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Zwei Dachstuhlbrände.

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Die Feuerwehr war in ben gestrigen Nachmittagsfhumben an dret verschiedenen Stellen faft zu gleicher Zeit mit ber Bekämpfung mehrerer gefährlicher Brände beschäftigt. Der erste Alarm tam gegen 14 Uhr aus der Heinrich Roller Str. 8, wo der Da ch stuhl des Borderhauses in Brand geraten mar. Der Feuerwehr, die mit zmei Löschzügen anrüdte, gelang es, den Brand nach einstündiger Läschtätigkeit, wobei aus mehreren Schlauchleitungen Wasser gegeben wurde, zu lokalisieren. Die Ent­stehungsursache konnte noch nicht ermittelt werden. Der zweite farm fam aus der Ohmst r. 11. Beim Abfüllen von Benzin lief ein Teil der Flüssigkeit Eber und geriet aus ungeklärter Ursache in Brand. Die Flammen griffen auf eine Garage über, die in einem Zeitraum von wenigen Minuten lichterloh brannte. Die Garage und ein darin befindlicher Laftkraftwagen wurden ein Raub der Flammen. Die Feuerwehr war eine Stunde an der Brand­ſtätte tätig. Während hier die Löscharbeiten noch voll im Gange waren, kam ein dritter Hilferuf aus der Drensestr. 15. Im Dachstuhl des Borderhauses war euer entstanden, das mit großer Schnelligkeit um fich griff und beim Eintreffen der Wehren bereits auf den Dachstuhl des Seitenflügels übergesprungen war. 1leber eine mechanische Leiter und über die Treppenräume wurde das Heuer mit vier Schlauchleitungen stärksten, Kalibers angegriffen. Der größte Teil beider Dachstühle brannte nieder. Die Aufräumungs arbeiten dauerten bis 19 Uhr, und unter Zurücklaffung einer Brand mache rückten die Wehren wieder ab. Der starke Feuerschein hatte eine größere Menge Schaulustiger.angelockt, so daß die Polizei Ab sperrungen vornehmen mußte.

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Der beleidigte Polizeivizepräsident.

Wegen Beleidigung des Polizeivizepräsidenten Dr. Bei hatte sich der Kaufmann Hillebrand vor dem Schöffengericht Char lottenburg, unter Borsiz von Landgerichtsdirektor Crohne zu ver­antworten. Am 2. Oktober, dem Geburtstag des Reichspräsidenten , wollte der Angeklagte, der früher eine Musikkapelle des Olympia rerbandes geleitet hatte, mit seinen Leuten bei der Spalierbildung, furz vor der Borbeifahrt des Reichspräsidenten , den Präsentier: marsch spielen lassen, wurde jedoch von einem Schupabeaniten daran gehindert, wobei der Beamte darauf hinwies, daß nach einer An­ordnung von oben" während der Borbeifahrt nicht gespielt werden dürfe. Der Angeklagte erwiderte darauf: Bon einem Polizeiz präsidenten, der Jude ist, lasse ich mir nichts ver­bieten." In der Verhandlung behauptete er, daß die Be zeichnung Jude" ebenso wenig eine Beleidigung fei wie das Wort Christ. Hinterher hatte sich der Angeklagte ent schuldigt. Das Schöffengericht war der Meinung, daß das Wort Jude" an jich feine Beleidigung set, daß es aber wie hier, wenn es in absolut überflüssiger Weise dem Namen beigefügt werde, eine Herabsetzung zum Ausdruck bringen sollte. Die Beleidi­gung wiege um so shwerer, als fie öffentlich gegen über einem Untergebenen des Polizeivizepräsidenten ausgesprochen worden sei. Es komme hinzu, daß der Angeklagte schon vier mal wegen Beleidigung vorbestraft worden sei, also offenbar eine Art Krafeeler sei. Wenn das Gericht nicht über den Antrag des Staatsanwalts hinausgegangen sei und nur auf 150 Mart Geldstrafe erkannt habe, so liege das nur daran, daß ein, Milderungsgrund in dem zu schroffen Vorgehen des Polizeibeamten gefunden worden sei, und daß sich der Angeklagte hinterher entschuldigt habe. Dem beleidigten Polizeivizepräsidenten wurde die Veröffentlichung des Urteils in Berliner Lofal- Anzeiger", Germania ", Voffische Zeitung" und Vorwärts" zugesprochen. Ministerpräsident Braun beglückwünscht Zille.

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Ministerpräsident Braun hat an Professor Heinrich 3ille, der gestern sein 70. Lebensjahr vollendete, folgendes Telegrammi gesandt: Dem vom tiefen sozialen Empfinden geleiteten humor­nollen Darsteller der Berliner Voltsfeele spreche ich hierdurch die herzlichsten Glückwünsche zum 70. Geburtstage in der Hoffmmg aus, daß Ihnen, sehr verehrter Herr Zille, noch Jahre fünstlerischen Schaffens belieben fein möchten."

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Auch der Berliner Magistrat fandte dem Jubilar ein herzlich gehaltenes Glückwunschschreiben. Kundgebung der Lebensmittelhändler.

Der Zentralverband der Lebensmittelhändler hatte am Sonntag feine Mitglieder zu einer Protest fundgebung gegen eine Berordning des Berliner Polizeipräsidenten nach dem Lehrervereinshaus. 21feranderplan, zusammenberufen. Das Referat hielt der Landtags­abgeordnete der Wirtschaftspartei Perschke. Er wandte fich gegen die Berordnung zum Lebensmittelgesen, die vom Polizeipräsidenten erlassen wurde, um eine Handhabe gegen Geschäftsleute zu haben, die ihre Waren unsauber aufbewahren. Die Berordnung bestimmte, daß Lebensmittelware nicht in Räumen aufbewahrt werden darf, in denen Menschen übernachten. Die Räume sollen so beschaffen sein, daß sie leicht gelüftet und gesäubert werden können. Im allge meinen sind das Forderungen, die jeder Geschäftsmann ohnehin schon befolgen müßte. Herr Perschle beschwerte sich auch weniger über die Verordnung, als darüber, daß er nicht gefragt worden ift. Gewiß enthält die Berordnung Bestimmungen, die den Ge­fchäftsleuten größere Untoften verursachen werden. Die Beroromung nerfangt, um ein Beispiel zu nennen, daß die Wände in Lebens mittelgeschäften mit gebügeltem 3ement oder glatten Plaften aus­aeftattet sind. Jeder Geschäftsmann, der nicht weiß, wie lange die wangswirtschaft für Laden aufrechterhalten bleibt, fann in seinem Laden feine großen baulichen Beränderungen vornehmen. Berhand lungen mit dem Bolizeipräsidium würden sicherlich zu einer Ber­ftändigung führen. Endlich wetterte Herr Berichte gegen die Straßenhändler, die es ihm befanntlich besonders angetan haben. Reichsverband des Lohngewerbes.

e. B.( Zwischenmeister) hielt vom 8. bis 10. Januar in Berlin feine

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Der Reichsverbanddes deutschen Lohngewerbes Jahres- auptversammlung ab. Neben den 55 Delegierten aus dem Reiche waren auch Vertreter des Reichsarbeitsministeriums, des preußischen Handelsminifteriums, des Berliner Polizeipräsidiums ww. erschienen. Nach der Erledigung der rein organisatorischen An­gelegenheiten, die den Sonntag und den Montag vormittag in An­fpruch nahmen, referierten am Montag nachmittag der Syndikus der sächsischen Landesgruppe, Dr. Richter, über Die Entwidlung der Lohngewerberechtsprechung in den legten Jahren", und der Verbandsvorsitzende, Szemlet, über den Tarifabschluß und die Tariffähigkeit des Lohn gewerbes". Diesen beiden Referaten schloß sich eine ziemlich aus­giebige Debatte an, in der im wesentlichen die Uebereinstimmung mit den Referenten zum Ausdrud tam. Am Dienstag nahm die Berfammlung zwei weitere Referate über Fragen des Lohngewerbes entgegen, denen sich gleichfalls eine längere Diskussion anschloß. Nach der Erledigung der Anträge wurde der bisherige 2. Borfizende, Baur , für diesen Bosten wiedergewählt, ebenso auch das bisherige Mitglied des erweiterten Borstandes, Böttcher, Barmen. Von der Telephonverwaltung umsonst bestellt! Die Telephonverwaltung Berlin , so schreibt man uns, benach­richtigte. die. Telephonteilnehmer durch Posttarte davon, daß die neuen Telephonverzeichnisse binnen fünf Tagen von dem Bostamt des Wohnbezirtes abzuholen seien. Der pünktliche und gehorsame" Staatsbürger aber, der sich in der vorgeschriebenen Frist dort einfand, mußte unverrichteter Sache wieder abziehen, da diefe Nachricht angeblich irrtümlich abgeschickt worden ist. Diese Teilnehmer mußten wohl oder übel das alte schwere Teilnehmer: verzeichnis, das fie natürlich mitgebracht hatten, wieder mit nach Hause schleppen, und man mutet ihnen zu, sich ein zweites Mal einzufinden. Man muß fragen: ie ift eine berartige falsche Be nachrichtigung überhaupt möglich gewesen? Es ist hier zweifellos eine unüberlegte hanblung ber Telephonerwaltung festzustellen, bie ihr Berjehen wieber quimages follie

Naturschutz und Sammler.

Das Jagdrecht, von Feudalherren gefchaffen, war eigentlich das erste Naturschußgefeg, das wir im Mittelalter in Deutsch­ land hatten. Zunehmendes Absterben der Großmildarten gab den Anlaß zu seiner Schaffung. Durch dieses oft recht drakonisch durch geführte Recht- man flocht den Uebertreter aufs Rad oder bestrafte ihn gar mit dem Tode- wurde das Nutzwild unserer Zeitepoche er­halten, im Hochgebirge die Gemse und überall Hirsch, Damwild und Reh. Bär, Wolf und Luchs hingegen verschwanden, da sie dem degene­rierten Wild, das meist künstlich in Waldparts gehalten wurde, zu großen Schaden zufügten. Hand in Hand mit dem Jagdschuh kamen Forstschutzgesetze, die gewisse Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien retteten. Wild und Holz stellen gewaltige Summen unseres Nationalvermögens dar. Taufende von Gemeinden deden ihre fulturellen Ausgaben durch Jagdverpachtung und Holz­muzung.

Bom falschen zum richtigen Naturschuh. Mit dem Niederwild, dem Hafen, dem Rebhuhn und dem eingebür­gerten Fajan muß heute jeder Bolkswirt sorgfältig rechnen. Während sie einst den breiten Maffen als Nahrungsmittel zugänglich waren, findet man sie heute leider nur in dem Laden des Feinkosthändlers. Einzig das Wildfaninchen ist noch auf dem Tische der proletarischen Be­völkerung zu finden. In Australien , wo das Kaninchen zur Be­lebung der Fauna eingebürgert wurde, zahlt die Regierung heute dem, der sie von den lästigen Nagern befreit, eine riesige Brämie. Ein Mittel wurde jedoch bis heute nicht gefunden. Mit dem Schutze des Großwildes begann aber auf der anderen Seite ein beispiel­lofer Bernichtungskampf gegen das Raubzeug. Bär und Luchs ge­hören in Deutschland der Sage an. Der Wolf ift in Ostpreußen eine Seltenheit. Nur Fischotter, Dachs, Fuchs, Wildkatze fowie einige Marderarten kommen als jagdbare Raubtiere heute allenfalls noch in Frage. Eine Anzahl Provinzialverordnungen schüßen diese Tiere in Frage. Eine Anzahl Provinzialverordnungen schüßen diese Tiere in der Zeit vom März bis Ende September, Fang und Abschuß sind verboten.

In folgerichtiger Entwicklung tritt zu dem Jagdgesetz das Forst­gesetz, das legten Endes mit dem Pflanzenschutzgesetz im engsten 3u­fammenhang steht, um der Ausrottung prächtiger Naturdenkmäler auf botanischem Gebiete einen starten Riegel vorzuschieben. Auch auf diesem Gebiete stoßen wir in Deutschland auf Unmengen von Reichsbestimmungen, Landesgesetzen und Polizeiverordnungen, und es ist eine Unsumme von Arbeit nötig, um sie alle fennenzulernen und zu beherrschen. So haben wir in Deutschland annähernd 300 geschützte Pflanzenarten, die fich auf 16 Staaten verteilen. Infolge einer ungeschickten Gesetzgebung ist hier ein einzigartiger Wirrwarr entstanden. Der gute Wille sei den einzelnen Gesetzgebern nicht ab­gesprochen, aber auf diese Weise ist ein Naturschuß zur Erhaltung unserer Naturdenkmäler unmöglich durchführbar.

Das Opfer eines falsch aufgefaßten Naturschutzgesetzes darf unter feinen Umständen der harmlose Spaziergänger werden, der aus dem reichen Schahz unserer heimatlichen Flora einen Blumen ftrauß pflückt. Die Eidgenossenschaft der freien Schweiz , das badische Land und Desterreich lehnen grundfäßlich einen derartigen Pflanzenschutz gegenüber dem Privatmann ab. Die ganze Strenge des Gesetzes trifft aber denjenigen, der aus Gewinnsucht Pflanzenwurzeln oder Blüten in Mengen zu gewerblichen Zweden der Natur entnimint.

Mit dem Verschwinden der Tierwelt und der Pflanzenwelt hängt aber das Verschwinden der alles belebenden Bogelwelt, der Weich fiere, der Lurche, der Kriechtiere und der Insektenwelt zusammen. Wo die letzte Dornenhede, der legte alterstrante Baum, das Unter holz niedergehackt wird, da fann fein Bogel mehr nisten. Zu sehr ist er den Raubvögeln preisgegeben, von denen nicht weniger als 30 Arten in Deutschland geschüßt sind, da wiederum auch sie auf dem Aussterbeetat stehen. Der Wanderfalke, der in der Mart besonders geschützt wird, braucht mit seiner Brut im Jahre, gering gerechnet, 2000 Singvogel, abgesehen von den Zuchttauben und Hühnern. Die Krähenarten und Elstern find vogelfrei, auch der Fischadler, in

Der Raubüberfall auf die Kriegerwitwe.

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einigen Gegenden der Fischreiher. 350 Bogelarten werben unter das Naturschutzgesetz gestellt, darunter 20 Broz. der Jagd und Fischerei schädliche Tiere.

und Repulien ein, ihnen werden durch Flußregulierungen und Ent­Biel stärker greift die veränderte Natur in das Leben der Lurche wässerung von Sümpfen die letzten Möglichkeiten zur Entwicklung entzogen, so daß auch diese manchem recht wenig zusagenden Ge­schöpfe geschützt werden mußten. Molche, Feuerjalaander, Unten und fast alle Froscharten genießen den gesetzlichen Schutz. ebenso die Sumpfschildkröte, die Nattern sowie die Eidechsen.

Die bedrohte Welt der bunten Insekten.

Mit dem Bestehen der Pflanzenwelt aber am engsten zusammen hängt das Leben der Insekten, deren unzählige Formen jedes Menschen Herz erfreut. Ist erst einmal der Baum, in dem der Käfer feine Entwidlung durchmacht, abgeholat, dann ist auch die Existenz des Käfers vernichtet. Das gleiche gilt von unzähligen Schmetterlingsarten. Der Hirschkäser verschwindet mit der letzten rotfaulen Eiche, die aus forsttechnischen Gründen herausgeholzt wird. Mit der Pappel verschwinden die Pappelböde, mit der Uniformierung des Waldes aus forstfinanziellen Gründen die letzten eigenartigen Raferformen unserer Heimat. Der große Lederlauffäfer Carabus Ulrichi Linné ist fraglos ein Opfer des fünftlichen Düngers ge­worden, dem so viele andere weniger bekannten Lebewesen ihren 11ntergang, fogar ihre Ausrottung verdanten. Rüdfichtsins rottete so die induſtrialiſierte Land- und Forstwirtschaft das legte uns liebe und interessante Lebewesen aus.

Nicht weniger als 34 Schmetterlingsarten werden durch Sammel­verbot in gewissen Gegenden Deutschlands angeblich vor der Ausrottung geschüßt; ihr Fang zu Sammlungszwecken ist verboten und mit recht bedeutenden Geld und Freiheitsstrafen belegt 17 Arten schüßt davon allein der Polizeibezirk Berlin im Imago, d. h. im fertig entwickelten Tiere. Fraglich ist es aber, ob auch das Einsammeln der Eier und der Raupen verboten ist. Diese Verbote sind jedoch zwecklos, solange nicht die Futterpflanzen der Insekten geschützt werden. Dann erst tönnen wirtungsvoll die Falter ge schüßt werden. Wo die lezte Pappel aus einem Bestande heraus­geschlagen wird, ist Schillerfaller und vieles andere damit ausge rottet. Ebenso ist es aber je nach der Futterpflanze, die der Boden befizer auszurotten berechtigt ist, mit allen anderen geschützten Schmeterlingsarten.

Gemiß haben fich in lezter Zeit gewissenlose Menschen auf die Berwerfung von Schmetterlingsflügeln zu industriellen Zweden ge­worfen, Tausende von Schmetterlingen fielen gemissenlosen Fängern zum Opfer. Verbot des Handels mit derartigen Gegenständen und rücksichtslose Bestrafung derartiger Gemeinschädlinge ist angebracht. Aber der naturwissenschaftliche Sammler soll nicht die Freude an der Natur verlieren durch Freibeuter, die der Natur übermäßigen Zol gegen Entgelt entnehmen. Wie jedoch schüßen wir die Natur am besten und wie werden wir dem Sammler, dem Wissenschaftler und der hier gleichberechtigt mitzu­dem Liebhaber aus dem Volte gehen hat, denn er hat unendlich viel fruchtbare Kleinarbeit ge gerecht? leistet

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Das törichte einseitige Berbot vom Fange einzelner Individuen muß fallen. Naturschutzgebiete in großem Umfange müssen geschaffen werden. Der private Grundbesizer muß, wo es nicht anders geht.. gezwungen werden, Pflanzenarten, die zur Entwicklung einer Art nötig find, zu erhalten.

Was die Amerikaner mit vielem Gelbe in ihren Naturschuh parts, die Engländer und Franzosen in ihren Ländern und Rolonien mit großer Rücksichtslosigkeit schufen, das muß unser Bolt aus Idealismus und praktischer Erkenntnis erhalten. Mit Bolizeiftrafen rettet man niemals eine untergegangene Pflanze oder Tierraffe. Dem Sammler und Liebhaber aber muß immer im Rahmen des Er­laubten die Möglichkeit geboten fein, für seine Privatsammlung einen geringen Tribut aus der heimischen Lebewelt zu entnehmen, Bodo p. Bodemeger.;

Ein Fünfzehnjähriger als Räuber. Raubüberfall eines Berliner Gymnasiaften in Stralsund .

Straffund, 10. Januar.

Dem Großen Schöffengericht wurde aus der Untersuchungshaft der 24jährige Bäder Kurt Streblau zur Aburteilung wegen Raubes vorgeführt. Troh seiner Jugend ist Strehlau schon a cht. mal porbestraft, und darunter zweimal mit Zuchthaus. Erst Ende September war er aus dem Zuchthaus herausgefommen, und Gestern abend murde die Kontoristin Elifabeth Ralf ant schon nach knapp vier Wochen verübte er ein verwegenes einer unbeleuchteten Stelle auf der Straße überfallen. Der Täter Räuber stüdchen, indem er eine 50jährige Krieger- verjette ihr mit einem Schlagring einen heftigen witwe überfiel Die alte Frau hatte gerade ihre Unterstüßung Schlag über den Kopf und wollte ihr die Handtasche ent­eingezogen und Einkäufe gemacht. Die gefüllte Markttasche, die sie reißen. Als ein Mann der Kontoristin zur Hilfe eilte, flüchtete er, über den Arm hängen hatte, lockte den jungen Burschen an. folgte feinem Opfer bis in das Haus in der Wolliner Straße. Auf Später meldete er sich auf der Polizeiwache obdachlos. Hier wurde er als der Täter erkannt und als der 15jährige Gymnafiaft Eber der Treppe sprach er die Frau an und fragte sie nach dem Namen hard Glaser aus Berlin festgestellt. Er hat die Tat eingestanden. eines angeblich im Hause Wohnenden. Nach der verneinenden Ant­Glaser hatte in Berlin seinem Stiefpater 380 m. mort- versetzte der Bursche der Frau mit der Faust einen entwendet, war erst nach dem Harz gefahren, dann nach Schlag vor die Brust und riß ihr die Handtasche vom Hand- kiel und Hamburg und schließlich nach Stralsund und von gelent, so daß das Opfer einige Verlegungen davonirug. Die arme dort nach Bergen auf Rügen . Als in dem Hotel, wo er in Bergen Frau, die ihr ganzes Geld in der Markttasche hatte, setzte sich zur wohnte, zur Aufklärung eines Diebstahls Polizei erschien, flüchtete Wehr und schrie laut um Hilfe, so daß der davoneilende Räuber Glaser unter Zurücklassung seiner Sachen und traf gestern wieder eingeholt und festgenommen werden konnte. Der Staatsanwalt in Stralsund ein. Er wollte sich, wie er angab, durch den Raub. beantragte unter Berfagung mildernder Umstände Jahre überfall wieder Geldmittel für eine zweite Harzreise verschaffen. 3uchthaus, während der Berteidiger den Standpunkt vertrat, daß das Zuchthaus bei der Jugend des Angeklagten nicht der richtige Drt fei. Das Gericht möge mit einer möglichst hohen Gefängnis

ftráfe lieber den Berfuch machen, ob auf den Angeklagten nicht doch

noch erzieherisch einzumirten sei. Landgerichtsdirektor Steinhaus schloß sich dieser Auffassung an und verurteilte den Angeklagten zu 3 Jahren Gefängnis und 3 Jahren Ehrverlust.

Vertagung des Spritweber- Prozeffes.

Die Berufungsverhandlung in dem großen Spritschiebungs- und Beamtenbestechungsprozeß gegen Kriminalfommiffar Deters, die Brüder Hermann und Heinrich Weber und eine große Anzahl weiterer Angeflagter, die bereits einmal verlegt worden war und am heutigen Mittwoch vor der Großen Straffammer des Landgerichts I beginnen sollte, ist in legter Stunde wegen Er­vertagt worden. Boraussichtlich wird der Prozeß nunmehr am frankung des Vorfizenden, Landgerichtsdirektor Fieliz, von neuem ertagt worden. Voraussichtlich wird der Prozeß nunmehr am 17. Januar beginnen.

Versuchter Ausbruch aus dem Potsdamer Gefängnis.

Kürzlich versuchten vier Gefangene, die in einer Ge= meinschaftszelle im Gerichtsgefängnis in der Lindenstraße in Potsdam lagen, einen Ausbruch. Die Gefangenen hatten sich aus einem Brotmesser eine Säge fabriziert und damit versucht, die Fensterstäbe zu durchsägen. Auch die eisernen Füße der Bettstellen sollten als Werkzeug bei der Flucht mithelfen. Ein Gefangener, der in Einzelhaft neben der Gemein­fchaftszelle lag, hatte die Geräusche, die die Sägearbeit verursacht hatte, gehört und die geplante Flucht verpfiffen". As Anstifter hatte, gehört und die geplante Flucht verpfiffen". Als Anftifter wurde ein Transportgefangener festgestellt. Zurzeit ist das Pots­wurde ein Transportgefangener festgestellt. Zurzeit ist das Pots­damer Gerichtsgefängnis mit ziemlich schweren Jungen belegt, darunter allein brei Mörber.

Sprechhor für Proletarliche Jelerffunden. Die lebungsftumbe findet in biefer Woche am Freitag, ber 13. Jamiar, abenbs 8 Uhr, im Gelangsical der Copbientule, Beinmeisterstr. 16/17, ftatt.

Posträuber Larm in Gaalfeld festgenommen.

Hein die Postämter in Ohligs und Klosterlausnik Der Melter Larm, der zusammen mit einem Mann namens ausgeraubt und in Jena einen Kriminalbeamten er fchoffen hatte, wurde Dienstag nachmittag aus dem D- Zug auf der Reise von München nach Berlin , wo er vermutlich Unterschlupf suchen wollte, verhaftet. Larm war in Nürnberg ertannt worden, woraufhin die Polizei in Saalfeld mit seiner Verhaftung beauftragt

wurde.

Selbstmord eines Generaldirektors.

Der frühere Generaldirektor der Selbsthilfe, Schlesi. Dr. Krüger, der diese kasse durch unsachliche Geschäftsführung fche Krantenunterstügungs- und Sterbefaffe", fast dem Ruin zuführte, hat bei Zuckmantel ( Tschechoslowakei ) Selbstmord durch Erschießen verübt. Nach einer anderen Version soll ein tödlicher Unfall vorliegen. Im vorigen Jahre mußte Krüger von seinem Posten zurücktreten. Auch in seiner Eigenschaft als Direktor der Provinzial- Haftpflichtversicherung schwebt gegent Krüger ein Disziplinarverfahren und ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft.

23 Bergopfer in Amerika .

Wie aus West- Frankfort im Staate Jinois gemeldet wird, hat die Schlagwetterfatastrophe auf der Grube Don Peabody 23 Opfer gefordert. 22 Leichen, die meist bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt waren, tonnten geborgen werden, die 23. Leiche wurde noch nicht gefunden.

Ausstellung 3illes Werdegang". Das Märkilde alexm betw anftaltet vom Dienstag, dem 10. Januar, bis Sonntag, dem 12. februar, in den Räumen des Martischen Museums, neben dem Rontane- Rimmer, aus Anlaß des 70. Geburtstages von Heinrich Sie eine Ausstellung Billes Berdegang.