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suchte Schuhmacherlehrling Paul Gorel, der zweite der Schuh- mackergeselle aus Breslau , der Gorel hierher begleitet hat, und der dritte ein Schuhmachergeselle aus Charlottenburg war. Von dem gestohlenen(Selbe fanden sich noch etwa tausend Mark vor; den fehlenden Betrag hatte Gore! zum Theil an seine beiden Be- aleiter verschenkt, zum Theil mit diesen in Lokalenmit weib- licher Bedienung" verjubelt. Die Sucht nach Vergnügen hat den 17jAhrigen Max K. zum gemeinen Diebe gemacht. Von braven Eltern zum guten Lebenswandel angehalten, gerieth er bald auf abschüssige Bahnen; da das Taschengeld zur Fortsetzung seines Lebens nicht mehr ausreichte, stahl er seinem Vater das Sparkassenbuch und erhob darauf einige hundert Mark, die er in leichtsinniger Gesellschaft vergeudete. Der tiefbekümmerte Vater folgte den Spuren seines mißrathenen Sohnes und ließ ihn in der Nähe von Dahlwitz durch den Gendarmen R. verhaften. In dem Besitz desselben be- fanden sich nur noch 2S M. Von einer Droschke überfahren wurde am Sonnabend Abend an der überaus belebten Kreuzung der Invaliden- und Chausseestraße ein Maurer M., der im Begriff stand, den Fahr- dämm zu überschreiten. M. erlitt dabei so schwere Verletzungen, daß er nach dem nächstgelegenen Krankenhause gebracht werden mußte. Die Schuld an dem bedauerlichen Unfall soll sich M. selbst zuzuschreiben haben. Ein schrecklicher Unglücksfall, der den Tod eines Kindes zur Folge halte, wird uns vom Sonnabend aus dem bei Oranien- bürg belegenen Nassenheide berichtet. Beim Grasmähen traf der Eisenbahnbeamte Karl Rabe sein in der Nähe spielendes fünf. jähriges Kind derartig unglücklich, daß der Tod auf der Stelle eintrat. Eisenbahnunfall. Auf dem Bahngeleise der Anhaltischen Eisenbahn, das die Chaussee vom Dominium Siethen(Kreis Teltow) nach der Bahnstation Ludwigsselde durchschneidet, hat sich, wie derVossischen Zeitung" geschrieben wird, am Freitag gegen 12 Uhr Mittags ein Unfall ereignet. Das Kutschfuhrwerk des Dominiums sollte einen Herrn vom Bahnhof abholen. Bei dem Bahngeleise war der dem Fuhrwerk zugekehrte Schlagbaum zur Seite geschoben und der Kutscher fuhr langsam über die Schienen, mußte aber, da ihn der gegenüberliegende Schlagbaum am Weitersahren hinderte, aus dem Geleise halten. In diesem Augenblick brauste der von Berlin kommende Schnellzug heran, faßte den Wagen von der Seite und zertrümmerte ihn vollständig; der Kutscher und die Pferde sind mit geringen Verletzungen davongekommen. Tie Schuld an dem Unfall soll der Eisenbahn- beamte tragen, weil er den einen Schlagbaum bei dem Nahen des Zuges nicht geschlossen hatte. Polizeibericht. Am 13. d. M. Morgens wurde im Luisen- städtischen Kanal, gegenüber dem Grundstück Elisabeth-Ufer 20, die Leiche einer unbekannten etwa LSjShrigen Frauensperson an­geschwemmt. Vor den» Hause Gerichlsstraße 5(3 wurde ein Droschkenkutscher in der Trunkenheit während der Fahrt von seiner Droschke herabgeschleudert und eine ziemlich weite Strecke mit fortgeschleift. Er erlitt hierbei so schwere Verletzungen am Kopfe, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. In der Landsbergerstraße, am Büsching- platz, gerieth zu derselben Zeit ein dreijähriger Knabe unter einen in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen und wurde am Ober- schenket so schwer verletzt, daß seine Ueberführung nach dem Krankenhause am Friedrichshain erforderlich wurde, wo ihm das Bein abgenommen werden mußte. In einem Hotel wurde Mittags eine etwa 5» Jahre alte Frauensperson, welche einige Tage vorher, angeblich von außerhalb kommend, unter dem Namen Petrowsky daselbst abgestiegen war, bewußtlos aufgefunden und nach der Charitee gebracht. Es liegt anscheinend eine Vergiftung durch Morphium vor. Als Abends ein Former infolge von Streitig- leiten aus der Schankwirthschast von Strauß, Müllerstr. 23a,, ge- waltsam entfernt wurde, fiel er von der Treppe und erlitt einen Bruch des rechten Fußes, wodurch seine Ueberführung nach der Charitee erforderlich wurde. An der Ecke der Chaussee- und Jnvalidenstraße wurde zu derselben Zeit der Maurer Lehmann von einer Droschke überfahren und anscheinend innerlich so be- deutend verletzt, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Am 14. d. M. Abends sprang ein Arbeiter aus dem Fenster seiner im Erdgeschoß des Hauses Lübbenerstr. 29 belegeneu Woh- nung auf den Hof hinab und erlitt eine so bedeutende Verletzung am Fuß, daß er nach dem Krankenhause Bethanien gebracht wer- den mußte. Am 13. und 14. d. M., sowie am IS. d. M. Morgens fanden fünf Brände statt. Gevtrllks-Ieikung. Die Geschichte von de« verlorenen 10 Stück Ein tansrndmarkscheinen gelangte gestern zur Kenntniß der dritten Strafkammer des Landgerichts l. Auf der Anklagebank befanden sich die separirte Anna Weh de, der Ingenieur Georg Bütt- «er und der Buchhandlungsaebilfe Georg S i e w e r s. Dre Wehde und Büttner sind beschuldigt, zwei Stuck der Scheine, in deren Besitz sie auf Umwegen gerathen waren, für sich behalten zu haben, Siewers soll seines Vortheils wegen den beiden Mit- angeklagten bei der Unterschlagung Hilfe geleistet haben. Am Nachmittage des 16. Februar er. verlor der Kutscher des Haupt- manns a. D. Schw. vor dem Hause seiner Herrschaft in der Hagelsbergcrstraße, woselbst er mit der Equipage ge- wartet hatte, einen Briefumschlag mu zehn Stuck Tausendmarkscheinen. Bald nachdem der Wagen fort- gefahren, fand die zehnjährige Bertha Ulsch das Pack- chen, das sie ihrer Mutter brachte. Diese, welche einen Schein von solchem Werthe noch nie gesehen, hielt die Papiere für Ge- schästsempfehlungen, wie sie zu jener Zeit vielfach in Anwendung kamen, sie überließ dem Kinde die Scheine als Spielzeug. Das Kind schenkte dieselben ihrem Bruder Gustav Ulsch und dieser gab drei der Scheine an den achtjährigen Sohn der ersten An- geklagten A l s r e d W e h d e ab. Einen vierten Schein schenkte Gustav Ulsch seinem gleichaltrigen Spielgenossen Edmund Donath, die sechs übrigen Scheine steckte er zusammengefaltet in die Westen- tasche. Diese 6 Scheine scheinen von dem Knaben Ulsch wieder verloren worden zu sein. Vier Stück von den zehn Scheinen gelangten bald in den Besitz der Polizei. Der Knabe Donath hatte nämlich den ihm geschenkten Schein dem Maschinenheizer Spehr gegeben. Dieser erkundigte sich bei der Polizei, ob der Schein echt sei und erhielt eine bejahende Antwort. Dieser Schein wurde von der Polizei zurückbehalten und ebenso wie die drei anderen Scheine, die der Knabe Alfred Wehde als Spiel­zeug erhalten hatte, dem Eigenthümer v. Schn. wieder zugestellt. Von den sechs Scheinen, die Gustav Ulsch angeblich verloren haben will, sind zwei in den Besitz der Angeschuldigten Wehde und Büttner gelangt. Sie wollen dieselben nachträglich unter den Spielsachen des Alfred Wehde gefunden haben. Büttner stand ,u der Wehde in einem mehr als freundschaftlichen Ver- hältniß, Siewers, der früher zu der Wehde in denselben Be- Ziehungen stand und in Leipzig wohnte, wurde von der Wehde gebeten, nach Berlin zu kommen und er folgte sofort diesem Wunsche. Ihn, wurden die beiden Tausendmarkscheine mit der Weisung übergeben dieselben in Leipzig umzusetzen. Fünf bis sechshundert Mark sollte er der Wehde schicken und mit dem Rest des Geldes verschiedene Schulden bezahlen, dre er früher gemein- schaftlich mit der Wehde in Magdeburg gemacht. Siewers führte dre Austräge aus. kntte aber den Verdacht der Pol.zei auf sich bei einer in seiner Wohnung vorgenommenen Haus- seine Korrespondenz mit der Wehde beschlagnahmt »ind als suchung an die Wehde spricht EiewerZ von dem unseligen Funde und dem Fehltritt, den sie begangen haben und daß es ihnen wieder leichter wäre, nachdem die 700 M., die man bei ihm gefunden, be- schlagnahmt worden seien. Mit den Worten:unrecht Gut war es auf jeden Fall, wenn es auch einem reichen Manne gehehörte, der den Verlust nicht fühlte," schließt dieser Brief. Im Termine standen den Angeklagten die Rechtsanwälte Dr. Richard Wolff und Dr. Gott- helf als Vertheidiger zur Seite. Büttner blieb bei den Betheue- rungen seiner Unschuld, die Wehde habe ihm gesagt, daß der aus Leipzig angekommenereiche" Sievers ihr 500 M. geborgt habe und er habe keinen Grund gehabt, dies für unwahr zu halten. Der Gerichtshof schloß sich auch den Ausführungen des Verthei- digers Dr. Wolff mit Bezug auf Büttner an und sprach diesen frei. Die Angeklagte Wehde wurde zu vier, der Angeklagte Siewers zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt; es wurden je zwei Monate davon durch die erlittene Untersuchungshaft ab- gerechnet. Eine aus neun Köpfen bestehende Diebesgesellschaft, auf welcheKollege" Äthanes in Tscherkeßköi nur mit einem mitleidigen Achselzucken herablicken wird, stand gestern vor der II. Strafkammer des Landgerichts II. Mit Rücksicht auf die große Zahl der Strafthaten, welche unter Anklage gestellt sind, sind für die Verhandlungen, welche unter Vorsitz des Land- gerichtsraths H e r z o g im kleinen Schwurgerichtssaale stattfinden, zwei To« angesetzt worden. DerChef" der Bande ist der Ver- golder Robert H a n i s ch, seine Genossen sind der Schlosser Paul Bern er, Schlosser Max Georg Blau, Schlosser Karl Albert Grütz macher, Schlosser Otto H o r l i tz, Wittwe Ernestine Hanisch, verehelichte Verjjolder Hanisch, Schneider Adolf Wicht und Wittwe Luise Lehmann. Zu Aisssehen erregenden Thaten haben sich die Mitglieder der Bande nur in seltenen Fällen emporgeschwungen; im Allgemeinen huldigten sie dem sonst nur für humane Zwecke gebrauchten Weisheitsspruche:Viele Wenig machen ein Viel" und ein an- ständiger Räuber würde sich schwerlich mit solchenKleinigkeiten" abgeben, wie die Angeklagten in vielen Fällen gethan. Seit dem Jahre 1882 wurden in Rixdorf zahlreiche Einbruchs- und Ge- legenheitsdiebstähle ausgeführt, welche darauf deuteten, daß sie von einer ganz planmäßig arbeitenden Diebesbande herrührten. Die Polizei strengte alle Kräfte an, um die Thäter zu ermitteln, es gelang ihr aber erst im Herbst v. I., den Chef der fröhlichen Genossenschaft in der Person des Robert H an isch und nach und»ach auch die übrigen Diebes- und Hehleryenossen hinter Schloß und Riegel zu bringen. Herr Hanisch sst nämlich ein sehr ordnungsliebender Mann, er hat über seineSolo-Partien" und die gemeinschaftliche» Streifzüge so genau Buch geführt, daß die Behörde über die Personalien der Spitzbuben sehr bald im Klaren war. Hanisch, der häusig ohne seine Genossen Diebes- fahrten nach Berlin , Tempelhof :c. unternahm, hat aus seinem Spezialkonto 19 Diebstähle, die er auf eigene Faust in Szene gesetzt hat. Die Genossenschaftsarbeit wandte sich mit Vorliebe den Bewohnem von Rixdorf zu und die letzleren haben unter der Kühnheit und Unersättlichkeit der Bande schwer zu leiden gehabt. Die ganze Gesellschaft war bei ihreniUnternehmen durchaus nicht wählerisch; gelang ihr ursprünglich auf Höheres gerichtetes Streben nicht, so hießen sie Alles mitgehen, was des Mitnehmens werth erschien. Abgesehen von einigen Glanzleistungen, wie bei dem Rentier Simon, der Wittwe Schulz, dem Uhrmacher Lorey, der Frau Restaurateur Linke, dem Musikdirektor Kram er ic., wobel ein größerer Raub den Spitzbuben in die Hände fiel, sind die sonstigen Thaten der Angeklagten nicht solche, welche in den Annale» des Verbrecherthums einen hervorragenden Platz bean- spruchen können. Horlitz und Grützmacher arbeiteten hier und da, wo sich die Gelegenheit bot, auch noch auf eigene Faust; Frau H a n i s ch und der Schneider Wicht hatten die Rolle der Hehler übernommen, Frau Wwe. H a n i s ch speziell in dem Falle, der den Rentier Simon betraf, den Feldzugsplan entworfen. Als das Diebesnest durch die Polizei aufgehoben wurde, konnte dieselbe noch eine ganz beträchtlicheSöhre" mit Beschlag be legen. Zum Termin sind 29 Zeugen geladen und der kleine Schwurgerichtssaal erhielt durch die zahlreichen dalelbst als Be- weismaterial aufgestavelten gestohlenen Sachen fast den Anblick eines großen Trödelladens. Gegen Frau Hanisch, welche kürzlich Mutter geworden, wurde das Verfahren ausgesetzt. Das Urtheil lautete gegen Robert H a n i s ch ans 8 Jahre u ch t h a il s, Schlosser Paul B e r n e r auf 3 Jahre Zucht aus, Schlosser Blau auf IJahr Gefängniß, Schlosser Grützmacher auf 9 Jahre Zuchthaus, Schlosser Horlitz auf 11 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust, Wittwe Hanisch auf Freisprechung, Schneider Wicht auf 10 I a h r e Z u ch t h a u s; die Wittwe Lehmann wurde ebenfalls freigesprochen und das Verfahren gegen Frau Panline Hanisch eingestellt. Außerdem wurde gegen die zu Zuchthaus - strafen vernrtheilten Angeklagten ans 10 Jahre Ehrverlust er­kannt. Die Angelegenheit deS TelegrnphennrbeiterS Albert Hofmann, welche einigen Staub aufgewirbelt hat, da essich um die Verurtheilung eines angeblich Unschuldigen handelt, kam gestern vor der I. Strafkammer hiesigen Land aerichtS I abermals zur Verhandlung. Am 19. September Abends war der die Kottbuserstraße passirende Gürtler Wilhelm Engelke nnt einem Mann, der eine Telegraphen- mütze trug, angerempelt, es entwickelte sich ein Wortstreit und bei demselben wurde Engelke durch den Fremden mittelst eines spitzigen Instruments, welches er demselben in die Seite rannte, schwer verletzt. Der Mann rannte in das Haus Kottbuserstr. 2 und du dortige Hintertreppe hinauf, wo er bis zum Boden hinauf lief. Der Gestochene folgte ihm, auf der Mitte der Treppe verließen ihn aber seine Kräfte und er kehrte um» weil er einen Schutzmann herbeiholen wollte. Inzwischen war beobachtet worden, daß der Mann mit der Telegraphen- mütze vom Boden herabkam und in der Wohnung des Tele- graphenarbeiters Albert Hofmann verschwand. Als man bald darauf den Albert Hofmann, welcher sich im Nachtgewande befand, hervorholte, erklärte derselbe, daß er schon lange im Bett liege und von der ganzen Sache nichts wisse; sämmtliche Zeugen und auch der Gestochene selbst erklärten aber ganz bestimmt, daß Albert Hofmann der Thäter sei und derselbe wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung mittelst einer das Leben ge- fährdenden Behandlung unter Anklage gestellt. Der Verwundete hatte durch den Stich mit einer spitzen Feile eine so schwere Verletzung davon getragen, daß er längere Zeit im Krankenhause am Urban zugebracht hat und nach ärztlichem Zeugniß wahr- scheinlich dauernd an seiner Arbeitskraft Einbuße erlitten haben dürfte. In der Verhandlung am 23. März er. bestritt zwar Albert Hof- mann fortgesetzt seine Schuld und ein Zeuge beschwor, daß derselbe zur Zeit der That wirklich im Bette gelegen. Der Gerichtshof hielt aber die Schuld des Albert Hofmann für erwiesen, da derselbe von den verschiedensten Personen ganz bestimmt rekognoszirt wurde und verurtheilte den Angeklagten zu IV» Jahren Gefäng- niß bei sofortiger Verhaftung. Der Verurtheilte wollte nach seiner Abführung Revision einlegen, er erkundigte sich bei dem Gerichtsschreiber des Untersuchungsgefängnisses nach dem Unter- schiede zwischen Revision und Wiederaufnahme und als er er- fahren, daß letztere erst beantragt werden könne, wenn die Strafe rechtskräftig geworden, so verzichtete er auf die Revision und trat seine Strafe an. Sein Vertheidiger Rechtsanwalt Ap o lant II beantragte bald darauf die Wieder auf- nähme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel und diesem Antrage wurde auch stattgegeben. Am 23. April wurde Albert Hofmann aus der Untersuchungshaft ent- lassen, nachdem sein Bruder, der Telephonarbeiter August Hof­mann, wegen derselben That in Haft genommen worden war. Dieser Bruder hatte sich nämlich sreiwillig bei der Polizei ge- stellt und behauptet, daß er selbst die That vollführt habe und wurde, legte er ei»(«eltändniß ab. In einem späteren Briese.ein Bruder unschuldig sei. Anch die Frau BnuiÄMen trat mit derselben Behauptung auf und erklärte, daß ihr Schtva« ger, der gleichfalls eine Telephonmi'che trage und ihrem Manne ähnlich sehe, der wirkliche Thäter s>Ä. Derselbe wohne bei ihnen als Schlafbursche und sei an jenem Tage, als er verfolgt worden, in die Wohnung hineingeschlüpst. Bei dieser Sachlage befanden sich nun gestern wegen der von nur einer Person begangenen That zwei Angeklagte aus der Anklagebank: der 23jährige Telephonarbeiter August Hofmann und der 2Sjährige Telegraphenarbeiter Albert Hofmann, gegen welchen die Anklage infolge des Wiederaufwahme-Versahrens von Neuem verhandelt werden muß. Albert Hofmann verblieb auch gestern bei der Betheuerung seiner Unschuld. Auf den wiederholten Vorhalt des Vorsitzenden Landgerichts- direktors Schmidt erklärte Albert Hofmann, daß er später zwar davon munkeln gehört habe, daß sein Bruder etwas ausgefressen haben soll, er habe es aber doch nicht wissen können, ob etwas daran sei. Der Angeklagte August Hos mann verblieb bei seiner Selbstbezüchtigung und erklärte dem Präsidenten auf dessen Vorhalt, wie er nur die Verurtheilung seines Bruders so ruhigen Blutes habe mit ansehen können: es thue ihm auch sehr leid und er schäme sich auch sehr, so schlecht gegen seinen Bruder gehandelt zu haben. Die Bewelsaufnahme zeigte recht deutlich, wie schwer mitunter für den Gerichtshof du Aufgabe ist, die Wahrheit zu finden. Der Angeklagte August Hof- n» a n n behauptete, daß er an jenem Abend mit einem Kollegen von Arbeit gekommen und etwas angetrunken gewesen sei. Als er sich am Kottbuser Platz von seinem Arbeitskollegen verabschiedete, sei er mit drei Leuten in 51onflikt ge- konimen und habe in der Nothwehr mit seiner Feile um sich gehauen. Es sei Lärin entstanden, er habe sich zunächst zum Boden hinaufgeflüchtet und sei dann in die Wohnung seines BrnderS geschlichen. Dieser Arbeitskollege bestätigt im Allge- meinen, daß August H., als er ihn an jenem Tage am Kottbuser Platz verlassen, mit einigen Leuten in Konflikt gekommen sei, später ihm auch angedeutet habe, daß er mit der Feile geschlagen. Der Gestochene, Herr Engelke, verblieb auch gestern aufs A l l e r b e st i m m t e st e dabei, daß Albert Hosmann der Thäter sei. Trotz aller Vorhaltungen des Vorsitzenden gab er von dieser Beschuldigung kein Jota auf und bestritt aufs Ent- schiedenste eine Thäterschaft des August H. Auf demselben Standpunkt stand der Zeuge Schlüter, welcher das Hand- gemenge an dem fraglichen Abend selbst mit angesehen und den Thäter eine Strecke verfolgt hatte. Zluch er erklärte, daß er sich unter keinen Umständen von seiner Ueberzeugung, daß Albert der Thäter sei, abbringen lasse. Nach seiner Bekundung habe der Thäter auch gerade so ein Jacket getragen, wie Alb ert(sog. Pfeffer und Salz), nicht aber ein so dunkles, wie August. Letzterer ist übrigens schon wenige Tage nach der That auf der Polizei gleich- falls dem Zeugen vorgestellt worden und derselbe hat schon damals sofort energisch bestritten, daß August der Thäter sei. Ein 14jähriger Junge glaubt bemerkt zu haben, daß der Thäter kein hellgraues, sondern ein dunkles Jackett trug. Frl. L a b u s, eine Hausbeivohnerin, welche an jenem Abend den vom Boden herabkommenden Mann mit der Telephonmütze gesehen, behauptete milder allergrößten Bestimmtheit, daß A u g u st der Thäter sein niüsse und erklärte es für vollständig ausgeschlossen, daß Albert der Thäter sei und daß der letztere einen dunklen Rock getragen habe. Genau m i t derselben Bestimmtheit erklärte der Hausbewohner N e r l i ch gerade das Gegentheil für ganz ziveifellos. Er verblieb ohne zu Wanken dabei, daß er es sich nicht ausreden lasse, daß Albert und nicht August der Thäter sei. Ganz derselben Meinung war ein Zeuge Rothe, während die immer wieder vorgerufene Zeugin Labus ihren Kopf zum Pfände lassen wollte, daß es August sei. Frau H o f m a n n, die Ehefrau des Angeklagten Albert H., erklärte, daß ihr Mann an jenem Abend sofort nach dem Abendbrot um 7 Uhr ins Bett ge- gangen sei. Ihr Schwager aber sei in sehr angetrunkenem Zu» stände nach Hause gekonunen und sie habe ihn geöffnet. Er habe ihr Zeichen gemacht, als wenn sie still sein solle, habe darüber gelacht, daß er sich soeben erst in der Thür geirrt und eine Treppe zu hoch angeklingelt habe. Während sie ihm dann Kartoffeln und Hering als Abendbrot vorgesetzt, habe er ihr gegenüber damit geprahlt, daß er soeben mit 20 Menschen im Kampfe gewesen sei, sich aber mit der Feile semer Haut gewehrt habe. Als nach nach kurzer Zeit der Schutzmann an der Thür klingelte, habe August H. sein halbes Essen stehen lassen und sich schleunigst in seine Stube zurückgezogen.(Der Schutzmann bestätlgte, daß er allerdings in der Küche noch ein Gericht Kartoffeln mit Hering vorgefunden.) Die Frau bekundete ferner, daß sie dann darüber erstaunt war, als ihr Mann vom Schutzmann fortgeführt wurde. Sie habe ihrem Manne bei seiner Rückkehr von der Polizei sofort gesagt, daß möglicher Weise August die That vollbracht habe, dieser habe aber geantwortet, man könne doch nun nicht hingehen und den Bruder als Thäter anzeigen. Ihr Mann sei etivas sehr still und als es am 23. März zum Termine ging, habe sie den bei ihnen wohnenden Arbeiter B a l tz e r Himmel- hoch gebeten, daß, wenn ihr Mann nichts zu sagen wüßte, er doch sagen solle, daß August der wirkliche Thäter sei, denn dieser hatte ihm die Geschichte ja noch an demselben Abend erzählt. Baltzer habe ihr aber geantwortet:Ach, lassen Sie doch das Gericht Ihren Schwager allein suchen!" Frau Hof- mann erklärte sich schließlich bereit, mit reinem Gewissen zu be- schwören, daß ihr Mann an jenem Abend die Schwelle nicht verlassen habe. Der Arbeiter Baltzer hatte schon im vorigen Termin mit größter Bestimmtheit deschworen, daß Albert Hofmann an jenem Abend sofort nach dem Abendbrot zu Bett gegangen sei und er denselben zur Zeit der That auch im Bett liegen gesehen habe. Der Zeuge hatte damals aber kein Wort von seiner Wissenschaft über August H. gesagt und der Vorsitzende hielt ihm mit Recht vor, daß ein solches Verhalten doch eine un- glaubliche Gefühlsbrutalität bekunde und mit der Eidesversicherung Nichts zu verschweigen" nicht zu vereinigen sei. Der Zeuge erklärte, daß er sichgar Nichts dabei gedacht" habe. Er sei noch nie vor Gericht gewesen und habe geglaubt, daß er nur das zu beantworten habe, wonach er gefragt werde. Den Schuhmacher Keil' schen Eheleuten hat August Hofmann eines Tages mitgetheilt, daß er seinem Bruder viel Unannehmlichkeiten bereitet habe, da er selbst der Thäter sei. Die Keil'schen Ehe- leute haben dann auch mit beiden Brüdern über die Affaire gesprochen und den Albert gebeten, sich doch auf ihr Zengniß zu berufen. Derselbe antwortete aber damals: Das könne ihm ja doch nichts nutzen, wenn die Belastungszeugen dabei blieben, daß e r der Thäter sei. Der Angeklagte August aber sagte damals den Keil'schen Eheleuten: wenn sein Bruder unschuldig verurtheilt werden sollte, würde er sich selbst dem Gerichte stellen. Auch seinem Vorarbeiter Brand gegenüber hat August Hofmann seine Schuld zugestanden und zivar in durchaus glaubhafter Form. Am Terminstage seines Bruders sei August H. bei der Arbeit ganz verstört gewesen. Das un- begreifliche«erhalten der beiden Angeklagten gab dem Vor- sitzenden wiederholt Veranlassung, dieselben zu näherer Auf- klärung aufzufordern. August Hofmann erklärte immer wieder: er habe sich genirt, zu sagen, daß er die Sache gemach t habe. Das wahre Motiv ging aber aus der Bekundung eines anderen Arbeitskollegen des August hervor, diesem hatte er auf seinen Rath, sich doch baldigst dem Gerichtshofe zu stellen, gesagt:meinen Bruder können sie ja nicht verurtheilen und ich werde erst ab­warten, ob sie mich kriegen." Die Beweisaufnahme schloß mit dem Gutachten des Dr. Schneider, wonach die Verletzung des Engelke eine ziemlich schwere war. Von einer Vereidigung der Frau Hofmann sah der Gerichtshof ab, obgleich der Staats- anmalt dieselbe in diesem besonderen Falle ausdrücklich beantragte Staatsanwalt Unger drückte seine volle Ueberzeugung da- hin aus. daß in der That der Angeklagte August Hofmann der wirkliche Thater sei. Trotzdem habe er nicht die Spur eines Be­dauerns über das Schicksal des Albert H o f m a n n denn der' selbe habe sich fei» Schicksal selbst bereitet. Er habe in ggnj,