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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 278.

Die Arbeits- und

Donnerstag, den 28. November 1895.

12. Jahrg.

Gewerkschaftliches.

Gammtliche Mittheilungen von Organisationen, vor allem solche über.

Gehaltsverhältnisse der Kellner jugendliche Arbeiter ganz oder theilweise zu verbieten sei, Ausstände oder Aussperrungen, müssen fiets den Stempel der betreffenden

Nr. 9 vor.

und Kellnerinnen.

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Organisation tragen.

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Gehilfe und daß es für ihn im Interesse seiner Ausbildung" nur nützlich sei, wenn er während der ganzen Dauer des Be­triebes mitarbeite. Die Frage, ob die Nachtarbeit für wird von 17 Wirthe und allen Kellnervereinigungen be= jaht. Der Verein Berliner Gastwirthsgehilfen" äußert Die im Handels- und Transportgewerbe beschäftigten sich darüber folgendermaßen: Nachtarbeit sollte für Lehr- Silfsarbeiter Braunschweigs haben in einer start besuchten Die Berathungen der Kommission für Arbeiter linge in vollem Umfange verboten werden. Abgesehen da Bersammlung eine Resolution angenommen, durch welche die statistik" über die im Jahre 1893 vorgenommenen statistischen von, daß die Arbeitszeit, wenn sie bis in die Nacht ausgedehnt Reichsregierung aufgefordert wird, die Einbringung eines Gesetz­Erhebungen über die Arbeitsverhältnisse der oben bezeichneten wird, für die jugendlichen Arbeiter überhaupt eine zu lange entwurfs zur Regelung der Arbeitszeit im Handels- und Trans­Arbeiterkategorien führten zu dem Ergebniß, daß weitere Um- wird, sprechen auch sittliche Bedenken gegen die Nachtarbeit der portgewerbe zu beschleunigen. fragen stattzufinden hätten. Wie im Gewerbe der Bäcker, jungen Leute. Das Gaslicht, die heiße Temperatur, die ganze Konditoren, Müller und im Handelsgewerbe geschehen, so auch umgebung( die nicht immer ganz züchtig" verhüllten Damen bei Ueber einen Lohnkampf der dänischen Apothekergehilfen hier: die zweite Umfrage war nicht mehr gerichtet an einzelne späten Soupé's, Bällen u. f. w.) wirkt auf die Sinne und Nerven wird uns geschrieben: Bis 1890 herrschte in Dänemark   der Bersonen, sondern die Kommission forderte Gutachten ein von des überarbeiteten, im Wachsthum befindlichen jungen Mannes Apothekerbund" eine Unternehmer Vereinigung Bereinigungen von Prinzipalen und Angestellten, sowie auch dermaßen gefährlich, daß gerade hier die Ursache der meisten schränkt und ordnete alle Verhältnisse nach seinem Wohlgefallen. von einer Anzahl Krankenkassen  . Das so gewonnene Da wurde im Herbst 1890 der dänische Apotheker= Material ist vom faiserlichen Statistischen Amt bearbeitet worden späteren Krankheiten bei den Kellnern gelegt wird." Die Gewährung einer vollständigen Sonntagsgehilfen Verband begründet und zwar mit einer Mit­und liegt nun als Drucksache der Kommission, Erhebungen ruhe an allen Sonntagen des Jahres wird, wie dies nicht gliederzahl, die jedermann in Erstaunen setzte. Die Verhältnisse, anders zu erwarten, von allen Wirthe- und Kellnervereinigungen unter denen die Gehilfen arbeiten mußten, waren aber auch Befragt wurden 27 Prinzipal- und 28 Gehilfenvereinigungen. als undurchführbar bezeichnet. Die ersteren wollen in ihrer der Art, daß alle fühlten, ein einiges Zusammengehen Die Frage, ob die gegenwärtig übliche Arbeitszeit nachtheilige Mehrheit aber auch von der gesetzlichen Regelung eines Ruhe fei eine zwingende Nothwendigkeit für sie. Die erste Folgen für die Gesundheit der Kellner,( Oberkellner) tages in der Woche nichts wissen. Das Personal werde nur zu Frage, deren sich der Gehilfenverband annahm, war die des Kellnerinnen und Lehrlinge hat, ist von allen Wirthevereinigungen unnöthigen und leichtsinnigen Geldausgaben veranlaßt" und" in Rotgeldes. Der Vorstand des Apothekerbundes hatte verneint, von allen Kelnerorganisationen bis auf vier bejaht den besseren Lokalen" würden schon heute Ruhetage bewilligt. erklärt, man könne den Gehilfen nicht Kostgeld, statt der üblichen worden. Die Wirthe machen geltend, daß die Arbeit der Kellner Im übrigen gehen die Vorschläge über den Umfang der zu ge- Verpflegung am Tisch des Apothekenbesitzers, geben, da dies die überhaupt nicht so anstrengend, daß sie häufig von Ruhepausen währenden Ruhezeit sehr weit auseinander. Neun Kellner Moral der Apothekergehilfen( beiläufig sind dies Leute von 25 unterbrochen sei. Die größere Krankheitsgefahr und Sterblich vereine und nur ein Wirtheverein sprechen sich für einen vollen bis 50 Jahren) gefährden hieße und da auch die Bedürfnisse des keit rühre nicht von der größeren Anstrengung her; die freien Tag in der Woche aus, drei der ersteren beantragen, daß Publikums dadurch geschädigt würden. Diese thörichten. Ein ,, reichlich freie Zeit" werde von einer der Gesundheit wenig zuträglichen Weise benüßt. Von der Für 2 halbe Tage pro Woche spricht nur ein Wirtheverein. An- durch Einigkeit seiner Mitglieder gelang es ihm denn auch, einer der Gesundheit wenig zuträglichen Weise benügt. Von der jeder vierte dieser freien Tage auf einen Sonntag fallen müsse wendungen schreckten den Gehilfenverband natürlich nicht ab und anderen Seite wird dagegen eingewendet, daß schon dere verlangen aller 14 Tage einen Ruhetag; einige Wirthe den Kampf erfolgreich durchzuführen, indem allen den­allein die lange Arbeitszeit an sich( nach den amtlichen Er- vereine beantragen, daß an hielle des Sonntags zweimal in der jenigen, die dabei stellenlos werden sollten, Unterstützung hebungen Tabelle IIb, S. 32 haben 83,1 pct. 14-18 Stunden Woche einige Stunden freigegeben werden. zugesichert wurde. Alsdann arbeitete der Gehilfenverband eine tägliche Arbeitszeit) schädlich wirke. Als Nebenumstände werden Bon besonderem Gewicht bei einer eventuellen gesetzlichen Statistik über die Lohnverhältnisse aus und wandte sich auf hervorgehoben: Das nächtliche Arbeiten in geschloffenen Räumen, Regelung der Arbeitszeit im Gastwirthsgewerbe dürfte das grund der dabei zu tage tretenden trostlosen Verhältnisse an den Die kurz bemessene Schlafzeit, das fortgesetzte Heßen und Jagen, Gutachten des taiserlichen Gesundheits. Apothekerbund um Abhilfe. Beigte sich doch, daß das die rauchige, trockene, heiße Luft. Hervorgehoben wird noch das amtes sein, das die Kommission für Arbeiterstatistik von Durchschnittsgehalt nur 125 Kronen beträgt und daß viele meist schlechte Essen, das in der Regel in aller Haft verschlungen diesem eingefordert hat. Das faiserliche Gesundheitsamt Familienväter trotz 12stündiger Arbeitszeit nur 100-120 Kronen werden muß." Die Behauptungen der Kellnervereinigungen fommt in seinem Gutachten 31 dem Schluß, daß Gehalt beziehen, denn bei der Privilegienwirthschaft ist es für werden vielfach- namentlich ist das vom Verein Berliner   Gast- eine tägliche Mindest Ruhezeit festzusetzen sei, Apothekergehilfen ja schwer, sich eine selbständige Stellung zu wirthsgehilfen" geschehen zahlenmäßig belegt. So wird in deren Dauer für Erwachsene mindestens a cht, schaffen. Aber der Apothekerverband erklärte, das ginge dem Gutachten letztgenannter Vereinigung angeführt, daß, wäh für jugendliche und weibliche Personen wenig ihn nichts an. So mußte sich der Gehilfenverband selbst rend nach der Statistik der Krankenkassen im Deutschen Reich stens zehn Stunden in beiden Fällen ohne die Wege belfen und er hat in seiner legten Generalversammlung mit 168 durchschnittlich 17 Tage auf den Erfrankungsfall kommen, bei Die Gagen von und nach der Arbeitsstätte gerechnet gegen 1 Stimme folgende Resolution gefaßt: zu betragen hätte. der Orts- Krankenkasse der Berliner   Gastwirthe auf jeden Er­Zur Ergänzung der statistischen Aufnahme über die Arbeits  - werden in 4 Klassen getheilt, zu 1500, 1800, 2100 frankungsfall gezählt wurden 1891: 291/6 Tage; 1892: 3018 Tage; zeit sind den einzelnen Organisationen auch Fragen vorgelegt und 2400 Kr. pro Jahr, und in jeder Apotheke 1893: 307/10 und 1894: 293/4 Tage. Für die Fortbildung der jugendlichen Arbeiter ist nach worden über die Gehaltsverhältnisse. Außerdem haben bei den wird nach der Größe ihres Umsages ein be. diesmaligen Erhebungen die Köche, Köchinnen, Mamsells und stimmtes Gehilfenpersonal festgesetzt." Hoffent Angabe der Prinzipalvereine genügend gesorgt. Es sei genügend die Kochlehrlinge Berücksichtigung gefunden. Diese beiden letzteren lich gelingt es dem Verband, seine Forderungen durchzusehen. freie Zeit vorhanden und der Prinzipal nehme selbst ein Leb: Stapitel werden wir zum Gegenstand einer weiteren Be Zum britischen Schiffsbaner Konflikt wird aus News haftes Interesse an der Fortbildung der Lehrlinge". Auch das sprechung machen müssen. Die oben angezogenen Aus: Familienleben leidet nach der Auffassung der Prinzipal: sprüche der Wirthevereinigungen, aus denen allen Der vereinigungen durchaus nicht. Die wenigen verheiratheten An­fraffeste Egoismus hindurchblickt, der seinem Arbeiter gestellten hätten Beit genug, sich ihrer Familie zu widmen, wenn nicht die geringste Erleichterung bewilligen will, der sich des Lehrherrn gerechnet.

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fie nur wollten"; die Lehrlinge aber würden zur Familie mit Gewalt gegen die geringste Beschneidung seiner Bon den Kellnervertretungen wird hiergegen ausgeführt: nügen, den Arbeitern im Gastwirthsgewerbe zu zeigen, daß sie Bon den Kellnervertretungen wird hiergegen ausgeführt: Ausbeutungsgier fiemmt diese wenigen Beispiele mögen ge­Ein Familienleben fenne weder der Kellner noch der Kellner- nügen, von jener Seite nichts zu erwarten haben. Lehrling, da sie zum Besuch der Eltern, Geschwister und sonstiger Nach den bisherigen Gepflogenheiten der Kommission fin Verwandten feine Zeit hätten. Die Verheiratheten bekämen ihre Arbeiterstatistik dürfte nach dem Zusammentritt derselben nun Frau und Kinder meist nur des Nachts zu sehen. Darunter leide mehr die mündliche Vernehmung von Vertretern beider Die Kindererziehung und somit das Familienleben. Häufig müsse Theile erfolgen. Ueber das Resultat dieser Verhandlungen der Kellner die Thatsache seiner Verheirathung dem Prinzipal werden wir f. 3. berichten. verschweigen, wenn er nicht seine Stellung verlieren wolle.

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Die Nothwendigkeit und Durchführbar feit einer Regelung der Arbeitszeit wird von der überwiegenden Mehrheit der Wirthevereinigungen ebenfalls verneint, von den Kellnervereinen allgemein bejaht. Die Ruhe­

zeit

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Soziale Ueberlicht.

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Castle berichtet: Eine zahlreich besuchte Versammlung von Arbeitgebern, welche der Schiffbauer Vereinigung der Nordoft­füste angehören, hat das Vorgehen ihrer Vertreter auf der letzten Ronferenz in Carlisle gebilligt und endgiltig beschlossen, sich der Vereinigung der Arbeitgeber im Schiffbaufache anzuschließen. Schiffsbaumeister wird wahrscheinlich die Arbeitgeber im Gine Bondoner Depesche meldet: Die neue Bereinigung der Norden Englands auffordern, ihre Arbeiter Ende der Woche auszusperren.

Soziale Rechtspflege.

Die van Held'sche Theateragentur hatte sich am 26. No­vember vor der Kammer 7 in einem Prozeß vertreten zu lassen, welchen der Laufbursche Buddendorf angestrengt hatte. Der un­langst erst fonfirmirte Kläger war in Begleitung seiner Mutter

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wunder

Der Verein für Leichenverbrennung in München  " so wird von der erstbezeichneten Richtung angeführt hat an die Kammer der Abgeordneten folgende mit einer ein- erschienen. Er behauptete, mit einem Wochenlohn von 4 Mt. fei in vielen Betrieben länger als die Arbeitszeit, in vielen Ge- gehenden Begründung versehene Petition eingereicht: Der ge- feit in der beflagien Agentur aber nur 6 Mr. bekommen zu schäften sei an Wochentagen fast gar kein Verkehr, gleichwohl sei horsamst unterzeichnete Verein für Leichenverbrennung in München  aber der Wirth genöthigt, ein größeres Personal zu halten, weil richtet hiermit an die Kammer der Abgeordneten das Ersuchen, haben, so daß ihm noch 13 Mt. zuständen. Der Vertreter der ihm sonst Sonntags die Arbeitskräfte fehlen an maßgebender Stelle zu befürworten: es möge eine Ergänzung Beklagten  , Herr Boltilini, wandte ein, den Knaben ausdrücklich würden".(?) Im übrigen sorge der Wirth selbst für genügende der einschlägigen Gefeßgebung in dem Sinne erfolgen, daß fin unter der Bedingung engagirt zu haben, daß er 4 Wochen Ruhepausen,(?) eine gesetzliche Regelung sei daher nicht nöthig. die Zukunft auch in Bayern   neben der Beerdigung auch der" nentgeltlich auf Probe arbeite, weil er bisher noch in teiner Theater agentur thätig gewesen Auch in diesem Punkte stehen die Aussagen der Kellnervereinigungen Feuerbestattung ein gesetzliches Hinderniß nicht mehr im Wege iei. Diese Antwort des Herrn erregte allgemeines Schütteln denen der Wirthe schroff entgegen. Die Mehrzahl der Kellner- steht!! des Kopfes. Einen Laufburschen, der, wie Kläger   selbst glaub vereinigungen beantragen eine Mindestruhezeit festzusetzen; 8 Stunden Die Bäcker- und Konditorgehilfen Münchens   haben in haft angab, sich den ganzen Tag auf der Straße umhertreiben ununterbrochene Ruhezeit wird als das mindeſte ge einer öffentlichen Versammlung beschlossen, an den Reichstag mußte, eine vierwöchentliche Lehre durchmachen zu lassen, weil fordert. Diejenigen Kellnervereinigungen, welche die Festsetzung einer eine Petition zu richten und denselben um die Annahme eines er noch in keiner Theateragentur thätig war Maximal: Arbeitszeit beantragen, wollen diese auf höchstens Gesetzes zu ersuchen, durch welches 1. für alle Bäckerei und barer Kniff zur Ausbeutung jugendlicher Arbeitskräfte! Herr 14 Stunden festgesetzt wissen. Die einzige Kellnervereinigung, Konditoreibetriebe die Arbeitszeit der in denselben beschäftigten B. erklärte sich bereit, seine Angabe zu beschwören, und ließ es welche die Festsetzung einer 12stündigen Arbeitszeit vorschlägt, erwachsenen Arbeiter auf höchstens 12 bezw. 10 Stunden täglich. ich nicht nehmen, eine vom vierzehnjährigen Kläger, also einem der Berein Berliner Gastwirthsgehilfen" will den Wirthen zu- 2. die der Lehrlinge auf höchstens 8-10 Stunden beschränkt wird balben Kinde unterschriebene Quittung etwa folgenden Inhalts gleich die Konzession gemacht wissen, daß sie diese 12 Stunden und, soweit sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vorzulegen: Bescheinige hiermit, in dem Bureau v. Held vier Arbeitszeit auf 15 Stunden vertheilen dürfen, so daß dem An- ein Verbot der Beschästigung derselben in der Zeit von 8 Uhr Wochen probeweise beschäftigt gewefen zu sein, für welche Zeit gestellten eine dreistündige Zwischenpause zusteht. Pausen unter abends bis 4 Uhr morgens erlassen wird, 3. auch fammtliche ich keinen Lohn zu fordern hatte, mir aber doch drei mal 2 M. zwei Stunden sollen aber als Arbeitszeit berechnet werden. Bäckerei und Konditoreibetriebe der Aufsicht von Fabrikinspektoren freiwillig gegeben wurden, und bescheinige, teine Forderungen Derselbe Verein beantragt, die Mittagspause auf eine Stunde unterstellt werden. an das Bureau v. Held zu haben." Diese Quittung unterzeichnet festzusetzen; die meisten anderen Kellnervereinigungen verlangen wenigstens eine halbe Stunde. Ein Seitenstück zum Effener Meineidsprozeßt. In Brür haben, giebt der Kläger   zu, stellt aber zugleich die Be­Üeberarbeit wird von einigen Kellnervereinigungen für( Böhmen  ) hatten 5 Bergarbeiter in einem Prozesse gegen einen hauptung auf, hierzu gezwungen worden zu sein. Als ihm Ausnahmefälle zugebilligt, aber nur unter der Bedingung, ihrer Genossen eine Aeußerung beschworen, die sie vom Grafen der Buchhalter Meier   das Formular vorlegte, hätte er sich ge= weigert, die Unterschrift zu geben; darauf sei ihm daß dann am nächsten Tage eine der Zahl der Ueber Thun, dem Statthalter Böhmens  , bei Streifverhandlungen Meier mit der Drohung entgegengetreten, wenn er stunden entsprechende längere Ruhepause einzutreten hat. Nur ein gehört haben wollten. Sie wurden, da der Herr Graf diese nicht unterschreibe, würde er eingesperrt. Kläger Gehilfenverein, der bereits oben genannte Verein Berliner Aeußerung in Abrede stellte, wegen Meineids vor das Schwur will sich dann auf seine Mutter berufen haben, die er erst fragen Gastwirthsgehilfen" lehnt die Bewilligung jeder Ueberzeitarbeit gericht gestellt und schuldig gesprochen. Der Angeklagte Sreter ab und begründet das wie folgt: Kommt es zu der von uns erhielt sechs, die anderen je zwei Monate Kerkernrafe. Aus der müßte. Nun hätte ihn Meier dadurch zum Unterschreiben vorgeschlagenen Regelung der Arbeitszeit( 12 Stunden Arbeits- Verhandlung sind einzelne Aeußerungen des Staatsanwaltes be- gefügig gemacht, daß er davon gesprochen habe, seine Mutter als Betrügerin anklagen zu laffen. zeit, die sich innerhalb 24 Stunden auf 15 Stunden vertheilen merkenswerth. Er hob hervor, daß die Aussage des Grafen Vertreter der beklagten Firma, welcher Theilhaber derselben ist, dürfen, sodaß eine ununterbrochene Ruhezeit von 9 Stunden Thun   deshalb einen besonderen Glauben verdiene, erklärt auf Anregung des Gerichtsvorsitzenden, sich auf die verbleibt), so ist eine ausnahmsweise zuzulassende Ueberschreitung weil er nicht annehmen könne, daß Graf Thun eine ungefeßliché erklärt auf Anregung des Gerichtsvorsitzenden, sich auf die Quittung nicht berufen zu wollen. Bevor er den ihm zu derselben weder nothwendig, noch dem Zwecke des in Aussicht Aeußerung machen könne.(!?) Es müsse ferner darauf hingeschobenen Eid leisten konnte, machte der Vorsitzende einen stehenden Gesetzes entsprechend, der ja gerade dahin geht, den gegen gewiesen werden, daß die Belastungszeugen gute Bergleichsversuch, der auch Erfolg hatte. Boltilini verpflichtete wärtigen Zustand zu beseitigen. Hilfskräfte sind stets in Masse Christen seien. Die Karrière dieses schneidigen Herrn die Firma v. Held, 6 M. zu zahlen, und der Kläger   verzichtete vorhanden." dürfte gesichert sein. auf die Mehrforderung.

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Von einer Wirthevereinigung, dem Deutschen Gastwirths Der französische Finanzminister Doumer erstattete vor verbande"( Sih Berlin) wird eine Mindestruhezeit von sech s Stunden als ausreichend erachtet, da im Laufe des einigen Tagen den Zündholz- Manufakturen in Pantin   und Aubervilliers   einen Besuch ab. Er war ehrlich genug, zu Zages sicher noch 4 Stunden auf die Ruhezeit während des konstatiren, daß die Arbeitslokale dieser Etablissements in einem stillen Geschäftsganges zu rechnen wären. Würde noch eine höchst mangelhaften Zustande sich befänden und erklärte, einhalbstündige Mittagspause zugestanden, so blieben nur noch daß es eine Pflicht der Menschlichkeit sei, die Verhältnisse, 131 Stunden Arbeitszeit, welche im Hinblick auf die weder unter welchen die dortigen Zündholzarbeiter arbeiten müßten, zu Körper noch Geist übermäßig anstrengende Thätigkeit gewiß nicht verbessern. Nach seinem Besuche empfing der Minister eine zu lang ist". Die andern Wirthevereinigungen wollen zum theil eine Deputation der letzteren unter der Führung des oft genannten Herrn Aschbacher, Präsident des französischen   Zündholz­7 stündige Mindest Ruhezeit gewähren oder sie beantragen Arbeiterbundes, welche ihm eine Anzahl von Beschwerden der Maximal Arbeitszeiten von 16, sogar 18 Stunden Bündholzarbeiter der Umgegend von Paris   und der Provinz vor pro Tag. Lehrlinge Die Arbeitszeit der

trugen.

unter Arbeiterrifiko. Aus Madrid   meldet der Telegraph: 16 Jahren besonders zu regeln, liegt nach der Ansicht von 11 Wirthe- und einer Kellnervereinigung kein Grund vor, In Palma   ist eine Patronenfabrik durch Explosion in die während 11 Wirthes und 26 Kellnervereinigungen diese Frage Luft geflogen. Bis jetzt sind 62 Leichen aus den Trümmern ,, im Interesse der törperlichen Entwickelung der Lehrlinge und hervorgeholt worden, darunter diejenigen von 37 Frauen. Alle geistigen Fortbildung" bejaben. Die Wirthevereinigungen, welche sind schrecklich verstümmelt; von den bei der Explosion Ber­sich einer solchen Gefeßesvorschrift widerfeßen, behaupten, daß wundeten sind bereits mehrere im Hospital gestorben. der Lehrling weniger angestrengt" arbeite als der erwachsene

Gerichts- Beitung.

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Das Reichsgericht und die Berliner   Polizei. Wegen Beleidigung der Berliner   Polizeibeamten war auf Antrag des Polizeipräsidenten von Berlin   der Redakteur des Proletariers aus dem Gulengebirge", Genosse Franz Feldmann in Langenbielau  , unter Auflage gestellt worden. Das Landgericht Auf die Re iegnit hat ihn am 3. Juli freigesprochen. vision des Staatsanwalts hob heute das Reichsgericht das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Zu unrecht sei angenommen, daß eine Beleidigung nicht vorliege, weil teine bestimmten Personen genannt seien. Gerade deshalb fönnten alle Polizeibeamten Berlins   als beleidigt gelten und der Strafantrag sei für alle gestellt!

Berliner   Miethszustände. Ein Massen Ausstand von Miethern gegen den Wirth beschäftigte gestern das tönigl. Amtsgericht I. Zwischen den Bewohnern des betreffenden, in der Rüdersdorferstraße belegenen Grundstücks und dem Haus­wirth war schon seit einigen Monaten dadurch grimmige Fehde