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gesetes zu bestrafen ist.

gerichts I abspielte, nochmals wieder.

Boziale Beberlicht.

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I

der

Versammlungen.

der Dummheit einiger reicher Gimpel führen konnte, mit hinein- 1 Rücksicht auf das Kind als als nicht steuerpflichtig in geschlossen wurde. Auf die Rückzahlung von 2 M., die Kläger gezogen. Während die Erzherzogin  " bei Zeiten verduftete, Abzug gebracht. Aber selbst ivenn er dies Ein mal als Vorschuß erhielt, wurde verzichtet, so daß die eigentliche haben Muter und Schwester von den schönen Tagen nichts be- kommen von 900 Mart nicht hätte, würde er die Auf- Vergleichssumme 11 M. beträgt. balten, eine Verurtheilung zu harter Gefängnißstrafe. Die nahme in die Liste fordern können, denn§ 77 Abs. 1 des Revin, die fie gegen dies Urtheil eingelegt hatten, ist gestern Ginkommensteuer- Gesetzes vom Juni 1891 befage: Soweit nach vo Reichsgericht verworfen worden. den bestehenden Bestimmungen in Stadt- und Landgemeinden das = Am Vorabend der Stadtverordneten Wahlen hatten Eine zeitgemäße That des Reichsgerichts. Aus Leipzig   Bürgerrecht bezw. das Stimm- und Wahlrecht in Gemeinde­wird vom Freitag telegraphirt: Der zweite Straffenat des angelegenheiten an die Bedingung eines jährlichen Klaffensteuer- sich in verschiedenen Wahlbezirken die Wähler noch einmal in Reichsgerichts hob das freisprechende Urtheil des Land- ahes von 6 M. geknüpft ist, tritt, bis zur anderweitigen gesetz- öffentlichen Versammlungen zusammengefunden, um sich vorzu­gerichts Berlin   I. vom 14. Mai d. J. gegen den Arbeiter lichen Regelung des Gemeinde- Wahlrechts, an die Stelle des ge- bereiten für den Wahlkampf am nächsten Tage. nannten Satzes der Steuersatz von 4 M., bezw. ein Einkommen In der Kommunal- Wählerversammlung, die Binne auf. In der Begründung wird ausgesprochen, daß von 660-900 M. Hiernach sei, meint der Kläger  , der angeführte bei Heinhardt, Hafenhaide 59, abgehalten wurde, sprach Genosse Korpsbefehle, welche sich gegen die sozialdemokratische Kommunalbeschluß als ungiltig zu betrachten. Der Kläger   war 3ubeil. Ein Freisinniger, Dr. Bernstein, suchte in der Agitation imbeere richten, als Befehle in Dienst in der Lage, dem Bezirksausschuß mitzutheilen, daß die Steuer- Diskussion Bubeil's Ausführungen zu entkräften, wurde aber von fachen nach§ 92 des Militär- Strafgesetzbuches aufzufassen Boreinschätzungs- Rommission ihn nachträglich auf sind und daß die Aufforderung an Personen des Remonstration hin mit einem Einkommen von 1150 m. ein- Schließlich stimmte die Versammlung einhellig einer Resolution feine Frau Fahrenwald und dann von Zube il selbst widerlegt. Soldaten standes zur sozialdemokratischen geschätzt habe und zwar auf grund des§ 80 des Einkommen zu, worin sie ihr Einverständniß mit dem Referenten aussprach Agitation nach§§ 110 bis 112 des Reichsstrafsteuer- Gesetzes, so daß er die zu wenig gezahlte Steuer nach- und zu eifriger Agitation für den Kandidaten unserer Partei Unsere Leser werden sich wohl kaum mehr des Thatbestandes zahlen muß. Der Bezirksausschuß nahm an, daß die Be- aufforderte. Mit dreifachem Hoch auf die Sozialdemokratie ging erinnern, der seinerzeit vom Staatsanwalt als Anklagematerial bingung für die Erwerbung des Bürgerrechts für Breslau   man auseinander. gegen Binne benutzt wurde. Wir geben deshalb den Fall, wie er ein Einkommen von schlechtweg 900 M. sei, und verurtheilte In letter Stunde" war das Thema, worüber im vor die Stadtverordneten- Versammlung, den Kläger   in die Liste sich am 14. Mai vor der neunten Strafkammer des hiesigen Land- der stimmfähigen Bürger für das Jahr 1894/95 aufzunehmen. Swinemünder   Gesellschaftshaus vor einer dicht gedrängten aufzunehmen.uhörerschaar Die Beklagte legte legte nunmehr beim Ober- Verwaltungs- Zuhörerschaar( die Tische hatten entfernt werden müssen) Am Abend des 22. September vorigen Jahres hielt der Er legte die Noth­die gestern Flugtauben- Verein Wedding  " ein Tanzkränzchen ab, welches gericht Berufung ein und machte folgendes geltend. Für die Genoffe Stadthagen   referirte. Aufnahme in die Wählerliste sei nur das veranlagte Einkommen wendigkeit einer energischen Agitation für von etwa 150 Personen besucht war. Die Rolle des Tanz­unsere Biele ordners wurde dem Arbeiter Karl 3in ne übertragen. Während maßgebend, und Bergmann sei bei der Aufstellung der Liste für vollzogenen Stadtverordneten- Wahlen dar, hob die Ver jetzigen Stadtverwaltung, 1894/95 nur mit einem Einkommen von 850 m. veranlagt ge- fumpfung der staffeepause bat Zinne diejenigen Gäste, welche demnächst zum wesen. Seine spätere höhere Veranlagung könne jedoch nicht und unsere Taktik in und außer dem Rothen Hause unter häufigem Militär eintreten müßten, sich um ihn zu schaaren. Es folgten ins Gewicht fallen, weil sie lange nach der Aufstellung der Liste Beifallssturm hervor und bat die anwesenden Gegner, sich an ber etwa zwölf Personen dieser Aufforderung. Zinne soll erfolgt sei. Das Ober- Verwaltungsgericht bestätigte die Diskussion lebhaft zu betheiligen. Dieser Wunsch ging trob darauf nun folgende Ansprache gehalten haben: Ihr Verurtheilung der beklagten Stadtverordneten- Verfamm- Anwesenheit des liberalen Gegentkandidaten nicht in Er­Tommt jetzt aus der Freiheit in die Knechtschaft. chfordere Euch auf, der sozialdemokratischen ung. Die Gründe wurden nicht vorgetragen. Wir werden die füllung. Genossen Herzfeld, Borgmann, Koopmann Heitmann und andere sprachen im Sinne des Referenten. Fahne auch beim Militär treu zu bleiben unb felben eventuell später mittheilen. Der häufige Beifall, den die Versammlung zollte, zeigte, wie auch dort die sozialdemokratischen Ideen zu sehr sie ihr aus dem Herzen gesprochen hatten. Die Versamm verbreiten!" Diese Ansprache zog dem Arbeiter Zinne Tung ging mit der Hoffnung auseinander, trotz der kolossalen obige Anklage zu. Von den geladenen Zeugen gehörten jetzt vier dem Militärstande an. Diese bekundeten, daß sie den Wort- Aus Zwickau   wird uns geschrieben: Am 4. November Wühlereien der Gegner das Mandat des Stadtverordneten laut der von dem Angeklagten gehaltenen Ansprache nicht wieder feierten hier die Aktionäre und höheren Beamten des Erz- Genossen Herzfeld zu behaupten. Im Märkischen Hof, Admiralstr. 18c, hatten sich die Wähler zugeben vermöchten, der Sinn sei aber so gewesen, wie es die gebirgischen Steinkohlen Attienvereins das Anklage behauptete und wie es auch vor dem Kriminalkommissar fünfzigjährige Förderungsjubiläum ihres Vereins; die Arbeiter des 17. Kommunal- Wahlbezirts zahlreich versammelt. Schöne zu Protokoll gegeben worden sei. Dagegen traten zwei auf den 4 Schächten verfahren gegenwärtig 12stündige Schichten, Den Vortrag hielt Vogtherr, der das Verhalten der freis andere Zeugen auf, welche in ihren Angaben von denjenigen der 2 Stunden über die festgesetzte Normalschicht. Nur die bravsten sinnigen Stadtverordnetenmehrheit gegenüber den Gemeinde­Soldaten abwichen. Der Maschinist Sonntag bekundete, daß der der braven Arbeiter durften heute früh 9 Uhr beim Festaktus mit interessen gebührend kritisirte. Im selben Sinne äußerte fich Angeklagte nur gesagt habe, die Militärpflichtigen möchten nach antreten und wurden dekorirt und beschenkt. Es sind lauter Leute, Börner. Nachdem noch Tschernig, Georgi, Karbe Ableistung ihrer Dienstzeit wieder treu zur Sozialdemokratie die 25 Jahre ununterbrochen auf dem Werte arbeiten und und Frau Timmsch gesprochen hatten, wurde die Versammlung halten. Der Zeuge habe darauf Veranlaffung genommen, die man höre und staune 1870, als auf dem Wert ein kurzer mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie geschlossen. Die Steiger hatten In der Versammlung für den Osten, die im Fiebig'schen jungen Leute zu ermahnen, sich während ihrer Dienst Streit ausbrach, nicht mitgestreift haben. geit ja von jeder Agitation fern zu halten, durch Umfrage unter den Arbeitern den Thatbestand der Schuld Festsaale abgehalten wurde, sprachen die Kandidaten des 24. da sie sich sonst schwerer Unannehmlichkeiten der alten Arbeiter, so weit er nicht aus den Werksliften zu er und 27. Kommunal- Wahlbezirks, Dupont und Dupont tam in seinem Referat auch auf aussehen würden. Darin, daß daß der Angeklagte seben gewesen ist, festgestellt. Auch eine Begräbnißtaffe ist auf Sente. angetrunken gewesen sei, stimmten alle Zeugen überein dem Werke vor acht Tagen gegründet worden, sie hat bereits die die Krähwinkelei zu sprechen, die hinsichtlich der Frage Staatsanwalt Hagen   hielt den Angeklagten für über- Rechte der juristischen Person erhalten. Der Grundstock wird der Beleuchtung der Gewerbe- Ausstellung getrieben wird. wozu Kaffengeldern gebildet, führt. alten Arbeiter Erft habe man die Wahl des Ostens für die Ausstellung Derselbe mußte als gewefener Soldat weifellos" aus Kaffengeldern nissen, daß er die jungen Leute zu strafbaren bis zum Jahre 1874 mit beigesteuert haben, dafür genießen u. a. damit begründet, daß auch die Arbeiter etwas davon haben Handlungen( 1) aufforderte. Bekanntlich habe das Striegs- sie nun die Vergünstigung, daß ihren Hinterbliebenen beim Todes follten, und jest wolle man durch Nichtbeleuchtung der Aus­ministerium einen Erlaß an die Generalfommandos erlassen, fall wenigstens die höchste Unterstüßung 100 M. überwiesen stellungsräume den Arbeitern die Gelegenheit nehmen, ihre wonach jede Bethätigung sozialdemokratischer wird. Bemerkenswerth ist der Passus im§ 2 des Statuts, wo- freien Abendstunden dem Studium des gewerblichen Fortschritts Gefinnung seitens der Mannschaften zu verbieten sei. Die nach Mitglieder sozialdemokratischer Vereine vom Beitrittsrecht zu widmen. Schief gewickelt seien diejenigen, welche sich zu der Bersammlung müsse als eine öffentliche angesehen werden, weil ausgeschlossen sind. Dieser Passus tann natürlich nur Sachen er- Prophezeiung verstiegen hätten, die Unternehmer würden ihren jeder anständig gekleidete Mensch, der 30 Pf. Eintrittsgeld zahlte, regen, denn von sozialdemokratischen Vereinen ist hier schon lange Arbeitern jeden Monat einen freien Nachmittag geben, damit ( Seiterkeit.) baran theilnehmen konnte; die Angetrunkenheit des Angeklagten könne feine Rede mehr, die Polizei hat ja damit gründlich aufgeräumt, ja diese sich die Ausstellung ansehen tönnten. nicht so start gewesen sein, daß sie ihn straflos mache. Er beantragte fogar Vertrauensmänner aufgelöst. Weiter ist doch die Kaffe für Rebner beleuchtete dann die Kampfesweise des freisinnigen gegen den Angeflagten eine Gefängnißstrafe von zehn Monaten. Die Arbeiter gegründet, aber die beiden Direktoren führen den Kandidaten für den 27. Wahlbezirk, Schriftsteller A. Peris; in der Kaufmännischen Der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Schoeps stellte die An- Vorsitz im Vorstand. Die Beiträge werden bei der Lohnauszah an einem Artifel des Mannes tlage als einen Versuch dar, etwas unter Strafe lung mit verrechnet und wer freiwillig aus der Arbeit Rundschau" zeigte er, daß Perls ganz wie Eugen Richter   mit en zu stellen, was unter den§ 112 des abgelehnten Um st ur z- scheidet, verliert alle Ansprüche auf die Kassengelder; nur wer jämmerlichen Verdächtigungen gegen die Sozialdemokratie an gefeges fallen solite. Was der Angeklagte gesagt hat, sei gegangen" wird, soll seine eingezahlten Gelder ohne Binsen tämpfe. Bum Beweise dafür, wie sehr die Freifinnigen mit ihrem Latein zu Ende sind, verwies Dupont auf den Inhalt feineswegs bestimmt festzustellen. Durchaus wahrscheinlich sei es, zurückerhalten. Fürwahr eine herrliche Schöpfung! Flugblattes, worin die Liberalen" fogar mit daß er nur gefagt habe: Bleibt Eurer sozialdemokratischen Für den Gemeindebezirk Zwickau   soll auf Beschluß des eines Mit dem antisemitischen Gesinnung treu!" Darin liege durchaus nichts Straf- Raths und der Stadtverordneten demnächst ein Gewerbe der Sedanfeier frebsen gehen. fich ernstlich ชน befaffen, erklärte Redner bares, denn Gedanken seien zollfrei, selbst für Leute, gericht errichtet werden. Damit wird einem lebhaften Wunsche Gegner die den Waffenrod tragen.- Der Gerichtshof fprach den der Arbeiter Genüge geleistet. Mehrere Jahre hintereinander für unthunlich.( Heiterkeit und Beifall.) Genoffe Hente liberale Verhegungen, die Angeklagten damals frei unter folgender Begründung: Nach§ 92 baben sich Arbeiterversammlungen sowie die dortige Arbeiter wandte sich besonders gegen werde ungehorsam gegen Befehl der Vorgesetzten in Dienst- presse mit diesem Thema erfolglos beschäftigt und ging vor seine Person betreffen. Vor allem wies er die in einem Flug­sachen" bestraft. Der Gerichtshof sei nicht der Ansicht, daß die mehreren Monaten ein mit über 500 Unterschriften bedecktes blatt aufgestellte Behauptung energisch zurück, daß die sozialdemo Korpsbefehle Befehle in Dienstsachen" seien und er befinde fich Gesuch an das Ministerium des Innern um Vermittelung in fratischen Vertreter im Stadthause nicht für die Verbilligung der Gas­Dabei in Uebereinstimmung mit dem Kommentator des Militär- dieser Frage. Die Antwort ist noch nicht zurück; inzwischen preise eingetreten seien; diese Behauptung sei eine grobe Züge. Die Strafgesetzbuches Solms  . Der Gerichtshof habe angenommen, haben sich Rath und Stadtverordnete selbst zur Einführung eines Angabe des Flugblattes, daß gerade Perls wegen feiner innigen daß die Aeußerung so gelautet habe, wie die Anklage behaupte, Gerichts entschlossen. In Eachsen bestehen bereits Gewerbe- Fühlung mit den Interessen des Nordostens, speziell aber des und daß auch der Begriff der Deffentlichkeit in der versammelten gerichte in folgenden Städten: 3. B. in Dresden  , Leipzig  , 27. Bezirks, zum Vertreter desselben berufen fei, gloffirte Redner Menschenmenge gegeben sei. Aber selbst wenn die besagten Chemniz, Plauen  , Zittau  , Baußen, Glauchau  , Meerane  . Krim  - durch die Mittheilung, daß Perls allerdings schon seit Jahren Korpsbefehle als Befehle in Dienstsachen" anzusehen wären, mitschau bekommt am 1. Januar 1896 eins. Werdau   besitzt auch in einer Schulfommission size, aber nicht in einer des Nord­könnte der Angeklagte doch nicht wegen Vergehens gegen die noch kein Gewerbegericht. Freiberg   gehört nebst Zwickau   zu den often, sondern in einer solchen des äußersten Südens von Berlin  . §§ 92 und 93 des Reichs- Militär- Strafgesetzbuches bestraft werden, Größenklassen der sächsischen Städte von 25 bis 50 000 Ein- Als Lüge bezeichnet Henke die gleichfalls in dem erwähnten Flug da ihm nicht nachzuweisen war, daß er von dem Bestehen jener wohnern, welche zur Zeit noch kein Gewerbegericht haben. Rorpsbefehle Kenntniß gehabt habe.

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Soziale Rechtspflege.

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blatt gemachte Ausführung, er( H.) hätte sich nicht um die Interessen des von ihm bisher vertretenen Bezirks gekümmert.

Die Versammlung für den Südosten tagte im Lokal von Das Urtheil des Reichsgerichts, welches sich entgegen der Rautenberg in der Oranienstraße. Der Neferent Dr. Zadet Ansicht der Berliner   Richter für die Strafbarkeit der Aeußerungen fritisirte vornehmlich das Dreiklassen- Wahlsystem und das heutige Zinne's erklärt hat, ist von symtomatischer Bedeutung. Unfere Das Jnternationale Reinigungsinstitut, Juhaber Schulwesen und schilderte dann die Aufgaben, die einer Parteigen offen werden daraus die Lehre ziehen, daß sie in bezug ähr, besigt Einrichtungen, die der weitesten Oeffentlichkeit Kommune wie Berlin   in hygienischer und fittlicher auf ihre Brüder und Freunde im Waffenrock ihre Worte genau preisgegeben zu werden verdienen. In der Verhandlung einer Beziehung erwachsen. Genosse Theodor Megner er­zu wägen haben. Sie können dies um so leichter als sie wissen Klage des Arbeiters O., welcher die Herauszahlung eines Rest- örterte die Frage der Uebernahme ber öffentlichen daß der Mann, der bis zum Eintritt ins Kriegsheer sich sein lohnes von 16,50 m. und einer Kaution von 5 M. verlangte, Verkehrseinrichtungen in die Regie der Gemeindever­Pflicht bewußt war, auch nach Ablauf der Dienstzeit sich derselben wurde folgendes festgestellt: Nach der Arbeitsordnung der Firma, waltung und geißelte die von falschen Angaben strozenden frei­sehr wohl erinnern wird. welche etwa 120 Personen beschäftigt, währt Die finnigen Flugblätter. Ein Gegner, Namens Bo a 3, erzählte um von morgens Ober- Verwaltungsgericht. Der Tischler und Kassenbote Arbeitszeit um die wunderbare Mär, er hätte gehört, der Stadt würden Bergmann zu Breslau  , der in der Liste der stimmfähigen 7 Uhr. Dabei beträgt der Anfangslohn" 12 Mark. Um in 1200 000. verloren" gehen, wenn sie die Pferdebahn in Bürger dieser Stadt, welche im Juli 1894 öffentlich auslag, nicht dem neuen" Arbeiter nun nicht etwa große Hoffnungen eigene Regie übernähme. Genosse H. Schulz belehrte den genannt war, hatte bei der Stadtverordneten  - Versammlung seine für die Zukunft zu erwecken, wird gleich bestimmt, daß der Lohn naiven Herrn eines besseren und schloß die Debatte mit einer Aufnahme in dieselbe vergeblich beantragt. Die im August des höchstens auf 14,50 M. steigt. Von der möglicherweise bei dem fräftigen Aufmunterung an die Versammelten, am Wahltag ihre vorigen Jahres ausgesprochene Abweisung des Antrages wurde einen oder anderen vorhandenen Neigung zum Verschlafen" der Pflicht zu thun. unter Hinweis auf§ 5 Nr. 4d der Städte- Ordnung für die Zeit kurirt die Firma die Betreffenden durch die Androhung Im 33. Wahlbezirk hatten sich die Wähler bei Gründel önlichen Provinzen, des§ 9b Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Mai einer Strafe für das Buspätkommen", und zwar sollen 1873 und auf ein Ortsstatut damit begründet, daß Berg- die Sünder 10 Pf. berappen, wenn sie 5 Minuten nach versammelt. Hier feuerte der Kandidat Nät her in eindring­licher Weise die Wähler zur Ausübung ihres Wahlrechtes an mann für das Des Dienstags Steuerjahr 1894/95 mit einem Jahres- dem Beginn der Arbeitszeit eintreffen. einkommen von nur 850 Mark zur Einkommensteuer haben die Arbeiter früh 5 Uhr auf dem Potsdamer und wurde hierin von den Genossen Pfeiffer, Wigel und Guttmann nachdrücklichst unterstützt. Gegner nahmen auch veranlagt fei. Der angezogene Paragraph der Städte: Bahnhof zu sein, um dort in Aktion zu treten. hier nicht das Wort und die Versammlung flang in dem Vers Ordnung macht das Bürgerrecht und damit das Recht zur Theil es sich gelüften läßt, eine Stunde später zu kommen, sprechen aus, mit allen Kräften für den Kandidaten Näther ein. nahme an den Gemeindewahlen davon abhängig, daß der Bezahlt 50 Pfennig. Ganz famos ist das Unfallwesen treffende an Klaffensteuer einen Jahresbetrag von mindestens geregelt, indem eine besondere Unfalltasse eingerichtet ist. Butreten. Ganz besonders zahlreich besucht war die Versammlung im 6 M. entrichtet. Ferner enthält er aber auch die Bestimmung, Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei gleich bemerkt, daß es daß in den vormals mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städten sich nicht etwa um eine Unfalltasse handelt, aus der Ents 42. Kommunalwahl bezirk, die im Lokale, Marienbad  ", von mehr als 50 000 Einwohnern ein Einkommensbetrag von schädigungen für Unfälle gezahlt werden sollen, die den An- Gesundbrunnen, tagte. Hier sprachen der Stadtverordnete jährlich 900 M. als Bedingung als Bedingung des Bürgerrechts bei gestellten paffiren. Die Kasse hat vielmehr den Zweck, die Vogtherr als Referent und der Kandidat Jacobey, wie behalten werden kann. Dazu bestimmt dann das Gesetz Firma möglichst vor dem Risiko zu bewahren, bei der Arbeit auch in der Diskussion mehrere Genossen. Es herrschte eine sehr vom 25. Mai 1878, daß es in den fraglichen Städten verlegte Fensterscheiben zc. aus eigenen Mitteln ersehen zu siegesfrohe Stimmung. Mehrere freifinnige Matadore, die der der öftlichen Provinzen auch unabhängig dem müssen. Ieder der vielen Arbeiter des Internationalen Reini Versammlung, beiwohnten, zogen es vor, durch ihre rechtzeitige Fortbestande der Mahl- und Schlachtsteuer zulässig sei, durch gungsinstituts wird durch die Arbeitsordnung ver- Entfernung einer Aussprache aus dem Wege zu gehen. Die Ber dem fargen Lohn sammlung verlief in bester Weise. Kommunebeschluß die im§ 5 Nr. 4d der Städte Ordnung bes pflichtet, pro Woche von zeichneten Einkommenbeträge als Bedingung des Bürgerrechts 15 Pfennig in die Unfalltaffe zu zahlen, während Die chirurgische Brauche bielt am 7. b. M. bei Buske in beizubehalten. Die städtischen Behörden Breslau's  , das zu Stähr jede Woche eine ganze, ungetheilte deutsche der Grenadierstraße eine öffentliche Versammlung ab, um die Abe den wenigen hier in Frage kommenden Städten gehört, haben Reichsmart dazulegt. Schäden von über 1 M. hat der Ar- rechnung vom Streit bei Dewitt u. Herz entgegen zu nehmen. ergab eine Gesammteinnahme von 5448,50 m., dann einen dahingehenden Beschluß seinerzeit gefaßt und den beiter zur Hälfte zu tragen, die andere Hälfte ist der Unfall- Diese 5382,60. und einen Rest Betrag von 900 M. zur Bedingung gemacht. Nachdem Berg- tasse zu entnehmen. Objekte im Werthe von weniger als 1 M. eine Gesammtausgabe von 30 Listen flagte Einspruch zurückgewiesen derselbe sind vom fraglichen Angestellten ganz zu erseyen. Wirklich bestand Nicht weniger als eine hübsche Einrichtung! Einrichtung! Das schönste aber ist, stehen noch aus. Von den Ausgaben famen 4167 M. gegen die Stadtverordneten  - Versammlung beim zuständigen Bezirksausschusse, indem er die die Arbeits auf Zahlung von Streifunterstützungen. Zwei der ausständig ge= beantragte, Beklagte daß wie ebenfalls festgefiellt wurde 311 verurtheilen, ihn die Liste der stimmfähigen ordnung am Verhandlungstage der Behörde noch nicht wefenen sind noch weiter zu unterstüßen. Zur Prüfung der Ab­Er führte aus, daß zur Bürger Breslau's   aufzunehmen. Begutachtung eingereicht war. Hierauf rechnung wurden Schmüdicke, Wenz und Werner ge auch nach der von der Stadtverordneten   Versammlung stüßte denn auch der Kläger D. einen großen Theil seines An- wählt. Der Delegirte der Gewerkschaftskommission, Henrichs, bann über die Die Thätigkeit dieser Kommiffion. für maßgebend erachteten Veranlagung ein Jahreseinkommen von spruches, indem er die ihm für" Unfälle" gemachten Abzüge als berichtete 900 M. habe; denn sein steuerpflichtiges Einkommen sei von der unrechtmäßige ansah; er behauptete, die Arbeitsordnung, sei mit dem neuen Regulativ konnte er sich nicht einverstanden er Er war der Meinung, daß besonders die kleineren Steuerbehörde auf 850 M. unter gefeßlicher Berücksichtigung des rechtsungiltig. Da den einzelnen Summen, aus denen sich die Flären. Umstandes festgesetzt worden, daß er ein Kind habe. Man hätte Gesammt- Restforderung des Klägers zusammensett, von D. nicht Gewerkschaften durch das Regulativ benachtheiligt und dem Aus­sein wirkliches Einkommen auf 900 m. gefchäßt und davon genau auseinandergehalten werden konnten, wurde den Parteien schuffe der Gewerkschaftskommission zu viel Machtbefugniffe gemäß dem Gefeße bei der Beranlagung 50 Mart mit zu einem Vergleich gerathen, der nach langem Zureden auf 9 M. eingeräumt würden. Die Versammlung war überhaupt auf den

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