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Kätepelle im Anzuge?

In Schweden  - 35 Grad.

In Mittel und Nordschweden ist, einem Telegramm ans Stockholm   zufalge, plöglich ein ftarfer Temperaturfturz einge­treten. In Stenseta murden beispielsweise heute früh um 8 Uhr -34 und in Sarno  -35 Grab gemeffen. Wahrscheinlich ist noch eine weitere Steigerung der Käfte zu erwarten.

Wie uns vom amtlichen Wetterdienst mitgeteilt wird, wird auch vermutlich schon morgen, Donnerstag, die deutsche   Ostseeküste in den Bereich dieser Kältewelle gelangen. Das Hochdrud gebiet, das sich augenblicklich über ganz Schweden  , Finnland   und die russischen Randftaaten erstreckt, zieht langsam nach Südosten, so daß bei anhaltenden östlichen bis südöstlichen Luftströmungen die Temperaturen in Deuts= land sinken werden. Schon von morgen ab soll in dem größten Teil Deutschlands  , abgesehen von Westdeutschland, leichter Frost bei wechselndem Himmel eintreten. Mit erheblichen Nieder fchlägen ist faum zu rechnen. Die zu erwartende roftperiode mird, so sagen wenigstens die Betterpropheten, nicht von allay langer Dauer sein. Im Besten lagert eine umfangreiche und fräftige Depression, die langfam oftwäris vordringt und abermals einen Bitterungswechsel verursachen wird.

In Königsberg   i. Br. berricht bereits 5 Grab Frost. In Memet murde heute früh minus 4 Grob festgestellt. Stettin   ver­zeichnete noch 1 Grad. In Berlin   schwankte das Quecksilber in den Mittagsstunden um null Grab. In den Bergen berricht überall Frostmetter, in einzelnen Gebieten haben wieder Schnee. fälle eingesetzt, die den Wintersport begünstigen.

Forst.

Die Streiflage in Mitteldeutschland  

Mustergültige Disziplin.- Zurüdweisung der KPD.- Parolen.

Salle a. b. S., 18. Januar.  ( Eigenbericht.) Heute vormittag fagle in Köthen   eine Bezirkskonferenz der Funktionäre des Deutschen Metallarbeiterverbandes. Bezirksleiter Rößler berichtete über den Stand der Bewegung. Nach seinen In­formationen stehen gegenwärtig etwa 17 000 metallarbeiter im Stampf. Die Paralen der Organisationen wurden fast refflos und mit Einmütigkeit durchgeführt, so daß die Streifbewegung in muffer. gültiger Ordnung vor sich geht. Im Reichsarbeitsministerium fauden geffern Verhandlungen flatt. Die Gewerkschaftsvertreter beharrten nachdücklichst auf ihren Forderungen, während die Unternehmer nur zu geringen Zugeständnissen berelt waren. Nach eingehender Aus­fprache nahm die Köthener   Bezirkskonferenz folgende Entschließung

an:

diesen Kampf zurück, die nur dazu angefan ist, Berwirrung in ble Reihen der Kämpfenden hineinzutragen und sich schädigend auf den Kampf auswirken muß. Die Konferenz gibt ferner ihrer Freude Ausdrud über die muffergültige Aufnahme des Kampfes und fordert die Kollegen auf, nach wie vor Disziplin zu wahren und nur den Anweisungen der Organisationsleitung Folge zu leisten."

Der Gehalts- Konflikt in Oberschefien. Ablehnung des Schiedsspruches durch die Unternehmer.

Gleiwih, 18. Januar.

Der von der oberschlesischen Schlichterkammer in der vorigen Woche gefällte Schiedsspruch, der eine Gehaltserhöhung für Die am 18. Januar in Köthen   fagende Bezirkskonferenz des die Angestellten der oberschlesischen Schwerindustrie rüd­Deutschen Metallarbeiterverbandes für den Bezirk Halle   nimmt wirkend ab 1. Januar um 6% Prozent vorsieht, ist von den Unter­Kenntnis vom Bericht der Bezirksleitung über den Stand der Be­nehmern abgelehnt worden. Die Angestellten nahmen den Schiebs­wegung und heißt die in Berlin   eingenommene Haltung der Ber  - pruch an find beantragten beim Reichsarbeitsminister seine Ber­bindlichkeitserklärung. Der von der Schlichterkammer vorgelegte handlungskommission gut. Die Konferenz weist ebenfalls scharf die Entwurf für den neuen Manteltaris murde von beiden Seiten ge­Schreibweise der kommunistischen   Presse sowie ihre Einmischung in billigt.

Liebestragödie im Grünauer Frauen vor dem Richter.

Eine junge Frau und ihr Geliebter erschossen aufgefunden.

Balharbeiter stießen heute früh im Jagen 78 ber Grünauer Forst auf die Leichen eines jüngeren Mannes und einer Frau. Neben den Loten lag eine Mehrlade pistole, aus der zwei Schüffe abgefeuert worden waren. Die Polizei wurde von dem Borfall sofort in Kenntnis gesezt und entsandte mehrere Kriminal­beamte an den Tatort. Bie bald festgestellt wurde, handelt es sich bei den Toten um den 20jährigen Arbeiter Wilhelm H. und die 20jährige Ehefrau Elise Sch., die in 3eefen bei Rönigs. musterhausen wohnten.

Die erft turze Zeit verheiratete Sch. lernte vor mehreren Monaten Wilhelm H. fennen und zwischen beiden entspann sich ein Liebesverhältnis. Da eine eheliche Verbindung unmöglich war, be schloffen die jungen Leute, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Das Baar traf sich gestern abend in Grünau   und begab sich in den Forst. Hier richtete H. die Waffe zuerst gegen seine Geliebte und tötete sie durch einen Schuß in die Schläfe. Dann jagte er sich selbst eine Kugel in den Kopf.

Die Leichen wurden beschlagnahmt und nach der Grünauer Friedhofshalle übergeführt.

Eine Lücke im Mietrecht.

Anreiz zur Härte gegen Mieter.

Bon der großen 3ab1 ber Räumungsurteile megen Mietschulben oder erheblicher Beläftigung gelangte bisher nur ein verhältnismäßig fleiner Teil zur Zwangsvollstreckung. Bären alle verurteilten Mieter ermittiert worden, jo hätten die zuständigen Behörden nicht einmal im Familienobdach genügend Blatz schaffen tönnen. Die Mietaufhebungsflage hatte bisher bet den meisten Hausbefizern, von besonders schweren Fällen abgesehen, in erster Linie den 3wed, durch das Räumungsurteil auf die ver urteilten Mieter einen starten Ordnungsbrud auszuüben. Man ver zichtete also vielfach zunächst auf den Räumungsanspruch, wenn der verurteilte Mieter seine Mietschulden bezahlte oder zusicherte, nicht mehr andere Fehler zu begehen, die zum Räumungsurteft geführt haben. Der Meinung der Hausbefizer, daß sie später, bei Wieder helung von Unordnung, den auf Räumung lautenden Schuldtitel vollstrecken lassen könnten, find in lezter Zeit häufiger die Gerichte entgegengetreten, indem fie die Ausfertigung der Bollftredungs flaufel verweigerten. Die Hausbefizerpresse schreibt daher, der Bermieter werde gut tun, mit der Boil stredung des Räumungsurteils nicht zu lange zu warten, denn sonst könne feine Gutmütigkeit zum Berlust der Rechte aus dem erftrittenen Urteil führen."

Das ist das Brogramm der Härte. Der Gesezgeber muß hier eingreisen, wozu sich bei der gegenwärtigen Beratung über die Gestaltung der Mietrechtgefeße die beste Gelegenheit bietet. Mit Bejriftung des Schuldtitels wäre nichts gewonnen. Es muß gefeßlich genau festgelegt werden, unter welchen Umftanben die Ermiffion nicht mehr zulässig ist. Kommen später neue Unzuträglichkeiten vor, fo fann der Bermieter eine neue Miet­aufhebungsklage einleiten.

Merkwürdige Brandstiftung in Lichterfelbe.

Eine Brandstiftung beschäftigt die Kriminalpofizet des Bolizei amts Steglig. In der Elifabethstraße 25 zu Lichterfelbe wohnt im 3. Stod ein Beamter mit seiner Frau und seinem Sohn. Bährend Vater und Sohn sich am Dienstag nachmittag in ihren Bureaus befanden, ging die Frau aus, um einzutaufen und nach ihrem entlaufenen Hunde zu suchen. Sie schloß die Woh nungstür regelrecht ab. Als sie nach einiger Zeit zurüd fehrte, fah fie aus einem Fenster der Wohnung Qualm heraus dringen. Sie alarmierte die Feuerwehr und die Polizei und es ergab sich, dah das ganze Schlafzimmer ausgebrannt mar. Der Brandherd befand sich mitten im Zimmer. Die Unter suchung ergab, daß Brandstiftung vorliegt, und zwar offenfundig vorfäßliche. Bon der Eingangstür war das Schließblech abe geschraubt. Das Schloß war nicht mehr in Ordnung. Ein Ein­brecher muß die Abwesenheit der Frau benußt haben, um unbemertt einzubringen. Ob er dann das Feuer angelegt hat, um den Einbruch zu verdecken oder cb der Brand burch irgendeine Fahrlässigkeit von ihm hervorgerufen worden ist, läßt sich nicht sagen. Es ist auch nicht festzustellen, ob er aus dem Schlafzimmer etwas gestohlen hat, deni hier ist alles verbrannt.

Konzert des Schupo- Chores.

Mitten aus dem sogenannten Gaschingstreiben und Bockbler. runmiel gerät man in ber Hochschule für Musik plöglich auf ein Eitand still- besinnlicher Festesfreude. Da steht eine Schar weiß­getleideter Jugend und fingt, gemeinsam mit der männlichen Sänger char, schlichte, traute Bolfsweifen von treuer Liebe, die da nicht fallen fann, dann launige Worte vom abgebligten Freiersmann, bem Feinliebchen eine harte Tuß zu fnaden gibt. Dem A- cappella. Gefang der Bollslieber folgte bann der Hirtendor aus Schubert's Rosamunde", das Ave verum von Mozart   und Bihring's Der Herr ift Sönig mit Orchesterbegleitung. Unter der feinsinnigen Leinma ihres Dirigenten Janot Rostin flangen die Chore außer ordentlich lauber und empfindungsvoll. Die orchestrale Begleitung, wie immer, vortrefflich Besonders der Hirtendor in seiner zierlich arabesten Färbung und, im Gegenfak dazu, die machtvolle Melodik des Chorwertes Der Herr ift König fanden starten Beifall Kammerfängerin Hedwig Francillo- Kaufmann   lang de Cavatine aus Roffinis, Barbier von Sevilla  ". Bergangenes fehrt nicht wieder und als Sängerin von Gefchmad foll man nicht an einstigen Bravourarien fleben, fondern das Repertole nach den vorhandenen Mitteln wählen. Den Schluß des Abends bittete die prächtige Bellade Erlkönigs Töchter  ", in der Fred Drissen als Oluf, ein überaus fultivierter Sänger mit ichönem Material und Bauline

Haushälterin, Freundin und Geliebte.

Eine Bitme in vorgerüdtem Alter erscheint als Klägerin vor dem Arbeitsgericht. Von den Erben eines verstorbenen Boft. unterbeamten, bem sie bis zu seinem Tode den Haushalt geführt hat, forbert fie 400 mart als Lohn für zehn Monate. Erstaunt fragt der Richter: Wie geht denn das zu, daß Sie zehn Monate feinen Lohn bezogen haben?" Der Sohn des er storbenen, ber die beklagten Erben vertritt, antwortet: ,, Bater hat uns gefagt, fie ist seine Geliebte, und wenn sie ihm nicht mehr paßt, dann läßt er sie laufen. Sie war also nicht als Haus hälterin angestellt." Auf die Frage des Richters, wie fich das ver. hält, erklärt die Klägerin: Wir wollten uns heiraten, barum bin to zu ihm gezogen. Ueber Lohn haben wir nicht ge redet. Aber aus der Heirat ist doch nichts geworden, und nun will ich den Lohn als Haushälterin haben."

geschlossen," erwidert der Sohn, nachdem sie fich so aufgeführt hat." Die Klage wurde schließlich abgewiesen. Die Klägerin muß nach der unerfüllt gebliebenen Aussicht auf eine Heirat auch die Hoffnung auf eine Geldentschädigung begraben und hat außerdem die Koften des Prozesses zu tragen.

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Die gebildete Hamburgerin".

Mit einem großen Redeschwall betrat eine zierliche Blondine, die aus blauen Augen treuherzig in die Welt jah, den Ge­richtssaal, um sich wegen einer Anflage, die auf Widerstand gegen die Staatsgewalt und wörtlicher und tätlicher Be­leidigung von Schupobeamten lautete, zu verantworten. Ich bin fein wildes Tier," sagte fie, die Beamten haben mich beleidigt und mißhandelt, und dagegen habe ich nur protestiert. Der Beamte jagte: Scheren Sie sich weg." Das habe ich mir nicht gefallen laffen. Als er es wiederholte, habe ich ihm gesagt: Herr Beamter, ich Der Richter belehrt die Klägerin: Darauf haben Sie feinen bin eine gebildete Staatsbürgerin, solche Töne bin ich nicht gewöhnt, Anspruch. Sie haben nicht in einem Arbeitsverhältnis bei dem Sie aber benehmen sich wie ein Portier im Lumpenfeller. Ununter­Verstorbenen gestanden, sondern Sie waren seine Freundin. Sie brochen redete sie so weiter. Sie ließ weder den Borsitzenden noch haben ihn in Erwartung einer Heirat gepflegt, haben Roft und einen Zeugen zu Worte kommen. Immer wieder fuhr sie mit einem Wohnung erhalten, das Gericht fann Ihnen nichts zusprechen." neuen Redeschmall dazwischen, versicherte immer von neuem entschuldi­Wir hätten uns ja mit ihr geeinigt," fagt der Sohn, aber fie ift gend, daß sie sehr nervös und impulfiv fei und betonte ihre Bildung. ja nach Baters Lobe so aufgetreten, hat gejagt, jetzt ist sie die Herrin Die Schilderung aller Zeugen über den Borfall, der zur Anffage ge­im Hause und hätte uns am liebsten rausgeschmissen. Uebrigens führt hatte, ergab, daß die Angeflagte eines Nachts um 3 Uhr mit hat ihr Bater ja etwas von feinem Hausrat permacht. anderen Gästen aus einem Lotal in der Turmstraße herausgekommen Das Test a ment des Verstorbenen wird vorgelegt. Es verteilt mar. Ein Herr war so laut geworden, daß er festgestellt werden den bescheidenen Bestand an Möbeln, Betten und Hausgeräten unter mußte. Die Angeklagte hatte sich unter einer Flutoon Schimpf­die Kinder des Verstorbenen und bedenkt auch die Klägerin fowie worten auf einen der Beamten gestürzt und auf ihn eingeschlagen, ihre Tochter mit einigen nicht besonders wertvollen Gegenständen. so daß dieser Mühe hatte, sie abzuwehren. Nach Bekundungen Na, sehen Sie," bemerkt der Richter ,,, daraus geht doch lar von anderen Zeugen scheint die junge Dame in recht ani­hervor, daß der Berstorbene Sie nicht als feine Haus- mierter Stimmung gewesen zu sein, denn sie hatte einige hälterin, sondern als feine Freundin betrachtet Liköre und Mollen" in dem Lofal getrunken. Als der Staatsanwalt hat. Nehmen Sie die Klage zurüd, Sie haben hier gar teine Aus- gegen die Angeflagte 300 m. Geldstrafe beantragte, brach sie in ficht. Aber die Klägerin will nichts davon wiffen. Sie behauptet, Tränen aus, und rief: Es ist empörend, wie der Herr Staatsan­der Verstorbene habe mehr als 500 Mart bares Geld hinterlassen, walt mich hier hinstellt. Ich habe in Hamburg   eine Erziehung ge­und sie glaubt, einen Teil davon als Lohn für ihre Tätigkeit im noffen, wie sie in Berlin   feine Dame der besten Kreise gehabt hat. Haushalt beanspruchen zu können. Doch der Richter belehrt sie: Da werde ich doch nie solche Ausdrücke gebrauchen." Die Verhand­und wenn er mehrere tausend Mark hinterlassen hätte, Sie haben lung endete mit der Verurteilung der gebildeten Hamburgerin" feinen Anspruch darauf. Aber vielleicht ist der Vertreter der Bewegen Widerstandes und öffentlicher Beleidigung zu 100 m. flagten bereit, der Klägerin freiwillig etwas zu zahlen?" Aus- Geldstrafe oder 10 Tagen Haft.

Dobert als Mutter hervorragien. Auch hier zeigte sich der treffliche| Chor feiner schwierigen Aufgabe vollauf gewadjen. Das aus­verlaufte Haus, unter dessen Gästen man Oberbürgermeister Böß, Bolizeisizepräsident Dr. Weiß, Bolizeifommandeur Heimannsberg Brof. Kerstenberg Dom preußischen Kulturministerium bemerkte, spendete Sängern und Musikern herzlichsten, wohlverdienten Beifall.

Zuchthausstrafe für einen Polizeibeamten.

Wegen Amtsunterschlagung und Beseitigung amtlicher Urfunden hatte sich der Polizeiobermeister Otto F. vor dem Großen Schöffen­gericht zu verantworten. Der Angeklagte hat 31 Dienstjahre einfchließlich ber Militärzeit mit einwandfreier Führung hinter sich. Er ist seit 1906 bei der Polizei und war Vertreter des Reviervorstandes im Bolizeirepier 10 mit der neugeschaffenen Amts­bezeichnung Bolizeiobermeister.

Anfang vorigen Jahres hat er im Laufe von drei Monaten rund 250 Mart aus der Gebührenkasse unterschlagen, Gelder, die für Jagd scheine, Wandergewerbescheine und Strafbefehle eingezahlt worden waren. Bu feiner Entschuldigung führte der in vollem Umfange geständige Angeklagte an, daß er mit Arbeit überlastet war und bis in die Nacht hinein leberstunden machen mußte. Eine Hilfe fei ihm verweigert worden. Der Reviervorstand habe sich um nichts gefümmert und ihm sogar Personal- unb Disziplincraften, ble er gar nicht in die Hände bekommen durfte, zur Bearbeitung überlassen. Im Revier sei alles drunter und brüber gegangen, und die Bapiere hätten funterbunt durcheinander gelegen. Diese Angabe des Angeklagten über die Zustände beim Boli: seirepier wurden übrigens in der Beweisaufnahme bestätigt. Das Schöffengericht war nach der rechtlichen Lage trotzdem ge­zwungen, gegen den Angeklagten den erschwerenden Beamten­paragraphen in Anwendung zu bringen und verurteilte ihn wegen Amtsunterschlagung und Urfundenbeiseiteschaffung zu einem Jahr Buchthaus imb 100 Mart Geldstrafe.

Maskenfreiheit.

Durch Polizeiverordnung vom 7. Januar 1928 hat der Bolizei. präsident die Bolizeiverordnung vom 9. Januar 1925 über farnevalistische Beranstaltungen aufgehoben Durch die neu aufgehobene Bolizeinerordnung vom 9. Januar 1925 maren bisher tarnevalistische Beranstaltungen unter freiem Himmel, insbe­fondere Umzüge jeber Art, das Tragen von Berfleidungen oder Ab­zeichen aller Art, das Singen, Spielen, Bortragen pon Liedern usw. berboten.

Lach dich gefund. Im Film, im Barieté und jetzt auch im Stabarett treten in lezter Beit allerhand Heilkundige auf, Vertreter der jüngsten Wissenschaft: Philosophie des Humors. Nach Grod, ben Fra   ellinis tommt fest, im Kabarett der Komiter, der Münchener Karl Balentin. Mit fühler Sachlichkeit bemonstriert er uns, welch Stückchen Malheur der Mensch im ohn mächtigen Kampf mit der Welt der Bagatellen ist und ewig bleiben wird. Was ist der Herr der Schöpfung ohne Kragenknöpferl? Und gibt es vielleicht etwas Dämlicheres, Hilflojeres, als der Mensch in einem Mordsrausch? Karl Balentin mit seinem Atlatus List

Karlstadt zerren an unserem Zwerchfell, daß es schier zu plazen droht. Und die blafiert tuenden Kurfürstendämmler, für die es doch so leicht nix Neues gibt, fachten nicht mur, nein, fie brüllten, daß die Wände wackelten. Und mit Recht. Erstes Bild ä Vorstadt­orchefter. Der Balentin als mufizierendes enfant terrible und die Karlstadt   als sein schwergeprüfter Kapellmeister. Er lang, spindel­dürr mit ein paar dürftigen roten Härchen, sie mit Spigbauch und Knebelbart und, infolge entschwundenen Kragenknöpferis, ewig Schlotterndem Krawattl. Und dies lettere Moment, den Faktor, schwindender Autorität, hat der musikalische Dämlad zur Brustwehr im Kampf mit seinem Brotherren erforen und immer, wenn's bei thm ganz schief geht, dann padt er den Chef bei der Achillesferse; im zweiten Bild: Der Firmling" es ist nicht ganz so ftait mie das erste mimt er den total beschwipsten Firmherren, ein groß­artiger Humsti- Bumsti- Aft.

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Die Berufung Piscators abgewiesen.

Der 10. Zivilsenat unter Borfiz des Senatspräsidenten Natorp verkündete heute in der Berufung Ermin Pistators gegen die von Wilhelm II.   erwirtte einstweilige Ber­fügung, der zufolge die Berfon des ehemaligen Raisers nicht in Urteil. Die Berufung Erwin Bistators wurde toften­dem Stud Rasputin  " auf die Bühne gebracht werden darf, das pflichtig abgewiesen unb so das Urteil der Borinstanz be stätigt. In der Begründung führte der Vorsitzende aus, daß das Recht am eigenen Bilde auch auf die Bühnendarstellung anzuwenden fet, wie dies der Grund und das Ziel des Gefeßes ergebe, Auf die Frage der Beleidigung einzugehen erübrige sich. Es bestehe die Möglichkeit der Einlegung einer Revision gegen diefes Urteil beim Reichsgericht; ob Piscator angesichts der Tatsache, daß er das infrim nierte Stück ,, Rasputin  " nicht mehr spiele, von der Revisions ausführliche Begründung des Urteils wird den Parteien in einiger möglichkeit Gebrauch machen werde, sei zweifelhaft. Die schriftliche Zeit zugestellt werden.

Das Befinden des früheren Bizepräsidenten der Reichsbaut, pon Glasenapp, der am gestrigen Mittag von einem Lastkraftwagen überfahren und im befinnungslosen Zustande in das St. Hedwigs  trantenhaus eingeliefert wurde, ist nicht besorgniserregend. Die ärztliche Untersuchung ergab, daß der Unfall glücklicherweise sehr glimpflich abgelaufen war.

Der Reichsverband ambulanter Gewerbetreibender Deutschlands  , Siz Berlin( Einheitsverband), hält in der Zeit vom 22. bis 25. Januar d. 3. in Berlin   feinen 5. ordentlichen Verbandstag ab, und zwar im Landesausstellungspart, Alt- Moabit 4-10. Die Tages. ordnung ist wie folgt festgelegt: Sonntag, den 22. Januar: Be­grüßung der eintreffenden Delegierten und Gäste im Rosenthaler Hof, Rosenthaler Straße 11/12. Montag, den 23. Januar: Kon stituierung des Verbandstages. Dienstag, den 24. Januar: Nach mittags 4 Uhr: Kundgebung des ambulanten Ge werbes. Die voltsmirtschaftliche Bedeutung des ambulanten Ge­werbes. Referent Kollege Brendel. Die Gesetzgebung in den Ländern. Referent Kollege Dejer. Die 2lenderung der Reichsgewerbe­ordnung. Referent Kollege Lehmann. Mittwoch, den 25. Januar: Verbandsvergnügen unter dem Titel Ein Tag im Grunewald  ",