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Nr. 303 45. Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts breite 29. Juni 1925

Hundertzwanzigfacher Spitzbube.

Die zum Narren gehaltene Justiz.- Urteil zehn Jahre Zuchthaus.

Achtundzwanzigmal vorbestraft sein und dann noch die Justizverwaltung mit Erfolg an der Raje herumzuführen- das ist eine feltene Ceistung". Der sogenannte Kaufmann Julius Jacoby hat fie fertiggebracht!

In der vorigen Woche ist er nom Amtsgericht Charlotten. burg wegen Diebstahls in 74 Fällen zu 5 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt worden, und die Verhandlung erhielt dadurch noch einen besonderen Reiz, daß Jacoby zu ran balieren anfing, eine Türfüllung einschlug und deshalb gefesselt wurde. Ganz sonderbar aber ist es, daß der so vielfach Vorbestrafte durch geſchichtes Komödiespielen verstand, über ein Jahr lang die Strafvollzugsbehörden, Aerzte, Richter und sogar das Justiz­minifterium zum Narren zu halten. Er simulierte mit Erfolg den Schwertranfen. Im Brandenburger Zuchthaus erkrankte" cr un einem fürchterlichen Gallensteinleiden und wurde ins Krankenhaus übergeführt, aus dem der Schwerleidende schnurstrads entwich. Das geschah im Mai 1927. Er wurde erst im September wiederergriffen, verstand es dann aber im Gefängnis wiederum, fo geschickt den Kranten zu spielen, daß er für haft= unfähig erklärt wurde und zur Entlassung fam. Inzwischen aber waren bei der Staatsanwaltschaft III

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Anzeigen über Anzeigen über die Täfigfelt Jacobys während feines mehrmonatigen Aufenthalts in der Freiheit eingelaufen, fo daß gegen ihn ein umfangreiches Straf­verfahren wegen Diebstahls eingeleitet wurde, das ihm für einen Teil der Straftaten die fünfjährige Zuchthausstrafe eingebracht hat. Ein onderer Teil der Straftaten 45 Fälle sollte gestern ver­handelt werden. Während Jacoby auf den erlassenen Haftbefehl des Schöffengerichts Charlottenburg gesucht wurde, fehte eine, neue Romödie des vielgewandten Schwerverbrechers ein. Im Just i 3- ministerium sprach wiederholt ein Studienrat" Jacobŋ vot, der sich für seinen dem Tode nahen Bruder einsetzte und Be schwerde führte, daß dieser von der Justiz mit Haftbefehlen dauernd verfolgt werde. Das Gericht aber ermittelte, daß

ein Studienrat Jacoby überhaupt nicht eriffiert, sondern daß der fchwertranke" Jacoby felbst diese Rolle gespielt

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Freitag,

Flüstertone geleugnet und gegen den Schwager des B. die Drohung ausgesprochen habe. Der Verteidiger Dr. Frig. Rosenfeld zerpflückte die Indizien der Staatsanwaltschaft in bezug auf Seiferts Teil­nehmerschaft. Sollte Seifert von der beabsichtigten Befreiung Brauns gewußt haben, was auch nicht erwiesen sei, so war er nicht verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten.

Vier tödliche Verkehrsunfälle.

Ein trauriger Reford.

Die Unfallchronit hat wieder einmal einen traurigen Rekord zu verzeichnen: Im Laufe des geftrigen Tages wurden nicht weniger als vier Personen, darunter zwei Kinder, Opfer des Verkehrsgetriebes.

Julius Jacoby den Mann wieder, der bei ihm als Oberstudien rat aus Königsberg für seinen angeblichen schwerkranken Bruder empfangen worden war. Der Justizminister Dr. Schmidt hatte es abgelehnt, den angeblichen Oberstudienrat persönlich zu empfangen, und hatte ihn an den zuständigen Referenten verwiesen. Medizinalrat Dr. Woter hat den Angeklagten jeh: sorgfältig unter­fucht. Er erklärte ihn nicht für schwerkrank. Jacoby schauspielere. Der Angeklagte hat noch vier Tage vor der ersten Verhandlung gegen ihn seine Diebereien fortgefeht. Staatsanwaltschaftsrat Lattegan beantragte gegen den Angeklagten unter Einbeziehung des in der An der Ede der Faldenstein und Görliger Straße vorigen Woche ergangenen Urteils eine Gesamtstrafe Don wurde der dreijährige Kurt Schmidt aus der Faldenstein­10 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust sowie ftraße 25 beim Ueberschreiten des Fahrdammes von einem Stellung unter Bolizeiaufsicht.

3n vorgerüdter Abendsfunde wurde Jacoby wegen vollendeten und versuchten Diebstahls im Rückfall in 41 Fällen unter Hinzu­ziehung der in der vorigen Woche erkannten fünfjährigen Zuchthaus strafe zu einer Gesamtstrafe von 10 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt.

Der Prozeß der Braun- Befreier. Philipp 6 Monaten Gefängnis- Geifert freigesprochen. Das Schöffengericht Berlin- Mitte verurteilte in dem Braun- Befreiungsprozeß den 24jährigen Schlächter. gesellen Karl Philipp zu 6 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten 2 Wochen Untersuchungs haft. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, eine Bewährungs frist auf den Rest der Strafe in Aussicht gestellt. Der An­getlagte Seifert wurde freigesprochen.

Wagen der Berliner Müllabfuhrgesellschaft über­fahren. Die Räder des schweren Gefährtes gingen so unglücklich über den Körper des Kindes hinweg, daß der Tod auf der Stelle eintrat. Nach Zeugenaussagen trifft den Kutscher des Wagens keine Schuld, da der Junge direkt in das Gesponn hin­

eingelaufen ist.

Ein weiterer tödlicher Unfall trug sich an der Ecke Mulac­und Alte Schönhauser Straße zu. Dort wurde der acht. jährige Schüler Sally Weiß aus der Dragonerstraße 44 von einem Geschäftsaute erfaßt und überfahren. Das Kind wurde mit einem doppelten Schädelbruch in das Krankenhaus am Friedrichshain übergeführt, wo es furz nach der Einlieferung an den Folgen der furchtbaren Berlegungen gestorben ist.

In Haselhor st in unmittelbarer Nähe der Haselhorster Brüde verunglückte gestern abend der 44jährige Friedrich Gaerth aus der Brunnenstraße 18 zu Siemensstadt, der sich auf seinem Fahrrade son feiner Arbeitsstätte in Spandau auf dem Heimweg befand, ebenfalls tödlich. G. wurde von einer 3ugmaschine der Kabelwerte Siemens überfahren und ist auf der Stelle getötet worden.

Der vierte tödliche Verkehrsunfall ereignete sich um 18 Uhr vor dem Hause Friedrichstraße 70. Ein noch unbekannter jugend­

In der Urteilsbegründung führte der Borjizende u. a. aus, daß das Gericht sich gehütet habe, hier etwa politische Justiz zu üben; es habe sich bei der Beurteilung der Tat einerseits an den von dem Strafgesetzbuch eng umgrenzten Tatbestand gehalten und sei anderer und damit das Juſtizminifterium an der Nafe herumgeführt seits von der Persönlichkeit des Täters ausgegangen. Es mußte licher Radfahrer, der nach der Kleidung dem Arbeiterstand hat. Für gestern war nun der zweite Teil des Strafprozesses ange berücksichtigt werden, daß der Angeklagte Philipp feine Führerrolle angehört, wurde von einem Autobus der Linie 5 von hinten an­ezt. Jacoby verfolgte diesmal eine andere Laftit: Er benahm gehabt habe, sondern Mitläufer gewesen sei und unter feinen Um- gefahren. Der Radfahrer stürzte dabei so unglücklich, daß er unter die Räder des Autobus geriet. Mit schweren inne= fich heute sehr ruhig und sprach mit sehr wehleidiger Stimme, wie es ständen aus egoistischen Motiven gehandelt habe. Wenn die Höchst- ren und äußeren Verlegungen schaffte man den Ver­fich für einen Schwertranten geziemt. Das Gericht hatte fünfftrafe von vornherein ausgeschlossen schien, so konnte die Straße auch unglückten zur nächsten Rettungswache, wo der Arzt jedoch nur noch medizinische Sachverständige geladen. Jacoby bezeichnete nicht ganz gering ausfallen, da die Beteiligung des Angeklagten eine die gegen seine Ablehnungs- und Vertagungsanträge zur Berlefung weitgehende und die hier verübte Verletzung der Staatsautorität den Tod feststellen konnte. gebrachten Beschlüsse als eine ,, bewußte unwahrheit des Gerichts" und stellte neue Bertagungsanträge. Er verlangte, daß etwa ein Dugend dirigierender Aerzte aus fast allen Krankenhäusern Berlins fowie Gus Brandenburg geladen werden sollten, um feft: zustellen, daß er tatsächlich in schwerstem Maße an Gallena teinen leide und verhandlungsunfähig sei. Auf diese Weise verschicken. Der Angeklagte Seifert habe mangels Beweises frei- arbeiter Gustav Lucht aus der

stand es Jacoby, die Verhandlung wiederum immer von neuem auf zuhalten. Als die Verhandlung dann um 2 Uhr nachmittags- wieder begann, wiminelte es auf den Gerichtsforridoren von Zeugen, deren Sahl etwa 50 betrug. Aus dem Eröffnungsbeschluß ging herpor, daß Jacobn ein gemein gefährlicher Logisbieb ist. Er war als Frauenarzt, Stadtarzt, Streisarzt, Brofeffor aufgetreten, um Simmer zu besichtigen. In einigen Fällen hatte er Frauen auch untersucht. Immer bat er um ein Glas Wasser und stahl dann.

mit zu berücksichtigen gewesen sei. Es hätte auch unter feinen Um­ständen dem Strafzwed entsprochen, den jungen Menschen zum Mär­tyrer einer politischen Bewegung zu stempeln. Aus all diefen Grün­den sei eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten als ausreichend er­

gesprochen werden müssen.

Ein äußerst verständiges Urteil. Mit einem scharfen Urteil märe nur der Roten Fahne" gedient gewesen, deren flinte Linten priger um dieses Urteil herum fein hysterisches Geschrei erheben Pönnen. Man tönnte mohl wünschen, daß so manches andere Ge richt, selbst das höchste nicht ausgenommen, sich an diesem Urteil des Schöffengerichts Berlin- Mitte ein Beispiel nehme, wie man die Justiz von Politik fernhält und nicht unnügerweise Märtyrer schafft.

Der Angeklagte erklärte, daß er unumrunden alles zugebe. Es sei gar nicht nötig gewefen, den Prozeß mit einem solchen ,, Trara" aufzuziehen und die Beugen zu laden. Er habe aber nur aus Morphium fucht die Straftaten begangen, weil er fich die Mittel für die ihm unentbehrliche Droge verschaffen wollte. Die Gerichtsärzte hätten böswilligerweise verneint, daß er Morphinist sei, ebenso wie sie sein Gallenleiden fälschlich bestreiten. Eine Röntgenuntersuchung hat ergeben, daß Jacoby kein Gallen­leiden habe, er ſet auch rein Morphinist. Jacoby fet ein nach ift er am Degenerierter Mensch und habe einen gehäffigen und rach= süchtigen Charakter. Der als Zeuge vernommene Refe= rent im Justisministerium erfannte in dem Angeklagten

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Jack London: Wolfsblut.

Allein es gab noch so viel anderes für Wolfsblut zu lernen. Das Leben im Nordland war einfach zu nennen ge­mejen, mit den vermidelten Regeln und Gefeßen in Sierra, Bista verglichen. Zuerst hatte er die Familie des Herrn tennenzulernen. Allerdings hatte er schon ähnliches gefannt, und wie Mitjah und Klukutsch zum Grauen Biber gehört, feine Mahlzeiten, sein Feuer und sein Bett geteilt hatten, ebenso gehörten jezt die Bewohner von Sierra Vista zu dem Herrn. Aber hier gab es doch Unterschiede. Sierra Vista war weit größer als das Zelt des Grauen Biber. Viele Personen waren zu berücksichtigen. Zuerst Richter Scott und seine Frau, bann Betty und Mary, die beiden Schwestern des Herrn, dann Alice, seine Frau, und Weedon und Maud, fleine Dinger von vier und sechs Jahren. Niemand konnte ihm erklären, in welchem Berwandtschaftsgrade sie zu dem Herrn ständen, außerdem, was wußte er von Bluts oder anderer Verwandt schaft? Doch begriff er bald, daß sie zu ihm gehörten. Auch lernte er nach und nach, wenn die Gelegenheit sich darbot, durch Beobachtung aus Gebärden, Reden und dem Ton der Stimme, in welch verschiedenem Grade die Personen dem Herrn wert und teuer wären, und behandelte sie danach. Was dem Herrn lieb, war es auch ihm, und er wachte darüber forgjam.

So war es mit den beiden Kindern. Sein Lebtag hatte er Kinder nicht gemocht. Er haßte und fürchtete ihre kleinen Hände. Es waren nicht zarte Lektionen gewesen, die er von ihrer Tyrannei und Grausamkeit in den Tagen erhalten hatte, als er in den Indianerdörfern gelebt hatte. Als der fleine Beebon und die kleine Maud fich ihm zuerst näherten, hatte er warnend gegrollt und sie böse angesehen. Doch ein Knuff des Herrn und ein scharfes Wort hatten ihn bewogen, ihre Lieb­tosungen zu gestatten, aber er grollte unter den winzigen Händchen immer weiter, und es war fein fofender Ton in dem Grollen. Später bemerkte er, baß die Kinder dem Herrn sehr teuer wären, und dann war fein Knuff und fein scharfes Bort mehr nötig, bamit fle ihn ftreicheln burften. Allerdings zeigte fich Wolfsblut nie überschwänglich liebevoll. Er be­grüßte die Kinder des Herrn nicht gerade freundlich, aber er war auch nicht tüdisch und nahm ihre Nedereien hin, wie man

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Der 24jährige Bhilipp, ein fesser Berliner, schien die ganze Sache von Die Gerichtsverhandlung selbst geftaltete fich nicht uninteressant. vornherein auf eine sehr leichte Schulter zu nehmen. Der Angeklagte Seifert, der an Lungen- und Knochentuberkulose leidet, megen seines franken Beines nur schwer laufen fann, ist für ein Unternehmen wie eine Gefangenenbefreiung im höchsten Maße ungeeignet. Seiner Erzählung nach ist er am 11. April um% 46 Uhr morgens aufgeftanden und hat sich zu feinem Freund Philipp begeben. Er erklärte, daß er nur aus Angst, in die Sache verwidelt zu werden, seine Bekanntschaft mit Philipp, feinen Besuch am 10. wie auch die Unterhaltung im

eine schmerzhafte Operation über sich ergehen läßt. Konnte er es nicht länger ertragen, so pflegte er aufzustehen und festen Schrittes wegzugehen. Aber nach einiger Zeit fing er an, die Kinder gern zu haben, allerdings nicht in auffälliger Weise. Er ging ihnen nicht entgegen, aber er ging auch nicht fort, wenn er fie fommen sah, sondern wartete auf fie. Noch später bemerkte man, daß ein freundlicher Glanz in seine Augen fam, wenn er sie erblickte, und daß er ihnen mit einer Art sonderbarem Bedauern nachschaute, wenn sie ihn um eines anderen Zeitvertreibs willen verließen.

Dies alles tam jedoch erst ganz allmählich. Nächst den Kindern ftand Richter Scott am höchsten in seiner Gunst. Möglicherweise gab es dafür zwei Gründe: erstens weil der Herr ihn augenscheinlich sehr hoch schätzte, und zweitens weil er sich ihm nicht aufdrängte. Auf der breiten Beranda lag Wolfsblut ihm gern zu Füßen, wenn jener in der Zeitung las und ihn von Zeit zu Zeit mit einem Wort oder Blick bedachte, zum Zeichen, daß er sich seiner Gegenwart erinnerte. Aber dies geschah nur, wenn der Herr nicht da war; erschien dieser, fo war für Wolfsblut niemand anderes da. Er erlaubte den Mitgliedern der Familie wohl, daß sie ihn streichelten und ver­wöhnten, aber nie zeigte er sich ihnen gegenüber wie gegen den Herrn. Keine Liebkosung der anderen konnte ihn dazu bewegen, den Kopf zu verstecken. Diesen Ausdruck völliger Hingebung, völligen Vertrauens hatte er nur für den Gebieter übrig, und die Mitglieder der Familie erblickte er nur in dem Lichte, daß sie zu ihm gehörten.

Bald lernte Wolfsblut einen Unterschied zwischen der Familie und den Dienstboten machen. Diese fürchteten sich vor ihm, und er ließ fie in Ruhe, weil sie ebenfalls zum Herrn gehörten. Aber es war nur ein Zustand der Neutralität zwischen ihnen nichts weiter. Sie fochten, fie muschen für den Herrn und taten andere Dinge für ihn, so wie es Matt in Klondike getan hatte, furz, fie gehörten zum Hause.

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Doch außerhalb des Hauses gab es viel für ihn zu lernen. Das Befigtum des Herrn war groß, aber es hatte seine Grenzen, denn es hörte an der Straße auf. Darüber hinaus gab es noch Straßen und Wege, die gemeinsames Eigentum aller waren, und hinter Heden und Zäunen lagen die Be­figungen anderer Leute. Zahllose Gefeße, die man beachten mußte, regelten dies alles, und, da er die Sprache der Men schen nicht verstand, so fonnte er nur durch Erfahrung diese Geseze lernen. Also gehorchte er seinen Trieben, bis er gegen

Eisenbahners Tod.

Auf dem Stettiner Güterbahnhof ereignete sich gestern abend gegen 18 Uhr ein schwerer Unfall. Der 42jährige Eisenbahn­

dem Wege zum Arbeits­wurde beim Ueberschreiten der Gleise auf berger Straße 89 ichuppen von einer Rangierlotomotive überfahren imd ihmer verlegt. Der Verunglückte wurde sterbend von der Unfallstelle getragen. Die Schuldfrage bedarf noch der Klärung.

Locarno" Start nach Berlin.

Ein franzöfifches Gegenstück zum Eisernen Guftab".

Unter dem Protektorat der radikalen Zeitung Volonté haben am Donnerstag mittag zwei Journalisten in einem im Jahre 1885 in einer Pariser Fabrik hergestellten Automobil eine Fahrt nach Berlin angetreten. Das Automobil erhielt aus diesem Grunde den Namen Locarno. Das Signal zur Abfahrt des mit den franzöfifchen und deutschen Farben ge­schmückten Wagens wurde vom Kammerpräsidenten Bouisson ge= geben, dem sich der Bizepräsident und Kammerabgeordnete sowie zahlreiche Persönlichkeiten aus der französischen Politik und dem französischen Geistesleben anschlossen.

ein Gesetz verstieß, und war dies mehreremale geschehen, so lernte er das Gesetz beobachten.

Das wirksamste Erziehungsmittel war ein Buff von der Hand des Gebieters oder ein tadelndes Wort aus seinem Bei der großen Liebe, die er für diesen hegte, Munde. schmerzte ihn ein Puff mehr, als die ärgsten Prügel, die ihm je der Graue Biber oder der schöne Schmitt erteilt hatte. Die hatten ihm nur förperlich wehe getan, im Herzen aber hatte er sich wütend dagegen empört. Der Buff des Herrn jedoch war stets zu leicht, um wehe zu tun, aber er ging tiefer. Es war der Ausdruck des Mißfallens des Herrn und gab ihm jedesmal einen Stich ins Herz. Allerdings war der Puff nur selten nötig, da die Stimme des Herrn genügte. Aus ihrem Klange wußte Wolfsblut, ob er recht oder unrecht getan hatte, und er richtete danach sein Betragen ein. Dies war der Kom­paß, nach dem er steuerte, um Sitten und Gebräuche eines neuen Lebens und Landes zu lernen.

Wolfsbluts

Im Lande des Nordens war der Hund das einzige Haus­tier gewesen. Alle anderen Tiere hatten in der Wildnis gelebt und waren, wenn sie nicht zu groß gewesen, seine rechtmäßige Beute geworden. Sein Lebenlang hatte Wolfsblut sie ver­folgt und verzehrt, also fam es ihm nicht in den Sinn, daß es im Süden anders sein könne. Bald jedoch sollte er dies im Tal von Santa Clara kennen lernen. Als er einst früh am Morgen um die Ecke des Hauses bog, begegnete ihm ein Hühnchen, das dem Hühnerhof entwischt war. Instinkt trieb ihn an, es zu verzehren. Er machte ein paar Säße, ließ seine Zähne blizen, und das erschreckte, schreiende Hühnchen war gepackt. Es war gut gemästet, fett und zart, und Wolfsblut leckte sich das Maul, so vortrefflich hatte es ihm geschmeckt. Später am Tage fand er abermals ein ver­irrtes Hühnchen nahe am Stalle. Ein Stallknecht eilte zu dessen Rettung herbei. Aber er hatte von Wolfsbluts Ab­stammung feine flare Idee und ergriff als Waffe eine schwache Peitsche. Wolfsblut ließ beim ersten Peitschenhieb, der ihn traf, das Hühnchen fahren und wandte sich gegen den Mann. Ein Knüttel hätte ihn vielleicht aufgehalten, doch nicht eine Peitsche. Ohne Laut und ohne sich zu frümmen, nahm er einen zweiten Hieb im Sprunge hin, indem er dem Manne an die Rehle fuhr, der laut aufschrie und zurücktaumelte. Da­bei ließ er die Beitsche fallen und schütte das Geficht mit dem Arm, der bis zum Knochen aufgerissen wurde.

( Fortsegung folgt.)