Kommunisten als Unternehmer.
Der Gitredakteur ohne Gehalt.
sor dem Arbeitsgericht fist schon wieder die KPD. als An- sich auf die Gewerkschaften berief, hat dann später für Annoncen
setlagte. Seit Jahresfrist der dritte oder vierte Prozeß, allein in
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Der Element Berlag, der ein weitgehend unbekanntes Blatt, den Pfaffenspiegel", herausgibt, und der Annoncenver lag Raveg" find Gründungen des Kommunisten Artur Koenig , der als verflossener Reichstaffierer der KPD. eine Zeitlang heftig von fich reben machte... Heute gehört ihm der Element- Berlag; die Raveg ist eine Gmbh. mit Koenig als Geschäftsführer und Hauptteilhaber.
Für den Element- Berlag wurde ein Expedient gesucht, der gleichzeitig auch die verantwortliche Redaktion des " Pfaffenspiegels" übernehmen mußte. Für Freiheitsstrafen, die er sich hierbei zuzog, verpflichtete sich der Verlag, bis zur Dauer von drei Monaten ihm ein Monatsgehalt von 200 m.( in 13octen Zwelhundert Mark) zu zahlen. Und wenn die Strafe höher war? Dann hätte der arme Expetient mit Goit für Koenig und die KPD. eben unentgeltlich weitergebrummt.
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Neben seiner Tätigkeit als Expedient übernahm der neue Ange stellte sehr bald noch das Inferatintasso für die Revag und den Element- Berlag gegen eine Provision von 4 Proz. Das ist die Morgeschichte der Tragikomödie, die sich jetzt in endlosen Berhand lungen vor dem Arbeitsgericht abspielt
Die Raveg, die mit ihren Inseratgeschäften bisweilen eigenartig vorgeht, und u. a.. um Inserenten zu bekommen, völlig unberechtigt
aufträge ihrem vielseitigen Expedienten N., der jetzt als Kläger gegen die Doppelfirma vor dem Arbeitsgericht steht, Provisionen zugebilligt. 19 Broz, oder 21 Proz.?- das ist hier die Frage. Außerdem soll aber dem Kläger vom Element- Verlag am 31. Januar b. 3. gefündigt worden sein, so daß er nur noch auf Provision, aber nicht auf Gehalt Anspruch hätte. Der Kläger erklärt, fein Kündigungsschreiben bekommen zu haben, fann auch einen Brief vom 1. Februar vorlegen, in dem wohl auf eine Unterredung vom 31. Januar, doch auf teine schriftliche Kündigung Bezug genommen wird.
Die Freundin des Koenig, die im Berlag tätig ist, will be schwören, daß sie die Kündigung selbst geschrieben, Koenig sie dann unterzeichnet und an N. gegeben habe. Dabei gerät sie in einige Widersprüche.
Ein Freund Koenigs , ebenfalls im Berlag beschäftigt, erklärt sich mit recht zaghafter Stimme bereit, etwas Aehnliches zu beeiden. Der Kläger N. und ein Freund von ihm wollen das Gegenteil beschwören.
Der Richter steht mit menschlichem Berstehen diesem Wirrwarr gegenüber, vereidigt feinen, rät zur Mäßigung, zum Ver. gleich. Koenig will nichts zahlen. Der Expedient, der unter Umständer für ihn monatelang im Gefängnis hätte ſizen können, ohne jede Entschädigung, muß weiterflagen. Endlos. Gegen den Koenig, den Koenig der KPD .
Linie auf die Erhaltung der Betriebsanlagen. Der Oberpräsident hätte also mindestens auf die Fabrikanten einwirken müssen, daß die tariflich festgesetzten Ferienbestimmungen respektiert würden.
Um den Schiedsspruch in der Rheinschiffahrt. Das Personal lehnt ihn ab.
Der Schiedsspruch für die Rheinschiffahrt stößt, wie aus den Abstimmungen in verschiedenen Rheinorten hervorgeht, bei dem Rheinschiffahrtspersonal auf scharfen Widerstand. Das Perfonal, vor allem das Deck- und Maschinenpersonal, wendet sich in feiner übergroßen Mehrheit gegen den Schiedsspruch. Ob der Reichsarbeitsminister angesichts dieser Sachlage den Schiedsspruch für verbindlich erklären fann, ist mehr als zweifelhaft. Mit einer Verbindlichkeitserklärung würde dem Schlichtungswesen jedenfalls ein schlechter Dienst erwiesen.
Die Haltung des Rheinschiffahrtspersonals tann niemand überraschen. Gewiß stellt der Schiedsspruch, soweit die Ablehnung des von den Reedern geforderten Lohnabbaus in Frage tommt, einen gewissen Erfolg dar. Allein wo bleibt die Lohnerhöhung in einer Zeit, wo nicht nur fast alle Löhne gestiegen find, sondern die Preise bereits wieder fräftiger marschieren!
Feierschichten im Ruhrbergbau. Konjunkturrüdgang oder Rheinschiffahrtstampf als Ursache? Die Zahl der Feierschichten im Ruhrbergbau hat infolge zunehmender Absatzschwierigkeiten allgemein eine außer ordentlich starke Steigerung erfahren. Sie Setrug im Januar 27 790( arbeitstäglich 1080), Februar 25 364( 1015), März 21 065 ( 780). Nach vorläufigen Feststellungen stellt sich die Zahl der Feierschichten im Mai auf 304 375( 12 175). Im April wurden nur 7483 ( 325) Feierschichten verfahren. Ein flares Urteil über die Situation fahrtsfonflitt geschaffenen anormalen Transport. lage möglich.
Gireif der Bau- u. Geldschrankschtoffer. und Arbeiterinnen entlassen worden oder werden in den nächsten ist allerdings erst nach Beseitigung der durch den Rheinschiff
Streifbeginn heute früh.
Die gestern in den Betrieben der Berliner Bau- und Geldfcantschlofferelen durchgeführte tabstimmung hat mit überwältigender Mehrheit den Streitbeschluß ergeben. Bon 2222 Beschäftigten haben 1867 für Streit und 134 für Arbeit gestimmt. 87 Beschäftigte fonnten infolge Urlaub oder Krankheit nicht an der Abstimmung feilnehmen. Diefes Abstimmungsergeb. nis war nach der glatten Ablehnung der Forderungen der Arbeiter durch die Unternehmer und dem völlig unbefriedigenden Schiedsfpruch vorauszusehen.
Die Branchenkommiffion der Bau- und Geldschrankschloffer beichloß gestern abend nach eingehender Beratung, 3 unächst elf Betriebe mit 895 Belchäftigten heute, Sonnabend früh, filzulegen. Die Ausdehnung des Streifes auf die übrigen Betriebe wird von der meiteren Haftung der Unternehmer abhängen. Diefer Borshlag der Branchenkommission fand die einmütige Zustimmung der Bertrauensleute, die gestern ebenfalls im Verbandshaus der Metallarbeiter zusammengekommen
waren.
Entlassungen in der Schuhindustrie.
Seit dem 1. April mehr als 1000 Arbeiter gekündigt.
Am Mittwoch beschäftigte sich die Funktionärversammlung der Bahlstelle Berfin des Schuhmacherverbandes mit der fatastro phalen Arbeitsmarttlage in der Schuhindustrie. Der Vorsitzende Hörg berichtete über die Geschäftslage in der Berliner Schuhindustrie.
Bericht finb feit bem
Nach seinem Bericht sind seit dem 1. April infolge teilweiser oder gänzlicher Stillegung von Betrieben mehr als tausend Arbeiter
Tagen entlassen. Nur die Firma Walich habe den Entlassenen die Ferien gezahlt, die Firma Schwarzbaumu. Bloch habe die Hälfte des Feriengeldes gezahlt. Alle übrigen Firmen haben die Auszahlung der Feriengelder an die Entlassenen verweigert. Wie Hörg mitteilte, befinde sich darunter auch die Firma Leiser. Der Firmeninhaber habe nicht nur seine eigene Fabrik teilweise stillgelegt und die ihm gehörende Firma Dea, Schuh fabrit Gmbh. gänzlich stillgelegt. Gleichzeitig beziehe er maffenhaft Schuhe der Firma Bata in 3lin in der Tschechoslowakei . Die Feriengelder müßten nunmehr durch die Gewerkschaft erst eingeflagt werden. Es sei ein Skandal, daß der Oberpräsident als zuständige Instanz für die Anträge der Schuhfabrikanten auf Stilllegung ihrer Betriebe, die Anträge der Fabrikanten, die vierwöchige Sperrfrist auf drei Tage herabzusehen, fast restlos ge. nehmigt habe. Der Einwand der Gewerkschaft, daß man der Arbeiterschaft zum mindesten den Anspruch auf das im Tarifvertrag festgesetzte Feriengeld zubilligen müsse, sei vom Oberpräsidenten mit der Bemerkung beiseite geschoben worden, daß die Genehmigung der Entlassungen von der Zahlung der Ferienentschädigung nicht ab hängig gemacht werden könne.
Die Stillegungsverordnung in der Fassung vom 15. Oftober 1923 sei aber, wie Hörg erklärte, mehr als vorher auf den Schutz der Arbeiterschaft abgestellt und nicht, wie früher, in erster
Achtung SPD. - Eisenbahner! Am Montag, dem 11. Juni abends 71, Uhr in Schmidts Gesellschaftshaus Fruchtstr. 36 Bersammlung aller im Einbeitsverband organisierten Parteigenoffen. Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnung ist es Pflicht der Genossen rege Propaganda zu betreiben. Mitgliedsbuch des Ber bandes und der Partei als Ausweis mitbringen. Der Werbeausschuß.
Streif der Seeleute in Marseille .
Paris , 8. Juni. In Marseille sind heute die Matrosen der Handelsmarine in den Ausstand getreten. 3wei Schiffe, die nach Tunis auslaufen follten, mußten abgemustert werden. Der Streit ist als Protest gegen die Verhaftung von zwei Matrofen an Bord des Dampfers ,, Barbados " proflamiert worden.
Berschärfung der australischen Streifbewegung?
Infolge der Streitlage in Australien hat der auftralische Bre mierminister beschlossen, in einer Proflamation zu erklären, daß ein Zustand industrieller Unruhe beſtehe. Hierdurch wird die Amtsbefugnis der Regierung hinsichtlich der Ausweifung und Verhaftung Don Streifteilnehmern erweitert. Infolge der Hartnäckigkeit der Schiffstöche haben die Reeder beschlossen, Schiffstöche unabhängig von den Gewerkschaft einzustellen.
Freie Gewerkschafts- Jugend Groß- Berlin
Heute, Sonnabend, 19% Uhr, folgende Beranstaltungen: Webbing: Nachtfahrt nach dem Hölzernen Gee. Achtung, Boranzeige! Sonn abend, 23. Juni, um 21 Uhr, Sonnenmendfeier der freigewerkschaftlich organisierten Jugend im Freilichttheater Jungfernheide. Mitwirkende: Heinrich Witte vom Staatstheater, Sprech und Bewegungschor der Boltsbithne Berlin , Berliner Boltshor. Rarten find bei allen Gruppenfunktionären und bei den Berbänden zum Preise von 40 Bf. zu haben.
Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gevertschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Fris Raritäbt; Anzeigen: Tb. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderet und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co., Berlin SW 68, Lindenstraße& Sierzu 2 Beilagen und Unterhaltuna und Biffen".
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