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entstanden, daß der Eigenthümer auf dem Hofe einen Pferdestall Geringschätzung bewiesen, dadurch ihn aber beleidigt. Die Miß- Jauf dem Gebiet des Echulwesens, sowie der Armen- und erichten ließ. Die Miether glaubten sich durch diesen Neubau handlung sei nur eine der Beleidigung gegenüber sofort und Krankenpflege rühmen; die wenigen Verbesserungen, die in dieser benachtheiligt und in ihrer Ruhe geschädigt, und so tam es, daß nach§ 233 Str.-G.-B. straffrei erfolgte Grwiderung auf diese Hinsicht zu verzeichnen feien, wären nur unserer Anregung zu 18 Miethspartner am 1. November die Zahlung der Miethe Ver- Beleidigung! Man darf gespannt fein, ob auch das danken. Tagegen feien eine ganze Reihe von Forderungen, die weigerten und den Abriß des Pferdeftalles forderten. Da in Rammergericht diese neueste Konstruktion vom Begriff einer wir im Interesse der Arbeiter gestellt hätten, wie Regelung des Güte keine Einigung zu erzielen war, so strengte der Wirth gegen Nothwehr billigen wird, ob ferner auch dieses einen derartigen Submissionswesens, Eirichtung eines städtischen Arbeitsnachweises, die die Zahlung verweigernden Exmissionsflage bei dem föniglichen Beitschenstock für kein gefährliches Werkzeug erachtet, wenn es Herstellung von Baubuden bei Straßenarbeiten u. f. w. infolge Amtsgericht I an. Das letztere bestätigte die Ermission und so einem achtjährigen Rinde gegenüber wie geschehen angewendet wird. des Widerstandes der Liberalen unerfüllt geblieben; auch hätten werden, wenn nicht noch im letzten Augenblick Einigung erfolgt, uns ist bekannt, daß nach§ 230 St.-G.-B. auch der, der nur wir die Verlegung der Wahlen auf einen Sonntag, die eine 18 Miether zugleich vom Gerichtsvollzieher auf das Straßenpflaster fahrlässigerweise die Körperverletzung eines anderen verursacht intensivere Ausnutzung des Wahlrechts durch die Arbeiter er gefegt werden. mit Gefängniß bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu mögliche, noch nicht durchsetzen können. Redner ging darauf zu Eine empfindliche Strafe verhängte gestern die erste Straf- 800 Mark zu bestrafen ist und daß nach§ 224 dem, der einen einer Besprechung der Aufgaben über, die in den nächsten Jahren kamuner des Landgerichts I über den früheren Lokomotivheizer Mißhandelte in Geisteskrankheit verfällt, Zuchthaus bis zu fünf anderen die Eingemeindung der Vororte, sowie die Umwandlung andern und fei dies auch ein Kind so schlägt, daß der der Gemeindevertretung bevorstehen. Als solche nannte er unter Friedrich Sledz, welcher sich wegen wissentlich falscher An- Jahren od er Gefängniß nicht unter einem Jahre androht. der Pferdebahn in elektrischen Betrieb, deren Ueberfchuldigung zu verantworten hatte. Der Angeklagte hatte seinen Gelten diese Bestimmungen nicht auch als Schuß für Kinder? nahme in und, städtische Regie, dies so lange Posten als Heizer wegen Nachlässigkeit im Dienste verloren, wurde dann aber auf der Station Grunewald als Puzzer be nicht erreichbar, den Abschluß von Werträgen, die mehr Vom Amtsrichter Ringer in Landsberg a. W. be- das Interesse der Steuerzahler, als das Interesse der Aktiens schäftigt. Aber auch diesen Dienst versah er in so wenig zu richtet ein hiesiger Berichterstatter folgende Geschichte: Am gesellschaften wahrnehmen. Sollen diese Aufgaben, so schloß der Tassen wurde. friedenstellender Weise, daß er am 1. Juni d. J. vollständig ent- 26. November war vor dem Schöffengericht Landsberg die Er führte dies auf die Beschwerden zurück, die erste Anklagefache soeben verhandelt worden, als der Amts- Redner, zu gunsten der arbeitenden, steuerzahlenden Bevölkerung fein nächster Borgesezter, der Oberpußer Frefe, über ihn richter Ringer sich plötzlich an zwei im Zuschauerraum be- gelöst werden, und nicht im ausschließlichen Interesse der Be figenden, die ja infolge der Bestimmung, daß zwei geführt. Bald nach seiner Entlassung richtete der Angeklagte findliche Zeitungsberichterstatter wandte und sie um ihre Drittel der Stadtverordneten Grundbesizer sein müssen, an die Eisenbahn Betriebs Direktion eine Anzeige, worin Namen nnd die der von ihnen vertretenen Zeitungen er schon von vornherein die Mehrheit haben, so ist es er den Oberpußer Frese grober Dienstverlegungen, sowie suchte. Sodann wandte er sich in längerer Rede an die beiden Vertreter unserer Partei nothwendig, daß immer mehr der Majestätsbeleidigung beschuldigte. Frese habe ihn eines Herren und führte aus, daß er schon öfters bemerkt habe, wie ing rothe Haus gewählt werden. Jeder Arbeiter, der sein Abends während des gemeinsamen Dienstes betrunken gemacht, verschiedene Sachen nicht in der Presse veröffentlicht würden. Klaffeninteresse vertreten will, fann nur einem Sozialdemokraten sodann mehrere Kollegen als Zeugen herbeigeholt und ihn am Er müsse annehmen, daß da auf manche Personen zu ungunsten seine Stimme geben, darum wirken Sie dafür, daß der Freitag einen folgenden Tage angezeigt. Frese beobachte seit Jahren ein wahres anderer gewisse Rücksichten vorgewaltet hätten, und wenn Sieg für uns und eine Niederlage für die Liberalen bringe. Fürchten Ausbeutungssystem feinen Untergebenen gegenüber; er laffe sich das fernerhin paffire, so werde er dafür Sorge tragen, Sie auch nicht die öffentliche Stimmabgabe, die dem einen oder all wöchentlich von ihrem Lohne einen Tribut zahlen und wer sich daß der den Berichterstattern zugebilligte Tisch zunächst dem andern geschäftliche Nachtheile oder Verlust der Arbeit nicht fügen wolle, werde beseitigt. Die Majestätsbeleidigung entfernt und späterhin der Preffe der zu bringen könnte. habe Frese gelegentlich der Kieler Festlichkeiten ausgestoßen. tritt zu den Verhandlungen verwehrt werde. wenn aber die Arbeiter fest zusammenhalten, sind auch diese Maßregelungen können nur einzeln treffen, Durch die angestellten Ermittelungen konnte gegen Frese nichts Als einer der Herren bemerken wollte, daß sie selbst als Bericht- unmöglich, denn alle Arbeiter fann der Unternehmer in seinem Belastendes zu tage gefördert werden, worauf dessen Behörde gegen erstatter feinen Einfluß auf die Zahl der Veröffentlichungen eigenen Geschäftsinteresse nicht maßregeln. In dieser Zeit, die den Denunzianten Strafantrag stellte. Zum geftrigen Termine hätten, schnitt ihm der Richter mit einem:" Es bedarf keiner an die schlimmsten Tage des Sozialistengefeßes erinnert, ist es waren viele Zeugen geladen, welche nach der Behauptung des Erwiderung" das Wort ab. Der Vorfall wurde zu den General- Ehrenpflicht eines jeden Arbeiters, für seine Ueberzeugung, Angeklagten die von ihm angegebenen Thatsachen bestätigen aften des Gerichts genommen. follten. Die Beweisaufnahme ließ den Angeklagten aber in jeder für seine Intereffen einzutreten. Darum sorgen Sie dafür, daß uns dieser Bezirk erhalten bleibe, und daß nicht Herr Perls, Beziehung im Stich. In betreff der Majestätsbeleidigung, welche sondern unser bisheriger Vertreter Hente als Sieger aus der Zeuge Frese unter vier Augen mit dem Angeklagten ausdem Wahlkampf hervorgehe!( Lebhafter Beifall.) gestoßen haben sollte, beschwor der Zeuge, daß kein wahres Wort an der Beschuldigung sei. Der Staatsanwalt hob hervor, daß Ein Gegner, Herr Maibaum, der sich schon während die Anzeige des Angeklagten als ein gemeiner Racheatt anzusehen meldet, wegen Körperverlegung fürzlich vor der Straffammer in nahm nun das Wort, um zu behaupten, daß die Erhöhung des Einschlagfertiger" Beamter stand, wie die„ Freis. 8tg." der Rede Singer's durch Zwischenrufe bemerkbar gemacht hatte, fei, er beantragte eine Gefängnißstrafe von drei Monaten. Der Insterburg . Der Steueraufseher und Lieutenant der Reserve Beynel Schulgeldes an höheren Lehranstalten, für die die SozialGerichtshof ging weit über diesen Antrag hinaus, denn es ritt am 1. September noch spät abends in scharfem Trabe durch das demokraten gestimmt haben, es den ärmeren Leuten unmöglich mache, wurde auf eine Gefängnißstrafe von neun Monaten erkannt. große Dorf Szittkehmen . Der Besitzer Neumann, welcher ihre Kinder, falls diese befähigt, in die höheren Schulen zu Ueber richterliche Auslegungen des Pfändungsrechts fürchtete, daß die noch auf der Straße befindlichen Personen schicken. Auch meinte er, daß die Verdienste, deren sich die der Hauswirthe weiß ein Berichterstatter zu melden: Die Auf leicht umgeritten werden könnten, rief dem Steueraufseher sozialdemokratischen Stadtverordneten rühmen, den Liberalen hebung der sogenannten Rahlpfändung, wie von den reindeuttch ein Halt!" zu. Augenblicklich kehrte dieser um, bieb nun gebührten. Ferner machte er dem Genossen Henke den Vorredenden Rechtsgelehrten das frühere Retentionsrecht der Ver- auf Neumann in unbarmherziger Weise mit der Reitpeitsche wurf, er hätte als Stadtverordneter seine Pflicht vernachlässigt miether bezeichnet wird, scheint sich nach den bisher entschiedenen ein und drängte denselben zuletzt in einen mit Wasser ge- und sich auch nicht an den Kommissionsberathungen betheiligt. Prozessen für die Miether noch günstiger zu gestalten, als dies füllten Graben. B. sprengte nun davon, kehrte jedoch plötzlich Singer machte dem Borredner klar, daß die höheren Schulen, anfänglich nach dem Gesetz vom 9. Mai vorigen Jahres wieder zurück und schlug noch einmal auf N. los. Diesem gelang felbst bei billigerem Schulgeld, den Kindern der ärmeren Leute zu erwarten war. In einem kürzlich zur Entscheidung gelangten es jetzt jedoch, dem B. die Peitsche aus der Hand zu winden und dennoch unzugänglich sind, und zwar wegen der sonst noch damit Brozeffe lag folgender Thatbestand zu grunde: Die Ehefrau ihn vom Pferde herunterzuziehen. Nun tehrte N. den Spieß um verknüpften Kosten. Andernfalls hätten wir gewiß nicht der Erhöhung eines Miethers verließ heimlich ihren Gatten unter Mitnahme und bearbeitete den Steuerausseher mit dessen eigener Reitpeitsche zugestimmt. Wer aber für Verbilligung des Unterrichts sei, verschiedener Sachen, namentlich eines vollständigen Bettes und gründlich. Der Gerichtshof erklärte nun in seiner geftrigen der müsse einen Sozialdemokraten wählen, da diese auf grund der Küchengeräthe. Der Ehemann flagte später gegen den Haus- Sigung zwar auch den Besizer N. der schweren Körperverlegung ihres Programms den unentgeltlichen Unterricht in allen Lehrwirth auf Herausgabe der nöthigen Sachen in Gemäßheit des schuldig, sprach denselben jedoch in anbetracht der näheren Um- anstalten verlangen. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen neuen Gesetzes und der Wirth wurde daraufhin verurtheilt, dem stände von Strafe und Koften frei. Der Steueraufseher wurde hätten wir keinen Grund, den Reichen die Benutzung der höheren Kläger herauszugeben: ein Bett, ein Sopha, eine Uhr, einen zu 150 Mt. Geldstrafe verurtheilt. Schulen zu verbilligen, zu deren Kosten die Gemeinde ohnehin Spiegel, einen Küchenschrank, einen Rüchentisch und noch eine Reihe anderer Sachen: Stühle, einen Schrank u. f. w., Kaufmann Samuel Rosengarten, 1861 zu Warschau ge- Gegners, betreffs der angeblichen Verdienste der Liberalen, Zum Exempel für Bauschwindel- Unternehmer. Der pro Kopf der Schüler weit mehr beitrage, als zum Unterhalt der Volksschule. Bezüglich der weiteren Behauptungen des welche letteren der Wirth sich freiwillig herauszugeben erboten boren und jetzt in Berlin wohnhaft, hatte sich am Montag vor führte Singer eine ganze Reihe von Anträgen an, die im hatte. Spiegel und Uhr waren werthvolle Stücke; ersterer war der ersten Straftammer am Landgericht II. wegen Vergehens Interesse der unbemittelten Bevölkerung gestellt, von den liberalen auf 150 Mart tagirt. Von dem Sopha wurde richterlicherseits gegen das Krankenkassengefeß zu verantworten. Der Angeflagte Bertretern aber abgelehnt wurden, und wies die Beschuldigung, angenommen, daß es als nothwendiges zweites Bett diene. Der hat mit einem Kaufmann Wahl im Jahre 1893 die BauEinwand, daß ja die Frau bereits ein Bett für sich mitgenommen unternehmerfirma Wa bI u. Co. begründet. Beide besaßen keinen Henke hätte seine Pflicht versäumt, entschieden zurück. Nach
Offenbar hat der Berichterstatter die Aeußerung falsch verstanden, da keinem Amtsrichter das Recht zustebt, irgend jemanden, der sich angemessen beträgt, den Aufenthalt im Zu schauerraum des Gerichtssaales zu verbieten.
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habe, wurde nicht durchgreifend erachtet, da durch den Auszug Pfennig eigenes Vermögen. Sie lebten nur von den Baugeldern, Anschuldigungen Maibaum's dem Genoffe Hente ebenfalls gegen die unbewiesenen
watent.
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und schlug
M
Versammlungen.
Nach
Es sei deshalb
nun
ganz
Berwahrung eingelegt hatte, worauf der Vor
der Ehefrau das Recht des verheiratheten Mannes auf bezw. von dem Gelde, welches sie hinter sich bringen konnten, sprachen noch Dupont und Vogt; zwei Betten nicht verfümmert werde. Die Sache schwebt indem fie die Rechnungen der Bauhandwerker unbezahlt gegenwärtig in der Berufungs - Justanz. Sehr intereſſant ließen. Sie führten zunächst einen Bau in Charlottenburg auf, fiende Raiser mit einem Appell an die Arbeiter, am ift auch die Mittheilung eines Hauswirths aus dem Norden, wobei Rosengarten als„ Geldmann"," Kassen- und Geschäfts- Freitag mit allen Kräften für die Wahl Henke's einzutreten, die dem sein Miether einen bedeutenden Theil pfändbarer Garderobe führer" figurirte. Den Arbeitern wurden die Beiträge für die Versammlung schloß. und Wäsche dadurch entzog, daß er sich furz vor der bevorstehen- Ortstrantentasse pünktlich und regelmäßig abgezogen, aber keiner den Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes Der Wahlverein für den zweiten Berliner Reichstags= zwei Dienstboten der beiden Kompagnons dachte daran, die Gelder an die Kranken- Wahlkreis hatte zu Dienstag Abend in der Bockbrauerei eine miethete, für welche nicht blos Betten und Bettwäsche freigelassen tasse abzuführen. Lettere hat 219 M. zu fordern. Die Zwangs Bersammlung veranstaltet, die in anbetracht der wichtigen Erwerden müssen, sondern auch zahlreiche Kleidungsstücke, welche sie vollstreckung fiel bei beiden Kompagnons fruchtlos aus. Ghe das eignisse der letzten Tage nicht gerade stark besucht war. Genosse als ihr Eigenthum in Anspruch nahmen, obwohl diese Stücke Strafverfahren eingeleitet werden konnte, ist Wahl flüchtig ge- Richard Galwer hielt einen beijällig aufgenommenen und noch kurz vorher von der Ehefrau des Schuldners getragen worden worden. Der Angeklagte Rosengarten hat die Strafverfolgung dadurch sehr lehrreichen Vortrag über„ Die sozialistischen von sich abzuwenden gesucht, daß er eine Abschlagszahlung von Strömungen in der heutigen Bourgeoisie". Darf ein Sohn eines Arbeiters ungestraft von einem 50 Mark leistete, doch unterließ er weitere Zahlungen aus nahe- Unter dieser Bezeichnung faßte er alle jene Bewegungen zus Rechtsanwalt mit einem Peitschenstiel so geschlagen werden, liegenden Gründen. Vor Gericht suchte er alles Verschulden auf sammen, die wohl einzelne Forderungen aus dem zweiten Theile das er geisteskrank wird? Am 16. April d. I. fuhr der den abwesenden Wahl zu wälzen, da aber die Beweis aufnahme des sozialdemokratischen Parteiprogramms durchzusetzen streben, Rechtsanwalt Remling mit seiner Hausbälterin, einer Frau ergab, daß dem Angeklagten allwöchentlich die Lohnzettel vor- ohne doch prinzipiell mit uns zu gehen. Mit Recht hätte Rother, die Großbeerenstraße entlang. Der achtjährige Friz gelegt wurden, daß er dieselben prüfte und die Krankenkassen - unsere Partei aus ihrem Programm jenen Saz von der„ einen Schmager spielte vor dem Hause feines Großvaters und warf beiträge vor der Auszahlung der Löhne abzog, so er- reaktionären Masse unserer Gegner" gestrichen, der noch im beim Spiel mit Holzstückchen. Eins derselben mag durch eine fannte der Gerichtshof folgendermaßen: den Er Gothaer Programm von 1875 enthalten war. Freilich sei der Radspeiche der Belozipedfahrer geworfen sein; den Fahrern gebnissen der Beweisaufnahme hat der Angeklagte zwar die klaffen gegensatz ganz unverkennbar und heute so tief und so irgendwie gefchadet hat es nicht. Der Rechtsanwalt Remling Beiträge vom Lohn abgezogen, doch hat er gar keine Abficht gehabt, weit, wie jemals, aber doch herrsche unter unseren Gegnern viels stieg darauf ab, faßte das Kind, das das Haus dieselben an die Krankenkasse abzuführen. Es hieße geradezu fach Feindschaft und Gehässigkeit, entspringend aus ihren verfeines Großvaters gelaufen war, am Arm eine Prämie setzen auf die heute herrschende Manie, ohne Geld schiedenen Anschauungen von wirthschaftlichen und sozialen Vere es mit dem mit Stahl eingelegten daumftarken Stiel seiner zu bauen und aller Welt schuldig zu bleiben, selbst den Kranken- hältnissen; das dürfe man nicht verkennen, auch wenn es in der etwa 1/4 Meter langen Beitsche über den Rücken und über lassen, die im Dienste solcher Unternehmer erkrankte oder ver- praktischen Politit nicht immer klar hervortrete. Während das Gefäß. Der mißhandelte Knabe hatte an Rippenfell- Ent- unglückte Arbeiter untersüßen müssen, wenn man dem Augeaber die großen, festgefügten politischen Parteien zündung gelitten und litt zur Zeit der Mißhandlung noch an flagten mildernde Umstände zubilligen wolle. bestimmte auf ökonomischer Grundlage beruhende einem Zungenkatarrh. Mit welcher Krastanirengung geschlagen prinzipaliter auf Gefängnißstrafe und zwar auf eine Woche er- lassen interessen verträten, seien die sozialistischen Strömungen war, ergiebt sich daraus, daß ein anderer Knabe, dem der Rechts- fannt worden. innerhalb der heutigen Bourgeoisie ohne dieses Fundament; fte anwalt sein Fahrrad zum Halten übergeben hatte, durch eine rekrutirten ihre Anhänger vielmehr besonders aus jenen dienst= unwillkürliche Berührung mit dem oberen Ende des Peitschenstocks, leisten den Schichten der Bevölkerung, die, ohne selbst zu einer der auf dem Rücken des kleinen Schwager excerzirt wurde, Nasenbestimmten Klaffe zu gehören, doch durch ihre Dienste irgend bluten bekam. Der Großvaterdes Gemißhandelten eilte zur Hilfe Neber die bevorstehende Stichwahl im 27. Kommunal- einer Klasse sich näherten: wie die Rechtsgelehrten, Aerzte, Geifte seines Enfels herbei und entriß dem Rechtsanwalt die Peitsche. Wahlbezirk sprach am Dienstag Genoffe Singer in einer lichen, Schriftsteller, Journalisten, Dichter u. 1. f. Redner Der Gemißhandelte zitterte lange Zeit nach der Mißhandlung öffentlichen Versammlung bei Nieft in der Weberstraße. Am schilderte dann eingehend, wie die verschiedenen Strömungen, als und sei noch heute zeitweise wie geistesabwesend, während er bis nächsten Freitag, begann der diedner, haben Sie zu wählen die Egity'sche, die ethische Kultur", die Friedensbewegung, zur Mißhandlung derartige Spuren nicht zeigte. Auch schmerzt zwischen dem bisherigen Vertreter dieses Bezirks, dem die der Bodenreformer, die bürgerliche Frauenbewegung, die sozias ihn noch heute die Stelle des Arms, an der der Anwalt ihn an Genoffen Henke und Herrn Perls. Aus mangelndem liftische Studentenbewegung, die literarische, jung deutsche Bewegung gefaßt hatte. Der Antrag des Vaters, den Rechtsanwalt wegen Verständniß haben viele Parteigenoffen nicht genügendes zwar hie und da auch sozialistische Forderungen aufstellten, aber Mißhandlung unter Anflage zu stellen, wurde von der Staats- Interesse an den Kommunalwahlen. Andere Städte, wie doch im Grunde der Bourgeoisie wurzelten. Sie feien machtanwaltschaft mit der Begründung abgelehnt, ein öffentliches Leipzig und Halle, wo die Arbeiter unter viel schwierigeren Ber- und kraftlos und deshalb ohne Aussicht auf Erfolg, aber für die Interesse liege nicht vor. Der Vater strengte daraufhin Privat- bältnissen, als in Berlin , günstige Erfolge errungen haben, Bersegung der bürgerlichen Gesellschaft bezeichnend. Das Pros flage wegen Beleidigung und Mißhandlung seines Kindes tönnen uns als Vorbilder dienen. Unsere Berliner Genossen letariat fönne fie ganz lints liegen lassen und müsse es sogar, an. Das Schöffengericht sprach aber den Angeklagten haben sich in die Empfindung hineingelebt, als fönnten uns unfre um sich nicht von seinem Ziele, das nur durch eigene Kraft am 19. September frei. E nahm an, der Angeklagte Gegner gar nichts mehr anhaben, und als ob es gar keiner Anstren- erreicht werden könne, abbringen zu lassen. Wie wenig werth eine habe entschuldbar zu der Ansicht gelangen tönnen, daß gung mehr bedürfe; der ungünstige Ausfall der Wablim 15. Bezirk ist Bundesgenossenschaft mit jenen Bewegungen wäre, das lehrten ein Anrufen der Eltern seinerseits zum Schuß für ihn und nur dieser Lässigkeit zuzuschreiben. Die Massen- Haussuchungen auch die brutalen Worte Stumm's, der sich allein mächtig zum Schuß für das radfahrende und sonstige Publikum unnüß sei am Montag haben bewiesen, daß die Thätigkeit der Sozial- genug glaube, mit diesen Leuten fertig zu werden. Also, vers und sie daher berechtigt gewesen, den Knaben zu züchtigen. Gegen demokratie bei unseren Gegnern weit höher geschäßt wird, als in ständige Beobachtung, aber strenge Zurückhaltung sei für das dieses Urtheil, das ein neues Recht der Nothwehr einführt, legte unseren eigenen Reihen. Redner beleuchtete nun die durch die Proletariat geboten! der Vater Berufung ein. Die Strafkammer, unter Vorsitz des beiden zur Stichwahl stehenden Kandidaten vertretenen Partei- In der Diskussion gab Genosse Ledebour eine Charake Landgerichtsraths Collmann, verwarf die Berufung des Baters richtungen und betonte, daß wir nicht die Person des Herrn teristik der beiden Dichter Sudermann und Gerhart am 1. d M. In dem jetzt dem Vater, der selbstverständlich Revision Perl's, sondern das von ihm vertretene Prinzip bekämpfen. Hauptmann, deren letzterer ein ganz und gar sozialistischer eingelegt hat, zugestellten schriftlichen Urtheil stellt der Be- Nach einer abfälligen Kritik der in dem bekannten Flugblatt Dichter fei, nicht in dem Sinne, daß er das Programm der rufungsrichter auch fest, daß die Schläge und der damit ver- ausgesprochenen Behauptungen, sowie der Parteistellung des Sozialdemokratie in feinen Werken propagandistisch verarbeitet bunden gewesene Schreck derartig auf das Nerven Herrn Perls, der sich sowohl als Freund der Arbeiter, wie der habe, aber so, daß er den Klassen gegensatz zwischen den system des Knaben eingewirkt haben tönnen, Handwerker aufspiele, sich auch den Antisemiten dadurch an- Unterdrückern und Unterdrückten und das Sehnen nach einer baß sich zeitweilige Geistes störungen bei ihm nehmbar zu machen suche, daß er sich als evangelischer flaffenlosen, besseren Zukunst tief gefühlt und naturwabr> arbeleuchtete bemerkbar ma che n." Trotzdem schließt er sich den Gründen Chrift" vorstelle, Singer die Aufgaben der gestellt habe. Gleid giltig sei es dabei und in des Die ers des Schöffengerichts an und spricht den Rechtsanwalt frei. Das Sozialdemokratie im rothen Hause und führte bei Be- Freiheit gestellt, welchen Stoff er fich zur Veranschaulichung Urtheil fügt Gründen den des Vorderrichters der einzelnen bekannten Forderungen unserer seiner Absichten aus dem Leben herausgreife. folgende Erwägung zu: Wolte man aber auch annehmen, Vertreter in der Kommune aus, daß es sich bei all diesen Auf- Genosse Stadthagen erklärte sich im allgemeinen mit den daß dem die gaben nicht um die Verwirklichung eigentlich sozialdemokratischer Ausführungen des Referenten einverstanden und vervollständige Angeklagten zumal als Rechtskundigen Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise bewußt sein mußte und Forderungen, sondern nur darum bandele, die Jutereffen der sie in Einzelheiten. Er wies darauf hin, daß alle bie bürgerlia en und wirthschaftlich schwachen Wolfetlaffen gegen- Ideologen der verschiedenen Strömungen feine klare Vorstellung bewußt war" so würde Angeklagter dennoch für straffrei zu ärmeren erffärer gewesen sein." Tenn ber fleine Schmager habe durch über den Bemittelten wahrzunehmen und daß die Liberalen von dem Wesen und der Bedeutung des Klaffentan pfes haren, an zwar gern, aber mit das Werfen nach den Radfahrern dem Rechtsanwalt seine sich Unrecht ihrer Verdienste sie ihn nicht dura, tämpfen, sondern überbrücken wollten. Das
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