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Berlin will wachsen.

Achtzehn Gutsbezirke sollen eingemeindet werden.

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Das neue Gefeh zur Auflösung der Gutsbezirke gibt die Möglichkeit, die an das Stadtgebiet Berlin grenzenden Guts­bezirke nach Berlin einzugemeinden. Für zweckmäßig hält der Magistrat, daß achtzehn Gutsbezirke der Umgebung Berlins mit dem Stadtgebiet vereinigt werden. Die Landräte von Teltow , Niederbarnim und Osthavelland und auch die Kreisausschüsse, soweit diefe fich bisher mit der Frage zu befassen hatten, haben jede 2b. tretung von Gutsbezirken au Berlin abgelehnt. Der Magistrat ist aber der Unsicht, daß in der Frage der Eingemeindung dieser Guts­bezirke nicht der heutige Zustand des Berliner Wirtschaftsgebietes, sondern die von der Zukunft zu erwartende Ent­widlung maßgebend fein muß. Er wünscht Angliederung der Gutsbezirke Groß- Glienice, Safrow- Forst, Potsdamer Forst( nörd­licher und mittlerer Teil), Düppel, Osdorf , Kleinbeeren, Diedersdorf, Groß- Ziethen, klein- Ziethen , Waßmannsdorf, Selchow, Königs­wusterhausen- Forst, Waltersdorf, Dahlewih, Gorin, Schmehdorf. Mühlented, Stolpe . Der gesamte Flächeninhalt dieser achtzehn Gutsbezirke beträgt rund 14 000 Heftar, um die das schon jeht rund 88 000 Heffar umfassende Berliner Stadtgebiet also noch wachsen würde. Doch wohnen auf diesen ganzen Ländereien zurzeit nur rund 3000 Einwohner, die für die Biermillionenstadt einen ver­schweindend geringen Zuwachs bedeuten. Eigentümer des größten Telles dieser Ländereien ist die Stadt Berlin felber. Der Magistrat erjucht die Stadtverordnetenversammlung um Zustimmung, daß er Scriffe fut, die Eingemeindung zu erreichen.

Noch einmal der Klaußner Prozeß. Erhöhte Strafen auf Berufung des Glaatsanwalts.

Der Ueberfall auf das Bureaupersonal des Restaurants Klauß ner ist noch in aller Erinnerung. Das Gericht erster Instanz hatte den 21jährigen Angeflagten Peter Sch. zu 1 Jahr 4 Monaten Gefängnis, feinen 18jährigen Bruder Billi und den 18jährigen Alfred H. wegen Beihilfe zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Entscheidung über die Bewährungsfrist wurde damals zurüd geftelli; der Haftbefehl gegen die beiden ersten Angeklagten wurde aufgehoben. fred H. befand sich auf freiem Fuße. Nach dem Brozeß fehrten alle drei in ihre Heimat zurüd, wo sie auch bald Arbeit fanben.

Staatsanwalt Schwant1 aber hatte Berufung eingelegt. Die Strafen waren ihm zu gering. Als vor einer Woche die Berujungsverhandlung stattfinden sollte, zu der die Brüder Sch. nicht erschienen waren ,, weil das Gericht sie von der Anwesenheit entbun. ben hatte, bestand Staatsanwalt Schwanfl darauf, daß der Termin vertagt werde und die Brüder Sch. aus Köln zum Prozeß her. fiberfämen. Er brauchte das, da er einen Antrag auf Berhaftung der Angeklagten zu stellen beabsichtigte.

Nun waren die Brüder Sch. in Begleitung ihres Baters er schienen, Alfred H. in Begleitung seiner Mutter. Man sah allen dreien an, daß sie diese neue Berhandlung in größte Aufregung ver­fezte. Sie hatten ja bereits ihre Strafe erhalten und ihre Tat schmer bereut. Sie befanden sich jetzt in fester Stellung. Die un­geheure Spannung löfte fich schließlich bei dem 18jährigen Alfred H. während der Beratung des Gerichts in einem schweren Ohn­machtsanfall aus: Staatsanwalt Schwant! hatte beantragt für Peter Sch. 3 Jahre, für Willi Sch. 2 Jahre und für Alfred H. 1 Jahr 6 Monate Gefängnis, außerdem für die beiden ersteren Haftbefehl. In der Tat der Angeflagten erblickte er den Aus3 rud eines intenfipen verbrecherischen Willens. Das Gericht erhöhte tatsächlich die von der ersten Instanz verhängte Strafe für Peier. auf 2 Jahre, für Willi Sch. auf 1 Jahre zehn Monate 2 Wochen und für Alfred H. auf 1 Jahr 3 Monate Ge­fängnis. Dem Haftantrag des Staatsanwalts wurde nicht stattgegeben. Die Verurteilten, erklärte das Gericht, befinden sich in fefter Stellung, sie haben sich auch dem Gericht nicht entzogen.

Man tann darüber verschiedener Meinung sein, ob eine Era

höhung der Strafe erforderlich war. Unbegreiflich bleibt es aber, marum Staatsanwalt Schwantl überhaupt Beru fung eingelegt hat. Der Strafamed war durch die Untersuchungs­haft, durch das schwere Erleben der ersten Gerichtsverhandlung und die bei guter Führung in Aussicht gestellte Bewährungsfrist erreicht. Eine Bewährungsfrist für die ganze Strafe ist nun unmöglich; man darf hoffen, daß die jungen Leute bei guter Führung begnadigt

merden.

Nener Riefenprozeß mit 88 Angeklagten.

Der feinem Ende entgegengehende Barmat Prozeß wird von einem neuen Riesenprozeb in Moabit abgelöst werden, der das Gericht wiederum viele Monate beschäftigen wird. In bezug auf die Zahl der Angeklagten dürfte dieser Prozeß aber der um­fangreichste sein, der ie in Moabit zur Verhandlung gelangt ift. Nicht weniger als 88 Personen stehen unter der Anflage des Betruges. Die Verhandlung wird noch in diesem Frühjahr vor dem

Beim Antennenbau abgestürzt.

Zwei Artisten finden den Tod.

Ein entfehliches Unglüd ereignete fich geffen abend furz nach 18 Uhr auf dem Grundftüd Schwedenstr. 18a. Der 45jährige Artist Karl Jonas und der 26jährige Artist Herbert 3ffenheim, die dort zur Untermiete wohnten, wollten in den Abendstunden auf dem Dach des Hauses an der Radioantenne eine Reparatur vornehmen. 3nmitten der Arbelten verloren beide plöhlich den Halt und stürzten von dem Dach des vierstödigen Hauses in den Lichtschacht hinab. Hans­bewohner wurden durch den Aufschlag der Unglüdilchen alarmiert und fanden beide blutüberströmt auf dem Boden des Lichtschachtes liegend auf. Jonas hatte so schwere Berlehungen erlitten, daß er bereits auf dem Wege ins Krantenhaus starb. Iffen­heim, der einen doppelfen Schädelbruch und schwere innere und äußere Verlegungen erlitten hatte, wurde ins Jüdische Kranken­haus gebracht und sofort einer Operation unterzogen. Auch ihm fonnten die Aerzte leider feine Hilfe mehr bringen. Offenbar ist einer der beiden Berunglückten auf dem durch den niedergehenden Tau feucht gewordenen Dach ausgerulf ht und hat im Stürzen Halt fuchend den anderen mit in die Tiefe geriffen. Die Ceichen wurden polizeilich beschlagnahmt.

Schweres Bauunglück in Düsseldorf .

Ein folgenschweres Unglüd ereignete sich bei den Abbruch arbeiten an einem früheren Fabritgebäude in der Kavalleriestraße in Düsseldorf . Durch den Zusammenstura einer Mauer

Großen Schöffengericht Charlottenburg stattfinden. Dem Gericht wird es aber große Kopfschmerzen bereiten, wie dieser Massenprozes durchzuführen sein wird, denn im Kriminalgerichtsgebäude ift tein Saat, der ausreichen würde, um die ungeheure Menge von Angeklagten, Berteidigern, Zeugen, Sachverständigea und anderen Brozeßbeteiligten aufzunehmen. Es handelt sich bei diesem Strafverfahren um die großen Ginfponbetrüge reien, die vor etwas mehr als einem Jahre aufgebedt wurden. Der Strafprozeß ging ursprünglich unter dem Rubrum Behnert unb Genossen", wird jetzt aber unter Balson und Ge­noffen" geführt. Der Hauptangeflagte Leopold Balfon, der aus Bettland gebürtig ist, befindet sich feit über einem Jahre in Untersuchungshaft.

Opfer des Trunfes. Mordverfuch und Selbstmord.

In feiner im fünften Stodwett des Hauses Straßburger Straße 34 gelegenen Wohnung wurden gestern vormittag der 70jährige Wilhelm Ofrempa und die 60jährige Anna Schwenn, mit der D. zusammenhauffe, durch Gas vergiftet bewußt. Feuerwehr waren nur bei der Frau von Erfolg. los aufgefunden. Die Wiederbelebungsversuche der

Schmenn zusammen. Im fünften Stodwert hatten sie eine aus Der frühere Schloffer Otrempa lebte seit einigen Jahren mit der Stube und Rüche bestehende Wohnung. D., der feinem Beruf nicht mehr nachkommen fonnte, ging tagsüber auf den Bettel Der Erlös wurde zum großen Teil von beiden in 2!! ohol um. gelegt. In letter Zeit war die Frau dem Trunt befonders tart ergeben, und es fam wiederholt zu lebhaften Auftritten, fauberteit in der Wohnung gaben dem Eigentümer, der mehrmals die in Täflichkeiten ausarteten. Diese Borfälle und die große Un vergeblich interveniert hatte, Beranlassung, die Räumungs­lage anguftrengen, ber som Gericht nach lieberprüfung des Sach­verhalts auch stattgegeben wurde.

Am Freitagabend wurde Dirempa nochmals darauf hin­gewiefen, daß er die Wohnung spätestens am Sonnabend früh räumen müsse, da er sonst zwangsweise ermittiert werden willig zu verlassen, und drohte, daß er dann sich und seine Frau würde. Er weigerte fich mit aller Enthiedenheit, die Wohnung frei. umbringen werde.

20s gestern pormittag der Obergerichsvollzieher er schien, fand er feinen Einlaß. Ein Schloffer mußte die von innen verrammelte Tür gewaltsam öffnen. Den Eintretenden schlug gleich starter Gasgeruch entgegen. In der gasgefüllten Stube langwierigen Bemühungen durch die Feuerwehr ins Leben zurüd fand man das Paar bewußtlos auf. Während Frau Sch. nach gerufen werden konnte, war bei D. der Tod bereits eingetreten, Die Frau mußte in des Krankenhaus geschafft werden. Nach den polizeilichen Ermittlungen hatte Otrempa seine Drohung, an die zuerst niemand im Ernst glaubte, wahrgemacht. Als seine Wohngenoffin feft schlief, war er aufgestanden und hatte heimlich den Hahn der Gaslampe geöffnet.

Die Stadtverordneten haben ihre nächste Sigung am Donnerstag um 16% Uhr. Die Sigung beginnt mit der Cin. führung des neuen Stadtrats Cze minsti

Fabrik

durchschlug vom 4. Stodmert ein Eifenträger zwei Stod werke. Die auf dem gleichen Stodwerf beschäftigten Arbeiter stürzten in die Tiefe. Bon drei verschütteten Arbeitern war einer sofort tot. Die Berlegungen der beiden anderen find nicht lebensgefährlich.

Gasexplosion in Berlin N.

Ein Monteur verschüttet.- Großer Sachschaden.

Eine folgenschwere Explosion ereignete sich gestern im 3. Stockwerf des Hauses 3ionsfirchplay 4 Durch die Bucht des Luftdruces wurden mehrere Wände zu der benachbarten Wohnung zum Einsturz gebracht. Sämtliche Fenster des Treppen­hauses wurden zertrümmert. Die Explosion war in dem 3 immer der Verkäuferin Ida B., die dort in Untermiete wohnt, entstanden. Wahrscheinlich hatte sie beim Verlassen des Simmers den Gashahn nicht ganz geschlossen, so daß große Mengen Leuchtgas entströmen fonnten, die aus noch ungeflärten Ursachen entzündet wurden. Ein Monteur, ber unter der ein. gestürzten and begraben wurbe, fonnte noch rechtzeitig gerettet und in Sicherheit gebracht werben. Die Feuerwehr, die mit mehreren Löschzügen an der Unglüdsstelle erschienen war, fonnta das Feuer, das durch die Explosion entstanden war, nach furzer Zeit löschen.

Boruntersuchung gegen Riebach geschlossen.

Des Raubmordes angeklagt.

Die Boruntersuchung gegen den 20jährigen Präparator Harit Riebach, der in der Weihnachtswoche im Stadtbahnzug zwischen Friedrichshagen und Ertner die Schlächtermeiſterstochter Dera Berste ermordet hat, ist por einigen Tagen abgeschlossen worden Das Gutachten geht dem Bernehmen nach dahin, daß der jugend­liche Berbrecher für feine schwere I at poll perant wortlich ist. Die Alten sind nunmehr an Staatsanwaltschaftsra Drtmann weitergegeben worden und dieser wird unflage wegen Raubmordes geren Kiebach erheben. Kiebach wird sich etwa im Mai wegen dieses Kapitalverbrechens vor dem Schwurgericht bes Landgerichts II zu verantworten haben,

Goll Reinhardts Beispiel anstecken? Gemeinnüßigkeitsfeuche der Privatbühnen droht. In dem Streit um die behauptete Gemeinnüßigkeit der in der " Deutsches Theater. G. m. b. 5. zusammengefaßten Reinhardt Bühnen ist die Stadt Berlin unterlegen. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat diese Bühnen für gemeinnügig erklärt, und infolgebeffen erleidet die Stadt einen bedeutenden Ausfall an Buftbara teitssteuer, auf ben es dem Theaterunternehmer antain. Der Magistrat teilt das den Stadtverordneten in einem ausführə lichen Bericht zur Kenntnisnahme mit und stellt der Entscheidung des Ministers die unerschütterte Ansicht entgegen, daß hier feine Theater- G. m. b. H." zur Bedingung gemachten Kontrollen andere Gemeinnüßigkeit vorliegt. Er bezweifelt, daß die der Deutsches Theater hindern werden, sich in eine ähnliche Betriebsform umzu­stellen. Tatsächlich haben auch schon, fagt er in seiner Borlage, der Borsitzende des Berliner Bühnenvereins und der Direttor des Deutschen Bühnenvereins angekündigt, daß eine Reihe hiefi­ger Theater eine entsprechende Umwandlung meinnüßigkeit stellen werden. Leider gibt es feine ihrer Betriebe vornehmen und Anträge der Ge­Möglichkeit, eine Nachprüfung und Abänderung der Entscheidung des Ministers herbeizuführen. Der Minister ist letzte Instanz und seine Entscheidung ist endgültig.

Deutscher Fußbalfiieg in Paris .

Sieger ein Nürnberger Club.

Paris , 3. März.

Bor etwa 5000 bis 6000 Zuschaueru schlug heute der Jußballklub 3. C. Nürnberg eine Auswahl. mannschaft Red Star Olympic Athletik- Klub Paris mit 4: 1. Halbzeit 1: 0.

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