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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 136.

Gerichts- Beitung.

Effen, 12. Juni 1891.

Die Bochumer Stener- Einschätzungs- Verhältnisse vor

Gericht.

Sonntag, den 14. Juni 1891.

8. Jahrg.

Gefährdung des öffentlichen Friedens befürchtete. Allein trotzdem Konfessionen bisher in der friedlichsten Weise zusammen lebten, hat die Beweisaufnahme nicht hinlängliches Material ergeben, daß die Parität zwischen den Konfeffionen von der Stadt­um die Anklage wegen Verlegung des§ 130 aufrecht zu erhalten. verwaltung stets gewahrt wurde und daß nun durch das Ver­Ich lasse daher diesen Anklagepunkt fallen. Was nun das halten des Angeklagten die öffentliche Eintracht und der kon­Strasmaß anlangt, so muß zunächst in Betracht gezogen werden, fessionelle Friede gefährdet worden ist. Der Vertreter der daß der Angeklagte in den meisten Fällen Behauptungen auf- Nebenkläger beleuchtet noch im weiteren das Ergebniß der Beweis­gestellt hat, die er nicht beweisen konnte. Selbst bezüglich der aufnahme, die außer einigen zu geringen Einschätzungen die 3ehnter Tag der Verhandlung. Der Zuschauerraum ist heute überfüllt. Gegen 9 Uhr Vor- Uebertreibungen schuldig gemacht. Wenn es dem Angeklagten Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der Angeklagte ein pro­Der Zuschauerraum ist heute überfüllt. Gegen 9 Uhr Vor- Ginschätzungsverhältnisse hat sich der Angeklagte bedeutender Behauptungen des Angeklagten in feiner Weise erwiesen haben. mittags eröffnet der Präsident, Langerichtsdirektor Thöne, darum zu thun gewesen wäre, die Mißstände, die betreffs der sessionirter Ehrabschneider und Verläumder ist, dem der§ 193 die Sizung. Es wird zunächst die Aussage der gestern in Bochum Steuereinschätzungs- Verhältnisse in Bochum herrschten, zu besei- des Strafgesetzbuchs in keiner Weise zur Seite steht. Er scheute tommissarisch vernommenen Frau Generaldirektor Köhler ver- tigen, dann hätte er sich beschwerdeführend an die Regierung fein Mittel, um seine Gegner zu vernichten. Es paßt auf den lesen. Diese hat ausgesagt, daß sie weder direkt noch indirekt zu wenden können. Der Angeklagte hat den Weg der Preise vor- Angeklagten der Bibelspruch:" Er hat Schlangengist auf seinen den inkriminirten Artikeln in Verbindung stehe. Sie habe nur, als sie hörte, daß ihr Mann als Stadtverordneten- Kandidat auf gezogen, und dieser Weg lag dem Angeklagten nahe, denn er war Lippen, den Weg des Friedens geht er nicht." Jedenfalls ist die Redakteur. Allein, hätte er blos die Absicht gehabt, Mißstände vom Herrn Staatsanwalt beantragte Strafe keine zu hohe. gestellt worden sei, einmal mit Fusangel eine Unterredung ge- zu beseitigen, dann hätte er die bezüglichen Artikel fachlich halten Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Tewaag( Dortmund ) habt und diesen gebeten, von dieser Kandidatur doch Abstand zu können. Im Uebrigen muß ich bemerken, daß der Angeklagte beleuchtete zunächst die einzelnen zur Anklage stehenden Beleidi sei. Fusangel habe erwidert: Nicht er, sondern die Bürger- schäzung schrieb, gar nicht in Bochum , sondern in Recklinghausen daß die volle Strenge des Gesetzes angewendet werde. Das Vor­partei habe die Aufstellung der Kandidatur bewirkt. Die Frage wohnte. der Zeugin, daß es sich doch nur um eine Gegenkandidatur

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dann die Beweisaufnahme für geschlossen.

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Baares handle, habe Fusangel bejaht. Sie( Zeugin) habe darauf war Redakteur eines Bochumer Blattes und war genöthigt, die leumber ist. In einem gegen den Angeklagten vor einiger Zeit Baares handle, habe Fusangel bejaht. Sie( Zeugin) habe darauf Interessen der Bochumer Bürgerschaft wahrzunehmen. Allein ergangenen Erkenntniß heißt es: Der Angeklagte hat sich als ein erwidert: Baare habe wohl ihren Gatten ſeit 20 Jahren mit die Bochumer Bürgerschaft hat eine solche Interessenwahrnehmung Mann erwiesen, dem es darum zu thun ist, seine Gegner in ſyſte grimmigem Hasse verfolgt, trotzdem wünsche sie nicht, daß ihr seinerseits keineswegs verlangt. Es wird zu prüfen sein, ob der matischer Weise zu verleumden und in der öffentlichen Meinung Mann gegen Baare kandidire, da ihr Vater ein sehr guter Freund 193 des Strafgesetzbuches dem Angeklagten zur Seite steht. herabzuwürdigen, es ist deshalb eine exemplarische Strafe geboten. Baares gewesen sei. Fusangel habe darauf erwidert: Baare ſei Abgesehen, daß schon der Inhalt der inkriminirten Artikel die Der Angeklagte hat sich jedoch trotzdem nicht gebeffert, sondern sein gar nicht werth, daß sie( Zeugin) sich so für ihn ins Zeug lege. Anwendung des§ 193 ausschließt, so läßt ein Reichsgerichts- frivoles Spiel weiter getrieben. Bezeichnend für das Verhalten Erst nach der Rede des Geh. Raths Baare im Rosthause habe sich ihr Erkenntniß hierüber keinen Zweifel. Der Staatsanwalt verlieft des Angeklagten ist sein Artikel in Nr. 200 der Westfälischen Mann zur Annahme der Kandidatur bereit erklärt. Es erscheint ein Erkenntniß, wonach der Presse tein größeres Recht bei dem Volkszeitung", in dem es heißt: Wir haben die Herren bloßgestellt, alsdann als Zeuge Polizei- Inspektor Böttcher: Es sei richtig, daß er Rügen öffentlicher Mißstände zustehe, als Privatpersonen. Bei mögen sie nun anfangen, was sie wollen, vor der öffentlichen im Jahre 1875 einem Bewerber um eine Polizei- Wachtmeister der Strafabmessung so fährt der Staatsanwalt fort wird Meinung sind sie gerichtet." Dies schreibt der Angeklagte gegen stelle in Bochum geschrieben habe; wenn er katholisch sei, habe im weiteren die Schwere der Beleidigungen zu berücksichtigen sein. ehrenhafte Männer, die ihr ganzes Leben in den Dienst des er wenig Aussicht. Es geschah dies aus Gründen der Parität, Der Angeklagte hat die Mitglieder der Einschätzungskommission öffentlichen Wohls gestellt und zwar auf Grund eines Materials, da zur Zeit in Bochum zwei katholische und ein evangelischer geradezu des Meineids bezichtigt und außerdem einer Reihe ehren- für das er eine Quelle nicht angeben kann. Ich halte da­Polizei- Wachtmeister waren und gerade der evangeliche Polizei hafter Bürger, die zum Theil hohe amtliche Stellungen bekleiden, für, daß die beantragte Strafe eher zu niedrig als zu hoch ge­Wachtmeister ausscheiden wollte. Auf Befragen des die schwersten Beleidigungen zugefügt. Der Angeklagte hat es griffen ist. Angeklagten Fusangel bekundet noch der Zeuge, daß auch nicht verschmäht, die Ehre seiner Mitbürger der öffentlichen Ver- Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Dr. Schwering jetzt bei Besetzung der Stellen der Polizeibeamten die Parität achtung preiszugeben. Es ist ja nicht zu verkennen, daß der An-( Bochum ) erörtert noch die speziell gegen seine Mandanten vor­gewahrt werde. Der Angeklagte& us angel bemerkt noch, geklagte durch die Artikel des Herrn Dr. Rackwit gereizt worden ist liegenden Beleidigungen und fährt alsdann fort: Es ist bedauer­daß er durch Ausscheidung des Falles Baare vielfach in seiner und ich stehe nicht an, es auszusprechen: die Artikel des Dr. Rackwitz lich, daß in Bochum eine solche Klassenverhebung stattgefunden Vertheidigung beschränkt sei. Er wolle dies betonen, ohne einen müssen von jedem anständigen Menschen ebenso verurtheilt werden, hat. Der Gerichtshof wird bei Beurtheilung des Falles in Be­beſtimmten Antrag zu stellen.- Der Präsident erklärt als als diejenigen des Angeklagten. Dieser Umstand allein dürfte tracht ziehen müssen, daß es auf eine Verhehung der Arbeiter als mildernd in Betracht kommen. Im Uebrigen dürfte zu er gegen ihre Arbeitgeber, der Armen gegen die Reichen abgesehen Es beginnen die Plaidoyers. Staatsanwalt Sandmeier: wägen sein, daß die inkriminirten Artikel von persönlichem Haß war. Niemand konnte sich in Bochum mehr des Abends zu Bett Die Angeklagten sind der wiederholten verleumderischen Beleidi- erfüllt waren. Es kommt ferner in Betracht, daß der Angeklagte legen, ohne zu befürchten, am andern Morgen in der Westfäli­gung und Aufreizung der verschiedenen Bevölkerungsklassen zu Fusangel schon 29 Mal vorbestraft ist. Die§§ 185 und 186 des schen Volkszeitung" sich aufs ärgste verunglimpft zu fehen. Es Gewaltthätigkeiten im Sinne des§ 130 des Strafgesetz- Buches Strafgesetzbuches, die hier in Betracht kommen, gestatten dem ist dabei zu erwägen, daß die Zeitung des Angeklagten in allen beschuldigt. Vor gelehrten Richtern habe ich nicht nöthig, noch Richter die Wahl zwischen Geld-, Haft- und Gefängnißstrafe. Arbeiterkreisen Bochums gelesen wird. Wenn diese Arbeiter nun einmal alle inkriminirten Artikel einzeln anzuführen, die Herren Von einer Geldstrafe wird schon deshalb Abstand genommen lesen, daß ihre Arbeitgeber als Gauner und Schufte in einer Richter haben ja zweifellos der Verhandlung mit gespanntester werden müssen, da eine solche nicht den Angeklagten, sondern öffentlichen Beitung gebrandmarkt werden, die nicht zwischen Aufmerksamkeit gefolgt. Ich will dem Angeklagten zugeben, daß nur die Aktionäre der Märkischen Vereinsdruckerei treffen würde. Mein und Dein zu unterscheiden wissen u. s. w., dann ist doch die Preßfehde in Bochum zum Theil durch die Haltung des Herrn Die Verhandlung hat keinen Zweifel gelassen, daß der Angeklagte der soziale Friede aufs höchste gefährdet. Ich verhehle nicht, Dr. Radwig im Rheinisch- Westfälischen Tagebl." einen so gereizten nicht blos das Bewußtsein, sondern auch die Absicht der Beleidi- daß auch auf der Gegenseite start gesündet worden ist. Unser Charakter angenommen hat, jedenfalls hatte sie einen die Kon- gung gehabt hat. Die Strafe wird aus allen diesen Gründen Herrgott hat uns in Bochum mit der Zuchtruthe einer feffionen gegenseitig in hohem Maße verhetzenden Charakter. eine hohe sein müssen. Die Strafabmessung bezüglich des Anzügellosen Presse heimgesucht, so daß wohl jeder anständige Die inkriminirten Artikel sind in verschiedene Serien einzutheilen. geklagten Lunemann möchte ich am liebsten dem hohen Gerichts- Bochumer Bürger an diese Presse gedacht hat, wenn er beim Vaterunser Die erste Serie bilden die betreffs der Steuereinschätzung. Die hofe anheimstellen. Von dem Angeklagten Lunemann wissen wir den Sah aussprach:" Herr, erlöse uns von dem Uebel." Nach Beweisaufnahme hat ergeben, daß in der. That eine Reihe von blos, daß er als verantwortlicher Redakteur der Westfälischen einer fürzen Pause nimmt das Wort, Vertheidiger Rechtsanwalt Personen weit unterschäßt waren. Von 135 hier vernommenen Boltszeitung" mit auf der Anklagebant fist. Er ist während der Dr. Wallach( Effen): Meine Herren! Nachdem vier Ankläger Beugen haben 40 bekundet, daß sie erheblich unterschätzt sind, ganzen Verhandlung nur ein einziges Mal hervorgetreten, indem in der Weise, wie es geschehen, gegen den Angeklagten aufgetreten allein die Behauptung des Angeklagten, daß nur die der evan- er an einen Zeugen die Frage richtete: weshalb er eigentlich den Straf- find, könnte man unter Umständen zu der Ansicht gelangen, es gelischen Konfession und nationalliberalen Partei angehörenden antrag gestellt habe. Im Uebrigen ist er ein durchaus harmloser Mensch, werde der Vertheidigung der Muth fehlen, ihres Amtes zu walten. Bürger zu niedrig eingeschätzt seien, hat sich nicht bestätigt. Es cine Null in diesem Prozesse. Er ist nur ein einziges Mal vorbestraft Wenn ich die Wahrheit sagen soll, dann muß ich bekennen, daß ist richtig: von den 40 Personen, die erheblich zu niedrig ein- und wenn man noch seine Jugend in Betracht zieht, dann wird mich im Gegentheil die Ausführungen der Herren Ankläger nur geschäßt waren, waren 30 evangelisch und 10 katholisch, bezw. Lunemann in bedeutend milderem Lichte zu beurtheilen sein, als ermuthigt haben. Die Herren Ankläger, den Herrn Staatsanwalt nationalliberal und ultramontan. Wenn man erwäge, daß von der Angeklagte Fusangel. Ich beantrage gegen Fusangel 2 Jahre, scheide ich aus, sind nämlich in den Fehler verfallen, den sie den 500 Einkommensteuerzahlenden Cenfiten 300 evangelischer gegen Lunemann 1 Jahr Gefängniß. gerade dem Angeklagten zum Vorwurf machen. Auch die Reden und 200 katholischer Konfession waren, dann kann es nicht auf- Vertreter der Nebenkläger, Justizrath Schult( Hagen ): der Herren Ankläger sind von dem Vorwurf der Maßlosigkeit und fallen, daß die Mehrzahl der Unterschätzten der evangelischen Obwohl wir die Interessen sämmtlicher Nebenfläger einheitlich dem Mangel an Objektivität nicht freizusprechen. Ich will mit Konfession angehörte. Es wird nun aus Anlaß dieser Vortomm- vertreten, so hatte ich es doch in erster Reihe übernommen, das den Herren Anklägern nicht richten über die Angriffe, die sie nisse der Steuereinschätzungskommission der Vorwurf der Partei Interesse des Herrn Geh. Kommerzienraths Baare zu vertreten. gegen den Angeklagten geschleudert haben, da ich überzeugt bin, lichkeit, Pflichtverletzung u. f. w. gemacht. Die Beweisaufnahme Jch that das, weil mir Herr Geh. Kommerzienrath Baare seit daß der Gerichtshof den Angeklagten lediglich nach den Ergeb hat jedoch ergeben, daß die Einschäßungskommission nach langen Jahren als ein Ehrenmaun, als ein Mann von edler nissen der Beweisaufnahme beurtheilen wird. Ich billige auch bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Partei Menschenfreundlichkeit und Bravheit bekannt ist. Ich bedaure feineswegs die Art, mit der der Angeklagte die hier auf­gehandelt hat. Die Beweisaufnahme hat ferner ergeben, daß es deshalb um so mehr, daß infolge eines Ueberfalls, den der An- getretenen Beugen beleidigt hat. Allein, so lange man ihm nicht Der Einschäzungskommission ungemein schwer war, sich das nöthige geklagte Fusangel am Schlusse des fünften Verhandlungstages nachweisen kann, daß er wider besseres Wissen gehandelt hat, Material zu verschaffen. Es kommt hinzu, daß die Einschätzungs- gegen Herrn Geh. Rath Baare unternahm, die von demselben muß man eben annehmen, daß er das, was er behauptete, fommission nur stets einige Tage im Monat März Sizungen ge- gestellten Strafanträge ausgeschieden werden mußten. Ich be- geglaubt hat und ehe man ihm nicht etwas anderes halten habe. In gleicher Weise wie der Einschäßungskommission Dauere das um so mehr, da der ganze Haß des Angeklagten Fus- nachweisen kann, muß man annehmen, daß er der Meinung war es der Einschätzungskommission für Forensen schwer, sich angel sich hauptsächlich gegen meinen Mandanten, den Herrn war, berechtigte Interessen zu vertreten. Es ist aber auch zu das erforderliche Materiai zu verschaffen. Eine zweite Serie der Geh. Rath Baare, gerichtet hat. Nach meiner Auffassung ist es berücksichtigen, daß der Angeklagte so handelte, weil er das, was Auflage bilden Beleidigungsartikel. Dem Bergrath Dr. Schult verkehrt, anzunehmen, daß es sich hier um einen fonfessionellen er von dem Geheimen Nath Baare behauptete, für wahr hielt, wird Selbstfucht und ferner vorgeworfen, daß er nicht zwischen oder politischen Streit handelt. Weder die nationalliberale Partei, und so lange nicht das Gegentheil von diesen Behauptungen er­Mein und Dein zu unterscheiden verstehe. Diese schweren Be- noch die Zentrumspartei , noch irgend eine Konfession wird aus wiesen ist, wird der Gerichtshof genöthigt sein, nach dem Grund­leidigungen erhob der Angeklagte nur deshalb, weil Herr Berg- diesem Prozeß einen Vortheil ziehen, die Ausbeute von der fake In dubio pro reo" ihn von diesem Standpunkte aus zu rath Dr. Schultz zu niedrig eingeschäßt war. Dem Zeugen ganzen Sache fällt der Sozialdemokratie in den Schooß. Wer die beurtheilen. Der Gerichthof wird nicht umhin können, den An­Generotzki hat der Angeklagte den versteckten Vorwurf gemacht, sozialdemokratischen Blätter in den letzten Tagen gelesen hat, wird das geklagten zu glauben, daß, wenn er das, was er von Baare er­daß er sich in seiner Stellung als Bureauchef des Bochumer Behagen nicht vermißt haben, mit der dieser Prozeß beurtheilt fahren, nicht für wahr gehalten, er ganz anders geschrieben hätte. Vereins habe bestechen lassen. In diesem Sinne haben die ver- worden ist. Jeder Mann, welcher Partei und welcher Konfession Daß dem Angeklagten der§ 198 des Strafgesetzbuches zu statten schiedensten Zeugen die Bemerkung in der Westfälischen Volks- er auch angehören mag, wenn er ein Interesse an der Erhaltung kommt, wird kein Jurist bezweifeln. Das vom Herrn Staats­zeitung" betreffs der zufälligen Einnahmen" verstanden. Dem der Religion und der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung hat, anwalt verlesene Reichsgerichts Erkenntniß hat durchaus nichts Generaldirektor Frielinghaus hat der Angeklagte Selbstfucht, muß das Verhalten des Angeklagten aufs schärfste verurtheilen. Neues ergeben. Es ist der alte Grundsatz, daß der Presse kein Ungenirtheit u. s. w. vorgeworfen. Der Angeklagte behauptet Die Religion, die nach einem Ausspruch des hochseligen Raisers größeres Recht zusteht, als Privatpersonen. Daß der Angeklagte allerdings, daß diese Aeußerungen nicht dem Generaldirektor Wilhelm I. dem Bolle erhalten werden soll, hat durch diesen ein persönliches Interesse an der Art der Steuereinschätzungs­Frielinghaus, sondern Herrn Rath Baare ge- Prozeß feinen Vortheil gehabt, aber erheblichen Schaden erlitten. Verhältnisse in Bochum hatte, wird ihm kein Mensch bestreiten. golten haben. Der Zusammenhang des inkriminirten Artikels Wir haben es hier also nicht mit politischen oder fonfeffionellen Der Angeklagte war Bochumer Bürger und fühlte sich jeden­läßt jedoch keinen Zweifel, daß die Beleidigungen sich auf den Gegenfäßen, sondern mit einem ganz bestimmten Typus zu thun, falls durch die zu hohe kommunale Belastung gedrückt; er Generaldirektor Frielinghaus beziehen. Eine fernere Serie von Der Angeklagte Fusangel trieb ein frivoles Spiel. Er benützte fagte sich: wenn die Wohlhabenden höher eingeschäßt werden, Artikeln betrifft die Angriffe auf die städtische Armenverwaltung. die Religion blos als Deckmantel. Ihm galt die Ehre seiner dann könnte für den Mittelstand und die Besißlosen eine Ent­Es find in diesen Artikeln dem Herrn Oberbürger - Mitbürger nichts, es fümmerte ihn nicht, ob er durch sein Auf- lastung eintreten. Der Umstand, daß er seiner franken Frau und meister Bollmann und dem Herrn Bürgermeister Lange Vorwürfe treten den öffentlichen Frieden gefährdet. Er beabsichtigte nicht, Kinder wegen im Sommer einmal in Recklinghausen wohnte, ärgster Pflichtverletzung gemacht. Einen Beweis für die Wahr- Mißstände aufzudecken, denn dann wäre sein Auftreten ein anderes kann wohl ernsthaft nicht in Betracht kommen. Der Angeklagte heit seiner Behauptungen hat der Angeklagte nicht erbracht. Eine gewesen, er hat die ehrenhaftesten Bürger, die ihre Arbeitskraft war jedenfalls Bochumer Bürger und war auch Repräsentant fernere Serie von Artikeln Stadtverordneten in den öffentlichen Dienst gestellt haben, in schmählichster Weise einer großen Druckerei, die einmal einen großen Steuerprozeß ge­Versammlung und dem Magistrat den Vorwurf, daß sie sich von beschimpft und verleumdet. Seine Angriffe, die er aus dem führt hat. Aber man handelt auch in Wahrnehmung berechtigter dem Bochumer Verein beeinflussen lassen. Die Beweisaufnahme Hinterhalt auf die anständigsten und ehrenwerthesten Bürger Interessen, wenn man die Interessen Anderer wahrnimmnt. Es hat ergeben, daß weder ein solcher Einfluß geherrscht habe, noch Bochums schleuderte, athmeten den Geist der Bosheit und der ist doch anzunehmen, daß sich bei dem Angeklagten eine Anzahl überhaupt von dem Bochumer Verein versucht worden sei. Im Rachsucht. Und was hat der Angeflagte bewiesen? Es ist Leute, die sich zu hoch besteuert glaubten, beschwerten. Der Herr Anschluß hieran wird den Herren Stegemann, Mummenhoff, richtig, es haben zu niedrige Einschätzungen in Bochum stattgefunden. Staatsanwalt sagte: der Angeklagte hätte sich beschwerdeführend Matthien, Tegeler u. s. w. der Vorwurf gemacht, daß sie ihre Allein Herr Oberbürgermeister Prenzel, der als Gutachter an die königliche Regierung wenden können. Allerdings, der Stellung in der städtischen Verwaltung benutzten, um im Inter - hier vernommen wurde, hat uns gesagt: Das, was in Bochum Angeklagte hätte seine Beschwerden auch in einer Volksversamm­esse des Bochumer Vereins zu wirken. Irgend ein Beweis hierfür vorgekommen ist, ist durchaus nichts Exorbitantes, er sei nicht lung vorbringen können, er hielt aber den Weg mittelst der Presse ist nicht erbracht worden. Der Angeklagte nennt den Zeugen sicher, daß in Hagen und anderen Städten ähnliche Dinge passiren für den geeignetsten. Und wenn die Herren Ankläger sagen, der Matthien den Zeromonienmeister aus dem Hofstaate des Herrn können. Wäre es dem Angeklagten um die Abstellung von Miß- Angeklagte wisse seine Quellen nicht anzugeben, so erwidere ich: Baare. Der Angeklagte sagt nun: er habe mit allen diesen ständen zu thun gewesen, dann hätte er sich auf eine sachliche seine Quelle war die öffentliche Meinung, die vox populi. Und Artikeln nur den Geh. Rath Baare treffen wollen. Wenn der Erörterung beschränkt. Allein abgesehen von den persönlichen die Verhandlung hat zur Genüge ergeben, daß, wenn sich auch Angeklagte einen Haß gegen Baare hatte, dann hätte er diesen Ehren tränkungen, hat es der Angeklagte mit der Wahrheit auch der Angeklagte zum Theil geirrt, diese vox populi recht gehabt angreifen sollen, die anderen Personen hatten doch ledig- feineswegs genau genommen. So hat er z. B. den Geheimrath hat. Daß der Angeklagte nur aus Standalsucht gehandelt hat, lich mit Herrn Baare die gleiche Gesellschaftsstellung und Baare drei Mal, ben Generaldirektor Frielinghaus 18 Mal zu um eine Klassenverhetzung herbei zu führen, ist dem Angeklagten dieselbe politische Parteistellung gemein. Es ist außerdem die hoch geschätzt. Aehnlicher Uebertreibungen hat sich der Angeklagte nicht nachgewiesen worden. Der Angeklagte schreibt: die Art, Anflage wegen Verlegung des§ 130 des Straf- Gesetzbuches er- noch bei einer ganzen Reihe anderer Personen schuldig gemacht. wie von gewissen Arbeitgebern verfahren wird, entspricht nicht Es ist ja kein Zweifel, daß eine Klassenverheßung G3 war eben dem Angeklagten lediglich darum zu thun, die Ar- der Sozialpolitit unferes Kaisers. Der Angeklagte rügte stattgefunden hat und daß eine Gefährdung des öffentlichen beiter gegen die Großfapitalisten in einen feindlichen Gegensatz Mißstände und schlug gesetzliche Mittel zur Abhilfe vor. Ein Friedens in der Stadt Bochum zu befürchten war. Dieser Meizu bringen. Die Presse hat eine große Macht, wer diese Mucht solches Verfahren kann man doch nicht als eine Umsturzbestrebung nung ist ja auch das Oberlandesgericht zu Hamm gewesen. Es aber in der Weise, wie der Angeklagte es gethan, mißbraucht, bezeichnen. Daß die gegenwärtige Verhandlung eine solch große ist die Verhandlung vor die Straflammer zu Essen verwiesen der verdient eine schwere Strafe. Die Strafe muß um so Aufregung hervorgerufen hat, ist doch nicht Schuld des Au­worden, weil man in Bochum aus Anlaß der Verhandlung eine schwerer sein, wenn man erwägt, daß in der Stadt Bochum die geklagten, sondern eher der Herren Nebenkläger, die durch ihre

hoben.

Geh.

macht der