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republikanisch geäußert haben und spricht darüber seine schärffte Mißbilligung aus.

Die vielerörterte Frage der Schulbücher soll jetzt gelöst werden. Dabei ist nicht zu vergessen, daß es sich um Tausende von Schulbüchern handelt, die nach einheitlichen Gesichtspunkten durch gesehen werden müssen. Es wird dazu ein Ausschuß führen­der Pädagogen berufen, der dabei dem Minister beratend zur Seite stehen soll.

Auf dem Gebiete des Volksschulwesens ist besonders zu beklagen die starke Belastung der Landgemeinden, die stark gestiegen ist. Leider stehen nicht mehr wie früher für die Schulverbände Reservefonds zur Verfügung. Während 1913 jedes Bolksschulkind dem Staate 64 m. fostete, find 1926 166 m. pro Kopf aufzubringen. Die Lage der Schulverbände in Ost preu Ben ist besonders besorglich. Leider ist hier jede Reichs unterstügung ausgeblieben. Im allgemeinen aber wird das äußerste getan, um im Einvernehmen mit dem Finanzminister

die Lesten der Schulverbände zu mildern.

Besonderes Augenmerk ist zu richten auf die Entwicklung

zum sozialen Boltsstaat.

Meine Mitarbeiter sind mit mir der Auffassung, daß mit den Aufbauschulen und den pädagogischen Akademien außerordent­liches geleistet ist. Dazu gehört auch die Begabtenprüfung, die ohne Reifeprüfung das Hochschulffudium zuläßt. Neben diesen Organisationsfragen steht die Frage der Päda gogit, die ich im Zusammenhang mit der Beantwortung der Großen Anfrage der Volkspartei, weshalb ich nicht gegen eine Tozialistische Schülerversammlung eingeschritten bin, die sich mit dem Krank- Prozeß beschäftigte, und der deutsch nationalen Anfrage über die vielfachen Schülermorde und Selbst morde, erörtern will.

Der Minister weist darauf hin, daß er formal gar nicht in der Lage gewesen sei, die Schülerversammlung zu verbieten. Durch das Provinzialschulfollegium seien aber die Schüler höherer Lehran­stalten auf das Ungeeignete folcher Versammlungen hingewiesen, Die nicht geeignet feien, folche Probleme zu vertiefen. Im übrigen habe die Disfuffion bei den Jugendlichen auf einer Höhe gestanden, wie er sie jeder Versammlung unter Erwachsenen wünsche. In bezug auf die deutschnationale Anfrage meint der Minister, daß die Deutschnationalen einen Einzelfall bedauerlicherweise verall: gemeinern. Die Anfrage laufe darauf hinaus, der Schule die Schuld an solchen Vorkommnissen in die Schuhe zu schieben. Allerings zwinge die Behandlung des Sexuallebens durch die

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Schule zu einer Reform. Die Lehrerschaft müßte sich auch innerlich mit der Behandlung dieser Fragen vertraut machen. Gerade in dieser Zeit sei die Jugend von Gefahren bedroht, gegen die Eltern­haus und Schule gemeinsam und vor allen Dingen die Jugend nur sich selbst helfen könnten.

Abg. König- Swinemünde ( Soz.):

Die

zeigt. Das gilt sowohl für die Einrichtung von Sammel. schulen, als auch für die Berliner Lehrerakademie, die ohne Rücksicht auf die Weltanschauungen tommen muß. Mit diesen Forderungen, die unsere Ziele sind, werden wir in den Wahl­kampf ziehen und auch den Gieg erringen!( Rebhafter Beifall links.) Abg. Frau Lehmann( Dnat.): Politit des Ministers ist eine Schaufelpolitik. Das trifft besonders zu auf die Haltung des Ministers zum Reichsschulgefehentwurf, der nicht durch den Bürger­Statt Völkerverständigung zu treiben, muß in der hat nicht den Willen, aktive deutsche Kulturpolitik zu treiben. Schule die Kriegsschuldlüge befämpft werden. Der Minister

Die politische Lage in Deutschland wird beherrscht vom Scheiblock, sondern durch die preußischen Schwierigkeiten gescheitert ist. tern des Schultompromisses im Reich. Das fordert zu einem Vergleich heraus. Im Reiche scheiterte das Gefez am Bürgerbloc, in Preußen wird unter der Weimarer Koalition in Kulturfragen weitestgehende Berständigung erzielt. Das Reich streicht für die Junglehrer in diesem Jahre 3 Millionen, während Preußen im vorigen Jahr allein 11 Millionen für diese einfekte. Das Reich hat bis jetzt nichts übrig gehabt für die Unterbringung müssen; im Reiche sind die Deutschnationalen für den Völkerbund, der Flüchtlingslehrer, Breußen hat bisher allein für sie forgen Völkerverständigung; der Bürgerblock im Reiche will 80 Millionen in Preußen wenden sie sich gegen eine Politik im Sinne der

für einen Bangertreuzer ausgeben, in Preußen stehen teine Mittel zur Verfügung für Schulbauten, Krantenhäuser und Beseitigung der Not der Junglehrer. Im Reiche drängt man die Republikaner aus den Aemtern heraus, während Preußen die Republik durch seine Politik stützt. Trotz der eben gehörten Aus­führungen des Ministers bemerkt man von seiner republikanischen Politit nicht viel. Das zeigt die Berufung von Reaktio= nären in leitende Stellen. Gegenüber den anti­republikanischen Ausschreitungen von Schulmännern erwarten wir schärferes Durchgreifen, als nur die vom Minifterium ausgesprochene scharfe Mißbilligung.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Das Fundament der deutschen Republif ist die Arbeiterschaft. Deshalb hat das Minifterium die Pflicht, auch diesen Kreisen den allgemeinen Bildungsweg zu den Hochschulen zu ebnen. Leider find die dafür zur Verfügung gestellten Mittel piel zu gering. Das gilt auch für die Einrichtung der Landesbühne, durch die den Minderbemittelten gute Runft geboten wird. Leider ist auch die schöpferische Kraft des Berliner Malers Hans Baluschet Dom Ministerium viel zu wenig beachtet worden. Man. hätte längst Gelegenheit gehabt, diesem Manne einen seinen Fähigkeiten ent­sprechenden Bosten anzuvertrauen.

Wir erwarten, daß der Minister seine Worte in die Tat umsetzt und auch der Arbeiterschaft endlich mehr Entgegentommen als bisher

Abg. Dr. Lauscher( 3.): Leider hat das Beispiel Preußens in anderen Länder gewirkt. Der Liberalismus hat seine kultur= seiner Haltung zum Reichsschulgesetentwurf ansteckend auf die fämpferische Tendenz immer noch nicht aufgegeben(!). Das Schluß trifft auch auf die Lehrerbildung zu. Der Redner polemisiert zum gegen den merikanischen Präsidenten Calles, der dem Kultusministerium ein Geschent gemacht habe und dessen Katholikenheze verabscheuungswürdig sei(!).

Abg. Dr. Schwarzhaupt( D. Bp.) wendet sich gegen den Abg. Dr. Lauscher, der den Liberalismus zu Unrecht für das Scheitern des Schulgesetzes verantwortlich macht.

Bedauerlich sei die Ablehnung einer ftaatlichen Unterstützung von 15 000 m. zur Erhaltung des Goethehauses in Franfurt a. M. Die Volkspartei sei gegen eine Herabwürdigung der Republik und ihrer Symbole, aber fie verlange die Aufrechterhaltung der politischen Meinungsfreiheit für die Beamten.

Kultusminister Dr. Beder: Für das Goethehaus in Frankfurt a. M. hat sich in erster Linie die Stadt Frankfurt einzusehen.

Abg. Kerff( Komm): Die Kulturpolitik des Ministers tommt selbst mit der formalen Demokratie in Widerspruch. In ihrem Ber­halten zum Reichsschulgesetz hat sich die Staatsregierung geradezu entlarvt.

Dr. Lauscher die Simultanfchule. Die republikanische Personalpolitif Abg. Dr. Bohner( Dem.) verteidigt gegenüber dem Abg müsse mehr gefördert werden als bisher.

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Beglaubigte Abschrift. Geschäftsnummer: 29. J. 1492 26. III 192/26. Straffache gegen ben Schriftleiter Dr. Karl Arnold in Effen, Sultenstr. 69, geboren am 23. Mai 1873 zu Gutenswegen , Rreis Wolmirstedt, wegen Beleidigung durch die Breffe.

1. Das erweiterte Schöffengericht in Effen hat am 25. Februar 1927 für Recht

ertannt:

Der Angeklagte wird wegen Ber gehens gegen 88 185, 186, 200 StGB. zu einer Gefängnisstrafe von 2- zwei­Monaten tostenpflichtig verurteilt.

Dem Beleidigten, Landtagsabgeord neten Ruttner wird die Beuguis zu gesprochen, den ertennenden Teil des Urteils binnen 6 Wochen nach 8u­stellung des rechtskräftigen Urteils an ihn im Freien Wort", der Bolts wacht", Effen. und dem Vorwärts Berlin, auf Roften des Angetlagten je einmal zu veröffentlichen

2. Die III. große Straftammer des Land­gericht in Effen hat am 19. September 1927 für Recht erkannt:

Die Berufung der Staatsanwalt­schaft wird auf Kosten der Staatstaffe verworfen

Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil hin­fichtlich des Strafmaßes dahin ab­geändert, daß der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von 1- einem­Monat verurteilt wird.

Im übrigen bleibt das angefochtene Urteil aufrechterhalten. Die Roften femer Berufung trägt der Angellagte 3. Das Reichsgericht, 3 Straffenat in Leipzig , hat am 12. Januar 1923 für Recht erkannt:

Die Revisionen gegen das Urtell des Landgerichts in Effen vom 19. Gep tember 1927 werden vermozten; dem

Angeklagten werden die Roften eines

Rechtmittels auferlegt. Die Roften bes Rechtsmittels der Staatsanwalt fchatt hat bie Preußische Staatstaffe zu tragen.

Die vorstehende Abschrift ber Urteils formeln wird beglaubigt. Das Urteil ist bouftredbar.

( L. S.) aeg. Unterschrift Effen, ben 11 Februar 1928. Die Richtigteit ber Abschrift bescheinigt. Effen, den 21. Februar 1928.

( Siegel)

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