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Das Berliner   Stadtfuhramt.

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An der Schillingsbrücke ist der Neubau des Berliner   Stadtfuhramtes, ein stattlicher moderner Hochbau, jetzt fertiggestellt.

Der Sonntag der Millionen.

Der Tag der Freibäder und der Laubenkolonisten.

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Ein Tag wird dem Berliner   in jedem Jahr beschert, ein Sonn­fag, an den er das ganze Jahr hindurch mit Freude zurückdenkt. Und dieser Sonntag war für 1928 gestern. Es ist ja trotz des vielen Redens und Schreibens immer noch leider! muß man sagen so, daß das Wochenende des Berliners am Sonntag früh be­ginnt, und bei sehr, sehr vielen Berlinern sogar immer noch erst, wie vor Jahrzehnten, am frühen Sonntag na hmittag.

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So war es wieder einmal der Sonntag, der den Berliner   Lust und Freude bereitete, wie fein anderer dieses Jahres. In frühester Frühe zogen die Paddler mit ihren 50- Pfund- Paketen, die Wanderer mit ihren 30- Pfund- Rucksäcken, die Radler mit ihren leichten Straßenrennern und weniger leichten Tourenmashi­nen, die Schwimmer mit ihren 100- Gramm- Kostümen los.

Die Bahnhöfe hatten schon am frühesten Morgen einen An­Sturm auszuhalten, wie es eben nur immer an diesem auserwähl­ug ten Sonntag der Fall ist, Hntergrundbahnen, Straßenbahnen und Autobusse wurden den ganzen Tag über gestürmt... Daß die verschiedenen Berliner   Bezirksverwaltungen besonders in den Arbeiterbezirken im Laufe der letzten Jahre mit so großem Eifer und ebenso großem Erfolg für die Errichtung von Freibädern gearbeitet haben, ist ein Verdienst, daß ihnen gar nicht hoch genug angerechnet werden kann. Die Notwendigkeit dieser Bäder erwies sih gestern ganz besonders. Nicht jeder kann und mag in die Großfreibäder fahren, und zwar schon deswegen nicht, weil die Reichsbahn es, trotz der wieder halten Anregungen im Vorwärts", immer noch unterlassen hat, durchgehende Züge hin und zurück einzuführen. Wenn ein anderes Freibad in der Nähe ist, geht man lieber dorthin, denn Wasser, Sonne und Betrieb ist überall. Und außerdem geht das schnell und ist auh billiger. So hatten denn, von den großen Bädern nicht zu reden, die kleineren, über die Bezirke verstreuten, einen Besuch auf­zumeisen, wie nie zuvor. Auch die Licht- Luftbäder, von benen Berlin   noch immer viel zu wenig hat, hatten einen riesigen Besuch aufzuweisen.

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Aber eine andere Stätte der Ruhe, Erholung und Ausspannung feierte gestern ihre Triumphe. Das waren die vielen Lauben tolonien und die neuen Siedlungen mit ihren Tausende Do Kleingärten. Unsere Laubenkolonien, Dor dem Kriez von den Behörden und besonders von der Polizei beargwöhnt, fonnten sich nach der Revolution endlich, dank dem Eintreten der Sozialdemokratie, besonders üppig entwickeln. Während Huntert tausende gestern durch die Gluthize schlichen, hatten es die Lauben­gärtner besonders fein. Ein Meter unter der Erdoberfläche ist es auch in der Hize fühl, und in dieser Tiefe lassen sich allerlei Flashen aufbewahren, die zu gegebener Zeit mit liftigem Augenzwinkern ans Tageslicht befördert werden. Helles, Dunkles, Berliner Weiße  , Malz und die föstliche Konsum- Apfelbrause, von anderen Dingen gar nicht zu reden.

Nur eines fann einem beim Ueberdenken etwas die Freude vergällen. Das ist die Tatsache, daß an einem solchen Sonntag die Berkehrsangestellten und die Bahnbeamten hi

einer Weise in Anspruch genommen werden, wie es 3. B. in Eng land unmöglich wäre. Für diese Männer und für die Frauen in

Theater, Lichtspiele usw.

Staats- Oper

Unter d. Linden

25. August

erste Vorstellung

nach den Ferien

Staats- Oper

Am Pl.d. Republ.

25. August erste Vorstellung nach den Ferien

Städtische Oper

Bismarckstr.

Ferienhalber geschlossen!

Staati. Schauspielh. Am Gendarmenmarkt

Ferienhalber geschlossen!

Staatl. Schiller- Theater, Charitbg. Ferienhalber geschlossen!

den Billettausgaben war der Sonntag ein Tag furchtbarster An­strengung und größter Nervenprobe. Es war alles in allem ein Sonntag, den man das ganze Jahr hindurch nicht vergessen wird: ,, Weßte noch, det wa an den Sonntag, in Juli, a den heeßen. Da war det Wasser in Müggelsee so heeß, det de Eier drin tochen tonnst und det de Leite Brandblasen an die Fieße gefriecht ham."

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Leider ereignete sich auch gestern wieder eine größere Bahl von Badeunfällen, über die mir an anderer Stelle berichten.

Absturz eines Berliner   Studenten. I Todesstürze in drei Tagen im Hochgebirge.

Genf  , 16, Juli,( Eigenbericht.)

Am Sonnabend stürzte in der Nähe von Zermatt   ein Berliner   Student ab, der mit zwei Kameraben und einem Lehrer den Cervon besteigen wollte, er war sofort tot. Faft gleich zeitig wurde einer deutschen   Touristin oberhalb 3ermatt durch einen fich lösenden Stein die Schulter zerschmettert. Sie fonnte erst am Sonntag durch eine Hilfserpedition in Sicherheit gebracht werden. Insgesamt haben in den letzten drei Tagen sieben Personen bi dem Versuch, das Hochgebirge zu besteigen, das Leben ein gebüßt. Mit Ausnahme der Dame hatten alle Verunglückten ihre verhängnisvolle o ch gebirgstourohne Führer unter: nommen. Sie mußten wegen ihrer beschränkten Mittel auf jede Führung verzichten.

Die Entlassung fündbarer Beamter.

Entscheidung des Disziplinarhofs.

dem Ende des Dienstverhältnisses, im vorliegenden. Falle alfo bis zu dem in der Verfügung angegebenen Entlassungstag, nach freier Entschließung abgeändert werden.

Bon dem in der Verfügung angegebenen Entlassungstag ab fann aber eine Rücknahme der Verfügung nicht mehr erfolgen, weil der Beamte von da ab bereits aus dem Dienst ausgeschieden ist und weil ein aus dem Dienst bereits ausgeschiedener, früherer Beamter durch den Widerruf der Entlassungsverfügung nicht die Beamteneigenschaft wiedererlangen kann. Im vorliegenden Fall aber, wo die Zurücknahme der Entlassungsverfügung vor dem in ihr angegebenen Entlassungstag erfolgte, blieb das Be= amtenerhältnis bestehen, die Einleitung der Disziplinar­untersuchung war also zulässig.

Um der Brüder willen schuldig geworden Der unerbittliche Zuchthausparagraph.

Der 30jährige Karl W. aus K. war seit einigen Jahren probe­meise bei einem Berliner   Bezirksamt eingestellt, zwar mit einem vielversprechenden Titel, als nicht planmäßiger Stadtobersekretär, aber mit nur fleinem Gehalt, mit 260 m. Damit mußte er seine Familie, Frau und zwei Kinder ernähren; außerdem lebten aber noch seine Mutter, deren ganzes Einkommen in 37 M. Inva­lidenrente bestand, und zwei Brüder, die ein ganzes Jahr hindurch arbeitslos waren.

Die Brüder glaubten ihren Bruder in gutgesicherter Stelle und lachten, wenn er ihnen sein tatsächliches Einkommen nannte, dachten, daß er einen Scherz mache und erwarteten in ihrer eigenen. Not von ihm Hilfe. Er half aus angeborener Gutmütigkeit, folange es ging, aus seiner eigenen Tasche. Aber das magere Gehalt erlaubte es nicht lange, und da beging er jenen Fehltritt, für féine Mutter und Brüder, deretwegen er jetzt vor dem Erweiterten Schöffengericht in Pankow   stand.

Er hatte eine Vertrauensstellung bei der Erwerbslosenfürsorge, fannte den Betrieb und nugte ihn aus. Fälschte eine sogenannte 3ahltarte von einer Erwerbslosen, deren Gesuch abgewiesen. worden, und stellte sie auf den früheren Namen seiner Frau aus, die daraufhin das Geld erhob und mit falschem Namen quittierte. Noch einmal fälschte er zwei Karten, um die Weihnachtsbeihilfe zu erhalten. Die ganze Ausbeute, 537 M., erhielten die Brüder. Als die Berfehlungen be­fannt wurden, stand man vor einem Rätsel. Man fonnte es nicht glauben, daß dieser so überaus tüchtige und zuverlässige Beamte in seiner Not diefen Ausweg genommen und sich nicht um Hilfe an seine Behörde gewandt hatte. Auch jetzt vor Gericht stellt man ihm das Er und seine Ehefrau sind voll beste Zeugnis aus. ge ständig, und unter normalen Umständen würde die Tat, zumal er durch Verpfänden seiner Möbel die Summe gedeckt hat, mit einer geringen. Gefängnisstrafe und voller Bewährungsfrist gefühnt wer­den. Aber er hat in Beamteneigenschaft gefehlt, und der verhängnisvolle, starre Paragraph 349 StGB. taucht auf. Er fennt keine mildernden Umstände, keine Nachsicht.

Selbst dem Staatsanwalt und Gerichtshof sind die Härten pein­lich, aber der Buchstabe verlangt sein Opfer. Während das Gericht die Befürwortung eines Gnadengefuches in Aussicht stellt, während es auch, soweit als es gesetzlich möglich, von dem Recht der Bewährungsfrist Gebrauch macht, muß es doch duf der anderen Seite dem Buchstaben des Gesetzes gehorchen, und der ver­langt für diese geringfügige Berfehlung als Mindest­strafe, die hier angewandt wird, ein Jahr Zuchthaus! Die mitangeflagte Chefrau tommt mit drei Monaten und bedingte Straf ausfegung davon. Der Mann aber bricht fassungslos zusammen.

Das Oppenkowiti- Urteil rechtsträffig. Das gegen den Former Franz Oppentowski, dem Frauenmörder vom Arnswalder Blak, erfannte Urteil von 12 Jahren und 1 Monat 3ucht­haus und 10 Jahren Chrverlust ist jetzt rechtsträftig ge­worden. Oppenkowski hat das Urteil anerkannt und die beim Reichsgericht eingereichte Revisionsschrift zurückgezogen. Berantwortlich für die Redaktion: Artur Saternus, Berlin  ; Anzeigen: Th. Glode, Berlin  . Berlag: Borwärts Berlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts Buch bruderei und Berlagsanstalt Paul Ginger& Co., Berlin   SW 68, Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage.

Kaffee Hag ist allerorten Und bei Jung und Alt beliebt, Denn er ist ein Bohnenkaffee/ Wie es feinen beff'ren gibt.

Ein fündbarer preußischer Polizeibeamter erhielt im August eine Verfügung seiner vorgesezten Behörde, daß er seinem Antrage gemäß am 14. September aus der Schutzpolizei entlassen werde. Ende August hob jedoch die vorgesetzte Behörde diese Verfügung wieder auf, machte dem Beamten davon Mitteilung und eröffnete gegen ihn im Dezember eine DiszipliKaffee Hag schont Ihr Herz' sagen Sie, ich sage aber naruntersuchung. Es fragte sich, ob die Entlassungs Kaffee Hag schont noch mehr Ihre Nerven, unter denen in verfügung mirtsam zurüdgenommen werden konnte, so daß der Beamte auch über den 14. September hinaus im Dienste verblieb und im Dezember in Disziplinaruntersuchung gezogen wer­den durfte.

Amtlich wird hierzu mitgeteilt, daß der Disziplinarhof für die nichtrichterlichen Beamten diese Frage bejaht hat. Die Beendigung des Dienstverhältnisses wird nicht etwa vertragsmäßig durch die Annahme des Entlassungsantrages des Beamten seitens der zuständigen Behörde in dem Zeitpunkte bewirkt, der dem An­trage des Beamten und der mit ihm übereinstimmenden Verfügung der Behörde entspricht. Vielmehr wird die Aufhebung des Be­amtenverhältnisses durch die einseitige Willenserklärung der Behörde herbeigeführt. Einseitige Willenserklärungen, die von der Behörde dem Beamten gegenüber in bezug auf das Dienstver hältnis abgegeben, worden sind, können von der Behörde bis zu

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dieser Zeit die meisten Menschen zu leiden haben. Ich möchte hier meine Behauptung nicht als Phrase angesehen haben, da ich besonders häufig die Wohltat des Kaffee Hag bei nervösen Menschen gesehen habe. Häufig trat nur durch den Uebergang vom Coffeinfcffee zu Kaffee Hag schon ein Wahlbefinden bei meinen Patienten auf. Es besteht leider gegen alles Neue ein Mißtrauen gerade bei Kaffeefreunden, die in dem Kaffee Hag ein Surrogat sehen. In jedem Falle gelang es mir aber durch eine Kostprobe diese Mißtrauen restlos zu beseitigen. Ich selbst möchte jedenfalls den Kaffee Hag nicht missen.

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