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die Länder aufgefordert hat, den Rotfronttämpferhund zu verbieten. Lezteren Antrag begründet Genoffe Rosenfeld mit dem Hin meis darauf, daß der Minister verpflichtet sei, dem Ausschuß den Sachverhalt zu unterbreiten, der ihn veranlaßt habe, das Verbot herbeizuführen.

Blum fämpft weiter!

Miniſter v. Keudell erwidert, daß er Bedenken habe, die Dent- Beschluß des Pariser Bezirksparteitages.- Mostaus Kampf gegen die Sozialisten

fchrift vorzulegen, da sein Material damit der Deffentlichkeit breitet würde, was er vermeiden möchte. Auf die Frage des Ge­noffen Hente,

ob der Minister die kompetenz des Reichstags bezweifle, äußerte Herr v. Keudell verneinend, fügte aber hinzu, daß das eine andere Frage fei, ob die Beschlüsse eine staatsrechtliche Verpflich tung in fich fchlössen.

V. Sch. 24. April.( Eigenbericht.)

Der sozialistische Bezirksparteitag des Seine. Departements hat um 7 Uhr abends begonnen. Der heutige Artikel der Humanité", durch den die Drohung wahrgemacht wird, die aussichtslosen tommunistischen Kandidaturen aufrecht zu er Die Abgeordneten Emminger( Banr. Bp.), Scholz( D. Bp.) und halten, hat ungeheure Empörung unter den Delegter. Schulk( D. Nat.) sprechen sich übereinstimmend darüber aus, daß der ten ausgelöst. Nur eine Minderheit unter Führung von Nur eine Minderheit unter Führung von lleberwachungsausschuß sich erst als Untersuchungsausschuß ton 3iromski tritt dennoch für die zurückziehung zugunsten ftituieren müffe, wenn er das Recht haben soll, die Borlegung des der Kommunisten in allen Fällen ein, wo diese mehr Stimmen er­Materials zu verlangen. Das Berbot des Innenministers falle in halten haben als die sozialistischen   Kandidaten. Einige Delegierte, die Egefutive des Innenministers, in die kein Parlament drein­reden dürfe. die am Montag abend noch in dem gleichen Sinne in ihren Ab Genosse Hildenbrand tritt diesen Ausführungen entgegen. Erteilungen gestimmt hatten, erklärten aber, daß nach dem Beschluß wies darauf hin, daß der Reichsminister des Innern nur ein Organ der Kommunisten eine neue Situation geschaffen fei, und der Reichsregierung sei. Wenn er unmittelbar vor den Wahlen daß gerade die besten und ältesten Genoffen eine Baroie augunsten solche Verfügungen erlasse, die als Eingriff in die Freiheit der Wahl der Kommunisten nicht mitmachen würden. Eine andere Richtung aufzufaffen feien, fo fchäbige er damit das Bolt und die tritt dafür ein, die aussichtslosen sozialistischen   Kandidaturen in Boltsvertretung.. Die Kompetenz des Ausschusses zur allen Fällen einfach zurückzuziehen, ohne eine Parole Stellungnahme sei zweifellos. Das habe bei der Schaffung der zugunsten der Kommunisten auszugeben. Andere wiederum wollen Reichsverfaffung der Abg. Heinze von der Deutschen Volkspartei  von Fall zu Fall entscheiden, je nachdem die Gefahr des anerkannt. Der Minister hätte sich nicht auf einen formellen Stand Sieges eines reaktionären Kandidaten vorliegt oder nicht. Von punkt stellen, sondern freiwillig Auskunft geben sollen. Sein Erlaz führe nur zu einer Verhetzung der Bevölkerung vor den Wahlen besonderer Bedeutung war eine Mitteilung des sozialistischen   Stadt­und mache nur böses Biut. Im Interesse des Bolles und eines verordneten und Mitgliedes des Parteivorstandes e Troquer, ruhigen Verlaufes der Wahlbemegung folder Minister lieber auf die er die er aus absolut ficherer fommunistischer Quelle erhalten habe. feine Berfügung verzichten. Jedenfalls müffe er fich gemärtig heißen, Danach sei die franzöfifche, fommunistische Parteileitung über den in daß er die Berantwortung für seine Maßnahme getragen habe.. Moskau   gefaßten Beschluß, die aussichtslosen kommunistischen   Kan Diese Maßnahme sei auch ein völliger Schlag ins Wasser, da didaturen aufrechtzuerhalten, sehr bestürzt gemesen. die Mitglieder des RFB. nach dessen Verbot genau dasselbe als Mitglieder der KPD.   fun tönnten.

Der Minister folle beweisen, daß er nicht deutschnationaler Bartei. minister, sondern Reichsminister sei und seine Verfügung zurüd­nehmen..

Minister v. Keudell erwidert, daß er sich in der Frage der Ber  fajfung den Abgeordneten Emminger, Scholz und Schulz nur an­schließen fönne.

Abg. Koch( Dem.) betont, das Recht des Ausschusses zu erklären, daß er mit der Verfügung des Minifters nicht einverstanden sei und die Rücknahme der Verfügung zu fordern. Der Ausschuß habe auch das Recht, Auskunft zu verlangen.

2bg. Schulfe( 3) betont ebenfalls das Recht des Ausschusses, Kritik an den Handlungen des Ministers zu üben. Borauslegung für die Kritik lei, daß wir erfahren, was zu dem Ersuchen des Ministers Veranlassung gegeben habe. Der Innenminister könne die Interlagen dem Ausschuß geben, auf Grund deren das Verbot aus­gesprochen sei.

Genosse Dr. Rosenfeld, weist an Hand der Verfassung nach, daß Fer leberwachungsausschuß das Recht habe, untersuchungs handlungen vorzunehmen, und in diesem Rahmen die Denk­schrift des Ministers zu fordern. Der Ausschuß jei auch berechtigt, oegen das Berbot Stellung zu nehmen, da die Verfügung des Ministers etwas pöllig Neues in der Geschichte der deutschen   Re­nublik darstelle. Noch niemals habe ein Reichsminister solche Er­fuchen an die Länder gerichtet. Man steile sich vor, daß etwa ein fozialdemokratischer Minister ein solches Berbot für Bayern   aus:

gesprochen hätte. Es entbehre nicht der Komit, daß gerade diese Regierung, in welcher der föderalistische Gedante fo start ver treten lei und die Deutschnationalen so ausschlaggebend feien, mit diefer bisher unbekannten Schärfe gegen die Länder vorgingen, nicht nur gegen ein Land, sondern gegen sämtliche Länder. Da fet es nicht erstaunlich, daß von 18 Ländern sich 16 auflehnten. Auch das sait new in der Geschichte der deutschen Republik. Bie porsichtig ist men fonft, wie fühlt man vor, wie verhandelt man, ehe man von Reichswegen Berfügungen für ein Land trifft! Mehr Rücksicht nimmt Jogar der preußische Innenminister bei seinen Oberpräsidenten. Eigentümlich fei, daß Bonern. das sonst immer so besonders start für seine Eigenstaatlichkeit fämpfe, jezt mit dem Vorgehen des Reichsministers einverstanden sei. Das Borgehen des Innenministers müsse so scharf fritisiert werden, als das Reichsgericht bereits früher das Verbot der Dortmunder   Ortsgruppe des RFB. auf­gehoben habe. Der Ausschuß müffe gegen den Minister Stellung nehmen, da, er den§ 17 des Republitschutzgesezes entgegen dieser Enti heidung angewandt habe. Es sei amüsant, daß gerade Herr v. Reudell, der die Souveränität" der Länder verkündete menn ouch gegen die richtig ausgelegte Verfassung jetzt diese Souverä nität mißachtet, Wenn es ihm passe, schüße er die Souveränität vor, wenn es ihm nicht passe, trete er sie mit Fühen.

Unser Rebner zitiert die Deutschnationalen   Graf v. Westarp, Hergt, Graef  , Bazille, die sich früher selbst gegen die Zulässigkeit folcher Maßnahmen ausgesprochen haben, und er schloß mit der Auf­forderung, den Reichskanzler, deffen politische Richtlinien durch das RFB.- Verbot berührt wurden, aufzufordern, auf die Rücknahme biefes Berbotes hinzuwirken.

Abg. Thälmann( Romm.) fiebt in der Angelegenheit nicht nur, eine perfassungsrechtliche oder polizeiliche, sondern ein politische ngelegenheit. Weil es fich um teine polizeiliche Aktion hier handele, frage Jeine Bartet, ob der Justizminister hier in 2er tretung des Reichstanzlers anwesend sei oder nicht. Auch die Sozialdemokraten wollten hier nur ein politisches Geschäft machen. Der fast faschistische Bolizeisturm werde gegen die Rot­fronttämpfer wirtungslos fein. Das Reichskabinett müffe fich äußern, mie weit es und seine einzelnen Mitglieder zu diesem Ersuchen stehen. Keudells Verbot jei nicht der Rotfronttämpfer Tod.  ( Richtig! Es ist der größte Gefallen, der den Kommunisten erwielen werden tonnte! Red. d. B.)

· Schließlich öffnet Herr v. Keudell den Mund. Er beruft sich auf die reichsnerichtliche Rechtfperechung und insbesondere auf amei 11rteile vom Dezember 1927, in denen ausgesprochen sei, daß der RB, eine it a atsfeindliche Organisation fei. Es wäre vielleicht beffer gemefen, früher porzugehen, aber die Erörterungen hätten fo lange gedauert. Wenn man aber noch länger gewartet hätte, so hätte sich die Notwendigkeit des Verbotes nach den Wahlen in der Zeit ergeben, in der noch feine neue Regierung gebildet war und das wäre nicht zu verantworten gewesen.

Der Reichskanzler hat allerdings wiederholt lebhafte Bedenken dagegen geäußert, in diesem Zeitpunkt das Berbot zu erlassen.

Es handelt sich aber um eine Angelegenheit meines Ministeriums und nach pflichtgemäßem Ermessen mußte ich einschreiten. Der Bund ist eine Organisation von großem militärischen Wert(!!) mit. cinem revolutionären Ziel, bas bie führenden Herren des Bundes ganz offen proflamieren. Richtig ist, daß das Berbot besser früher ergengen wäre. Aber notwendig ist das Berbot, besonders, nachdem das Reichsgericht in zwei Urteilen die Staatsgefährlichkeit des Bun des ausgesprochen hat.

Abg. Emminger( Bayr. Bp.) weift darauf hin, daß der Aus schuß keine Möglichkeit habe, den Sachverhalt festzustellen. Das sei Sache des Gerichts, und es sei deshalb am besten, die ganze Sache zu vertagen und das Urteil des Staatsgerichtshofes abzuwarten.

Abg. Koch( Dem.) kritisiert das Borgehen des Innenministers. Man tänne nicht auf Grund von revolutionären Gefahren, die das Reichsgericht im Dezember feftgestellt habe, noch im April vorgehen. Auch die Bedenten anderer Minister hätten Herrn v. Keudell ab­halten sollen, das Verbot zu erlassen, das nur ein Agitations: mittel für die Kommunist en bilde.

Genosse Dr. Rosenfeld hebt hervor, daß der Reichstag noch vor feinem Auseinandergehen die Regierung aufgefordert habe, die durch die Reichsverfaffung gewährleistete.

Die kommunistische Parteileitung habe daher noch kurz vor den Wahlen versucht, Moskau   zur Zurücknahme dieses wohn­wißigen Ufas zu veranlassen. Zu diesem Zweck sei furze Zeit vor der Wahl der kommunistische Abgeordnete Renaud Jean nach Berlin   entsandt worden, um den auf der Rückreise nach Moskau   be. findlichen Volkskommissar Litwinom   für eine Zurüdnahme dieses Befehls zu gewinnen. Renaud- Jean habe in Berlin   dem bolschewi. ftischen Führer entgegengehalten, daß die französischen   Arbeiterfreise einen solchen Beschluß einfach nicht begreifen mürden, meil er

Versammlungs- und Redefreiheit allen politischen Parteien zu sichern.

Gegen diesen Beschluß verstoße das Verbot des Ministers. Gegen Bayern   scheine er nichts unternehmen zu wollen. Bayern   habe meder das Berbot ausgeführt, noch den Staatsgerichtshof angerufen, wirklich dulden? Gegenüber den vom Rotfrontkämpferbund drohen es handele also zweifellos gefezwidrig. Wolle der Minister das der achtzehn Länder habe ein Minister eine Gefahr gefehen. Hätten den Gefahren scheine der Minister zu ängstlich zu sein. In feinem alle deutsche Innenminister geschlafen, und nur Herr p. Keudell gewacht? Oder wachten die anderen, und nur Herr v. Kendell han. dele unter dem Einfluß beängstigender Träume? Die Zurüdziehung des Verbots sei eine unbedingte Notwendigkeit.

Regierung erfundigen werde, ob dieje mirklich fein Berbot erlassen Minister v. Keudell erwidert, daß er sich bei der bayerischen habe.( Buruf links: Fragen Sie doch den banerischen Bertreter, der

hier ift.)

Reichsfanglers zum Verbot erklärt Minister v. Seudell, daß er nähe Auf Befragen des Abg. Schulfe( 3) über die Stellung des mitglieder seien davon unterrichtet worden, daß die Attion gegen res nicht anführen fönne. Die in Berlin   anwesenden Kabinetts den Frontkämpferbund stattfinden würde. Ein Beschluß des Rabinetts sei nicht gefaßt worden.

des Verbotes hin. Reineswegs sei diese Maßnahme des Ministers Abg. Schulte( 3) meist auf den eminent politischen Charakter vor allem im jebigen Augenblid als besonders glücklich zu bezeich nen. Wenn das Reichsgericht schon Anfang Dezember Feststellungen rennen ließen, hätte man in einem früheren Zeitpunkt vorgehen gemacht hätte, die den staatsfeindlichen Charakter des Bundes er­follen, jest, unmittelbar vor den Wahlen sei das Verbot sehr be= dauerlich. Das Zentrum beantrage:

Ohne zu der Frage, ob die gesetzlichen und tatsäch lichen Voraussetzungen für das Vorgehen des Ministers gegeben waren, Stellung zu nehmen, hält der Ausschuß diese Maßnahme für im gegenwärtigen Augenblick nicht zweckmäßig.

Abg. Schulh( Dnat.) betont, daß es sich nicht um die Wahlfreiheit handele, die gefährdet werde, sondern um die Schlagfreiheit. Gegen den Terrorismus bei den Wahlen solle das Verbot einen Schuß schaffen. Der Antrag des Zentrums sei wohl dahin zu verstehen, daß fie das Verbot des Bundes vor den Wahlen mißbilligen, nach den Wahlen aber gutheißen. Die Deutschnationalen ständen dem Minister zur Seite und rechneten es ihm hoch an, daß er den Mut gehabt habe, den Bund zu verbieten.

Abg. Effer( 3.) widerspricht der Auslegung des Zentrumsan trages durch den Abg. Schulz. Der Antrag sei tiar, und man solle nichts in ihn hineininterpretieren.,

Minister v. Keudell erklärt, daß staatsrechtlich der Ausschuß nicht das Recht habe, Verwaltungsmaßnahmen eines Ministers, durch die die Rechte des Reichstages nicht verlegt worden seien, so zu behandeln, daß die Reichsregierung um Rüdnahme der Maßnahme ersucht werde.

Die Abstimmungen.

Bertagung der Entscheidung bis zur Beschlußfassung des Bei der Abstimmung wurde der Antrag Emminger auf Staatsgerichtshofs gegen die acht Stimmen der Deutschnationalen  , der Deutschen   und der Bayerischen Boltspartei abgelehnt. Der kommunistische Antrag auf Aufhebung des Ber bots des Frontkämpferbundes erhielt mir die acht Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten, der sozialbemotra tische Antrag auf Aufhebung des Berbots die neun Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten und des Demokraten. Gegen beide Anträge stimmten die zehn Vertreter der anderen Parteien. schrift wurde von allen bürgerlichen Barteien mit 11 gegen 8 Stim. Der sozialdemokratische Antrag auf Borlegung einer Dent­men abgelehnt.

Der Antrag des Zentrums, das Berbot für im gegenwärtigen Augenblid nicht zwedmäßig zu erklären, wurde mit Stimmen gleichheit abgelehnt, da

die beiden Kommunisten mit den Deutschnationalen, der Deutschen   und Bayerischen   Volkspartel gegen den Antrag stimmten. Er flet mit 10 gegen 10 Stimmen.

Der Braunschwelgische Landtag hat mit 26 Stimmen der Linken eine Vorlage des Staatsministeriums angenommen, monach der 1. Mai zum gefeglichen Feiertag erklärt wird.

Die litauische Gesandtschaft dementiert die Meldung von einer Berhaftung oder Ausweifung eines deutschen   Redakteurs aus dem Memelgebiet.

den Sieg der Reaktion herbeiführen müßte und er sich später an der Kommunistischen Partei politisch und agitatorisch furchtbar rächen würde. Dennoch habe Litwinom   faltblütig erklärt, dies gehe die Kommunistische Internationale   nichts an und die französische   Partei habe den Beschluß der Erefutive einfach auszuführen.

Le Troquer fügte hinzu, er befürchte fein Dementi und werde nötigenfalls den Namen seines fommunistischen Gemährsmannes mit­teilen. Für die Richtigkeit der Mitteilungen Le Troquers spricht jedenfalls die Tatsache, daß die Internationale Erefutipe der Kom­munisten ebenfalls vor einiger Zeit entgegen dem Wunsch der Kom­munistischen Partei Englands dieser aufgezwungen hat, 50 tom­munistische Splitterfandidaturen bei den fommenden eng­lischen Wahlen aufzustellen, nur um zu versuchen, die Führer der Arbeiterpartei zu Fall zu bringen.

Der Bezirksparteitag beschloß mit 2200 gegen 1800 Stimmen, alle sozialistischen Kandidaturen, soweit sie nicht aufrechterhalten werden, einfach zurückzuziehen aber nicht zugunsten der kommuniffen.

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Eine sehr lebhafte Debatte gab es über die kandidatur Blum, Die 20. Abteilung hatte einstimmig beschlossen, Blum weiter­fämpfen zu laffen. Die Genossen waren der Ueberzeugung, daß ein großer Teil der Genossen die Parole zugunsten des Kommunisten Ducrof aus Empörung nicht befolgen würden.

Der Bezirksparteitag hat mit erdrückender Mehrheit dem Be­fchluß der 20. 2bteilung Rechnung getragen und die kandidatur Blum aufrecht erhalten.

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Lille  , 24. April.  ( Eigenbericht.) Der Bezirksparteitag in Lille   hat befchloffen, sämtliche in der Minderheit gebliebenen Kandidaten zurückzuziehen zugunsten der Kommunisten.

Die Kommunisten hatten mährend des Wahlkampfes wieder­bolt erklärt, daß fie unterlegene Kandidaten zugunsten der So zialisten zurückziehen würden.

Roßbach sagt aus.

General v. Pawelez fennzeichnet ihn als Putschiften. Das nach außen hin wichtigste Ereignis der geftrigen Berhand­in der Beilage ausführlich berichten, ist die von General v. Bawelsz lungen im Stettiner Fememordprozeß, über den wir Mordes an Schmidt, in der ihn der Landbund als Organisator des aftenmäßig belegte Tatsache, daß Roßbach in der Zeit des " Selbstschußes" in Anspruch nahm, Pläne ausarbeitete, um über den Kopf der Reichswehr   hinweg in Pommern   zu putschen

Roßbach felbft hütet sich bei seiner Bernehmung, diesen Fall zubringen hat, ist täglich genug. Im Fall Schmidt habe Heines zu berühren. Was er zur Verteidigung des Systems Heines vor­zubringen hat, ist täglich genug. Im Fall Schmidt habe Heines zwar selbständig gehandelt und ihn erst nachträglich unterrichtet. aber die gemaltiame riebigung von Berrätern" dedie er durchaus. Er stützte sich dabei auf einen Befehl des Generals Butfiften app gefchlagen hatte, und auf den Befehl des pon Lettom aus jenen Tagen, als er sich auf die Seite des Landbundführers n. Bobungen. Der Oberstaatsanwalt eröffnete gung stehe. ihm daraufhin, daß er unter dem Berdacht der Begünsti

Ein vergessenes Verdienst. Randbemerkungen zu einem Doftorjubiläum.

Die bürgerliche Preffe feiert in marmempfundenen Artikeln das goldene Doktorjubiläum des Nationalötonomen Profeffors Ludwig Elster  . Leider wird bei der Aufzählung der mannigfachen Ber­dienste, die sich dieser Gelehrte erworben hat, eins vergessen. Elfter mar es, der 1898 in dem Disziplinarverfahren gegen unseren Ge offen Leo Arons   als Antläger fungierte und es durchsetzte, baß Arons wegen der Zugehörigkeit zur Sozialdemo fratischen Partei( etwas anderes fonnte ihm das preußische Kultusministerium nicht vorwerfen) seiner Stellung als Privatbozent der Physit an der Berliner   Unipersität enthoben wurde. Den Ruhm, die bürgerliche Wissenschaft von einem zwar in feinem Fach hochbedeutenden, aber politisch unbequemen Gelehrten gereinigt zu haben, sollte man bei so festlichem Anlaß dem Elster nicht vorent­halten. Als der Fall Arans" am 14. Mai 1898 im preußischen Herrenhause verhandelt wurde, sagte der damalige Kultusminister Bosse: Darüber wird fein 3meifel sein, daß es eine Ungehörig­feit ist, wenn ein Mann dieser Art( Er meinte Arons. Die Red.) an einer föniglich- preußischen Universität, auf einem föniglich preußischen Lehrstuhl mit staatlicher Autorität Vorlesun gen hält, wenn wir ihm die Jugend preisgeben, In einem manarchischen Staat ist das unmöglich."

Inzwischen sind dreißig Jahre vergangen und die königlich­preußische Universität" hat sich in eine Universität der preußischen Republik   verwandelt. An dieser Universität aber lehrt, und zwar nicht nur in einem politisch neutralen Fach, wie es die Phyfit ift, mit staatlicher Autorität eine ganze Anzahl Männer, die ihre manarchische Gesinnung feineswegs perhehlen, und denen trokdem die Jugend preisgegeben wird. In einem republikanischen Staat scheint, um mit Boffe zu fprechen, eine solche Ungehörigfeit leider nicht unmöglich zu sein.

Das Geheimnis des Falles Hölz. fammer in Halle( Saale)  , entsprechend dem Antrage der Staats Wie der amtliche Breußische Preffedienst mitteilt, hat die Straf anwaltschaft, durch Beschluß vom 23. April 1928 den Arbeiter Erich Friehe von der Anschuldigung des( gemeinschaftlich mit andern begangenen) Totschlags an dem Gutsbefizer Heß aus dem tat­sächlichen Grunde des mangelnden Beweises, außer Berfol gung gefeßt, weil die Angaben des Angeschuldigten Friehe, über feine Beteiligung an der Erschießung des Heß Durch die Bar­untersuchung in so vielen wesentlichen Buntten widerlegt worden feien, daß ein hinreichender Tatnerdacht nicht vorliege.

Ob die Ergebnisse der Borunterfuchung gegen Friehe für das Wiederaufnahmeverfahren in Der Straffache gegen Hölz, die zur Zuständigkeit des Reiches gehört, von Bedeutung sein tönnen, unterliegt nicht der Prüfung der preu­Bischen Justizbehörden.