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Borarbeiten zum Gewerkschaftstongreß.

Sitzung des Bundesausschusses des ADGB .

Der Bundesausschuß des ADGB . begann in feiner 14. Sizung. om 30. Juli feine Arbeiten mit der Beratung einer Entschließung über die Anerkennung der Berufstrantheiten als entschädigungspflicht im Sinne der Unfallversicherung. Die Ent. fchließung, die nach furzer Debatte einstimmig angenommen wurde,

Iautet:

Bon den zahlreichen Berufskrankheiten, die als Arbeitsrifito in gleicher Weise wie Unfälle das Leben und die Gesundheit der Arbeiterschaft bedrohen, find nur 11 durch die Berordnung des RAM. vom 12. Mai 1925 als entschädigungspflichtig anerkannt und in die Unfallversicherung einbezogen worden. Obwohl der sozial­politische Ausschuß des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats nach ein­gehender Bernehmung von Gutachtern 10 weitere Berufskrankheiten ( darunter die Vergiftungen durch Schwefelwasserstoff, Kohlenoryd, Mangan, gewerbliche Hautkrankheiten, Taubheit und Schwerhörig. feit in Lärmbetrieben, Erkrankungen durch Breßluftwerkzeuge und Staublungenerkrankungen in der Steinindustrie, im Bergbau und in der Metallindustrie und in Thomasschlackenbetrieben) zur Auf nahme in die genannte Verordnung empfohlen hat, ist die Gleich stellung dieser Berufsfrautheiten mit den ent schädigungspflichtigen Unfällen noch nicht erfolgt. Der Bundesausschuß des ADGB. erwartet vom Reichsarbeits­minister die Erweiterung der Verordnung vom 12. Mai 1925 zunächst um diejenigen Berufskrankheiten, die der Reichswirtschaftsrat zur Gleichstellung mit den Unfällen empfohler hat. Darüber hinaus fordert der Bundesausschuß die

Anerkennung aller Krankheiten, die überwiegend durch Berufs­arbeit verursacht sind, als entschädigungspflichtige Berufs frankheiten.

Ferner erwartet der Bundesausschuß, daß auch die Durch führung der Verordnung den berechtigten Intereffen der Ber ficherten Rechnung trägt, wie es in einer Eingabe des Bundes­vorstandes am 23. Oftober 1927 den zuständigen Regierungsstellen gegenüber zum Ausdruck gebracht worden ist. Die Begutachtung der Berufsfkantheiten vor den Versicherungsämtern durch Ber trauensärzte der Berufsgenossenschaften und wirt schaftlich vom Unternehmer abhängige Fabritärzte hat nachweislich Mängel gezeigt. Es sollen daher bei der zur Durchführung der Berordnung nötigen Begutachtung in erster Linie beamtete Aerzte, die die nötigen Fachkenntnisse besitzen, herangezogen werden. Diese erscheinen durch ihre amtliche Stellung, die für ihre Objektivi tät und Freiheit von wirtschaftlichen Interessen bürgen muß, geeignet, das entschwundene Vertrauen der Arbeiter schaft zu der genannten Verordnung wieder herzustellen." Im Anschluß an die eingehende Beratung der Frage der Wirtschaftsdemokratie, worüber wir an anderer Stelle unferes Blattes berichten, wurde die Entschließung zur Frage der Bereinheitlichung und Selbstverwaltung in den

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Einrichtungen der sozialen Gesezgebung beraten. Hermann Müller erläuterte den vorliegenden Entwurf zu dieser Entschließung. Die Selbstverwaltung bestehe nur in der Kranken­verficherung, aber nicht in der Unfallversicherung. In der Reichs. verfassung wird dagegen eine maßgebende Beteiligung der Arbeit nehmer an der Leitung aller Zweige der sozialen Versicherung in Aussicht gestellt. Dieses Verfassungsversprechen muß verwirklicht werden. Auch unsere Forderungen zur

Reform der Arbeitsaufsicht

müssen durch den Kongreß stärker in den Vordergrund des öffent lichen Interesses gerückt werden. Bei der Belegung der Poften in den Selbstverwaltungsförpern müsse bas jetzt zur Bestellung der Arbeitsrichter eingeführte Verfahren An­wendung finden, nach dem die Vertreter der Arbeitnehmer und Unternehmer in den Selbstverwaltungsorganen auf Vorschlag der beiderseitigen wirtschaftlichen Bereinigungen zu bestellen find. Auch dieser Entschließungsentwurf fand die Zustimmung des Ausschusses.

Bur Tagesordnung des Gewerkschaftstongreffes lag weiter vor der Entwurf für eine Entschließung über die Bildungsauf­gaben der Gemertfchaften. Otto Seßler bemerkt hierz erläuternd, daß auf die Aufstellung konkreter Forderungen für das Volksschulwesen und das Berufsschulwesen nicht verzichtet werden fönne. Die Gewerkschaftsbewegung müsse dem Bolts- und Berufsschulwesen, seiner grundlegenden Bedeutung für die Arbeiterbildung entsprechend, ein tätiges Interesse entgegenbringen. Die Forderungen zu diesen Zweigen des nationalen Schulwesens, die Heßler im einzelnen turz begründete, bilden den ersten Teil der Entschließung, deren zweifer Teil sich auf

das gewerkschaftliche Bildungswesen

bezieht. Die Entschließung wird ihre Ergänzung finden durch aus­führlichere Leitfäge zu den Bildungsaufgaben der Gewerk­schaften, denen der Bundesausschuß seine Zustimmung erteilte.

gwang als einmalige Beihilfe für den Lohnausfall durch Feierschichten den Bergarbeitern des Saargebiets eine Zuwendung von 100 Franten zu machen. Eine ebensolche Zuwendung wird die französische Bergwerksdirektion zu Weihnachten geben. Daneben hat sich die französische Bergwerksdirektion lediglich dazu verstanden, solche Wenderungen des alten Tarifver= trages zuzugestehen, die feine wesentlichen Lohnerhöhungen mit fich bringen würden.

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Appell an die Gemeinde- und Staatsarbeiter!"

Mit dent Verbandstag der Gemeinde- und Staatsarbeiter pom 6. bis 8. Auguft in Köln a. Rh. beschäftigt sich die Rote Fahne" am 24. Juli unter der Ueberschrift Alle Macht dem Ber bandsvorstand."" Ein Appell an die Gemeinde­und Staatsarbeiter!"

Das Kampfgeschrei der Opposition" ist in Moll gehalten. Benn wir es trotzdem für notwendig erachten, mit einigen Zeilen darauf fiert, daß die Borschläge zum Verbandstag die Macht des Bor­einzugehen, dann aus ganz bestimmten Gründen. Der Artikel friti­standes zu starten geeignet seien. Ein Zustand, den eigentlich die ,, Op­position" begrüßen sollte, denn sie fordert doch stets vom ADEB. und von den Zentralvorständen eine erhöhte Tätigkeit. Die Ber­bandsvorstände und der Vorstand des ADGB. sind nach ihrer Dar­stellung die Götter, die die Macht haben, alle Gebrechen der leiden­rung zu heilen. Wenn sie es nicht tun, so sei es nur schlechter den Menschheit im Sinne tommunistischer Weltverbesse Wille.

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Macht des ADGB . und der Zentralverbände zu stärken. Im Gegen Die Opposition" müßte eigentlich alle Mittel ergreifen, um die teil! Hier klafft ein erheblicher Widerspruch! Mit einem fühnen Salto mortale feßt sich die ,, Opposition" über ihre sonstigen Gepflogen­heiten hinweg und jammert über den Machthunger der Verbands­bureautratie". Dabei foll im vorliegenden Falle das bisherige Verbandsstatut aufrechterhalten werden, während die Opposition" den Wunsch hat, die Machtbefugnisse der ein­hebung des Prinzips der Zentralorganisation gleichkommt. zelnen Filialen in einem Maße zu erhöhen, die einer Auf­

Anträge der ,, Opposition", die die. ,, Weltrevolution" oder ähnliches bis zu einem bestimmten Termin von der Verbandsleitung durch­geführt wissen wollen, werden natürlich niemals die Zustimmung vernünftiger Kollegen finden. Anträge, die ohne Rüdsicht au bestehende Tarifverträge die Durchführung der 45- Stun= den- Woche fordern, mußte die Generalversammlung der Filiale Berlin ablehnen. Berlin ablehnen. Zugestimmt hat die Generalversammlung da­gegen dem Vorschlage des Verbandsvorstandes, im Programm die Ferner lagen dem Bundesausschuß Entwürfe zu Entschließun- so bescheiden, sich mit 45 Stunden zu begnügen. Ob die eine Stunde 46ft ündige Arbeitszeit zu fordern. Die ,, Opposition" war gen vor, die von der Arbeitsmarttpolitit handeln und gen vor, die von der Arbeitsmarktpolitit handeln und weitergehende Forderung den Inbegriff der Weltrevolution in sich Forderungen zur gefeßlichen Regelung der Arbeitszeit und birgt, lassen wir dahingestellt. Bir tönnten an Dußenden von Fällen der Arbeitsaufsicht sowie zum Jugendschuh erheben. Die nachweisen, daß gerade dort, wo der Einfluß der kom­Entwürfe wurden vom Bundesausschuß im allgemeinen gebilligt munisten in den Gewertschaften start ist, die Ar­und in Einzelheiten abgeändert oder ergänzt. Zur Frage der Arbeitszeit über 48 Stunden hinausgeht, und daß, in beitsmarktpolitik wird in der Diskussion mit großem Nachdrud die bezug auf Leiſtung von Ueberstunden, die Weltrevolutionäre gern Forderung erhoben, daß die Berechtigung zum Bezug der Krisen bereit sind, den Kapitalisten entgegenzukommen. unterstützung ausgedehnt werde auf die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit.

Die Beratung der vom Bundesvorstand vorgelegten Entwürfe war damit erledigt Bom Bundesausschuß wurden sodann noch einige weitere Anträge, die den Gewerschaftstongreß beschäftigen merden, norberaten.

Der westsächsische Textilschiedsspruch. tung hin und der Schlichter hat auch diesem Wunsche der Unter­Reichsarbeitsministerium eine Schutzbestimmung nach dieser Rich nehmer entsprochen.

Bon den Arbeitern abgelehnt.

Die Arbeiter haben den am 24. Juli von einem Sonderfchlichter gefällten Schiedsspruch für die weftiäfishe zegt baduftrte abgelehnt. Da die Unternehmer seine Berbindlichkeitstige erklärung beantragt haben, liegt die Entscheidung in der Hand des

leichsarbeitsminiffers.

Man schreibt uns: Der Arbeitszeitschiedsspruch für die weft sächsische Textilindustrie vom 28. Juni, war befanntlich von den Arbeitern abgelehnt worden, während er den Unternehmern so sehr zufagte, daß fie beantragten, ihn für verbindlich zu erklären. Die Berbindlichkeitserklärung fonnte, jedoch nicht erfolgen, und zwar in folge eines Formfehlers. Auffällig war die von Dr. Sizler ge­zeichnete Begründung für die Ablehnung der Berbindlichkeits. erflärung, weil darin ausdrücklich betont wurde, daß der von der Arbeiterschaft abgelehnte Arbeitszeitschiedsspruch der Billigkeit entspreche und den Intereffen beider Teile gerecht merde. Damit war der Schlichter in dem neuen Berfahren an den ersten Schiedsspruch gebunden und ihm die Möglichkeit genom men, einen Schiedsspruch zu fällen, der den Interessen der Textil­arbeiter Westsachsens besser gerecht wurde als der erste, den Unter nehmern zusagende Schiedsspruch. Der zweite Schiedspruch blieb in der Sache unverändert und verlängert die bisherige Arbeitszeit bis zum 31. Dezember 1929.

In Punkt 5 feines Schiedsspruches sagt der Schlichter: Weitere Ueberstunden find nur mit Zustimmung der geseglichen Betriebsvertretung zulässig."

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Es handelt sich hier um Mehrarbeit, die über die drei vom Unternehmer nach seinem Ermessen angeordneten Ueber= stunden geleistet werden soll. Im Puntt 6 wird aber diese Zustimmung der Betriebsräte zu der le bermehrarbeit sofort wieder dadurch illusorisch gemacht, indem für den Fall, daß der Betriebsrat feine 3ustimmung meigert, das zentrale Schiedsgericht innerhalb drei Tagen zu entscheiden hat und für den Fall, daß das zentrale Schiedsgericht aus dem Manteltarifvertrag in Fortfall tommen sollte, der zustän= dige Schlichtungsausschuß zu entscheiden hat. Mithin be­deutet der Punkt 5 des Schiedsspruches, der die Zustimmung der Betriebsräte festlegt, nichts weiter als eine Geste. Denn darüber, daß die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung in jedem Falle vom zentralen Schiedsgericht, respektive vom zuständigen Schlich tungsausschuß erteilt wird, besteht wohl tein 3weifel.

Punkt 14 des Schiedsspruches greift sogar in die durch Gesetz geregelte Kurzarbeit ein. Damit verwischt der Schiedsspruch Damit verwischt der Schiedsspruch die Grenzen der einzelnen Gesetzesbestimmungen, macht die Kurz­arbeit zum Gegenstand einer follettiven Berein barung und öffnet der Willkür der Unternehmer Tür und Tor. Denn gerade in Westsachsen mußte die Arbeiterschaft in der Frage der Kurzarbeit gegen die dortigen Unternehmer Prozesse führen, um fich die fargen Rechte, die sie darin besaß, nicht rauben zu lassen. Diese Prozesse wurden zugunsten der Arbeiterschaft entschieden. Die Unternehmer, denen das nicht paßte, stellten sich um, verlangten vom

Rüdfightslosigkeit gegen die sächsische Tertib arbeiterschaft, Entgegentommen für die fäch Schiedsspruch vom Sonderschlichter eingehaucht wurde. Selbst wich en Tegtilunternehmer, das ist die Seele, die dem juristische Bedenten der Arbeitnehmer in der Frage der Kurz­Schiedsſpruch vom Sonberschlichter eingehaucht wurde. Gelbst wich­arbeit, die durch Gesetz geregelt und nicht Gegenstand eines Arbeits­zeitablommens werden kann, hat der Schlichter nicht berücksichtigt. Es wird sich jetzt zeigen, ob es das Reichsarbeitsministerium fertig bringt, diesen zweiten Schiedsspruch, dessen Verbindlichkeit die Unternehmer wiederum beantragt haben, für verbindlich zu er­flären.

Die Textilarbeiter feiern Crimmitschau !

Am 21. August 1903 führte das Crimmitschauer Tertilunternehmer­humdurch die Aussperrung von 8000 Tertilarbeitern und-arbeiterinnen den großen Schlag gegen die Organisation. Der Deutsche Textil­arbeiterverband ging aus diesem Kampfe gestärkt hervor und hat feitdem eine gute Entwidlung zu verzeichnen.

Zur Erinnerung an den hartnäckigen Kampf in Crimmitschau hat nun der Vorstand des Verbandes zu Kundgebungen aufgerufen und zwar in Leipzig am 19. August und in Crimmitschau am 23. September. Zu beiden Feiern ist ein fünstlerisches Pro­dem damaligen und dem jezigen Stand der Textilarbeiterbewegung. gramm vorgesehen, das an sich schon den Unterschied zeigt zwischen

Waffenstillstand im Saarbergbau. Einmalige Beihilfen, aber feine Lohnerhöhung.

230 Saarbrüden, 30. Juli. ( Eigenbericht.) Die Gefahr eines Bergarbeiterstreits im Saargebiet ist vor­läufig behoben, nachdem die Regierungstommission und die franzöfifche Bergwerksdirektion den Bergarbeitern gewisse 3 u geftändnisse gemacht haben.

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imDer französische Staat hat an den Saargruben in rund 7 Jahren drei Viertel Milliarden Franken verdient. Trotzdem erklärt er sich außerstande, auch nur 5 Millionen für eine dringend notwendige Lohnaufbesserung der Saarbergarbiter aufzubringen. Der französische Staat war bereit, es wegen dieser 5 Millionen Franken zum Berg­arbeiterstreit tommen zu lassen und einen Kohlenausfall zu wagen, der schon nach zwei bis drei Tagen diese Summe übersteigen mußte und der zugleich den Staatshaushalt des Saargebiets um außer ordentlich hohe Beträge gebracht hätte. Wollte die Regierungs­fommission des Saargebiets nicht ihr ganzes Budget gefährden, so mußte sie wohl oder übel in irgendeiner Form die Lohnerhöhung tragen, obwohl an sich der französische Staat als der Unternehmer und Profitträger des Saarbergbaues dazu verpflichtet gewesen märe. So tam es, daß die Profit- und Raubbaupolitik der französischen Bergwertsdirektion die Regierungstommission

Wider besseres Wissen behauptet der Artikelschreiber, daß die Einstellung von Beamten und Hilfskräften des Verbandes in 3utunft nicht mehr von den Mitgliedern, son­dern vom Verbandsporstand vorgenommen werden solle. Diese Behauptung ist aufgelegter Schwindel, da in Zukunft wie bis­her die Filialangestellten von den Filialen ge wählt werden. Daß die Kommunisten sich ihren Rampi" gegen Erhöhung der Beiträge als ein besonderes Ruhmes­blatt zulegen, ist besonders geeignet, diese Klassenfämpfer im rechten fammlung ber Filiale Berlin für eine Mehrheit der An­Licht erscheinen zu lassen.

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unwahr ist ferner die Behauptung, daß die Generalver geftellten im Verbandsbeirat eingetreten fei. Die Oppofition" hat gern den Antrag Berlin unterstüßt, der eine Zusammen­fegung des Mitalieder vorhanden ist. bel of deten mila forbert, in, her eine Mehrheit der Alles in allem stellen mir noch einmal fest, daß die Oppp­fition" über Wortrabitalismus nicht hinaustommt. Ihr großer Schmerz ist, daß fie im Berbande der Gemeinde= und Staatsarbeiter eine hoffnungslose Minder­heit bilbet. Die Arbeit der Reformisten und Bureaufraten" im Gemeinde- und Staatsarbeiterverband wird von der übergroßen Mehrheit der Mitglieder als richtig erkannt und als zwed näßig ge­billigt. Karl Bolenste..

Vor der Aussperrung in England. Letter Berständigungsversuch.

Condon, 30. Juli. Wie aus Manchester gemeldet wird, sind auf Grund des Stillegungsbeschlusses der Bereinigung der Baumwollspinnerei­befizer bereits einige Kündigungen vorgenommen worden. Die Stillegung wird im Laufe dieser bzw. zu Beginn der nächsten Woche erfolgen. Der Verband der Baumwollspinner wird, so erwartet man, einen Schritt in der Richtung einer Verstän digung unternehmen, noch bevor die Stillegung in Kraft treten wird. Der Hauptvollzugsausschuß des Verbandes wird in Manchester am fommenden Mittwoch zusammentreten.

Freie Gewerkschafts- Jugend Groß- Berlin

Gruppenheim, Jugendheim des Berkehrsbundes, Engelüfer 24/25, Aufgang B

Heute, Dienstag, 19.30 Uhr, tagen die Gruppen: Frankfurter Allee : Gruppenheim, Städtisches Jugendheim, Litauer Str. 18, Zimmer 2, Bortrag: Ein Ausflug ins Belfall". Neu- Lichtenberg : Jugend­Lands heim, Saufffte.( Sportplag) an der Leffing- Str.: Antitriegsabend. berger Plag: Gruppenheim, Jugendheim, Diestelmeyerftr. 5: Spiel- und Tanzabend. Treptow : Gruppenheim, Jugendheim, Schule Bildenbruch­ftraße 53/54. Cuboften: Bortrag: Die Gleichberechtigung der Frau" pfr. Spiel und Sport auf dem Sportplat Am Urban . Sumboldt: Gruppenheim, Jugendheim, Graunstr., Ede Lorgingftr. Märkische Cagen ( Geschichtsabenb). Kreis Oberspree: Sport und Spiel auf dem Sportplag und Spiel auf dem Spielplag Spandau Wilhelmstr. der Metallarbeiter in Baumschulenweg an der Oberspree. Spanbau: Sport Nordwestkreis: Bade­abend im Boltsbab Blögensee, Gesundbrunnen : Spielen auf dem Sport plaß im Sumboldthain.- Süboften- Südwesten: Boltstanz und sportliche Spiele auf Sportplak Am chan.

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Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angeftellten Alle Jugendbezirke spielen heute, Dienstag, gemeinsam auf der brunnen spielt auf dem Sportplas im Humboldthain. Wiese 7 im Treptower Bart. Der Jugendbezirk Webbing- Gesund. Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff: Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Eglorn: Feuilleton : R.$. Döscher; Lotales und Sonstiges: Frik Raritäbt: Anzeigen: Th. Glede; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag, G. m. b. 5., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderet und Berlagsanftalt Baul Ginger u Go.. Berlin SW 68. Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltung und Biffen".

Pfefferminz- Erfrischung durch Chlorodont

Der berühmte, soeben aus Asien zurückgekehrte Tibetforscher Dr. Wilhelm Filchner schreibt uns wie folgt: Von Srinagar aus, dem Endpunkt meiner 2 Jahre währenden innerasiatischen Expedition, darf ich Ihnen mitteilen, daß ich mit dem von Ihnen hergestellten Chlorodont wiederum sehr günstige Erfahr­ungen machte. Meine Zähne sind gesund geblieben und haben immer noch blendend weiße Farbe. Die erfrischende Wirkung des Chlorodonts wurde von mir besonders in heißen Zonen angenehm empfunden. Ich werde das genannte Mittel auch fernerhin in Gebrauch behalten und empfehle es besonders Forschungsreisenden angelegentlich zum Gebrauch. Srinagar , den 16. April 1928. Dr. Wilhelm Filchner. ( Originalbriet bei unserem Überzeugen Sie sich zuerst durch Kauf einer Tube zu 60 Pf., große Tube 1 Mk. Chlorodont- Zahnbürste 1.25 Mk., für Kinder 70 Pf. Chlorodont­Mundwasser Flasche 1.25 Mk. Zu haben in allen Chlorodont- Verkaufsstellen. Man verlange nur echt Chlorodont und weise jeden Ersatz dafür zurück.

Notar hinterlegt.)

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