2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 275.
Strafrechtliche Verantworklichkeit des Druckereibelihers. Auch für sogenannten eventuellen Vorsatz? In der letzten Nummer der„ Nation" veröffentlicht der in Fachkreisen als Autorität anerkannte Göttinger Rechtslehrer 2. v. Bar den folgenden sehr beachtenswerthen lehrer 2. v. Bar den folgenden sehr beachtenswerthen Artikel, der für die Presse im allgemeinen und für uns im besonderen, da er an die Verurtheilung unseres Verlegers anknüpft, von höchstem Interesse ist.
Sonntag, den 24. November 1895.
12. Jahrg.
urtheilung. Auch den Anstifter trifft dieselbe Strafe wie den Thätigkeit Dich enthalten, d. h. Du mußt um solche Möglich Thäter; aber wie wenig bestimmt würde doch das Bild von der keiten Dich kümmern.
Wenn nun Abs. 2 des§ 20 des Preßgesehes bestimmt: Ist die Druckschrift eine periodische, so ist der verantwort: liche Redakteur als Thäter zu bestrafen, wenn nicht durch besondere Umstände die Annahme seiner Thäterschaft aus geschlossen ist."
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wenn das Gericht verurtheilen dürfte, ohne feststellen zu müssen, den Gesetzestert sich anschließende Auslegung des Gesetzes, Art und Weise der Schuld eines Angeklagten zu sein brauchen, Zu dem gleichen Ergebnisse, wie diese unmittelbar an ob der Angeklagte die That felbst ausführte oder dazu anstiftete! führt aber auch die Betrachtung der Bedürfnisse des Lebens, Für strafbare Handlungen, bei denen die Strafbarkeit in und schließlich soll das Gesez diesem doch dienen, nicht aber dem Inhalte einer Druckschrift begründet ist, kommt aber noch Gewerbe und Geistesleben in erdrückende Fesseln schlagen. vergleiche darüber insbesondere das in den Entscheidungen des Personal ohne weiteres für den Inhalt gewerbmäßig von ihnen folgendes in betracht. Die Haupthandlung ist hier man was würde daraus werden, wenn man den Drucker und sein Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 8 S. 54 mitgetheilte Urtheil hergestellter Druckschriften verantwortlich und etwa gar die vom 14. Jan. 1886 zweifellos die Veröffentlichung. Thäter Theorie des eventuellen Dolus hierbei verwerthen wollte? Der ift also hier derjenige, der die Veröffentlichung bewirkt mit dem Drucker und sein gesammtes Personal bis zum Druckerjungen*) Boraussichtlich wird das Reichsgericht in nächster Zeit eine Willen und dem Bewußtsein, dadurch alle diejenigen That- würden gezwungenermaßen Zensoren des Redakteurs, des Verpreßrechtliche Frage von erheblichster Tragweite zu entscheiden bestands- Momente zu verwirklichen, die zum Wesen des betreffen- fassers werden, und um so unleidlichere Bensoren, als ihnen ja baben. Am 18. Mai d. J. hat die achte Straffammer des Land- den Delittes gehören. zu solchem Amte alle und jede Vorbildung abgehen würde: gerichts I zu Berlin den Schriftseter Franz Schulze und den eine einzige an der Herstellung einer Zeitung betheiligte ängstliche Buchdruckereibefizer May Bading zu Berlin auf grund des§ 130 Person tönnte ohne jeden objektiv zutreffenden Grund die des Strafgesetzbuches und des§ 20 des Preßgesetzes verurtheilt. Ob Verspätung einer wichtigen Nummer zum schweren Nachtheile das von Schulze als Redakteur und Verleger und von Bading als auf die Abonnenten, deren Telegramme zu spät bekannt werden Drucker hergestellte und sodann zur Verbreitung gelangte Flugblatt fönnten, herbeiführen, und Redakteur und Schriftsteller würden " Zum 18. März 1895" wirklich den Thatbestand der im§ 130 so ist damit zugleich gesagt, daß die der Thätigkeit des Re- fortwährend mit Druckern, Segern, Korrektoren und Sortimentsdes Strafgesetzbuchs mit Strafe bedrohten Anreizung zum Klassen- batteurs nachfolgende Thätigkeit des Druckers und dessen Hilfs buchhändlern- denn auch diese könnten nach dem oben tampf enthielt, kommt hier nicht in betracht; es soll also hier personals der allgemeinen Regel nach nur als mechanische, rechts bekämpften Prinzip zur Strafe gezogen werden in die ärgerangenommen werden, daß das Gericht diese Frage mit recht lich nicht in betracht kommende anzusehen sei. Wollte man dies lichsten Streitigkeiten verwickelt werden, und selbst zwischen bejaht habe. Das Gericht hat aber des weiteren festgestellt( an- nicht annehmen, so würde man den Gesetzgeber beschuldigen, dem Drucker und seinem Hilsspersonale und den ver= genommen), daß die beiden Angeklagten und zwar Schulze als zwei sich durchaus widersprechende Bestimmungen in den beiden treibenden Buchhändlern würde eine Art Krieg Aller gegen verantwortlicher Redakteur, Bading als Drucker" auf grund der Abfäßen eines und desselben Gesetzesparagraphen sanktionirt zu Alle( mit Vorwürfen und Schadensersatzklagen) entbrennen. genannten Gesetzesparagraphen zu verurtheilen seien. In welcher haben. Der Redakteur könnte zufolge Abs. 1 der Regel nach Der Gewerbebetrieb der Drucker würde für Schriften, die Weise die Betheiligung( Theilnahme) der beiden Angeklagten nicht Thäter sein, wenn nicht angenommen würde, daß die irgend etwas strafrechtlich Verfängliches bringen fönnten, juristisch zu konstruiren sei, ist nicht weiter ausgeführt; dem Zu- Thätigkeit des Druckers jedem ungefähr ebenso zu Gebote fast unmöglich werden denn Setzer, Drucker, Korrektoren, fammenhange nach ist aber eben deshalb anzunehmen, daß das ſtehe, wie der allgemeine Natur Kaufalismus oder wie etwa die Zeit und Muße hätten, dergleichen literarische Erzeugnisse Gericht jeden der beiden Angeflagten als Thäter angesehen habe; die Post. auch inhaltlich zu prüfen, würden wohl eine allzu fostspielige Ardenn einerseits gelten ohne weiteres nur für den Thäter Mit dieser Auffassung der Thätigkeit des Druckers als einer, beitsleistung liefern und am Ende würde darunter die gedie Strafandrohungen des Strafgesetzbuchs, während die Be- was den Inhalt der Druckschrift betrifft, rein mechanischen, fammte Kultur und der Wohlstand des Volkes mitsammt den strafung als Mitthäter, Anstifter, Gehilfe die Berücksichtigung stimmt es auch überein, wenn§ 21 dem Verleger wie Trucker Ginnahmen des Staates zu leiden beginnen. auch der hierauf bezüglichen Paragraphen erfordern würde, und in Wahrheit gar nicht die Verpflichtung auferlegt, von dem Ju Mit demselben Reshte, mit welchem man den Drucker für andererseits spricht§ 20 des Preßgefeßes in seinem zweiten Ab- halte der Druckschrift bei Vermeidung eigener Verantwortlichkeit eventuelle Absicht bezüglich des Jnhalts der Druckschrift verfaze von der Bestrafung des verantwortlichen Redakteurs als Kenntniß zu nehmen, vielmehr, abgesehen von besonderen Um- antwortlich macht, würde man konsequent auch die dem Thäter". ständen, welche eine wirkliche Mitschuld nach allgemeinen straf- allgemeinen Verkehr dienenden Gewerbetreibenden bestrafen Nun kann man zwar zwei oder mehrere Personen als Mit- rechtlichen Grundsägen begründen würden und welche dann auch können, wenn sie etwa Personen befördern, bei denen der thäter eines Deliktes bezeichnen; sie aber in einem und demselben genau in jedem Falle festzustellen sind, jede Verantwortlichkeit Verdacht möglich erscheint, daß sie flüchtige Verbrecher seien Strafurtheile einfach als Thäter zu bezeichnen geht nicht an, für die bezeichneten Personen und für diejenigen, welche die oder gar die Reise unternehmen, um erst ein Verbrechen oder weil das Gesetz in Uebereinstimmung mit dem gewöhnlichen Druckschrift gewerbsmäßig vertreiben, ausschließt, falls sie nur mehrere zu begehen, und wenn dieser Verdacht sich dann Sprachgebrauche als Thäter, wenn dabei fein besonders be- einen im Bereiche der deutschen Strafgewalt befindlichen Ver- später bewahrheitet: im ersten Falle wären jene Personen schränkender Zusatz gemacht wird, denjenigen bezeichnet, fasser und so weiter der strafbaren Veröffentlichung nach der strafbaren Begünstigung, im zweiten gar der Beihilfe der den gesammten Thatbestand der strafbaren Handlung zuweisen vermögen. Besteht aber eine solche Verpflichtung, schuldig. verwirklicht. Ein Urtheil also, welches demungeachtet von dem Inhalte des Druckerzeugnisses Kenntniß zu nehmen und Mit einiger Sicherheit würde man dann in unserem Vaterzwei Personen auf grund derjenigen Strasbestim- sich davon zu überzeugen, ob diefer Inhalt nicht unter lande nur soweit reisen tönnen, als man persönlich dem Verkehrsmungen verurtheilt, welche für den Thäter gelten, ver- ein Strafgesetz falle, in feiner Weise, sobald nur der personale, Bahnbeamten, ja Droschkenkutschern und Gepäckträgern stößt gegen das Gefeß, da es die Rechtsnorm, welche für den Redakteur oder Verfasser im Inlande wirksam zu belangen ist, bekannt wäre oder fortwährend Bässe und Legitimationspapiere Thäter gilt, auf Mitfchuldige anwendet, welche vielleicht Mit- so kann auch von einem sogenannten eventuellen Dolus, wie die zur Hand hätte. Die Theorie des sogenannten eventuellen Dolus thäter( vergl. Strafgefeßbuch§ 47), jedenfalls aber nach dem Kriminalisten sich ausdrücken, in bezug auf den Verleger, Drucker angewendet auf gewerbsmäßige Leistungen führt eben zu merkInhalte des Urtheils selbst nicht beide Thäter sein können. Die und das weitere Hilfspersonal nicht die Rede sein. Dieser so würdigen Ergebnissen. Aufhebung eines solchen Urtheils auf eingelegte Revision eines genannte eventuelle Dolus foll ja gerade dann vorliegen, wenn Nun ist allerdings in dem eingangs erwähnten Gr der Verurtheilten wird also voraussichtlich nach§ 376 der Straf - jemand handelt auf die ihm bewußte Gefahr hin, daß seine Kenntnisse ausgeführt, der verurtheilte Druckereibesizer Prozeßordnung erfolgen müssen, und zwar auch dann, wenn eine Thätigkeit einen nach dem Gefeßze unzulässigen Erfolg herbei- habe zwar direkt von dem Inhalte des betreffenden Flugmittels der Presse begangene strafbare Handlung in Frage steht führen werde: eventuell, d. h. für den Fall, daß es nun so blattes keine Kenntniß gehabt, wohl aber von der Tendenz denn im§ 21 Abs. 1 des Preßgefeßes heißt es ausdrücklich: tommt, war, so sagt man, der Handelnde mit diesem Erfolge desselben und dem Umstande, daß es als fogenannte rothe" Die Berantwortlichfeit für Handlungen, deren Strafbar- einverstanden, wollte er auch diefen Erfolg, sollte es ihm auch das heißt auf rothem Papier zu druckende Nummer im wesent feit durch den Inhalt einer Druckschrift begründet wird, lieber gewesen sein, seine Thätigkeit, die er um ihrer selbst willen lichen denselben Inhalt wie das in früheren Jahren an dem bestimmt sich nach den bestehenden allgemeinen Strafvornahm, hätte diesen Erfolg nicht gehabt. Nimmt man also auch gleichen Tage( 18. März) ausgegebene Flugblatt reproduziren gefeßen." einen fogenannten eventuellen Dolus( eine eventuelle strafbare würde, und dieser Inhalt der betreffenden Blätter der früheren Und es handelt sich hier auch keineswegs nur um eine reine Absicht) in anderen Fällen als möglich an, so ist diese Annahme Jahre sei ihm ebenfalls bekannt gewesen. Nach dieser AusFormalität, wie man deshalb anzunehmen vielleicht geneigt sein doch da unzulässig, wo das Gesez selbst dem Handelnden sagt, möchte, weil nach dem Gesetze denjenigen, der als Thäter die er brauche fich, weil eben seine Thätigkeit gewerbsmäßig, mecha- Bekanntlich ist vor einigen Jahren man vergleiche That allein vollführte, und jeden der mehreren Mitthäter im all- nisch erfolgt, um einen etwa von anderer Seite beabsichtigten darüber die Nummer der Nation" vom 30. Mai 1891- die gemeinen diefelbe Strafe trifft; das Gericht soll, wenn es Erfolg, wie überhaupt um den weiteren Erfolg nicht zu füm- Verurtheilung eines Zeitungskorrektors wegen strafbarer Be jemanden verurtheilt, auch sich flar werden über die Art der Be- mern; denn indem man die eventuelle Absicht für strafbar er- theiligung an einer Beleidigung, begangen durch einen von ihm theiligung des einzelnen von mehreren angeblichen Mitschuldigen. Härt, fagt man umgekehrt dem Handelnden: Sobald ein be- forrigirten Zeitungsartikel, von einem Senate des Reichsgerichts Darin liegt eine erhebliche Garantie gegen ungerechtfertigte Ber - stimmter Erfolg Dir als möglich erscheint, mußt Du Deiner aufrecht erhalten.
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sich in feierlicher Repräsentation darstellte, die humoristische gebildet, dessen echteste Frucht Menzel's Produktion bes Sonntagsplauderei. Szene um den Fürsten Hohenlohe im Bilde festzuhalten. deute; und von dieser Legende wird wiederum in allen Rauh fegt der Novemberwind durch den Forst von Vom preußischen Geist, freilich in anderen Formen, Tonarten erzählt werden. Leblingen; zu froher Waidmannslust spannt er energisch wird in den nächsten Tagen ebenfalls stark die Rede Was der eine in hartem, mühsamen Ringen nur er die Sinne an. Waidmannswerk stählt und baucht selbst sein. In den verkümmerten dumpfigen Räumen der reicht, das fällt dem andern wie ein Glücksloos in den Schooß. den gealterten Kräften jungen Muth ein. Wenn das Jagd- Berliner Kunstakademie unter den Linden ist auf Was Lord Byron von sich sagen durfte, das darf mit Respekt vergnügen zu Ende und man sich auf der Haide müde ge- furze Zeit neues Leben erwacht. Wenig genug zu vermelden heute auch Professor Kuadfuß in Kassel von sich tummelt hat, dann mag wohl Speis und Trank doppelt bedeutet diese Kunstakademie, über deren Unzulänglichkeit sagen. Eines Morgens erwachte er und war berühmt. Mit erquicklich schmecken; und muntere Jagdgesellschaft war und über deren frendloses Innere schon ganze rührender Ausdauer pflegte Prof. Knackfuß regelmäßig unsere derben Schwänken stets gern geneigt. Geschlechter vergeblich geklagt haben. Für wenige Wochen Ausstellungen zu beschicken. Mancher schöne Schinken"
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Von solchem heiteren Schwant tam jüngst erst aus wird sie im erborgten Glanz sich sonnen. Zur Feier eines wie man im Künstlerjargon die breit bemalten Leinwanddem vielgenannten Leßlingen her die Kunde. Sein Held Achtzigjährigen, Adolf Menzel's , wird der Haupttheil flächen nennt, auf denen nichts Persönliches sich ausdrückt, ist Fürst Hohenlohe; und der deutsche Bürger, der heute des Lebenswertes dieses Künstlers in der Akademie zur hing da an den Wänden, unbeachtet, eine lederne Zier. schen und verängstigt auf die dunklen Vorgänge fern in der Schau gestellt. Man hat sich gewöhnt und es ist fast zur Zurückwandern mußte er, unbetrauert und ohne irgend Türkei hinblickt, wird sicherlich aus dem Leglinger Geschichtstehenden Phrase geworden, in Adolf Menzel's Schaffen welchen Eindruck hinterlassen zu haben. Und heute ist cheu Beruhigung schöpfen. Wenn Fürst Hohenlohe, der gleichsam die Konzentration eines besonderen preußischen Prof. Knackfuß förmlich jung geworden und regsam. GeLeiter unserer Staatsgeschäfte, noch auf kräftige waid- Kunstgeistes zu sehen. Dies wird aus äußeren und inner- sprächig giebt er zu seiner Allegorie vom kulturmörderischen männische Scherze guter Laune eingeht, wenn er Feierlichkeit lichen Motiven erklärt. Einmal kennt man in Adolf Menzel Buddha Erläuterung und Erläuterung; und sein Kunstblatt und Sorge daheim läßt, um einmal jung zu sein den eminent künstlerischen Verkünder der Zeit Friedrich's wandert durch die ganze Welt. mit den Jungen, so werden auch die allzeit Aengstlichen des Zweiten; dann will man in Menzel's spezifischem Genie, Emne merkwürdige Schickung fügt es, daß gerade. Troft davon empfangen. Zu Leylingen also be seiner männlichen und manchmal männischen Kraft, die, gegenwärtig die Wissenschaft emsig sich bemüht, die Schätze findet sich ein seltsam geformtes Trinkhorn. Aus streng disziplinirt, es nicht duldet, daß die Phantasie allzu der ostasiatischen Philosophie und ostasiatische Gedankeneinem Hirschgeweih ist es derart geformt, daß es ein frei über die Stränge schlage, durchaus die Züge des systeme zu diichforschen, von denen bereits Arthur SchopenKleines Kunststück ist, aus dem länglichen Born zu trinken, preußischen Genies erblicken. Herbes mitunter sprödes hauer's Geist augezogen war. Oldenberg und neuerdings ohne den Juhalt zu vergießen. Bon altersher giebt es Künstlerthum auf dem Grund eindringlicher Beobachtung Paul Deußen veröffentlichen hierüber Arbeiten, die Aufeine scherzhafte Bestimmung, daß dics Vexierhorn jedem und starker Geistesschärfe offenbart sich in Menzel's Wirt sehen erregen. Im königlichen Schauspielhause zu Berlin kredenzt werde, der zum ersten Male als Jagogast auf samkeit. Menzel's Sinn ist empfänglicher für die scharf- wurde vor zwei Jahren häufig genug das Drama vom Leglingen erscheine. Das mochte manchmal ein hohes charakteristische, als für die weiche graziöse Linie. Den Thouwägelchen gegeben, das Gedicht eines indischen Königs; Gaudium gegeben haben, wenn ein begieriger Trinker das Meistern des befeuerten, warm herzigen Schwungs in der und die gedankenschwersten Verse dieser Dichtung athmen fektgefüllte Horn an den Mund setzte und der töftliche Ju- Kunst ist Menzel, der bedeutsame Realist, nicht vergleichbar. in den Reden eines Derwisches den Geist buddhistischer halt ihm über Wange und Rock troff! Auch dem Fürsten Leichter neigt er noch zur ironischen, als zur enthusiastischen Weisheit. Hohenlohe war eine halbe Flasche Sekt zugedacht. Er ließ Betrachtung von Menschen und Dingen.& ist Ein Maler braucht kein Philosoph zu sein; aber ein sich davon nicht schrecken, er setzte fühn an und bekundete charakteristisch für Menzel: Fast niemals verstand er Hauch seiner Kunst soll ihn berührt haben. Wie Knackfuß ein Selbstvertrauen, wie ein Jüngling. Er wollte kein Spiel- es, der Frauenerscheinung zu schmeicheln. Go tenut, in seiner Erklärung an den Matin" sich den mild- entverderber sein; aber auch ihn verfolgte das Mißgeschick; so schätzt die Welt Berlins größten Künstler, der entfagenden Buddhismus zugleich als grausigen Verund es überfloß der Champagner aus dem kunstvoll ge- am 8. Dezember sein achtzigstes Lebensjahr vollendet. Seine nichter vorzustellen vermochte, das hat mit seiner Künstlerwundenen Horn und floß daneben. Die Herrschaften kleine Statur, sein mächtiger kahler Kopf, sein Aussehen, das schaft an sich nichts zu thun. Wenn aber um die Welt amüsirten sich höchlich und der begossene Fürst hatte Humor immer ernsthaft und verschlossen ist, wo Menzel auf der das Kunstblatt von Knackfuß auf seinen künstlerischen Werth genug, ins Gelächter mit einzustimmen. Was that es, Straße und in der Deffentlichkeit sich zeigt, machen ihn zu hin betrachtet; wenn sie die dürftig- allegorische Ausführung. wenn man ihm in der Runde zurief: Hast's schlecht ge- einer der bekanntesten Gestalten im großen Berlin ; zu einer wahrnimmt, diese glatten, akademisch empfundenen Frauenmacht, haft es schlecht gemacht, drum wirst recht derb auch populären Figur, ähnlich wie Windthorst es war. Ob gestalten, die sich noch dazu so aneinander drängen, daß sie ausgelacht"? Wenn das Alter sich auf ein Weilchen Menzel's fünstlerische Eigenschaften mit dem preußischen nirgend wie cine lebendige Gruppe erscheinen, wieder jugendlich ungebunden fühlt, dann opfert es Genius wirklich wesensverwandt sind, ob dieser preußische fich ungezwungen im Raum bewegt: was soll diese bercitwillig auch dem Humor. Die Welt aber Genius als brandenburg - märkischer Geist nur gedacht sei, oder Welt dann denken? Wird sie nicht leicht zu der Annahme wird, wenn fie das Leylinger Histörchen erfährt, ob er eine weitere Welt umfasse; ob es nicht thöricht sei, das gedrängt, daß das Kunstblatt des berühmten Knackfuß beausrufen: So ist trotz allem erneuten Glanz und aller Schaffen eines bestimmten Individuums, das an allerlei Lebens- stimmt sei, ein Zeugniß für Preußens Kunstgenic abzulegen? Prachtliebe im modernen Berlin jener altpreußische Geist zufälle gebunden ist, damit zu verallgemeinern, daß in ihm der Will man Menzel's herbe Art grund- preußisch nemen, schön! noch nicht ausgestorben, der an derbfoldatischer Schnurre einzige und reinste Ausdruck eines ganzen Volksgenies er Aber was hat Kuactfuß mit preußischer oder irgend welcher ohne viel Ziererei sich zu ergößen liebte. Vielleicht reizt fannt werden könne: das bleibe hier unerörtert. Genug, Art zu schaffen? es einen Auton v. Werner, der oft genug wiedergab, was es hat sich eine Legende vom Preußenthum in der Kunst
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