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Paragraphenbrutalität.

Modernes Unrecht am unehelichen Kinde.

Artikel 121 der Reichsverfassung lautet:

,, Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern."

Wir wissen, wie weit mir tatsächlich noch vor der Erfüllung dieser Forderung entfernt find. Borurteile religiöser und gesellschaftlicher Art, die Scheu der Eltern, für ihre Handlungen einzutreten, find schwere Hindernisse auf dem Wege zu einer mirflichen Gleichberechti­gung des unehelichen Kindes. Immerhin sollte man annehmen, daß menigstens in der Gesetzgebung der Artikel 121 der Reichsverfassung berücksichtigt wird und alle Bestimmungen so formuliert werden, daß mindestens in rechtlicher Beziehung jede Schlechterstellung des un­chelichen Kindes gegenüber dem ehelichen unterbleibt. Leider trifft nicht einmal diese Annahme zu!

Für die preußischen Beamten ist am 17. Dezember 1927 ein neues Besoldungsgesetz in Kraft getreten. Der Landtag hatte in wenn auch eiliger Beratung sich bemüht, unter Berücksichtigung des Reichsbesoldungsgesetzes und der finanziellen Lage des Staates herauszuholen, was im großen ganzen herauszuholen gewesen war. Auf dem Gebiete der Kinderbeihilfen ist es beispielsweise gelungen, über die Reichsregelung hinauszukommen, indem den preußischen Beamten für das erste und zweite Kind je 20 M., für das dritte und pierte Kind je 25 M. und für das fünfte und jedes weitere Kind je 30 M. monatlich gewährt werden, während das Reich für seine Be­amten nur eine einheitliche Kinderbeihilfe von je 20 m. kennt. Auch

der unehelichen Kinder wurde dabei gedacht. In In§ 11 Ziffer 3d

wird ausdrücklich angeordnet, daß die unehelichen Kinder den ehelichen gleichzustellen feien, wofern allerdings der Bater tatsächlich für den vollen Unterhalt auftommt.

Der Landtag glaubte, damit das nötige getan zu haben. Wie jedoch die Praxis zeigt, hat er sich geirrt. Denn neben der Gesetz­gebung gibt es eine Verwaltung, und die will nicht immer so mie der Landtag. Der preußische Finanzminister hat im Mai 1928 die Ausführungsbestimmungen zum Preußischen Besoldungsgesetz er­lassen, in denen der vom Landtag aufgestellte Grundsatz von der Rechtsgleichheit des unehelichen Kindes mit dem ehelichen in wichtigen Punkten durch brochen wird. Das geschieht zum Teil auf sehr geschickte Weise, um sich keine Blöße zu geben und nicht den Eindruck zu erwecken, als ob durch Ausführungsbestimmungen das Gesetz ge­ändert werden sollte. So wird zum Beispiel die Vaterschaft des Beamten an einem unehelichen Kinde für die Kinderbeihilfe davon abhängig gemacht, daß der Vater durch Urteil oder öffentliche Ur­funde festgestellt ist. Die Gefährlichkeit dieser Bestimmung zeigt folgender Fall:

Ein Polizeibeamter wird schwer erkrankt aus der Polizeitranten stube ins Krankenhaus gebracht. Sein Zustand ist hoffnungslos. Am felben Tage erscheint bei dem Chefarzt ein Mädchen mit seiner Tante und bittet ihn, ihr doch die Genehmigung zu geben, mit ihrem franten Bräutigam zu sprechen, damit sie wenigstens eine schriftliche Anerkennung des Kindes, das fie erwartet, erhält. Das Mädchen fann nachweisen, daß ein mehrjähriges Verlöbnis vorliegt, die Hoch zeit in nächster Zeit stattfinden sollte und für den gemeinsamen Haus­halt schon Anschaffungen gemacht worden sind. Der Arzt lehnt mit Rücksicht auf den Zustand des Kranken jeden Besuch ab. Der Be­amte starb und das Mädchen bekam für das Kind feine Kinderbei­Hilfe und was besonders betont werden muß es hätte sie auch icht bekommen, wenn der Bater fich auf dem Sterbebett zu dem Sunde befannt hätte. Denn für eine öffentliche Urfunde in Sinne der Bestimmungen des Finanzministers ist die Anwesenheit eines Rotars nötig!

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Nehmen wir nun aber an, daß der Chefarzt die Frauen zu dem Kranten vorgelassen hätte, der Sterbende bereit gewesen wäre, die Erklärung abzugeben und der eilig herbeigerufene Rotor schneller als der Tod gewesen wäre, die merdende Mutter die öffentliche Ur­kunde also in die Hand bekommen hätte, mobei auch wieder fraglich ist, ob über die Vaterschaft eines noch nicht geborenen Kindes eine öffentliche Urkunde ausgestellt werden kann bzw. ob der Finanz­minister sie anerkennen würde das alles hätte die Mutter des Kindes doch nichts genügt, sie hätte die Kinderbeihilfe für ihr unehe­liches Kind doch nicht bekommen! Denn in den Bestimmungen des Finanzministers steht weiter, daß die Kinderbeihilfe für Stieftinder und uneheliche Kinder im Falle des Zodes des Beamten wegfallen! Während also die Kinderbeihilfen für eheliche Kinder den Witwen der Beamten weiter gezahlt werden, erhält die uneheliche Mutter, die in den meisten Fällen wirtschaftlich noch viel schlechter gestellt ist als die eheliche, für ihr Kind nichts mehr, wenn der Bater stirbt. Sie verliert also nicht nur den Alimentationsanspruch an den Bater, sondern auch die Kinderbeihilfe vom Staat.

Der Landtag hat mit der Gleichstellung des unehelichen Kindes eines Beamten bei der Gewährung der Kinderbeihilfe mit dem ehe­lichen bewußt den Grundsatz des veralteten Bürgerlichen Gesetzbuches verlassen, nach dem der Vater des unehelichen Kindes mit ihm nicht verwandt ist. Aufgabe der Ausführungsbestimmungen zum Preußi­schen Besoldungsgeseh wäre es gewesen, dem Billen des Landtages Rechnung zu tragen. Da das nicht geschehen ist, muß der Landtag fich darum fümmern, daß seinem Willen entsprechend das uneheliche Kind beim Bezug von Kinderbeihilfe tatsächlich dem ehelichen gleichgestellt wird.

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WIMIT

Der Richter auf Jagd.

Beim Amtsgericht Berlin- Mitte stellte der Präsident auf einem Rund gang fest, daß ein als Richter fungierender Affeffor auf 3ago gegangen war und seinen Gerichtsschreiber mit der ,, Bertretung" beauftragt hatte.

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Schließlich- was fommt es darauf an, wo dieser Richter seine Böcke schießt?!

Klaffengegensätze im Sowjetstaat.

Zunahme der Verfolgungen der Arbeiter und Dorfforrespondenten.- Die Mordwelle.- Scharfe Regierungsmaßnahmen angekündigt.

Mostau, 7. Auguft.

Die Sowjetpreffe schlägt großen Alarm über die starke Zunahme der Berfolgungen der Arbeiter und Dorftorrespondenten. Nah Angaben des Bauernblattes Bednota"( Armut) waren allein in der RSFSR . 1927 10 Ermordungen von Arbeiter- und Dorf torrespondenten, 26 Mordversuche, 88 Fälle von Miß hand­lungen 10 Brandstiftungen bei den Korrespondenten und 85 Fälle von gesezwidriger Entlassung wegen der Berichterstat­tung an die Blätter is: 14 zu verzeichnen. Im ersten Halbjah: 1928 haben sich die Fälle von Verfolgungen um über 50 Proz. im Vergleich zum Vorjahre er­höht. Die Pramda" schreibt, daß diese Verfolgungen in den letzten Monaten einen noch nie dagewesenen erbitterten Charakter trügen und ausgesprochen politischer Natur seien. Vor allem hätten die Ermordungen von Dorf forresponden­ten in erschreckender Weise zugenommen. Das sei, schreibt das tom­munistische Hauptorgan,

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die Klaffenrache der Großbauern an den Dorftorrespondenten. Der letzte Fall dieser Art ist die Ermordung des Dorflorresponden ten Wassiltschentow in Troigt( llraigebiet). Er war einer der aktivsten Führer der ärmeren Bauern. Durh gedungene Mörder wurden ihm 30 Messerstiche beigebracht. Wie bestialis h die Wut der Mörder gewesen ist, fann man daraus ermessen, daß Wassiltschenkow, nachdem er bereits tot war, von den Mördern durch zahllose meitere Messerstiche völlig entstellt wurde! Mit be­fonderer Besorgnis verzeichnet aber die Sowjetpresse das

Poincarés Memoiren.

Prozeß der Uebersetzerin gegen den Berleger.

Wiederaufleben der Mordwelle gegen die Arbeiter­forrespondenten.

Aus Zentralrußland, dem Donezbeđen, Transkautajien, Russisch­Mittelafien und zahlreichen anderen Gebieten treffen immer neue Meldungen über Ermordung von Arbeiterkorrespondenten ein. Da­neben werden Arbeiterforrespondenten in den Betrieben durch die Betriebsleitungen in jeder Weise schitaniert. Fälle von fristloser Entlassung der Arbeiterforresponden ten, die über Mißstände in ihren Betrieben berichtet hatten, find an der Tagesordnung. Vielfach wird den mißliebigen- Arbeiterforre­spondenten neue, ihnen bisher völlig fremde Arbeit zugewiesen, um sie hierdurch vor den Arbeitern zu diskreditieren und einen Vorwand zur Entlassung zu haben! Diese Schikanen haben bereits

-11 zahlreiche Selbstmorde von Arbeiterforrespondenten hervorgerufen. Die Sowjetblätter erklären übereinstimmend, daß weder die Behörden noch die Partei und Gemert­schaftsorgane in den meisten Fällen irgend etwas gegen die Berfolgung von Arbeiter und. Dorfforrespondenten unternehmen! Bisher feien in 70 Proz. der Fälle sol her Verfolgungen die Ge­rihte zur

was Einstellung des Berjahrens gegen die Schuldigen

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gelangt. Die Bramba" verlangt, daß nunmehr endlich scharf durch gegriffen werde. Die kommenden Prozesse megen Ermordung und Berfolgung der Arbeiter und Dorftorrespondenten follen als Musterprozesse" aufgezogen werden.

zeit einer der illegalen Parteien angehört hat. In gleicher Weise murden auch die früheren Gendarmeriear hive im Kampfe gegen die Opposition ausgenugi; und da ergab fich folgende peinliche Situation. Einer der Friedensstifter zwischen der Opposition imd Schflomsti, hat, wie es sich herausstellte, im Jahre 1904 den der Partei, ein guter Bekannter Lenins , der Genosse Zar tniefällig gebeten so hieß es damals, ihn von der Polizeiaufsicht, der er im Gouvernement Minst interlag, zu be­freien. Ein diesbezügliches Gnadengesuch hatte er an den 3aren durch Vermittelung des ehemaligen Ministerpräsidenten Swja­toplmiriti gerichtet.

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Als sich nun bei der Durchficht der Gendarmeriearchive die An­gelegenheit mit dem Bittgesuch herausstellte, erklärte er, daß er das

Der französische Ministerpräsident Poincaré veröffentlichte vor einigen Jahren in dem Pariser Verlag Plon seine vierbändigen Erinnerungen aus der Zeit vor und nach dem Weltkrieg. Der deutsche Verlag Baul Areh erwarb von dem französischen Ver­leger für Deutschland das Uebersehungs- und Verlagsrecht und beauftragte Frau Käthe Mintz mit. der Uebersetzung. Von dem deutschen Verlag wurde als Herausgeher Dr. Eugen Fischer , Generalsekretär des Untersuchungsausschusses zur Erforschung der Ursachen des Weltkrieges, gewonnen; er machte eine Reihe text Bolschewiken. Im Jahre 1918 vertrat er den Sowjetgesandten in Schflowski gehört zu den prominenten und äußerst angesehenen licher Abänderungsvorschläge, die der Verlag auch porgenommen Bern , im Jahre 1922/23 war er Konsul in Hamburg und wurde hat. Wegen dieser Abänderungen der Ueberfegung fam es auf Veranlassung der Regierung wegen seiner Teilnahme am Auf­nun zu einem interessanten Rechtsstreit vor der 4. Ferienzivil- ftande abberufen; später war er ständiges Mitglied der zentralen Ferienzivil- stande fammer des Landgerichts III ( Borfiz Landgerichtsrat Dr. Werner). Kontrollkommiffion. Die Uebersegerin( Bertreter Rechtsanwalt Friedländer) erblickte in diesen Korrekturen an dem von ihr gelieferten Wortlaut eine Schädigung ihres Rufes als Uebersetzerin und hatte gegen Befuch mit Einverständnis des Minsker Komitees des jüdischen Ar­den Verleger sowie gegen den Herausgeber den Erlaß einer ein ft- beiterbundes eingereicht habe; als die Lüge nicht zog, sand er eine weiligen Verfügung beantragt, wonach die Uebersetzung in dem von ihr gelieferten Wortlaut erscheinen follte; außerdem sollte der Herausgeber Dr. Eugen Fischer sich jedes Eingriffs in den Text ihrer Uebersehung enthalten. Während der Ber. treter der Ueberseherin ausführte, daß die Korrekturen eine Ver­letzung des Ueberlegungsvertrages feien, betonten die Rechtsbei­stände der Beklagten ( Rechtsanwälte Dr. Wenzel Goldbaum und Dr. Erich Wolf), daß die Korrekturen erforderlich gewesen seien, weil die Uebersetzung zum Teil unverständlich und Frankfurt a. M., 8. Auguft.( Eigenbericht.) jinnverwirrend wäre. Da aber der erste Teil der deutschen In einer Bezirksratsjigung in Höchst am Main wurde Ueberfegung, Band 1 und 2 der Poincaré- Memoiren, bereits im von der sozialdemokratischen Fraktion vor einiger Zeit die Anfrage Buchhandel erschienen und die beantragte einstweilige Berfügung eingebracht, ob bei dem Wert Höchst der 3. G. Farbenindustrie auf Unterlassung der Herausgabe dadurch hinfällig geworden Phosgen oder ähnlich wirkende Giftstoffe lagern oder verarbeitetit, tamen die Parteien überein, daß die Klägerin aus wirt werden. Nunmehr ist auf diese Frage geantwortet worden. Die haftlichen Gründen diesen Antrag zurüdzieht, sich aber Höchster Farbwerke hätten zugegeben, daß in ihrem Werk Phosgen prähäft, ihre rein met her an rise in retete lagere und in geringen Mengen verarbeitet werde. Darauf- Blon- Baris geht dahin, daß Poincaré des Recht der Abände­hin wurde das Gewerbeamt beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen rung an der deutschen Uebersetzung augebilligt wird. Bon Boin­und zu erkunden, ob genügende Sicherheiten gegen das Gift caré ist aber die llebersetzung mit den von Dr. Fischer vorge gas getroffen find. schlagenen Abänderungen inzwischen gebilligt worden. Der 3. und 4. Band der deutschen Ausgabe ist in Borbereitung; der Berlag hat sich an einen anderen Uebersetzer gewandt.

Phosgenfabrik in Höchst .

Die Sicherheitsfrage wird geprüft.

Ausräumung mit Polizeihilfe. Als in den Bureauräumen der polnischen Müttervereine in Kattomig der Sejmabgeordnete Szyn­fomiat( Regierungsp.) mit 10 Personen erschien und die ge­samte Bureaueinrichtung, Atten und sonstige Gegenstände gewalt­fam fortschaffte, riefen die Anhänger Korfantys die Polizei herbei. Diese erklärte, Anweisung zu haben, in feiner Weise einzugreifen.

Chile und Peru nehmen nach Schlichtung des Tacna - Arica­Streites die Beziehungen wieder auf und errichten gleich Bot­ichaften.

Der Scheinfultan von Marotto hat das Generalsekretariat des

Böllerbundes bejucht,

Prozeß zu

Die zaristischen Polizeiarchive.

Der Kommunist Schflowski und der Zar.

Der Moskauer Berichterstatter des Sozialistischen Boten" meiß zu berichten, daß die Gẞll. vor furzem eine unangenehme Sache entdeckt hat. Seit langem bedient fie sich in ihrem Kampfe gegen die Sozialdemokraten und die Sozialrevolutionäre der früheren poli zeilichen Archive, Aus ihnen ersieht sie, ob der Betreffende seiner

andere Erklärung, die der ersten direkt entgegengesetzt war: et jei, so sagte er, schon damals mit den Grundsägen des Arbeiterbundes nicht einverstanden gewesen und habe deshalb beshlossen, sich zu Lenin zu begeben, damit dieser seine Zweifel löse. Da er jedoch die Erlaubnis zur Reise nur nach Befreiung von der Schußaufsicht er­balten fonnte, so beschloß er, das kniefällige" Gesuch an den Baren zu richten. Die tommunistische Partei gab sich mit diesen Er­lärungen zufrieden. Nicht aber der Verband der früheren poli­tischen Gefangenen: er schloß Shflowsti aus seiner Mitte aus- in der kommunistischen Partei darf er aber nach wie vor Mitglied sein. man stelle sich nun vor, daß irgendein Konterrevolutionär" das unglück gehabt hätte, vor Gericht zu erscheinen; wie hätte man ihm dann das Barengefu h angetreidet?

Donezgebiet nach dem Schachty- Prozeß

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dem Berichterstatter der. Prawda" gegenüber geäußert, daß die Das führende Mitglied des obersten Wirtschaftsrats Lomow hat unterproduktion im Donezgebiet, die im dritten Quartal etwa 9 Prozent erreicht, dem Rüdgang der Produktivität und der mangelnden Arbeitsdisziplin zuzuschreiben sei. Mit anderen Worten: die Hinrichtung der Schachty - Ingenieure hat die Rohlenausbeute nur verschlechtert. Gerade im Schachty - Bezirk ist die auf mechanischem Wege erlangte Kohlenmenge niedriger als vor­gesehen. Die Maschinen werden nur etwa bis 80 Prozent belastet; während auf der Zeche Artem" früher etwa 75-80 Prozent der Rohlenmenge auf maschinellem Wege produziert wurden, sind es jetzt nur 51 Prozent.

Die Prawda" vom 28. Juli berichtet, daß die Selbstfosten der Kohle in hohem Maße zugenommen haben; so fonnte in einem Falle festgestellt werden, daß die Tonne 2,10 Rubel mehr ausmacht als paraeiehen.