lich durchschnittlich 2 569 760 Beiträge ein, in der Zeit vom 1. April 1927 bis 30. September 1927 monatlich durchschnittlich 2 969 700. Berücksichtigt man, daß nicht jeder Bersicherte in jedem Monat einen Beitrag entrichtet, so ist die tatsächliche Bersichertenzahl noch höher. Das Direktorium schäßt sie für
Reichsgericht versorgt Kapp- putschiffen.
Ende 1927 auf 3,12 Millionen. Aus den hier angeführten Auf Kosten des preußischen Staates.
Zahlen ergibt sich, daß sich in einem halben Jahr die Zahl der Bersicherten um über eine halbe Million erhöht hat. Ebenso aufschlußreich sind die Angaben über die Zahl der Bersicherten in den einzelnen Gehaltsklassen. Ueber eine halbe Million Versicherte hatte nur einen Monatsverdienst bis 50 M., eine weitere halbe Million ein Monatsverdienst von 50 bis 100 m., eine weitere Million Versicherte einen Monatsverdienst von 100 bis 200 m. Ueber zwei Drittel aller Versicherten hatten also einen Monatsverdienst von unter 200 m. Diese Zahlen beweisen nicht nur die schlechte Lebenslage der Angestellten, sie zeigen auch, wie notwendig die Durchführung der sozialdemokratischen Forderungen ist, meil bei solchen schlechten Einkommensverhältnissen feine ergänzende Vorsorge durch die einzelnen Angestellten möggänzende Vorsorge durch die einzelnen Angestellten möglich ist.
Von Jahr zu Jahr steigen die Beitragseinnahmen und die Ueberschüsse der Angestelltenversicherung. In weitem Abstande dazu stehen die Rentenleistungen. Die Angestellten werden dafür sorgen müssen, daß der neue Reichstag nicht nur Entschließungen annimmt, sondern den Angestellten rentnern wirkliche Hilfe bringt!
Beharrlich im Unrecht!
Der Wahlspruch des Herrn von Kendell.
Herr v. Keudell hai vor Monaten unter Aufstellung falscher Behauptungen die schweren Vorwürfe des Ver trauensbruchs und der Irreführung der Deffentlichkeit gegen den preußischen Vertreter im Reichsrat Ministerialdirektor Badt erhoben. Es wurde sofort festgestellt, daß seine Be hauptungen falsch, seine Vorwürfe unbegründet waren. Herr v. Reubell hat daraus feine Folgerungen gezogen.
Der preußische Ministerpräsident hat Herrn v. Keu dell aufgefordert, eine Erklärung gegenüber dem angegriffe nen Beamten abzugeben. Herr v. Keudell schwieg.
Der Reichsrat hat, nachdem alle Vermittlungsversuche fehlgeschlagen waren, einen Beschluß gefaßt, der das Unrecht des Herrn v. Keudell feststellte. Herr v. Keudell hat trogdam feine Erklärung gegenüber dem angegriffenen Beamten abgegeben.
Am Donnerstag hat Genosse Sollmann Herrn. v. Reudell in offener Reichstagssigung an den Fall Badt gemahnt:
Ich richte an Sie, Herr Minister, im Intereffe der gesamten Beamtenschaft die dringende Frage: Wollen Sie nicht endlich dieses Unrecht wieder gut machen?"
Herr v. Keudell hat daraufhin endlich die Sprache gefunden. Er hat gestern im Reichstage geantwortet:
..Dem Wunsche des Abg. Sollmann, daß ich eine Erklärung gegenüber dem Ministerialdirektor Badt abgeben möge, fann ich zu meinem Bebauern nicht entsprechen. Es wird dabei bleiben müffen, daß bei Beurteilung der damaligen Vorfälle zwischen Herrn Sollmann einerseits und mir und meinen Freunden andererseits tiefgehende Meinungsverschiedenheiten bestehen."
Es wird dabei bleiben müssen, daß Herr v. Keudell einen Beamten öffentlich falsch beschuldigt hat und fich weigert, es einzugestehen, weil der Beamte Sozialbemo frat ist. Herr v. Reudell mill dieses Unrecht in sein fünftiges nicht- ministerielles Dasein mitnehmen.
Bereinigung Waldecks mit Preußen.
Der Umtliche Preußische Preffedienft feilt mit: Der Staatsvertrag über die Bereinigung Waldeds mit Preußen ist im preußischen Staatsministerium am 23. März d. 3. unterzeichnet worden. Die Vorlage an die beiderseitigen Landtage wird unverzüglich erfolgen.
Der Staatsvertrag wird in der nächsten Woche den Preußiichen Landtag beschäftigen.
Ein Ultimatum der Wirtschaftspartei.
Dresden , 23. März.( Eigenbericht.)
In einer interfrattionellen Sigung der fächsischen Regierungsparteien verlangte die Wirtschaftspartei ultimtaiv, daß den Forderungen der Hausbesitzer endlich Rechnung getragen wird. Falls das bis Montag nicht geschehen sei, würde die Wirtschaftspartei aus der Regierungstoalition ausscheiden. Die anderen Roa litionsparteien haben bisher die Forderung der Hausagrarier abgelehnt. Der von der Sozialdemokratie gestellte Antrag auf Auflösung des Landtages gewinnt unter diesen Umständen er= höhte Bedeutung.
。
Schwarzweißrot im Bergrevier. Provokation der Bergarbeiter und eine amtliche Verfügung. Bei dem letzten großen Grubenunglüd im Regierungsbezirt Münster hat eine Zeche zum Zeichen der Trauer schwarz weiß rete Fahnen aufgezogen. Diese Beflaggung wurde in einem Teil der Bresse als eine beabsichtigte Propofation der Arbeiterschaft bezeichnet. Die von dem Regierungspräsidenten in Münster , Dr. Amelungen eingeleitete Untersuchung hat er geben, daß dieser Vorwurf unberechtigt ist. Die schwarzweißrote Beflaggung ist durch die örtliche Betriebsleitung erfolgt und von der Hauptverwaltung der Zeche sogleich beseitigt worden, als sie von diesem Mißgriff Kenntnis erhielt. Wie der Amtliche Breußische Breffedienst mitteilt, hat dieser Sonderfall, der mit Recht in Bergarbeiterkreisen unliebsam empfunden wurde, dem Regierungspräsidenten in Münster Beranlaffung gegeben, in einer Rundverfügung sämtliche Landräte und Oberbürgermeister seines Regierungsbezirfes zu ersuchen, allen Zechenverwaltungen in geeigneter Weise nahezulegen, bei Flaggenanlässen ordnungsmäßig in den Nationalfarben zu flaggen.
Schmuß und Schund in Deutschöfferreich. Im Bundesrat ( urierem Reichsrat entsprechend) hat die Bürgermehrheit gegen scharfen sozialistischen Widerspruch die Regierung um Nachahmung
der reichsdeutschen Stülzerei ersucht.
Der preußische Juftizminister hat wie amtlich mitgeteilt wird die Einrichtung von Justizpressestellen für jeden Oberlandes gerichtsbezirf angeordnet.
-
Der dritte Zivilsenat des Reichsgerichts hat der Klage des Kapp.Putschiften Traugott von Jagow auf Wartegels stattgegeben und den preußischen Staat verurteilt, dem Kläger vom 1. Januar 1922 an die ihm als Regierungspräsident im einstweiligen Ruhestand geseslich zustehenden Gebühren" weiter zu gewähren. Außerdem hat der preußische Staat die Kosten zu zahlen.
Jagow wurde vom 4. Straffenat des Reichsgerichts am 21. De ember 1921 megen Vorbereitung zum Hochverrat zu 5 Jahren Festungshaft verurteilt. Seine Ansprüche auf Wartegeld wurden damit hinfällig und von der preußischen Regie rung abgelehnt. Preußen stüßte fich dabei auf den§ 7 des Disziplinargefezes vom 21. Juli 1852. Danach hat ein Beamter, der eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahre zu ver büßen hat, feinen Anspruch auf Wartegeld oder Pension. Jagom flagte daraufhin, wurde aber von der 9. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin und später vom Kammergericht in Berlin abgemiesen. Jetzt wandte er sich an das Reichsgericht und flagte auf Armenattest. Das höchste deutsche Gericht entschied sich für den Putschisten.
In der Begründung dieses Urteils heißt es: 3u entscheiden mar, ob der Kläger , der durch Strafurteil wegen Beihilfe zum och verrat zu mehrjähriger Festungshaft, aber nicht zum Hochverrat Verlust seines Amtes verurteilt worden ist, gleichwohl nach§ 7 des preußischen Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852 mit der Rechtskraft des Strafurteils ohne weiteres fein Amt als Regierungspräsident verloren hat. Die Frage ist zu vernein en. Es tann dahingestellt bleiben, ob jene Bestimmung des preußischen Rechts allgemein im Widerspruch mit dem Strafgesetzbuch steht. Es bedarf auch nicht der Prüfung, welchen Einfluß etwa die Grundsätze des Artikels 129 der Reichsverfassung auf ihren Bestand haben. Hier scheitert die Anwendung des§ 7
Traugott von Jagow erhält Wartegeld.
des preußischen Disziplinargesetzes in jedem Fall an dem Wider Spruch, in dem sie zu der Regelung des§ 81 des Strafgesetzbuches, also derjenigen Bestimmung stehen würde, auf Grund deren der Kläger seinerzeit verurteilt worden ist. Nach§ 81 Abs. 3 kann neben der Festungshaft der Verlust der Bekleidung öffentlicher Aemter erkannt werden. Der Verlust des Amtes soll also nur dann eintreten, wenn das Gericht besonders darauf erkennt. Diese Borschrift des Reichsrechts würde ihrer praktischen Bedeutung entkleidet, wenn durch Landesrecht, gleichviel aus welchem Grund und Zwed bestimmt werden kann, daß der Verlust des Amtes als Folge der Bestrafung eintritt. Aus§ 7 läßt sich daher der Amtsverlust in diesem Falle nicht herleiten. Da auch ein anderer Grund für die Annahme eines solchen Verlustes nicht vorliegt, find dent Kläger die gefeßlichen Bezüge für Beamte zuzusprechen. Die Mög lichkeit eines Vorgehens im Wege des Disziplinarverfahrens wird dadurch selbstverständlich nicht berührt.
*
Ratastrophale Justiz: nach dem Salomon- Küster- Urteil das Jagow- Urteil!
Die Forderung Jagows ist im tiefsten Grund unfittlich. Das Reichsgericht hat mit juristischen Konstruktionen eine unfittliche Forderung für juristisch berechtigt er flärt. Dieser Widerspruch besteht, er haftet der Rechtfprechung des Reichsgerichts an.
Das Reichsgericht hält es für möglich, daß ein Regierungspräsident putscht und nach dem Butsch troz Verurtei lung wegen Hochverrats noch Regierungspräsident bleibt! Von Rechts wegen. Sein Urteil versorgt einen Staatsverbrecher mit einer Pension auf Kosten des Staates, gegen den sein Verbrechen sich richtete.
Solche Urteile sind es, die offene Feindseligkeit gegen diese Art von Rechtsprechung hervorrufen und das Vertrauen in die Justiz immer mehr erschüttern. Denn für Recht hält dieses Urteil kein Mensch Herr v. Jagow wahrscheinlich auch nicht.
-
Der schwere Existenzkampf der„ DA3."
Und das Geheimnis um Abg. v. Freytagh: Loringhoven.
Die„ Deutsche Allgemeine Zeitung" war von Herrn Strese mann aus der Konkursmasse Stinnes für die Reichsregierung erworben worden. Als dieser Kauf ruchbar wurde, erfolgte Weiter: verkauf an eine aus Industrie, Handel und Schiffahrt zusammengesetzte Gruppe". Die Deutsche Zeitung" behauptet aber, daß das Blatt noch immer in engster Beziehung zum Auswärtigen Amt stehe und aus dessen geheimen Dispositionsfonds unterstützt werde.
mit einer Entgegnung, in der fie behauptet, daß der gegen sie geDie D23" wendet sich nun gegen die Deutsche Zeitung" richtete Artifel des alldeutschen Blattes von Unwahrheiten stroge. Db zu diesen Unwahrheiten auch die Behauptung gehört, daß fie Dom Auswärtigen Amt Zuwendungen finanzieller Art erhalte, geht aus der Entgegnung nicht ganz flar hervor. Ob diese Unflarheit gewollt oder nur ein Versehen der Stilisierung ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Wenn die„ DA3." von der Rechten ein gewisses Berständnis für den schweren Eristen3fampf" fordert, den fie nach ihrem eigenen Geständnis seit Jahren führt, so fann man das verstehen; sie ist ja ein ausgesprochenes Rechtsblatt. Sehr eigen tümlich müssen aber folgende Schlußfäße ihrer Entgegnung berühren:
Wir können nicht wissen, wer der Verfasser der Zuschrift ift. Ueberraschend scheint uns nur zu sein, daß sie sich in Ge
Reichstagsauflösung am 31. März.
Dauerfihungen in der nächsten Woche.
In der gestrigen Sitzung des Aeltestenrats des Reichstages einigten sich fämtliche Barteien darüber, daß am 31. März die legte Sigung des gegenwärtigen Reichstags abgehalten werden soll. Der Arbeitsplan für die nächste Woche ist folgender maßen festgesetzt worden:
Montag Fortsetzung der Beratung des Haushalts des Immenund Phoebus- Angelegenheit, Ergänzungsetat für 1928; Mittwoch ministeriums und Nachtragsetat für 1927; Dienstag Marineetat Haushalt der Reichsfinanzverwaltung und Etatsgefeß; Donners tag zweite und dritte Lesung des Gesetzes über die Kreditrentenbant, fleinere Vorlagen, Schlußabstimmung über das Ueberleitungs gefeß; Freitag und Sonnabend dritte Lesung des Etats. Tagen eingeschoben werden. Db auch noch die Reform des Ehe. Außerdem werden noch einige fleinere Vorlagen an den einzelnen fcheidungsrechts, das Gefeß über den Schutz der Jugend bei Luftbarkeiten und die Novelle zum Tabafiteuergesetz zur Beratung kommen werden, darüber ist noch keine Einigung erzielt worden, es wird vielmehr das weitere noch in einer Aeltestenratssigung im Laufe der nächsten Woche besprochen werden.
H
sinnung und Tenor in auffallender Weise mit einigen Bemerfungen deckt, die in einem Auffaz des Reichstagsabgeordnetent Freiherrn von Freytagh Loringhoven in der nämlichen„ Deutschen Zeitung" vom Dienstag, dem 20. März, zir finden waren. Es ist uns auch bekannt, daß dieser Reichstagsabgeordnete im Parlament notorische Unwahrheiten über die Befigverhältnisse und die Redaktionsmitglieder der„ Deutschen Algemeinen Zeitung" verbreitet. Sollte der Genannte das Bedürfnis haben, seine Hehe weifer fortzufehen, fo fönnen wir ihm vor Gericht und in der Zeitungs polemif mif für ihn wenig erfreulichem Material dienen."
fort, uns zu enthüllen, dann werden wir dich enthüllen, Wenn Worte noch einen Sinn haben, heißt das:„ Fährst du glaubt, den Abg. v. Freytagh- Loringhoven durch solche Drohungen Schweigst du, dann werden auch wir schweigen." Wenn die„ DA3." zum Schweigen bringen zu fönnen, dann muß sie das Material gegen ihn, über das sie verfügt, für sehr schwerwiegend halten. Ist es das wirklich, dann fann sie die Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung anständigerweise nicht von seinem Verhalten ihr gegenüber abhängig machen, sondern muß damit herausrüden. Dieses Arbeiten mit geheimnisvollen Andeutungen und offenen Drohungen ist Revolvermanier und mit den Grundsäzen einer auf Sauberkeit haltenden Journalistit nicht vereinbar.
Angriffe erhoben. Helmer, der von der Regierung zum Generalfequestor ernannt worden war, wurde von Fachot, der damals Generalstaatsanwalt in Mülhausen war, seiner Stellung ent= hoben, offenbar, weil er sich mit den Schiedssprüchen Fachots nicht einverstanden erflären wollte. Unter der Wucht der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen beantragte Fachot vor einiger Zeit die Einleitung einer Disziplinaruntersuchung gegen sich. minister gab diesem Ersuchen statt und hat am Freitag das Ergebnis Der Justizder Untersuchung mitgeteilt: die vom Senator Helmer erhobenen Anschuldigungen seien unbegründet.
tragen will, berührt um so peinlicher, als in dem erst in der Diese Entscheidung, für die Barthou die volle Berantwortung vorigen Woche veröffentlichten Bericht der Kammerkommisfion zur Prüfung der Staatsverträge gleichfalls scharfe Kritik on der Amtsführung Fachots hinsichtlich der Entscheidungen über die Liquidation in Lothringen geübt worden ist.
Großfeuer am Spittelmarkt. Eine Nähseidenfabrik in Flammen.
In der Näh- und Stickseidenfabrik der Salomon- Af. Die Sitzung am Montag wird um 12 Uhr beginnen, vom Diens tiengesellschaft, Niederwallstraße 31, brach gestern nacht tag ab sollen die Sizungen um 10 Uhr anfangen.
im ersten Stockwerk des Vordergebäudes kurz nach 11 Uhr Feuer aus, das aber erst bemerkt wurde, als aus den Fenstern meterhohe Flammen hervorschlugen. Beim Eintreffen der Wehren hatte das Feuer bereits die vierte Etage in ihrer ganzen Ausdehnung ergriffen und wat auf den Dachstuhl übergesprungen. Kurs nach Mitternacht war die Gewalt des Feuers gebrochen.
Der Schaden ist sehr erheblich, da große Lagervorräte und wertvolle Druckereimaschinen der Be triebsbruderei vernichtet wurden.
Jumitten der Löscharbeiten tam abermals ein
Die Regierung scheint während der Parlamentsferien die großen Liquidationsstandale in Elsaß Lothringen ver. tuschen zu wollen. So verfuchte der Justizminister Barthou om Freitag, die außerordentlich dunkle Affäre der Uebernahme ehemals deutscher Kaligruben int Elsaß, die bereits seit Jahren bie Deffenteueralarm aus der Holzmarktstraße 53. lichteit beschäftigt, durch einen höchſt willkürlichen Schiedspruch zu Dort war in einer Zischlerei Feuer entstanden. Zwei Der elfäffische Senator Selmer hatte gegen den General. 2äichzäge kämpften das Feuer nach dreistündiger Tätig. staatsanwalt a chot in Kolmar wegen gewiffer Rechtswidrigkeiten feit nieder. Bei beiden Bränden ist die Entstehungs. bei der Uebernahme des deutschen Kalibefizes im Glfaß öffentlich ursache noch ungeklärt.
begraben.