4. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt
Nr. 281.
Dom Koalitionsrecht in Preuken.
Sonntag, den 1. Desember 1895.
habe einen Monatslohn von
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handelte.
12. Jahrg.
Gerichts- Beifung.
von der Genossenschaft wie auch von deren Schiedsgericht zurück. Soziale Rechtspflege. gewiesen. Man nahm an, daß es sich bei dem todtbringenden Die Textilindustrie beruht zum großen Theil auf der Gewerbegericht. Der Oberfellner M., welcher zuletzt in Bade nur um die Befriedigung eines persönlichen Bedürfnisses und nicht um die W hrnehmung eines Betriebsinteresses Schiedsgerichts. Urtheil Frauenarbeit. Die Frau hat gewohnheitsmäßig weniger einem Gafé thätig gewesen war, glaubte sich zu einem Lobn- und das Im Rekurse gegen Bedürfnisse als der Mann und arbeitet schon deshalb billiger einem Entschädigungsanspruche an den Inhaber desselben be- machten die Kläger geltend, daß Leibesstärkungen, als dieser. Der Textilarbeiter hat daher ein selbstverständliches rechtigt, weil er fich für zu unrecht entlassen hielt. Das Ge- die durch ein Bad, erforderlich wären, um die Arbeitskraft zu Interesse daran, daß die Frau für dieselbe Arbeit denselben werbegericht trat gar nicht in die Prüfung der Sache ein, erhalten und sie besonders auch für später nutzbar zu machen. Lohn bekommt, den er bezieht, denn nur bei gleicher Be- sondern wies den Kläger aus folgenden Gründen ab: Wären die Das Reichs- Versicherungsamt erkannte aber ebenfalls auf Abzahlung der Männer- und der Frauenarbeit in Beziehung auf eine Kellner auch im allgemeinen als Arbeiter anzusehen, so müsse weisung, indem es in der Ursache des Unfalles die Befriedigung wie hier die Anund dieselbe Waare kann er hoffen, durch eine Lohnbewegung sein man doch einen Oberfellner, wenn ihm eines persönlichen Bedürfnisses erblickte. Der Verstorbene hätte Ferufliches Einkommen dauernd aufzubessern. Damit nun die nohme und Entlassung des Kellnerpersonals und ein Theil sich auch, führte der Senat aus, durch seine Handlung neuen Frauenlöhne erhöht werden, ist es unumgänglich nöthig, daß die der Geschäftsleitung anvertraut sei, den Betriebsbeamten, Wert Gefahren ausgesezt, die mit seinem Berufe nichts zu thun hatten. Arbeiterinnen sich organisiren; nicht vereinzelt, sondern nur meistern u. f. w. zuzählen. Betriebsbeamte aber könnten nach zusammen können sie den einzelnen wie die Gesammtheit der§ 2 Abs. 2 des Gerrerbegerichts Gesetzes Ansprüche aus ihren Unternehmer dazu bringen, ihre Forderungen zu erfüllen. In Engagementsverhältnissen nur dann vor dem Gewerbegericht Betracht kommt dabei noch, daß ein Unternehmer leichter auf die ausfechten, wenn ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt Wünsche seines Personals eingeht, wenn er weiß, daß seine Kon- 2000 m. nicht übersteigt, und das treffe nach den Ober- Verwaltungsgericht. Dem amtlichen Fleisch furrenten dieselben Forderungen bewilligen müssen, in welchem Falle eigenen Angaben des Klägers auf diesen nicht zu. Der befchauer K. zu Barth war nachgewiesen worden, daß er in also feine Konkurrenzfähigkeit entweder gar nicht oder nicht in dem selbe 30 M. bezogen einem Falle trichinöses Fleisch für trichinenfrei befunden hatte. Maße als sonst vermindert wird. Die Betheiligung der Arbeite- und nach der Berechnung feiner Entschädigungsforderung Ter 3. Senat des Ober- Berwaltungsgerichts erkannte auf Klage rinnen an der Gewerkschaft ihres Berufs liegt alfo im Durchschnitt täglich 5,50 M. an Trinkgeldern verdient, des Magistrats in Barth, daß demielben seine Bestallung als im wirthschaftlichen Lebensinteresse auch der Arbeiter. Im somit hätte sich sein Jabreseinkommen auf 2367.50 M. belaufen. Fleisch beschauer zu entziehen sei. Das Gericht nahm an, daß Bund mit der Berufsgenossin kann der Arbeiter in den Berufen, Demzufolge habe aber das Gewerbegericht( Kammer V1) auf bei der hohen Wichtigkeit der Trichinenschau ein solches Veisehen wo die Frauenarbeit ausschlaggebend ist, seine Lage vor Ver- feine Klage erst gar nicht näher eingehen können. schlechterung schüßen oder sie verbessern, ohne die Mitwirkung Im Verlaufe des Entschädigungsprozesses eines Rüchen- ur Entziehung der Bestallung führen müsse. Auf die Auslegung des Begriffs Raufhandel" kam der Berufsgenossin kann er's nicht. Folglich wäre§152 der chefs" gegen den Juheber des Reformreſtaurants in der Leipziger : es in einem Streitverfahren des Ortsarmen- Berbandes Kich Gewerbe- Ordnung, der alle Verbote und Strafbestimmungen straße wurde die Frage der Unzuständigkeit aus§ 2 Abs. 2 des aufhob, die gegen das Gewerkschaftswesen bestanden, für die Textil-| Gewerbegerichts- Gesetzes ebenfalls aufgeworfen, und der Einwand gegen die Krankenkaffe für die Arbeiter der Germaniawerft . dem Zentralverband deutscher Textilarbeiter und Arbeiterinnen, Kläger an das Amtsgericht. Es nahm an, daß ein Küchenchef, auch stellen, wer der stärkere von ihnen sei. Nach mehreren Gängen arbeiter gewissermaßen suspendirt, wenn man ihrer Gewerkschaft, des Beklagten hatte auch Erfolg, das Gewerbegericht verwies den in Garden an. Der Arbeiter Köhler hatte sich mit einem anderen Arbeiter in einen Ringkampf eingelassen; die beiden wollten feftbie Mitgliedschaft der Arbeiterinnen verböte. Die heilige wenn ihm nur eine Person unterstehe, zu den Betriebsbeamten tam R. so unglücklich zu Fall, daß er einen Arm brach. Ter Hermandad selbst hat bisher in Preußen sich der selbstverständ- gehöre. Das Einkommen, welches der Kläger in einem Jahr Drtsarmen- Verband Kiel unterstützte ihn während der Zeit seiner lichen Einsicht nicht entzogen, daß auch das arbeitende Weib den beim Beklagten erzielt hätte, wenn die Beziehungen der Parteien Erwerbsunfähigkeit mit 34 M, welche Summe er dann von der Schutz des§ 152 der Gewerbe- Ordnung bat. Der allerneueste nicht schon beim Beginn des Vertragsverhältnisses in die Brüche Kurs in Preußen scheint aber auch hierin das Unternehmer- gegangen wären, wurde auf über 2000 m. bered net, und diese genannten Krankenkasse ersetzt verlangte, da K. derselben angehörte. Der Vorstand der Kasse, welche diesem keinerlei Unterstügung ge interesse allen anderen Erwägungen voranzustellen. Man schreibt Berechnung legte die 6. Kammer ihrem abweisenden Erkenntniß währt hatte, meinte aber, K. sei das Opfer eines Raufhandels zu grunde. Der Einn and des klagenden Küchenchefs, daß er Am 15. d. M. meldete ein Arbeiter in Kettwig a. d. Ruhr nur immer mit einer saisonweisen Beschäftigung und nie mit geworden und nach§ 11 des Statuts der Kaffe habe dieselbe in solchen eine Versammlung mit der Tagesordnung an: Gründung einer solchen zu rechnen habe, die sich auf ein Jahr oder Fällen kein Krankengeld zu zahlen. Die beklagte Kaffe wurde jedoch in beiden Innanzen verurtheilt. Das Ober- Vereiner Filiale des Deutschen Textilarbeiter eine noch längere Zeit erfirecke, wurde vom Gericht für waltungsgericht führte aus, es fönne feinem Zweijel unterliegen, Verbandes. Die Genehmigung wurde von der Bürger- unerheblich erachtet. Ter Vorsitzende Leo führte darauf daß ein Dingkampf, der nur die Erprobung der Kräfte zum meisterei davon abhängig gemacht, daß Frauen dieser Ver- bezüglich in der Urtheilsbegründung aus, daß das Gewerbe Zwecke hat, nicht als ein Raushandel aufzufassen ist. Ein Raufsammlung nicht beiwohnen dürften. Um die Ver- gericht feinen anderen Modus der Schäßung des jeweiligen handel sei vielmehr, wie der Bezirksausschuß angenommen habe, fammlung nicht illusorisch zu machen, blieb nichts weiter übrig, Jahreseinkommens as wenden könne, wie die Steuerbehörden, eine wechselseitige, auf Körperverlegung abzielende, widerrechtliche als sich vorläufig mit dem Verlangen der Bürgermeisterei ein wenn es überhaupt zu einem brauchbaren Resultat kommen wolle. Thätigkeit. Gegen den Gastwirth Garow, der bis verstanden zu erklären und dann gegen die Bürgermeisterei beim Landrath Beschwerde zu führen. Die Antwort des Landraths Tautete:
uns nämlich:
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Es ist hier denn aber doch darauf hinzuweisen, daߧ 2 Abs. 2 des Gewerbegerichts- Gesetzes ausdrücklich sagt: Jahres: arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt nicht übersteigt", und nicht:- nicht übersteigen würde".
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vor kurzem in der Taubenstraße ein„ Grand Restaurant" mit Damenbedienung betrieb, flagte der Polizeipräsident auf Entziehung der Konzession. Aus feinen Handlungen und Unter" Auf Ihre gegen den Bürgermeisterei- Verwalter zu Rettwig loffungen sollte der Mangel derjenigen Eigenschaften flar erhellen, v. d. B. gerichtete Beschwerde vom 20. d. M. erwidere ich Ihnen, daß das Verbot der Theilnahme von Frauen an den Berliner Großdefullateur war durch polizeiliches Strafmandat der Gewerbe Didnung vorausgesetzt werden mußten alleine Die Sonntagsarbeit in den Großdestillationen. Ein welche bei der Ertheilung der Konzession nach den Verschristen Bersammlungen des Vereins der in der Textilinduſtrie beschäf mit 35 M. Girafe belegt worden, weil er sein Personal Conn solche Handlung wurde angesehen, daß er in seinem Lokal einent tigtigten Arbeiter gefeßlichen Bestimmungen entspricht. Der Berein erörtert soziale Fragen( Werbesserung der lags bis 10 Uhr vormittags batte arbeiten laffen. Das Strafe usländischen Jockey einige Zwanzigmartstücke im Glücksspiel Lage der Arbeiter, Lohnfragen 2c.) und ist daher mandat erfolgte auf grund der Gewerbegesetzgebung, nach welcher abgewann, und als böse Unterlassung wurde ihm die angerechnet, als ein politischer Verein anzusehen, auf welchen der§ 8 in Fabriken Sonntags feine Arbeiten vorgenommen werden nicht durch seine Kontrolle verhindert zu haben, daß seine Frau des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 Anwendung findet. dürfen. Der Angeklagte bestritt in der Berufungsinstanz, daß eine Mischung von hellem und dunklem Bier und Neigen den feine Großdestillation eine Fabrik sei, nogegen der Gästen als echtes Münchener" voisette. G. ist wegen Tuldens Gewerbe Juspettor als Eachverständiger diefen Betrieb des Glückspiels und seine Frau wegen Verstoßes gegen das als Fabrik deklarirte. Dennoch erfolgte Freisprechung, Nahrungsmittel Gesetz vom Etrafrichter verurtheilt worden. Ter dem fraglichen Sontage 3. Senat des Ober- Verwaltungsgerichts en fannte gleich dem weil erwiesen wurde, daß an nichts fabrizirt wurde, sondern lediglich die zur Ausfuhi Bezirksausfd uß auf Entziehung der Konzeffion. Er hielt die an die Kunden bestimmten Waaren eingefüllt wurden erwähnte Handlung und Unterlassung des E. für ausreichend und dies als eine handelsgewerblid e Thätigkeit anzusehen sei. dazu. Im Hantelé gewerbe aber ist die Beschäftigung der Angestellten Eine Anzahl der in den GroßSonntags bis 10 Uhr gestattet. destillationen beset äitigten Verkäufer, die auch an Sonntagen von früh bis nachts arbeiten müssen, verlangen nun, nicht mehr als gen öhnliche Echänker" sondern als Kommis betrachtet zu werden und beabsichtigen zu diesem Zwecke eine rege Agitation zu
Der Landrath. Geheimer Regierungsrath." ( Name unleferlich.) Nach§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes dürfen Vereine, die bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu er örtern, feine Frauenspersonen" aufnehmen. Daß die im Entscheid des Landraths bezeichneten sozialen Fragen mit politischen wenigstens nicht identisch zu sein brauchen, bedarf hier keiner Erörterung. Es sei deshalb nur darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn die in dem Landraths: entscheid zum Ausdruck kommende Ansicht etwa auch den Anschauungen der höheren Instanzen entsprechen sollte, dann den in den höheren Regionen der Gesellschaft in Mode befindlichen Vereinen zur Besserung der Lage der arbeitenden Klaffen 2c. Frauen ebenfalls nicht beitreten dürften, sofern man dem niederen" Volte nicht augenfällig zeigen will, daß in Preußen mit zweierlei Maaß gemessen wird, je nachdem es sich um Angehörige verschiedener Klassen handelt.
Soziale Uebersicht.
entfalten.
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Stunden zurück.
Vermischtes.
Im Verein der französischen Zivil- Jugenieure machte fürzlich Herr Varennes interessante Wittheilungen über die fürzlich Herr Varennes interessante Wittheilungen über die Geschwindigkeit der französischen Eisenbahnzüge. In den Jahren 1854-76 war dieselbe auf den Ablehnung von Beauftragten. Das Recht der Fetriebs- französischen Eisenbahnen ungefähr die gleiche. Tann führte die unternehmer, gemäߧ 83 des Unfallversicherungs Gesetzes von Drleans- Gesellschaft schnellere Züge ein, die feit 1889 noch durch den Berufsgenossenschaften zur Besichtigung des Betriebes ent die Nordbahn überholt wurden. Legtere hat seit der Zeit mit sandte Beauftragte abzulehnen, ift, wie das Reich 3- Ver- 85 Kilometern in der Stunde die Führung. Dann folgen die sicherungsamt aus Anlaß eines Epezialfalles neuerding Oft, die Südbahn und Paris- Lyon- Méditerranée mit 72 bis ausgesprochen hat, ein bedingungsloses. Jm Gesetz is 78 Kilometer in der Stunde. An dritter Stelle steht zwar als Voraussetzung die Befürchtung des Betriebsunter: die Wenbahn mit 67 Kilometer. Vor 5 Jahren machte die nehmers angegeben, daß durch die Besichtigung des Betriebes Paris Lyon Méditerrané Gesellschaft mit neuen Schnelleines bestimmten Beauftragten Fabrikgeheimnisse zugs- Maschinen Versuche, die eine Geschwindigkeit von Die Bescheinigung, daß fie, vorbehaltlich der Höhe des seitens Daraus 144 Kilometer in der Stunde ergaben. Von der elektrischen Krankengeldes, den Anforderungen des§ 75 des Krankenversiche- verlegt oder Geschäftsintereffen geschädigt werden. daß eine Ve Lokomotive verspricht man sich eine Geschwindigkeit von 150 bis rungsgefeges genügen, ist nachstehend verzeichneten Kranten laffe sich aber nicht der Schliß ziehen, taffen ertheilt worden: Garstedter Krankenkasse( E. S.) in gründung jener Befürchtung erforderlich sei. Es würde zu Un 160 Kilometern in der Stunde. Tie Geschwindigkeit der Züge Garstedt, Alt- Landsberger Krankenkasse( E. H.), St. Josephs- utäglichkeiten führen, wenn die Gründe der Ablehnung, die hängt jedoch, wie befannt, nicht allein von der Schnelligkeit ihrer Bürger und Handwerker- Krankenlade zu Bocholt ( E.), Aa, sehr oft rein persönlicher Natur sind, bekannt gegeben und zur Lokomotiven ab, sondern auch von der Häufigkeit ihres Anhaltens, gemeine Krankenkasse für die Stadt Posen ( E. H.), Kranten Göterung gestellt werden; denn dadurch werde die Befürchtung und in dieser Beziehung wetteifert die P.- L.- M Gesellschaft mit und Sterbefasse der Bierbrauergesellen von Berlin ( E.$.), in vielen Fällen zur Thatsache. Wißbrauch werde mit dem Ab- der Nordbahn betreffs der schnellsten Züge. Die zwischen Paris Kranken- Unterstützungs- und Sterbefaffe für Handwerksmeister, lehnungsrecht nicht getrieben werden fönnen, weil der Gesetz- und Marseille verfehrenden Rapides" halten auf der 868 Kilo Gesellen resp. Gehilfen und Lehrlinge der Stadt Afen( E.$.), geber in fonnt genügender Weise die Genossenschaft gegen beab- meter langen Strecke nur siebenmal an und legen sie in zwölf Kilianstädter Kranken Unterstügungskaffe( E. H.), Kranken- und fichtigte Schädigung sichergestellt habe. Sterbekasse der Berliner Hausdiener( E. H.), Vereinigte MaurerDie Arbeitersoft interessirt diese Entscheidung insofern, als Kranten und Sterbefasse zu Schönwalde. sie wieder beweist, wieweit die Rücksicht auf unter: nehmerinteressen geht. Wenn in den EntscheidungsZur Wohnungsfrage. In letzter Zeit haben Erhebungen gründen noch darauf hingewiefen ist, daß nur ganz veremzelt stattgefunden über die Wohnungsverhältnisse der unbemittelten internehmer von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch gemacht haben, Klassen in Mannheim . Die Ansichten der Untersuchungs- so wird dies böchst wahrscheinlich nun anders werden. Bishei fommission, die aus Aerzten und Architekten bestebt, dürften weitere war der Unternehmer der Meinung, daß er Gründe angeben hat Kreise interessiren. Zunächst wird darauf hingewiesen, welche Be- müsse. Stichhaltige Grü de deutung für den Arbeiter die Wohnung hat. Gegen Wohnungsnoth oder nie angeben können oder wollen und deshalb hilft weder guter Lohn(?), noch gute Nahrung und Kleidung. Der in die Ablehnung unterblieben. Unternehmer, die ihre Wohnungsnoth gegenüber ist auch die beste Arbeiterfamilie meist Betriebsinteressen und namentlich die berufsgenossenschaftlichen physisch und moralisch verloren. Die Sterblichkeit steigt rapid nicht voll ausnußen, giebt es faum. Ein rabiater Betriebs: mit der Zahl der Bewohner, die auf ein Haus kommen. London , unternehmer wird jetzt jeden Beauftragten ablehnen können, der das auf ein Haus 8 Bewohner zählt, hat eine Sterblichkeit von als schneidig und umsichtig bekannt ist, und dafür einen fold en 23 pro Mille, Berlin mit 32-25 pro Mille, Paris mit 35-28 pro sitiren, von dem er nichts zu befürchten hat. Ob persönliche Mille, Petersburg 52-41 pro Mille, Wien 55-47 pro Mille In Differenzen vorhanden sind, ist doch belanglos. Gin Beauftragter, der Kopenhagen betrug die Sterblichkeit 24,60 pro Mille, dagegen in sich von solchen Differenzen bei seiner amtlichen Thätigkeit beeinflussen den Häusern der Baugesellschaft 18,10 pro Mille. Mannheim , das laßt, ist nicht werth, sich auf einem so wichtigen Posten zu befrüher eine der gesündesten Städte war, steht nicht nur hinter finden. Der Unternehmer wird sich ja der schließlichen Revision den Nachbarstädten Frankfurt , Stuttgart und Basel zurück, des Betriebes nicht entziehen tönnen, aber doch mindestens Beit sondern auch hinter Großñädten wie Berlin , London und Paris . gewinnen, um auszumerzen, was nach seiner Ansicht faul" ist. Der Bericht bezeichnet es als ernste Pflicht der Stadtverwaltung, Bei jeder Revision ist die unvermuthete Revision das schon jetzt in ruhigen Zeiten die Besserung der Arbeiterwohnungen Wichtigste. Dieses Moment fällt durch das unbeschränkte in Angriff zu nehmen. Es wird warnend hingewiesen Ablehnungsrecht in sich zusammen. die schweren Gefahren, denen bie Stadt bei
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Besuchszeit verschiedener Museen und sonstiger Sehenswürdigkeiten. Altes und Neues Museum am Luftgarten. Besuchszeit täglich, mis Ausnahme des Montags in den 6 Wintermonaten von 10-3 Uhr, in den 6 Commermonaten von 9-3 Uhr; Sonntags im April- September 12 bis 6 Uhr, Oftober und Wärs 12-5 Uhr, November und Februar 12-4 Uhr, Dezember und Januar 12 3 Uhr( unentgeltlich). Die National: gallerie in der Museumsstraße. Besuchszei Wochentags von 10-3 Uhr ( Montags ausgenommen). Sonntags im April- September von 12 bis 6 Uhr, im Wärz und Cttober 12-5 br, Februar und November 12 bis 4 Uhr, Januar und Tezember 12-8 Uhr( unentgeltlich).- Kunstgewerbemuseum, Bima Albrechtstr. 7. Geöffnet an den Wochentagen( Montags 9-3 Uhr, im Winter von 10-3 11hr, ausgenommen) im Sommer von Sonntags, April- September von 12-6 Uhr, Oktober and März 12-6 Uhr, November und Zebruar 12- 4 Uhr, Dezember und Januar 12-8 Uhr( Unents geltlich). Museum für Böltertunde, Königgrägerstr. 120. Besuchszeit wie im Kunfigewerbe- Museum( unentgeltlich). ygiene Museum, Klofierfir. 86. Besuchszeit Conntags wie im Stunstgewerbe- Museum. Außerbem Dies stags und Freitags von 10-2 Uhr( Unentgeltlich). Museum für naturtunde, si validenstr. 42 Besuchszeit. Sonntags wie im Kunsts cewerbe- Museum. Außerdem Montags und Sonnabends von 11-3 Uhr. Museum für deutsche Boltstrachten und Erzeugnisse des ausgewerbes, kloster fir. 86. Jeden Tag mit Ausnahme des Mittwochs von 11-2 Uhr geöfnet. Eintrittsgeld: Giwachsene 60 Pf., Kinder 25 Bf., Vereine Sonntags 10 Pf. Reichs post- Wuseum, Leipzigerstr . 15. öffnet Conntags 12-2 Uhr. Montags, Dienstags, Donnernags, Freitags von 11-2 Uhr( unentgeltlich). Rathhaus, Königfaße. Geöffnet täglich außer Tonerstag und greitag von 11-8 Uhr.( unentgeltlich). Aus= sichtsthurm Sunst aussi ellung ( ebenfalls unentgeltlich). des Vereins Berliner Künstler, Wilhelmistaße 92. Eonntags 11 bis 2 Uhr, Wochentags 10 b.s 4 Uhr. 50 Pfennig Entree. Sternwarte, Gndeplatz 8a. Mittwochs und Sonnabends von 9 bis 11 Uhr Vormittags. Urania , Wissenschaftliches Theater. Sternwarie. Invalidenir. 67-62. Geöffnet von 6 Uhr Nachmittags bis 10% Uhr Abends, Entree 50 f. Buschlag für Theater von 50 f. bis 2 M.- Aquarium: Echadowfir. 14. Geöffnet von 9-6 Uhr. Entree Sonntags 50 Pf., an jedem Gastan's Panoptitum, Friedrichlegten Gonntag im Wionat 25 f. Uhr. Gmittspreis 60 f. Paffage= firaße. Geöffnet 10-10 Panopiitum 10 10 Uhr. Eintrittspreis 50 f. Marine= panorama, Am Lebrter Bahnhof. Sonntags von 9-9 Uhr. Entree 50- Raifer Panorama, Paffage( Unter den Linden ). G.öffnet von 9 Uhr Mor, es bis 10 Uhr abends. 800 verschiedene die sen, LandschaftsFilber. Jede Nese 20 2 f.- 80010gifcher Garten, Lüyowuser= Gonntags 60 f Borsig's Garten mit Palmenhaus, Alt
Ausbruch einer Epidemie ausgesetzt. Der Bericht ver: Reichs Versicherungsamt. Der Holzträger Heierts war Iangt: 1. Strenge Beaufsichtigung der Neubauten in an einem außergewöhnlich heißen Sommertage damit beschäftigt, hygienischer Beziehung; 2. Herstellung voll billigen ein mit Brettern beladenes Schiff zu entleeren. Als er abends fleinen Wohnungen für Arbeiter; 3. Unterstühung aller Genossen- um 6 Uhr eine Pause machen durfte, wandelte ihn das begreifschaften, welche den weck verfolgen, billige und gefunte Arbeiter bare Verlangen an, seinen schweißtriefenden Körper zu erfrischen; wohnungen herzustellen, durch theilmeisen oder gänzlichen Erlaß er begab sich zu dem Zweck auf ein in der Nähe liegendes Schiff, der Straßen- und Auffüllungskosten. Es wird ferner verlangt, entkleidete sich und sprang ins Waffer. Das beabsichtigte erfrischende daß einzelne Bezirke oder Straßen vorgesehen werden, in denen Bad, das nach seiner Auffassung ihn zu weiterer Arbeit fräftigen die offene Bauweise oder Vorgärten oder Beides vorgeschrieben sollte, gereichte Heierts zum Verderben, er ertrant, wahrscheinlich wird. Man empfiehlt bei der Planlegung des Riedfeldes eine infolge eines Schlagfluffes. Seine Hinterbliebenen erhoben nun Untertheilung allzu großer Blöcke durch Zwischenstraßen eintreten bei der Speditions, Speicher und Kellerei- Berufsgenossenschaft, au laffen. welche in Frage fam, Rentenansprüche. Dieselben uurden jedoch Moabit 86-86. Gintrittspreis 60 f.
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