfommiffion nach Berlin  .

Am Jahresschluß find es 25 Jahre her, seitdem die General| zwei Jahre zuvor fertiggestellte Bewertschaftshaus am tommission der Gewerkschaften Deutschlands   ihren Siz von Engelufer ertoren, das die Zentrale bis zum Inflationsjahr 1923 Hamburg   nach Berlin   verlegte. Dieser Umzug ist ein be- innehatte. deutsames Ereignis in der Geschichte der freien Gewerkschaften. 3m Anfang war hamburg   die Zentrale der Gewerkschaften. Hamburger Geist und Hamburger praktischer Sinn haben den freien Gewerkschaften die rechte Organisation gegeben; fie führten dazu, daß die zentralistische Auffassung

über den Lotalismus den Sieg davontrug. Die Bertreter des Zen­tralisationsgedantens wollten starte Gewertschaften schaffen, die imstande waren, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer beim Arbeitsvertrag zu verwirklichen. Reichsverbände mit starken Kaffen, gute Unterstüßungseinrichtungen, eigene Arbeitsnachweise.

Die Zentralisten vertraten die Auffassung, daß der Kampf um Berkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne, um Be­feitigung der Nacht- und Sonntagsarbeit turzum

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praktische Sozialpolitik ebenfalls Klaffenkampf

sei als der von den Lokalisten start bevorzugte nur politische Kampf. Solche Gewerkschaften tonnten nach Lage der damaligen Bereinsgefeßgebung nur unpolitische Organisationen sein.

Für den Aufbau der zentralistisch organisierten freien Gemert­Schaftsbewegung war die Uebersiedlung der Gewerkschaftszentrale nach der Reichshauptstadt ein Gebot der Notwendigkeit. Die Ueber­fiedlung war verbunden mit der Schaffung eines 3entral arbeiterfefretariats, das nur in Berlin  , am Siz des Reichsversicherungsamtes, wirten fonnte. Und so wurde mit 119 gegen 31 Stimmen die Erichtung des Zentralarbeiterfekretariats und mit 104 gegen 47 Stimmen die Sigverlegung der Generalfommission nach Berlin   beschloffen. Ende des Jahres 1902 ging der Umzug ponftatten. Als neues Heim der Gewerkschaftszentrale wurde das

Nochmals: Die Wartezeit.

Drei Tage und sieben Zage.

Der Präsident des Landesarbeitsamts Berlin Brandenburg, Genoffe Brühl, schickt uns folgende Be­zichtigung:

In der Nummer 616 des Vorwärts"( Morgenausgabe vom 30. Dezember) ist ein Bericht über eine Funktionärtonferenz des ADGB. enthalten, die u. a. eine Resolution faßte, die sich auf die Wartezeit in der Arbeitslosenversicherung be­zieht. Im zweiten Teil dieser Resolution heißt es: Des weiteren erhebt die Konferenz den schärfften Protest gegen die neueste Berordnung des Reichsarbeitsministers, die unter Aufhebung der vom Berwaltungsrat angeordneten Warte zeit von drei Tagen bis 31. März 1928 nunmehr eine solche von fieben Tagen Dorjieht."

Die späteren Jahre rechtfertigten vollauf die Sigverlegung: denn die Tätigkeit der Generalfommission erweiterte sich immer mehr durch den unmittelbaren Bertehr mit den Behörden. Die starte fozialpolitische Arbeit der Generalfommission hätte unmöglich von einem anderen Blaze aus so erfolgreich geleistet werden können. Die Sigverlegung brachte auch ein flareres Berhältnis

zum Borstand der Sozialdemokratischen Partel, das bis 1902 zuweilen recht gespannt gewesen war. In zahlreichen Fragen wurden jezt gemeinsam Berhandlungen geführt, bei denen in der Regel auch Verständigungen erzielt wurden.

25 Jahre in Berlin  ! In diesem Bierteljahrhundert hat sich die Gewerkschaftsbewegung die Reichshauptstadt und damit erst end gütig das Reich erobert sowie tatsächliche und verfassungsmäßige Anerkennung errungen.

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Gonnabend, 31. Dezember 1927

Termin vor dem Arbeitsgericht Kaffel stand am 28. Dezember. dieses Jahres an. Der Zentralverband der Angestellten, Berlin  , wurde durch seinen Rechtsschutzleiter Burgemeister vertreten. Nach eingehender Berhandlung und Beratung ist die Klage des Arbeitgeberverbandes abgewiefen. Das Arbeitsgericht stellte fich auf den Standpunkt, daß es eine gewollte Tarifunfähigkeit nicht mit Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung.

Der Herr Geheime Landesarbeitsrat.

Es war die banerische Regierung, die es als ein dringendes Bedürfnis empfand, für Gewerkschaftsbeamte besondere Titel einzuführen. Diese Neuerung auf jozialpolitischem Gebiet, das heißt die Galvanisierung der Titelseuche und deren Uebertragung auf Arbeiterführer, gestaltete sich zu einer gründlichen Bla mage, da sowohl die freien Gemertschaften wie die chriftlichen es ablehnten, sich zu folchem Un. fug berzugeben. Die bayerische Regierung saß mit ihren. Titeln da, da ihr fein charaktervoller Gewerkschaftsführer einen ihrer

neuen Titel abnehmen wollte.

Durch einen Umfall der Christlichen   scheint es ihr nun nachträglich doch noch zu gelingen, efliche ihrer inzwischen verstaubten Titel an den Mann zu bringen.

mit besonderer Freude lesen wir, daß dem um die christliche Gewertschaftsbewegung hoch­verdienten Reichstagsabgeordneten Schirmer ber Titel eines Geheimen Landesarbeitsrats Derliehen worden ist."

Der Deutsch e  " berichtete am 24. Dezember über Bayerische Weihnachtsgeschente". In München   feien eine Reihe neuer Titel ver liehen worden. Es hat eine ganze Anzahl neuer Geheimer Kom Mit dem bedeutsamen Gebenftag, den die freie Gewerffchafts­bewegung an der Jahreswende feiern tann, find, wie die Gemert- erzienräte, Geheimer Justizräte usw. gegeben." Und dann folgt halbfett: schaftszeitung" mitteilt, auch noch einige Jubiläen verschiedener führender Gewerkschaften verbunden, die seinerzeit in die General­tommission gewählt wurden. Bon der 1902 gewählten General­fommission sind durch Tod abgegangen Döblin( 1918), 2egien ( 1920) und Silberschmidt( 1927). Bom Amt zurückgetreten find Robert Schmidt 1919, Cohen 1923 und Sassen­ba dh 1923. In ihrem Ehrenamt befinden sich aber noch Sabath ( feit 1893, Mitglied der GK.), Hermann Kube  ( seit 1902) und Alexander Knoll( seit 1902); die beiden letzteren fönnen mit der Feier der Ueberfiedlung der Generalfommission nach Berlin   ihr 25jähriges Amtsjubiläum verknüpfen.

ständnissen ein Anlaß mehr gegeben wird. Sonst wird unter den Arbeitslosen böses Blut hervorgerufen, und die einzelnen Arbeitsämter werden zu falscher Handhabung der Arbeitslofenunterstüßung verleitet und durch überflüssiges Schreibwert beschwert. Die Behandlung der Arbeitslosen ist ohne­hin schwer, als daß sie noch durch derartige Mißverständnisse be­lastet werden dürfte.

,, Gewollte Tarifunfähigkeit?"

Gewiffe Arbeitgebernerbände versuchen, fich tarifunfähig zu machen. Sie ändern ihre Sagungen dahingehend ab, daß sie nicht berechtigt felen, mit den Angestelltenverbänden Tarifverträge abzu­schließen. Sie wollen aber als wirtschaftliche Bereini gungen im Sinne der Tarifvertragsordnung gelten und glauben dies damit zu erreichen, daß fie fich nur für berechtigt erklären, mit den Gewerkschaften der Arbeiter Tarifverträge ab­

einem Schlichtungsverfahren( 3wangstarif) mit Erfolg entziehen zu

fönnen.

Der Zentralverband der Angestellten hatte in Ber­bindung mit den anderen Verbänden bei dem Schlichtungsausschuß in Raffel ein Schlichtungsverfahren gegen den Arbeitgeberverband der Textilindustrie in Kassel   anhängig gemacht. Der in diesem Berfahren ergangene Schiedsspruch wurde für ver­

Dieser Teil der Resolution geht von der falschen Boraus fegung aus, daß durch die Berordnung des Reichsarbeitszuschließen. Durch ihre Sagungsänderung glauben fie, fich auch minifters, betreffend die Aufhebung älterer Borschriften über die Wartezeit in der Arbeitslosenversicherung vom 17 Dezember 1927 die durch den Verwaltungsrat festgejezte Wartezeit irgendwie ver Längert fei. Diese irrige Meinung, die auch von ein­zelnen Stellen im Berliner   Landesarbeitsamt auf Grund von Mißverständnissen vertreten worden ist, entbehrt der rechtlichen Grundlage. Es dürfte hier eine Ber­meilung vorgekommen fein zwischen der allgemein gültigen Wartezeit und der besonderen warte: zeit für die Fälle berufsüblicher Arbeitslofig­Peit, die nunmehr auffieben Tage festgesetzt worden ist. Dagegen besteht im allgemeinen weiterhin eine dreitägige Wartezeit. Soweit infolge des Mißverständnisses bereits hie und da Berlänge­rungen der allgemeinen Wartezeit vorgekommen sein sollten, sind Diese Maßnahmen inzwischen wieder zurückgenommen worden."

Mit dieser Erklärung dürften die Mißverständnisse wohl be­hoben sein, die die Verordnung des Reichsarbeitsministers im Ge­folge hatte. Wir erwarten, daß fernerhin zu derartigen Mißver.

bindlich erflärt.

Nunmehr erhob der Arbeitgeberverband bei dem Arbeitsgericht in Kassel   Klage mit dem Antrage, festzustellen, daß Rechte aus dem für verbindlich erklärten gemacht werden Schiedsspruch nicht geltend tonnen. Die Klage stützte er auf eine vor dem Schlichtungs: verfahren vorgenommene Sagungsänderung und behauptete, er fei gewollt tarifunfähig und könne in fein Schlichtungsverfahren der Angestelltenverbände hineingezogen werden.

Daß im Hause Stegerwald große Freude über Titel herrscht, ist sattsam bekannt. Daß jedoch die Chriftlichen sich nunmehr mit der bayerischen Titelbescherung abgefunden haben und ganz besondere Freude an dem Arbeitsrat, Landesarbeitsrat und gar dem Geheimen Landesarbeitsrat haben, ist neu. Der Anfang ist gemacht, und bald wird jeder chriftliche Gewerkschaftsführer seinen bayerischen Titel haben. Wir beneiden feinen darum.

Das Berliner Tageblatt hängt diese Titelgeschichte etwas niedriger und wirft die Frage auf,

ob auch die Mitglieder der christlichen Gewerf. schaften diese Freude ihres Zentralorgans über den Geheimen Bandesarbeitsrats" teilen; denn bis her haben die Gewerkschaften insgesamt alle Versuche, die auf die eitle Titelsucht puzzig veran­lagter Menschen spekulieren, entschieden abgelehnt. Die deutsche Arbeitnehmerschaft hat heute wirklich andere Sorgen als die Titellieferanten der bayerischen Staatsregierung,"

Der Meinung sind auch wir. Der Berliner aber würde sagen: Laß doch dem Kind die Boulette!"

Abgelehnter Schiedsspruch,

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Effen, 30. Dezember.( Eigenbericht. Wie wir erfahren, lehnen der Deutsche   Metallarbeiterverband und der Gewerfverein Hirich- Dunder den Echiedsipruch für die Arbeitszeit und die Mehrarbeitszuschläge für die Metallindustrie Hagen- Schwelm ab. Die Stellungnahme des Christlichen Ge­werfvereins steht noch nicht fest. Die drei am Tarifvertrag beteilig ten Gewerkschaften hatten einbeitliche Arbeitszeit. forderungen, und zwar die der Einführung der acht ſt in= bigen Arbeitszeit für sämtliche Betriebe ab 1. Januar 1928 auf­gestellt.

Bergarbeiterentlaffungen im Saargebiet.

Die französische   Grubenverwaltung hat als Folge der Ratio­nalisierungsmaßnahmen mehr als 1000 Bergarbeiter entlassen. Gemäß Verfügung der Regierungstommiffion find die öffentlichen Arbeitsnachweisstellen ermächtigt, Erwerbsloje jo= wohl nach den lothringischen Grenzorten als auch nach dem reichs­deutschen Grenzgebiet zu vermitteln und, falls bie Aufnahme der Arbeit aus einem ungenügenden Grunde verweigert wird, die Erwerbslosenunterstügung zu versagen.

Hoffentlich werden die Saargruben nicht, zugrunde rationali­fiert, bevor sie wieder an Preußen und Bayern   fallen.

Mauth   brimekn!

din 3 Pfennig- Zigarntle

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muß fabelhaft sein du brauchst dir nicht das Raklounalrommel fall über din Ohren ziehen zu laffen und keine unnötign Ausstattung bezahlen. Verlam gn die unun Mischung, din ist seniun Qualiteit!

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PROBLEM

adam 7