wichtigsten gesundheitlichen Forderung nach einem wahrhaft poltstümlichen Wohnungsbau! Doch neben dem Wohnungsmangel mit allen seinen schlimmen Folgen, unter denen die Gesundheit weitester Volkskreise schmer leidet, verdienen die verschiedenartigen
Bürgerblock für Standesherren.
Wohnungsschäden, die auf den menschlichen Körper ungünstig Keudell sabotiert, Marg interveniert, Hergt übernimmt- Das„ Einvernehmen"
einwirken, ernſteſte Beachtung: die Bauschäden, die vielfach auf die Brüchigkeit der Häuser und die mangelhafte Wohnungspflege zurückzuführen sind, und, nicht zuletzt die gewerbehngienischen Schäden, die das Wohnen in zahlreichen Behausungen oft außerordentlich stark beeinträchtigen und gar nicht selten zu einer Qual der Hausinsassen machen
Eine fluge Engländerin hat einmal gesagt, eine Wohnung tönne ebenjo töten wie ein Art. Das Unglück in der Lands berger Allee dürfte es zur Genüge erwiesen haben, daß eine Wohnung ebenso zu töten vermag wie eine Granate, wie Dynamit. Und so sollte es eine Grundforderung auf gewerbehygienischem Gebiete sein, ganz allgemein so streng wie möglich Wohnstätten und gewerbliche Fabrik wie Lagerräume von einander zu trennen.
Das Leben und die Gesundheit der Menschen viel weitgehender als dies heute der Fall ist zu schützen, im besten Sinne des Wortes Borsorge zu treffen, den mannigfachen Erwägungen wirtschaftlicher Art, wenn es angezeigt ist, die viel wichtigeren menschenökonomischen Forderungen unbedingt voranzusehen, furzum weisen Gesundheitsschutz zu treiben, dies ist eine Aufgabe, die die Deffentlichkeit in höchftem Maße angeht. Was nüzen gewerbehygienische Schußmaßnahmen in Fabrifräumen, wenn gesundheitsgefährdende, lebendrohende Stoffe oder Apparate fich inmitten zahlreicher menschlicher Behausungen befinden? Furchtbar ist jedes Unglück, das sich aus irgendeinem Grunde in einer Fabrit ereignet. Um wieviel furchtbarer ift eine Katastrophe wie die jetzige, die sich in einem Wohnhaus ereignet, der ganze Familien, Männer, Frauen und Kinder, ahnungslos, schuhlos, bar aller Rettungswerfzeuge, wie man fie in industriellen Werken findet, zum Opfer fallen. Nicht die Waren, nicht die industriellen Anlagen, auch nicht der Boden, die Bodenschäße, die Häuser oder das Geld stellen den größten Reichtum eines jeden Landes dar. Die Menschen find fein föstlichster Besiz. Diese zu schützen und gesund zu erhalten, Körperschädigungen bei ihnen vorzubeugen, viel sorgsamer und umfaffender, als dies jetzt geschieht darum handelt es sich. Es gilt, die menschenökonomischen Gesichtspunkte in das Volksbewußtsein aufzunehmen, damit niemand es wagen tann, sich dem Ruf des Bolles nach einer tatkräftigen, den Interessen der Massen dienenden Gesundheitspolitik zu widersehen. Vielleicht war das tiefschmerzliche Unglück in der Lands berger Allee ein schreckhaftes Warnungssignal, ein gellender Weckruf auf dem Wege zu solchem Ziele.
Zu dem Fall Jarubowiti veröffentlicht der Oberstaats. anwalf beim Landgericht Reustrelitz in der Landeszeitung für beide medfenburg eine Berichtigung, in der es heißt
Die Gerüchte, daß die Großmutter des am 9. November 1924 abends gegen 6 Uhr in Balingen ermordeten Emad Nogens auf ihrem Sterbebett eingestanden habe, den Mord begangen zu haben, find unrichtig. Die Großmutter lebt und ist mit dem Arbeiter Heinrich Kähler in Schwartbud bei Schönberg in Holstein ver hairatet. Sie war am 8. und 9. November 1924 in Mazmiz bei Banter in Holstein. Das Shwurgericht hat am 26. März 1925 auf Grund lückenloser Indizienbeweise den Angeklagten Jakubowski wegen Ermordung seines unehelichen Kindes Ewald Nogens verurteilt. Gegen die Richtigkeit dieses Urteils bestehen noch heute teine Bedenken. Der damalige Berteidiger des Angeflagien Jakubowsti meiß über die jezt aufgebrachten Gerüchte nichts. Auch dies ist ein Zeichen, daß diese Gerüchte auf müßigem, in Interesse de: jezt beschuldigten, aller Achtung werten Frau, deren Liebling der Ermordete mar; sehr bedauerlichen Matsch beruhen. Die Großmutter hat nach ihrer Rückkehr meinend nach Sem verschwundenen Knaben gesucht.
Auch wenn die Richtigkeit dieser Feststellung nicht in 3weifel gezogen wird, bleibt bestehen:
1. daß Jakubomsti lediglich auf einen Indizienbeweis hin zum Tode verurteilt worden ist, 2. daß ihm, dem Polen , der nur gebrochen Deutsch sprach, durch Ablehnung eines Dolmetschers die Berteidi: gung beschränkt murde,
3. daß das Todesurteil trok dieses Tatbestandes
Dollstrect wurde.
Die Bollstreckung des Todesurteils ist eine Bedenkenlosigkeit, die die damalige verantwortliche Regierung nicht verantworten fann, wie überhaupt der Fall Jakubowski die nötige Sorgfalt der in Frage kommenden Instanzen vermiffen läßt.
Argentiniens Außenminister in Berlin .
Die Reichsregierung anderswo.
Die Reichsregierung veranstaltete gestern zu Ehren des Außenminifters Argentiniens Gallardo ein Frühstüd, auf dem fie aber geradezu fläglich vertreten war: fein Reichstanzle:, fein Reihsaußenminister, kein Bizekanzler pon den Kabinettsmitgliedern maren nur Schaezel und v. Reudell anwesend, wobei die Aufgabe, den argentinischen Minister mit einem Trinkspruch zu begrüßen, dem Reichspostminister zufiel!
Da Dr. Stresemann tatsächlich ernstlich ertranft ist, wäre es wohl din Pflicht des Reichsfanzlers gewesen, seinen Urlaub in Sigmaringen zu unterbrechen. Selbst in Fragen der dipio. matischen Höflichkeit versagt der Bürgerblod!
mit Preußen.
Das Bürgerblodfabinett suchte sich den Weihnachts| Entwurf. Muß sich der gemeine Reutuer nach dem Willen der abend aus, um die von Preußen seit mehr als Jahresfrist geforderte deuffhnationalen Aufwertungskünstler mit einer Aufwerfung von Borlage über die Aufwertungsansprüche der Standes höchstens 15 Proz. begnügen, wobei es dem Würfelspiel des Zufalls herren anzufündigen. Wir sprachen damals die Bermutung aus, überlassen bleibt, wann er tatsächlich in den Genuß der Aufmertung daß es fich mehr um ein Weihnachtsgeschenk für die Standesherren gelangt, verlangt Hergt, daß die standesherrlichen Liegenschafts als für Preußen handle, und daß es mit der in der Notiz be- renten mit 25 Proj. aufgewertet werden! Eine noch höhere Aufhaupteten Uebereinstimmung mit der preußischen Rewertung verlangt er nicht nur für Renten, die zur Unterhalung gierung eine eigene Bewandtnis habe. So ist es auch. historisch wertvoller Anlagen dienen, sondern auch für die sogeNach Veröffentlichungen des„ Demokratischen Zeitungsdienstes" nannten Unterhaltsbeiträge, d. h. diejenigen Renten, die zum Unfer. fegte fich das Bürgerblockabinett in einer Weise für die Ansprüche half einzelner Mitglieder der fürstlichen Familien dienen, um auf der Standesherren ein, von der man annehmen muß, daß sie selbst diese bequeme Art meitere Renten für die Apanagen herauszufchinden. auf den Widerstand. der Gerichte stößt.
Weihnachtsbescherung für die Standesherren im wahrsten Sinne
der Bortes!
Es braucht nicht gesagt zu werden, daß sich die preußische Regierung dem auf das entschiedenste widersett hat. Nach ihrer Auffassung würde der Sinn des Gefeßes geradezu verdreht werden, wenn auf diese Weise alle möggeradezu verdreht werden, wenn auf diese Weise alle möglichen Ansprüche eine Befriedigung finden würden, Ansprüche, die das Gesetz gerade beseitigen will. Preußen will diese Ansprüche beschränken auf Pensionsverpflichtungen, um den von den Fürsten abhängigen Personen, mit denen, wie die Erfahrung lehrt, die aufwertungs- und abfindungshungrigen Herrschaften nicht viel Federlesens machen, ihre Pensionen zu sichern. In diesem Falle würde die preußische Regierung einer erhöhten Aufwertung um weitere 15 Proz. zustimmen.
Herr v. Keubell, der feine Qualitäten für das Reichsministerium des Innern nicht mehr nachzuweisen braucht, befand es auch in diesem Fall für gut, die Aften über die Frage in den unergründlichen Fächern seines Schreibtisches schlummern zu laffen. Alle Interventionen des Reichskanzlers Marg, der sich offenbar den Vorwürfen Preußens gegenüber nicht rechtfertigen fonnte, blieben ohne praktischen Erfolg. Herr v. Keudell spielte seine Fafnirrolle weiter: Ich liege und besize, laß mich schlafen!" Bis ihm eines Tages einfiel, daß ihn die Sache im Grunde genommen nichts angehe. Aus der Obstruktion wurde der offene Streit, und die Akten wanderten zum Fraktions- und Ministerkollegen des Herrn v. Keudell, Reichsjustizminister Sergt. Nun kollegen des Herrn v. Keudell, Reichsjustizminister Hergt. Nun begannen die Verhandlungen mit Preußen tatsächlich, aber sie waren auch danach. Herr v. Hergt handelte als getreuer Vollstrecker der Intentionen Keudells. Zehn volle Monate verstrichen, bis das Kabinett Marg mit seiner famosen Weihnachtsbot= das Kabinett Marg mit seiner famosen Weihnachtsbot fchaft herauskam. Das Resultat ist bezeichnend für das Bürgerblodfabinettlungen vorgeschlagen worden. Die Reichsregierung Marr. hat aber geantwortet, daß sie sich den von Preußen vorgeschlagenen Aenderungen nicht anschließen tönne und die Vorlage desBreußen hatte allgemein eine Aufwertung von 12% Pro 3. vorgeschlagen. Dabei sollten, aber diejenigen Renten, halb im wesentlichen unverändert den gesetzgebenden Körperdie aus Ceibeigenschaftsrechten und folchen standes und landesherr- fhaften zuleiten werde. lichen Rechten, die es heute nicht mehr gibt, hergeleitet wurden, als spätestens durch das preußische Adelsgefeh vom 23. Juni 1920 abgelöst gelten.
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Und das Kabinett Mary? D, es ließ sich nicht lumpen. 12% Proz. Aufwertung? Viel zu viel für die Standesherren! Herr Hergt schlägt mit der Faust auf den Tisch: 8 Proz müssen genügen! Aber-! Herr Hergt ist nicht umsonst Justizminister, Herr v. Keudell hat seine Fafnirrolle nicht umsonst gespielt. nicht der Satz von 8 Proz., die Ausnahmen, die von diesem Saß gemacht werden sollen, find das wesentliche in dem Hergtschen
entwurf geschaffen hat, sind von Preußen neue Berhand
Nachdem die Bürgerblodregierung mun selbständig einen Gesetz
Das ist die„ lebereinstimmung", von der die Weihnachtsbotfchaft der Herren vom Bürgerblod, wenn auch mit dem Zusatz: „ Nicht restlos", zu berichten wußte!
Die verarmten Rentner aber und alle, die sich ein Mitgefühl für die Opfer der Inflation bewahrt haben, wissen jetzt, daß die Hergt, Keubell, Schiele, Westarp, daß die Sippschaft vom Befitbürgerbiod auch anders tann, wenn es fich um Standesherren handelt.
Fürstendiener, nicht Boltsdiener! IInd deshalb: Schwarzweißrof.
Landesverrat gegen Baltikumer?
Ein Meisterstück der Landesverratsjustiz.
Der Oberreichsanmalf Dr. Berner hat den ehemalig deutschen | zustande mit Deutschland befindlich auf Grund des Rittmeister Otto 3eltin verhaften laisen und hat gegen ihu Butschfrieges, den die Eiserne Division" mit Bermondt gegen die Auflage wegen Candesverrata crhoben; der Landesvertat lettische Regierung führte! foll begangen worden sein durch Teilnahme an dem Kriege zwischen Deutschland und der Republit Cettland auf lettischer Seite.
Krieg zwischen Deutschland und Lettland ? 3eltin war 1919 in die Dienste der baltischen Landeswehr getreten. Er unterstand der Regierung Ulmanis . Er beteiligte fich nicht an den Putschen pon Teilen der Baltikumer der späteren Kapp- Truppen!
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gegen
die rechtmäßige lettische Regierung. Die Butschisten wurden im Juni 1919 von Truppen der Regierung Ulmanis geschlagen.
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Die Butschisten von der„ Eisernen Division" sind für ihre Landesverrat schwere Schädigung der Interessen Deutschlands in der Tat! niemals verantwortlich gemacht worden. Sie jetzten ihr Handwert in Deutschland fort- Kapp- Butsch! Nach der Rüdfehr der Eisernen Division" nach Deutschland wurden die deutschlettischen Beziehungen geflärt.
Die gesamten Vorgänge sind bereits von einem deutschen Gericht völlig und in historisch einwandfreier Weise geklärt worden. Das Amtsgericht in Hamburg hat im Mai 1927 die ganze Materie bereits in einer Beleidigungsflage durchgearbeitet, die Rittmeister Beltin gegen den Hamburger Großfaufmann Carlos Schmidt angestrengt hatte, weil dieser ihm vorgeworfen hatte, er sei ein leberläufer und habe gegen Deutsche als feine eigenen Landsleute gefämpft. Schmidt wurde damals von dem Hamburger Gericht wegen Beleidigung zu 5000 M. Geldstrafe verurteilt, und in der Urteilsbegründung wurde ausge68. Lebensjahre steht, ihn vor einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe gerettet habe, weil alle Behauptungen, die der Angeklagte aufgestellt
Seit Sommer 1919 beharrte die Führung der deutschen Balti tumtruppen in offenem Ungehorsam gegen die deutsche Regierung Im Oktober 1919 versuchte der bekannte ehemalige russische Oberst, Fürst Avaloff- Bermondt, der die Bolschewistenherrschaft stürzen wollte, einen neuen Angriff auf die lettische Re gierung, da er den lettischen Staat als Bafis feines mest russischen Zentralstaates" betrachtete und besonders die Naturreich tümer des Landes als Deckung für das von ihm ausgegebene Ber- sprochen, daß nur das hohe Alter des Angeflacten, der im mondt- Geld brauchte. An diesen Kämpfen, die mit der völligen Niederlage Bermondts endigten, hat Rittmeister Zeltin als lettischer Offizier auf lettischer Seite teilgenommen.
Auf der Seite Bermondts fämpfte gegen das ausdrüc liche Verbot der deutschen Regierung die sogenannte ,, Eiserne Division". Sie hatte sich am 30. September 1919 Bermondt verpflichtet, gegen das Versprechen russischer Löhnung mit dem Ziel des Erwerbs von Ansiedlungsland und der russischen Staatsangehörigkeit. Die deutsche Regierung erflärte, daß die Eiserne Division" ihr nicht mehr unterstehe. Die Truppen Bermondts wurden geschlagen, die Eiserne Division" zog sich im Dezember 1919 nach Deutschland zurüd.
hatte, erwiesenermaßen unwahr seien.
Die Clique ehemaliger Landsknechte, die hinter Schmidt ftand, hat nunmehr den Oberreichsanwalt in Bewegung gesetzt, und der hat Zeltin wegen Landesverrats verhaften lassen!
Weil Zelfin als lettischer Offizier gegen deutsche Landsknechte gefämpft hat, die gegen die Befehle der deutschen Regierung meuterten und in die Dienste eines ruffischen Abenteurers getreten waren, foll er Landesverrat begangen haben!
Dieser Oberreichsanwalt schädigt die deutschen außenpolitischen Interessen ebenso, wie einst jene Butschisten und Meuterer, die Deutschland in schwerster Zeit in fchwere außenpolitische Kompli
In der allgemeinen Berwirrung hatte die lettische Regierung am 28. November erklärt, fie betrachte sich als im Kriegstationen verwickelt haben.
selbst daran nicht teilnehmen tonnte und sich durch seine Gattin und durch Staatssetretär v. Schubert vertreten ließ. An diesem Abendessen nahm überhaupt tein Reichsminister teil!
Groß- Frankfurt.
Die Spaltung in Südchina.
Opposition gegen Tschangkaifchet.
Hongkong , 6. Jamiar.( Reuter.) Nach einem Funtspruch aus Kanton hat der antikommunistische General Litfchaisun dort wieder die Regierung übernommen, Aus den Provinzen& wan tung und Kwang si wird berichtet, daß dort Neigung besteht, die Provinzen Hupeh und Hunan int ihrem Widerstand gegen Tschangfaischef, der wieder die Stellung eines Generaliffimus der Rankinger Regierung übernommen bat, zu unterstützen. Aus Swatau wird berichtet, daß die Kommunisten in der Gegend Swatau- Swabue wieder sehr aktiv sind und eine Anzahl christlicher Chinesen hinge.
Frankfurt a. M. nimmt die Stadt Höchst in sich auf. Höchst a. M., 6. Januar. Nachdem die Frankfurter Stadtverordnetenver. Aus der Antwortrede/ Gallandos sei der Satz hervorgehoben: sammlung mit einer Mehrheit von 35 Stimmen der Demofraten, Arbeitnehmer, Sozialdemokraten und des Zentrums gegen 24 Stimmen der Deutschen Bollspartei, Wirtschaftlichen Bereinigung, Kommunisten, Deutschnationalen und Nationalsozialisten den Einrichtet haben sollen. gemeindungsvertrag mit höchst angenommen und mit der gleichen um die Kommunisten erweiterte Mehrheit auch dem Rumänische Caroliften find in Konstantinopel verhaftet worden Eingemeindungsvertrag mit der dazwischen liegenden Arbeiterges und sollen ausgewiesen werden, weil sie von der Türkei aus Carol meinde Nied a. M. zugestimmt hatte, hat auch die Stadtver: als Sieger heimführen wollten. Am Nachmittag fand ein Tee beim Reichspräsidenten und am ordnetenversammlung in Höchst den EingemeindungsAbend ein Essen in der Billa des Außenministers statt, der aber vertrag mit 24 gegen 10 Stimmen angenommen.
Für den Ueberschuß Ihrer arbeitsamen und gesunden Bevölkerung bietet tein Land der Welt beffese Aussichten als unser ausgedehntes und reiches Gebiet, woselbst das Klima, die Bebensgewohnheiten, die unermeßli hen noch ungehobenen Schäße, Die gerechte Gejezgebung, wie unsere Landesverfassung zum Aus drud bringt, all denjenigen die Segnungen des Friedens und der Freiheit bietet, die guten Willens sind und sich in unserem Lande
niederlassen wollen."