Höllem. Oder: Warum der Spucknapf stiegen mußte. Wie von einer Tarantel gestochen war der tomnrunlstisch« Reichs. �agsabgeordnte Emil H ä l l e i n aufgefahren, als Genosse Lands- derg ihm sagte, er lasse sich lieber von ihm beschimpfen als um- schmeicheln. Diese Anspielung auf das unwürdige Treiben der Kommunisten und besonders Emil Holleins In den letzten Tagen des Reichstags war es ja, die dem Höllein und Konsorten Anlaß zu ihrem t Spucknapfangrifs bot. Der Spucknapf ging doneben und aus die be. dauernswerten Neutralen am Stenographentisch. Die Kommunisten aber, und wiederum besonders Emil Höllein , waren durch dos Won Landsbergs g e t r o s f e n. Emil Höllcin hat sich gestern im Reichstag„mit Stolz" zu seiner Taktik der Umschmeichelung bekannt. Er ha» zugegeben, daß er die- zenigen sozialdemokratischen Abgeordneten, bei denen er„noch einen Rest proletarischen Empfindens" vermutete, sür dos deutschnational-kommunistische Amnestiekompromiß zu gewinnen versuchte. Es ist sehr hübsch von Höllein, daß er bei Leuten, die er vsfentlich„Arbeitermörder" nennt, immer noch„einen Rest prole- tarischen Empfindens" vermutet. Um der historischen Wahrheit willen »nuß aber hinzugefügt»Verden , daß noch am Mittwoch, dem 28. d. M., auch Genosse Landsbcrg zu den Sozialdemokraten gehörte, die dem Herrn Höllein nach mit einem„Rest proletarischen Empfin dens" behaftet erschienen. Denn an diesem Tage sah man, wie Höllein dem Genossen Landsberg zärtlich die Hand auf die ulter legte und hörte»nan, wie er jeden Satz seiner Anrede mit den Worten„Also mein Lieber" begann. Obwohl wir von Genossen Landsbcrg zu keiner Erklärung ermächtigt sind, glauben wir sagen zu dürfen, daß ihm diese Szene außerordentlich peinlich gewesen ist. Allerdings hat er sich diese etwas plumpe Vertraulichkeit selber zuzuschreiben. Hot er doch in unzähligen Fällen die K o m- munistenherausgehauen. Auf die Gefahr hin, noch einmal von Höllein umärmelt zu werden, wird er das auch weiter tun, wo immer sein Rechtsgefühl ihn» das gebietet. Im Fall Landsberg hat sich Höllein nicht zum erstenmal vcr- traulich um die Gunst von Sozialdemokraten beworben, die er össent- lich beschimpft. Als er z. B. vor einiger Zeit etwas Gedrucktes im Selbstverlag erscheinen ließ, lies er zu allen sozialdemokratischen Abgeordneten, die Einfluß auf die Presse haben, um von ihnen eine möglichst empfehlende Kritik seines Werkes zu erbitten. Er verfehlte nicht hinzuzufügen, daß es sich um eine politisch völlig neu- trale Schrift handle, die keinerlei Angriffe auf die Sozialdemokratie enthalte, so daß sie in der sozial- demokratischen Presse unbedenklich gelobt werden könne. Daß Höllein auf die dcutschnationale Presse in gleicher Weise eingewirkt hat, können wir aus eigener Wahrnehmung nicht be- hmjpten. Es ist aber eigentlich anzunehmen, da es ja seine Art ist, erst mit den Deutschnotionalen und dann mit den Sozialdemokraten zu verhandeln.(Ob er übrigens auch bei Herrn E v e r l i n g, mit dem er gleichfalls sehr liebenswürdig sein kann,„Reste proletarischen Empfindens" vermutet?) Auf alle Fäll« oersteht man jetzt, warum der Spucknaps fliegen mußte, als das Stichwort„Umjchinetchelung" fiel. Jeder wehrt sich, wie er kann. Die einen tun es»nit Geist, dl« andern..., Jeder tu» es eben nach feinen Fähigkeiten. Uebrigen»»var dieser Spucknapf vorausgeahnt. Denn als Höllein am Mittwoch auf seiner Propagandareise durch die flzzialdemokratischen Bänke niit einem unserer Genossen in vertrau- lichem Gespräch stand, kam ein anderer Cenolie dazu, der sagte: ,.Me kannst du dich mit dem da—. nämlich Höllein— einlassen! Heute kriecht er dir in den.. und morgen wird er dich bespeien." Dos traf am anderen Tage auch richtig ein. Nur daß die schleimig« Flüssigkeit, wie schon gesogt, daneben ging. »Künstler hat angefangen!� Die.Rote Fahne " von gestern überschreibt ihren Heeresbericht vom 2S. Mörz zutreffend:»Banditentum im Reichstag." Der„Bandit" ist allerdings bei ihr niemand anders als der Genosse Künstler. Der war's, der angefangen hat! Demgegenüber sei festgestellt, daß der Vertreter der Kommu- nisten im Aeltestenausschuß, Torgler , selber zugegeben hat, daß Künstler nicht geschlagen hat. Er beschränkte sich auf die Be- hauptung. Künstler habe„mit den Fäusten gedroht". Man tonn eben denen, die dabei gewesen sind, nicht ebenso frech ins Gesicht lügen, wie den bedauernswerten Lesern der„Fahne". Die schmäh- liche Schlägerei ist von Höllein und I a d d a s ch begonnen worden. E» sieht ihnen ähnlich, daß ihnen der Mut fehlt, sich zu ihrer Tat zu bekennen und daß sie sich wie Schulbuben auf andere herausreden.
Wahttonflikt in Bayern . Die Demokraten appellieren an de« Staatsgerichtshof. München , 30. März.(Eigenbericht.) Die Demokraten, die in Bayern nur eine kleine Splitterpartei darstellen, hoben in letzter Stund« beim Staatsgerichtshaf in Leipzig da» bayerische Wahlgesetz an» gefochten, weil es angeblich in» Widerspruch mit der Reichs- Verfassung steht. Die Begründung für dies« Ansicht wird darin «blickt, daß bei den Wahlen zum Bayerischen Landtag mcht die Zahl der abgegebenen Stimmen, sondern die Bevölkerungszahl für die Wahl eines Kandidaten entscheidet. Die bayerische Regierung ist nun der Auffassung, daß über diese Frage nicht der Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches, sondern der bayerische Staatggerichtshof zu entscheiden Hab«. Ihre Parteien haben deshalb einen eigenen Gefetzentwurf eingebracht, der mit rückwirkender Kraft eine Erweiterung der Zuständigkeit des bayerischen Staatsgerichtshofes vorsieht. Am Freitag entschied sich der Landtag sür die Annahme der Regierungsvorlage. Ihre zweite Lesung niußte aber bis Ende April vertagt»vtrden. Sollte bis dahin der Staatsgerichtshof in Leipzig über dt« Beschwerde der Demokraten in bejahendem Sinn« entschieden haben, so stünden einer Neuroohl de» bayerischen Landtages am 20. Mai erhebliche Schwierigkeiten iin Weg«. Das Koalitionsdurcheinander. Di« schroffe Forderung der Bayerischen Dolkspartei und der D eu t s ch n a t i o n a l e n. daß der Bauernbund auf Grund seines Dirhaltens zur Beointenbesoldungserhöhung au« der Regie» rungskoasition auszuscheiden habe, bat der Bauernbund am Freitag damit beantwortet, daß er sein« Weigerung, für sich ollein die Konsequenzen aus der gegebenen Situation zu ziehen, ausrecht erholt. In dem Antworljchrciben vertritt die Fraktion de» Bauern- bundes einmütig die Auffassung, daß die Krise sich nur noch§ 50 der bayerischen Verfassung lösen lasse, d. h. durch den gemein- samen Rücktritt der Regierung. Die totgesagte Kooli- tion besteht also nach wie vor weilcr. �_______________________
Reichstagsende.
Uttö jetzt wollen wir da drinnen mal tüchtig auskehren
Begründung des Barmat-Arteils. Das strafrechtliche Ergebnis des Rekord-Prozeffes.
Die Verlesung der vorläufigen Begründung des Urteil« iin Barmat-Prozeß hat einschließlich einiger kürzerer Pausen nahezu 51/i Stunden gedauert. Rein physisch stellt« diese Ver- lesung an den Landgerichtsdirektor Neumann, der übrigens diesen Prozeß fast 15 Monate lang mit vorbildlicher Ruhe und Gründlichkeit geleitet hat, außerordentliche Anforderungen. Die end» gültige schriftliche Begründung dürste frühesten? in einem halben Jahr erscheinen, vorerst treten die Richter einen wohlverdienten Urlaub an. Der gestrigen vorläufigen Begründung ging zunächst eine kurze allgemeine Erläuterung voran, in der auf die außerordentlichen Schwierigkeiten dieses Prozesses hingewiesen wird. Das Gericht mache sich nicht anheischig, die absolute Wahrheit gefunden zu haben: es mußte sich in die Zeit von 1924 einfühlen, in der Krieg, Revolution uitd Inflation noch fortwirkten und ein« allgemeine Verwirrung der Geister erzeugt hatten. Auch sei in vielen Füllen eine zweifelsfrei« Feststellung des Tatbestandes nicht mehr möglich gewesen. In solchen Fällen mußte der Grundsatz„in ckudia pro reo"(im Zweifelsfall zugunsten des Angeklagten) zur Anwen- dung kommen,»vos aber keineswegs der Feststellung der Unschuld der Angeklagten gleichzukommen brauche. Es feien bedenk- liche Geschäftsvorgänge in Erscheinung getreten, doch ver- wirke unlauteres Geboren nicht immer den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges. In anderen wesentlichen Kapiteln sei es jedoch gelungen, Klarheit zu ichajfen. Dann geht die Urteilsbegründung auf die einzelnen Kapitel der Anklageschrift ein. In Sachen Slaakebank erfolgt F r c i s p r u ch von der Anklag« de? Betruges, weil die Barmat hauptsächlich zur Last gelegte Ueberbcwer» t u n g von Aktienpaketen, die er als Sicherheit für die Kredite der Staatsbank übergeben hatte, insbesondere der Ehromo-Akticn, nicht nachweislich im schlechten Glauben erfolgte. Der frühere Finanzrat der Staatsbank, hellwig, der später in Barmats Dienste trat, wird von der Anklage der Untreue frei» gesprochen, hingegen werden verschiedene Geschenke, die er noch als Staatsbantbeamter von Barmat annahm, als unerlaubte Bortetle angesehen, die den Tatbestand der einfachen passiven Bestechung erfüllen. Da sedoch die von Hellwig vorgenommenen amtlichen Handlungen nicht pflichtwidrig waren, erfolgte in diesem Punkt sowohl H e ll w i g s Freispruch von der Anklage der Untreue gegenüber der Staatsbank wie auch Barmats Freispruch von der Anklage der aktiven Bestechung bzw. der Anstiftung Hellwigs zur Untreue. Der Reichstagsabgeordnete cange-hegermann. der früher der Zcntrumsfraktion angehörte und seit dem Beginn der Barmataffäre sein Mandat al?„Wilder" zwar nicht ausübte, aber behielt, wird von der Anklage des Betruges an der Staatsbank und an der Reichspost mit der Begründung freigesprochen, daß für die 1'� Millionen, die er sich durch seinen Freund Höste zum Zwecke des Ankaufs einer Papierfabrik in Sachten von der Reichs- post verschaffte, ausreichende Deckung vorhanden war. Weder objektiv noch subjektiv lag demnach«ine Schädigung des Reiches vor. Daß diese 1Ä Millionen von der Reichspost unter Bor- spiegelung der unrichtigen Behauptung geliehen wurden, sie seien für notleidende Industrien des besetzten Gebietes bestimmt. wird Lange-Hegermann deshalb nicht zur Last gelegt, wen er behauptet. diese Angabe sei ohne sein Zutun durch Höst« erfolgt und er habe erst nachträglich davon erfahren. Von der Anklage des Betruges an der Denkschen Girozentrale wird Barmat mit der ausdrücklichen Feststellung f r« i g e- sprachen, daß entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft weder ein vollendeter, noch ein versuchter Betrug vorliege. Das gleiche gilt sür den Punkt Vrandevburgiiche Girozentrale. Auch der Angeklagte Klenske. Barmats Prokurist, wird deshalb freigesprochen. Im Kapitel Höste ist das Gericht zu'. V e r u r t e i l u ng der beiden Hauptangeklagten Julius und Henry Barmat wegen aktiver Bestechung gelangt. Das Urteil stellt zunächst fest, daß auch«in parlamentarischer Minister unzweifelhaft Beamleneigenschast genieße. Es stehe fest, daß sich Höste in der Zei» von Moi bis Oktober 1024 wiederholt Geldsummen von Barmat teils für den Vau seines Hauses, teils für andere persönliche oder politische Zweck, geliehen habe, wobei es offen gelassen bleibe, ob es sich um Darlehen oder um Geschenke gehandelt habe. Da jedoch Sicherheiten nicht verlangt und auch ein fester Zinssatz nicht vereinbart wurde, wurde der Tatbestand der aktiven Bestechungshandlung an sich bereits gegeben sein.„Der Kette der Zuwendungen von selten Barmat» an Höste stehe ein« ebenso lückenloseKette von Handlungen gegenüber, die H ä s l« f ü r Ba r m a t aus» führte, sei es Gewährung von Krediten oder die Prolongierung der Kredite oder andere Handlungen." Das Gericht hat nun mit Rücksicht auf die Tatsache, daß Höst« tot ist und sich nicht mehr verteidigen kann, die Frage offen gelassen, ob eine passive Bestechung Höstes durch Barmat vorlag. Indessen stellte sich dos Gericht auf den Stand- pl'nkt, daß a-k t i v e Bestechung Höfles durch Barmat deshalb vor- log, weil Barmat seine Zutvendungen an Höste nur machte, um diesen für die Gewährung von Postkrediten sür seinen Konzern
günstig zu stimmen. Barmat habe sein ganzes Kreditgsbarcn aus Höste abgestellt, alle Kredite hingen unmittelbar oder mittelbar mit der Post zusammen, war Höste nicht mehr willfähig, so brach das ganze Kreditgebäude zusammen, und darüber war sich Julius Barmat nicht ini unklaren. Ueberaus langwierig gestallete sich die Urteilsbegrüirdung in den Kapiteln 3. Roth Obligalionsonlcihe und Gorantiebank. Die Angeklaqten Staub und Rabbinowüfch, denen wegen falscher Bewertung der Ä. Roth A.-G. Betrug vorgeworfen wurde, werden freigesprochen, weil ihnen der gute Glaube nicht be- stritten werden kann. Ebenso werden die beiden Borstandsmit- glieder der Garantiebank-walther und Hahlo von der Anklage freigesprochen, den Rückversicherern falsche Angaben über den Stand des Barmat-Konzerns gemacht zu haben. Das Finanz- kredit-Bersicherungsgeschäst sei an sich neu und schwierig, blieb der Barmat-Konzern intakt, so waren die Versicherungsverträge und damit auch die Rückversicherungsvertröge ein gutes Geschäft. Die Auskünfte der Staatsbank über Barmat lauteten bis zuletzt sehr günstig. Nur der Angeklagte IDalthcr wird wegen Bergchens gegen das Gesetz über die Privatoersicherungsnntcrnehmungen zu 2 0 0 M. Geld st rase verurteilt. Schließlich wird der Fall des Oberzolllnspektors Stachel behandelt, der als Leiter des Zollamtes in Bentheim vorschrifts» widrig wiederholt Barmat gestattet hatte, beim Passieren der Grenze in den frühen Morgenstunden aus dem Schlafwagen nicht auszusteigen und später auch auf zollamtliche IX n t e r-- s uchungen bei ihm verzichtete. Da sich Barmat erkennt- lich zeigte und Stachel verschiedentlich Geschenks machte (Grammophon, Uhr, Sckrankkofser). wurde Stachel wegen sortgesehtcr schwerer passiver Bestechung insgesamt zu 3 Monaten 3 Togen Gefängnis verurteilt, und es wird ihm die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf drei Jahre aberkannt. Auch Barmat wird in diesem Falle wegen aktiver Bestechung vcr- urteilt. In einer Schlußbetrackstung wurde in einer Urteilsbegründung auch die Bemessung des Strafmaße» gegen Zulins Barmal erläutert: 10 Monate Gefängnis im Falle Höfte . 2 Monate im Falle Stachel, zusammengezogen auf 11 Mo- noke Gefängnis unter Anrechnung der 155 Tage Untersuchungshaft. Henry Barmat erhält im Falle Höste nur sechs Monats Gefängnis (die bis auf 23 Tage verbüßt sind), weil sein älterer Bruder auch in diesem Falle der Führende gewesen ist. Hellwig hätte als Per- walter öffentlicher Gelder und in gehobener Stellung besondere Vorsicht walten lassen sollen. Daher mußte ans eine Gefängnis- strafe erkannt werden, doch im Hinblick darauf, daß er sich durch seine Handliingsweise um eine gesicherte Ziikunst gebracht hat und da- durch schwer bestraft sei, genüge eine Strafe von sechs Wochen, (die übrigens durch Untersuchungshaft mehr als verbüßt ist). Schließlich wird als strafmildernd, insbesondere auch für die Brüder Barmat, geltend gemacht, daß alle Angeklagten unvorbestraft waren und daß in den drei Jahren bis zur Verkündung des Urteils das Damokles-Schwert dieses Pro- zesses ihnen schwere physische und psychische Schäden verursacht hat. Inwieweit von den verurteilten Angeklagten oder von der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt werden wird, steht noch nicht fest und wird sich wohl erst entscheiden, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, also erst in etwa einem halben Jahre.__________ Der neue Aufstand in China . Vorodin soll wieder da sein. Peking , 30. März. Es wird behauptet, daß der russische Kommunist B o r o d i n auf südchinesischcm Boden eingetroffen sei. Borodin ist von der Pe- kinger Regierung außerhalb des Gesetzes erklärt worden. Für feine Festnahme Ist eine Belohnung von 10 000 Dollar ausgesetzt.
Ein Drama im Gefängnis. polynesier vor ihrem Prozeß gestorben. Elf Eingeborene, nach dem Aufstand auf den Salomonsinseln verhaftet und ihrer Aburteilung wegen Ermordung zweier Beamter und fünfzehn eingeborener Polizisten entgegensehend, sind im Gefängnis von Capitevite an Dysenterie g e st o r b e n. Die Krankheit wird auf die Ernährung, auf den Mangel an Bewegung im Gefängnis und auf die Er- r e g u n g der Gefangenen angesichts der bevorstehenden Urteils- vcrkündung zurückgeführt._ Reu er Dauerflugwellrekord. Den amerikanischen Fliegern H a I d e m a n und S t i n s o n ist es gelungen, den, Weltrekord im Dauerflug, der bisher von Edzard und Rlsti.ez mit 52 Stunden 22 Minuten und 32 Sekunden gehalten wurde, um 7 4 Minuten 9 Sekunden zu verbesiern. Haldeman wurde durch seinen Ozeanslug In Begleitung der Miß Ruth Elders bekannt.