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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 274.

Man schreibt uns:

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Sonnabend, den 23. November 1895.

mann

"

Wölke einen Knaben

verworfen.

12. Jahrg.

Versammlungen.

direkt gefragt, würde er mit Ja geantwortet haben, denn er haltenen Leitartikel erblickt. Das Landgericht hatte zwar beiden Rullische Wirthschaftszuffände. tönne nicht leugnen, daß in feiner Gegenwart öfters Züchtigungen den Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuches zuerkannt, bei der von Arrestanten vorgenommen worden seien. Nicht weniger Strafausmessung ihnen den Schuh aber versagt, weil die Be­Die russischen Kapitalisten erzielen ihren Gewinn mittels der als 29 Beugen, darunter 8 Polizeikommissare und Schuß- leidigungen schon in der Form der Aeußerungen gefunden wurden. leute waren vorgeladen. Der jezige Bürgermeister Brink­schonungslosesten Ausbeutung der Arbeiter und der Konsumenten, Gegen dieses Urtheil hatten beide Revision eingelegt und wie auch der Naturreichthümer des Landes. Dieser Gewinn ist bei der Polizeidirektion thätig war, sagte aus, einmal habe er Reichsgerichts zur Verhandlung. Die Revision Mohs' rügte materielle von Karlshafen , welcher damals als Referendar tam die Sache am 21. November vor dem 3. Straffenat des so hoch, daß viele russische Kapitalisten keine Lust haben, ihr gesehen, wie Wölte sich mit einem Prügel nach einer Belle be- Berstöße und richtete sich gegen die angewendeten Normen des Straf­Kapital in neuen Unternehmungen anzulegen, denn sie sind nicht gewöhnt, weniger als 25 pCt. Gewinn zu bekommen, und einen geben habe und gleich darauf habe ein Knabe jämmerlich um gesetzbuches. Die Revision Rabenstein's rügte außer materiellen folchen Gewinn können sie von neuen Unternehmungen nicht Hilfe gerufen. Ein anderes Mal habe er mit eigenen Augen auch formelle Verstöße. Außer der schon von Mohs erhobenen wie gesehen, erwarten. Allerdings bringt mißhandelte. Der materiellen Rüge, wendete sie sich gegen Beschränkung der Ver­es schon die Verarmung nabe babe auf einem Stuhl gestanden, während Wölfe theidigung. Beide Angeklagte hatten eine Reihe Beweisanträge der russischen Bevölkerung mit sich, daß ein Theil ihn traktirte. Gin drittes Mal seien bei einem von Wölfe miß- für ihre Behauptungen gestellt; das Gericht lehnte aber diese der russischen Fabrikanten( namentlich ist dies in der Manufaktur- handelten Knaben bei der vorgenommenen Untersuchung blut Anträge ab, weil es die darin aufgestellten Behauptungen als waaren- Industrie der Fall) genöthigt wird, durch Einführung unterlaufene Striemen festgestellt worden. Wölfe bestritt dies wahr unterstellte. Die Revisionsschrift ist aber der Meinung, von Neuerungen im Betriebe die Waaren zu verbilligen und alles ganz ruhig und behauptete, niemals in Abrede gestellt zu daß die Beweisanträge so eigenartige feien, daß, wenn ihnen dem Bedürfniß der Konsumenten mehr entgegenzukommen, wie auch Absatzgebiete außerhalb des europäischen Rußlands , in haben, daß er selbst in anderen als den ihm vorgeworfenen stattgegeben worden wäre, das Gericht eine ganz andere Auf­Fällen Gefangene mißhandelt habe. Der Staatsanwalt pläbirte jaffung von Sibirien , China 2c. zu suchen. der Sache gewonnen hätte und zu einer Zu diesen Umständen, welche die russische Industrie aus ihrer jedoch auf Fahrlässigkeit, worauf das Gericht den Prügel- hän die in der Revision angeführten Rügen für unbegründet auf wissentlichen Meineid, die Geschworenen erkannten deren Strafe gekommen wäre. Reichsanwalt Zweigert Stagnation aufzurütteln beginnen, gefellt sich in der letzten helden zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilte. Zeit ein neuer. Die russische Industrie hielt sich bisher die und bntragte die Revision zu verwerfen. Bezüglich der for= Konkurrenz des Auslandes durch hohe Schutzölle vom Leibe und Staatsanwalt Lorenz vor dem Landgericht Erfurt . die in den Beweisanträgen aufgestellten Behauptungen als mellen ge, habe das Gericht zu gunsten der Angeklagten dadurch ist es möglich, daß zum Beispiel die Gifenschmelzhütten- Die Berufung, welche der Erste Staatsanwalt am Erfurter wahr unterstellt, von einer Beschränkung der Bertheidi­Besizer im Uralgebirge noch jezt bis 100 pCt. Gewinn einstecken, Landgericht, Lorenz, gegen das Schöffengerichts- Urtheil vom ohne im geringsten an die Befriedigung der neueren Bedürfnisse 16. Oktober d. J. eingelegt hatte, nach welchem er megen Be- gung fönne also keine Rede sein. Der Grund für die materielle ihrer Käufer zu denken. Doch rückt jetzt der Ausländer leidigung unseres Parteigenossen Hülle mit 50 M. Geldstrafe Gericht Kazenstein rechtsirrthümlich den Schutz des§ 193 bes Rüge sei nicht stichhaltig, er sei der Auffassung, daß das als Konkurrent der russischen Kapitalisten in unmittelbare belegt war, ist am 21. November von der Berufunge kammer ver- Bericht Katzenstein rechtsirrthümlich den Schutz des§ 193 bes Nähe. Englische, belgische und französische Kapitalisten haben in worfen worden. Nach umfangi cicher Zeugenvernehmung und Strafgesetzbuchs zugebilligt habe. Das Urtheil hat ihm. furzer Zeit die südöstliche Ecke des europäischen Rußlands , das nachdem der Privatkläger Genosse Hülle wiederum seine Sache von Leipzig und Mitglied der sozialdemokra den Schuß zugebilligt, weil er Einwohner, Steuerzahler Land der Don'schen Kosaken und das Gouvernement Jekaterinoslaw glänzend geführt hatte, verkündete der Präsident, Landgerichts: tischen Partei sei. zum Hauptsitz der Kohlen- und Eisenindustrie Rußlands gemacht. Direktor Herrmann, folgendes Erkenntniß: Der Gerichtshof hat stichhaltig, da bereits frühere Entscheidungen des Reichs­Diefer letzte Grund sei nicht Diese Gegend, wo vor 25 Jahren nur Schafe weideten, ist zum nicht als erwiesen erachtet, daß der Angeklagte die Worte Bergerichts festgestellt hätten, daß der Schuß des§ 193 des Straf­Schauplah einer fieberhaften industriellen Entwickelung geworden, leumder" oder" Berleumdung" gebraucht hat. Erwiesen ist da­die an die Verhältnisse von Amerika erinnern. Gin riesen- gegen, daß der Angeklagte zu dem Privatkläger Hille außerhalb gesetzbuches nicht zugebilligt werden könne, weil der Angeklagte hafter Reichthum der Erde an Kohle ist in jener Gegend des Plaidoyers in einer Zwischenbemerkung gefagt hat: einer politischen Partei zugehöre. Die Revision wurde entdeckt worden und die Bauern, die ihr Land an Sie treiben gewerbsmäßige Ehrabschneiderei", oder: Sie ausländische Attiengesellschaften verkauften, find über Nacht zu leben ja nur von der gewerbs und gewohnheits­reichen Beuten geworden. Im Jahre 1893-94 find im Don'schen mäßigen Ehrabschneiderei". Der Gerichtshof hat aus Gebiet 272 Mill. Pud( 1 Bud= 16,87 Rilogramm) Steintohlen der Verhandlung die Ueberzeugung gewonnen, daß der gewonnen worden. Mit der Entwickelung der Kohlenindustrie Angeklagte diese Bemerkung vorfäßlich gethan hat. Der Die Volksversammlung, die von der Vertrauensperson hält die Entwickelung der Eifenindustrie gleichen Schritt. Vor Gerichtshof ist der Ansicht, daß diese rechtswidrig geschehen und des zweiten Kreises, Frau Emma Scholz, auf letzten Dienstag dem Jahre 1887 gab es im Süden Rußlands nur zwei Eisen- eine Beleidigung im Sinne des§ 186 des Strafgesetzbuches ift. nach Marten's Salon einberufen worden war, war von Frauen schmelzhütten, seit diesem Jahre aber werden immer neue ein- Ginmal gab die ganze Sachlage keinerlei Veranlassung zu einer und Mädchen gut besucht. Reichstags- Abgeordneter Wurm gerichtet. Schon jest gleicht die Eifenproduktion im Süden solchen Zwischenbemerkung, andererseits war aber der Staats- sprach über Küche und Politik". Der Redner, der wiederholt Rußlands der Produktion aller 85 Eisenschmelzhütten im Ural - anwalt auch materiell zu einer solchen Aeußerung nicht befugt. von Beifall unterbrochen und am Schlusse nochmals mit Applaus gebirge. Im Jahre 1892 wurden 20 Millionen Pud Gußeisen, Die Staatsanwaltschaft ist dem Gerichtshof nur koordinirt als belohnt wurde, wußte die zwei anscheinend einander so fern­im Jahre 1894 25,7 Millionen Pud produzirt und für das Jahr Verwaltungsbehörde, nicht aber als Prozeßbehörde. Laut Straf liegenden Gebiete Küche und Politik mit einander derart in 1896 wird eine Produktion von 40 Millionen Bud erwartet. prozeßordnung und Gerichtsverfassungs- Gesetz hat der Vor Verbindung zu bringen, daß den anwesenden Frauen ihre Stellung Und die russische Kohlen wie auch Gisenindustrie steht ſizende die Verhandlung zu leiten und steht diesem auch die zu den politischen und wirthschaftlichen Fragen verständlich eigentlich erst im Beginn ihrer Entwickelung. Dank der mangelhaften Sigungspolizei zu. Daraus ergiebt sich, daß der Staatsanwalt, werden mußte. Er zeigte, wie unfere ganze politische Wirthschaft Verkehrsmittel Rußlands ist es bis jetzt noch vortheilhafter, in obne von dem Vorsigenden zum Wort verstattet zu sein, nicht das ihren Ausdruck schließlich in der Küche findet. Der Redner Doeffa, auf dem Kaukasus und in Transkautafien englische Rohlen Recht hat, in die Verhandlung einzugreifen. Der Gerichtshof war schilderte die mangelhafte Ernährung eines großen Theils der zu verbrauchen als diejenigen von dem nahen Don'schen Gebiet, und sich auch zweifellos der Beleidigung seiner Aeußerung bewußt. arbeitenden Bevölkerung, stellte an der Hand wissens was das Eisen anlangt, so sind von den im Jahre 1894 in Rußland Der Angeklagte hatte zu der Bemerkung gewerbs, und ge- schaftlicher Autoritäten, und sich auf das kaiserliche verbrauchten 127 Millionen Pud Gußeifen nur 80 Millionen wohnheitsmäßiger Ehrabschneider" nicht den geringften that Gesundheitsamt berufend das Minimum Quantum an Bud in Rußland geschmolzen, 47 Millionen Bud aber vom Ausfächlichen Anhaltspunkt. Ehrabschneider" ist der schlimmste Nahrungsstoffen für die einzelne Perion feft, lande eingeführt worden. Es ist zu erwarten, daß in den nächsten Vorwurf, den man jemandem machen kann. Während ein Be- dann von diesem Standpunkt aus eingehend die Bertheuerungs Jahren die russische Kohlen- und Eiſenindustrie sich noch mächtig leidiger und Verleumder nur ie Ehre anderer angreift, so be- politik des Reiches und schloß mit einem eindringlichen Appell ausdehnen wird auf Kosten der ausländischen Einfuhr der nüßt der Ehrabschneider jede Gelegenheit, um die Ehre. seines an die Frauen, indem er ihnen die Frauen der alten Germanen Kohle und des Eisens, denn das Eisenbahnnez Rußlands wird Nebenmenschen zu nehmen. Gegen einen Ehrabschneider giebt als Beispiel vorhielt:" Sorgen Sie dafür, nicht ein Hemmi­mit jedem Jahre erweitert, wodurch die Verbreitung der es kaum einen Schutz. Wenn man also einen Menschen Ehr- schuh unserer Bewegung zu sein, Sie sollen diejenigen sein, russischen Produkte erleichtert wird. Außer der sibirischen Eisen- abschneider nennt, so bezichtigt man ihn selbstverständlich einer welche hinter den Kampfreiben stehen und die feigen Männer bahn werden jetzt im europäischen Rußland selbst vier große bösen Absicht. Wenn man einen gewerbs- und gewohnheits mit der Hundepeitsche wieder in den Kampf treiben." An Eisenbahnen und eine große Anzahl fleiner Zweigbahnen gebaut, mäßigen Wucherer Gurgelabschneider" nennt, so ist das lange die Rede Schloß sich eine sehr sehr lebhafte Diskussion, insgesammt ist jetzt im Bau begriffen eine Strecke von 13.000 nicht so schlimm, als wenn man einen Menschen als Ehr an der sich vorzüglich Damen betheiligten. Aus allen Kilometern und das ist für die Entwickelung der gesammten In abschneider bezeichnet, da jener nur eine Vernichtung Aeußerungen hörte man den Unwillen über die Maß­dustrie Rußlands von Bedeutung. gegen das Eigenthum, dieser aber eine Vernichtung des regeln der Polizei gegenüber allen Versuchen der Frauen, selb Und mit der Entwickelung der Industrie wird auch die höchsten Gutes des Menschen, die Ehre, beabsichtigt. Der ständig die Agitation unter den Frauen zu betreiben. Nur das Entwickelung der russischen Sozialdemokratie vor sich gehen. Beweis der Wahrheit für die vom Angeklagten erhobene durch hoffen die Rednerinnen diese Unterdrückungen zu entfräften, Die Nowoje Wremja" bemerkt, daß die belgischen Kapitalisten Behauptung ist feineswegs geführt. Der Angeklagte hat sich daß die Frauen möglichst zahlreich in ihren Versammlungen er mit Vorliebe ihr Kapital in russischen Bergwerf- Unternehmungen fomit im Sinne des§ 186 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. scheinen, und Genossin Fahrenwald forderte die Anwesenden anlegen, weil in Rußland die Geißel" des westlichen Europas , Der Schutz des§ 193 tann dem Angeklagten nicht zugebilligt auf, dahin zu wirken, daß möglichst viele Frauen in die Ver­der Sozialismus, unbekannt sei. Aus diesem Grunde bringen werden. Der Angeklagte handelte einmal nicht in Wahrung be fammlungen kommen und wenn man sie mit einem Schuß­die Direktoren der belgischen und französischen Aktiengesellschaften rechtigter Interessen. Auch geht aus der Form und den Um mannsgriff" herbeiziehen müsse. Frau Schädlich will keine ausländischen Arbeiter nach Rußland , sondern beschäftigen ständen die Absicht der Beleidigung hervor. Dem Angeklagten die Taktik der Junker nachgeahmt wissen: wir schreien fast ausnahmsweise russische Arbeiter. Uns ist aber bekannt, war bekannt, daß der Privatkläger nur auf grund der§§ 185, so lange, bis wir Recht bekommen." Ida Altmann daß wir unter den russischen Grubenarbeitern im Don'schen Land 186 und 200 des Strafgesetzbuches bestraft war. Wenn auch der sprach gegen die bürgerliche Presse, die noch so viel von Ar­schon Genoffen haben, die den ausländischen Kapitalisten wohl Staatsanwalt berechtigt war, darauf hinzuwirken, daß der Privat- beitern gehalten wird, und drang darauf, daß die Versammlungs. bald die Freude an der unbehinderten Ausbeutung der russischen fläger, der Redakteur eines sozialdemokratischen Blattes ist, eine besucher es nicht bei dem augenblicklichen Beifall bewenden lassen, Arbeiter verderben werden. möglichst harte Strafe erhielt, so hat der Angeklagte die sondern nach dem, was sie gehört haben, auch handeln. Die Grenzen feiner Befugniß weit überschritten. Der Angeklagte hätte Genoffin Greiffenberg wandte sich gegen die Schund= die Zwischenbemerkung im Plaidoyer vorbringen können. Der literatur, deren Leserkreis leider hauptsächlich im Proletariat zu Gerichtshof fann nicht einsehen, daß alsdann die Wirkung seiner Hause sei, sprach dann über die heutige falsche Erziehung der Worte eine Abschwächung erfahren hätte. Allein, daß es dem Kinder und über die brutale Behandlung der Arbeiterinnen durch Ein Unfall auf dem Neubau der Erziehungsanstalt Angeflagten nicht darauf anfam, blos ein höheres Strafmaß zu viele Unternehmer, die den Arbeiterinnen nicht nur moralische, in Zehlendorf gab Veranlassung zu einer Auflage wegen erzielen, sondern in erster Reihe den Privattläger zu beleidigen, sondern sogar noch wirkliche Backpfeifen verabreichen. Sie war fabrlässiger Körperverlegung gegen den Kutscher geht aus dem Umitande hervor, daß der Angeklagte seine Anrede empört darüber, daß die Arbeiterinnen sich das noch gefallen Karl E. dortselbst. Der Angeklagte hatte den für genannten gar nicht an die Richter, sondern an den Privatkläger richtete, lassen, fah aber einen großen Theil der Schuld in dem lauen Neubau nöthigen Sand beranzufahren und mußte zu diesem daß er, nachdem das kriegsgerichtliche Urtheil verlesen, absolut Verhalten der Arbeiterinnen selbst, und zwar ihren gewerkschaftlichen Zwecke eine Einfahrt passiren, an deren einer Seite eine zu einer solchen Aeußerung feine Veranlassung hatte und endlich Organisationen gegenüber. Es sprachen noch Frau Luß, der 7 bis 8 Meter hohe, etwa 20 Zentimeter in die Erde ein- aus dem Umstande, daß der Angeklagte die Aeußerung that, ohne Genoffe I at ob und ein Herr Spiegel, der mit seinen Aus­gegrabene Leiter an dem dort befindlichen Baugerüft aufgestellt vom Vorfizenden zum Wort verstattet worden zu sein, er also die führungen, bei welchen er schließlich zur Transsubstantiations. war. Am 29 August nun stieß G. beim Hineinfahren mit der Sitte und Ordnung im Gerichtssaale, die er von Amtswegen mit zu Lehre gelangte, die Versammlung ziemlich langweilte. Wagendeichsel derart an diese Leiter, daß sie umfiel und dem wahren hatte, durchbrach. Es kann also feinem Zweifel unterliegen, Nach dem Schlußwort des Referenten wurde folgende, von der Maurer Wilhelm Kuhlmey auf den Rücken stürzte. Dieser erlitt daß der Angeklagte die Absicht der Beleidigung hatte. Der Gerichts- Genoffin Fahrenwald eingebrachte und nach einer Anregung dadurch eine Quetschung des Kreuzbeines und des Rückenmarts, hof hat die vom Schöffengericht erkannte Strafe für ausreichend der Genoffin Altmann erweiterte Resolution einstimmig ane an deren Folgen er noch heute zu leiden hat. E. wurde für gehalten, zumal der Privatkläger eine Berufung nicht eingelegt genommen:" Die Versammlung erklärt fich mit den den Unfall verantwortlich gemacht und demgemäß unter Anklage hat. Der Gerichtshof hat daher im Namen des Königs für Ausführungen des Referenten einverstanden. Namentlich gestellt. Die 2. Strastammer des Landgerichts II. erachtete nach recht erkannt, daß die Berufung des Angeklagten zu verwerfen, versprechen die Frauen darauf hinzuwirken, daß die sozial dem Ergebniß der Beweisaufnahme die Schuld des Angeklagten mithin der Angeklagte auf grund des§ 186 des Strafgesetzbuches demokratische Breffe in ihren Kreisen immer mehr die bürgerliche für erwiesen und erkannte auf vierzehn Tage Gefängniß. zu 50 M. Geldstrafe zu verurtheilen und dieser Strafe im Nicht- Presse verdrängt und daß ihre Kolleginnen den bestehenden Ein netter Ordnungswächter stand dieser Tage vor dem beitreibungsfalle für je 10 M. einen Tag Haft zu Organisationen beitreten. Nur so ist es möglich, daß die Auf­Schwurgericht zu Wiesbaden in der Person des früheren substituiren fei. Der Gerichtshof hat dem Angeklagten außerdem flärung der Frauen und damit die Herbeiführung befferer Zu­Schutzmannes Wölfe , des wissentlichen Meineides angeklagt. Die Rosten des Berfahrens und auch die dem stände für diefelben in wirthschaftlicher wie in politischer Hinsicht Die Antlage warf ihm vor, vor dem Echöffengericht in einem Brivattläger durch die Berufung entstandene teine Unterbrechung erleidet." Brozesse einen Meineid geschworen zu haben. Am 9. März d. J. baaren Auslagen auferlegt.

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Gerichts- Beifung.

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beleuchtete

Der Deutsche Holzarbeiter Verband veranstaltete in diesen Monat für den Norden Berlins zwei Versamm lungen. Sonntag den 10. November sprach Genosse Riesel über die Kämpfe der Arbeiter im Mittelalter bis zur Gegenwart. Er schilderte dabei, wie schon die Gesellen der damaligen Zeit durch festen Zusammenbalt eine Verkürzung der Arbeitszeit, den blauen Montag, errangen, und daß die wirthschaftlichen Kämpfe feit dem Mittelalter fortgedauert haben bis heute, wo sie infolge des Maschinenwesens und der fapitalistischen Entwickelung einen besonders scharfen Charakter angenommen haben. Zum Schluß

wurde nämlich wider einen jungen Mann verhandelt, welcher Beleidigung des Leipziger Stadtraths und der Stadt: wegen Lärmens verhaftet, sich des Widerstandes und verordneten. Um zu verhindern, daß in das Stadtverordneten­Beleidigung der Schußleute schuldig gemacht haben sollte. Der Kollegium fozialdemokratische Stadtverordnete gewählt würden, junge Mann behauptete, es sei ihm damals auf dem Polizei- hatte der Stadtrath und die Stadtverordneten 1894 das Bürger­revier übel mitgespielt, er wäre auf die brutalste Weise miß- Wahlrecht durch ein Gemisch von Zensus und Bezirkswahlen so handelt worden. Zum Wahrheitsbeweis für seine Aussagen verschlechtert, daß der größte Theil der Bürger, 80 pCt., in der führte der Angeklagte mehrere Beugen vor, von denen einer unter III. Wählerklasse nur 24, die beiden anderen Klaffen, etwa 20 pet. Eid aussagte, daß Wölte ihm wiederholt, als er noch Schuhmann der Bürger, aber 48 Abgeordnete zu wählen berechtigt find. In­war, mitgetheilt habe, daß auf dem Polizeirevier den folge dessen war der Wahlkampf zu den 1894er Stadt Arrestanten die Hände zusammengebunden feien, dann verordnetenwahlen ein heftiger und hatte insofern hatte insofern ein feines beifällig aufgenommenen Vortrags forderte der Redner zurecht wären sie mit Gummischläuchen trattirt worden. Seitdem Nachspiel, als der Vorsitzende des sozialdemokratischen reger Betheiligung an der Organisation auf. Kollege Helbig er nicht mehr Schußmann sei, werde noch mehr geprügelt. Wahlkomitee's, Genosse Albin Mohs, und der verant theilte dann als Obmann der Werkstatt- Kontrollkommission mit, Wölfe stellte unter Eid in Abrede, jemals eine solche Aussage wortliche Redakteur, der Leipziger Volkszeitung", Genosse daß infolge des Beschlusses der letzten Generalversammlung, gethan zu haben, doch ließ der Vorsitzende, welcher Zweifel an Simon Rabenstein, am 15. Juni d. J. wegen Beleidigung wonach in Werkstellen mit schlechten Arbeitsverhältnissen in eine seiner Zuverlässigkeit hatte, diese Aussage sofort protofolliren. des Leipziger Stadtraths und der Stadtverordneten vom Land- Lohnbewegung eingetreten werden kann, die Kollegen in drei Der damals Angeklagte wurde nebenbei bemerkt frei- gericht Leipzig zu drei bezw. fünf Monaten Gefängniß verschiedenen Werkstellen vorgingen, was den Erfolg hatte, daß gesprochen. Der jetzt dem Wölfe zur Last gelegte Falscheid sollte verurtheilt wurden. Die Beleidigung wurde bei Mohs in zwei sie ohne Streit eine Lohnerhöhung errangen. in jener protokollarischen Aussage enthalten sein. Wölfe erfärte, von diesem verlegten Flugblättern, bei Kazenstein in einem in In der zweiten Versammlung, die am 17. November ab­nicht schuldig zu sein. Der Vorsitzende habe ihn damals der Nr. 54 der Leipziger Boltszeitung" vom 4. Dezember 1894 gehalten wurde, sprach Kiesel über die Presse und ihre Be­gefragt, ob auf den Polizeirevieren im allgemeinen geprügelt enthaltenen Aufruf des Wahlkomitee's und in einem in der deutung für die Arbeiter. In dieser Versammlung waren von werde, worauf er mit Nein geantwortet habe. Hätte man ihn Nr. 55 der Leipziger Volkszeitung" vom 5. Dezember 1895 ent- 11 eingeladenen Werkstellen leider nur 3 vertreten.

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