noch feinen Besuch. Er soll mitte nächster Boche stattfinben. Die Flieger wollen sich am Sonntag ausruhen, so daß die New Dorter Empfangsfeierlichteiten erst am Montag beginnen merden.
Bertretenes Menschentum.
Soziales Elend und Sittlichkeit.
Als der Staatsanwalt fürzlich gegen eine Arbeiterfrau, die angetlagt mar, ihre Kinder mißhandelt zu haben, drei Monate Gefängnis beantragt hatte, trat der Lehrer ihrer fleinen Tochter, der einen weltlichen Zeugeneid geleistet hatte, an die Beiterin der Jugendgerichtshilfe, Frl. v. List, heran und sagte: Ist das nicht eine viel zu harte Strafe für diese franke Frau?" Und die Für forgerin, die in der Angelegenheit Nachforschungen angestellt hatte, meinte: ,, Die Frau hat ja ihre Kinder nicht aus Bosheit geschlagen." Als dann das Gericht das Urteil brei Monate Gefäng
nis
verkündete, erlitt die Frau einen schweren hysteri ichen Anfall mit Schreifämpfen und einen darauffolgenden Starrtrampf. Hinterher weinte fie noch lange Zeit auf dem Rorridor undi hre fleine Tochter, wegen der fle verurteilt worden war, tam hinzu und streichelte die Mutter als mollte sie ihr fagen, fie von ihr so arg mißhandelt worden. Das Gericht hatte aber fein
meine nicht, es wird schon alles wieder gut merden. Und doch war
Bort von einer Bewährungsfrist verlauten lassen.
Es wird behauptet, die Richter fänden für Kindermißhandlun gen zu milde Urteile. Man hüte sich aber, den Bogen nach der anderen Seite hin zu überspannen. Gefa. gnisstrafen sind auch für Rindermißhandlungen nicht immer das richtige. Soziales Elend, die Quelle fittlicher Berrohung, fultu rellen Tiefstandes und zerrütteter Befundheit mird dadurch nicht beseitigt. Rein instinttin hatte die Mutter in biefem Falle das einzig Richtige getroffen, als fie in ihrem Schlußmort, unter Tränen ausrief: 3 bitte, daß man mir die Kinder Jch nimmt. o sollte sie auch die Ruhe hernehmen, sie zu erziehen, ba fie den ganzen Tag in der Fabrit arbeitet und am Abend zu Haufe todmüde ihre fünf Kinder vorfindet, die versorgt werden müssen. Hätte das Jugendamt da nicht früher eingreifen follen? Die Nachbarn regten fich über den Krach" auf, den das Schreien Die Nachbarn regten sich über den Krach auf, den das Schreien der Mutter und der Kinder verursachte; sie dachten aber gar nicht baran, sich um ber Rinder millen an das Jugendamt zu wenden. Erft als der Knabe felft den Weg ins Polizeirevier fand, wurde eingeschritten. Jest befindet sich der Junge außerhalb Berlins . Die anderen Rinder find aber heute noch bei der Mutter, die megen Kindermishandlung zu brei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Allerdings soll sie die jüngeren gut behandelt haben. Das Landesjugendamt will aber jetzt auch für die übrigen Kinder fergen, Hätte man ihm die Möglichkeit gegeben, dies früher zu tun, fo märe den Rindern ihr Martyrium und der Mutter das Gefängnis erfpart geblieben.
Amanullah nach Polen abgereift!
Am geftrigen Sonnabend nachmittag hat das afghanische Königs. paar mit seinem Gefolge um 5.18 Uhr Berlin nerlaffen, um sich im Sonderzug zunächst nach Warschau zu begeben. Auf dem Bahnhof Friedrichstraße hatte man einen aus sechs Magen bestehenden Sonderzug bereitgestellt, mit dem König Amanullah die Reise nach Polens Hauptstadt fortsette. Reichsaußenminister Dr. Strefe mann mit feiner Gattin, Staatssekretär Dr. Meißner, der Chef des Protokolls Gesandter a. D. Röst er, sowie mehrere Herren des Ruswärtigen Amtes waren zur offiziellen Berabschiedung erschienen.
Der Verkehr fordert seine Opfer.
Beim Rangieren an der Straßenbahnendhaltestelle in der Bismardstraße zu Steglig ereignete sich gestern ein schwerer Unfall. Der 48jährige Schaffner Anton Rodzinsky aus der Cäcilienstraße 42 in Schöneberg geriet beim Zusammen, toppeln der Wagen so unglüdlich zwischen die Buffer, daß er mit schweren inneren Berlegungen in das Schöneberger Auguste Biftoria- Krankenhaus gebracht werden mußte. R. starb einige Beit nach seiner Einlieferung. Bor dem Hause Scharnmeber traße 101 in Reinickendorf trug sich gestern nachmittag ein tödlicher Berkehrsunfall zu. Beim Ueberqueren des Sahrdammes, wurde der 43jährige Bader Emil Schäfer aus der Residenzstraße zu Reinidendorf, als er sich auf seinem Fahr. rabe auf dem Heimweg befand, von einer Straßenbahn ber Sinie 31 erfaßt und überfahren. Der Berunglüdte tonnte bereits nach furzer Zeit aus seiner furchtbaren Lage befreit werden, Ptrat der Iod wenige Minuten später ein.
Schützenkönig mit Brillantring.
Eine geschäftige Hausmeisterfamilie.
Der Sigungsfaal des Schöffengerichts Mitte, in dem gestern| tostbaren Brillant ring an ber hand. Er hatte sich gegen Frau Marie Horn wegen fortgesetten Diebstahls, gegen ihren auch als Schüßenfönig in der Wohnung des Dr. 6. am Schreibtisch Ehemann Frig Horn und ihre Tochter aus erster Che Charlotte photographieren lassen, wobei die mit dem Ring geschmüdte Hand Hermann wegen Hehlerei verhandelt murde, glich einem Waren oftentatip ausgeftredt war. Frau Horn gab nun diesen Diebstahl zu haus. Auf den Tischen und auf der Erbe jah man eine halbe und behauptete, daß fie alle entwendeten Wertsachen aus Angst in Wohnungsausstattung an Wäsche, Tischtüchern, Bettzeug, den Kanal geworfen hätte. Obwohl man den Wasserlauf eifrig abGardinen, Kristallschalen bis herab zu Besen, Teppichlehrern, ein- fuchte, murde der Schoß nicht gefunden, wohl aber wurden bei einer fachen Tellern und Hausgeräten. All das hatte Frau Horn aus Durchsuchung in der Wohnung der Schwester der Frau Horn eine den Wohnungen des Hauses Hohenzollernstraße 17, in Anzahl lofer Steine entdeckt zum Verſted war der Lauf bem ihr Mann die Bortierstelle jahrelang innehatte, zusammenge einer Pistole gewählt worden. Nachträglich hielt man in der neuen ftohlen. Nebenher aber auch handelte es sich bei den andauernden Wohnung des Ehepaares Horn noch eine Haussuchung ab, und da tam zutage, daß riesige Mengen von anderen Sachen von den Hausausdiebereien der Familie um recht erhebliche Werte. dieben aus den verschiedensten Wohnungen zusammengerafft worden maren. Frau Horn gab nur bei minderwertigen Gegenständen zu, daß fie fich diese angeeignet habe. Sie tischte dem Gericht über die Hertunft der anderen Sachen die unglaublichsten Märchen auf. Die goldene hr sollte ein zwölfjähriges Mädchen in einem Paket verschnürt, durch das Fenster hineingereicht haben. Die Damasttischmäsche und einzelne Stüde aus einem sehr teueren Service wollte sie von der verstorbenen Frau S. gefchendt erhalten haben, andere. Wäschestücke, die mit Namenszug gezeichnet waren, behauptete fie, in einer Pfandleihe gekauft zu haben. Wegen des Jumelendiebstahls mar Frau Horn schon vor einiger Zeit vom Einzelrichter abgeurteilt worden. Das Urteil hat aber noch nicht Rechtstraft erhalten, da der Staatsanwalt gegen das unglaublich milde Urteil von sechs Monaten Gefängnis mit Bemährungsfrist Berufung eingelegt hat.
Einem österreichischen Legationsrat, der in dem Hause mohnte, war während eines Theaterbefuches vom Nachttisch eine goldene Uhr und Rette, ein altes Erbstüd, gestohlen worden. Später wurde dieses Wertstid im Befihe von Horn gefunden. Die Familie genoß im Hause großes Vertrauen und wurde von den Bewohnern geradezu mit Gefchenfen überschüttet. Frau Horn hatte die Schlüssel zu den Wohnungen, wenn eine Familie verreist war. Horn selbst war ein penfionierter Straßenbahntontrolleur und hatte burch Bermittlung eines in dem Hause wohnenden bekannten Chef rebatteurs eine gute Nebenbeschäftigung in einem großen Zeitungs unternehmen in der Jerufalemer Straße erhalten. Sein Ein. tommen belief fich mit ber Pension auf monatlich 600 Mart, jo daß eine Notlage night in Frage tam Zum ersten Male murde die Aufmertfamteit auf die unredlichen Hausmeisterleute durch einen Aufsehen erregenden Jumelenbiebstahl gelentt. Der Chemifer Dr. S. war nach dem Lobe feiner Frau auf Reisen gegangen und hatte der Hausmeisterfrau die Be treuung der Wohnung überlassen. Nach längerer Zeit entbedte er, baß aus einer Kassette, die den Schmud der Verstorbenen und auch Lose Steine enthielt, eine beträchtliche Menge fehlte. Die Heber führung der Frau Horn gelang auf eigenartige Beise. Ihr Mann mar Schügentönig in einem Berein und pruntie bei den Ber anstaltungen des Bereins als Schügentönig mit einem
angefiedelt. Seine Familie ließ er fpäter( unbefanni mann) nach tommen. Ein Sohn Wilhelm ist seit vielen Jahren verschollen. Heinrich Tiemann ist am 23. Juni 1915 im Alter von 84 Jahren 7 Monaten verstorben, seine Ehefrau am 14. April 1900; beide find auf dem Friedhofe der ev. lutherischen St. Mathäusgemeinde in Baltimore beerdigt. Erbberechtigte werden ersucht, ihre Ansprüche unter Borlage der nötigen Auszüge aus den Kirchenbüchern oder Standesamtsregistern bei dem Regierungspräsidenten in Hildesheim geltend zu machen
Aus dem Reich des Films.
5000 ftatt 50 000.
Sonderbare Geheimnisse aus dem Reich der Filmindustrie offen. barte eine Klage der Efem- Filmgesellschaft gegen die bekannte Schauspielerin und Filmbiva Grete Mosheim , die 50 000 0. Schadenersatz zahlen sollte.
Zunächst die Borgeschichte: Die Domo- Strauß film. 3. m. b. 5. brachte vor längerer Zeit den Mosheim - Film Bri manerliebe heraus. Der gefchäftliche Erfolg war die Ursache, daß zwei der Geschäftsführer der Domo- Strauß- G. m. b. 5. aus traten, die Herren Samed und Meyer, und die Efem- Film B. m. b. H. gründeten. Grete Mosheim wurde aufgefordert, mitzumachen, damit die Elem- Film eine Mosheim- Broduktion heraus. bringen fonnte. Dafür durfte Grete Mosheim zunächst einmal 2000 Mart Gesellschafteranteil einzahlen und wurde als weiblicher Star mit 4000 m artim Monat engagiert. Der Bertrag sollte bis zum 31. Juli dauern, während dieser Zeit sollten mit Frau Mosheim drei Filme gedreht werden. Soweit wäre alles in Ordnung gewesen, wenn die Efem- Gesellschaft Betriebstapital gehabt hätte. Das war aber offenbar nicht vorhanden, denn zunächst wurde der arfte Mosheim - Film verkauft und dann von dem eingenommenen Film erst gedreht. Die Spekulation auf den Namen der Künstlerin hatte sich also bis dahin als richtig er wiesen. Frau Mosheim wurde aber durch die Geschäftsprattifen der Gesellschaft verärgert und faßte den Entschluß, nach Ablauf des Vertrages mit der Esem- Film nicht weiterzuarbeiten. Das mertten natürlich die sehr geschäftstüchtigen Direktoren und es fanden wieder holt Verhandlungen statt, um Grete Mosheim auf Lebens beit zu verpflichten. Die Herren Samed und Meyer, ein Rechtsein paar geschäftstüchtige Direktoren rebeten auf Grete Mosheim anwalt, ein Syndikus, ein Filmdirektor, ein Berleihdirektor und noch ein, versprachen, einen„ Star" aus ihr zu machen, und verlangten die Zusage, daß sie mitteiner anderen Filmgesellschaft Am 6. Januar 1925 ist in Baltimore ( Md.) eine Frau Dora nach dem 31. Juli einen Vertrag abschließen werde, ohne zuvor mit ( Dorothea) Nicoll geb. Tiemann verstorben, die an der Gjem- Gesellschaft verhandelt zu haben. Die Künstlerin weigerte Bertpapieren und Bantguthaben etwa 39922 Dollar hinter sich, ein solches Schriftstid zu unterzeichnen. Um die Quälgeifter Lassen hat. Ein Teftament liegt nicht vor. Dora( Dorothea) los zu werden, hat fie offenbar halb und halb ihre Zusage gegeben. Nicoll geb. Tiemann war geboren am 22. März 1863 in Deutschland Mur waren sich die Beugen auf dem Arbeitsgericht später nicht ( Geburtsort nicht bekannt) als eheliche Tochter des Heinrich Tiemann darüber einig, ob Grete Mosheim das große Ehrenwort" oder nur und der Elisabeth geb. Der Vater wanderte etwa im Jahre das kleine Ehrenmort" oder überhaupt nur ihr Wort oder gar nichts 1867 nach den Bereinigten Staaten aus und hatte sich in Baltimore | gegeben hatte. Die Zeugenaussagen gingen über diesen Punkt weit
Erben gesucht.
Der Regierungspräsident von Hildesheim bittet Der Regierungspräjibent von Hildesheim bittet den Amtlichen Preußischen Pressedienst um Verbreitung der folgenden
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Frau Marie horn wurde megen fortgesetten Diebstahls zu 1 Jahr Gefängnis, Friz horn wegen einfacher Hehlerei zu 3 Monaten Gefängnis und Charlotte Hermann wegen Hehlerei zu 1 Monat Gefängnis, verurteilt. Die Beschlußfassung über eine Strafaussetzung bei Frig Horn und Charlotte Hermann wurde vorläufig ausgesetzt, dagegen legte das Gericht dem Staatsanwalt nahe, gegen Horn noch eine Nachtragsanflage wegen Hehlerei hinsichtlich der goldenen Uhr und Rette, in melchem Falle er noch nicht angeflagt mar, zu erheben.
auseinander. Aber man fonnte daran ermeffen, wie in der Filmindustrie Berträge zustandekommen 3m März blieb die Ejem- Gesellschaft Grete Mosheim die vereinbarte age schuldig, und die Künstlerin schloß einen neuen Bertrag für die Beit nach Juli mit der Terra- Filmgesellschaft ab. Daraufhin perklagte die Efem- Filmgesellschaft Frau Mosheim auf Zahlung eines Schadensersages Don 50000 Mart. Etwas Neues ist die Klagebegründung, die sich in folgenden Gedankengängen be megt: Benn die Terra im Herbst Filme mit Grete Mosheim herausbringe, so würden die Mosheim- Filme der Esem- Gesellschaft mert los, weil die Terra beffer organisiert sei und ihre Filme schneller verkaufen fönne, als die Efem hierzu in der Lage wäre. Die Ejem- Gesellschaft gesteht also ihre eigene Geschäftsuntüchtigkeit ein und verlangt deshalb einen Schadensersag von Grete Mosheim . Dieser Schaden ist auf 50 000 m. beziffert worden, obwohl Frau Grete Mosheim , wie vor Gericht ausgeführt wurde, noch gar fein Star ist, sondern einer durch die Tätigkeit der Efem- Gesellschaft werden sollte.
Fast sechs Stunden bauerte die Verhandlung, mehr als eine Stunde brauchte das Gericht zur Beratung. Dann murde den Alägern nahegelegt, von ihrem hohen Pferd herabzusteigen und sich mit einem Bergleich von 5000 m. zufriedenzugeben. Das taten jie dann auch und sie waren sogar damit einverstanden, daß ihnen diese Summe in Teilbeträgen gezahlt werde...
Söbbels verurteilt.
Drei Beleidigungen des Polizeivizepräsidenten Weiß.
Wegen Beleidigung des Polizeivizepräsidenten Dr. Weiß hatten fich gestern ber verantwortliche Schriftleiter Durr vom Angriff", deren Herausgeber Dr. Jofeph Göbbels und der Drucker Schulze vor dem Großen Schöffengericht Schöneberg , unter Borfig von Landgerichtsdirektor, Dr. Wengler, zu verantworten. Unter der Ueberschrift: Borsicht, Gummifnüppel!" waren im Oftober, November und Januar drei Artikel veröffentlicht worden, die die schwersten Beleidigungen gegen Dr. Weiß enthielten. Staatsanwaltschaftsrat Bürkle beantragte gegen Durr und Göbbels je zwei Monate Gefängnis, für Schulze Freisprechung. Das Schöffengericht verurteilte Durr und Dr. Göbbels zu je brei war der Ansicht, daß die wiederholten Angriffe Dr. Göbbels bet ochen Gefängnis und sprach Schulze frei. Das Gericht seiner Rolle, die er in der Bartelbewegung und in seiner Breffe spielt, nicht entgangen sein tönnten und daß er sie gebilligt habe. Angesichts der Beleidigungen schwerster Art gegen einen Beamten in hoher verantwortlicher Stellung, die sich in geringschäßigen und verächtlichmachenden Aeußerungen bargetan haben, fonnte eine Geldstrafe nicht als ausreichend angesehen werden. Bei dem Drucker murde angenommen, daß er teine Kenntnis von dem beleidigenden Inhalt habe. Dr. Weiß murde die Veröffentlichung des Urteils im Angriff" auf Kosten der Verurteilten zugebilligt.
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