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wurden von der Dresdener Polizeidirektion im vorigen Jahre

Bimetallistische Pläne. Der Ausschuß des deutschen  | Regierung sei daher zur Auflösung nicht nur berechtigt, Inun sehr wohlthun wird. Die Berliner   Patrioten werden Bimetallistenbundes hat am 7. d. M. im sondern auch verpflichtet gewesen. hoffentlich einem Mitbürger von so hervorragend staatsretterifchen Abgeordnetenhause unter dem Vorsitz des Neichstags- Der Gemeinderath ist gewählt, um gewisse Aufgaben Fähigkeiten einen feierlichen Empfang mit Pauken und Trompeten Abgeordneten Leuschner eine Sigung abgehalten und unter zu erfüllen. Ob er dazu im stande ist, darüber darf man bereiten. anderen folgenden Beschluß gefaßt: Der Ausschuß erachtet jedenfalls den Wählern Wiens, so sehr sie in ihrem klein- Volksschullehrer Gehälter in Mecklen es als die Aufgabe der deutschen   Regierung, im bürgerlichen Interessenkreise auch befangen sein mögen, burg  . Die Regierung von Mecklenburg Schwerin beantragte Hinblick auf die Beschlüsse des Reichstages und beider immerhin noch ein besseres Berständniß zutrauen, als irgend im Landtage eine Gehaltserhöhung der Volksschullehrer im Häuser des Preußischen Landtages und entsprechend der wirth einem polnischen Grafen. All dieses gräfliche Geschwätz Dominialbezirk im Betrage von 430 000 M., was einem Fünftel schaftlichen Machtstellung Deutschlands  - da bei Festhalten ändert nichts an der Thatsache, daß die Nichtbestätigung besondere Kommission zur Vorberathung des Antrages. des Landessteuerbetrages gleichkommt. Der Landtag wählte eine Deutschlands   an dem Goldwährungs- Prinzip eine inter Lueger's ein Echlag gegen die Selbständigkeit der Gemeinde- A 11 3 weisungen aus Dresden   bezw. aus Sachsen  nationale Regelung der Währungsfrage ausgeschlossen ist verwaltung ist!- die Initiative zu derjenigen Einigung der in betracht Die Wirren in der Türkei  . Nach den neuesten gegen 1526 Personen verfügt. Dabei wurde nach polizeilicher kommenden Regierungen zu ergreifen, welche Lord Balfour   Meldungen aus dem Osten hat der Großvezier den Provinz- Auslaffung von der Ausweisungsbefugniß in vorsichtiger Hand­mit Recht als Vorbedingung einer Währungskonferenz be- behörden eine Instruktion ertheilt, allen Konsuln die Ein- habung des betreffenden Gesetzes, theilweise unter Abweichung zeichnete. Danach würde zunächst eine Einladung holung von Informationen über die Vorgänge zu erleichtern, von früherer Auffassung desselben, erst nach jedesmaliger forg­Deutschlands an Frankreich   und die Vereinigten Staaten bamit die Berichte der Konsuln mit den offiziellen Berichten fältiger Prüfung und Abwägung aller einschlagenden Verhält= von Amerika   zu ergehen haben zu einer Vorkonferenz, übereinstimmen. Bu berichten haben die Konsuln allerdings im Interesse der öffentlichen Sicherheit und nisse und nur dann Gebrauch gemacht, wenn die Ausweisung welche das Programm für die Währungskonferenz fest noch recht vieles, denn in allen Theilen Kleinasiens   sind be 3. des Staats wobles unbedingt erforderlich stellt; nur wenn diese drei Mächte sich über ein solches wieder Unruhen vorgekommen. Das Kriegsministerium in fchien." Im Jahre 1898 betrug denn auch die Zahl der Aus Programm einigen, soll die Währungskonferenz berufen Konstantinopel   entfaltet eine rege Thätigkeit; wie das gewiesenen noch viel mehr, nämlich 2197. Das Staatswohl, in werden. Der Ausschuß beschließt, an den Herrn Reichs- Reuter'sche Bureau" meldet, veröffentlichen die Blätter eine deffen Interesse die Ausweisungen so unbedingt erforderlich waren, kanzler, den Bundesrath und den Reichstag   Betitionen zu richten, in denen ein sofortiges Vorgehen Deutschlands   im offizielle Mittheilung über die Einberufung einer Anzahl bringt die vielen Fälle in Erinnerung, in denen böhmische Sinne der Vorschläge des Grafen Mirbach gefordert wird." von Truppen, um die Ruhe in den Theilen von Anatolien  , Arbeiter ausgewiesen wurden, die in ihren Gewerkschaften oder -Die deutschen   Bimetallisten scheinen also noch immer die in welchen die Unruhen stattgefunden haben, wieder herzu- Fachvereinen einmal den Mund aufthaten, um von Werbefferung Die deutschen   Bimetallisten scheinen also noch immer die stellen, und über die Anordnung der nothwendigen Ber  - ihrer Lage zu reden. etwas lauen Erklärungen der Regierungsvertreter sich zu haltungsmaßregeln für die Zivil- und Militärbehörden der Das Ergebnis der Wahl zum Reichstag ihren Gunsten auszulegen; in Wahrheit aber haben sie vor­läufig gar keine Aussicht, mit ihren Plänen durchzudringen, Provinzen. Allerdings soll die Aufbringung der nöthigen Geldim 12. württembergischen Wahlkreise ist folgendes: Aug st und selbst wenn die deutsche Regierung sich nochmals, hat der Sultan   befohlen, daß alle Muselmanen oder mitgetheilt. mittel einige Schwierigkeiten machen; nichtsdestoweniger( D. Bolfsp.) 5823, Gröber( 3.) 2718, Kloß( Soz.) 236, zersplittert Daß Augst   gewählt war, hatten wir bereits nach den trüben Brüsseler Erfahrungen, auf das zweifel- Christen, welche durch die Unruhen in Kleinasien   der baste Experiment der Einberufung einer internationalen Existenzmittel beraubt wurden, auf Staatskosten verpflegt Schulzeitung"" einen interessanten Beitrag. In dem babiſchen Wangskonferenz einlassen würde, so würde das die oder untergebracht werden sollen; entsprechende Weisungen My 3um, groben Unfug" liefert die Neue Badische gelegenheit schwerlich im Sinne der Bimetallisten wesentlich seien bereits an die Lokalbehörden ergangen. Der gute Dorf 23 yht hat ein Lehrer ein Strafmandat über 2 M. oder Wille ist auch hier immerhin anerkennenswerth, wird aber theilen des Unterrichts im Schulzimmer durch Brüllen die 1 Tag Haft wegen groben Unfugs bekommen, weil er bei Gr­den bedaueruswerthen Opfern der Mißwirthschaft sehr öffentliche Ordnung gestört hat." wenig nißen.-

fordern.

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Deutsches Reich.

Zur Mundtodtmachung der freireligiösen Lehrer. Kampf für Ordnung, Sitte und Religion hat be tanntlich auch zu einer Maßregelung der Lehrer der Ber liner freireligiösen Gemeinde Veranlassung gegeben. Gegen einen derselben, den Dr. Bruno Wille  , hat das Konferenz zur Revision der Arbeiter Provinzial Schulkollegium die Sache so weit getrieben, versicherungs- Gesetze. Ueber die Thätigkeit der Konferenz über ihn aus eigener Machtvollkommenheit eine Strafe von zur Revision der Arbeiterversicherungs- Gesetze, die vom 4. bis zunächst 1000 m. oder 50 Tage Haft zu verhängen. Da 9. November im Reichsamte des Junern tagte, giebt jetzt der Wille die Strafe nicht bezahlen konnte, wurde er thatsächlich eichs- Anzeiger" einen ausführlichen Bericht, um die" theils in seinem Wohnort Friedrichshagen   am 9. November in Haft ungenauen, theils geradezu unrichtigen" Nachrichten aus den als gefeßt. Er hat nunmehr eine Beschwerde gegen dieses Ver­fahren beim Staatsministerium eingelegt, in der er zu folgenden Feststellungen kommt:

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110 Stimmen.

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Ver=

Münchest, 14. November.( Eigener Bericht.). Der Landtag beschäftigte sich heute mit dem( bereits mitgetheilten) Antrag Lu( fons.) betr. Bekämpfung der Auswüchse" im Handel und Gewerbe. Der Antragsteller begründete seinen Antrag objektiv und verwunderlicherweise ohne antisemitische Beigaben. Luh wünscht eine Menderung des Artikel 7 des Gewerbesteuer­Gesetzes dahingehend, daß Ginkommen bis zu 8000 r. mit 2/2 pet., über 14 000 mit 4 pet., mehr als 15 000 mit 5, 6 und mehr Prozent besteuert würden. Den Waarenhäusern müßten für Betriebsanlagen mindestens 25-30 pet. auferlegt werden. vertrauliche bezeichneten Sigungen zu berichtigen. Den Mitgliedern der Konferenz waren danach drei Vor- Allen diesbezüglichen Auswüchsen müßte durch eine unverschämte lagen gemacht; erstens ein umfassender aber unverbindlicher Besteuerung" begegnet werden. Es gelte die Rettung des Mittel­Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Invaliditäts- und standes vor dem internationalen Großtapital. Der Finanzminister 1. Bei meinen früheren Religionsübungen, nach Art des Altersversicherungs- Gesetzes, welcher im Reichsamt des Innern v. Riedel steht den Luz'schen Anträgen, deren Tendenz, den Konfirmandenunterrichts, handelt es sich nicht um einen Unter- unter Berücksichtigung der Vorschläge ausgearbeitet war, die auf Mittelstand und fleinen Gewerbestand zu schüßen er als höchst richt, welcher Fächer des Schulunterrichts ersetzt. Mithin bedarf dessen Veranlassung das Reichs- Versicherungsamt nach eingehender lobenswerth findet, sympathisch gegenüber. Weniger der formellen ich dafür keiner Erlaubniß von Seiten der Schulbehörde, und Berathung mit Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten Fassung der Anträge. Um etwas Positives zu erzielen, fei das Verbot des Provinzial- Schulkollegiums ist hinfällig. 2. Sollte formulirt hatte. eine grundlegende Reform des Gewerbesteuer- Gesetzes jedoch meine frühere Thätigkeit einen Ersatz für ein Fach des In diesem Entwurfe waren die grundlegenden Bestimmungen nöthig. Die Regierung habe eine solche vorbereitet und Schulunterrichts bieten, so dürfte mir die Unterrichtserlaubniß des Gesetzes beibehalten, aber Erleichterungen und Vereinfachungen werde sie dem Landtage bald vorlegen. In dem Entwurfe werde nicht vorenthalten werden, da mir weder die wissenschaft- vorgeschlagen. Weiter waren mitgetheilt die von dem Vor- den Wünschen Lug' Rechnung getragen, besonders sei eine be­liche noch sittliche Fähigkeit hierfür abgesprochen werden kann. sitzenden der Versicherungsanstalt Berlin  , Dr. Freund, aus. trächtliche progressive Ertragssteuer vorgesehen. Vor einem 3. Doch selbst wenn das Gegentheil meiner Ausführungen gearbeiteten Grundsatze für eine Vereinfachung in der Organi allzuschroffen Eingreifen in den loyalen"( reellen) Großbetrieb zutreffend und das Provinzial Schulkollegium außerdem be fation der Arbeiterversicherung", welche auf eine Vereinfachung warne er, das gehe über die Aufgaben der Steuergesetzgebung, rechtigt wäre, mir die Erlaubniß vorzuenthalten, so würde der Kranken- mit der Invaliditäts- und Altersversicherung ab- schädige den Nationalwohlstand. Im Kampfe gegen die Un­jedenfalls wegen meiner legten Thätigkeit, die nicht unterrichtlich zielen. Und drittens trat der Präsident des Reichs- Weisicherungs- ersättlichkeit gewisser Großunternehmer und der von Luß gezeichneten verfuhr, sondern sich lediglich auf öffentliche Erbaungsvorträge amts Dr. Bödiker mit formulirten Vorschlägen zur Vereinfachung Auswüchse, wozu auch noch die bei den Abzahlungsgeschäften und für Erwachsene wie für Kinder beschränkte, ein Eingreifen des der Arbeiterversicherung" hervor. Güterzertrümmerungs- Geschäften täme, stehe er auf der Seite Provinzial- Schulfollegiums auf grund der Unterrichtsgesehe nicht Die Konferenz beschränkte sich darauf, vorerst nur die in der des Mittelstandes. Die darauf sich entspinnende Debatte, in der statthaft sein. Aber sogar für den Fall, daß die Verbote des Regierungsvorlage empfohlenen Vereinfachungen zu berathen und die Kleinen" des Zentrums wie einige Liberal- Freisinnige" zu Provinzial- Schulkollegiums durch die bestehende Gesetzgebung fich zwar die Beseitigung des Begriffs eines dem Stalenderjahre nicht Worte kamen, entbehrte jeglicher großen Gesichtspunkte. Es rechtfertigen ließen, so erscheint es dennoch in hohem Grade zweifel- entsprechenden Beitragsjahres und damit die Abrundung der herrschte hüben wie drüben volle Einigkeit und anscheinend die haft, ob dem Provinzial- Schulfollegium Zwangsbefugnisse zustehen, Wartezeit; die Zulassung von Marken für größere Beiträume Ueberzeugung, daß man mit den Palliativen des Herrn Luzz wie sie in den über mich verhängten Strafen in Anspruch genommen( Appoints); die Beseitigung der Zusatzmarks hei freiwilliger Ver- wirklich den Mittelstand und die Kleinkrämer vor der groß­werden. Es wird zugestanden, daß zwar die Abtheilung für sicherung; die Aufhebung des Grundsatzes, daß Beitragsmarken bei fapitalistischen Konkurrenz zu schüßen vermöge. Die Debatte wird Kirchen und Schulsachen bei der Bezirks regierung weil jeder Lohnzahlung verwendet werden müssen; Erleichterungen bei der morgen fortgefeßt. Von unseren Freunden ist Grillen diese Abtheilung unter den Begriff der Regierung" fällt die Entrichtung von Beiträgen insbesondere für unständige Arbeiter; berger zum Wort gemeldet, der wohl etwas Leben in die 3wangsbefugniffe aus§ 48 der Verordnung vom 26. Dezbr. 1808 thunliche Beseitigung aller besonderen Bescheinigungen über schleppende Unterhaltung bringen wird. für sich in Anspruch nehmen kann. Diese Zwangsbefugniß ist geleistete Arbeitszeit; Anlegung von Sammelkarten bei den Entschädigung für unschuldig aber nach dem Inhalt der angezogenen Verordnung nur Bersicherungsanstalten, um die langjährige Aufbewahrung urtheilte in Bayern  . Die bayerische Staatsregierung ver den Bezirksregierungen eingeräumt worden, nicht den der Einzelkarten eutbehrlich zu machen; Bereinfachung der langt vom Landtag für die nächste Finanzperiode einen Kredit Provinzialverwaltungen, zu denen das Provinzial- Bestimmungen für die Uebergangszeit; Beschleunigung des von 2500 M. für Entschädigung unschuldig Ver. Schulkollegium gehört. Analogien hierfür finden sich auch Verfahrens bei Bewilligung von Renten durch Fortfall der urtheilter und von 5000 M. für die Vergütigung der Aus­in der neueren Verwaltungs- Gesetzgebung; vergl. Landesverwal- obligatorischen Anhörung von Vertrauensmännern und lagen freigesprochener Angefchuldigter. tungs- Gesetz vom 1. August 1883, wonach Zwangsbefugnisse nur des obligatorischen Gutachtens der unteren Verwaltungs- Sie hat im Jahre 1892 2100 M. und im Jahre 1893 nur den Behörden vom Regierungs- Präsidenten abwärts( Bezirks, behörde; weitere Ausgestaltung der vorbeugenden Krankenpflege; 395 M für die Entschädigung unschuldig Verurtheilter veraus­Kreis-, Gemeindebehörden), nicht aber den Oberpräsidenten und der Fortfall des besonderen Reservefonds bei den Versicherungs- gabt. Dagegen wurde als Vergütung für Auslagen frei­Ministern( Provinzialverwaltungen und Zentralbehörden) zu anstalten und in theilweisem Zusammenhange hiermit eine gesprochener Angefchuldigter im Jahre 1892 die Summe von stehen. Allerdings wird zugestanden, daß in Berlin   das Herabsetzung der Beiträge; die Vereinfachung und anderweite 3970 M. und im Jahre 1893 sogar von 7191 M. aufgewandt.- Brovinzial- Schulkollegium an stelle der Regierungsabtheilung Gestaltung des Vertheilungsverfahrens unter thunlichster Aus­für Kirchen- und Schulsachen getreten ist. Aber mangels gleichung der aus den örtlichen Verhältnissen sich ergebenden einer positiven gesetzlichen Vorschrift kann nicht ohne weiteres Ungleichheiten; die Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse des angenommen werden, daß auch die Zwangsbefugnisse der Reichs- Versicherungsamts u. a. Vorgängen bei den neuerlichen Verhandlungen über die Nicht­Regierungsabtheilung auf das Provinzial- Schulkollegium dadurch Bei der für den 6. Tag zurückgesetzten Berathung über den bestätigung Lueger's hat nun doch der Ausschuß des Abgeordneten­übertragen worden sind. Am Sonnabend, 9. November, hat Böditer'schen Entwurf wurde dann das Markensystem", das hauses auf Anregung des Grafen Hohenwart beschlossen, die Eins mich das Provinzial- Schulkollegium durch den Amtsvorsteher zu nach den Vorschlägen der Regierung beibehalten werden soll, fegung eines Ehrenrathes vorzuschlagen zum Zwecke der parla Friedrichshagen   verhaften und im hiesigen Polizeigefängnisse einer prinzipiellen Prüfung unterzogen, die aber vorläufig ohne mentarischen Bensur bei schweren Verlegungen der Würde des unterbringen lassen. Ich bitte, das Provinzial- Schul follegium ein flares Ergebniß blieb, obschon die Mehrheit der Konferenz Hauses. Die Einsetzung dieses Ehrenrathes ist nur eine höfliche hochgeneigtest anweisen zu wollen, die gegen mich unter Straf ersichtlich für Beibehaltung des Systems war. Umschreibung dafür, daß die Abgeordneten sich selbst einen Maul androhung erlaffenen Verfügungen zurückzunehmen und die weitere Die Bödifer'schen Vorschläge wurden ziemlich all torb schaffen nach berühmtem Muster. Bollstreckung der Haftstrafe zu inhibiren." gemein abgelehnt und auch die Freund'schen Pläne, die die Durchführung der Krankenversicherung  Wie auch diese erstaunliche Sache ausgehen mag, fie hebung der örtlichen Krankenkassen den Invaliditäts- und unter Auf­Zürich, 18. November.( Eig. Bericht.) Die Verwerfung der hat den Nutzen, die Augen der Deffentlichkeit darauf zu Altersversicherungsanstalten übertragen und besondere Arbeiter- Militärvorlage hat bereits eine gute praktische Wirkung gehabt. lenken, daß es in Preußen noch administrative Straf- versicherungsämter als gemeinsame lokale Hilfsbehörden für alle Der Oberst Ulrich Wille  , Waffenchef der Kavallerie, der befugnisse der Verwaltungsbehörden giebt, durch die ganz zweige der Arbeiterversicherung schaffen wollen, begegneten dem als tüchtiger Difizier gilt, aber auch eine an Gertsch gemahnende nach russischem Muster Leute einfach in Geld-, respektive Einwande, daß sie zu sehr auf großstädtische Verhältnisse zu Schneidigkeit befigt, hatte sich nach der Verwerfung der Militär­Haftstrafe genommen werden können, ohne daß den Gemaß geschnitten seien, den Verhältnissen im Lande aber nicht genügend vorlage beeilt, schon am nächsten Tage im Berner Bund" seine regelten dagegen eine Berufung an gerichtliche Entscheidung Rechnung trügen. Meinung darüber kund zu thun. Er hatte u. a. geschrieben: Nur zusteht. Nicht einmal Gründe braucht so ein Provinzial Reformvorschläge noch nicht als genügend ausgereift zu bunden mit dem unerbittlichen Verlangen strenger, allseitiger, Im allgemeinen wurde hervorgehoben, daß die vorliegenden durch Heranbildung ihrer Aufgabe gewachsener Vorgesetzten, vera Schulkollegium zu geben. Es verfügt und der Unter­than, der sich unbequem gemacht hat durch seine Lehr- betrachten seien, sondern daß man neue und eingehendere Durch militärischer Pflichterfüllung, unweigerlicher Unterordnung unter arbeitungen der Materie fordern müsse. Es handelt sich die militärischen Oberen und die Vorschriften und durch die thätigkeit, hat zu zahlen oder zu sitzen. Und das in einem also jetzt im wesentlichen um die Frage, ob es sich empfiehlt, die Forderung der Ertragung wirklicher Strapazen tönnen Staate, der mit dem Verfassungsgrundsatze prunkt: Die Revisionsarbeit so lange auszusetzen, bis sich ein einwandsfreier die berufenen Führer und Erzieher bei den Friedens­Wissenschaft und ihre Lehre ist frei! Weg für eine Zusammenlegung verschiedener Versicherungsziveige übungen unsere Mitizen zum Verständniß des furchtbaren oder für andere grundlegende Abänderungen der Arbeiter- Ver- Ernstes der Sache bringen. Diese schneidige Sprache stieß auch Badeni's   Erklärung zur Nichtbestätigung Lueger's. ficherungs- Gesetzgebung gefunden haben wird, oder ob nicht vorbei der bürgerlichen Presse auf Widerspruch. Ein demokratisches Im österreichischen Budgetausschusse führte der Minister behaltlich späterer weitergehender Maßnahmen zunächst mit einer Blatt bemerkte dazu: Uns scheint, Herr Wille wolle den Bogen präsident Graf Badeni   bei dem Kapitel Ministerium des Revision der Einzelgeseze unter Aufrechterhaltung ihrer grund- allzu straff spannen. In diesem Sinne darf das Volksvotum Juuern" aus, die Regierung sei feine parlamentarische, legenden Bestimmungen fortzufahren sein wird. vom 3. November jedenfalls nicht aufgefaßt werden." Nun wird aber eine konstitutionelle. Er werde die Nichtbestätigung Herrn Dr. Jastrow war, wie die National in der Presse mitgetheilt, daß der Chef des eidgen. Militär­der Lueger's verantworten. Er habe s. 3. dem Hause erklärt, Beitung" zur näheren Aufklärung mittheilen kann, nach seiner departements, Bundesrath Frey, inmittelbar nach Don der Kundgebung des schneidigen daß er für die Begründung, weshalb Lueger zur Verurtheilung nahe gelegt worden, ein Entschuldigungsschreiben Oberst diesem seine entschiedene Mißbilligung darüber Bestätigung nicht vorgeschlagen wurde, dem Kaiser ver- an den Minister v. Berlepsch zu richten, dessen Mitwirkung bei antwortlich sei; für die Thatsache der nicht erfolgten Bes der durch die preußische Steuerreform bedingten Aufhebung der ausgesprochen und daß er ferner den bereits gemachten auf Beförderung stätigung sei der Ministerpräsident dem Hause verantwort- Bergwertsabgabe er mit der Thatsache in Verbindung gebracht wieder zurückgezogen hat. Das ist eine empfindliche Strafe und lich, jedoch nicht verpflichtet, Gründe mitte, daß der Minister mit der Tochter eines großen Bergwerks: wird wohl manchen anderen Offizier in der Bethätigung der besizers vermählt ist. Daß Herr Jastrow auf diese Zumuthung Schneidigkeit etwas vorsichtiger machen. zutheilen. Dessen ungeachtet habe die Regierung den nicht eingegangen ist, finden wir sehr natürlich. Hause die Gründe bekannt gegeben. Was die Grübe Der Gendarm Münter, der früher in Herne  , Mittheilungen machen über die seit Wochen geführte Unter­für die Auflösung des Wiener   Gemeinderaths anbelange, zuletzt in Weitmar   ftationirt war und aus dem Effener Meineids fuchung gegen Major Gertsch ant Gotthard, Die so seien diese diese sehr einfache. Die Regierung sei prozeß wider Schröder u. Gen. sowie aus verschiedenen Preß durch Beschwerden der beiden nieder- und oberwaldnerischen unzweifelhaft berechtigt, den Gemeinderath in dem Momente prozessen bekannt ist, ist vom 1. Dezember ab als Korpsschreiber Kontonsregierungen veranlaßt wurde. Die Untersuchung ist noch aufzulösen, in welchem sie die Ueberzeugung gewonnen habe, zum Gendarmeriekorps in Berlin   berufen. Damit ist eine Auf nicht abgeschlossen, scheint aber nach den erwähnten Mittheilungen daß er seine eigentliche Aufgabe nicht erfüllen könne. Die befferung des Gehalts verbunden, die dem verdienten Manne bisher in ernster und ausgedehnter Weise geführt worden zu sein.

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Desterreich. Der Maultorb im Reichsrathe.

Schweiz  .

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