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Nr. 19545. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Roßbach wollte putschen!

General v. Pawelsz schuldigt ihn an- Die Aussagen Roßbachs und Hauensteins

Steffin, 24. April.

Als im weiteren Verlauf der heutigen Berhandlung im Feme  mordprozeß v. Bodungen die Behauptung wiederholt, General v. Pawelsz habe zur Zeit des Bolenaufstandes in Oberschlesien   vor fleinem Kreise erklärt, Deutschland   mobilisiere, gibt Pawelsz in großer Erregung die Erklärung ab,

nicht die Reichswehr  , sondern Roßbach habe mobilifiert, aber nicht gegen den auswärtigen, sondern gegen den inneren Feind. Im Juni 1920 wurde im Stabsquartier Sabow der Organisation Roßbach ein Befehl Roßbachs beschlagnahmt, dessen Original lich bei der preußischen Regierung befindet. Darin wird für die Kreise Greifenhagen, Pyriz, Arnswalde- West und Stargard   mit außerordentlich großem militärischen Verständnis ein Opera tionsplan aufgestellt, zunächst für örtliche Unruhen, dann aber auch für größere Unruhen in Stettin  . Die Besagungen der Güter follten zu schlagfertigen Trupps zu fammengefaßt und mit Wagen nach anderen Gü­tern geschafft werden. Diefer illegale Opera tionsplan war dem Wehrfreistommando unbe. fannt.( In höchster Erregung.) Aber in drei Deibels Namen, das Wehrkreisfommando fonnte doch nicht dulden, daß in den ihm unterstellten Bezirken von unverantwortlicher Seite Krieg ge. [ pielt wurde und daß Menschenleben und Gut in Gefahr tamen. Das Wehrkreistommando bildete sich ein, daß die Güter durch den Selbstschutz bewacht würden und nun mußte es erfahren, daß unter Umständen diefer Selbstschuh durch Roßbach von den Gütern weg­gezogen wurde. Dieser Operationsplan ist der beste Beweis dafür, daß das Wehrkreistommando recht hatte, wenn es gegen diese ge= heimen Organisationen vorging, die die Staatsgewalten lähmten und irritierten. Es tommt noch ein weiteres hinzu.

In diesem Operationsbefehl heißt es: Erst bei drohender Haltung der Bevölkerung Rädelsführer feftnehmen und eventuell still beseitigen."

Das ist ganz gegen das Interesse der Reichswehr  . Bisher hat man auch nur immer von der Tötung von Verrätern gesprochen, hier heißt es aber Beseitigung von Rädelsführern", alio von Deut. schen, die politisch anders eingestellt waren. ( Mit der Faust auf den Tisch schlagend): Es handelt sich also um fraffen politischen Mord.( Große Bewegung.)

Nach Bernehmung des früheren Landrats des Kreises Greifen hagen, die nichts Wesentliches ergab, erfolgte die Mittagspause.

In der Nachmittagsfizung erfolgt zunächst die Bernehmung des feinerzeitigen Kreisleiters von Byrig Major a. D. v. Mallow, dem etma 200 Roßbacher und einige Waffenlager unterstanden. Er be hauptet, die Waffen und die Roßbacher feien den Gutsbesitzern auf­gezwungen worden. Die Reichswehr   habe gewußt, daß die Waffen in die Hände der Roßbacher tamen und sie babe strengste Geheim­haltung der Waffen anempfohlen. Auf die tonkrete Frage eines Beisizers, ob ihm der Befehl erteilt worden sei, Verräter unter allen Umständen zu beseitigen, vermag der Zeuge feine bestimmte Antwort zu geben.

Darauf wird

Roßbach als Beuge

vernommen. Er schildert zunächst weitschweifig die Borgeschichte der Organisation Roßbach. Zu der Frage, wer den Befehl gegeben habe, Berräter zu erschießen, erklärte er, bei Ausbruch des Kapp- Puffches habe er dem General von Leftow unterstanden und der habe befohlen, Rädelsführer, Heher und Aufwiegler jofort zu erschießen. In diesem Sinne habe er am 18. März 1920 von dem Cettow unterstellten Major von Preffenfin einen schriftlichen Befehl erhalten. Auf Grund dieses Befehls habe er drei Erschießungen vorgenommen, wie auch bei feiner Anwesenheit im Ruhrgebiet   Erschießungen erfolgt seien. Dies bezügliche Gerichtsverfahren seien niedergeschlagen worden.

General von Pawelsz erklärt dazu: General von Lettom fand im Rapp Butsch auf der anderen Seite Dieser Befehl tann also nicht als solcher der legalen Reichsmehr angesehen werden für die Zeit der pommerschen Tätigkeit.

Weiter stützt sich Roßbach auf den Befehl von Bodun gens: Herr von Bodungen teilte mir mit, wir unterständen seinem Befehl, und zwar stände er in direkter Fühlungnahme mit der Reichs­ wehr  . Berraf von Waffen müßte auf jeden Fall verhindert, Berräter unter allen Umständen unschädlich gemacht werden.

Sturze Zeit nach seinem Eintreffen in Pommern   fei er zum Chef des Stabes beim Behrfreistommando in Stettin  , Oberst von Pamels3, gerufen worden, der ihn in einer Form begrüßt habe, wie etwa ein Borgesetzter zu feinen Untergebenen Spreche. Von Pamelsz habe ihn gefragt, wieviel Leute er habe und too fie untergebracht seien. Er habe sich auch erfundigt, ob sie Waffen hätten. Er, Roßbach, habe ihm darauf mitgeteilt, daß fie einen Teil der Waffen von Güstrow   mitgenommen hätten.

| General von Bamelsz habe ihn auch gefragt, wo sich diese Waffen jezt befinden. Auf die weitere Frage des Chefs des Stabes, wie er fich die Möglichkeit denke, daß Unruhen ausbrächen und Reichswehr  mit Roßbachern ausgefüllt werden müssen, habe er sich der Reichswehr  mit seiner Formation zur Verfügung gestellt, worauf wiederum General von Pawelsz ihm erwidert habe: Es fann nur einer be­fehlen, und das ist die Reichswehr  ." Auf Roßbachs Verlangen, daß feine Formation gefchloffen eingelegt werde, habe ihm der Chef des Stabes nur batterie und zugweisen Einsatz zugebilligt, eine Führung Roßbachs aber abgelehnt. Die Unter­redung habe mit der Frage geschlossen, ob seine Leute auch zuverlässig feien und daß alle diese Dinge, auch ein eventueller Einfah unter allen Umständen geheim zu halten sei.

General von Pawelsz: Ich bestreite pofitio, über die Waffen­frage und die Geheimhaltung gesprochen zu haben. Das übrige stimmt.

Roßbach: Eine militärische Dienststelle, ich glaube, es war Hauptmann Wolf, hat mir noch gesagt, daß bei einem eventuellen Einfah aktive Reichswehrleute als Korsettsfangen" in meine Or­ganisation hineingenommen würden.

General von Pawelsz: Ich wollte wissen, wie es mit Ihnen stand, deswegen ließ ich Sie fommen. Mein lieber Freund, man wollte Sie damals schon verhaften.

Roßbach( lachend): Warum haben Sie es nicht getan? Oberstaatsanwalt Saß:

Roßbach hat an den damaligen Polizeipräsidenten Fenner in einem Brief sich über die drohende Berhaftung beschwert und er­flärt: Wir find feine Soldaten, sondern freie Staatsbürger, die dem Vaterlande dienen wollen."

Roßbach: Bir fonnten doch der Polizei gegenüber nicht Farbe bekennen. Die Polizei war wiederholt hinter uns her, aber sie ist babei immer auf die Reichswehr   gestoßen. Zwischen Reichswehr   und Polizei bestanden in allen diesen Fragen erhebliche Differenzen.

Roßbach und der Fememord.

Roßbach fam dann auf den Fememord an Schmidt zu fprechen. Er habe für den Fall von Berrat eine Untersuchung angeordnet, deren Ergebnis ihm zu melden war, worauf dann Ein. entweder Abschiebung des Betreffenden oder jegung eines Standgerichtes zur Aburteilung erfolgte. In dem Fall Schmidt habe ihm seines einige Tage nach der Tat ge­meldet: Herr Oberleutnant, ich habe einen Mann namens Schmidt erschießen müssen. Ich fonnte den Befehl, zunächst ein Standgericht einzusetzen, nicht ausführen, weil zwingende Umstände mich veran­laßten, felbständig zu handeln." Roßbach erklärte, er habe diesen Befehl zur Kenntnis genommen und Heines gededt. Eine Unter­fuchung habe er nicht eingeleitet. Er habe keine Veranlassung gehabt, gegen die Selbständigkeit Heines, zu der er nach seiner Bekundung gezwungen war, nachträglich vorzugehen. Einzelheiten habe ihm Heines nicht mitgeteilt, er habe auch nicht gefragt, so daß er erst jetzt näheres erfahren habe.

Oberstaatsanwalt Sah: Wo leiten Eie das Recht her, folche Befehle zu erlassen? Schmidt gehörte ja der Arbeits gemeinschaft gar nicht mehr an.

Roßbach: Ich habe mich absolut als Truppenführer gefühlt. Bei uns hatten alle Komanndeure das Recht zu solchen Befehlen, nachdem ich meine Befehle von v. Bodungen und v. Bas welsz erhalten hatte. Wie diefe Befehle auszuführen waren, dafür waren die Anweisungen des Herrn Major v. Preffenthin eine Richt­schnur für mich.

Oberstaatsanwalt Saß: Sie haben selbst an den Stettiner Bolizeipräsidenten geschrieben, daß Sie sich nicht mehr als Soldaten fühlten.

Roßbach: Dieser Brief war offiziell

Borj.: Was nennen Sie offiziell. Soll das heißen, daß Sie damit meinen, es war eine 1 nmahrheit?

Roßbach: Nein, der Brief sollte verschleiern. Wenn offiziell dasselbe wie unwahrheit wäre, bann müßte ich der Reichswehr  ja dauernd unwahrheit vorwerfen. General von Bawelsz: Ich verbitte mir die fortwährenden Spigen gegen die Reichswehr  .

Borf.: Ich muß diesen Ausdruck ebenfalls energisch zurückweisen. Oberstaatsanwalt Saß: Es ist doch ein Stüd aus dem Tollhaus, was Sie hier erzählen, daß Sie als Führer einer privaten Arbeits­gemeinschaft sich das Recht über Tod oder Leben anmaßen, daß Sie ohne zu erröfen das Recht für sich in Anspruch nehmen, Standgerichte einzusehen, die andere Menschen über den Haufen schießen ließen, daß Sie hier die ernste Sache abfolut als Bagatelle betrachten.

Roßbach( ebenfalls scharf): Ich bestreite, daß wir Zivilpersonen waren. Ich habe eine Truppe geführt.( 3wischenruf des Ober­staatsanwalts: Auch in Pommern  ?) Ich erröte nicht, Herr Oberstaatsanwalt, ich bin mir meiner Verantwortung bewußt.( In großer Erregung.) Ich bin noch hier, Herr Oberstaatsanwalt, und ich erfläre Ihnen, daß ich gehe.( Große Bewegung.)

Nach Feierabend

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Mittwoch, 25. April 1928

Oberstaatsanwalt Saß: Sie werden sich bewußt sein, daß Thre Tat nur Begünstigung darstellt. Es gehört also tein besonderer Mut dazu, sich dazu zu bekennen.

Roßbach: Das ist mir ganz gleich. Ich stehe für das ein, was ich getan habe.

Den Abschluß der heutigen Berhandlung bilbete

die Bernehmung Hauensteins

über seine Tätigkeit im oberschlesischen Abwehrkampf. Ein Dr. Hobus, der heute nicht mehr auffindbar sei, habe ihn beauftragt, eine Spezialpolizei zur Abwehr polnischer Spione zu bilden. Dr. Spieder, der damals sein Bureau in Breslau   hatte, sei orientiert gewesen. Die Bezahlung erfolgte durch das Staats­tommiffariat. Die Organisation wurde auf 160 Mann gebracht und besaß falsche Ausweise. Jede einzelne Attion habe er vorher mit Dr. Hobus durchgesprochen, wobei ihm bei Erledigung von Ber­rätern und Spionen die Aften vorgelegt wurden. Es sei durchaus möglich, daß die Spezialpolizei im Laufe der oberschlesischen Kämpfe zirka 200 Berräter beseitigt habe, doch fönne er eine gewisse Ziffer nicht nennen.

Borf.: Auf der anderen Seite find wohl weit über 1000 folcher Fälle zu verzeichnen?"

Hauenstein  : Die volle Zahl der von den Polen   be­gangenen Morde wird sich nicht feststellen lassen. Wir waren den Polen   in unserer Organisation weit unterlegen, wurden auch von den Franzosen in schärffter Weise verfolgt. Wir befanden uns in Ober­ schlesien   in einem regulärem Kampf, den wir den Krieg im Dunkeln nannten. Oft saßen wir im Café zusammen, die Hand am Revolver, und im nächsten Moment ging dann die Schießerei mit einem polnischen Stoßtrupp los. Wir haben fyftematisch eine große Zahl von Spionen und Berrätern beseitigt. Die Beseitigung erfolgte mit allen Mitteln. Meistens haben wir die Leute erschossen, wir haben aber auch mit Gift, Handgranaten und mit Bom ben gearbeitet. Es handelte sich meistens um Berrat von Waffenlagern und um Denunzierung der illegalen deutschen   Organisationen, wofür als Unterlagen vielfach direkte Eingeständnisse und eidesstattliche Berficherungen dienten. R.-A. Holt: War auch Dr. Spieder im Bilde über diese Taten?" Hauenstein  : Jawohl." Der Seuge führte zwei Fälle auf ,.

bie bas beweisen sollen.

Auf Wunsch der Berteidigung schilderte Hauenstein   dann noch, wie er gelegentlich der letzten Amnestieverhandlungen im Reichstag mit Dr. Spieder zusammengelommen sei und mit ihm in Gegen­wart von Zeugen eine Aussprache gehabt habe. Dr. Spieder habe ihm erklärt, die heutige preußische Regierung werde wohl die dama­ligen Taten in Oberschlesien   nicht beden. Dan werde vielmehr die Unterſtügung der Spezialpolizei durch die Behörden als einzelne Handlungen der betreffenden Beamten hinsbellen. Dr. Spieder habe ferner bestritten, daß er an Dr. Hobus Mord aufträge erteilt habe, er habe sich aber entfinnen tönnen, daß ihm Dr. Hobus Atten mit dem Bemerken übergeben habe: Dieser Mann ist erschossen." Schließlich habe Dr. Spieder ihm, Hauen­ stein  , gegenüber auch zugegeben, daß die Leute von der Spezial­polizei im besten Glauben sein konnten, daß sie im amtlichen Auf­trage handelten, erflärte aber, daß die Behörden heute eine Veránt­wortung ablehnen. Weder ihm selbst noch seinen Untergebenen, jo erlärte Hauenstein  , feien jemals Zweifel daran gekommen, daß sie im amtlichen Auftrage handelten. Einige Fälle der Erledigung Don Verrätern ähnelten ber hier zur Berhandlung stehenden Beido der Tötung des Schmidt.

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Um 8 Uhr abends wurde die Berhandlung auf heute früh 10 Uhr vertagt.

Preußen 1928.

Die Pressestelle des preußischen Staatsministeriums hat ein Bleines Handbuch herausgegeben: Preußen 1928. Politif in Stich worten. Es dient der politischen Information, es stellt sich die Auf­gabe, die hauptsächlichsten Fragen und Streitpunkte, die in der preußischen Politif eine Rolle spielen, in tnappem Umfange fachlich darzustellen. Allen Angaben liegt das authentische Mate rial der preußischen Zentralbehörden zugrunde. Das Handbuch oll nicht nur den politischen Redaktionen der Zeitungen als über­sichtliches und zuverlässiges Archivmaterial gute Dienste leisten und dem Politiker für seine Arbeit zur schnelleren Orientierung als Nach schlagewert zur Verfügung stehen. Es soll auch darüber hinaus dem Staatsbürger und der Staatsbürgerin, die an die täg­liche Zeitungslettüre mit dem ernsten Willen zur staatspolitischen Unterrichtung und Schulung herangehen, ein brauchbares Hilfs mittel sein, um Unflarheiten und Zweifel sofort austilgen und die hauptsächlichsten Fragen der Politik des größten deutschen   Landes nicht nur schlagwortartig, sondern auch inhaltsmäßig erfassen zu fönnen. In diesem Sinne wünscht das Preußenhandbuch" einen, wenn auch bescheidenen, Beitrag zu einer der wichtigsten Aufgaben des modernen Staates, der staatsbürgerlichen Er. ziehung, leiften zu können.

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