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Die Sprengstoffvilla in Dahlem .

Generalfonful" Weingärtner unter Anklage der fahrlässigen Tötung.

Am Sonntag, dem 8. Januar, wurde gegen% 10 Uhr| munition bestimmt war. Es war dies die Firma Weingärtner u. Co., morgens der Westen Berlins von einer dumpfen Deto- Rommanditgesellschaft. Obgleich sie im Jahre 1921 aufgelöst wurde, nation aufgeschreckt. Bald standen Tausende vor dem nahm Weingärtner nach wie vor von den Eise:.bahnverwaltungen eingestürzten Anbau der Villa in der Partstraße 40/42. Jm Bestellungen auf knallfapfeln entgegen. Er ließ fie Vorwärts" vom Montag, dem 9. Januar, hieß es: In der in der Feuerwerkerei eines gewissen Nieland in Mariendorf her Landsberger Allee deden die Trümmer des eingestürzten stellen. Als jedoch eines Tages Nieland bei einer Explosion schwer Hauses noch den Boden und schon wieder durcheilt die zu Schaden tam, wurde die Herstellung der Kapseln in dem sich Kunde von einer neuen Explosionskatastrophe die Weltstadt. unter der Garage befindlichen Kellerraum eines Anbaues der Billa Diesmal handelt es sich um in einem Wohnhaus unverant- Parkstraße 42 ausgeführt. In Wirklichkeit war die Firma Wein­wortliches Experimentieren mit Sprengstoffen.. Zwei gärtner aber bereits im Jahre 1927 endgültig gelöscht. Trotzdem Menschen, der Chemiker, der das Unglüd wahrschein- wurden die Kapseln mit dem Stempel dieser Firma hergestellt. lich verschuldet hat, und eine Hausangestellte fanden Neben diefer Tätigkeit, die er gemeinsam mit seinem Schwager Billi dabei den Tod. Es wird vor allem Sache der Aussichts- Stamer ausübte, hatte Weingärtner noch zwei andere. Für behörden sein, festzustellen, wie ein so gefährlicher Betrieb die von ihm gegründeten Kosmetik- Fabrik Jörns u. Co., Blücher in einem Hause untergebracht werden durfte, der mehreren Blaz, ließ er in seiner Billa verschiedene Elixiere und Verjüngungs­Menschen zur Wohnung dient. mittel herstellen, in seinem Naturheilinstitut behandelte er als Homöopath Patienten.

Heute morgen hat sich der Generalkonsul Robert Wein. gärtner vor dem Schöffengericht Charlottenburg wegen dieser Dahlemer Explosion zu verantworten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung der Hausangestellten Martha Schön feld, auf schwere fahrlässige Körperverlegung des Hausdieners Meinel, der Pförtnersfrau Anna Deter, der ledigen Hildegard Deter, der Hausangestellten Bergander und der Haus angestellten Mufcher, auf Sachbeschädigung und auf Ber­gehen gegen das Sprengstoffgesetz. Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Bode, die Verteidigung liegt in den Händen der Rechtsanwälte Dr. Alsberg und Dr. Peschke. Als Sach­verständige sind u. a. anwesend: Professor Dr. Strauch, Geheimer Medizinalrat Dr. Hommerich, Professor Brüning und Prof. Dr. Lenze von der Chemisch- Technischen Reichsanstalt. Es sind 34 3eugen, darunter auch die seinerzeit Verletzten, geladen.

Die Vernehmung Weingärtners

läßt von neuem das Unglück von Dahlem erstehen, dessen Einzel­heiten im allgemeinen noch in guter Erinnerung sind. Der 50jährige Angeklagte hatte als Knabe den Deforateurberuf erlernt, fich später als Tapezier, Zigarettenhändler, Kaufmann, Homöopath, Pyro­techniker betätigt und sich gewissermaßen für seinen Hausgebrauch den Titel eines Generalfonfuls von Montenegro erworben. Seine Bekanntschaft mit Explosivstoffen stammt von der Kriegszeit her. In Schwanstedt hat er in Gemeinschaft mit anderen eine Leucht­munitionsfabritation für Infanterie ins Leben gerufen. Im Jahre 1917 gründete er in Belten eine zweite Fabrit, die für Fliegerleucht

Fortschritte in der Lederwarenindustrie. Troh ungünstiger Konjunktur wesentliche Verbesserungen.

Für die Lederwarenindustrie bestanden bis zum 30. April zwei größere Bezirksverträge neben einigen fleineren Berträgen. Der eine Bezirksvertrag, der sogenannte Offenbacher Vertrag, umfaßte Süddeutschland mit dem Freistaat Hessen , aber ohne Baden , der andere Thüringen , Teile vom Freistaat Sachsen und die Wasser­fante. Der Berliner Vertrag erstreckte sich auf Groß- Berlin, Mecklenburg , Pommern, Anhalt und Teile von Brandenburg . Ferner bestand je ein Vertrag für Schlesien , Sachsen- Ost, Ostdeutsch­land, Rheinland- Westfalen ; dazu kamen noch einige Ortstarije.

Der Berliner Vertrag wurde von dem Deutschen Satt­le, Tapezierer- und Portefeuiller- Verband gekündigt, desgleichen der rheinische Vertrag. Den Offenbacher Vertrag fündigten die Unternehmer. Alle anderen Verträge liefen stillschweigend weite. Die Offenbacher Zentrale der Unternehmer änderte ihre Verbandsstatuten und erklärte sich für den Abschluß von Tarif­verträgen nicht mehr zuständig. Die Folge war, daß dieser große Bertrag in fleine Bezirksverträge zersplitterte. Trotz dieser durch­fichtigen Taktik gelang es der Gewerkschaft, auf der ganzen Linie wieder zu Verträgen zu kommen. Außer dem Berliner Bertrag, dessen Geltungsbereich unverändert blieb, wurden Bezirksverträge abgeschlossen zum Teil stehen sie dicht vor dem Abschluß Bayern , Hessen , Württemberg , Sachsen- West, Thüringen und Rhein­ land- Westfalen . Der Berliner Vertrag wurde vor dem Reichs: arbeitsministerium vereinbart. In Offenbach wurde ein Schieds­spruch gefällt, der von beiden Teilen angenommen wurde, des= gleichen im Rheinland . In den übrigen Bezirken fam es zu einer freien Vereinbarung.

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Alle Verträge zeigen Verbesserungen. Die überall auf getretenen Verschlechterungsanträge der unter nehmer konnten abgewehrt werden. Die Gewährung von

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Der Angklagte will nur widerstrebend die Herstellung der Knallkapseln in seiner Villa geduldet haben. Sein Schwager, der durch die Explosion getötete Willi Stamer, habe darauf be standen. Dieser sei es auch gewesen, der die Mischung für die Knall­kapseln, die aus Kaliumchlorat, Schwefel und Aluminium bestanden, herstellte. Er selbst habe nur die Kapseln bestrichen. Der Angeflagte muß aber auf Vorhalt des Borsigenden zugeben, daß er auch die Zutaten bestellte und sie einlöfte. Er behauptet, nicht gewußt zu haben, daß diese Mischung eine derartige Explosivkraft befize. Am & Januar habe er plötzlich einen dumpfen Knall gehört. Die Türen seien aus den Angeln gehoben gewesen, die Fensterscheiben ausge­schlagen, und als er hinausgetreten sei, habe er den eingestürzten Anbau vor sich gesehen. Weingärtner hatte in der Voruntersuchung angegeben, daß mur ein Unglücksfall möglich sei: Jetzt erklärt er, daß er nach seiner Befreiung aus der Untersuchungshaft im Februar zu der Ansicht gekommen sei, daß

ein Selbstmord vorgelegen

haben müsse. Dafür spreche der Umstand, daß die Einschlagſtelle nicht im Keller selbst, in dem sich die Mischung befunden habe, sondern vor der Kellertür festgestellt worden sei. Stamer habe auch sonst am Sonntag nie gearbeitet und habe auch am 8. Januar nicht seinen Arbeitsanzug angehabt. Als Selbstmordmotiv für den vierzigjährigen verheirateten Sonderling fäme vielleicht eine Aus­einandersetzung wegen einer Liebschaft am vorhergegangenen Sonn­abend in Betracht.

D.e neue Polizeischwimmschule in Spandau Ruhleben, die kürzlich eingeweiht wurde.

Ferien an Heimarbeiter ist ein Plus, ebenso die überall erreichte Erhöhung der Akkordzuschläge. Auch der Lohn­schlüssel fand teilweise eine beachtenswerte Verbesserung. Vor allem haben die jugendlichen Gruppen im Tarifvertrag eine bessere Position errungen. Die Ortstlasseneintei. Iung bzw. die Festsetzung der Prozentfäße für die III. Ortsklasse erfuhr eine Verbesserung von 85 auf 90 Pro3. Der Verband hat also trok schwierigen Ümständen einen starken Achtungser folg erreicht. Dieser Erfolg ist um so höher zu bewerten, als zur Zeit der Tarifbewegungen immer noch ein hoher Prozent=

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Tag Arbeitslofer und Kurzarbeiter in der Beber warenindustrie zu verzeichnen war. Erfreulicherweise ist im ersten Bierteljahr 1928 auch der Mitgliederstand im Verband bemerkens mert gestiegen.

Alles um fünfzehn Pfennig.

Schwere Anklage und große Verhandlung.

Mit welchen Bagatellen sich die Gerichte zu beschäftigen haben, bewies eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Lichten­ berg . Der 24 Jahre alte Arbeiter Otto G. war auf einer Baustelle in der Nähe des Betriebsbahnhofs in Rummetsburg tätig. Das Betreten dieses Bahnhofs ist laut Vorschrift nur Eisen­bahnbeamten erlaubt; Privatpersonen können ohne besondere Ge­nehmigung von dort aus nicht mit der Stadtbahn fahren, weil es im ortsüblichen Sinne fein regulärer Bahnhof ist. Die Arbeiter der Baustelle hatten aber die Erlaubnis, vor und nach Beendigung der Arbeitszeit von diesem Bahnhof aus zu fahren. G. hatte sich am 23. Januar dieses Jahres Vorschuß geben lassen, weil er kein Geld mehr besaß. Da der Meister aber nur großes Geld hatte, gab er einem anderen Arbeiter, der auch um Vorschuß gebeten hatte, einen Geldschein, den er unterwegs wechseln und den Betrag sich mit G. teilen sollte. G. hatte aber nicht einmal 15 Pf. bei sich, um die Rückfahrt antreten zu können. Das Geld fonnte jedoch erst auf dem nächsten Bahnhof gewechselt werden, da Geschäfte sich dort in der Nähe des Betriebsbahnhofs nicht befinden. G. betrat also ohne gültige Fahrkarte den Bahnsteig. Als er das Billet zeigen sollte, wies er eine ungültige Karte vor. Da er sie nicht gutwillig zeigte, pa te ihn der Schaffner am Arm; weitere Bahn­beamte tamen hinzu, die den Arbeiter wie einen Verbrecher in den Dienstraum zogen. G. mehrte sich, weil er sich diese Behandlung nicht gefallen lassen wollte. Inzwischen wurde zu allen Ueberfluß ein Polizeibeamter herbeigerufen, der extra vom Bahnhof Rummels­ burg kommen mußte, damit die Personalien dieses Sünders feſt­gestellt werden konnten.

G. stand nun unter der Anklage des versuchten Be= truges, des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Körperverlegung und der Beleidigung(!) vor dem Amtsgericht Lichtenberg , denn er hatte einem Schaffner etwas in seiner Erregung zugerufen, was dieser als Beleidigung empfunden hatte. Der Vorsitzende, Amtsgerichtsrat Held, verurteilte den bisher noch unbestraften Arbeiter unter Freisprechung von der Anklage des Betruges wegen Rörperverletzung und Beleidigung zu 50 m. Geldstrafe. Der Amtsanwalt hatte wegen des versuchten Betruges lediglich eine Geldstrafe von 20 M. beantragt. Wenn der Arbeiter sich auch formell dadurch ins Unrecht setzte, daß er ver­suchte, der Bahnsteig ohne eine gültige Bahnsteigfarte zu betreten und die Beamten im Recht waren, wenn sie diesen Versuch ab= wehrten, so hätte sich doch wohl bei beiderseitigem Entgegenkommen die Sache friedlich beilegen lassen. Auf keinen Fall aber war es nötig, wenn überhaupt eine Strafe am Plage war, über den Antrag des Amtsanwalts hinauszugehen. Die Eisenbahn hätte sich wie in allen ähnlichen Fällen die gerichtliche Ver­folgung der Sache verkneifen und den Sünder mit einer ernst en Berwarnung laufen lassen sollen.

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Der Tod auf den Schienen.

Ein Bahnbeamter machte heute früh kurz nach 5 Uhr in der Nähe des Bahnhofs Grunewald einen graufigen Fund. Zwischen den Gleisen der Vorortbahn, etwa 150 Meter vom Stell­wert entfernt lag, schwer verstümmelt, die Leiche eines etwa 20 bis 25jährigen Mannes. Dem Toten waren beide Beine bis zu den Oberschenkeln abgefahren. Die Personalien des Lebensmüden um einen solchen handelt es sich zweifellos fonnten noch nicht festgestellt werden, da er keinerlei Papiere in seinen Taschen trug.

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Sonnwendfeier der Freien Gewerkschaftsjugend.

Die diesjährige Sonnwendfeier der Freien Gewerkschaftsjugend findet statt am Sonnabend, dem 23. Juni, im Freilichttheater des Volksparts Jungfernheide. Programm: Musik, Gesang, Rezitationen, Sprech- und Bewegungschor. Mitwirkende: Heinrich Witte , Staatstheater, Sprech- und Bewegungschor der Bolfsbühne, Berlin , Berliner Bolts chor. Beginn 21 ( 9 Uhr). Unfostenbeitrag 40 Pfennig. Fahrverbindung: Stadt. und Ringbahn bis Bahnhof Jungfernheide; Straßenbahnen: Linien 3, 12, 55, 64. Alle Gewerkschaftler, jung und alt, sind zu dieser Beranstaltung herzlichst eingeladen. Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund , Drtsausschuß Berlin .

Berantwortlich für die Redaktion: Eugen Prager , Berlin : Anzeigen: Th. Glode. Berlin . Berlag: Borwärts Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buch bruderei und Berlagsanstalt Baul Ginger& Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage.

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