Bauarbeiterschuß und Ler Engelmann".
Das Verbot des Weber- die- Hand- Mauerns.
5. November 1919 hat der damalige Minister für Volksalfahrt, Stegerwald, den Entwurf einer Polizeiverordnung um Schuße der baugewerblichen Arbeiter", der das sogenannte Ueber- die- hand- mauern betrifft, an die Regierungspräsidenten versandt. In diesem Entwurf wurde das Berbot als berechtigte Forderung der Gewerkschaften anerkannt und bemerkt: ,, Um den Unternehmern des Maurergewerbes zu ermöglichen, sich das erforderliche Gerüstmaterial zu beschaffen, erscheint es notwendig, zwischen der Veröffentlichung der Berardnung und ihrem Inkraft treten eine Frist von zwei bis drei Monaten zu geben." Daraufhin hat der Berliner Polizeipräsident am 12. September 1923 die Verordnung des Verbots des lleber: die- Hand mauern" erlassen. Aus dieser Polizeiverordnung sei folgendes hervorgehoben:
§ 1. Das Ueber die hand- mauern( Mauern von Innengerüsten aus) bei Gebäuden von mehr als sechs Meter Höhe bis zum Dachgefims oder mehr als zehn Meter bis zum Dachfirst ist
Derboten.
§ 2. Bei der Errichtung von Gebäuden von mehr als sechs Meter Höhe gerechnet bis zum Dachgesims- find an den Außenseiten je nach dem Fortschreiten des Baues feste Standgerüste( Mauer gerüste) bis zur Höhe des Dachgefimfes anzubringen. In jeder Stodmerkhöhe ist ein Gerüstboden herzustellen Vor Beginn der Dacharbeiten ist auf dem Standgerüft eine Schußrüftung für die Dach arbeiten herzustellen.
Das Standgerüst ist tragfähig herzustellen und muß den Arbeiter gegen Absturz sichern."
Gegen diese Berordnung Stefen die Unternehmer Sturm. Die von ihnen gemachten Einwendungen waren wenig fachlich. Soviel Gerüstzeug sei in Berlin nicht vorhanden, um dieser Berordnung nachzukommen. Der Verband der Baugeschäfte Berlins und ebenso die Nordöstliche Baugewerfs Berufs genossenschaft forderten die vorübergebende" Aus fezung der Verordnung des Polizeipräsidenten vom 12. September 1923. Gegen die Ausseßung protestierte die Arbeiterschaft beim preußischen Wohlfahrtsminister. Allein dem Antrag auf Aussetzung aus Berkehrsrüdsichten" und wirtschaftlichen Gründen" wurde wiederholt stattgegeben.
Die Unternehmerverbände beantragten dann bei dem Wohlfahrtsminister, an Stelle des Stangengerüftes fei erstmalig in Fußbodenhöhe des zweiten Stodwertes ein Schuhgerüft herauszufteden. Beim Fort schreiten des Baumerts jei es in Fußbodenhöhe des vierten Stod merfes und des Hauptgesimses zu wiederholen.
Die Arbeiterschaft lehnte diesen Antrag a b. Doch die Berordnung des Polizeipräsidenten pom 12 September 1923 wurde nicht nur von den Unternehmern nicht beachtet, sie wurde auch von den höheren Beamten der Baupolizei fabotiert.
Am 3. Juni 1924 wurde von der Baupolizei eine Berfügung, gez. Engelmann, herausgegeben, die u. a. besagt:
,, Einen ausreichenden Arbeiterschuh glauben wir vertreten zu founen, wenn an Stelle der Standgerüste Schuzzgerüfte erstmalig in Höhe des Fußbodens des zweiten Stockwertes herausgeftreft werden. Beim Fortschreiten des Baues sind sie in Höhe des Fußbodens des vierten Stodwertes und des Hauptgesimies zu wiederholen. Das in Hauptgefimshöhe hergestellte Schuggerüft fönnte gleichzeitig als Schuß für die Dacharbeiter dienen. Bei hohen
E
one Riesa a. d. Elbe , 21. Januar. Da die in den Stahl- und Walzbetrieben der Mitteldeutschen Stahlwerte beschäfägten Arbeiter die Erfüllung des für verbindlich erklärten Schiedsjpruches nach wie vor ablehnen, haben die Mitteldeutschen Stahlwerke heute früh alle diejenigen Arbeiter, welche die Erfüllung des Schiedsspruches verweigern, frifflos enflaffen. Gleich jeilig werden alle übrigen Arbeiter entlaffen, nur die zu Notstands
arbeiten benöügten Leute werden weiterbeschäftigt.
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Man weiß nichts und schwindelt daher.
Die kommunistische Art der Gewerkschaftsfreundschaft, die sich in ununterbrochenen Beschimpfungen der Gewerkschaftsführer austobt mit Ausnahme natürlich derer, die der KPD. ange hören in ständigen Beschimpfungen des 2 DG B. und gelegentlich auch des IG B., ist so befannt, daß sie nicht erst näher aufgezeigt werden muß.
In ihrem heutigen Morgenblatt jucht die ,, Rote Fahne" zwei Fliegen mit einer Klappe zu treffen. Sie hat„ Ein flägliches Fiasto der IGB. Konferenz" entdeckt und sucht die deutsche Settion des JGB. in den Augen der ausländischen Genossen zu verdächtigen, indem sie schwindelt:
Die Deutschen wollten unter allen Umständen den Siz nach Deutschland verlegen, wollten einen deutschen Generalfekretär, womöglich noch einen deutschen Borsigenden, aber auf keinen Fall den von den Engländern vorgeschlagenen Burcell. Die englische Gruppe dagegen verlangte Brüssel als zukünftigen Eig, stemmte sich gegen einen deutschen Generalsekretär and beanspruchte den von ihr vorgeschlagenen Borsigenden."
Warum hat die KPD . nicht schon vor der Berliner Konferenz ihre Borschläge genannt für den Siz, den Vorsitzenden und den Generalsekretär des JGB.? Mosta u als Siz und zwei der noch nicht deportierten Moskauer Gewerkschaftsführer für den Posten des Borsigenden und des Generalsekretārs?
Giebelmauern wäre in einer Höhe von rund 7 Meter über dem Dachgefchoßfußboden abermals ein Schuhgerüft erforderlich. Die Auslegerhölzer der Schuhgerüste müßten mit dem Gebäude forgfältig verantert und gut abgebedt werden."
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bestimmt, daß bei den Banfangestellten teine Einkommens minderung gegenüber ihren Gehältern vom Februar des vergangenen Jahres eintreten dürfe, statt daß es, wie das die Verordnung vorfieht, gesagt hätte, das im Dezember bezogene Einkommen darf keine Minderung erfahren.
Die Folge dieses Spruches wird, wie uns der Algemeine Ver= band der deutschen Bankangestellten mitteilt, eine Unzahl von Einzelstreitigkeiten im Bankgewerbe sein, die leicht hätten vermieden werden können.
Belegschaftsherabsetzung im Saarbergbau.
Saarbrüden, 20. Januar.
Die Baupolizei ist das berufene Organ, das die Durch führung der Berordnung des Polizeipräsidenten Die von der französischen Bergwerksdirektion beabsichtigte Beleg zu überwachen hat. Sie gab jedoch in aller Stille eine Berschaftsverminderung soll, wie verlautet, nur die außerhalb des fidenten vom 12. September 1923 vollständig auf fügung heraus, die die Verordnung des Polizeiprä. Saargebiets wohnhaften Bergleute betreffen. Von 72 500 Saarbergleuten wohnen etwa 20 000 in den benachbarten deutschen Grenzhob. Diese Verfügung hat die Berliner Baupolizei um ihr Ansehen bezirfen. Diese würden also zuerst für den Abbau in Frage kommen. chuze von Menschenleben scheinen ihr Nebenfache; bei der baugewerblichen Arbeiterschaft gebracht. Maßnahmen zum Bereits im letzten Jahre hat die französische Bergwerksverwaltung bedeutende Belegschaftsverminderungen vorgenommen. Der RefordHauptsache das Geldjadintereffe der Unternehmer. Diese er stand im Saarbergbau betrug im Jahre 1924 über 78 000- Bergfente. Engelmann" hat auch unter den Bezirksdezernenten Im letzten Borkriegsjahre betrug die Belegschaft der preußischen und der Baupolizei eine 23 erwirrung fondergleichen gezeitigt, die bayerischen Saargruben zusammen 56 870. sich leider zum Schaden der Bauarbeiter auswirken muß. Jeder Bezirksdezernent entscheidet nach eigenem Ermeffen. Vor einiger Zeit fonnte bei einer Bautenfontrolle in der Müllerstraße feftgestellt werden, daß auf der linten Straßenseite die Verordnung des Bolizeipräsidenten vom 12. September 1923 in vollem Umfange befolgt wird. Auf der rechten Straßenfeite dagegen wurden durchweg die sogenannten Schuhgerü ft e" angetroffen. Einige Lage später konnte bei einer Bautenkontrolle in der Dänen, der Göhrenerder Ahlbecker, ber Naugardter, der Grell-, der Bisberg , der CarmenSylva, Dunder, Olivas, Straßburger Straße, Prenzlauer Allee nicht weniger als 18 Bauten festgestellt werden, auf denen nur Shugger üst e" angebracht waren. Um tollsten stehts im Bezirk Lichtenberg . Hier wird nicht einmal die Verfügung" vom 3. Juni 1924 befolgt. Auf den Bauten der Märkischen Baugenossenschaft in Karlshorst , Günther- Straße- Hönover Wiesenweg ist es geftattet, daß das Schußgerüft erst am Dachgefims angebracht werden dorf. Am 29. Dezember 1927 fonnte auf dem von der Firma Weiß Berlin- Schöneberg, aufgeführten Bauwerk in der Straße am Bahnhof Stralau- Rummelsburg festgestellt werden, daß über die Hand gemauert wurde. Troßdem das Bauwert bereits drei Etagen hoch, an der einen Seite bereits vier Stockwerk hoch war und der Dachverband non den Zimmerern aufgestellt wurde, war auch nicht die Spur einer ,, Schußrüstung" vorhanden.
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Hier muß Bandel geschaffen werden. Die Verfügung Leg Engelmann" muß vom Herrn Bolizeipräsidenten aufgehoben werden. Im übrigen sei bemerkt, daß die Berfügung Engelmann ungültig ist, denn sie hat teine Rechtstraft.
Die Baupolizeiverordnung Engelmann hätte vor ihrem Erlaß den Berufsgenossenschaften zur gutachtlichen Aeußerung gemäߧ 120 e der RGO. zugestellt werden müssen; ebenso hätten die Vertreter der Versicherten, gemäߧ§ 852 bis 856 der ReichsDersicherungsordnung, gutachtlich gehört werden müssen.
Da das nicht geschehen ist, hat die Lex Engelmann" feine Rechtstraft, fie ist ungültig. Für die Durchführung der Berordnung des Herrn Bolzeipräsidenten Dom 12. September 1923 muß alles darangesetzt werden. Die Berordnung dient dem Schutz von Menschenleben.
Jetzt endlich ist verfügt worden, daß von der nächsten Bauperiode ( 1. April 1928) ab, die Vorschriften der Polizeiverordnung vom 12. September 1923 poll durchgeführt werden sollen.
Ueberflüssig, zu betonen, daß weder auf die deutschen noch auf die englischen Vertreter im JGB. die kindische Unterstellung zutrifft, die einen wollten alle. Bosten von sich aus bejezzen, und die anderen ebenfalls. Selbstverständlich ist, daß die größten gewerffchaftlichen Landeszentralen im 308. den thuen zustehenden Einflußz aber, daß die Reorganisation des JGB. nicht durch Mehrheits. in diesen Fragen in die Wagschale werfen, ebenjo selbstverständlich beschlüsse, sondern auf dem Wege des gegenseitigen Einvernehmens erfolgt. Und eben deshalb wurde die Erledigung der Besetzungsheit zu geben, ihre Vorschläge für den künftigen Sitz des IGB. und frage vertagt, um allen angeschloffenen Landeszentralen Gelegendie Person des Generalsekretärs zu machen.
Die von den Kommunisten in den französischen Industriebetrieben gegründeten 3ellen machen ihren Schöpfern alle Ehre. Am Mittwoch hat die Kontrollkommission der französischen Kontmuschlossen, nachdem sich herausgestellt hatte, daß sie nicht nur int nistischen Partei vier solcher Bellenführer aus der Partei ausge= Dienste der bolfchewistischen Aftion, sondern gleichzeitig jenes großen Automobilfabrikanten ftanden, in dessen Be irieben fie Bellen" eingerichtet haben. Die Nachricht zeigt, daß nunmehr auch in Frankreich die Ueberwachung der Fabrifarbeiter durch Geheimagenten, wie sie in den Bereinigten Staaten blüht, zur Einführung gelangt. Ausgerechnet bolichemistische„ Welt. revolutionäre" haben sich hier dazu hergegeben.
Der Berband der Cebensmittel- und Getränkearbeiter teilt mit, daß megen der Konsumvereinswahlen die Generalversammlung morgen, Sonntag, im Gewerkschaftshaus erst um 10 Uhr vormittags beginnt.
Aus der Partei.
Totenliste der Partei. Im 61. Lebensjahr verschied in Lübec der Genotor Genoise Paul Hoff . Der Verstorbene gehörte zu denjenigen Mitgliedern des Lübecker Senats, die nach der Novemberrevolution im Jahre 1919 als Bertreter des arbeitenden Boltes in diese Körperschaft gewählt wurden. Am 15. Dezember 1867 i Lubed geboren, wurde der früh permaiste Knabe im Waisenhaus erzogen, lernte als Maschinenbauer und war lange Jahre in industriellen Betrieben Lübecks tätig. Im Gemerffchaftsfartell, im Deutschen Metallarbeiterverband und in der Arbeit innerhalb der Sozialdemokratischen Partei mar er in führenden Stellen jahrzehntelang tätig, bis thn das Vertrauen seiner Parteigenossen, aber auch bürgerlicher Kreije, 1919 in den Senat beriet. An dieser Stelle hat er sich seitdem besonders auf fozialpolitischem Gebiet betätigt, als Leiter der Behörden für das Jugend, das Arbeits- und Bahlfahrtsamt, idfießlich als Vorsitzender der alle diese fozialen Aufgaben umfassenden Behörde für Arbeit und Wohlfahrt.
Belt.
Theater der Woche.
1
Bom 22. bis 30. Januar.
Das ist aus dem gestern ausgegebenen offiziellen Bericht, der durch WIB. verbreitet wurde, deutlich zu ersehen. Das hindert natürlich ein Blatt vom Schlage der Roten Fahne" nicht, mit unwahren Behauptungen den lächerlichen Versuch zu machen, in die Reihen der deutschen und womöglich auch der englischen Gemertschaftsmitglieder Berwirrung zu tragen und den JGB. herabzusetzen. Rite- Gibe- Feier. Buftspielhaus: Inter Geſchäftsauffit. Lügen haben aber nur furze Beine."
Der Tariffonflikt im Bankgewerbe. Eine unverständliche Lösung.
Im Bankgewerbe wurden bisher nach dem Reichstarifvertrage die Ortssonderzuschläge des Reiches in der gleichen Höhe und in dem gleichen Umfange gemährt, wie sie das Reich feinen Beamten zahlt. Anläßlich der letzten Besoldungsreform hat das Reich eine wesentliche Her abseßung der Ortsfonderzuschläge vorgenommen und diese Maßnahme damit motiviert, daß diese Kürzung bzw. Abschaffung der Ortsfonderzuschläge fich durch die Erhöhung der Beamteneinkommen rechtfertige. Im besetzten Gebiete hat das Reich außerdem einmalige Zahlungen an die Beamten gewährt, die die Abschaffung minder fühlbar für die Betroffenen gestalten.
Die Bantleitungen machten zwar die Abschaffung der Ortssonderzuschläge mit, weigerten fich je. doch, die übrigen Bestimmungen finngemäß auf den Banktarif anzuwenden. Das Reichstarifamt für das deutsche Bankgewerbe hat num entschieden, daß die ganze Berordnung an= auwenden sei, hat aber dann vollkommen unbegreiflicherweise
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