Das Ende einer Hetze.
Bedürftigkeitsprüfung und Arbeitslosigkeit.
In den letzten Wochen sind in der Rechtspresse, vor allem in den Drganen bes Landbundes, ungerechtfertigte Angriffe gegen die Arbeitslosenversicherung gerichtet worden. Man erklärte den Sprung der Arbeitslosenziffern während des legten Winters furzerhand mit dem Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung. Richtig ist, daß vor allem in den ländlichen Bezirken eine Zunahme der Hauptunterstüßungsempfänger zu verzeichnen ist. Benn auch die amtlichen Stellen in den letzten Tagen in einer befonderen Berlautbarung als eine Ursache für die Zunahme den Verzicht auf die Bedürftigkeit als Voraussetzung für die Unterstüßung bezeichnet haben, so muß demgegenüber auf Grund einer inzwischen erfolgten genaueren Nachprüfung der Ziffern daran festgehalten merden, daß in die wesentlichen Ursachen der sprunghaften Steigerung der Unterstütztenziffern
der Fortfall der Bedürftigkeitsprüfung
nicht mit eingestellt werden fann. Zu diesem Resultat kommt auch eine Darlegung, die im Reichsarbeitsblatt( Nr. 4 vom 1. Februar 1928, nichtamtlicher Teil) veröffentlicht wird.
Aus der Begründung des Entwurfs eines Gefeßes über Arbeitslosenversicherung geht hervor, daß bei vorsichtiger Schäzung die Zahl der Fälle, in denen Unterstügungsgesuche mangels vorliegender Bedürftigkeit abgelehnt wurden mit 5 Pro 3. der 3ahl der Unterstüßungsempfänger angenommen worden ist. Wenn man von der durchschnittlichen Zahl der Hauptunterſtügungsempfänger in der bisherigen Erwerbslosenfürsorge bzw. Arbeitslofenversicherung im Jahre 1927 mit rund 0,9 millionen Personen ausgeht, dann bedeuten, so wird in der Darlegung des Reichsarbeitsblattes hervorgehoben, die vorerwähnten 5 Broz.
eine Zahl von 45 000 Personen,
mit deren Mehraufnahme in die Versicherung zu rechnen war. Daß diese Zahl an der Jahreswende 1927/28 sich in diesem Rahmen gehalten hat, ergibt sich aus den Erhebungen. Danach find in den 13 Landesarbeitsamtsbezirken die Zu- und Abnahme der Hauptunterstüßungsempfänger in Orten mit weniger und mehr als 10 000 Einwohnern zusammengestellt worden. Wenn man auch bie nach der Einwohnerzahl der Gemeinden geschiedenen Unter
Das unschuldige Reichsarbeitsministerium. 3m Streit zwischen Reichsbahn und Betriebsräten.
Die merkwürdige Haltung des Reichsarbeitsministeriums im Rampf gegen die ungefeßliche Bertürzung der Amts= zeit der Betriebsräte bei der Reichsbahn wurde von uns vor einigen Tagen tritifiert. Auf unseren Vorwurf, das Minifterium habe in diesem Kampf gegenüber dem Einheitsverband nicht ganz fair gehandelt, wird uns von maßgebender Stelle erklärt, daß das Reihsarbeitsministerium in teiner Beise in ben zwischen dem Einheitsverband der Eisenbahner und der Reichs bahnverwaltung beim Arbeitsgericht Berlin anhängigen Rechtsstreit eingegriffen habe.
Die Frage der Verschiebung des Beginns der Wahlperiode der Betriebsvertretungen sei lediglich im November also längst vor dem gerichtlichen Austrag der Sache- als das Reichsverkehrsninifterium mit den Gewerkschaften Berhandlungen über die Aenderung der Betriebsräteverordnung führte, Gegenstand eines reffort. mäßigen Meinungsaustausches zwischen Reichsverkehrsministerium und Reichsarbeitsministerium gewesen. Irgendeiner weiteren Be teiligung am Austrag der ftrittigen Frage habe sich das Reichs arbeitsministerium enthalten, insbesondere habe zu feiner Zeit eine Fühlungnahme mit der im Streit befangenen Reichsbahnverwaltung Fühlungnahme mit der im Streit befangenen Reichsbahnverwaltung ftattgefunden.
Diese Erklärung des Reichsarbeitsministeriums geht an den Rern unserer rifit vorbei. Das Reichsarbeitsministe rium hat dem Einheitsverband auf sein Shreiben vom 23. Ropem
ber am 1. Dezember latonisch geantwortet, daß es eine Abschrift Biefes Schreibens dem Reichsvertehrsministerium übermittelt habe. Das Reichsarbeitsministerium hat aber auch zu, bem Schreiben des Berbandes Stellung genommen und diese seine Stellungnahme zwar dem Verkehrsministerium mitgeteilt, nicht aber bem Einheitsverband. Bon dieser Stellungnahme des Reichsarbeits: misteriums erhielt die Reichsbahn - Hauptverwaltung Kenntnis, nicht ober der Einheitsverband. Die Reihsbahn Hauptver maltung plagte dann vor dem Arbeitsgericht mit der Stellungnahme des Reichsarbeitsministeriums in die Berhandlungen hinein. Konnte das Reichsarbeitsministerium es nicht verhindern, daß seine Auffassung, die es dem Einheitsverband nicht mitteilte, in die Hände der Reichsbahn- Hauptnerwaltung fam? Was man der einen Partei nicht fagt, foll man auch der anderen Bartei niht mitteilen I affen.
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Der Rechtsstreit zwischen dem Einheitsverband der Eilenbahner gegen die Reichsbahnverwaltung iber die ungefeßliche Berkürzung der Amtszeit der Betriebsräte bei der Reichsbahn ist, wie wir erfahren, nunmehr an das Reichs arbeitsgericht gegangen. Vor dem Berliner Arbeitsgericht
hat der Einheitsverband redt behalten. Hoffentlich fällt bas Reichsarbeitsgericht möglichst bald eine Entscheidung. An einer Berzögerung der Entscheidung hat nur die Reichsbahnhaupt vemaltung ein Interesse. Die Arbeiterschaft hat alle Ursache, auf
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stüßtenziffern nicht vollkommen mit den wirtschaftlichen Begriffen Stadt"( mehr als 10000 Einwohner) und„ Land"( weniger als 10 000 Einwohner) identifizieren fann, to tann man doch von der Annahme cusgehen, daß in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern der Arbeitsmarkt in größerem Umfange von Handel und Industrie beeinflußt wird, während in den Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern die Abhängigkeit von der Landwirtschaft vorherrschend sein wird. Während die Zahl der
Ablehnungen wegen mangelnder Bedürftigkeit
in den industrieabhängigen Gebieten sicherlich nur eine sehr geringe Rolle gespielt hat, ist im Gegensatz dazu die Bedeutung der Bedürftigkeitsprüfung in den landwirtschaftlichen Bezirten ohne Zweifel eine weitaus größere gewesen. Wenn man in den Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken die Entwicklung während des Jahres 1927 betrachtet, so zeigt sich, daß sich Zunahmen von Unterstüßten nur in den Landesarbeitsamtsbezirken Ostpreußen , Schlesien , Brandenburg , Pommern , Nordmart und Niedersachsen ergebe 1, während die Unterstütztenziffern in Orten mit weniger als 10 000 Einwohnern in den übrigen Landesarbeitsamtsbezirken mehr oder minder geringer find als am 1. Januar 1927. In den sechs Bezirken Ostpreußen , Schlefie 1, Brandenburg , Pommern , Nordmark und Niedersachsen beträgt nur die Zunahme mit Orten mit meniger als 10 000 Einwohnern
insgesamt rund 48 600 Personen.
Diese Biffer," so heißt es in der Darlegung des Reichsarbeitsblattes, wird man im Höchstfalle als die ansehen dürfen, die man bury den Fortfall der Bedürftigkeitsprüfung als Mehrzugang in Die Arbeitslosenversicherung ansehen fam. Sie liegt somit in der Höhe der bei Vorbereitung des Gefeges in Rechnung gestellten 5 Broz. der Unterstügungsfälle. Man kann also in die wesentlichen Ursachen der sprunghaften Steigerung der Unterstütztenziffern den Fortfall der Bedürftigkeitsprüfung nicht miteinstellen." Damit dürfte die Heglegende gegen die Arbeitslosen versicherurig erledigt sein.
rasche Klarstellung der Streitfrage zu drängen, da fich sonst leicht bei Einsprüchen gegen unberechtigte Entlassungen und dergleichen schwierige Verhältniffe ergeben können. Die Reichsbahngesellschaft tann in Streitfällen unter Umständen er flären, fie wisse nicht, ob der amtierende Betriebsrat der richtige ift oder nicht.
Die Metalltransportarbeiter 1927.
Sonntag im Gewerkschaftshaus ihre Jahresdelegiertenversammlung. Die Sektion V des Berkehrsbundes( Industriearbeiter) hatte am Genoffe Franke erinnerte einleitend an das 25jährige Bestehen diefer Sektion und fam dann auf die Lohnbewegungen im Vorjahre zu sprechen.
Es wurden insgesamt 13 Lohnbewegungen geführt, davon entjielen 8 auf die Berliner Metallindirstrie in 450 Betrieben mit 20 000. Beschäftigten, 2 auf die Karosseriebranche mit 150 Beteiligten in 13. Betrieben, 2 auf die Geldschrantschlossereien mit 200 Beschäftigten in 55 Betrieben und eine Bewegung in 75 Betrieben der Schilderanmachertrande, an der nur 89 beteiligt waren. Der fechswöchige Streit der Schilderanmacher ist mit einer Entschlossenheit geführt worden, die allen anderen Gruppen, besonders den Metalltransportarbeitern, als Vorbild dienen sollte. Die im Berichtsjahre erzielte ohnerhöhung beträgt für die Transportarbeiter der Metallindustrie 10 Bf. ober 15,6 Broz., der Rarofferiebetriebe 8 Bi oder 10,5 Broz, der Gelbfchrankbetriebe 8 Bf. oder 9,5 Proz. und für die Schilderanmacher 20 Bf. oder 15 Broz. Trogdem die Steigerung bei den Metalltransportarbeitern prozentuat an höchsten ist, sind die dort gezahlten Stundenlöhne von 74 und 75 Bf. nicht ausreichend, um ein meuschenwürdiges von 74 und 75 Bf. nicht ausreichend, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können..
der mehr als Gnde 1926. Dieser Werbeerfolg fann nicht befriedi Die Sektion zählte am Schluß des Borjahres 748 Mitglie gen, wenn man berücksichtigt, wieviel Unorganisierte besonders noch in den BBMJ.- Betrieben vorhanden sind.
In der Diskussion wurde an der Tätigkeit der Sektionsleitung feine Kritik geübt. Eine Entschließung, in der der Sektionsleitung das vollste Vertrauen ausgesprochen wird, wurde gegen 8 Stimmen angenommen Gegen 3 Stimmen wurden dann als Sektionsleitung die Genossen Fromte, Strauch, Rothmann und Bod gewählt. Die Kommunisten haben nicht einmal den Bersuch gemacht, mit Gegenfandidaten aufzutreten.
Tarifabschluß der Handelsarbeiter.
Der Verkehrsbund hatte zu Freitag abend nah dem Gewerf schaftshaus eine Versammlung aller im Berliner Einzelhandel beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einberufen, um das Ergebnis der Lohnverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband des GroßBerliner Einzelhandels bekanntzugeben. Die sehr gut besuchte Ber fammlung wurde eingeleitet dury ein Referat des Genossen Schlimme vom ADGB über„ Die Erwerbslosen versicherung und Arbeitsvermittlung", das die volle Zustimmung der Versammelten fand.
Im Anschluß daran ging Genoise Pollmeier auf die Lohn bewegung der Handelsarbeiter des Einzelhandels ein. Er erinnerte daran, daß der Lohntarif, der im Frühjahr vorigen Jahres abgeschlossen wurde, noch bis zum 31. März gelten sollte. Nach er
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gebnisteten Berbenblungen, ble gegen be ben Berjabres einer zwischentariflichen 2obnerhöhung geführt mur ben, tamen die Bertragsparteien überein, in den ersten Januar tagen in neue Verhandlungen einzutreten. Da in diesen Berhandlungen die Unternehmer den Vorschlag machten, überhaupt ein neues Lohnabfommen zu treffen, wurden die Berhandlungen vertagt, bis eine Branchenversammlung der Verhandlungstommission die Bollmacht zu solchen Berhandlungen gegeben hatte. Die neuen Berhandlungen waren am 27. Januar.
Nach mehrstündigen Besprechungen erflärten sich die Unternehmer bereit, a b 28. Januar die Löhne der über 22 Jahre alten Arbeiter um 2,25 m. pro Woche und die der übrigen Arbeiter und Arbeiterinnen um etwa den gleichen prozentualen Betrag zu erhöhen. Sie waren auh damit einverstanden, daß das neue Lohnabkommen bis zum 5. Ottober lauten solle, machten aber die Zahlung der Zulage schon von der laufenden Lohnwoche davon abhängig, daß bis zum 31. Januar vormittags die Zustimmung der Organisation erfolgt sein müsse. Wegen der geringen Zeitspanne wurde den Funktionären die Entscheidung überlassen, die nach eingehender Beratung das Angebot der Unternehmer annahmen. Bon wenigen Rednern abgesehen, die anscheinend grundsäßlich" Oppositionelle waren, billigten alle Diskussionsredner das Verhalten der Lohnkommission und der Funktionäre. Die Versammlung sprach zum Schluß der Lohntommission einstimmig das Vertrauen aus.
Das Recht des Lehrlings.
Entscheidung gegen Lehrherr und Innung.
Der Friseur Otto in Johannisthal hatte einen Lehrling angenommen, obwohl er bei einem Filmunternehmen tätig war und der Ausbildung des Lehrlings nicht genügend Zeit widmen fonnte. Auf die Klage des Lehrlings hin, daß er in seiner Ausbildung zurückbleibe, mahnte dessen Bater den Lehrherrn wiederholt an die Erfüllung seiner Pflichten. Da die Mahnungen erfolglos blieben, nahm der Vater feinen Sohn aus der Lehre.
Daraufhin wurde der Obermeister der Innung in Köpenid angerufen. Dieser segte ein Schiedsgericht aus drei Inmungsmeistern und einem Gehilfen zusammen, das sich für die Fortsetzung des Lehrverhältnisses aussprach, der Vater fügte sich dieser einseitigen Entscheidung nicht und forderte den Lehrvertrag zurüd, damit sein Sohn die Lehre bei einem anderen Meister fortseßen tönne. Meister D. war mit der Lösung des Lehrverhältnisses einverstanden, behielt sich jedoch die Zustimmung des Obermeisters vor. Der Herr Obermeister machte jedoch die Lösung des Lehrverhältnisses von der Zahlung einer Entschädigung von 100 m. abhängig, die nicht etwa dem geschädigten Lehrling, sondern dem Lehrherrn gezahlt werden sollten, der seinen übernommenen Pflichten nicht nachkommen fonnte.
Der Bater des Lehrlings, ein Invalidenrentner und seit Jahren frant, mußte dieses merkwürdige Ansinnen ablehnen. Er flagte beim Arbeitsgericht Berlin auf Herausgabe des Lehrvertrages und erlangte ein obfiegendes Urteil Das Arbeitsgericht fam zu der Fest stellung, die dem Schiedsgericht" offenbar nicht paßte, daß die Ausbildung eines Lehrlings nicht möglich ist, wenn der Lehrmeister anderweitig beschäftigt und in seinem Hauptberuf nur zeitweilig tätig ist.
Für die Eltern sollte dieser Fall eine Mahmung sein, sich um die Lehrverhältnisse ihrer Söhne und Töchter gehörig 311 fümmern und sich auch durch die kollegialifchen Entscheidungen eines Innungsmeisters nicht irre machen zu lassen.
Das Spiel mit Arbeiteregistenzen.
Mannheim gemeldet wird, wegen Rationalisierung 700 Arbeiter Die Firma Daimler- Benz beabsichtigt, wie uns ans abzubauen, davon die ersten 70 diese Woche. Die Belegschaft arbeitet zurzeit 38 Stunden in der Woche.
Sündigung in den Oberlausiber Granitfchleiferelen. Die in be Laufizer Granitschleifereien beschäftigten Steinmegen haben Montag gefchloffen die Ründigung eingereicht. Bereits vor längerer Zeit sind den Unternehmern die Wünsche und Forderungen der Arbeiter für den Abschluß eines neuen Zarifes mit dem Ersuchen um Berhandlungen unterbreitet worden. Anscheinend mollen die Unternehmer die neue Lohnregelung verschleppen, denn fie find absolut nicht zu bewegen, fich mit den Steinarbeitern an den Ber fernzuhalten. handlungstisch zu sehen. Die Arbeiterschaft wird gebeten, Zuzug
Der Schiedsspruch für die Weser - Schiffahrt ift von den Arbeit nehmern angenommen worden. Die Arbeitnehmerorgani fationen haben Berbindlichkeitserklärung des Schiedssprüches beantragt.
Freie Gewerkschaftsjugend Groß- Berlin. Seute, Donnerstag, 1914 Uhr, tagen die Gruppen: Moabit : Städtisches Jugendheim Lehrter Str. 18/19. Bortrag: Boltswirtschaftslehre." Charlottenburg : Jugendheim Spreeftr. 30. Ausspracheabend. Humboldt: Jugendheim Graun Ede Lorgingstraße. Bortrag: Die englischen Gewerkschaften." Gesundbrunnen : Jugendheim Tote Schule, Gotenburger Straße. Bortrag: Boltswirtschaftliche Grundbegriffe." Tempelhof : Gruppenheim Lyzeum, Germaniaſte, 4/6., Sächsischer Gram." Süboften: Gruppenheim Reichenberger Str. 66( Feuerwehrhaus). Vortrag: Sentrale gewerkschaftliche Jugendarbeit und Jugendfektionen." Köpenid: Jugendheim Grünauer Str. 5. Wir feiern unseren 3. Geburtstag. Besonderes Programm. Frankfurter Allee : Städtisches Jugendheim Litauer Str. 18, Bimmer 3. Musikalische Genüsse in der Frankfurter Allee . Landsberger Play: Jugendheim des Oftens, Große Frankfurter Str. 16, Quergeb. part. Zimmer 2. Bortrag: Aus Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs Briefen." Weißensee: Jugendheim Partstr. 36. Probe der Singfchar.
Gewerkschaftsjugend des 86A. Die Kolleginnen der füdwestlichen Bezirke
treffen sich zur Gymnastik im Jugendheim des Ortsbureaus, Belle- AllianceStraße 7/10. Schöneberg : Jugendheim Hauptstr. 15, Sofgebäude 1 Treppe, Thüringenzimmer. 19½ Uhr. Bortrag: Freud und Leid aus unserem BerufsIeben." Referent Erwin Bunzel.
Berantwortlich für Politik: Dr. Curt Geger; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Eglorn: Feuilleton: R. S. Döscher; Lotales und Sonstiges: Fris Karstadt : Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. 5.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruceret und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co., Berlin G 68. Lindenstraße
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