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Ein Schandfleck verschwindet.

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Das Gebäude des ehemaligen Kolonialmuseums in Alt- sprünglichen Plan, auf dem Gelände ein repräsentatives Hochhaus

Moabit 1 , gegenüber dem Lehrter Bahnhof , das seit langer Zeit infolge seiner Baufälligkeit einen Schandfleck jener Gegend bildete, foll jetzt endlich verschwinden. Die Reichsbahn­gesellschaft, die Eigentümerin des Bauwerks ist, hat bereits einem Abbruchunternehmen den Auftrag zur Niederlegung gegeben.

Für die Reichsbahn ist zu diesem Entschluß nicht nur die schlechte Beschaffenheit des Gebäudes ausschlaggebend gewesen, sonder: auch die Tatsache, daß sich die Unterhaltungskosten nicht mehr rentierten. Das Gebäude ließ sich in der letzten Zeit über­haupt nicht mehr vermieten, und auch die beiden Gastwirtschaften, die dort noch Räume innehatten, brachten nur einen geringen Miet­zins ein. Mit den Abbruchsarbeiten foll bereits in allernächster Zeit begonnen werden. Für die Gegend des Lehrter Bahnhofs wird allerdings, was die städtebauliche Gestaltung betrifft, auch mit dein Berschwinden des ehemaligen Kolonialmuseums nicht allzuviel gebessert werden. Die Reichsbah: werwaltung hat nämlich den ur­

Die Autorität muß gewahrt werden.

Der Betriebsleiter lehnt jeden Vergleich ab.

Im Betriebe von Siemens u. Halste soll ein Former, ber 19 Jahre bei der Firma beschäftigt war, den Ober­meifter bei einer Auseinandersetzung wegen Richtanrechnung von Ausschußarbeit beleidigt haben. Der Former wurde deshalb entlassen, aber das Arbeitsgericht hat die Entlassung als Angeredffertigt erflärt und die Firma verurteilt, den Former weiterzubeschäftigen oder ihm 1498 m. zu zahlen.

Die Firma legte Berufung ein. Vor dem Landesar beitsgericht wurde folgendes festgestellt: Bei der Auseinander segung wegen des Ausschusses standen dem Former der Obermeister und der Betriebsleiter gegenüber. Auf die mehrmalige Behaup tung des Obermeisters, der Former habe zu fpät Einipruch gegen die Richtanrechnung des Ausschusses er­hoben, antwortete der Former: Wenn Sie bei dieser Be­hauptung bleiben, dann lügen Sie." Darauf erklärte der Be­triebsleiter den Former als entlassen und forderte ihn auf, den Be­trieb sofort zu verlassen.

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für Hotelzwecke zu errichten, wieder fallen lassen, und das Terrain foll in das Betriebsgelände des Lehrter Bahnhofs mit einbezogen werden. Der anwachsende Berkehr hat nämlich zur Folge gehabt, daß die bisherigen Abstellgleise usw. nicht mehr den Anforderungen entsprechen, und deshalb soll eine Ausdehnung des Eisenbahngelän­des des Lehrter Bahnhofs bis an die Straße Alt- Moabit heran erfolgen. Das neue Gleisgelände soll allerdings mit einer Mauer umfriedet werden, damit das Stadtbild nicht allzusehr durch die neuen Anlagen beeinträchtigt wird. Es ist aber kaum anzunehmen, daß eine Mauer um das neue Betriebsgelände das Aussehen der Gegend sehr verschönern wird, und vom städtebaulichen Standpunkt wäre es sicherlich begrüßenswerter gewesen, wenn der solange der nachläffigte Plaz vor dem Lehrter Bahnhof durch die Errichtung eines Hochhauses ein modernes Gepräge bekommen hätte. Nach den Entschlüssen der Reichsbahndirektion Berlin ist aber mit der Durch führung eines solchen Projektes in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.

Angabe des Formers stellte der Obermeister und namentlich der Betriebsleiter die unwahrscheinliche Behauptung auf, der Former habe die Worte: Dann lügen Sie ohne den einschränkenden Borderfaz dem Obermeister gang unvermittelt so laut ins Gesicht geschrien, daß es durch die Glaswände der Meisterbude hindurch die ganze Werkstatt habe hören können.

bemährt habe, zu entlassen. Aber ungehörig sei die Aeußerung bes Formres. Deshalb habe das Gericht die in erster Instanz fest gesetztte Entschädigung auf 1200 m. herabgelegt. Nun hat also der autoritätswütige, Betriebsleiter seinen Willen und die Firma hat zu zahlen.

Völkische Maßregelung.

Buchdruckeraussperrung bei der Deutschen Zeitung".

Obwohl bei Beendigung der Lohnbewegung der Buchdruder Maßregelungen nicht erfolgen follten, ist bei der völkischen Deutschen 3eitung" noch immer ein Teil des Personals ausgesperrt. Diese Maßnahme richtet sich sogar gegen Mitglieder des christlichen Gutenbergbundes, der an der Lohnbewegung beteiligt war. Die Geschäftsleitung hat die Rün­digungen nicht zurüdgenommen, trotzdem das Personal zu den Bedingungen des Schiedsspruches meiterarbeiten wollte. Der Betrieb wird mit Unorganisierten aufrechterhalten. Vom Gutenbergbund sind vor dem Haufe der Deutschen Zeitung" Posten aufgestellt, die durch Plakate auf die Maßregelungen hin­meifen. Die Geschäftsleitung dagegen verkündet in fetten Lettern, daß im Betrieb nicht gestreift" wird.

Nach der Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches ging die Zurüdnahme der Kündigungen und die Weiterführung der Arbeit in allen Berliner Druckereien reibungslos vor sich. Nur die ,, Deutsche Zeitung" glaubte diftatorische Maßnahmen er­greifen zu müffen und Maßregelungen vorzunehmen. Diese echt volfische Handlungsweise läßt die Arbeiterfeindlich­teit der völkischen" Sippschaft mit aller Deutlichkeit erkennen.

Lehrlingszüchterei bei den Schornsteinfegern" teilt uns der Zentralinnungsverband der Schornsteinfegermeister Zu der Notiz mit dieser Ueberschrift in Nr. 147 des Abend" des Deutschen Reiches berichtigend mit, daß die mehr bildliche Wen­dung, die Meister... tönnen... soviel Lehrlinge halten wie ſie wollen", nicht zutreffe.

Daß diese Wendung nicht wörtlich zu nehmen war, ging aus der Angabe hervor, daß das preußische Handelsministerium bereits eine einschränkende Verfügung für das Lehrlings. halten im Schornsteinfegergewerbe erlassen" hat. Die Organi ſation der Gesellen ist jedoch der Auffassung, daß trotzdem die Zahl der Anwärter auf Rehrbezirte infolge der Lehrlingswirtschaft größer sei denn je.

die Verfügung des preußischen Handelsministers vom 20. Februar Erst nachdem unsere Notiz erschienen war, wurde bekannt, daß 1919, wonach fein Bezirksschornsteinfegermeister mehr als einen Lehrling halten darf, am 31. März 1928 ablief, ab 1. April 1928 bis zum 31. März 1931 ver­längert wurde.

Wenn aber jeder Meister von der Erlaubnis, einen Lehrling zu halten, Gebrauch mache, dann führe dies trotzdem zu einer Uebersehung des Gewerbes mit Arbeitskräften, die nicht oder doch nur erst spät zum Selbständigwerden, d. h. zu einem eigenen Kehrbezirk kommen fönnen. Es kommt hier ganz auf das Ber­freiwerdenden Meister stellen steht. hältnis an, in welchem die Anzahl der Lehrlinge zur Zahl der Die Gesellen behaupten, daß dieses Verhältnis nicht normal ist.

Sterbetafel der Groß- Berliner Partei Organisation

8. Abt. Genoffe Otto Döring, eines unserer treuesten und aktivsten Mitglieder, ist verstorben. Ehre seinem Andenken. Die Berbrennung findet Sonnabend, 17 Uhr, Krematorium Wilmersdorf , statt. Um recht zahlreiche Beteiligung wird gebeten. Der Borstand.

( Schluß des redaktionellen Zeils.)

Der Vorsitzende des Gerichts riet zu einem Bergleich, der gestalt, daß der Former um Entschuldigung bitte und dann wieder eingestellt werde. Doch der Betriebsleiter erflärte, dadurch würde seine Autorität geschädigt werden. Rachdem der Former den Klageweg beschritten habe, sei jeder Ber­gleich ausgeschlossen. Der Vorsitzende bemerkte, wenn die Firma auch in dieser Instanz verurteilt werden sollte, dann würde die Autorität des Betriebsleiters doch mehr geschädigt werden als durchschmarit+6, ist crichienen und den Kunden des altbewährten Hauses fic einen Friedensschluß. Doch der Betriebsleiter wollte nichts von Frieden wissen. Eine Berurteilung auf Kosten der Firma war ihm lieber als ein Bergleich.

Das Gericht folgte dem Urteil der ersten Instanz darin, daß es in den Worten des Formers, denen eine lebhafte Auseinander. sezung vorangegangen war, eine die Entlassung berechtigende grobe Beleidigung nicht erblicken fonnte. Es liege tein | Anlaß vor, einen Arbeiter, der sich seit vielen Jahren im Betriebe

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zu der auf Sonntag, dem 15. April d. J., vormittags

10 Uhr, nach den Sophiensälen, N 54. Sophienstraße 17/18 ( Nähe Hackescher Markt), einberufenen

Mitglieder- Versammlung.

Tagesordnung:

1. Geschäfts- und Kassenbericht des Verwaltungsstellen­vorstandes.

2. Wahl von Verwaltungsstellenvorstandsmitgliedern.

3. Wahl von zwei Revisoren.

4. Verschiedenes.

Der Zutritt kann nur Mitgliedern gestattet werden, die

den Beitrag auf März d. Js. bereits entrichteten und die

gültige Mitgliedskarte vorzeigen.

Der Vorstand der Verwaltungsstelle Groß- Berlin III.

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