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theile ich Ihnen hierüber folgendes mit: Die Gründung eines Verschwunden ist seit Sonntag Nachmittag die 67jährige| Wochen mit hohen Gefängnißstrafen belegt wurden, jemals von solchen Vereins ist richtig. Wenn aber die Germania " hofft, Louise Paul aus der Naunynstraße 24, Hof im Keller. Die P. irgend einem Gericht als Majestätsbeleidigungen angesehen daß wir nach dem Beispiel der hiesigen katholischen ist etwas geistesschwach, es ist daher zu vermuthen, daß der werden könnten. Die albernen Aeußerungen des antisemitischen Arbeitervereine arbeiten werden, so irrt sie sich. Unser Verein Armen ein Unglück zugestoßen ist. Blattes über die Kaiserin Friedrich gehören selbstverständlich ist hervorgegangen aus einer Vereinigung von Freunden der " Hilfe"( Pfarrer Naumann), und sind fast sämmtliche Mitglieder Friedrichstraße zwischen zwei Männern eine Schlägerei statt, bei Berfolgung auch nicht gerade als ein glücklicher Griff erPolizeibericht. Am 13. d. M. morgens fand in der nicht in den Bereich dieser Betrachtungen, obgleich uns ihre Chriftlich foziale Naumann'scher Richtung. Unter Zeitung von der beide schwere Verletzungen davontrugen. An der Ecke der Geistlichen steht der Verein nicht, vielmehr müssen von 11 Mit der beide schwere Verlegungen davontrugen. An der Ecke der scheinen will. Bei Verträgen zwischen Prinzipalen und Handlungsgliedern des Vorstandes 8 Arbeiter sein, darunter der Vorsitzende Prenzlauer Allee und der Danzigerstraße wurde ein alter Mann mit erheblichen Verlegungen im Gesicht aufgefunden. Vor- gehilfen wird häufig eine dem Gehilfen aufzuerlegende Strafe und sämmtliche bedeutende Posten. Die Versammlungen finden mittags sprang ein Mann von der Marschallbrücke in die Spree, für den Fall vorgesehen, daß diefer später in ein KonkurrenzSonntags statt, und zwar die nächste am 3. Dezember. Bei wurde jedoch noch lebend aus dem Wasser gezogen. In der geschäft eintritt. In einem derartigen Falle hatte der Prinzipal folgende Sagungen nehmen Sie gefälligst zur Kenntniß. Hoch- Linienstraße gerieth ein Laufbursche unter die Räder eines Bier- bie Strafe verlangt, obgleich er selbst dem Gehilfen gekündigt achtungsvoll Otto Schaal, N. Schwarzkopffstr. 16." Ju den Satzungen" steht zu lesen, daß unter den Arbeitern, wagens und erlitt eine erhebliche Quetschung des Unterschenkels. hatte. Es wurde geltend gemacht, daß die Vertragsstrafe erit von denen mindestens acht den Vorstand bilden, auch HandAuf dem Flur eines Hauses in der Putbuserstraße wurde dann ausgeschlossen sei, wenn die Kündigung des Prinzipals sich werker zu verstehen sind. Wenn dies nicht dahin gedeutet wird, abends die Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden.-Jm als eine widerrechtliche barstelle. Das Reichsgericht hat daß auch fromme Meister, die sich ja mit Vorliebe Handwerker Laufe des Tages fanden zwei unbedeutende Feuer statt. nennen, Vorsitzende sein tönnen, so hätte der Einsender ja recht Witterungsübersicht vom 14. November 1895. unbeschadet unserer und unserer Parteigenossen Meinung von der Werthlosigkeit derartiger Vereinchen für die arbeitende Bevölkerung.
Zum 80. Geburtstage Adolf Menzel's veranstaltet die Stationen. Nationalgallerie demnächst im Korneliussaale eine Ausstellung von Werken des Meisters.
Elektrische Bahnen zur Ausstellung. Die Genehmigung Swineminde zur Herstellung der zwei Bahnen vom Döhnhoffsplah nach Hamburg Treptow , die erst vom König von Preußen eingeholt werden mußte, soll dieser Tage ertheilt worden sein.
Barometer
stand in mm,
reduzirt auf
d. Meeressp.
Windrichtung
Windstärke
NNG| NNAI co co or( Stala 1-12)
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Wetter
Temperatur
( 5° C. 4° R.)
760
SM
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bedeckt
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wolkenlos
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Wiesbaden
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bedeckt
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wolkenlos
8
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753
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23 SW
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Nebel
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halb bedeckt wolfenlos
6
4
Die Orts- Krankenkaffe für den Gewerbebetrieb der München Kaufleute 2c., sowie die Orts- Krankenkasse für das Bier Wien . brauer Gewerbe haben mit großer Majorität beschlossen, für Haparanda . das kommende Jahr mit dem Verein Berliner Kaffenärzte mit Petersburg . freier Arztwahl Vertrag zu schließen.
Gegen die öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln hat der Oberpräsident für die Provinz Brandenburg unter dem 25. Oktober eine neue Polizeiverordnung unter Zustimmung des Provinzialraths erlaffen, welche die öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln, welche dazu bestimmt sind, zur Verhütung und Heilung menschlicher Krankheiten zu dienen, bei Geldstrafe bis zu 60 Mark bedroht. Diese Verordnung soll erlassen sein infolge eines Birtulars der zuständigen Minister, in dem sämmtliche Oberpräsidenten aufgefordert werden, eine derartige Polizeiverordnung zu erlaffen.
Die bürgerliche Preffe, die bislang aus der Aufnahme von Geheimmittelannoncen ein schönes Stück Geld herausschlug, ist mit dieser neuen Verfügung, welche überdies die Frage, was denn ein Geheimmittel ift, offen läßt, im allgemeinen wenig einverstanden. Selbst die fromme Germania", die ja auch in sog. Heirathsannoncen zum theil vortrefflich zu machen versteht, schickt in diesem Punkt alle ihre Antipathien gegen die Nationalliberalen zum Teufel und druckt zustimmend eine ärgerliche Auslassung der tt Nat.- 3tg." ab! Ja, der nervus rerum!
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Schnee
Wetter- Prognose für Freitag, den 15. November 1895. Ziemlich trübes, warmes Wetter mit Regenfällen frischen südwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau.
Gerichts- Beitung.
In Sachen Neuß ist unserem Redakteur Dierl am Donnerstag die Mittheilung zugegangen, daß der zum 16. d. M. anberaumte Termin in der Privat- Beleidigungsfache auf gehoben ist. Herr Neuß bleibt trotzdem gerichtet."
diese Auffassung für unzutreffend erklärt und folgendes ausgeführt: Eine solche Vereinbarung gilt im Zweifel nur für den Fall eingegangen, daß der Handlungsgehilfe seinerseits die Stellung willkürlich verläßt oder fündigt oder durch sein Verhalten dem Prinzipal Anlaß zur Kündigung giebt, nicht aber für den Fall, wo der Prinzipal willkürlich und ohne einen ihm vom Gehilfen gegebenen gerechten Anlaß das Ver tragsverhältniß löst. Denn es fann nicht ohne weiteres bein Vertragsschluß als in der Absicht des Handlungsgehilfen liegend angenommen werden, seine Erwerbsthätigkeit dergestalt zu be= schränken und sich dergestalt in die Hände des Prinzipals zu geben, daß derselbe rein nach Belieben ihm kündigen und ihn dadurch jederzeit in die Zwangslage verfehen könne, entweder seine Erwerbsthätigkeit in gewissem Umfang aufzugeben oder die Konventionalstrafe zu zahlen. Beim Mangel eines durch den Gehilfen gegebenen Anlasses erscheint daher der Regel nach die Anwendung der Strafe gegen den in ein Konkurrenzgeschäft tretenden Gehilfen auch dann ausgeschlossen, wenn der Prinzipal an sich in gefeßmäßiger Weise gekündigt hat.
Ein
Der Richter und der freie Arbeitsvertrag. Zusammenstoß eines Pferdebahnwagens mit der Dampfstraßenbahn war dem Pferdebahnkutscher Karl Krummrei zur Last ge= und legt. Nahe der Grunewaldstraße fuhr R. mit dem Pferdebahn. wagen, auf welchem er den Dienst zu versehen hatte, gegen einen Dampfstraßenbahn- Wagen, der vom Nollendorf- Play fam. Ein Fahrgast, der auf dem Hinterperron des Pferdebahnwagens stand, hatte Verlegungen an der Hand davongetragen, ferner war bei dem Zusammenstoß der Pferdebahnwagen arg beschädigt worden. K. räumte vor Gericht sein Verschulden ein. Als Ursache bezeichnete er die große Uebermüdung, von der er an jenem Tage befallen worden war, nachdem er drei Tage hintereinander Dienst gethan hatte. In anbetracht dieser schwerwiegenden Thatsache ließ der Gerichtshof Milde walten. Dem Gefeßze mußte aber Genüge geschehen, denn der Angeklagte mußte, wenn er sich übermüdet und dienstunfähig fühlte, vor allen Dingen dafür Sorge tragen, daß er abgelöst wurde. Daß er dies nicht gethan, ist sein Versehen. Das Urtheil der Straffammer lautete auf einen Tag Gefängniß, das gefeßlich zuläffige geringste Strafmaß. Ob keiner von den Männern, die diesen Urtheilsspruch gefällt haben, sich vor Augen geführt hat, daß der Pferdebahnkutscher fofort entlassen worden wäre, wenn er für Dienstablösung gesorgt hätte? Und hat ferner niemand daran gedacht, daß im Grunde die Direktion, die eine solche Menschenausbeutung betreibt, statt des Kutschers auf die Anklagebant gehörte?
Die Frage, ob die Zigarettenfabriken den 3igarren fabriken im Sinne der Verordnung vom 8. Juli 1893 gleich zuachten sind, d. h. ob sie u. a. nicht in Kellerlokalen etablirt werfen dürfen, diese Frage unterlag am 7. November der Prüfung des Kammergerichts. Der Fabrikant Nölfe sollte Ueber einen drolligen Konflikt der Eisenbahnbureaukratie fich gegen die genannte Verordnung dadurch vergangen haben, mit dem Patriotismus wird gemeldet: Im Wartesaale dritter daß er in einem Kellerlokal in der Friedrichstraße Zigaretten an Klasse des Anhalter Bahnhofes in Groß- Lichterfelde hingen rechts fertigen ließ. N. bestritt, daß die Verordnung auf Bigaretten anund links vom Schanttische zwei große Photographieen. Die wendbar fei. Das Echöffengericht hatte ihn dann auch freieine zeigte die freiwillige Feuerwehr von Groß- Lichterfelde im gesprochen und die gegen dies Urtheil eingelegte Berufung war verJahre 1886 mit den Begründern dieses für den Ort wichtigen worfen worden. Die Staatsanwaltschaft brachte die Sache schließ Instituts. Die zweite stellte Kaiser Wilhelm I. und den Kron- ich aber noch vor das Kammergericht, wo der Ober- Staatsanwalt prinzen Friedrich Wilhelm dar, wie sie nach der Besichtigung behauptete, es bestehe eigentlich gar kein Unterschied zwischen Pfändungen sind ungiltig, wenn bei Belaffung der Sachen der Haupt- Kadettenanstalt im offenen Wagen an dieser vorüber- Bigarren und Zigarretten, also läge es nur im Sinne der an der Gerichtsvollzieher es unterläßt, die Pfändungsmarke an eine fuhren. Gleich dem Ortsplane haben nun auch die Bilder weichen gezogenen Berordnung, wenn auch Zigarrettenfabriken in Keller äußerlich sichtbare Stelle des Pfandgegenstandes zu leben. In müssen. Vor furzer Zeit erhielt, wie das„ B. T." berichtet, der lokalen nicht geduldet würden. Der Straffenat wies die Revision einem Falle, in welchem ein Gerichtsvollzieher die Pfandmarke Kommandeur der Feuerwehr, Kaufmann Grothe, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft zurück. Er nahm an, daß die Bekannt an die Rück- und Wandseite eines Geldschranks geklebt hatte, der Eisenbahnverwaltung, worin ihm mitgetheilt wurde, daß machung des Reichskanzlers wohl die Zigarrenfabrikation in hat das Reichsgericht die Pfändung für ungiltig erklärt und das Feuerwehrbild ohne Pacht im Wartesaale nicht mehr gelassen Kellerräumen verbiete, nicht aber die Fabrikation von Ziga: folgendes ausgeführt: Die Ersichtlichmachung der Pfändung eine Bacht zu zahlen, als das Bild ihm garnicht gehört. Die den Schutz der Arbeiter gegen schädliche Einflüsse auf deshalb darauf gerichtet sein, die Pfandverstrickung durch äußere Die Berordnung bezweckte licht ersetzen. Die Maßnahmen des Gerichtsvollziehers müssen Bacht wurde alfo nicht gezahlt und die Wehr mußte ausrücken. Sie hat indeffen schon wieder einen neuen Platz im Kleinen ihre Gesundheit. Darin bestehe nun aber gerade ein wesentlicher Sigungsfaale des Rathhauses erhalten. Wohin das Kaiserkild Unterschied zwischen der Zigarren und Zigarettenfabrikation, gekommen ist, weiß man nicht. daß die Arbeiter bei der ersteren vielmehr ihre Gesundheit aufs Spiel fetzten wie bei der letzteren. Bei der Herstellung von Bigarren müsse der Tabak erst näher zubereitet werden, was die Entwickelung von viel ungesundem Staub veranlasse; bei der Berfertigung der Zigaretten sei dies aber nicht der Fall. Die äußere Aehnlichkeit des Wortes Zigarre " mit dem Worte Bigarette" tönne für die Auslegung der Verordnung vom 8. Juli 1898 nicht von Belang fein.
werden könnte. Herr Grothe hatte um so weniger Veranlassung, wie die Zigarettenfabritation. retten. Die Zigarrenfabrikation sei ganz anders geartet bei Belaffung der Sachen soll die Fortschaffung der Sachen thun
An den Folgen des Tropenfiebers ist der Afrikareisende Borchert gestorben. Er lag im vergangenen Winter lange sehr frant in Berlin und erholte sich im Sommer in Ostseebädern. Vor acht bis neun Wochen befiel ihn das Leiden wieder, dem er nunmehr erlegen ist. Oskar Borchert war in Deutsch- Ostafrika lange Beit als Forscher thätig. Ursprünglich Kaufmann aus dem Hannoverschen, hatte er an der deutschen Emin PaschaExpedition von Dr. Peters theilgenommen, sodann ist er später von dem Untisklaverei- Komitee mit der Führung der Expedition betraut worden, welche den Peters- Dampfer nach dem ViktoriaNyanza bringen sollte. Bald nach dem Aufbruch der Expedition erfrankte er so schwer, daß er zurücktreten mußte; er kehrte dann bald nach Europa zurück.
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Beichen offen erkennbar zu machen. Diesem Zwecke dienen aber folche Maßregeln nicht, welche einen Zustand schaffen, bei welchem die angeheftete Pfandmarke den Blicken geradezu entzogen wird. Diese Entscheidung trifft alle Gepfändeten, welche ihr Glend den Blicken guter Freunde und getreuer Nachbarn entziehen möchten, mit überaus empfindlicher Härte. Bisher rechneten die Armen wesentlich mit dieser fiaschweigenden Gefälligkeit des Gerichtsvollziehers.
Ein neuer Versuch, dem groben Unfugsparagraphen weitere Ausdehnung zu geben, trat gestern vor dem Schöffengericht II in der verantwortliche Redakteur des antisemitischen Deutschen Friedrichsberg war am 19. Sept. d. J. im kurzen Trabe von der Wegen Beleidigung der Kaiserin Friedrich hatte sich die Erscheinung. Der Schlächtermeister Julius Friedrich aus Michel", Karl Kern, vor der vierten Straffammer hiesigen Lennéstraße in die Viktoriastraße eingebogen und war dabei mit Landgerichts I. zu verantworten. Unter Anklage gestellt war ein der Deichsel in die Droschke des Kutschers Herchert hineinArtikel in der Nummer vom 21. September cr. unter der Ueber- gefahren, wobei eine Scheibe der Droschke zertrümmert wurde. schrift„ Monarchen- Diner bei Cohn u. Rosenberg". Es wurde Darauf erhielt er von der Polizei ein Strafmandat, welches auf darin die Thatsache perfiflirt, daß der Prinz von Wales und die eine Woche Haft lautete, doch war neben fahrlässiger SachAus der Strafhaft ist, wie einige Blätter melden, am Raiserin Friedrich zu einem Diner bei dem Baron Rothschild beschädigung nicht Straßen- Polizei- Kontravention, sondern grober Mittwoch der Redakteur Albert Koch aus Friedrichsberg ent- erschienen seien und nach dem Diner im Garten des Freiherrn Unfug als Delift angegeben worden. Hiergegen leate Friedrich laffen worden, welcher wegen Beleidigung des Umtsvorstehers einen Baum gepflanzt haben. Diese Bevorzugung Rothschild's , Einspruch ein und so kam die Sache zur richterlichen Entscheidung Röder- Lichtenberg zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt war. So wird dann in dem Artikel weiter erzählt, habe den Unwillen vor das Schöffengericht. Hier führte der Vertheidiger, RechtsRoch hat noch nicht die Hälfte seiner Strafe verbüßt. Ein Grund Cohn u. Rosenberg's erregt und diese hätten sich nun vorgenommen, anwalt Oskar Gabriel, den Nachweis, daß der Angeklagte im der auf Anordnung der Staatsanwaltschaft verfügten plöglichen Rothschild zu übertrumpfen und ein Fürsten - Diner zu geben, langsamen Trabe um die Ecke gefahren sei und der Droschkentutscher Haftentlaffung foll Roch nicht mitgetheilt worden sein. Seine welches noch 152 Gänge mehr umfassen sollte, als das Roth: Herchert die Kollision seines Wagens mit dem des Angeklagten dadurch Berurtheilung hat seinerzeit großes Aufsehen erregt. Sie erfolgte schild'sche. Da deutsche Fürsten sich zu einem Dinerbesuche bei selbst verschuldet habe, daß derselbe, statt rechts auszubiegen, ununter dem Vorsitze des Gerichtsassessors Augustin, dessen Cohn und Rosenberg nicht hergegeben, hätten fich lettere an gefchickterweise lints einbog, sodaß es der Angeklagte nicht verhindern Geistestrankheit später festgestellt wurde, als er sich unmittelbar egotische Fürstlichkeiten wenden müssen, aber auch von dort nur fonnte, daß die Spiße seiner Deichfel das Fenster der Droschte vor seiner Hochzeit in Frankfurt a. M. erschoß. Absagen erhalten. Einer der schwarzen Fürsten habe geantwortet, zertrümmerte. Ein grober Unfug tönne aber gar nicht als vorliegend Der wegen Geisteskrankheit entmündigte, früher in Batavia Daß er lieber zeitlebens im Kerker ſchnachten wolle, als sich zum angenommen werden, denn es sei frühmorgens gegen 7 Uhr gewesen, als Ronfulatssekretär diätarisch beschäftigte Lieutenant a. D. Schaustück eines Börsenspekulanten herzugeben. Nach allerlei als die Kollision stattfand. Um diese Zeit war die Gegend völlig Berthold Lehnert hat sich, wie wir in der Wolls- Zeitung" Wendungen heißt es: Der Freiherrn Titel mache nicht menschenleer und selbst ein Schußmann sei erst 10 Minuten den Bantier; vor dem Adel der Rothschild's empfinde später hinzugekommen. Zum Begriff des groben Unfugs gehöre lesen, nachdem er aus der Jrrenanstalt Owonst als gebessert, fein schmußiger Bettler Respekt, die ihm aber nicht geheilt, entlassen worden war, in der letzten Zeit in Berlin erwiesene unter allen Umständen, daß eine Menschenmenge, und möge bohe und allerhöchste Achtung gelte doch aufgehalten und hier mehrere Personen empfindlich in ihrem nicht feiner dieselbe noch so klein sein, dadurch belästigt oder gefährdet werde. Vermögen dadurch geschädigt, daß er auf grund der falschen Bordas Bewußtsein gehabt zu haben, die Kaiserin Friedrich zu be- gewesen. Der grobe Unfugsparagraph tonne doch nicht willkürlich anVermögen dadurch geschädigt, daß er auf grund der falschen Vor- Person. Der Angeklagte bestritt, die Absicht oder auch nur hier feien aber weder gefährdete noch belästigte Menschen zugegen spiegelung, er fei der faiserliche Konsul Lehnert und habe einen Anspruch auf rückständiges Gehalt an die Legationskasse, Kredit leidigen. Der Deutsche Michel " sei ein streng monarchiſches gewendet werden, derselbe müsse eine Grenze haben, die durch beansprucht und auch erhalten hat. Da das Treiben des mittel- Blatt und der Artikel sollte nur die jüdische Dreiftigkeit Wort und Sinn des Gesetzes gegeben sei. Der Gerichtshof schloß sich lofen Zehnert sich somit als ein gemeingefährliches fennzeichne, perfifliren, die sich an die allerhöchsten Personen heran bränge diesen Ausführungen des Bertheidigers an, Friedrich wurde ist er am Donnerstag auf grund eines neuen Physikatsattestes und in der liberalen Preffe aus jenem Besuch bei Rothschild bezüglich bes groben Unfugs freigesprochen, im Stapital für das Judenthum habe schlagen wollen. Staats- übrigen mit brei Mart Geldstrafe bestraft. nach der städtischen Frrenanstalt zu Dalldorf gebracht worden. anwalt Sta chow I hielt es für unzweifelhaft, daß trotz der übrigen mit drei Mark Geldstrafe bestraft.
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Der Kaufmann Gansen aus Ostrau i. S., der, wie wir monarchischen Gesinnung des Blattes in dem Artikel die Ein Fall von Selbsthilfe seitens betrogener Bauhandwerker gestern berichteten, in einem hiesigen Gasthofe den Versuch machte, Person der Kaiserin Friedrich getroffen werden sollte. Er nahm gestern für die Betheiligten einen recht günstigen Verlauf fich durch fünf Revolverschüsse in den Kopf zu tödten, ist zwar mache darauf aufmerksam, daß die Majestät3vor der I. Straftammer am Landgericht II. Wegen Diebstahls und schwer verletzt, aber noch am Leben. bfeleidigungen in legter 3eit in erschreckender gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs hatten sich die Tischlermeister Der 32jährige Schlosser Gerkisch wurde Mittwoch Abend Weise an 3ahl und Deutlichkeit zunehmen, daß es Gustav Schulz und Hermann Rohde aus Charlottenburg noch vor garnicht langer Zeit fast undenkbar schien, Handlungen vor Gericht zu verantworten. Die Tischlermeister Klingmüller und in der Kronenstraße derart von dem Hausdiener Debbin mit des Kaisers in solcher Weise zu tritifiren, wie es jetzt namentlich Rohde hatten in Kompagnie die Lieferung und Anbringung der einem Bierseidel ins Gesicht geschlagen, daß die ganze rechte so häufig durch sozialistische Blätter geschehe und gegen Tischlerarbeiten, Thüren, Fenster zc., für den Bau des Baumeisters Kopffeite aufgeriffen wurde. Nach der Aussage eines Bu- Mitglieder des Königshauses solche Seitenhiebe auszutheilen, wie Otto Schön in der Kirchstraße 12 zu Charlottenburg überschauers hat der von G. überfallene Debbin die That in der Ab- es in dem Artikel des Deutschen Michel " geschehen fei. Der nommen. Es ging ihnen dabei so wie den meisten Bauhandwehr vollführt. Staatsanwalt beantragte 6 Monate Gefängniß, Rechts: wertern, fie blieben an dem Bau hängen". Es waren RatenzahEinen Selbstmordverfuch machte Mittwoch Nachmittag anwalt Jansen dagegen die Freisprechung. Der Gerichtshof lungen je nach dem Fortschritt des Baues vereinbart, die seitens des ein hiesiger Postdirektor. Er sprang von der Marschallbrücke in nahm eine Beleidigung der Kaiferin Friedrich für vorliegend an Baumeisters nicht innegehalten wurden. Die Lieferanten wurden von die Spree hinab, wurde aber gerettet und in ein Krankenhaus und verurtheilte den Angeklagten zu zwei Monaten einem Termin bis zum andern vertröstet und als die Lieferung beinahe gebracht. Was den Mann zu dem Schritte veranlaßt hat, ist Festungshaft; auch wurde auf Unbrauchbarmachung der vollendet war, kündigte der Baumeister durch eingeschriebenen nicht bekannt. noch vorhandenen Exemplare, Platten und Formen erkannt. Brief das Vertragsverhältniß und forderte Rohde auf, die ArEs braucht wohl kaum hinzugefügt werden, daß der Staats- beiter vom Bau zurückzuziehen. Rohde und sein Kompagnon lafen anwalt in den Behauptungen, die er über sozialistische Blätter aber in dem Briefe ftatt" Arbeiter"„ Arbeiten", und das ließen aufstellte, nur sein subjektives Empfinden kundgab. Weite sie sich nicht zweimal fagen. Am Abend des 1. Juli rückten Schichten des deutschen Voltes werden die staatsanwaltliche Aus- 24 Tischlergesellen auf dem Bau an und nahmen alle Zbüren und laffung dahin torrigiren, daß die Empfindlichkeit der Behörden Fenster weg, deren sie habhaft werden konnten. Der Polier gegenüber sozialdemokratischen Kritiken und Abwehrversuchen war machtlos und die übrigen Arbeiter des Banes sahen stillheute derart gewachsen ist, daß es vor noch gar nicht langer vergnügt zu. Die feitens des Unternehmers angerufene Staats Beit undenfbar schien, daß Auslaffungen, welche in den letzten anwaltschaft erblickte in dem Bergehen Diebstahl und
Die Leiche eines neugeborenen Kindes weiblichen Geschlechtes wurde am Mittwoch Abend um 8 Uhr auf dem Flur des Hauses Butbuferfir. 47 a gefunden.
Zur Untersuchung seines Geisteszustandes ist der Kaffiver Albert Ener aus Dahme , ein Mann von 27 Jahren, aus dem Untersuchungsgefängniß zu Moabit in ein hiesiges Krankenhaus übergeführt worden.