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Gietiin.

Alte Sache: Wenn zwei sich streiten, erfährt die Welt die Wahrheit!

Skandal im Fememordprozeß. Oie Aussage des Oberpräsidenien Lippmann.

Minderheiten in Oevtschland. Ihre nationalen Schul- und Kultvrfordervngea. Don Fritz Tejessy . Auf dem durch den Friedensvertrag von Versailles »er- kleinerten Gebiete des Deutschen Reiches wohnen zusammen mit mehr als sechzig Millionen Deutschen auch Teile nicht- deutscher Völker, Polen im Osten, Litauer im Nordosten und Dänen im Norden. Während aber diese Völker außerhalb des Reiches staatsnbildende Kraft entwickelt hoben, liegt das gesamte Siedlungswesen des kleinen Wendenoolkes inner- �alb der Reichsgrenzsn, ,m Freistaat Sachsen und dem preu- ßischen Regierungsbezirk Liegnitz. Die Gesamtzahl der in Deutschland vorhandenen nationalen Minderheiten, hierzu gehören nur Reichsangehörige, keine Ausländer wird verschieden hoch geschätzt, je nach dem, ob Wahlergebnisse, statistische Erhebungen oder sonstige Angaben als Grund- läge für die Schätzung herangezogen werden. In jedem Falle ober, ob nun die nationalen Minderheiten in Deutschland zwei oder drei Hundert der Gesamtbevölkerung ausmachen, sie stellen, selbst wenn man nicht berücksichtigt, daß zu ihnen vier Völker gehören, im Verhältnis zu den Minderheiten, die in den nach 1918 entstandenen Staaten leben müsien, einen verschwindend geringen Bruchteil der Gesamt- bevölkerung des Deutschen Reiches dar. Aber auch die kleinste nationale Minderheit hat«in Recht auf Schutz ihrer kulturellen Interessen! Die internationale Bedeutung der nationalen Minder- heiten jedes Staates wird heute von niemand mehr de- stritten. Selbst die Hakatisten von«inst sind heute bereit, den Polen in Preußen wenigstens theoretische Zugeständnisse zu machen, um den deutschen Minderheiten im Ausland zu helfen. Von dieser Bereitschaft bis zur Tat ist allerdings ein umso weiterer Weg, als die deutschen Minderheiten im Aus» land zum Teil noch sehr schwer unter dem Nationalismus der Mehrheitsvölker zu leiden haben, die deutschen Natio- nalisten aber sofortige Gegenseitigkeit verlangen, was bei der Verschiedenartigteit der Verhältnisse diesseits und jenseits der Grenzen in den meisten Fällen nicht ohne enciteres praktisch durchführbar ist, und auch die nationalen Minderheiten in Deutschland häufig sehr chauvinistischen Gedankengängen huldigen und dementsprechend handeln, in- dem sie unerfüllbare Forderungen erheben. Die nationalen Minderheiten in Deutschland , soweit sie organisatorisch hervorgetreten, sind in einem Verbände zu- sammengeschlossen, um ihre Interesien besser und stärker zur Geltung bringen zu können. Da die Hauptinteressen jeder Minderheit auf dem Gebiet des Schulwesens liegen, haben sie sich mit einem Entwurf zu einemReichs- g e s e tz, betreffend das Minderyeitenschulwesen in Deutschland " und mit einem Entwurf eines Aus- führungsgejetzss zu diesem Miuderheitenreichsschulgesetzent- wurf an die Reichsregicrung gewandt und ihr damit die Anschauungen zur Kenntnis gebracht, die derVerband der nationalen Minderheiten in Deutschlands über die Regelung des Minderheitenschulwesens in Deutschland vertritt. - Beide Entwürfe zeichnen sich durch einen grpßen Mangel an Klarheit aus, der wenigstens zum Teil sicherlich auf die Differenzen zurückzuführen ist, die innerhalb der nationalen Minderheiten in Deutschland parhanden sind. Die Interessen der Dänen in Schleswig sind auf dem Gebiete des Schul- wesens anders als die der Polen in den östlichen Grenz- gebieten. Während es sich bei'den Dänen um Volksteile bandelt, die jederzeit einen Wettstreit mit der Kultur des Minderheitsvolkes führen können, sind die polnischen, litauischen und auch wendischen Minderheitsangehörigen zum allergrößten Teils proletarisi-ert, von früher her kulturell vernachlässigt und zu einem erheblichen Teile national indifferent. Die dänischen Minderheiten nehmen infolgedessen den auch von den gesamten deutschen Minder- heiten des Auslandes verfochtenen Grundsatz:M i n d e r- h e i t i st, wer will" für sich in Anspruch, die anderen Minderheiten in Deutschland aber fürchten, bei Anerkennung dieses Grundsatzes schlecht abzuschneiden. Es nimmt daher nicht Wunder, daß sich die von dem Verbände der nationalen Minderheiten in Deutschland vorgelegten Gesetzentwürfe über die Grundfrage:.Wer ist Minderheit?" nicht klar aussprechen. Der 8 8 des Reichsgesetzentwurfs sagt:Ent- scheidend für die Schaffung der Minderheitsschuleinrichtungen ist der Kollektivwille der Erziehungsberechtigten." Wie dieser Kollektivwille der Erziehungsberechtigten fest- gestellt werden soll, welche Mehrheit, ob er überhaupt eine Mehrbeit darstellen muß, wird nicht gesagt. Aus zahlreichen polnischen Erklärungen und Zeitungsartikeln weih man aber, daß die polnisä�e Minderheit, soweit sie im Verbände zu- sammengefaßt ist. der Zahl nach die weitaus bedeutendste in, Preußen den Elternwillen als E i n z e l w i l l e n für sich nicht als bindend anerkennen will. Mit dieser Frage beschäftigte sich übrigens eben der Internationale Gerichtshof im Haag, weil im Widerspruch zur Genfer Konvention über Oberschlesien der Wille vieler Eltern in Polnisch -Oberschlesien , ihre Kinder in deutsche Minderheitsschulen zu schicken, von den polnischen Behörden, die den gleichen Standpunkt ein- nehmen wie die Führer der Polen in Deutschland , nicht als bindend anerkennt, sondern den Kindern noch eine Prüfung, ob sie die deutsche Sprache verstehen, auferlegt worden ist. Die Entscheidung des Haager Gerichtes ist eben gefallen, für Deutschland im Sinne der Genfer Konvention . Nun ist unbestreitbar, daß es völlig undemokratisch ist, Kinder in einem anderen Volkstum zu erziehen als die Er- ziehungsberechtigten wünschen. Die Tatsache, daß Kinder, die in deutschen Schulen angemeldet werden, des öfteren die deutsche Sprache nur mangelhaft verstehen, weil sie in der Fanülie nicht deutsch sprechen, ist sicherlich unerfreulich, doch rechtfertigt sie nicht, daß man diese Kinder gegen den Willen ihrer Eltern, so wie es der Verband der nationalen Minderheiten in Deutschland will, zur deutschen Schule nicht zuläßt. Schließlich ist auch der W i l l e z u r A s s i m i l a t i on ein Recht jedes einzelnen, auf das ein Staat für eins in seinem Gebiete wohnende nationale Minderheit umso weniger verzichten kann, als fast überall jeder Ausländer das Recht besitzt, in dem Volkstum des Landes, in dem er wohnt, durch Interessen, Tätigkeit, Heirat, Familie, Lebensgewohnlieiten auszugehen und schließlich sogar die staatliche Zugehörigkeit zu erwerben. Allerdings setzt die Anerkennung des Eltern- willens voraus daß dieser Wille sich möglichst unbeeinflußt von unmittelbarem Zwang äußern kann. Wer je in zwei- sprachigen Gebieten gelebt Hat, weiß, wie schwer es ist, solche freie Willensbildung sicherzustellen« und es wird daher stets

Stettin . 20. April. Die heutige Verhandlung bracht« einen Skandal., Der frühere Staatsainvalt in Stettin und jetzige Obsrregierungsrat pietsch sollte die von der Verteidigung behauptete angebliche Nicderschla- gung der Verfolgung von Ausschreitungen links eingesteMer Ele- mente klären. Es Handelt sich um eine Anordnung der Reichsregierung aus der Zeit kurz nach dem Kapp- Putsch , in der anempfohlen wurde, leichtere und nicht ehrenrührige Gesetzes- Überschreitungen von Republikanern, die im Kampfe gegen Kapp im Interesse der Republik yerübt wurden, nieder- zuschlagen. Anstatt den Sachverhalt klarzulegen, versucht dieser derzeitige Obervegierungsrat, das preußische Justizministerium an- zuschwärzen und es so hinzustellen, als ob man omtlicherseits mit Verbrechern fraternisiert habe. Er läßt durchblicken, daß er da- mals am liebsten alle Republikaner hinter Schloß und Riegel ge- bracht hätte und trägt ein derart zynisches und lächerliches Beneh- men zur Schau, daß er. der Oberregierungsrat. vom Vorsitzenden auf den Ernst der Situation aus- merksam gemacht werden muß! Staatsanwalt Saß ist es als.Verdienst an, zurechnen, daß er in würdiger Form den Sach- verhalt, den der Zeuge auf den Kopf gestellt hatte, klarlegte. Hierauf Verlesung eines Briefes des jetzigen deutschnationalen Reichstagskavdidaten v. Lettow-Vorbeck , der die Kühnheit hat. zu behaupten, er fei in der Zeit, in der er sich schon aui die Seite des Putschisten Kapp geschlagen hatte, noch Reichs meHroffizier gewesen! Vernehmung eines Ingenieur» der Siemens- Schuckert -Werte, der über einen angeblich von der Reichs- wehr angeordneten Waffenabtransport der Roßbacher aus einer Stargarder Kaserne in Gegenwart von Reichswebrofsizieren be­richtet. Die Roßbacher hätten Reichswehrmützen mit Eichenlaub und schwarzrotgoldener Kokarde getragen, allerdings hätten sie die Ko- karde schleunigst heruntergerissen, als sie die Stadt hinter sich hatten. Oberst Kaldrack. damals Kommandant in Stargard , erklärt» ihm sei dieser Transport seinerzeit nicht zur Kenntnis gekommen. Hierauf erfolgt die Vernehmung des Oberpräsidenten der Pro- vinz Pommern Lippmann. Er erklärt, in der m Frage kam-

aller Energie der Verwaltung, nötigenfalls auch der Gesetz- gebung bedürfen, um jede Gefährdung der wichtigsten Vor- aussetzung nationalpolitischer Tätigkeit, des Rechtes des einzelnen, über seine nationale Zugehörigkeit zu entscheiden, auszuschließen. In dieser Richtung muß das Ziel staat- licher Minderheitspolitik liegen, nicht aber in dem von der polnischen Mlnderheit in Preußen wie von den polnischen Behörden jenseits der Grenze immer wieder unternommenen Versuch, durch möglichst genaue Prüfung o b s e k t i v e r Merkmale die Zugehörigkeit zu einer Minderheit sicher- zustellen. Weder Abstammung noch Herkunft, noch Wohnort, noch Namen, noch häuslicher Brauch können in einem modernen Staate entgegen dem Elternwillen als emscheidend anerkannt werden. In dem wichtigsten Punkte sind also die Entwürfe des Verbandes der nationalen Minderheiten in Deutschland indis- kutabel. weil sie mit dem demokratischen Selbstbestimmung s- recht des einzelnen in offenem Widerspruch stehen. Ueber andere Punkte, in denen die Entwürfe ebenfalls mit den Forderungen der deutschen Minderheiten im Auslande in Widerspruch stehen, ließe sich jedoch eine Verständigung viel- leicht erzielen. Wenn die deutschen Minderheiten im Aus­lande fast einmütig die Kulturautonomie, also die kulturelle Selbstverwaltung oerlangen und die nationalen Minderheiten in Deutschland die Kufturautonomie ablehnen, so erklärt sich das versländücherweise aus dem Unterschied der sozialen Lage. Bei der'Armut der polnischen Minder- heit in Deutschland wäre die kulturelle Selbstverwaltung ein Danaergeschenk, denn es wäre den Polen nicht möglich, die Geldmittel zur Wahrnehmung dieser Selbstverwaltung aufzubringen. Das Rocht der polnischen Eftern auf polnische Schulen darf aber nicht abhängig gemacht werden von dem Geldbeutel, den die Ellern haben. Insofern wäre also ein Entgegenkommen in derRichtung zu verstehen, daß in Preußen auch das Minderheitsschuftvesen völlig aus staatlichen Mitteln erhalten wird, sofern eine Minderzahl von Kindern die Gewähr für die Lebenskraft einer öffentlichen Schule gibt; darüber hinaus aber würde man für alle jene Fälle, in denen die Zahl der Kinder hierfür nicht ausreicht. daß Kompromiß der Privatschule evtll mit Staats- Unterstützung annehmen müssen. Leider ist vom Reich in absehbarer Zeit eine Regelung des Minderheitsschulwesens nicht zu erwarten. Nachdem der Entwurf des Reichsschulgefetzes gefallen ist, wird dieses heißeste aller Eisen nur mit äußerster Vorsicht angefaßt werden und es wird daher in der Zwischenzeit den Ländern überlasten bleiben, die berechtigten Schulwünsche der nationalen Minderheften zn befriedigen._____________

wenden Zeit Hobe eine Vereinbarung zwischen den ZMLtär- und Zivttbehöcden bestanden, die Vossen der Einwohnerwehren noch deren von der Entente durchgesetzten Auslösung zunächst aufs Land zu bringen. Zu Konflikten zwischen den Behörden sei es nicht ge- tomnren. Unruhen feien in Pommern nicht gewesen. Die Republik habe sich in Pommern schon ISIS durchgesetzt. Nach dem Kapp- Putsch Hobe es allerdings noch ewige Tage gedauert, bis sich ein« gewisie Beunruhigung legte.2(m 22. März ist der damalige «taatssetretär des Reichswehrministeriums, der jetzige preußische Innenminister Grzesinski in Stettin gewesen und von diesem Tage on kann man sagen, daß der Kapp-Putsch im großen und ganzen beendet war. Wir hatten eigentlich schon seit Ende März ein« gute Polizei und eine starke Wehrt rast, die.zur Regierung stand. Es sunktionierlen ordnungsgemäß: Regierung. Polizei, Slaatsatuvaltschast und die Gerichte. Die rcpubllkonischen Behörden hatten die nötigt straft, um sich Gelluug zu verschaiien." Bon den K o m m u n i st e n s e i n i ch t s E r n st h a f t« s zu befürch­ten gewesen. Lediglich die Ankunft der Roßbacher habe ein neues Moment der Beunruhigung unter die Bevölec- rung getragen. Amtliche Nachrichten, daß von Polen Gefahr drohte, habe er ISA nicht erhallen:Aus Grund der amllicheu Nachrichten habe ich aber nie dos Gefühl gehabt, daß Poleneinfälle drohten, weiß aber, daß diese Gerüchte in den Grenzkreisen natürlich mehr Glauben fanden, als in Stettin . Don Verhandlungen des Oberpräsidenten von Ostpreußen über Abwehrniaßnahmen gegen Polen ist mir nicht? bekoum Es ist mir auch nicht erinnerlich, daß iin Sommer 1S?ll ein Grenzschutz eingerichtet werden sollte." Als Oberstoal«anw-r>< Sah dauu dem Zeugen die in der Verhandlung bekanntgewordenen Befehle v. vodungens vnd Rohbachs über die Geheimhaltung der, wasten. über die Behandlnng von Verrätern und über die Ewrich. kung von Standgerichten usw. vorhielt, erklärte der Zevgc:Venn ich das damals erfahren hätte, dann würde ich sicher versucht haben, die Leute sofort zu verhaften." Die Vernehmung zweier weiterer Zeugen, die nichts Wescnt- liches ergibt, beschließt den heutigen Tag. Die Verhandlung wird aus Freitag vormlltog 10 Uhr vertagt.

Ilm Urheberrecht und Schutzfrist Schlußsitzungen des Internationalen Auto renken gresses. Ueber die Frage, was unter Urheberrecht zu verstehen sei, entspann sich eine lebhafte ZZebaUe. Von italienischer Seite wurde betont, daß natürlich die Urheoerrcchte des darstellenden Künstlers von denen des Autors getrennt werden müßten, daß aber prin- zipiell auch ein Urheberrecht des reproduzierenden K ü n st- l e r s anzuerkennen sei. Der Vertreter Schwedens schloß sich dieser Auffassung an. Wenn z. B. Fritz Kreisler für eine Grammophon- Gesellschaft ein Violinkonzert von Beethoven spielt, das laillieme- frei ist, und diese Platte öffenllich aufgeführt wird, so muß der ausübende Künstler Anspruch aus Autorenschutz haben. Bei der welleren Diskussion der für die Statuten der Berner Konvention vorgesehenen Abänderungen hob der Vertreter der schwedischen Autoren noch hervor, daß es aus jeden Fall oerhindert werden müsse, daß die Radio-Gesellschasten die reproduzierenden Künstler bestehlen. indem sie ihre Darbietungen übertragen, ohne etwas dafür zu bezahlen. So lange es noch kein internationales Gesetz gibt, da« den mll Strafe belegt, der sich an den Wetten eines anderen bereichert, Höst er es daher für angebracht, entsprechende Sicherungen für die ausübenden Künstler in der Berner Konvention zu oerankern. Iustizrat Dr. Rosenberger von der Genossenschast deutscher Tonsetzer legte dar, daß er die Notwendigkeit eines solchen Schutzes durchaus nicht verkenne. Die Berner Konvention ober könne sich ihm nicht besaßen. Sie'müsse es sich als ausschließliche Aufgabe stellen. die Rechte der wirtlichen Autoren zu wahren, wenn sie ihre Be- stimmungen nicht ins userlose zerfließen lassen wolle. Ein moralischer Schutz des bereits tankiemefreien Werkes vor Verballhornunge» wurde ollgemein gefordert. Man wurde sich ober in der Diskussion darüber klar, daß es eine Gefahr bedeute, wenn solcher Schutz von den Regierungen der Länder in irgend einer Form ausgeübt würde. Zuständig seien hierfür einzig die Autorengesellschaften. lieber die Honorierung der Uebersetzer wurde eine wichtige Entschließung gefaßt. Danach sollen die Uebersetzer nicht mehr durch ein« feste Summe entschädigt werden, sondern einen einsprechenden Anteil an den Einnahmen der Autoren haben. Einstimmig und ohne Debatte wurde beschlossen, die all- gemeine SOsährlge Schutzfrist vom römischen Kongreß zu fordern: auch Werke ausländischer Autoren sollen nicht geringer geschützt werden als die der inländischen. In der Schlußsitzung gab Dr. Ludwig Fulda , der gemeinsam mit Prost Mox von Schillings als Vertreter Deutschlands am römischen Kongreß teilnehmen wird, eine Erklärung ob, daß er das Mandat für Rom nur angenommen Hab« unter der Bedingung, den Standpunkt der deutschen Urheber in voller Freihell zur Gellung bringen zu können,