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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 269.

Sonnabend, den 16. November 1895.

12. Jahrg.

Majestätsbeleidigungs- Projek Würde des Angeklagten, sagte er, gestattet mir nur, wenige Partei, sondern auch eine noch höhere Stelle gemeint war, und

gegen Liebknecht.

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Am 14. d. Mts. stand unser Genosse Liebknecht vor der ersten Straftammer des Landgerichts Breslau , um sich gegen die bekannte Majestätsbeleidigungs- Anklage zu verantworten, die ihm die Rede zugezogen hat, mit welcher er den Breslauer Parteitag eröffnete. Gegenüber dem Vorwärts" hatte der Vor­fizende des Gerichtshofes ein ehemaliger Breslauer Staats­anwalt, Landgerichts Direktor Lindenberg, schon kurz vor Beginn der Verhandlung seine Beurtheilung der Presse in ein etwas eigenthümliches Licht dadurch gesetzt, daß er den zwei Berichterstattern des Vorwärts" trotz ihres Gesuches nicht ge­stattete, in demjenigen Raume Platz zu nehmen, der den Ver­tretern der bürgerlichen Presse eingeräumt ist. Er verwies sie anstatt dessen in den Zuhörerraum, wo ihnen fein Tisch zur Ver­fügung stand und sogar nichts, was als Pult hätte benutt werden können.

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anwalt Freudenthal, das Wort: Die Absicht und die stehen konnte, daß mit dem zweiten Sage nicht blos irgend eine Worte zu dem Antrage des Staatsanwalts, daß im vorliegenden daß derselbe einen Hinweis auf die Rede des Kaisers vom Falle eine Gefängnißstrafe am Plage ist und es auch geboten sei, 2. September bildete. Das Gericht nahm an, daß der Angeklagte dem Angeklagten das Reichstagsmandat abzuerkennen. Der Staats- nicht die Absicht gehabt habe, eine Majestätsbeleidigung zu be anwalt hat außer acht gelassen, daß selbst, wenn eine Majestäts- gehen, und daß er seine Worte sehr vorsichtig gewählt habe, um beleidigung vorläge, diese zu einer Zeit gefallen ist, in welcher eine Mäjestätsbeleidigung zu vermeiden, aber er habe mit der die Gemüther aller politischen Parteien infolge der Rede Möglichkeit rechnen müssen, daß seine Worte als Majestäts­des Kaisers am Sedanfeste ungemein erregt gewesen beleidigung aufgefaßt werden könnten und würden. Und das sind. Hier wäre es geboten, im Falle der Schuld auf Festungs- Gericht nahm ferner an, daß unter der Zuhörerschaft sich haft, welche das Etrafgesetzbuch für die Majestätsbeleidigungen Bersonen genug befanden, die grade nach dem Vorangegangenen mit im Auge hat, zu erkennen. Von einem Verluste des Reichs- annehmen mußten, daß der zweite Saz bezogen werden würde tagsmandats fann gar keine Rede sein. Aber die inkriminirte nicht blos auf den Beleidiger, sondern auch speziell auf den Stelle in der Rede des Angeklagten enthält keine strafbare Hand- jenigen, an dessen Pronunciamento der ganze Passus an lung. Auffallend ist es zunächst, daß der Staatsanwalt den Boden der knüpfte. Daß der Angeklagte das direkt gewollt habe, sei nicht Anklageschrist vollständig verlassen hat. Während in dieser den nachgewiesen, aber es sei nachgewiesen, daß er die Worte Worten des Angeklagten die Deutung gegeben ist, daß andere, zwei deutig gewählt habe und sich wohl bewußt war, daß nämlich die bürgerlichen Parteien, die Sozialdemokratie be- die Zuhörerschaft den Eindruck haben konnte, diese Worte leidigen und der Kaiser nur der Schützer der Beleidiger sei, faßt seien auf den Kaiser gemünzt. Deshalb sei der Angeklagte der jetzt der Staatsanwalt zunächst die Sachlage dahin auf, daß der Beleidigung schuldig. Bei Abwägung der Strafe sei Angeklagte den Kaifer als den Beleidiger hinstellt. in betracht gezogen worden einerseits sein hohes Alter und der Umstand, daß er das Delikt habe vermeiden wollen, andererseits aber seine vielen Vorstrafen und die Rolle, die er in der Partei spiele und die Wichtigkeit, die seinen Worten als einem beabsichtigten Gegen Pronunciamento der Partei beigemessen werden mußte. Deshalb laute das Urtheil- wie schon telegraphisch mitgeiheilt wurde auf nur vier Monate Gefängniß.

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Lokales.

welche gewillt find, am Sonntag, den 17. d., von morgens 7 Uhr an im Achtung, Charlottenburg ! Parteigenossen und Genofsinnen, feine Pflicht, damit une bei der am Montag stattfindenden sich im Lokale Bismarckstr. 74 bei Leder zu melden. Thue jeder Stadtverordnetenwahl der Sieg zutheil werde. Auch wollen diejenigen, welche am Montag bei der Wahl der Partei zur Ver­ügung stehen wollen, sich in dem genannten Lokale melden. Der Abtheilungsführer: Wilh. Schulze, Goethestr. 49.

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Die Rigdorfer Parteigenossen werden darauf hingewiesen, daß das Stiftungsfest des sozialdemokratischen Vereins Vor­wärts" heute, Sonnabend in den Viktoriasälen stattfindet." Man wolle das Inserat in heutiger Nummer beachten.

Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Keil, während die Bertheidigung des Angeklagten Rechtsanwalt Freudenthal Die Anklage ist damit in ein falsches Geleise gerathen und aus Berlin übernommen hatte. Ausschluß der Oeffentlichkeit, die zwar vorzüglich dadurch, weil der Staatsanwalt betont, daß der von verschiedenen Seiten erwartet worden war, fand nicht statt. Lieb- Kaiser bei seiner Sedanrede preußische Zustände im fnecht hatte am 6. Oktober nach dem Hinweise darauf, daß vor kurzem Auge gehabt hat und in seiner Eigenschaft als preußischer erst die von der Regierung im Reichstage eingebrachte Umsturz- König getroffen sei. Es wird dabei vollkommen übersehen, daß der porlage jämmerlich gescheitert sei, des weiteren ausgeführt: Aber Kaiser am Sedantage mit seinen Worten fich an das deutsche jetzt hat eine neue Bewegung angefangen: unter dem Schuße Volt gewendet hat und somit seine Eigenschaft als preußischer der. Staatsmacht beleidigt man die Sozialdemokratie, Souverän gar nicht in betracht kommen kann. In seiner unter dem Schutze der.... Staatsmacht und mit Hilfe der Stellung als deutscher Kaiser sei er nicht Repräsentant der Staatsmacht hat man unferer Partei den Fehdehandschuh zum eigentlichen Souveränität, wie dies Fürst Bismarck selbst bei Kampf auf Leben und Tod hingeworfen. Was die Beleidigungen Berathung der deutschen Verfassung ausgesprochen hat, sondern unferer Partei anbetrifft, so stehen wir so hoch, daß. In die Souveränität findet ihre Vertretung im Bundesrathe. Nun diesen und den darauf folgenden Worten, in denen Lieb- suchte der Staatsanwalt auseinander zu setzen, daß der Sinn der 2. Wahlbezirk beim Flugblattvertheilen zu helfen, werden ersucht, knecht die der Sozialdemokratie zugefügten Beleidigungen Rede des Angeklagten ausspreche:" Der Kaiser selbst sei derjenige, au fennzeichnen versucht und zurückgewiesen hatte, glaubte der der die Sozialdemokratie beleidigt hat." Staatsanwalt Beleidigungen des Kaisers nachweifen zu können. Der Wortlaut spricht aber gegen diese Auffassung. Der Staats­Liebknecht erklärte zunächst auf die Frage des Gerichts- anwalt kommt in feiner Schlußfolgerung zu der Annahme, daß die vorsitzenden, er habe allerdings an jene Rede des Kaisers beim neue Bewegung gegen die Sozialdemokratie mit der Sedanrede des Diner der Garde- Offiziere gedacht, in in welcher derselbe Kaifers beginnt. Diese Schlußfolgerung ist aber eine irrthümliche, unter deutlichem Hinweis auf Sozialdemokraten von einer denn die Bewegung beginnt nicht mit der genannten Rede, Rotte verworfener Menschen sprach. Aber er habe sondern jene wurde nur durch diese veranlaßt. Wären die nur sagen wollen, und in der That, wenn man seine Worte des Kaisers am Sendantage erfolglos verklungen, Worte unparteiisch beurtheile, auch nichts weiter gesagt, so würde teine neue Bewegung inaugurirt sein eine solche als daß die neue Bewegung wider die Sozialdemokratie sich hätte nicht begonnen so daß die Rede des Kaisers nicht der an diese Kundgebung des Kaisers angeschlossen und sich Beginn, sondern die Veranlassung der Bewegung gewesen ist. unter den Schuß dieser kaiserlichen Rundgebung gestellt habe. Es ist demnach ganz klar, daß der Angeklagte mit der in­Zeitungen der verschiedensten Parteien, besonders fonservative friminirten Aeußerung nicht den Kaiser als den Beleidiger hin­und nationalliberale Blätter, an ihrer Spitze die Schlesische gestellt hat, sondern daß er sich damit gegen die Mitglieder Beitung", hätten mun Polizei und Gerichte gegen die Sozial- der bürgerlichen Parteien gewandt hat, die durch ihre Stribenten, demokratie zu heben sich bemüht und zwar in Ausdrücken, wie Parteiführer und sonstige Helfer über die Sozialdemokratie in der fie alle Sozialdemokraten aufs ärgste hätten empören müssen. Presse, in den Versammlungen 2c. hergefallen find. Die Person Wenn wir Sozialdemokraten uns gegen diese Beleidigungen des Kaisers bleibt hier vollständig außerhalb des Spieles. mit Der Staatsanwalt hatte den Worten des Angeklagten wehren wollten, so geriethen wir immer in die Gefahr, daß unsere Aeußerungen als Majestätsbeleidigungen aufgefaßt würden. eventuell die Bedeutung gegeben, daß seitens dritter Personen Diesen unerhörten Zustand zu kennzeichnen, sei sein Bestreben die Sozialdemokratie als solche beleidigt und diese Beleidiger gewesen. Sich so scharf als möglich gegen die Beleidigungen der seitens des Kaisers bei Ausübung strafbarer Handlungen geschützt gegnerischen Parteien und Preffe zu wenden, das sei sein werden. gutes Recht und auch seine Pflicht. Wir Sozialdemokraten Hatte der Staatsanwalt übersehen, daß strafbare Be Tageszeitung" und andere an der Erhaltung der göttlichen Welt­wären doch ehrlose Wichte, wenn wir uns solche Angriffe ge- leidigungen gegen die Sozialdemokratie als Partei rechtlich über- ordnung intereffirte Organe machen ihrem begreiflichen Merger fallen ließen. Wir sind keine Hunde, die sich tuschen, wenn haupt nicht möglich sind, daß demnach ein Schuß für über die achtunggebietende Stimmenzunahme, welche die Berliner man nach ihnen schlägt. Die Aeußerungen des Kaisers strafbare Handlungen garnicht in Frage kommen konnte? Sozialdemokratie trotz des Dreitlassen- Wahlsystems am vorigen selbst seien aber jeder Kritik entrückt. Nach sozialdemokratischer Wenn von Beleidigungen gegen die Partei in vorliegendem Freitag errungen, jetzt dadurch Luft, daß sie unseren Partei­Weltanschauung sei das Persönliche in der Politik überhaupt nur alle gesprochen ist, so hat das Wort Beleidigung nur die Be- genoffen Singer als den Heerführer von 11 Budikern und ein untergeordnetes Moment. Deshalb habe er an eine deutung, daß infolge der Angriffe eine Verlegung der politischen 3 Expedienten des Vorwärts" hinstellen. Beleidigung des Raisers gar nicht gedacht und auch gar Gefühle der Anhänger der Sozialdemokratie vorliegt, und in Es ist mertmürdig, wie erfindungsarm doch die Vertreter nicht denken können. Er habe vielmehr seine Worte so gewählt, dieser Aeußerung ist etwas Strafbares nicht gegeben. Gin Regent einer absterbenden Weltanschauung selbst in den Schmähungen daß seiner Ansicht nach der Vorwurf, er habe den Kaiser treffen wird kraft feiner Souveränität strafbare Handlungen nicht be- und Vorwürfen sind, mit denen sie die Vorkämpfer der auf­wollen, völlig ausgeschloffen gewesen sei. Dabei habe er jedoch gehen, aber wie er efsen, trinken oder komponiren fann, ftrebenden, neuen Ideen zu schmähen und zu besudeln suchen. auch nicht den aktiven Schutz des Kaisers im Auge ge- fo fann cr Sollte man denken, daß die respettable Reihe der Ver auch die Gefühle eines anderen verletzen. habt, sondern nur den passiven Schutz, den diese feigen Wenn ein Regent sich mit der Bildhauerei oder Mufit dächtigungen, der namentlich in diesen Tagen wieder die Sozial Angreifer in der kaiserlichen Kundgebung zu finden beschäftigt und in diesen Künsten praktisch thätig ist, ohne die demokratie ausgesetzt ist, schon auf das schäßenswerthe Alter von geglaubt. Wenn 3. B. gesagt wird, daß der Dieb unter dem Grundgesetze der Kunst zu erfüllen, so verletzt er bei anderen mindestens anderthalb Jahrtausenden zurückblicken kann? Schuße der Nacht stiehlt, so sei doch damit nicht gefagt, daß die möglicherweise ästhetische Gefühle- aber eine Kritit, die sich Nacht dem Dieb attiven Schutz gewährt, sondern, daß der Dieb mißbilligend über diese künstlerische Thätigkeit ausspricht, fann die Dunkelheit der Nacht und die dadurch gefchaffene Sachlage in wohl an sich verletzen, sie braucht aber nicht beleidigend zu sein. feinem Diebsinteresse benußt und mißbraucht. Und ebenso baben unsere Gegner die durch die kaiserliche Kundgebung geschaffene Sachlage benutzt und mißbraucht, um in vermeintlicher Sicher heit uns, die wehrlos geglaubten, zu verleumden und mit Roth zu bewerfen.

An Schmähungen aller möglichen Art haben es die berufenen Kämpen für Ordnung und Sitte im Streite gegen die Mächte des Umsturzes niemals fehlen lassen, und je nach der Gelegenheit löst eine bestimmte Sorte von Schlagwörtern und Verdächtigungen eine vorläufig ausgenutzte ab. Aber die alten Vorwürfe kehren wieder. So wird jetzt gegen die Sozialdemo fratie, unbeschadet des Gegeifers, das jetzt im hohen politischen Kampf weithin hörbar ist, ganz unter der Hand wieder dem alten Vorwurf hausiren gegangen, daß zu viele Gastwirthe von unferer Partei mit Ehren­verordnetenwahlen geben den Anlaß dazu, diesen Laden­stellen bedacht bedacht werden. Die jett vollzogenen Stadt verordnetenwahlen geben den Anlaß dazu, diesen Laden­hüter wieder ans Licht zu fördern. Germania "," Deutsche

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Vor und liegen David Friedrich Strauß , Kleine Schriften". der Band, in dem sich die interessante Studie über Raiser Julian, den Romantiker auf dem Throne der Bäfaren findet. Auf Seite 189 des Buches lesen wir:

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den die Galiläer

Wenn im vorliegenden Falle vom Angeklagten betont ist, daß die Angriffe der sogen. Ordnungsparteien für die Sozial Als Altes und Neues nun, als Positives und demokratie beleidigend und verlegend gewesen sind, und daß die beziehungsweise Negatives, wie jetzt Christenthum und freier Ordnungsparteien ihren Schuß beim Kaiser gefunden, so liegt darin umanismus standen sich zu Julian's Beit Heidenthum und nichts, was die Ehre des Kaisers angreift, denn im politischen Rampie Christenthum gegenüber. Dem Julian erschienen die Christen, Der Staatsanwalt hielt diesen Ausführungen gegen ist es ganz natürlich, daß die Gefühle einer Partei von den An- weil sie die Götter Griechenlands und Noms, Egyptens und über, die auf alle Hörer einen tiefen Eindruck gemacht hatten, in hängern der anderen nicht beachtet und verletzt werden, und wenn Syriens nicht anerkannten, gerade ebenso als Gottlose und einer wohl vorbereiteten Rede die Anklage in ihrem vollen Um der einen politischen Partei vom Staatsoberhaupt in diesem Atheisten, wie den jetzigen Romantikern diejenigen, welche fange aufrecht. Es feien zwei Deutungen möglich. Einmal, daß Kampf Schuß gewährt wird, so liegt in der Behauptung dieses dem Glauben an den christlichen Gott und Gottmenschen ents unter dem Ausdrucke höchste Staatsmacht der Kaiser gemeint und Umstandes nichts, woraus geschlossen werden kann, daß eine agt haben. Ebenso verächtlich sprach er von dem todten Juden, als verehren, er direkt durch die Behauptung beleidigt sei, daß er in seiner Kränkung der Ehre des Oberhauptes beabsichtigt ist. jegt von jener Eigenschaft als preußischer König die Bewegung gegen die Aber der Angeklagte hat ja auch gar nicht von einem Seite über den Versuch gesprochen wird, fortan allen Eozialdemokratie begonnen habe. Wenn man dieser scharfen aktiven Echuhe gesprochen, der den sogenannten Ordnungs. geistigen und sittlichen Bedarf des Menschen lediglich Auffassungsweise aber nicht zustimmen will, so müsse es doch parteien gewährt worden ist. Der Sinn seiner Worte geht nur aus der Erkenntniß seines eigenen Wesens zu schöpfen. Daß die Christen auch als eine Majestätsbeleidigung erkannt werden, wenn jemand dahin, daß die sogenannten Ordnungsparteien sich unter den Schild sich weigerten, den Göttern oder fage, daß der Kaiser seinen Schutz zur Deckung von Beleidigungen des Kaisers gestellt haben und den Schutz des Kaisers mißbrauchen auch nur ihrem Gott Opfer zu bringen, war ihm nicht minder irgend welcher Personen oder Parteien mißbrauchen lasse, wenn zu Angriffen gegen die Sozialdemokratie. Greifen infolge dessen befreundlich und anstößig, als es jetzt gefunden wird, daß wir ihm auch nicht von vornherein die Absicht, dadurch Ehrverletzungen die Anhänger der letzteren, die in diesem Kampfe behindert sind, wollen. Daß aus dieser neuen Gottlosigkeit etwas für Leben von Abendmahl und Kirchenbesuch nichts mehr wissen zu decken, zugeschrieben werde. Bei der Rede Liebknecht's sei zur Abwehr ihrerseits, so wird das als ein Angriff gegen die und Sitte Erfprießliches hervorgehen könne, war ihm ebenso also bie Majestätsbeleidigung unter allen Umständen Person des Raisers angesehen. festgestellt und zweifellos, daß er das gewußt und gewollt habe. Daß der Angeklagte nur den passiven Schuß gemeint hat, istundenkbar, als es den Anhängern des Alten unter uns Auch habe er nach seiner Kenntniß des Bildungsgrades der flar zum Ausdruck gebracht, indem der Angeklagte selbst einmal geläufig ist, von den staats- und sittenverderblichen Lehren der Delegirten annehmen müssen, daß nicht alle fähig waren, bei fagte: unter dem Echutze der höchsten Staatsmacht", während neuen Philofophenschule zu sprechen. Mit nicht geringerem der Neuheit des Deutung der Nede die vom Angeklagten dargelegten feinen Unter- er da, wo er den aktiven Schutz im Auge hat: von der Hilfe Selbstgefühl endlich wurde von gestern datirenden Christenthums das scheidungen zu treffen, trotzdem habe er es gewagt, folche zweis der Organe der Staatsmacht" spricht. Nun suchte der Staats­ehrwürdige Alter der väterlichen Religion deutige Worte in die Welt zu schleudern. Die Folge davon sei anwalt seine Klage noch damit zu halten, daß er behauptete, die als entgegengehalten, heut zweifellos gewesen, daß ein Theil der Zuhörer die Aeußerungen Worte des Angeklagten hätten von den Mitgliedern der Ber- utage dem achtzehnhundertjährigen Bestande des auf den Souverän bezog. Der Angeklagte habe also den dolus fammlung, in der sie gesprochen sind, misverstanden und ersteren im Gegensatz zu der Weisheit des Tages gesprochen eventualis der Beleidigung gehabt und müsse nun die Folgen als auf die Person des Kaisers gemünzt angesehen werden tragen. Alle diese Vorwürfe des Kaisers gegen die Feinde der gott­Für die Bemessung des Strafmaßes fäme nun die können. Sie feien auch in dieser Weise zu beurtheilen. vollen Weltordnung von dazumal, die übrigens nach heutigen langjährige Erfahrung und die rednerische Gewandtheit Für Mißverständnisse kann aber der Angeklagte nicht verant: Begriffen in einem außerordentlich gefitteten Tone gehalten find, des Angeklagten in betracht, welche ihm geftattet, die wortlich gemacht werden und damit ist die Freisprechung ge- finden sich in den von Strauß zitirten Werken Julian's; so die Ausdrucksweise genau so zu wählen, wie er es wolle boten, die ich hiermit beantrage. und genau das zu sagen, was er fagen beab Es folgt nun die Vertheidigungsrede Liebknecht's , die wir Stelle, an der das Christenthum feiner lagen Lebensa grundsäße wegen eine Religion für Schantwirthe, sichtigt. Zugleich müsse die hervorragende Stellung des An- morgen mittheilen werden. getlagten in seiner Partei und im politischen Leben berücksichtigt Nach mehr als anderthalbstündiger Berathung lautete der Zöllner, Tänzer und ähnliches Gelichter genannt wird. werden, die von seinen Parteigenossen allseitig anerkannte Beschluß des Gerichtshofes dahin, daß in den beiden Eine frappante Aehnlichkeit mit dem Kampf von heute! Autorität desselben und die Zuhörerschaft, vor der er geredet ersten der inkriminirten Sätze in völliger Uebereinstimmung mit einem verzweiflungsvollen Ausruf über den Sieg der neuen Von dem damaligen Zäsar wird vermeldet, daß er mit habe, und die ihm alles aufs Wort zu glauben gewohnt sei. den Ausführungen des Angeklagten eine Majestätsbeleidigung Weltanschauung gestorben sei. Die Weltgeschichte bereitet heute, heit des Parteitages der Sozialdemokratie in seiner Hauptrede nicht ausgedrückt wird, daß die höchste Staatsmacht absichtlich liche Triumphe vor, als sie einst das Christenthum über die Desgleichen sei nicht außer acht zu lassen, daß er bei Gelegen- nicht gefunden worden und nicht vorhanden sei, weil in ihnen Weltanschauung gestorben sei. Die Weltgeschichte bereitet heute, an der Schwelle einer neuen Zeit, dem Sozialismus ähn= diese Beleidigungen ausgestoßen habe, von welchen er ja wissen und wiffentlich den Beleidigern der Sozialdemokratie ihren Schuß antike Welt davongetragen hat. mußte und bei denen ihn sogar unzweifelhaft die Absicht be- angedeihen lasse. Daß der Partei unter dem Schutz der obersten feelt habe, sie gewissermaßen der ganzen Welt hörbar Staatsmacht und mit Hilfe der Staatsmacht der Fehdehandschuh der Vertheidiger einer absterbenden Ordnung der Dinge zu spielen, zu machen. Das sei ein unwürdiges Beginnen des Angeklagten hingeworfen worden sei, beziehe sich sicherlich auf den Kaiser, sei aber gewesen. Deshalb müffe die königl. Staatsanwaltschaft gegen insofern nicht beleidigend, als hier nur das Anerbieten eines ihn 1 Jahr Gefängniß und Aberkennung des Rechtes beantragen, ritterlichen Kampfes gekennzeichnet iverde. Zweifellos beleidigend als Reichstags- Abgeordneter das deutsche Volk zu vertreten. In aber sei ein Ausdruck in dem zweiten Saz. Das Gericht sei anbetracht der hohen Strafe müsse jedoch auch noch der Antrag der Ansicht, daß weil die ganze Kundgebung des Angeklagten Von Herrn Theodor v. Wächter erhalten wir eine 8 u auf sofortigen Strafvollzug hinzugefügt werden. sich direkt an ein Publikum wandte, das vorher die Kundgebung schrift, in der er bestätigt, aus der sozialdemokratischen Partei Nach diesen allseitig peinliches Erstaunen erregenden Aus. des Kaisers gehört batte und diese im sozialdemokratischen Sinne ausgeschieden zu sein. Dann fährt er fort: In der Versamme führungen des Staatsanwalts nahm der Vertheidiger, Rechts- auffaßte ein zweifel bei dem Publikum nicht darüber be rang selbst erklärte ich auf das bestimmteste, daß ich nach wie

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von

wird." So Strauß.

Die Bedauernswerthen, welche jetzt verdammt sind, die Rolle haben aus der Geschichte nichts gelernt; selbst ihre Schimpf- und Schmähreden sind die alten ge

blieben.