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Die Lokalkommiffion von Johannisthal ersucht uns um Aufnahme des Folgenden:

Ich arbeite seit beinabe einem Jahre in der Rahmenfabrik| der einen feiner Stiefel vor sich hatte und wie ein wildes Thier von in der A.- Straße. Als ich dort eintrat, war einigermaßen Stücke davon herunterriß und zerfaute. Unzweifelhaft hatte man zu thun und ich verdiente bis zu 20 Mark pro Woche. Seit es mit einem armen Geistestranten zu thun, jedenfalls aber war Anfang dieses Jahres wurde die Arbeit flau. In der Werkstatt es ein Unglücklicher, dem behördlicherseits sofort geholfen werden sind mehrere Arbeiterinnen beschäftigt, die natürlich einzelne mußte, ehe er der Spott- und Schaulust seiner Mitmenschen Theile der Arbeit billiger herstellten als ich, und es hatte früher verfiel. die Einrichtung bestanden, daß die Rahmen von mir soweit vor­gerichtet und zurecht gemacht wurden, daß die Mädchen dieselben Dann weiter bearbeiten, die Bilder einsehen konnten u. f. w., wonächst ich dann noch Einiges zur vollständigen Fertigstellung daran zu arbeiten hatte. Die flaue Geschäftszeit begann damit, daß Arbeit fehlte. Die lohnende Vorrichtung wurde feltener, der Wochenverdienst ging auf 12 Mart herab. Bald merkte ich auch, als ich wegen Mangel an Arbeit einige Tage Pause hatte machen müffen, daß eine förperlich befonders rüftige Arbeiterin einige leichte Vorrichte- Arbeiten gemacht hatte und dabei mit Säge und Hobel umgegangen war, daß meinem Herrn Meister dabei das Herz im Leibe lachte, während es mir vor Schreck so zu fagen in die Hosen fiel. Die Folge dieses neuen Arbeitsangebotes war leicht vorauszusehen: Zunächst hatte ich längere Zeit überhaupt keine Vorrichtearbeit mehr und später avurde sie mir nur zu einem erheblich niedrigeren Sage angeboten, da die ,, Lina" sie ja auch für diesen Preis gemacht hatte. Ich habe Feierabend gemacht, denn die Konkurrenz mit der starken Lina" halte ich nicht aus; mit der kann man sich zu Schanden arbeiten und verdient nicht das Salz aufs Brot. Würde ich wirk­lich billiger arbeiten, so arbeitet Lina noch billiger, und so fort, bis wir alle Beide nicht mehr können.

dung gebracht, welcher dieserhalb gestern vor der 4. Straffammer des Landgerichts I sich zu verantworten hatte. Am 26. Januar fand in der Neuen Friedrichstraße Bietungstermin in der Sub­hastationssache des Hauses Badstr . 61, statt. Der Maurermeister Wilhelm Strasser hatte sich zu diesem Termin begeben und als bei dem Subhastationsrichter ein Gebot von 62 000 m. gemacht worden war, ein etwas höheres Gebot abgegeben, da er die Unmittelbar Absicht hatte, das Grundstück zu erwerben. darauf trat, wie er behauptet, der Angeklagte an ihn heran und Den Genossen Berlins , welche bei uns angefragt haben, ob redete ihn mit leiser Stimme etwa wie folgt an:" Es sind heute Herr Adam in Hasselwerder( Nieder- Schönweide) seinen Saal wenige Käufer zugegen; man könnte sich das Grundstück 10- bis zu Versammlungen giebt, hatten wir die schriftliche Mittheilung 15 000 m. billiger machen, wenn man sich verständigt. Ich gebe gemacht, daß Herr Adam auf sein Ehrenwort versichert, er gebe Ihnen 100 m., wenn Sie nicht weiter bieten." Herr Strasser, den Saal zu Vereinsversammlungen, wenn er nicht allzusehr von welcher Tags zuvor in den Zeitungen einen Artikel über Sub­ der Polizei resp. Amtsvorsteher gemaßregelt würde. Es wurde hastationsmarder" gelesen hatte, wurde seiner Angabe nach, durch zu Donnerstag, den 18. d., eine Vereinsversammlung angemeldet. Dieses Anerbieten sehr beleidigt und ersuchte den Angeklagten, Am 15. d. kam von Herrn Adam folgender Brief: ihn mit solchen Geschichten in Ruhe zu lassen und als ihm dieser Nachdem ich mich genau in Allem und auch bei der richtigen der Subhastationsrichter auf den Vorgang aufmerkſam, er ertun­Nieder Schönweide , 15. Juni 91. Geehrter Herr Mielenz! trotzdem noch folgte, wies er ihn noch einmal zurück. Nun wurde Quelle informirt habe, so bin ich leider geschäftlich gezwungen, bigte sich nach dem Vorgefallenen und als er erfahren, worum es sich Ihnen mitzutheilen, daß Versammlungen in meinem Lokale leider handelte, veranlaßte er das Strafverfahren gegen den Ange­nicht stattfinden können. flagten. Diefer bestritt das ihm vorgeworfene Bergehen und be­Es wird mir rundweg die Konzession verkürzt werden und hauptete, daß er seinerseits gar nicht die Absicht gehabt habe, nach vielen Seiten hin Unannehmlichkeiten entstehen, so daß, wie mitzubieten und auch gar keine Bietungskaution bei sich geführt ich es auch machen will, doch Schaden entsteht und infolgedessen habe. Es habe sich im Allgemeinen nur um einen Scherz ge= nach dieser Seite hin mich entschließen muß. Befürworte aus handelt, er habe den etwas sonderbar auftretenden Bieter nur drücklich noch einmal, daß ich persönlich und auch geschäftlich foppen wollen und ihm nur gesagt, daß Jemand, der das Grund­der Sache gänzlich neutral gegenüberstehe. Es zeichnet sich hochstück so billig erwerben würde, ruhig noch 100 M. zum Besten achtungsvoll R. Adam. geben könnte. Da die Darstellung des Maurermeisters Strasser mit dieser Erläuterung absolut nicht stimmte, so beantragte der Staatsanwalt die Verurtheilung des Angeklagten. Der Gerichts­hof tam aber zu einem freisprechenden Erkenntniß, da es sich hier nur um einen Versuch handelte, der Versuch eines Vergehens aber nur in den Fällen bestraft wird, in welchen das Gesez dies ausdrücklich bestimmt. Bei der hier fraglichen Bestimmung sei dies nicht der Fall.

Daß Herr Adam die richtige Quelle aufgesucht, glauben wir sehr gern, wundern müssen wir uns aber, daß diese Quelle im Stande ist, all' die Ehrenwörter der Restaurateure hiuwegzu spülen. Die Lokalfommission von Johannisthal und Umgegend. Im Auftrage: F. Mielenz.

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Zu der bekannten Blitzkatastrophe wird nachträglich noch gemeldet, daß Dorfbewohner von Marienfelde 21/2 Stunde nach Der Aufnahme der vom Blitz getroffenen Soldaten unweit des Schäßelberges, auf der Mariendorfer Feldmart , einen betäubten Menschen und ein betäubtes Pferd gefunden haben. In dem Menschen erkannten sie den Kutscher des Bauerngutsbesitzers Lübecke in Mariendorf , dessen Eigenthum auch das Pferd war. Polizeibericht. Am 15. d. M. Morgens wurde ein Arbeiter Der Kutscher hatte sich bei Anbruch des Gewitters mit einer in seiner Wohnung, in der Friedrichsfelderstraße, erhängt vor­Fuhre Dünger aufs Feld begeben. Er sowohl wie das Pferd gefunden. Im Hause Friedenstr. 54 fiel Vormittags eine Frau Sechs vollendete Betrugsfälle und ein versuchter Betrugs­find dann offenbar vom Blig getroffen worden. Der Kutscher von der Kellertreppe und brach den rechten Unterschenkel, so daß fall wurden dem Kaufmann Sally 2öwenthal zur Last gelegt, erholte sich unter ärztlicher Behandlung, und es geht ihm heute sie nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht werden welcher gestern der vierten Straffammer des Landgerichts I. vor­ebenso gut wie der Mehrzahl der Soldaten. mußte. Nachmittags stürzte der Maler Franke von einer am geführt wurde. Der bereits dreimal wegen gleicher Straftaten Hause Kreuzbergstraße 29 angebrachten Hängerüstung aus dem vorbestrafte Angeklagte besigt in Potsdam einen Onkel, den zweiten Stock auf den Bürgersteig hinab und erlitt außer einem Kaufmann Philippsborn, welcher bei vielen Berliner Geschäfts­Bruch des linken Armes anscheinend innere Verlegungen, so daß leuten Kredit und Ansehen genießt. Derselbe hat sich von dem feine Ueberführung nach dem Krankenhause am Urban erforderungerathenen Neffen längst losgesagt. In den Monaten Februar lich wurde. Unter der Bühne des Bellealliance- Theaters explo- und März d. J. begab sich der Angeklagte zu einem hiesigen dirte zu derfelben Zeit der dort aufgestellte Gasmesser, als drei Groß- Kaufmann, gab an, daß er noch bei seinem Onkel beschäftigt Arbeiter der englischen Gasanstalt damit beschäftigt waren, den sei und verlangte für denselben einen Posten Waare zum Werthe selben mit Wasser zu füllen. Der Arbeiter Wende wurde hierbei von 56 M., den er auch erhielt. Innerhalb einiger Wochen am Kopfe so schwer verlegt, daß er auf dem Wege nach der Charitee wiederholte Löwenthal diesen Betrug sechsmal, beim siebenten verstarb. Gegen Abend wurde eine Frau in ihrer Wohnung, Male wurde er festgehalten, da inzwischen das betrügerische in der Münzstraße, schwer erkrankt vorgefunden und nachdem sie Manöver zur Kenntniß seines Onfels gelangt war. Im Ver­angegeben, daß sie am Abend vorher sich durch chlorsaures Kali handlungstermine führte Löwenthal seine große Nothlage als zu vergiften versucht hat, nach dem Krankenhause am Friedrichs- Entschuldigungsgrund an und erreichte auch, daß ihm mildernde hain gebracht. Abends fand in der Kaiserstraße 9 ein kleiner Umstände zugebilligt wurden. Das Urtheil lautete aber immer­hin auf anderthalb Jahre Gefängniß und zweijährigen Ehrverlust.

Graf Kleist vom Loß entmündigt. Das königl. Amts gericht I. Abtheilung 49 veröffentlicht, wie wir dem Kleinen Journal" entnehmen, folgende Bekanntmachung: Der Lieutenant a. D. Bogislav Adolf Leopold Boris Graf Kleist" vom Loß hier­felbst, Askanischer Play Nr. 1, zur Zeit im Strafgefängniß zu Plößensee, ist durch Beschluß des obengenannten Gerichts vom heutigen Tage für einen Verschwender erklärt und demgemäß entmündigt worden. Berlin , den 6. Juni 1891."

Gerichts- Beitung.

Vorläufig in Haft genommen ist am Sonnabend Nach­mittag der Maurerpolier F. Derselbe stand an dem Schalter eines Poftamts, wo außer ihm noch mehrere Personen der Ab­Fertigung harrten. Als die Reihe an F. tam, griff dieser in die Brufttasche seines Rockes und stieß gleich darauf einen gellenden Brand statt. Aufschrei aus. Erschreckt lief man von allen Seiten zusammen, und der Polier erklärte nun in heller Verzweiflung den ihn Um stehenden, daß er noch vor dem Betreten des Postamts die Summe von 1250 M. bei sich getragen habe, welche er aber jetzt ver­misse; das Geld könne ihm nur durch einen Taschendieb ent­wendet worden sein. Die sofort eingeleitete Untersuchung ergab indessen, daß F. das Geld in der inwendigen Tasche seines zu­geknöpften Rockes verborgen gehalten habe, somit ein Taschen diebstahl in das Reich der Märchen zu gehören scheine. Troz­dem bleibt derfelbe bei seinen Angaben. Die Polizei nimmt jedoch an, daß sie es mit einem Ungetreuen zu thun habe, welcher die ihm zur Auszahlung des Wochenlohnes an die Ar­beiter übergebenen Gelder unterschlagen und den Diebstahl er­funden habe.

Die Polizeiftunde gegenüber Vereinsversammlungen. Eine wichtige Entscheidung für gesellige Klubs und geschlossene Gesellschaften hat am 12. d. M. als Berufungsinstanz die Straf­fammer des Landgerichts I zu Berlin gefällt.

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Soziale Mebersicht.

Versammlungen.

Kartonpapier=

Arbeiter und Arbeiterinnen.

Kartell der Berliner Bau- Arbeiter. Die Veröffents lichungen, welche sich auf das Kartell der Berliner Bau- Arbeiter beziehen, erfolgen ferner im Vorwärts" und Bau= Der Schankwirth Wilhelm Spät erhielt vom Polizeipräsidium handwerker". Diejenigen Gewerkschaften der Bau- Arbeiter ein Strafmandat in Höhe von 6 M. zugeschickt, weil er in seinem Berlins , welches noch nicht zu dem Kartell Stellung genommen Lokal nach 11 Uhr noch Gäste geduldet hatte. Die Gäste, welche haben, werden ersucht, dies in öffentlichen Versammlungen zu Anfangs Juli wird eine erste öffentliche Versammlung allein gemeint sein konnten, waren die Mitglieder des Rauch- thun. flubs Ohne Zwang", welcher jeden Freitag, jetzt jeden Mitt- sämmtlicher zum Kartell gehöriger Bau- Arbeiter berufen werden, Aus dem Zuchthanfe in Halle a. S. entlassen und nach woch, seine regelmäßigen Sigungen in dem erwähnten Lokal ab- um das weitere Vorgehen zu regeln. Der Ausführungsausschuß Charlottenburg zurückgekehrt ist, wie die Charl. Gem.- 3tg." hält. Bei diesem Strafmandat wollte es der Rauchklub auf eine des Kartells der Berliner Bau- Arbeiter. J. A.: G. Reßler, SW., mittheilt, vor einigen Tagen der Maschinenarbeiter Edgar Entscheidung darüber ankommen lassen, ob eine geschlossene Ge- Yorkstr. 69. Rümpfel, nachdem er eine 11 jährige Freiheitsstrafe verbüßt sellschaft oder ein Klub gezwungen ist, die festgesetzte Polizei­hat. Diese Freilaffung fiel etwa mit dem Zeitpunkt zusammen, stunde des Gastwirths auch seinerseits inne zu halten. Herr an welchem in Tscherkestöi der Eisenbahnüberfall zur Ausführung Spät erhob Widerspruch und das Schöffengericht verurtheilte den­gebracht wurde, welcher mit dem durch Kümpfel und Genossen selben zu 3 M. und Tragung der Kosten. Hiergegen wurde Be­begangenen Verbrechen viel Aehnlichkeit hat. In der That konnte rufung eingelegt und es wurde in dieser Sache zuerst am noch vor 11 Jahren in der unmittelbaren Nähe Berlins ein auf 6. Mai d. I. verhandelt. In diesem Termine wollte der Richter Entgleifung eines Eisenbahnzuges und Beraubung des Post- wissen, ob der Klub polizeilich angemeldet ist, da der Schutz- Papier- und Lederbranche beschäftigten Arbeiter und Eine öffentliche Versammlung fämmtlicher in dee wagens gerichteter Plan zur Durchführung gelangen. Am mann, welcher als Belastungszeuge auftrat, erklärte, 14. September 1880 gegen 9 Uhr Abends bemerkte ein Beamter der Verein wäre nicht angemeldet, was aber vom Ange- Marwitz statt. Speziell eingeladen waren zu dieser Ver­Arbeiterinnen fand am 15. Juni unter dem Vorsiz des Herrn der Berlin- Hamburger Eisenbahn, daß unweit des Spandauer klagten bestritten wurde. Deshalb wurde der Termin vertagt, Bocks eine Schiene gelockert worden war, erstattete Anzeige, und um Erkundigungen vom Polizeipräsidium einzuziehen. Nun fand fammlung die Albums, Buchbindereis, Karton, die Behörde setzte eine Belohnung von 300 M. auf die Ermittelung am Freitag, den 12. d. M., der neue Termin statt. Hier erklärte eder, 2uguspapier, sowie Glacés und des Thaters aus. Am 9. Oktober desselben Jahres, gleich nach der Vorsitzende, daß der Klub angemeldet sei, trotzdem diese An- Die Eingeladenen waren zahlreich erschienen, zirka 1000 Per­10 Uhr Abds., entgleiste auf der Berlin - Lehrter Bahnstrecke zwischen meldung garnicht nöthig gewesen wäre. Als Einwand gegen die der Spandauer Schießschule und dem Bock der von Hannover Strafverfügung gab Herr Spät an, daß geschlossene Gesellschaften ſonen füllten die Bürgerfäle"( Dresdenerstraße). Die Ver­tommende Schnellzug, Lokomotive, Tender und Backwagen stürzten resp. Klubs tagen fönnen, so lange sie wollten auch ohne polizei- fammlung hatte sich mit der Frage der Gründung eines alle zur Seite, und mehrere von den reisenden Personen wurden ver- liche Erlaubniß. Diesen Ausführungen schloß sich auch der Ge- Branchen umschließenden Vereins mit Einschluß Icht. Die Untersuchung ergab, daß die Entgleisung mit einem richtshof an und erklärte nach stattgefundener Berathung, daß Arbeiterinnen zu befassen. Der Wunsch, die Arbeiterinnen Verbrechen zufammenhing, und der Kriminalfommiffar Krause ein Klub oder geschlossene Gesellschaft nicht unter die Polizei- 3u organisiren, und zwar mit den Arbeitern in einem Verein, fand am Ort der That einen Briefumschlag, welcher die Auf- stunde fallen und die Mitglieder solcher Vereine deshalb nicht war in legter Linie der Grund für die Einberufung dieser Ver­schrift Edgar Rümpfel" trug und aus Amerita stammte. Stümpfel nöthig haben, sich um 11 Uhr schon aus dem Lokal zu entfernen, sammlung. Vor einigen Wochen wurde in einer öffentlichen wurde ermittelt und gestand auch bald, daß er in Gemeinschaft wie andere Gäste. Solche geschlossene Gesellschaften könnten bei Bersammlung, in welcher dieselben Branchen vertreten waren, mit den früheren Pferdebahn- Kondukteuren Rudolf Blümecke und fammen bleiben, so lange sie wollen und sind nicht der polizei: Branchen umfassenden Verein mit Arbeiterinnen zu schaffen. wie in dieser, mit geringer Majorität beschlossen, einen alle Ferdinand Herzog zusammen den Zug in der Absicht, den Post- lichen Einschränkung des Schankbetriebes unterworfen. Herr Spät wagen auszuplündern, dadurch zum Entgleifen gebracht habe, wurde von der Strafe freigesprochen und die Kosten der Staats- Der Fachverein der in Buchbindereien beschäftigten Arbeiter" daß sie Schienen aus ihrer Lage herausgehoben hätten. Die tasse auferlegt. ( Verbandsverein) schloß sich in seiner nächsten( außer­Helfer wurden gleichfalls verhaftet, und es stellte sich nun her­ordentlichen) Generalversammlung diesem Beschlüsse nicht für politisch vom Berliner Polizeipräsidenten erklärt worden sei und, wenn er den Arbeiterinnen den Anschluß an sich gestatte, welche vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I gegen aufgelöst werden würde. Sich selbst auflösen würde er aber zu ihn verhandelt wurde. Bei einem in der Wasserthorstraße wohn- Gunsten eines Lokalverbandes mit Arbeiterinnen nicht. In jener haften Restaurateur brach am 28. Januar ein fleines Schaden- tombinirten öffentlichen Versammlung, in welcher beschlossen feuer aus, welches von der Feuerwehr gelöscht wurde, bevor es worden war, einen allgemeinen Verein mit Arbeiterinnen( zu Ein Unglücksfall, welchem leider ein Menschenleben zum größeren Umfang annehmen konnte. Das Feuer war neben einer gründen, waren die Album-, Karton-, Glacé- und Kartonpapier­Opfer gefallen ist, hat sich vorgestern Nachmittag im Bellealliance- berohrten und geputzten Bretterwand ausgebrochen. Neben dieser Arbeiter und Arbeiterinnen, soweit solche anwesend waren, Theater ereignet. Die Gasuhr für den Garten, welche in einem Wand befand sich ein Schornstein, in welchem sich, wie sich willens, sich dem Verbandsverein anzuschließen, sowie dieser den unter der Bühne befindlichen und vom Garten aus zugänglichen herausstellte, am Boden eine meterhohe Lage Ruß angesammelt Arbeiterinnen Aufnahme gewähre. Die diesbezüglichen Beschlüsse Kellerraume aufgestellt ist, wurde seitens der Leitung der Eng - hatte, der durch irgend einen Zufall, wie angenommen desselben führten nun zu dem Versuch seitens der Album-, Karton­lischen Gasgesellschaft einer Revision unterzogen, wie sie regel- wurde, durch einen hinabgefallenen Funken, in Brand und Glacé- und Kartonpapier- Arbeiter, unabhängig vom Zen­mäßig von Zeit zu Zeit stattfinden. Zu diesem Zwecke waren gerathen war. Der Angeschuldigte soll dadurch gegen tralverein einen alle verwandten Branchen umfassenden Lokal­vier Arbeiter entfandt, darunter der 2ljährige Wende, welcher seine Instruktion gehandelt haben, daß er den Ruß nach verband mit Arbeiterinnen zu schaffen, weil man auf dieser Seite erft vor wenigen Tagen bei der Gesellschaft eingetreten war. Da jedesmaligem Fegen nicht entfernen ließ. Er entschuldigte sich eine Organisation der Arbeiterinnen allein für nicht zweckdienlich der Raum dunkel ist, so mußten die Arbeiter mit künstlichem damit, daß vor der unteren Mündung des Schornsteins ein hielt. Eine Agitations- und Organisationskommission der er­Lichte operiren und es scheint, daß Wende, während der als Auf- Flaschenregal stand, so daß der Ruß nicht fortgeschafft werden wähnten drei Branchen, in welcher auch Arbeiterinnen vertreten find, feher fungirende vierte Arbeiter auf einen Augenblick ausgetreten fonnte. Eine zweite Thür, die den Zugang zum Schornsteine er schritt darum zur Einberufung der Versammlung vom 15. Juni. war, unvorsichtiger Weise mit einem offenen Lichte einer Deff- möglicht hatte, war auf Anordnung des Angeklagten zugemauert Unter den genannten Umständen war ein Aufeinanderplaten der nung oder vielleicht auch einer schadhaften Stelle der Gasuhr worden, weil sie vom Rost zerfressen worden war. Der Be- Meinungen in dieser Versammlung etwas Selbstverständliches. zu nahe gekommen ist. Wie dem aber auch sein mag, die Uhr schuldigte erklärte auf Vorhalten des Präsidenten, daß er den be- Es kam denn auch nach dem einleitenden Referat des Stadt­explodirte und flog in unzählige Stücke auseinander. Einer der treffenden Wirth, der nicht für Freihaltung der Schornstein- verordneten Klein, welcher das Gründen von Lokalzentrali­Eisentheile traf den Wende so schwer am Kopfe, daß der sofort thüren sorge, anzeigen müsse, er befände sich in einer heitlen fationen in großen Städten vorläufig für das Beste hält, zu hinzugezogene Arzt seine Ueberführung nach der Charitee an- Lage, denn wenn er einen solchen Fall zur Anzeige bringe, so einer sehr erregten Debatte, die mehrfach durch unangebrachte ordnen mußte. Der Bedauernswerthe erlag aber schon auf dem werde ihm sicher die Arbeit entzogen. Gerichtshof und Staats- Bwischenrufe und durch zeitweise wiederkehrende Unruhe der Ver­Wege dorthin seinen Verletzungen und es wurde daher seine anwalt waren darin einig, daß dieser Grund nicht stichhaltig sei, sammelten gestört wurde. Es betheiligten sich an der Debatte Leiche sofort in das Leichenschauhaus gebracht. Die beiden um deswegen die vorgeschriebenen allgemeinen Sicherheitsmaß die Herren Greiffenberg , Feldmann, anderen Arbeiter, welche sich in dem Raume befanden, tamen regeln außer Acht zu lassen, eine Geldstrafe von 20 m. wurde Schlegel, Jost, P. Schneider und Tilgner. Wesent glücklicher Weise mit dem Schrecken davon. Sie wurden zwar aber für eine ausreichende Sühne gehalten. lich Neues wurde nicht vorgebracht. Die Debatte verfor, wie es betäubt, hatten sich aber nach einer Viertelstunde bereits wieder bei Erörterung derartiger Streitfragen zu geschehen pflegt, theil­erholt. Eine Bestimmung des alten preußischen Straf- Gesetzbuches, weise ihren fachlichen Charakter und nahm eine Färbung per welche durch das Reichs- Strafgesetzbuch nicht aufgehoben ist, fon- sönlicher Natur an. Nach Annahme eines Schlußantrages hielt Die widerwärtigen Reklamebilder an den öffentlichen dern noch zu Recht besteht, bestraft denjenigen, welcher bei öffent- der Genosse Klein das Schlußwort. Er bedauerte die Form des Anschlagsäulen, welche einen Neger darstellen, der Stiefel frißt, lichen Zwangsversteigerungen einen Dritten planmäßig vom Streites und mahnte zum einigen Zusammenarbeiten. scheinen nicht ohne Eindruck auf die Phantasie geistig schwach be- Bieten abhält. Diese alte Bestimmung, deren Fortbestand bei Hierauf vertheidigte Herr Feldmann nochmals eine von gabter Menschen zu bleiben. So wird uns berichtet, daß am den Gelehrten ein Gegenstand großer Meinungsverschiedenheit ist, ihm verfaßte Resolution, welche einen alle verwandten Branchen Montag den Passanten der Potsdamerstraße ein Mann auffiel, wurde gegen den Rentier Friedrich Ludwig Müller in Anwen umfassenden Lokalverein empfiehlt, zu dem der Beitritt den

aus, daß diese beiden auch am 14. September es auf die Be- Durch eine Unachtsamkeit bei Ausübung seines Berufs an, weil, wie argumentirt wurde, er selbst vor ca. zwei Jahren raubung des Berlin - Hamburger Zuges abgesehen hatten. Rümpfel hat sich der Schornsteinfegermeister Rudolf Dähne eine An­wurde auf 11 Jahre, Plümecke und Herzog auf die höchste zeitige flage wegen fahrlässiger Brandstiftung zugezogen, Dauer von 15 Jahren in das Zuchthaus geschickt, wo Herzog bald nach feiner Einlieferung starb und Plümecke noch bis zum Jahre 1895 figen muß.

Sturm,