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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 289.

Mnterm neueffen Kurs.

November.

1. Leipzig  . In der Revisionsinstanz Genosse Sassenbach, Berlin  , 2 Monate Gefängniß.

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Spandau  . Genosse Vogler wegen öffentlicher Be­leidigung 6 Wochen Gefängniß.

Nürnberg  . Von der Anklage der Majestätsbeleidigung Genosse eh me freigesprochen.

Kiel  . 20 M. Geldstrafe Genoffe Cappel wegen Ver­übung groben Unfugs".

Breslau  . Wegen des gleichen Vergehens Genosse 3 ahn 100 M. Geldstrafe.

2. Halle. 3 Monate Gefängniß der Arbeiter Eltinger wegen Mißhandlung eines Streifbrechers.

5. Erfurt  . Wegen mehrfacher Majestätsbeleidigung Genosse Güldenberg 5 Monate Gefängniß.

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Benthen. Wegen des gleichen Vergehens Genosse Tusker 3 Monate Gefängniß.

Mittwoch, den 11. Dezember 1895.

12. Jahrg.

23. Kaffel. Genosse John wegen Bürgermeister- Beleidigung regierung zu der dem Bundesrathe zugegangenen Zuckersteuers 14 Tage Gefängnißstrafe.

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Stade  . Wegen Beleidigung in zwei Fällen Genosse Goltermann zu 500 bezw. 200 M. Geldstrafe. 25. Gleiwitz  . Wegen Verbreitung beschlagnahmter Schriften die Genossen Hennig- Breslau und Kaffzy d aus Zaborze je 3 Wochen Gefängnißstrafe, 2 andere Genossen je 30 Mart Geldstrafe.

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Gesetzesvorlage ein, und ist die königliche Staatsregierung ge­Frankfurt a. M. 10 M. Geldstrafe Genosse Meier willt, vor endgiltiger Festlegung des genannten Entwurfs im wegen Verübung groben Unfugs. Bundesrathe die Meinung des gegenwärtig versammelten Land­tags entgegenzunehmen? Gründe. Die erwähnte Gesetzes= vorlage, welche noch vor Weihnachten im Reichstag zur Berathung gelangen foll, ist darauf zugeschnittten, den bestehenden Zucker­fabriten und den damit zusammenhängenden Rübengütern eine Art Realberechtigung zu gewähren zur Ausbeutung des Inland konsums und der Gesammtheit der Steuerzahler, sowie einem Theil des Großgrundbesizes in einseitiger Weise einen besonderen Vortheil zuzuwenden. Für Bayern   speziell hat der Gesetzentwurf sowohl für die Allgemeinheit als für bestimunte Gewerbe mehr Nachtheile als Vortheile im Gefolge.

25. Mannheim  . Genosse Bueb, Mülhausen  , wegen Be­leidigung eines Polizeibeamten 25 Mark Geldstrafe. Hamburg  . 8 Monate Gefängnißstrafe Genosse Meier wegen Beleidigung des Senats. Leipzig  . In der Revisionsinstanz Genossin Rohrlad in Berlin   wegen Beleidigung des Dresdener Gewerbe­raths 4 Monate Gefängnißstrafe. 26. Lichtenstein. Wegen Verübung groben Unfugs 4 Genossen zu 30, 20 bezw. 15 Mark Geldstrafe. Stettin  . Genosse Ohl ein Monat Gefängnißftrafe wegen Beleidigung des Staatsanwalte.

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Berlin  . Der Redakteur des Töpfer", Genoffe Babiel wegen groben Unfugs- Zuzug ist fernzuhalten zehn Tage Haft.

6. Falkenstein. Genoffe Meinhold wegen Beleidigung Dr. Hans Blum's 50 M. Geldstrafe.

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Ratibor  . 11/2 Jahr Gefängniß der Genosse Franz Risenti wegen Majestätsbeleidigung.

Magdeburg  . Genoffe Rehle 3 Wochen und seine " Cherrau 14 Tage Gefängniß wegen groben Unfugs.

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7. Dortmund  . Wegen zweifacher Majestätsbeleidigung Ge­nosse Dr. Lütgenau 5 Monate Gefängniß.

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Der gleiche Genosse wegen Beleidigung des Gendarm Münter 300 M. Geldstrafe.

Breslau  . Genosse 3 ahn wegen Majestätsbeleidigung 2 Monate Gefängniß.

Volfmarsgrün. Wegen Vergebens gegen das Vereins­gesetz fünf Genossen je 3 M. Geldstrafe.

Kiel  . Genosse RI üß wegen Beleidigung eines Gewerbe- 14 gerichts- Beisitzers 50 M. Geldstrafe.

Annen. Genosse Gläser wegen Verbreitung von Druck­schriften an öffentlichen Orten 10 M. Geldstrafe.

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Leipzig  . In der Revisionsinstanz Genosse Friedrich, Lübeck  , 6 Wochen Gefängnißstrafe.

Breslau  . Wegen Verübung groben Unfugs Genoffe Kühn 30 M. Geldstrafe.

Zur Ergänzung der von uns reproduzirten Meldung des Wolff'schen Bureaus über die Debatte tragen wir aus dem aus. führlichen Berichte unseres Korrespondenten folgendes nach: Grillenberger führte aus: Es handle sich hier nicht um eine Kompetenzverschiebung, sondern lediglich darum, dem Reichstag   und dem Bundesrath die Arbeit zu erleichtern und der Regierung Gelegenheit zu geben, die Beunruhigung im Bolte zu beseitigen und zu erklären, daß sie nicht geneigt ist, zu dem neuen Beutezug auf die Taschen der Gesammtheit der Steuerzahler ihre Zustimmung zu geben zu gunsten einer verschwindenden Minderheit von Zucker.

Berlin  . Genosse Heymann wegen Aufreizung zum fabrikanten und Rübenfelder Besitzern. Bei Klaffenhaß 200 M. Geldstrafe.

27. Berlin  . Ein Jahr Gefängnißstrafe Genosse Stadt- Regierung wohl sich die Lehre zu nuge gezogen haben, hagen   wegen Richterbeleidigung.

28. Dortmund  . Wegen Beleidigung des Gendarm Münter Genosse Block 4 Wochen Gefängnißstrafe.

29. Quedlinburg  . Wegen Bergehens gegen die öffentliche Ordnung Genoffe Trautewein 50 M. Geldstrafe. Zeit. Genoffe Henschel wegen Verübung groben Unfugs 150 M. Geldstrafe.

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30. Lüneburg  . 15 M. Geldstrafe Genosse Schneider wegen Vergehens gegen das Vereins gesetz. Insgesammt wurden erkannt auf 3195 M. Geld und Jahre, 9 Monate, 1 Woche und 3 Tage Gefängnißftrafe. Hamburg  , den 8. Dezember 1895.

Der geschäftsführende Ausschuß

8. Brieg  . Genoffe Petschte wegen Majestätsbeleidigung der sozialdemokratischen Partei Deutschlands  .

1 Jahr Gefängniß.

Cappel  . Wegen öffentlicher Beleidigung Genosse Stein

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20 M. Geldstrafe.

9. Leipzig  . In der Revisionsinstanz Genosse Schneckens

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Aus den Landtagen.

der Beurtheilung ihrer Haltung zur Umsturzvorlage werde die daß es ersprießlich sei, wenn derartige Schritte von ihr vorher im Landtage einer Besprechung unterzogen werden. Es handle sich bei der Neubesteuerung, welche zum großen Theil die minderbemittelte Bevölkerung belastet, und weiter um den Ausbau jener von Bismarck inaugurirten Steuerpolitif, welche darauf hinausläuft, Millionäre zu züchten. Bei der ganzen Art, wie diese Besteuerung in Szene gesetzt werden soll, liegt der Verdacht nahe, daß es sich darum handle, auf Umwegen einen Theil der berühmten Finanzreform auszuführen. Und bei der Zuneigung des bayerischen Finanz­ministers zu jenen Projekten sei Anlaß genug gegeben, die Regierung zu interpelliren. Der Bundesrath sei zudem nicht nur eine Vertretung der Bundesfürsten, sondern auch der Bundes=

stamme. Unſer Genosse schließt seine detaillirten und instruktiven

Ausführungen mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß die Ne­gierung eine befriedigende Auskunft ertheilen werde..

Minister v. Crailsheim   erklärt, daß die bayerische   Re­gierung heute noch nicht in der Lage ist, sich defi­Dresden, 9. Dezember.  ( Eig. Bericht.)( Sächsischer nitiv über ihre Stellung zu dem in Rede stehen burger wegen Majestätsbeleidigung zwei Monate Ge- andtag.) Die sozialdemokratischen Abgeord: den Gefeßentwurfe zu erklären. Die Regierung werde fängniß. Nürnberg  . Genoffe Segi wiederum 80 M. Geldstrafe neten verrichten trotz ihres Ausschlusses aus den Deputationen zwar im Intereffe einer Erleichterung des Zuckerverbrauchs" Nürnberg  . Genoffe Segi z wiederum 30 M. Geldstrafe ihre parlamentarische Arbeit mit einer Aufmerksamkeit und in wie bisher immer für Herabminderung und Beseitigung der wegen Führung eines ihm nicht gebührenden Titels. Kiel  . Wegen Beleidigung des Kassirers einer Kranken- einer Form, daß die Gegner die Sachlichkeit dieser Thätigkeit Prämien eintreten, aber sie müsse im Auge behalten, daß, wenn nicht leugnen fönnen. Unsere Abgeordneten kennen die Stimmung Bayern   auch an der deutschen   Rübenzuckerproduktion nicht in taffe Genosse Poller 100 M. Geldstrafe. im Lande und treffen darum bei ihrem Vorgehen gegen die hervorragendem Maße betheiligt ist, doch die bayerischen Inter­bureaukratischen Machenschaften immer das richtige. Manchmal effen und insbesondere auch die bayerische   Landwirthschaft und macht sich der Ausschluß unserer Genossen aus den Deputationen Viehzucht indirekt unter einem empfindlichen Rückgange der der Regierung und den Kartellparteien recht unliebsam be- Rübenzucker Industrie zu merkbar. Das, was unsere Genossen im Plenum vorbringen, zweiten Frage bezieht sich der Minister auf die am überrascht die Herren oft, so daß man es ihnen anmerkt, wie 23. November 1893 gelegentlich der Berathung eines Antrags schwer ihnen eine Erwiderung fällt. Hätten unsere Genossen Vollmar abgegebene Erklärung, daß die Regierung bereit bereits in den Teputationen ihre Ansichten äußern fönnen, wäre fei, die innerhalb des Landtages bestehenden Auslassungen über auch für unsere Gegner, überhaupt für den ganzen Landtag, die Reichsangelegenheiten zu vernehmen und in den Kreis ihrer Er­Arbeit erleichtert. Solche thörichte Absperrungen einer Partei wägungen zu ziehen, daß sie aber auf die ihr verfassungss haben eben ihre schlimmen Folgen, besonders aber für mäßig zukommende Selbständigkeit und Freiheit bie, die jene Thorheit begingen. der Entschließung in Bundesraths- An­

" Hof. 14 Tage Gefängniß der Maurer Bernhardt wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung. München  . Wegen des gleichen Vergehens zwei Genossen je drei und zwei Genossen je zwei Tage Gefängniß. 11. Halberstadt  . Genoffe Krebs aus Aschersleben   wegen Majestätsbeleidigung 1 Jahr Gefängniß. Bofen. 6 Monate Gefängniß Genoffe Rafpozat zum Andenten an die sozialistengesetzliche Zeit. Breslau  . Wegen Verübung groben Unfugs Genosse Kühn 30 M. Geldstrafe. Stettin  . Von der Anklage, verschiedene Bevölkerungs: flaffen gegeneinander aufgereizt zu haben, Genosse Ohl freigesprochen.

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Leipzig. In der Revisionsinftans Genoffe Schippe! Berlin   2 Monate Gefängniß wegen Beleidigung des preußischen Kriegsministers. Erfurt  . Wegen groben Unfugs, Boykotterklärung, Genoffe

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hätte.

Hinsichtlich der

Bom Etat wurden bis jetzt nur Theile in Schlußberathung gelegenheiten nicht verzichten tönne." Debatte stimmten die sozialdemokratischen Abgeordneten gegen Regierung( bez. Der Kompetenz des Landtages!) für richtig. genommen, die in der Regel teine Debatte hervorrufen. Ohne Stauffenberg( frs.) hält die legtgeäußerte Ansicht der die Ausgaben für die Gesandtschaften( 93 200 M.). Die projektirte Steuer sei eine zweischneidige Maßregel. Bereits in der Etatsdebatte hatte unser Redner erklärt, daß die Das Profitchen, welches die Reichstaffe nebenbei zu machen Gesandtschaften gar keinen Werth für Sachsen   mehr haben, da gedenke, werde äußerst gering sein. So wie das Projekt doch seit 1866 Sachsen   in der auswärtigen Politit nig to legt liege, halte er es für ein höchst gefährliches Experiment, vas feggen" hat. Auch gegen die Ordenskanzlei stimmte weite Streife des Volkes nur zu schädigen geeignet sei. unsere Fraktion( 3uschuß 9475 M.). Dr. Raginger( Bbd.) hält die zu besprechende Zuckersteuer­13. Offenburg  . Genosse 8ielowsti wegen Beleidigung Etwas verwundert that der neue Finanzminister v. W a tz= Vorlage für eine Ungeheuerlichkeit, fie involvire einen eines Pfarrers 100 M. Geldstrafe. in die Preisbildung. 14. Breslau  . Wegen Majestätsbeleidigung Genosse Lieb- borf, als unfere Genoffen gegen das Finanzgefeh ungeheuerlichen Eingriff

Huth 75 Mart Geldstrafe.

12. Magdeburg  . 1 Jahr Gefängniß Genoffe Baumüller

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wegen Majestätsbeleidigung.

Pistorius 30 M. Geldstrafe.

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fnecht 4 Monate Gefängniß. Von der gleichen Anklage timmten, das die provisorische Forterhebung der Bayern   an Exportprämien für die norddeutschen Zuder­fnecht 4 Monate Gefängniß. Von der gleichen Anklage Steuern verfügt. Und doch geht diese ihre Haltung logisch barone geleistet, überschreite weit die Kriegstoften- Entschädigung Genosse Zahn freigesprochen. aus der Ablehnung des Etats durch die sozialdemokratische von 1866. Finanzminister Riedel: Er habe keine Ursache, den Magdeburg  . Genosse Baumüller vier Wochen Haft Gefeßentwurf zu vertheidigen, aber er müsse dagegen pro wegen Berspottung des heiligen Geistes". Je 3 Wochen Fraktion in der letzten Session hervor. Eine lebhafte Debatte entspann sich aber in der Sigung vom testiren, daß ihm unlautere Motive unterschoben werden. Haft Nitsch und Glode wegen Verübung groben 5. Dezember. Auf der Tagesordnung stand eine Petition Es handle fich nicht darum, Millionäre zu züchten. Unfugs. Wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz Genosse de 3 Gemeinderaths in Gelenau   und Dis. Orterer( 3): Die Regierung hat die Pflicht, die Meinung pensation von der Bestimmung des§ 23 des Landtags in wichtigen Fragen zu hören und ihr Verhalten 15. Riel. 9 Monat Gefängniß Genosse Poller wegen bsa 2 der revidirten Landgemeinde im Bundesrath der Meinung der Mehrheit gemäß einzus Majeitätsbeleidigung. Ordnung, die Heranziehung des festen Dienst richten. Man solle eine Mittellinie suchen, welche aber keines­16. Grünberg. Wegen Bergehens gegen das Bereinsgefeß ein tom mens nur zu vier Fünfteln zu wegs eine Erhöhung der Prämien sein dürfe. Die bayerische 10 Genossen zu je 15 M., einer zu 50 M. und eine Ge- den Gemeinde Anlagen betreffend. Unser Genosse Regierung müsse daher mit der äußersten Vorsicht vor­noffin zu 10 M. Geldstrafe. Goldstein bezeichnete die Bestimmung als längst unhaltbar. gehen.- Grillenberger fonstatirt in feinem Magdeburg  . Die Genoffen 3ähle und Gerlach in Auch die Regierung habe bereits in der letzten Session erklärt, Schlußwort, aus den Reden der einzelnen Fraktions Fermersleben, ersterer 12, letzterer 6 Wochen Gefängniß daß sie bei einer Abänderung der Landgemeinde- und Städte Wortführer fei hervorgegangen, daß die Stimmung strafe wegen Verübung groben Unfugs. Ordnung sich diese Bestimmung genau ansehen werde. Man im Volte eine die Zuckersteuer- Projette ab Halle. In der Berufungsinstanz Genoffe Schnecken habe sich seitens der Anhänger dieser Bestimmung darauf be- lehnende sei. Und er sprach das dringende Ersuchen aus, burger wegen Beleidigung eines Oberamtmanns 14 Tage rufen. daß der Beamte in der Wahl seines Aufenthaltsortes nicht daß die Regierung das, was sie hier gehört, auch im Bundes­Gefängniß. Breslau  . Wegen Beleidigung eines Polizeibeamten ein frei sei, daß er zur Schuldentilgung herangezogen werde und sein rath beherzigen möge. Die jetzt ertheilte Antwort sei weder ge­Einkommen immer genau ermitteln alt sei. Dasselbe hauen noch gestochen. An 500 Millionen seien bis jetzt durch Monat Gefängniß ein Redakteur der Bolswacht". fönne man aber auch vom Arbeiter fagen, darum die Prämien aus den Taschen der deutschen   Steuerzahler ge= 18. Frankfurt a./D. Genosse Buder wegen Verächtlich- sei die Beziehung nur dieser Gründe auf Beamte schöpft worden; das sei Grund genug, um endlich einmal mit madung von Staatseinrichtungen und wegen Beleidigung völlig verfehlt. Am besten sei es, das Privilegium ganz der geltenden Zuckersteuer Gesetzgebung reinen Tisch zu machen. von Militärbeamten 6 Wochen bezw. 3 Monate Gefängniß aufzuheben. Das Privilegium der Beamten mache böses Blut München  , 10. Dezember. Kammer der Abgeordneten. Die ftrafe. im Lande. Nun müsse die Initiative seitens der Kammer er- Breslauer Staatsanwaltschaft hat die Genehmi­Bielefeld. 100 M. Geldstrafe Genoffe Hoffmann griffen und im Interesse der Steuergerechtigkeit die betreffende gung zur Strafverfolgung der in Breslau   erscheinenden wegen Beleidigung eines Landraths. Gesetzestestimmung beseitigt werden. Der Minister des Innern, Volkswacht" wegen Beleidigung der bayerischen Kammer Schkeudik. Wegen Berübung groben Unfugs Genosse Serr v. Metzsch, tehrte sich gegen die Ausführungen Gold  - der Abgeordneten nachgesucht. Die Kammer begann die Be­" Müller 15 M. Geldstrafe. Für die Arbeiter erblicke er ein gutes Korrelat rathung des Gesetzentwurfs betreffend die Errichtung einer München  . Wegen des gleichen Vergehens Genosse in der Gewährung des gleichen Privilegiums. Ge staatlichen Viehversicherungs- Anstalt. In der Schmidt 20 M. Geldstrafe. nosse Geyer schloß sich den Ausführungen Gold Generaldiskussion begrüßten Redner aller Parteien den Entwurf 19. Langenbielau. Die Genossen Feldmann und Bölte stein's an und meinte, er werde sein Bestreben darauf richten, mit Freuden als ein weiteres Mittel, die Interessen der Land­je 10 M. Geldstrafe wegen unerlaubten Rollektirens. Daß ein Antrag auf Aufhebung der berühmten Gefeßesbestim wirthschaft zu fördern. Nach Erledigung der gegenwärtigen Genoffe Kühn wurde wegen des gleichen Bergehens frei- mungen an die Rammer gelange. Wenn man aber den Arbeitern Vorlage werde auch die Pferdeversicherung in Angriff genommen gesprochen. eine Steuerverminderung wie den Beamten durchaus gewähren werden. In der Spezialdiskussion wurde dann noch längerer wolle, so werde er mit beiden Händen zugreifen. Aber wenn Debatte der grundlegende Artikel I in der Fassung des Aus­man auch den Arbeitern das gleiche Privilegium gewähre, wie schusses angenommen. den Festbefoldeten, seien sie doch den übrigen Klassen gegenüber noch schwer benachtheiligt durch die indirekten Steuern, die fie am schwersten und ungerechtesten belasteten. Uebrigens bedürften die Beamten des Steuerprivilegiums nicht, wenn man den unteren Ans Mannheim   berichtet die bortige Boltsstimme": Beamten bei der vor vier Jahren vorgenommenen Gehalts­erhöhung nach dem Rathe der sozialdemokratischen Abgeordneten Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt" und" Ruhe­höhere Zulagen gegeben hätte, den höheren Beamten aber nicht. Störung" stand am Sonnabend Genosse Süßkind vor dem 21. Leipzig  . In der Revisionsinstanz Genosse Huth wegen Tenn diese letteren bezögen hohe Gehälter und tönnten die biesigen Schöffengericht. Er hatte einem Steuerbeamten gegen­Beleidigung eines Oberlehrers 100 M. Geldfirafe. Steuern voll bezahlen. Der Nationalliberale Georgi sprach über, der in seinen Geschäftslokalitäten einen bei ihm bediensteten In gleicher Instanz die Genossen Moh 3 und Kagen für Beibehaltung des Privilegiums. Die Frage ist noch nicht zuschneider wegen rückständiger Steuer pfänden wollte, mit wegen Beleidigung des Leipziger Magistrats erledigt. In der einen oder anderen Form wird sie wohl wieder Recht bemerkt, er solle derartige Geschäfte nicht in seinem 3 bezw. 5 Monate Gefängnißstrafe. Laden, sondern in der Privatwohnung des zu Pfändenden be­forgen, eventuell sich einen Arrest auf das Gehalt des Z11 Wegen Handlungen, begangen im Verfolg des vor dem Landtage auftauchen. Streits der Bauarbeiter, Heinz aus Giebichenstein   München  , 9. Tezember.( Eig. Bericht.)( Bayerischer schneiders erwirken und dann bei ihm im Geschäfte die rücf= 6 Monate, J. Labes aus halle   1 Jahr, E. Labes 6 Landtag.) Zur Berathung fleht folgende Interpellation ständige Steuer erheben, aber eine Pfändung im Geschäfte selbit und Schäfer aus Trotha 4 Wochen Gefängnißsirafe. unserer Genossen: Welche Stellung nimmt die königliche Staats- tönne er( Süßtind) nicht zugeben, daß sei eine Störung, des Ge­

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20. Hamburg  . 100 M. Geldstrafe Genosse Stenzel wegen Beleidigung des Magistrats in Nienburg   a. d. Weser  . Brandenburg  . Die Genossen Wolfgang, Branden burg, und Mufoasch, Luckenwalde  , wegen Beleidigung eines Fabrifinspektors, je 200 M. Geldstrafe. Freiburg  ( Baden  ). 6 Monate Gefängniß der Maurer Clemens wegen Majestätsbeleidigung. Stuttgart  . Wegen Verstoßes gegen das Preßgesetz Ge­noffe Dietz 40 M. Geldstrafe.

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22. Halle.

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Gerichts- Beitung.

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