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Finanzfönige und Bankbeamte.

54 M. Wochenlohn nach zehnjähriger Dienstzeit.

Die Entlohnung der Bankbeamten weist seit der Inflation einen, Taten für die Angestellten hin, auf die Sportklubs, Gesangvereine fozialen Tiefstand auf, der nicht mehr überboten werden kann. Das und andere schöne Dinge. Sie haben es auch verstanden, einen Teil ist den Generaldirektoren der Berliner   Großbanten auch sehr gut ihrer Beamten damit immer noch ans Gängelband zu bekommen. bekannt, sonst hätten meder Herr Jakob Goldschmidt   von der Der klardenkende Bantbeamte aber muß wissen, daß die einzige Darmstädter Bant noch Herr Ostar Wassermann von der Macht, die ihm einen entsprechenden Anteil von den Konjunktur­Deutschen Bant so eingehend zu den Anfragen eines Angestellten gewinnen der Banken verschafft, die Organisation ist, deren vertreters auf der Generalversammlung Stellung genommen. Nur Kraft auf der Aktivität der Masse der Angestellten beruht. nützen die schönen Worte über den Pflichteifer und die Dienstfreudig­feit der Angestellten der Bankbeamtenschaft herzlich wenig, fie wollen endlich einmal von ihrer Direktion Taten sehen, um aus ihrer uner­träglichen Notlage herauszufommen.

Die Bankdirektoren fonnten die Tatsache nicht bestreiten, daß ein dreißigjähriger Bankbeamter der Tarifklasse II nach 3ehn­jähriger Dienstzeit als Wochenlohn 54,10 m. nach Hause bringt, und wenn er verheiratet ist 58 M. Hat sich ein Beamter in die dritte Tarifklasse herausgearbeitet, so bringt er als verheirateter Mann das fürstliche Gehalt von 72 M. pro Woche nach Hause. Nun erklärte Herr Wassermann zwar, daß die Direktion ein volles Herz ( aber leere Hände! Red. d. ,, A.") und großes Verständnis für die Angestellten häffe, fügte aber in einem Anflug von Selbsterfenntnis hinzu, daß

,, Bankdirektoren gerade kein Muster von Altruismus"

-mas auf gut deutsch   Menschenfreundlichkeit heißt wären. Eine Bant sei nur für die Wirtschaft, die Aktionäre und die Angestellten da, die Verwaltung fönne man angesichts der riesigen allgemeinen Ausgaben ganz aus dem Spiele lassen.

Hier übergeht Herr Wassermann aus verständlichen Gründen eine Frage, die wir doch etwas näher besehen wollen. Die Deutsche Bank zahlte ihrem Aufsichtsrat für 1927 eine Tantieme von 677 000 Mart, die Darmstädter Bank 480 000 Mart. Ganz niedrig gegriffen werden außerdem die zwölf leitenden Dis rettoren bei beiden Banten   ein Jahreseinkommen von fünf Mil­lionen Mart beziehen. Das ist die gleiche Summe, die 2000 ver­heiratete Bankbeamte der Tarifklasse II in einem Jahre beziehen. Ins scheint demnach eine Großbant doch zu sehr für die Verwaltung da zu sein.

Wenn Herr Goldschmidt erklärte, daß eine nominelle Lohn­erhöhung feine Stärtung des Konjums, sondern eine Reduzierung der Kauftraft im Lande und Rückkehr zur Inflation bedeuté, so ist dies eine für einen Bankdirektor höchst eigenartige Auffassung.

Auf den reellen Friedenslohn von 1913 umgerechnet, verdient der dreißigjährige verheiratete Beamte nämlich nur 36 Mart die Woche.

Will Herr Goldschmidt, der den Leistungslohn predigt, der Deffenis lichkeit etwa einreden, daß ein Bankbeamter 1913 für 36 Marf auch nur annähernd das gleiche geleistet hätte, was er heute bei dem gleichen Real einkommen leiſtet?

Kleine Briefmarkenautomaten.

Eine 15 Rpf. Briefmarke

Die Reichspost beabsichtigt, kleine Briefmarkenautomaten ein­Nun weisen die Großbanken besonders gern auf ihre sozialen zuführen, die neben den Briefkästen aufgehängt werden können.

,, Du sollst den Feiertag heiligen."

Was der Reichswirtschaftsrat darunter versteht.

Zu den ersten Maßnahmen der sozialdemokratischen Volks. beauftragten gehörte die Durchführung der Sonntags­ruhe im Handelsgewerve. Seit Jahren führen die Unternehmer einen hartnädigen Kampf um die Beseitigung dieser wichtigen fozialpolitischen Errungenschaft. Sie wurden dabei unterstützt von den reaktionären Länderregierungen in Bayern   und Württemberg  , die in weitem Umfange die Sonntagsruhe auf dem Berwaltungs­mege außer Kraft setzten. Das geschah mit Hilfe der in der Gewerbe­ordnung vorgesehenen Ausnahmen für das Bedürfnisgewerbe, darunter ist z. B. der Handel mit Milch, Roheis, Zeitungen zu ver­stehen. Das gesamte Handelsgewerbe wurde einfach als Bedürfnisgewerbe erflärt. Eine offenfundige Gesetzesbeugung.

Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hatte zur Beseitigung dieser Mißstände einen Gesetzesentwurf eingebracht, der gleich­zeitig die vollständige Sonntagsruhe vorsah. Die Wirt­schaftliche Vereinigung dagegen hatte ein Gefeßentwurf vorgeschlagen, der die völlige Beseitigung der Sonntagsruhe verlangte. Den Aufassungen der Unternehmer trug bereits in weitem Umfange die Regierungsvorlage über das Arbeitsschutzgesetz Rechnung. Der Reichswirtschaftsrat hat bei seiner Beratung dieses Gesezentwurfes auch hier zum Teil erhebliche Verschlechterungen vorgeschlagen. Hunderttausenden Arbeitnehmern des Handelsgewerbes soll die Sonntagsruhe in großem Umfange genommen werden. In Gemeinden bis zu 30 000 Einwohnern soll dem gesamten Handels­gewerbe gestattet werden, Arbeitnehmer an 14 Sonntagen bis zu 2 Stunden zu beschäftigen, wenn der Verkauf infolge schwieriger Berkehrsverhältnisse zur Versorgung der landwirtschaftlichen Be­völkerung notwendig ist. An vier weiteren Sonn- und Festtagen fann für alle Gemeinden eine Beschäftigung sogar bis zu sechs Stunden zugelassen werden. So stellt sich der Reichswirtschaftsrat die Heiligung des Feiertags vor.

Es ist ganz sicher, daß von diesem Ausnahmerecht in allen Ge­meinden bis zu 30 000 Einwohnern Gebrauch gemacht wird; es ist ebenso sicher, daß die Unternehmer in den größeren Ge­meinden das gleiche Recht für sich fordern werden. Die Verhand lungen in den Länderparlamenten und die Auslassungen der inter­essierten Handelskammern zeigen das mit aller wünschensmerten Klarheit.

Der Beschluß des Reichswirtschaftsrats ist deshalb eine Kampfansage an die gesamten Arbeitnehmer des Handelsgewerbes. Wie einer Berhöhnung der Arbeitnehmer flingt es, wenn es außerdem in diesem Gutachten heißt, daß im Falle der Sonntagsarbeit die sich ergebende Wochenarbeitszeit 65 Stunden nicht überschreiten darf, wenn von den zuletzt genannten vier Aus­nahmesonntagen Gebrauch gemacht wird. So soll der Achtstunden­tag im Handelsgemerbe aussehen. Die Arbeiter und Angestellten merden bei der Wahl die Antwort darauf geben.

Wetterbericht der öffentlichen Wetterdienststelle Berlin   und Um­gegend( Nachdr. verb.) Stärker bemölft, aber noch feine Nieder­schläge, im ganzen etwas fühler. Für Deutschland  : Im Südosten heiter, troden und warm, im übrigen Reiche, namentlich im Nord­often, etwas fühler. In Ostpreußen   auch leichte Niederschläge.

Verantwortlich für die Redaktion: Engen Brager, Berlin  : Anzeigen: Th. Glode, Berlin  . Berlag: Vorwärts Beriag G. m. b. H.. Berlin  . Drud: Vorwärts Buch. druckerei und Berlagsanstalt Paul Ginger& Co., Berlin   GW 68, Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage.

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