Die Werkzeugmacher fireifen! 16 Februar von 84 auf
Am Montag früh treten die Werkzeugmacher in den Be trieben des Verbandes Berliner Metallindustrieller in den Streif. Die Werkzeugmacher verlangen, die Affordarbeit abzu fhaffen und ihre Löhne zu erhöhen. Und zwar soll der Lohn betragen: nach beendeter Lehrzeit 1,10 M. pro Stunde, nach einjähriger Tätigkeit 1,25 m., nach zweijähriger Tätigkeit 1,40 m., nach dreijähriger Tätigkeit 1,50 M. pro Stunde.
Die tariflichen Edlöhne werden in Brandenburg ab 16. Februar von 84 auf 90 Pf. und vom Oktober ab auf 93 Pf. erhöht; in Bayern erfolgt eine Erhöhung von 101 auf 107 Pf. und vom Ottober ab auf 110.Pf; in Hamburg eine solche von 111 auf 117 Pf., vom Oktober ab auf 121 Pf.; in Röln eine Erhöhung von 114 auf 120 Bf. und vom Oktober ab auf 123 Bf. Die Akkordsäge werden im gleichen Prozentsah erhöht. Die Lohnvereinbarung tann erstmalig zum 15. Februar 1929 gefündigt merden.
Diese nicht unwesentliche Abänderung des Schiedsspruchs werden, weil die Unternehmer als Kontrahenten es mit einer außerordentlich starken Organisation zu tun haben. Nur einer solcher Organisation ist es möglich, ohne Streif eine so wesentliche Erhöhung der Löhne durchzusetzen.
Diese Forderungen wurden am 12. Dezember 1927 dem Verzugunsten der Arbeiter fonnte natürlich nur durchgeführt band Berliner Metallindustrieller unterbreitet. Es wurde dann miederholt von Organisation zu Organisation verhandelt, aber in feiner dieser Verhandlungen wurde irgend ein Zugeständnis von den Unternehmern gemacht. Die Werkzeugmacher beschlossen des halb bereits in der ersten Februarwoche durch Urabstimmung mit großer Mehrheit, in den Streif einzutreten.
Der Gewerberat Körner als Borsitzender des Schlichtungsausschusses Groß- Berlin versu hte nunmehr zu vermitteln, aber auch fein Versuch, eine Einigung herbeizuführen, scheiterte an dem Widerstand der Unternehmer Es wurde daher auf Vorschlag des Schli hters noch einmal versucht, über die strittigen Fragen in den Betrieben zu verhandeln.
Auch dieser legt: Bersuch scheiterte, weil alle Unternehmer ablehnten, eine Zulage zu gewähren. Nachdem alle Verfuche, auf dem Wege der Verhandlung die Differenz beizulegen, erfolglos, blieben, muß der Streif beginnen.
Nur die Betriebe haben die Arbeit einzustellen, die von einem Angestellten der Organisation dazu aufgefordert merden. Jeder dieser Beauftragten hat einen Ausweis mit Lichtbild.
Abschluß in der Holzindustrie.
Berbesserung des Schiedsspruchs.
Morgen, Montag, 19.00 Uhr, Funktionärversammlung in den Mufiterfälen, Kaiser- Wilhelm- Straße. Wichtige Erörterungen machen das Erscheinen aller Genoffen notwendig. Partei- und Verbandsbuch vorzeigen! Der Fraffionsvorstand.
Tarifbewegung im Berliner Einzelhandel.
Der Zentralverband der Angestellten hat es abgelehnt, den Manteltarifvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern und hierfür eine den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Angestellten in feiner Weise entsprechende Gehaltszulage von 5 Broz. hinzunehmen. Manteltarif und Gehaltsabkommen werden demnach am 31. März d. J. ablaufen. Der Zentralverband der Angestellten hat nunmehr dem Arbeitgeberverband im Einzelhandel Groß- Berlin e. V. einen neuen Bertragsentwurf übersandt.
Im besonderen ist es die Frage der Arbeitszeit, die dringend einer neuen Regelung bedarf. Keine andere Angestelltengruppe wie die des Einzelhandels leidet in so startem Maße unter der Ungunst der Arbeitsbedingungen. Es wird die wesentlichste ufgabe ber- Einzelhandelsangestellten sein, sich in dieser Tarifbewegung einen nicht von zahllosen Ueberstunden erweiterten Acht stunden tag zu erfämpfen und das früher schon einmal bestandene Anrecht auf einen halben freien Tag im monat sich zu erstreiten. Der Entmurf eines neuen Gehaltsablommens, der dem Arbeitgeberverband ebenfalls eingereicht wurde, sieht die von den Angestellten bereits in den gescheiterten Berhandlungen geforderte Gehaltserhöhung um 15. Proz. vor.
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Warnung für Porfiers und Hausreinigerinnen. Ein Menschenfreund verschickt an Portiers eine Drucksachenfarte folgenden Inhalts:
Achtung! Bitte aufbewahren!
Ich bitte einmal zu prüfen, ob Sie von Ihrem Hauswirt nach dem neuen Tarifvertrag richtig entlohnt werden.
Wenn Sie dos nicht fönnen, fommen Sie zu mir. Ich werde Sie beraten. Friz Berner.
Hochachtungsvoll
Meldet sich ein Portier bei diesem Edlen, dann muß er 3 Mart für Schreiben eines Briefes entrichten, weiter sind 10 Mart für Einleitung einer Klage zu zahlen. Da der Berater nicht beim Arbeitsgericht als Vertreter zugelassen ist, reicht er Klage beim Amtsgericht ein, obwohl er genau weiß, daß das Amtsgericht nicht zuständig ift. Wer also 13 Mart zum Fenster hinauswerfen will, melde sich bei diesem Werner. Wer jedoch in den Besiz seines Tariflohnes kommen will, der melde sich beim Deuts ch en Portierverband, Settion VII des Deutschen Ver= tehrsbundes, Bayreuther Straße 31.
An die AjA Betriebsräte Berlins !
In dem Aufruf an die AfA- Betriebsräte am Freitag, Nr 93 des Vorwätrs", muß der erste Saß im dritten Abfah lauten:
„ Diejenigen AfA- Betriebs- und Angestelltenratsmitglieder, deren Amtsperiode über den 1. Mai hinausreicht, also vielleicht bis zum Herbst 1928 läuft, haben ihre Ausweise dem Bureau des Drtskartells zu übermitteln."
Alfo Herbst 1928, nicht März 1928.
Bei den Lohnverhandlungen der Weidaer Jutespinnerei und -meberei ist eine Einigung nicht erzielt worden, weshalb heute der Betrieb stillgelegt und 1100 Arbeiter ausgesperrt worden sind.
Der Steinsetzerfireit.
Halle, 25. Februar
Die Arbeitsniederlegung im Steinfegergewerbe ist heute in Halle, Gera und Hannover , sowie einigen fleineren Drien erfolgt:
Wie wir bereits mitgeteilt haben, hat der Reichsarbeitsminister die Parteien in dem Konflikt in der Holzindustrie zu gestern vormittag geladen, weil der Arbeitgeberverband den Antrag auf Verbindlichfeltserklärung des Schiedsspruches gestellt hatte. Bei diesen Verhandlungen vertrat der Deutsche Holzarbeiterverband die Auffassung, daß für die Holzarbeiter der Schiedsspruch nicht annehmbar sei, weil er für den zweiten Termin eine zu geringe Lohnzulage fomiz porfehe. Da der Schiedsspruch aber nicht abgeändert werden fonnte, so mußte der Versuch gemacht werden, eine dirette Berständigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Das ist schließlich nach langen Verhandlungen auch gelungen. Nach der gestern nachmittag getroffenen Verein barung tritt also sofort eine Lohnzulage von 6 Pf. in Kraft und ab 1. Oktober eine weitere Lohnzulage von 3 bzw. 4 Bf. Der Schiedsspruch hatte bekanntlich für den zweiten Termin eine Lohnzulage von 2 bzw. 3 Pf. vorgesehen. Außer dieser Berbesserung ist es noch gelungen, Verbesserungen zu er reichen bei der Ausrechnung der Einzellöhne.
Es fann angenommen werden, daß diese Tarifbewegung über den Kreis der Angestellten des Berliner Einzelhandels hinaus das überwiegende Mehrzahl der Angestellten des Einzelhandels setzt sich Interesse des laufenden Publikums finden wird. Die zusammen aus Angehörigen von Arbeiter- und Beamtenfamilien. Da diese gleichzeitig das Gros des faufenden Publikums darstellen, haben sie es in der Hand, die Tarifbewegung der Angestellten zu fördern. Die Frage des Wochenendes erfordert in ihrem augenblicklichen Stadium eine Erziehung und Beeinflussung des laufenden Bublifums.
Forderung des Bodenendes nicht nur theoretisch, sondern auch Die Arbeiter und Angestelltenschaft fann sich die praktisch zu eigen machen, indem sie an den Sonnabendnachmittagen feine Einfäufe macht.
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