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Um die Wertzuwachssteuer.

Die Sozialdemokratie gegen jede Genfung.

Der Kampf um die Wertzuwachssteuer der Gemeinden ist so alt, wie die Steuer selbst. Der Gegensatz zwischen Anhängern und Gegnern dieser Steuer in Berlin hat jetzt eine besondere Ver­schärfung erfahren, da die Steuerbeputation der Stadt einen vom Magistrat vorgelegten Gemeindebeschluß abgelehnt hat, der für eine furze llebergangszeit statt der Wertzuwachssteuer eine nach anderen Grundsätzen berechnete Er­fazsteuer vorsah. Die Ablehnung dieses Gemeindebeschlusses durch die Steuerdeputation hat die Industrie und Handels­fammer als Vertreter der Wirtschaft veranlaßt, gestern vor aller Deffentlichkeit gegen die Ablehnung des Gemeindebeschlusses. zu protestieren.

Der Syndifus der Handelskammer, Rechtsanwalt Meyer­stein, versuchte in seinem Referat den Nachweis zu erbringen, daß die Höhe der jeßigen Wertzumachssteuer den Grundstückmartt drossele und es soweit gekommen sei, daß der kleine Mann gänzlich vom Grundstücs= martt verschwunden sei. Eine besonders unbillige Härte ſei die sofortige Barveranlagung einer 30prozentigen Steuer, die un­abhängig davon erhoben wird, wieviel der Käufer auch wirklich bar zahlt. Der Redner erklärte weiterhin, daß im Interesse der Ver­deutschung des Berliner Grundbesiges, also des Rückerwerbs der etwa zu 15 Broz. in Händen von Ausländern befindlichen Ber­ liner Grundstücke eine Steuerfentung unbedingt erforderlich fei, ganz abgesehen davon, daß die Stadt aus der Umsatzsteigerung, die eine ermäßigte Steuer mit sich brächte, den Steuerausfall leicht ausgleichen fönne.

In der Diskussion erklärte der Stadttämmerer Lange, daß Der neue Steuerentwurf auch bei der Ablehnung des Gemeinde­beschlusses erhebliche Erleichterungen mit sich brächte. Die Angriffe des Vorredners gegen die Besteuerung von Terrainaftien und G. m. b. H.- Anteilen wies er treffend mit der Begründung zurück, daß gerade auf diesem Gebiet einer Steuerhinter­ziehung durch Attienverkauf Tür und Tor ge­öffnet seien. Mehrere Grundstüdsnotare erklärten als Fach­leute, daß der Markt seit etwa einem Jahr wegen der Steuerbelastung gänzlich verödet sei. Soweit die Gegner der jetzigen Wertzuwachs­steuer.

gehender Kalkulation zu dem Entschluß gekommen, gegen jede

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tönnen. Im übrigen sind unsere Bertreter überzeugt, daß die augen blickliche Stille am Grundstücksmarkt nur darauf zurückzuführen ist, daß die Interessenten die Beschlüsse des Stadtparlaments abwarten und daß der Grundstücksmarkt nach der Entscheidung sich automatisch wieder beleben werde.

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Die Lehrlingsfrage im Töpfergewerbe.

Die sozialdemokratische Frattion ist nach ein Senfung der Wertzuwachssteuer zu stimmen, da der Ausfall an Steuern nur durch einen dreifachen Umsatz wieder ein- Die Fachgruppe der Töpfer hatte vor kurzem die in Groß­gebracht werden könnte. Mit einer derartigen Steigerung sei jedoch Berlin beschäftigten Lehrlinge mit ihren Eltern zu einer öffentlichen feineswegs zu rechnen, so daß der Etat ein Loch erhielte, das nicht Bersammlung geladen. Das Referat hielt der Fachgruppenleiter gestopft werden könne. In der Frage des durch die Steuerfentung Dreher. Er schilderte die Lage im Beruf, der 640 selbständige erleichterten Rückerwerbs Berliner Grundstüde aus den Töpfermeister mit etwa 900 im Beruf tätigen Gefellen zählt und Händen von Ausländern, der von der Gegenseite immer zeigte, daß die Kleinmeister vielfach gar nicht in der Lage sind, die wieder als nationale Notwendigkeit betont wird, hat unsere Fraktion Lehrlinge gehörig auszubilden, sondern sie lediglich als Arbeits­allen Grund zum Berdacht, daß diese Frage von einflußreichenbuchen ausbeuten. Die Beweise dafür hat die Organisation in Interessenten in den Vordergrund geschoben wurde, um umfangreiche Es sei Pflicht der Eltern und Erzieher, dafür zu sorgen, daß Grundstückskäufe schon bei einer ermäßigten Steuer durchführen zu der Junge, wenn er als Geselle sein Brot verdienen soll, als voll

Arbeitersckretär für Köln

Durch Uebertritt unseres bisherigen Arbeitersekretärs in den Ruhestand ist dessen Stelle möglichst bald neu zu besetzen. Es kommt nur eine durchaus erfahrene und zuverlässige Kraft in Frage. Bewerber, die eine solche Stelle bekleiden oder bekleidet haben, werden bevorzugt. Dem Bewerbungsschreiben sind außer einem Aufsatz über die Aufgaben eines Arbei tersekretärs ein kurzer Lebenslauf und Angaben über die bisherige Tätigkeit in der Arbeiterbewegung sowie über den frühesten Eintritts termin beizufügen. Die Anstellungs­bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten. Meldungen sind bis zum 5. April 1928 an den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund , Ortsausschuß Köln, Severin­straße 199, mit der Aufschrift Bewerbung" einzureichen.

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ausgebildet in den Beruf tritt. Die Sleigültigkeit der Eltern müsse aufhören. Ihre Pflicht sei es, dafür zu sorgen, daß die Lehrlinge fich der Organisation anschließen, daß fie dann in den gemeinsamen Zusammenfünften die Schäden aufdecken, damit die Organisation helfend eingreifen kann.

Die Ansicht der meisten Eltern, daß ein Lehrling mit der Organi sation nichts zu tun haben dürfe, ist grundfalsch. Die Eltern müßten vielmehr mit dafür sorgen, daß dem Lehrling Gelegenheit gegeben wird, durch die Organisation sein Geschick selbst in die Hand zu nehmen. Nur dann könne den Lehrlingsausbeutern das Handwerk gelegt werden.

Leider war die Versammlung schlecht besucht; es sieht bald so aus, als ob die Eltern sich sagten: Na, wenn unser Junge schon ein­mal vier Jahre lang nur Handwagen schieben lernt, dann fönnen wir es nicht ändern, und was nachher aus ihm wird, soll uns heute noch teine Kopfschmerzen machen. Die Eltern müssen sich ihrer Verantwortung bewußt sein!

Die Hungerlöhne in der Heimarbeit.

Die wirtschaftliche Lage der Arbeiter in der Bekleidungsindustrie ist gegenwärtig außerordentlich schlecht. Aber auch die In fog. Zwischenmeister" find zurzeit wenig günstig gestellt. einer Versammlung, die von den im Zentralverband der Lohn­gewerbetreibenden der Bekleidungsindustrie" organisierten Wert­stätteninhaber für Damen- und Herrenwäsche, Trikotagen und Schürzen einberufen war, wurde diese Tatsache eingehend an Hand - leider wurden von Zahlenmaterial behandelt. Firmen von Ruf

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fie nicht näher bezeichnet zahlen für die Anfertigung von einem Dugend Kragen 18 Pf., für ein Duzend Ober­hemden, die zwölfstündige Arbeit erfordert, 3,50 M. bis 4 M., für das Nähen von Tritotunterröden 20 Pf. Diese Be= träge werden an die Zwischenmeister oder, wie sie gesetzlich heißen: Lohngewerbetreibenden entrichtet. Diese schneiden aber die Ware nur zu und geben sie dann an Arbeiterinnen zur Anfer­tigung weiter. Die Bezahlung der Firma ist also die Arbeitsent­schädigung für zwei Personen. Wieviel davon auf die Arbeiterin entfällt, kann man sich ungefähr denken."

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Die gesetzlichen Tariflöhne betragen für die Arbeite­rinnen durchschnittlich 50 Bf. pro Stunde. Natürlich erhalten sie in vielen Fällen nur einen geringen Bruchteil. Biele Frauen, die diese Näherei als Heimarbeit machen, während ihre Männer voll beschäftigt sind, geben sich mit diesem Entgelt zufrieden. Diese unorganisierten Näherinnen werden zu Lohndrückern für die übrigen, die sich schließlich vor die Wahl gestellt sehen: entweder gar nicht oder für ungerlöhne zu arbeiten.

Die Zwischenmeister tragen sehr häufig hieran feine Schuld. Die im Zentralverband der Lohngewerbetreibenden Zusammenge= schlossenen werben für Einigkeit aller Zwischenmeister, um diesen

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üblen Zustand zu beseitigen. Sie wissen, daß sie selber nichts anderes find als Arbeiter und wollen auch klar durch das Gesetz als solche anerkannt sein. Durch Tarife zu dritt- zwischen Unternehmern, Lohngewerbetreibenden und Arbeitern sollen feste Säge für alle Lohngewerbetreibenden und Arbeitern Löhne gefchaffen werden. Auch in Fällen von Not und Krankheit brauchen die Lohngewerbetreibenden den Schutz. Sie fordern daher, daß die Versicherungspflicht für Krankheit, Invalidität und Erwerbs­lofigkeit auch auf sie voll ausgedehnt werde.

Verantwortlich für die Redaktion: Eugen Brager, Berlin : Anzeigen: Zh. Glode, Berlin . Verlag: Borwärts Verlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buch druckerei und Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SB 68, Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage.

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