Familientragödie im Westen.
Mord und Selbstmordversuch eines Generaldirektors.
In dem Hause kaldreuthstr. 16 hat sich in der vergangenen Nacht eine furchtbare Familientragödie abgefpielt. Heute früh wurde der Inhaber der Wohnung, der Generaldirektor Erich Roßdeutscher, neben dem Bett feiner Ehefrau in schwer verletztem Zustand aufgefunden die Ehefrau selbst lag erschossen im Bett. Bisher wurde folgendes festgestellt:
In der Kalkreuthstr. 16 wohnte seit längerer Zeit in großen und herrschaftlich ausgestatteten Räumen, die sich auf das hohe Erdgeschoß und den ersten Stock erstrecken, der 69 Jahre alte General
direktor Erich Roß deutscher mit seiner 62 Jahre alten Ehe: frau Hedwig, geb. Zucker. Die Eheleute hatten einen einzigen Sohn, der im Weltkriege gefallen ist. Dieser Verlust bedrückte sie immer noch sehr schwer. Dazu kam, daß die Geschäfte der Teppichimportfirma, deren Generaldirektor Roßdeutscher war, nicht mehr nach seinem Wunsche gingen. Er wollte deshalb seinen Haushalt auflösen und die große Wohnung aufgeben. Eine Hausangestellte, die der Frau als Stütze diente, sollte heute morgen entlassen werden. Die Eheleute, Sie in getrennten Zimmern schliefen, ließen heute früh nichts von sich hören. Hausangestellte, die daraufhin gegen 7 Uhr das Schlafzimmer der Frau aufsuchten, erlebten eine schreckliche Ueberraschung.
Die Frau lag regungslos im Bett und vor ihrem Bette lag schwer röchelnd, der Mann.
Die Polizei des 177. Reviers murde benachrichtigt und Kriminalbeamte erschienen alsbald mit einem Arzt, der feststellte, daß die Frau durch einen Kopfschuß getötet war. Auch der Mann blutete aus einer Schußwunde an der rechten Schläfe, gab aber noch Lebenszeichen von sich und wurde nach dem ElisabethKrantenhause gebracht. Hier liegt er besinmungslos und schwer danieder.
In Abschiedsbriefen an Freunde hat Roßdeutscher über den Beweggrund zu seiner Tat sich geäußert. Man weiß jedoch nicht, ob er die Frau mit ihrem Einverständnis oder gegen ihren Willen erschossen hat. Die Kriminalpolizei versucht, auch nach dieser Richtung Aufklärung zu schaffen. Die Leiche der Frau wurde beschlagnahmt und nach dem Schauhause gebracht. Soweit es sich bisher
Arbeitsgericht ein. Dann reiste er wieder in seine Heimat und ließ fich vor dem Gericht durch einen Offizialverteidiger vertreten. Und der führte die Sache seines Klienten zum gerechten Sieg.
Wenn nämlich ein höflicher Berliner Geschäftsmann, so argumentierte der Prozeßvertreter, einen Bayern anstelle, so müsse er mit dessen besonderer Eigenart rechnen. Die Bayern sind rauher wie die Berliner , fie find weniger höflich. Wenn in München ein Kunde im Laden so angeredet wird, wie es der Kläger tat, so macht das gar nichts aus. Das gehört dort eben zum Kundendienst. Der Berliner Arbeitgeber hätte seinen bayerischen Angestellten erst einmal zur Berliner Höflichkeit erziehen
Bierzigstundenwoche in Amerika .
In Europa will man den Achtstundentag abbauen.
Laut International Labor News Service"( ILNS.) hat eine der größten Firmen der Bekleidungsindustrie der Vereinigten Staaten nach eingehenden und sehr sachlichen Verhandlungen mit der Vereinigten Bekleidungsarbeitergewerkschaft beschlossen, ab 1. Mai die Fünftagewo che einzuführen und zwar so, daß an fünf Tagen der Woche je acht Stunden gearbeitet und für den dadurch verursachten Ausfall an Arbeitsstunden gleichzeitig eine Lohnerhöhung eingeführt wird. In der bei dieser Gelegen heit veröffentlichten Bekanntmachung sagt die Geschäftsführung des Unternehmens u. a., daß sie die Einführung der 40- Stunden- Woche schon seit einiger Zeit in Erwägung gezogen habe und zum Schluß gekommen sei, daß die Fünftagewoche mit je acht Stunden Tagesarbeit ,, wirtschaftlich gesund" sei. Ferner wird gesagt, daß die Entwicklung der modernen Technik und die größere Arbeitsleistung des Durchschnittsarbeiters in den Betrieben
die Einführung der verkürzten Arbeitszeit rechtfertige. Der JLNS. bemerkt in diesem Zusammenhang, daß ohne Zweifel andere Unternehmer diesem Beispiel folgen werden. Dies ist bereits geschehen, indem soeben die größte Firma der Befleidungsindustrie von Neu- England ebenfalls die Einführung der 40- Stunden- Woche ankündigt. Beide Firmen unterhalten mit der Vereinigten Bekleidungsarbeitergewerkschaft seit vielen Jahren- die letztere Firma seit 30 Jahren die besten Beziehungen und Arbeitsübereinkommen, wobei 3. B. auf allen von ihnen hergestellten Kleidungsstücken als Zeichen der unter gewerkschaftlichen Bedingungen erfolgenden Produktion die„ Union Label"( Gewerkschaftsmarke) angebracht ist.
In der alten" Welt haben unterdessen die Unternehmerdelegierten im Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes alle Hebel in Bewegung gesezt, um Bestimmungen für die Revision internationaler Konventionen zu erwirken, die eine völlige Vernichtung der 48- Stunden- Woche ermöglichen. Wenn es ihnen auch auf Grund der energischen Stellungnahme der Arbeitergruppe nicht gelungen ist, im ersten Anlauf die Stellung zu nehmen, 10 erhielten sie doch wenigstens die Genugtuung, daß die Frage der sofortigen Revision des Washingtoner Uebereinkommens lediglich ,, vertagt" wurde. Dies muß für die Arbeiter bedeuten, daß die am 1. Mai in so bewundernswerter Weise eingeleitete Agitation mit aller Kraft fortgesezt und vom Plage der öffentlichen Demonstration in die tägliche Wirksamkeit, in jede Ortsgruppe und jeden Betrieb getragen werden muß.
Der Stein ist im Rollen und bereits ist man sich auch in breiten Kreisen des Unternehmertums darüber klar, daß die Ar
beurteilen läßt, scheint Frau Roßdeutscher von dem Borhaben ihres Arbeitersamariter geleiten einen Alten zur Wahl. beiter nicht nachgeben werden und die Forderung des Achtstunden
Mannes feine Kenntnis gehabt zu haben. Während er manches andere noch geregelt hatte, hat er ihr den bevorstehenden Zusammenbruch wohl nicht offenbart, ihr auch wohl nicht gesagt, daß, wie er mußte, heute morgen der Gerichtsvollzieher fommen mollte.
Der rauhe, aber herzliche Ton. Der Berliner ist höflich- sagt das Arbeitsgericht. In unserem lieben Vaterland wird ganz allgemein behauptet, daß die Berliner unhöflich sind. Geradezu gefürchtet ist ihr sagen wir Mundwerf. Aber offenbar ist der Berliner sehr viel besser, nicht nur als sein Ruf, sondern auch besser als Volksgenojien aus anderen deutschen Gauen. Eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin hat das jedenfalls zweifelsfrei zutage gefördert.
Der Kläger war ein waschechter Bajuware, der in einem Ber liner Einzelhandelsgeschäft fristlos entlassen war. Als Grund war angegeben sein schlechtes Benehmen der Rundschaft gegenüber. Kam nämlich jemand in den Laden und fragte ein bißchen viel, so wurde der mit Donauwasser getaufte Berfäufer ungemütlich. Er drehte sich einfach um und sagte: ,, Woast, wos du mir tonnst-?" Das andere ließ er von dem Käufer raten. Oder er fürzte die Verkaufsverhandlungen einfach ab, indem er dem Kunden den guten Rat gab: ,, Scher di bloß schon naus, du dummer Junge, sonst...!" Auch hier ließ er den Käufer
darüber nachdenken, was hinter dem sonst" folgen fönnte. Dieses Nachdenken besorgten die Kunden aber schon immer auf der Straße, denn sie wandten sich von diesem gaftlichen Geschäft schleunigft mit Grausen ab. Bis eines schönen Tages der Geschäftsinhaber die sonderbare Art des Kundendienstes beobachtete und mun seinerseits dem Verkäufer den guten Rat gab, sich schleunigst ,, naus" zu scheren. Der Bajuvare ging auch, reichte aber zunächst eine Klage vor dem
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für die Zeit vom
22. bis 24. Mai
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müssen. Er hätte ihn verwarnen und wohl auch fündigen können. Die fristlose Entlassung aber warungerechtfertigt. Das Gericht schloß sich diesen Ausführungen voll und ganz an, zumal der Beflagte, als er die Ausführungen von der Höflichkeit der Berliner hörte, so sprachlos war, daß er nichts erwidern konnte. Und so wurde er denn kurz und schmerzlos verurteilt, an seinen Verkäufer mit dem rauhen, aber herzlichen Bayerndialekt noch zwei Monatsgehälter zu zahlen.
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