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Der anstößige Bubifopf.

Die Herrschaft" und das Dienstmädchen.

Mit langem Faar, in 3öpfen am Hinterkopf aufgesteckt, trat Fräulein D. ihre Stellung als Hausmädchen bei Frau J. an. Nicht aus Abneigung gegen die herrschende Mode hatte das Mäd­chen die alte Haartracht beibehalten, sondern weil es ,, Herrschaften"

Da der wahre Sachverhalt: Ob die beleidigende Aeußerung ge­fallen ist, ob Entlassung oder freiwilliger Abgang vorliegt, faum festgestellt werden konnte, fam auf Anraten des Richters ein Ber gleich zustande, wonach Frau I. mit saurer Miene dem Mädchen

Das Manko des Zapfers.

werden, aber Bel dem Rontrollsystem her Firma fei ein Irrtun zumgunsten des Klägers nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen. Das Manto müsse also durch ein Versehen des Klägers entstanden sein. Die Entlassung fönne deshalb nicht als unbillige Härte ange­sehen werden.

Ein spanischer Amofläufer. Furchtbare Bluttat eines Bauernburschen./ Elf Zodesopfer. Madrid  , 21. Mai.

Nach Zeitungsmeldungen aus Tarragona   ereignete fich in einem

gibt, denen eine Hausangestellte mit Bubikopf eine unliebsame Er- außer dem verdienten Lohn die Hälfte der Kündigungszeit bezahlte. benachbarten Dorfe eine furchtbare Bluttat. Ein Bauernbursche scheinung ist. Doch es schien, als ob Frau I. nicht zu diesen ge­höre. Sagte sie doch eines Tages gesprächsweise, ein Bubifopf würde dem Mädchen wahrscheinlich gut stehen. Fräulein D., die schon lange derselben Meinung war, glaubte nun, sie könne sich von ihren Zöpfen trennen, ohne das Mißfallen ihrer Arbeitgeberin zu erregen. Sie ging zum Friseur und kam zurück mit einem tadellosen Bubikopf, nach der neuesten Mode geschnitten und frisiert. Doch nicht mit Beifall, sondern mit Naserümpfen wurde sie von Frau I. empfangen.

Dieser Bubifopf war nicht nach ihrem Geschmack und auch nicht nach dem ihrer Tochter. Mutter und Tochter sprachen oft in abfälliger Weise über den Bubikopf des Mädchens. Eines Tages war Fräulein D. Zeugin eines Telephongesprächs zwischen Frau I. und ihrer Tochter und da will sie gehört haben, daß Frau I. sagte, das Mädchen laufe mit seinem Bubitopf wie eine Straßendirne im Hause herum. Einige Tage später erklärte Fräulein D. der Dame, sie gehe zum Gericht, eine solche Beleidigung brauche sie sich nicht ge= fallen zu lassen.

Hierüber kam es zu einer auf beiden Seiten mit lebhafter Er­regung geführten Auseinandersetzung, die damit endete, daß Fräu­lein D. die Stellung verließ. Sie flagte beim Arbeitsgericht, be­hauptete, fie sei fristlos entlassen und verlangte ihren Lohn für die Kündigungszeit. Frau I. versicherte dagegen, von einer Entlassung fönne feine Rede sein, das Mädchen sei freiwillig gegangen und habe seinen Abgang schon seit einigen Tagen vorbereitet gehabt.

Aus der Zeugenaussage der Tochter von Frau J. ging hervor, daß beide Damen an dem Bubikopf des Mädchens Anstoß genommen haben. Die beleidigende Aeußerung wurde aber von beiden entschieden bestritten.

Damit sich das Gericht durch Augenschein von der Beschaffen­heit des anstößigen" Bubikopfes überzeugen fonnte, mußte Fräu­lein D. den Hut abnehmen. Sie präsentierte sich in einer hübschen fleidsamen Haartracht, wie man sie bei vielen Damen sieht und die für den Vergleich mit einer Straßendirne nicht den geringsten An­laß bietet. Man fann nur annehmen, daß dieser Bubikepf den Damen zu herrschaftlich und darum für ein Dienstmädchen" unpassend erscheint.

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Irrtum oder Unehrlichkeit?

Ein Zapfer eines Aschinger- Ausschanks wurde entlassen, weil er in zwei Wochen ein Manko von 30 M. gemacht haben soll. Das heißt, nach der Menge des verzapften Bieres hätten 30 m. mehr in der Kasse sein müssen, als vorhanden waren.

Zur Erklärung der Differenz gibt es nur zwei Möglichkeiten:: entweder der Zapfer müßte die Gläser übervoll eingeschenkt haben, was nicht anzunehmen ist, um so weniger, als es fich in diesem Falle wie der Vertreter der Firma bemerkte um einen ersttlassigen 3apfer handelt; oder er müßte sich Geld aus der Kaffe angeeignet haben, was bei den im Gebrauch befindlichen Re­gisterkassen ausgeschlossen scheint.

Der Zapfer, der seine Entlassung vor dem Arbeitsgericht als unbillige Härte anjocht, versichert, daß er das Manto, wenn ein solches überhaupt vorhanden sein sollte, nicht verschuldet habe. Er hält es aber für möglich, daß durch irrtümliche Fest stellungen und Buchungen der Beauftragten der Firma ein gar nicht vorhandenes Manto herausgerechnet ist. Dagegen beruft sich der Vertreter der Firma auf ihr angeblich unfehlbares Kontroll­system, das er eingehend schilderte.

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Doch der Zapfer betent, daß er bei der Feststellung der ihm übergebenen Biermenge nicht hinzugezogen wird, also nicht in der Lage ist, ihn belastende Irrtümer festzustellen. Der Vertreter der Firma versichert, daß Irrtümer ausgeschlossen seien. Er erklärt das Entstehen von Mantos jo: Wenn ein Gast am Büfett ein Glas Bier tauft und etwa ein Zweimartflück in Zahlung gibt, dann steckt der 3apfer, ohne die Registerkasse anzuschlagen, das Geldstück in seine Tasche, gibt dem Gast heraus und sucht die Differenz durch schlechtes Einschenten wieder einzubringen. Es fönne zwar nicht behauptet werden, daß es der Kläger   so gemacht habe, aber anders ließen sich Mankos nicht erklären. Dagegen müsse die Firma einschreiten, weil Mantos nicht erklären. Dagegen müsse die Firma einschreiten, weil sie wolle, daß jeder Gast sein richtiges Maß erhalte.

Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, dem Kläger   könne zwar cine unehrliche Handlung nicht nachgesagt

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Reichshallen- Theater Abends 8 Uhr, Sonntag nachm. 3 Uhr Stettiner Sänger

,, Studies Plingstfahrt" Nachmittags halbe Preise Dönhoff- Brett'l: ( Saal n. Garten). Varieté, Tanz.

Täglich 81, Uhr

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loďte eine Gruppe von kleinen Knaben und Mädchen aus dem Dorfe heraus und gab dann zahlreiche Gewehrschüsse auf sie ab, durch die sieben Kinder getötet wurden. Die Leichen versteckte er unter einem Strohhaufen. Außerdem wurden sechs Kinder schwer verletzt. Der Mörder eilte darauf querfeld­cin und erschoß unterwegs ein anderes kind, dessen Leiche er unter Strauchwerk verbarg. Darauf fehrte er ins Dorf zurüd, drang in den Hof eines Hauses ein und erschoß eine Frau. Eine andere Frau und ein kleines Mädchen verwundete er durch Schüffe. Durch Hiebe mit einem Beil tötete er die Verletzten. Er fehrte dann in feine Wohnung zurüd, verließ sie aber bald wieder und flüchtete. Polizei und Dorfbewohner haben die Verfolgung des Mörders aufgenommen.

Die stillgelegte Rheinschiffahrt.

Nach Rotterdam   fommt feine Kohle.

Rotterdam  , 21. Mai. Infolge der Aussperrung und des Streits in der deutschen  Rheinschiffahrt sind die Kohlenverschiffungen nach Rotterdam   zurzeit bereits auf den fünften Teil der vor dem Streit beförderten Mengen zurd gegangen. Die Direk­tion der Rotterdamer   Steinfohlen- Handelsvereinigung hat infolge­dessen zwei Fünfteln ihrer Arbeiter, das sind 600, gekündigt, die jedoch wieder eingestellt werden sollen, wenn die Lage in der Rhein­schiffahrt eine günstige Bendung genommen hat.

Bundestag des Butab.

Der Bund der technischen Angestellten und Beamten hält in den Tagen vom 16. bis 19. Juni seinen sechsten ordentlichen Bundes­tag in München   ab.

Die Zukunft des technischen Bildunswesens wird Ingenieur Albert Lenz in seinem Referat behandeln, während als Referent über die Wirtschaftspolitischen   Aufgaben der Arbeit­nehmer" Professor Dr. J. Hirsch gewonnen wurde.

Die übrige Tagesordnung unifaßt die Erledigung der Bundes angelegenheiten.

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