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Monarch Rupprecht in der Republik  .

Der bayerische   Extronprinz gibt Interviews.

Der deutschamerikanische Monarchist George Sylvester Biered veröffentlicht in der großen ungarischen Tageszeitung Pesti Napló" ein furioses Interview mit dem Ertronprinzen Rupprecht, das die Möglichkeit der Errichtung der banerischen Monarchie im Rahmen der Republit behandelt. Rupprecht ist natürlich für die Monarchie, ganz speziell für die banerische Ja, er geht noch um einen Schritt weiter. Die deutsche Republif tann ruhig weiter bestehen, wenn auch Bayern   eine Monarchie wird, denn Rupprecht   beginnt zu erklären:

,, Die beiden( Monarchie und Republit) find ja ganz und gar nicht unvereinbar. Als es noch ein deutsches Kaiserreich gab, hatten wir drei deutsche   Republiken, die drei 5 anse. städte: Hamburg  , Bremen   und Lübed. Und damit ich ein weniger wichtiges Beispiel aufführe: das Herzogtum Monaco gehört, was die Berwaltung anbetrifft, zur französischen   Republit."

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Nachdem er diese Frage so vortrefflich erledigte, bricht Rupprecht eine Lanze für das Selbstbestimmungsrecht der Bölker". Aller. dings, bei dem Begriff ,, Bölker" befundet er eine äußerste Beit herzigkeit. Er sagt: Eine Einrichtung, die das Selbstbestimmungs recht der Völker ehrt, ist nicht geeignet, die Reibungsflächen zu erhöhen. Die banerische Monarchie war immer demokratisch."

Nachdem er noch die Schäden des fchrantenlofen Baria­mentarismus in Ländern, wo die Industriebevölkerung übermiegt". fchildert, fährt er fort in feinen Betrachtungen: In Deutschland   foll ein jedes Land, ein jeder Staat fein eigenes Leben leben und mit der größtmöglichsten Autonome ausgestattet werben.... Das Zentralparlament foll sich in Einzel angelegenheiten der Bundesstaaten nicht hineinmischen. Eine jede Provinz foll vollständige Autonomie befizen. Das ist tetn Partitularismus, sondern gesunder Menschenverstand."

Zuletzt erflärt Rupprecht, daß Bayern   nicht aus dem deutschen  Staatenbund austreten, aber die Weimarer Verfassung   seinem Bedarf anpassen molle.

Rupprecht wird sich mit seinen Ansprüchen an die Revision der Berfaffung noch etwas gedulden müssen. Bas seinem Freunde Kahr im Herbst 1923 nicht gelang, wird im Jahre 1928 schon gar nicht mehr gelingen. Selbst die bemokratische" Monarchie Wittelsbach ist im Rahmen der Republik   unmöglich. Das hätte ihm selbst der Allerwelts- Sylvester fagen fönnen.

Reichsrat und Gefrierfleisch.

Die Kürzung des Kontingents angenommen, Der Reichsrat nahm gestern den Gefeßentwurf über den Ber fehr mit Schußwaffen und Munition mit Mehrheit an. Der Reichsrat genehmigte ferner den Entwurf einer Eichord nung für Binnenschiffe auf deutschen   Basserstraßen und Die Ausführungsbestimmungen zu dem neuen Beamten befol. dungsgefez, fomie eine Berordnung über 3ollbefreiun gen im fleinen Grenzverfehr mit Danzig  .

Angenommen wurden eine Ropette zum Soft­tarigesez und ein Gefeß über 30llfreie Einfuhr von Gefrierfleisch. Die Novelle zum Bolltarifgefeg bestimmt, daß auch bei der Ausfuhr von Schweinen und Schweinefleisch Ein­furhrscheine erteilt werden sollen. Das Gesetz über zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch seht die jährliche Menge des zollfrei einzuführen den Gefrierfleisches auf 50 000 Tonnen herab. Die Reichsratsaus schüsse haben nur rein formale Alenderungen an den Borlagen por. genommen. In der Vollversammlung wurde ein Antrag Olben burgs, die Menge des zollfrei einzuführenden Gefrierfleisches nod) weiter herabzusetzen, nicht genügend unterſtüßt.

Die genannten Borlagen wurden von der Bollversammlung mit Mehrheit angenommen. Dagegen stimmten unter anderem die Bertreter der Sanjestädte.

Reichsrat gegen Rentenbankgesetz.

In den Ausschußberatungen des Reichsrats haben sich fast alle Länder gegen die Schlele- Borlage erklärt, die der Renten banffrebitanstalt neue Befugniffe erteilt. Die Vorlage mußte des. halb von der Tagesordnung der Plenarsizung abgefeßt werden.

Der Elendszug in Dänemark  .

Die Rolle des Leutnants Kaas.

Kopenhagen  , 8. März.( Eigenbericht.) Nach der südjütischen Bejle find 50 Polizisten zur Berstärkung der örtlichen Sicherheitswache geschict worden, um den Zug der 800 Arbeiter und Obdachlosen nicht weiter nach Norden dringen 34 lassen. Am späten Abend wird aus Vejle   gemeldet, daß die Demon­stranten die Auflösung des Zuges befchloffen hätten, zumal er ja seinen 3 wed erreicht hat, bie Deffentlichkeit auf das Arbeiterelend in Südjütland aufmertfam zu machen. Da jedoch zwei bekannte Kommunisten aus Kopenhagen   in Vejle   einge troffen sind, besteht die Bermutung, daß sie versuchen werden, die Auflösung des Zuges zu verhindern.

Was den Beutnant taas betrifft, ben Führer des Juges, fo ift diefer Fliegeroffizier felt einem Jahre beurlaubt und feit dieser Zeit Bertreter einer Fallschirmfabrit, beren Produkte er auch in Italien   und Spanten vorgeführt hat. Er gilt als ein ganz einwandfreier Mensch und soll bei den Arbeitern jener Ede in Südjütland sehr populär sein. Das Kopenhagener Stom­munistenblättchen beschimpft ihn als Faschisten und auch sonst, offenbar deshalb, weil er es als seine Aufgabe betrachtet hat, die Demonstranten von jeder unüberlegtheit oder gar Gewalttätigteit abzuhalten und sie fogar bewogen hat, jeden politischen Anstrich von ihrem Unternehmen fernzuhalten.

Das Gerücht vom heiligen Krieg Ibn Sauds hat sich, wie bas Sefretariat der Regierung von Balafina belannigibt, nicht

bestätigt.

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Eln Refordskandal in der radaugewohnten füdflawischen Stup­fchting entstand begreiflicherweife, als der wandlungsfähige Kroaten  führer Rabitsch Republifaner, Autonomist, Ronigsdiener, Minister, Mostaupilger usw. ausrief, Serbien   habe ben Krieg gegen Altofterreich gewollt, um ans Meer zu gelangen!

Anklageerhebung im Femefall Legner. Nachdem vor einiger Zeit in dem Fememordverfahren Legner die Voruntersuchung gegen Reim und Boh gefchloffen worben war, ift jegt gegen sie die Antlage wegen Mordes erhoben morden,

Luther auf der Wahlkreissuche.

Mecklenburg  

Coblenz­Trier

Hannover­

Süd

Hannover

brd

Düsseldorf

Ach, haben Sie nicht ein abgelegtes Mandat?

Zum 19. Male Optantendebatte!

Rededuell Apponyi- Titulescu vor dem Rat.- Noch feine Einigung.

W. Schw. Genf  , 8. März.( Eigenbericht.)

Die ersten Stunden der heutigen öffentlichen Sigung verbrachten die 15 Ratsmitglieder damit, zum Fenster hinaus Spanien   und Brafilien ihrer Sympathien zu versichern. Denn diese beiden großen, um den Klub der Nationen sonst so verdienten Bölfer haben, als Deutschland   in den Klub und auch gleich in den Klubporstand eintrat, gefündigt Obwohl die Weisheit der Klubgründer eine zweijährige Kündigungsfrist vorsieht und diese Frist demnächst ab. läuft, hat noch feine der beiden lateinischen Nationen sich auf ihre internationale Pflicht zur Rückkehr in die Völkergemeinschaft be­fonnen. Da foll eine Ratseinladung den moralischen Stoß geben. Man nimmt an, daß Spanien  , wenn man ihm all­feitig einen halbständigen Sig, wie Polen   ihn einnimmt, zu. fichert, reumütig in den Schoß der heiligen Mutter von Genf  urüdtebrt

Den Rest des Tages Detbrachte der Rat bamit,

zum 19. Male Apponyi und Titulescu   wegen der Optanten anzuhören, Es sei hier noch einmal der Tatbestand kurz dargestellt: Die Optanten sind in diesem Falle Ungarn  , die in Siebenbürgen  lebten und Besiz hatten, aber ungarische Staatsangehörige blieben als Rumänien   sich Siebenbürgen   einverleibte. Der Friedensvertrag von Trianon sieht zu ihren Gunsten vor, daß sie, weil sie Ungarn   sind, enteignet werden dürfen. Nun aber haben die Ru mänen, im Gegensatz zu den Ungarn  , eine revolutionäre Agrarreform durchgeführt Das bedeutet, daß sie gleich mäßig auf Ungarn   und Rumänen angewandt werde. Die Ungarn  erflärten jedoch, baß nicht nur die Großgrundbefizer, sondern auch Bauern und ganz leine Befiger enteignet wurden, fagar entschädigungslos enteignet wurden, weil sie Ungarn  waren. Sie waren also nicht aus sozialen, sondern aus n atto­nalistischen Gründen von den rumänischen Herren des Landes wirtschaftlich vernichtet worden. Nun existiert zwischen Ungarn   und Rumänien   wie zwischen Deutschland   und den Alliierten ein gemischtes Schiedsverfahren", das über Vermögens­streitigkeiten aus der Kriegszeit entscheidet. Vor dem Schiedsgericht flagten 300 Ungarn   in Siebenbürgen   auf Entschädigung wegen ihrer Enteignung. Das Schiedsgericht erklärte sich für zuständig, über ihre Klage ein Urteil zu fällen, also die rumänische Regierung zur Bahlung der vollen Entschädigung zu verdonnern. Do zog Rumänien  seinen Richter aus dem Schiedsgericht zurück, um es zum Auf­fliegen zu bringen und zu verhindern, daß Rumänien   verurteilt wird. Als eine Angelegenheit, die den internationalen Frieben be drohe, brachte Rumänien  ( Art. 11) den Streit vor den Rat und Ungarn   forderte den Rat auf, einen Ersaßrichter, wie der Friedensvertrag für folche Fälle vorfehe, zu ernennen, um das Schiebsgericht wieber in Gang zu bringen und Entschädigungen einflagen zu können. Der Rat machte im vergangenen Jahre viele Vermittlungsverfuche, aber er fonnte sich nicht einmal auf einen ihm von Chamberlain unterbreiteten Borschlag einigen. Rumänien   nahm die Anregung Chamberlains zwar an, Ingarn aber lehnte sie ab. Beide Parteten bleiben hartnädig auf ihrem Standpunkt: Ungarn   will für seine Großgrundbesitzer Ent. Ichädigungen einklagen können; Rumänien   will das nicht zulassen.

Ungarns   moralische Stellung in Genf   war gestern morgen bentbar ungünftig. Es war ein Schreiben des Monofelgenerals Lanczos an den Ratspräsidenten bekannige worden, in bem er augab, gestern bem Rat nicht bie Drigi­nalfrachtbriefe ber geld; muggelten Maschinengemehre, sondern Ropien vorgelegt zu haben. Hätte Bethlen wieber den verloge nen ungarischen Militär- Polifiter vor den Rat gefandt, fo wäre feine Sache verloren gewesen. Heute aber erichten ein

83jähriger Patriarch Graf Apponyi Dor  

bem Rat, der in einem zweiftündigen, in tabellofem Franzöfifch vorgetragenen, meisterhaft aufgebauten Plädoyer den Rat auf forderte, einen Erfahrichter zu ernennen oder, wenn die Frage der Zuständigkeit zweifelhaft sei, den Haager Gerichtshof um ein Gutachten darüber zu bitten, ob das Schiedsgericht für die Entschädigungstlage der Ungarn   in Siebenbürgen   zuständig fei ober nicht

Gegen die Argumentation des emigen Jünglings", wie ihn Titulescu nannte, fam er nicht auf.

Titulescu

in der er um Popularität buhlt. Er hat in Rumänien   teine Barter sprach wie ein demagogischer Anwalt vor dem Gericht einer Sleinstadt, Advokatenkunst in Genf   ab. Es wurde aus seiner Argumentation hinter sich. Seine politische Existenz hängt von dem Erfolg seiner insbesondere flar, daß seine Behauptung, die ganze rumänische Agrarreform fäme in Gefahr, ohne ernsten Hintergrund ist, denn es gibt ja er ft ens gegenüber anderen Staaten gar feine Optanten por dem Schiedsgericht, die auf Entschädigung flagen fönnen. 3wei. tens hat Rumänien   englische und französische   Großgrund befizer in Bessarabien   in Gold entschädigt, ohne dagegen geltend zu machen, daß seine eigenen Großgrundbefizer dann entschädigt werden müssen, und drittens fann Rumänien   offensichtlich nicht bestreiten, daß in

Alfrumänien und Siebenbürgen   zweierlei verschiedenes Agrarrecht angewandt wird. So enthüllte die Rede Titulescus eben mehr die Schwere, feiner Argumentation, als daß sie überzeugend wirfte Seine Fistelstimme überschlug sich, sein ewig frierender, ftets in einen Wintermantel gehüllter Körper wandte sich noch beiden Seiten, feine mongolischen Augen und Lippen girrien nach Beifall. Kein anderes Ratsmitglied tam mehr zum Work Um 6 Uhr ging der Rat ratios auseinander, um morgen früh weiterzutagen. Aber wenn die verantwortlichen Führer von fünf großen Nationen, wenn 15 Staatsmänner und Diplomaten, wenn 50 Staats­fefretäre, Ministerialdirektoren und Geheimräte von Auswärtigen Aemtern und 200 Journalisten zum neunzehntenmal intensiv einer Debatte folgen, so handelt es sich wirklich nicht darum, ob Ru­ mänien   an einige hundert ungarische Großgrundbesizer oder Klein­bauern 10 oder 50 Millionen Goldlei Entschädigung zahlt, sondern es handelt sich hier einmal um den großen Kampf zwischen Macht und Recht, zwischen absolutistischer Großmachipolitit auf der einen Seite und internationaler Siebs­gerichtsbarkeit auf der anderen.

Der ganze Streit wäre schon längst erledigt. wenn der Rat sich entschließen tönnte, feine Vermittlungsversuche zu unter­lassen und statt diplomatische Kuliffenpolitik zu treiben, ein Rechts­gutachten bes internationalen Gerichtshofes ein­zufordern. Das will aber vor allem das heute fo reaftionär regierte England nicht. Es sabotiert die Schiedsgerichtsbarkeit, wo immer

es nur fann. Aber auch die anderen Hauptmächte wollen anscheinend von der Souveränität ihres Rates fein Stück zugunsten der Autorität

des internationalen Gerichtshofes aufgeben. Stompliziert wird die Frage dann auch noch dadurch, daß die Ratsmächte sich

nicht einmal über eine Vorfrage einig find, nämlich, ob der Rat einstimmig oder mit mehr. beitsbeschluß nur ein Gutachten von seinem Gerichtshof ein­fordern tann. Diese Frage ist bisher noch niemals in dieser flaren Form aufgetaucht. Sie müßte jetzt das erste Mal für alle zufünftigen Fälle mitentschieden werden.

Gegen den Gedanken aber, den Haager Gerichtshof zu fragen, ob fle ihn nur alle gemeinschaftlich oder ob eine Mehrheit von ihnen gegen eine Minderheit um ein Gutachten fragen dürfen, gegen diesen Ausweg aus ihren inneren imperialistischen Kämpfen wehren sich nicht nur die Großmächte, fondern auch ihre juristischen Berater. Denn das hieße wieder zugunsten des Haager Gerichtshofes auf ein Stud Souveränttät, auf ein Stüd eigener Macht politit Berzicht leisten. Deutschlands   Stellung in biefem Sonfliti zwischen Machtpolitik und Rechtspolitik sollte flar sein. Deutschland   hat als einzige Hauptmacht die Schiedspflicht des Haager Gerichishofes unter schrieben und ratifiziert. Es würde von seiner bisherigen Politit ab. irren, wenn es jetzt nicht endlich erflärte, im Rat für das Gutachten des Haager Gerichtshofes, sei es über die Borfrage, fei es über die Kompetenzfrage zu ftimmen. Polit des Rechts oder Politik der Macht das ist wieder die Frage. Die Entscheidung der deutschen  Delegation in Genf   fann nicht zweifelhaft sein, wenn sie die natio­nalen Interessen im internationalen Bölterbund zu erkennen, und Dieser Erkenntnis entsprechend zu handeln vermag.