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Spruch des Reichsbahngerichts.

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Keine überzeugende Begründung der Tariferhöhung.

Wie wir bereits mitgeteilt haben, hat das Reichsbahn -] samtvermögens annimmt. Von diesem Grundbesitz braucht die gericht in Leipzig in dem Tariffonflikt zwischen der Deutschen Reichsbahngesellschaft aber feinen Pfennig abzuschreiben. Vielmehr Reichsbahn und der Reichsregierung zugunsten der Tariferhöhungs- ist damit zu rechnen, daß die bahneigenen Grundstücke, die ja aus= wünsche der Reichsbahn entschieden. In dem Wortlaut der Ent- nahmslos verkehrsgünstig liegen, im Laufe der Jahre an Wert scheidung heißt es: gewinnen. Wenn man diese Tatsachen berücksichtigt, steigert sich der Abschreibungssag von 3,6 Pro 3. auf 4 Pro 3. Das bedeutet: mit diesen Abschreibungen fann man in 25 Jahren Werte im Betrage von 23,4 Milliarden Mark schaffen. Kein Mensch wird behaupten wollen, daß damit die Abschreibungen nicht genügen.

Die Deutsche Reichsbahngesellschaft ist berechtigt, zu einem von dem Reichsverkehrsminister zu bestimmenden möglichst nahen Zeit­punkt eine Tariferhöhung für den Güterverkehr und den Personen­verkehr in einem Verhältnis von etwa 4: 1 zueinander und in einem Ausmaß vorzunehmen, daß sie eine Mehreinnahme von 250 Mil­lionen Mark jährlich erzielen tann."

Im Borwärts" wurde noch furz vor der Entscheidung des Reichsbahngerichts darauf hingewiesen, daß die Reichsbahn bei der Einreichung ihrer Tarifdenkschrift an die Reichsregierung für das laufende Jahr mit sinkenden Verkehrseinnahmen gerechnet hatte, daß aber die Tatsachen ihren Kritikern Recht gegeben haben. Während die Reichsbahn ihre Betriebseinnahmen für 1928 mit 5,06 gegen 5,04 Milliarden im Vorjahr angesetzt, also nur 20 Millionen Mehreinnahmen in Rechnung gestellt hate, hat das erste Halbjahr 1928 mit 2,45 gegen 2,34 Milliarden bereits eine Mehrein­nahme von über 100 Millionen gebracht. An dieser Tatsache der erhöhten Betriebseinnahme in den ersten sieben Monaten 1928 fann anth das Reichsbahngericht nicht vorübergehen und es stellt fest, daß nach gemeinsamer Auffassung zwischen Reichsregierung und Reichsbahn für 1928 eine

Gesamteinnahme von 5,11 gegen 5,03 milliarden im Vorjahr zu erwarten sei. Dieses plögliche Bekenntnis der Reichs­bahnverwaltung zu Mehreinnahmen im Betriebsjahr 1928 ist erstaunlich, denn vor Tische las man es anders und hörte nur von sinkenden Einnahmen.

Da eine Beweisführung von der Einnahmeseite her nicht mehr gut möglich war, mußten die Ausgaben herhalten. Auch hier hatten wir fürzlich darauf hingewiesen, daß dem Betriebsüberschuß der Reichsbahn von rund 377, Mill. Mart im ersten Halbjahr 1928 Kapitallasten für Reparationen, gesetzliche Reserve und Vor­zugsaktien Dividende in Höhe von 416,5 mill. Mart gegenüberstehen. Sie würden also den Betriebsüberschuß um 40 Mill. Mart über= steigen. Aber abgesehen davon, daß bei den steigenden Einnahmen im zweiten Halbjahr das Defizit unschwer ausgeglichen werden kann, würde die Reichsbahn bei Anwendung vernünftiger Bilanzierungsmethoden ohne weiteres um ein Defizit herumkommen. Hat doch die Reichsbahnverwaltung in den letzten Jahren sich hohe Sonderreserven aus Rückstellungen geschaffen, anstatt diese

Beträge dem gesetzlichen Reservesonds zuzuführen. Würde sie diese Sonderreserven auslösen und in der gesetzlichen Reserve auf­gehen lassen, so brauchten an diesen Fonds überhaupt keine Zuwei­

fungen mehr zu erfolgen.

Das Reichsbahngericht ist auf diese in der Deffentlichkeit seit Jahren kritisierte Bilanzmethoden nicht eingegangen. Es hat, wie es in der Begründung heißt, mit Unterstützung der Professoren Schmalenbach- Köln und Geiler- Mannheim eine Gewinn­und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1927

frei von fameralistischen Einwirkungen aufgestellt und kommt darin zu einem Bruttoüberschuß von 1269,7 Millionen. Dieser Betriebsrohgewinn ist also um rund 220 Mill. Mart höher als der in der Reichsbahnbilanz für 1927 ausgewiesene Ueberschuß. Wie dieser Bruttoüberschuß errechnet worden ist, darüber gibt der vom Reichsverkehrsministerium ver­öffentlichte Auszug aus der Urteilsbegründung des Reichsbahngerichts leider keinen Aufschluß. Immerhin besigen wir in der veröffent­lichten Zahl einen Anhalt für den Wert, den man den veröffent­lichten Abschlußziffern der Reichsbahn beizumessen hat. Da die Gesamteinnahmen der Reichsbahn für 1927 rund 5207 Millionen Mart betrugen, muß das Reichsbahngericht mit laufenden Ausgaben bei der Reichsbahngesellschaft in Höhe von 3937,3 Millionen Mark gerechnet haben. Darin sind der Zinsendienst mit zusammen 555,9 Millionen Mark enthalten. Die sonstigen laufenden Ausgaben machen demnach rund 3381,4 Millionen Mark aus. Die Reichsbahn­gesellschaft hat jedoch ihre Ausgaben für den Betrieb und die Unterhaltung der Reichseisenbahnanlagen in ihrer Bilanz mit 3437,9 Millionen Mark ausgewiesen. Die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung, die frei von kameralistischen Einwirkungen" auf­gestellt sind, zeigen also gegenüber den von der Reichseisenbahngesell­schaft schon früher veröffentlichten Zahlen wesentliche Unterschiede. Die Zahlen der beiden Bilanzen sind völlig unvergleichbar. Wie sich diese Abweichungen erklären, wird man erst fehen, wenn die ,, von fameralistischen Einwirkungen freie" Gewinn- und Verlustrech­nung ungefürzt vorliegt. Für die Reichseisenbahngesellschaft wird sich wohl aber die Notwendigkeit ergeben, daß sie in Zukunft neben ihrer fameralistischen auch eine aufmännische Bilanz vorlegt. Nach der Begründung des Reichsbahngerichts entfallen nun von dem 1269,7 Millionen Mark betragenden Bruttoüberschuß rund 934,1 Millionen Mark auf die Abschreibungen. Darunter haben wir die für Erneuerung der Reichseisenbahnanlage veraus­gabten Beträge, die Schuldentilgung und die aus laufenden Mitteln vorgenommenen Neufchaffungen von Anlagewerten zu verstehen. Sezt man den Wert der Reichsbahnanlagen mit rund 26 Milliarden Mark an, so bedeutet eine Abschreibung in Höhe von 934,1 Millionen Mart eine Abschreibungsquote von 3,6 Proz. Mit diesem Betrag ist es möglich, in rund 28 Jahren die gesamten Reichsbahnanlagen neu zu erstellen.

Trotzdem hat das Reichsbahngericht entschieden, daß die Ab­schreibungsquote zu niedrig sei. Warum und weshalb dieser Abschreibungssatz zu niedrig sein soll, darüber schweigt sich der vom Reichsverkehrsministerium veröffentlichte Auszug der Urteilsbegrün dung ebenfalls aus. Es lohnt sich schon, einmal versuchsweise nachzurechnen, ob der Abschreibungssag wirklich zu niedrig ist. Bei dieser Nachrechnung muß beachtet werden, daß die Reichsbahn­gesellschaft der

größte Grundstücksbesitzer

in Deutschland ist. Man wird kaum fehlgehen, wenn man den Grundbesitz der Reichsbahngesellschaft mit über 6 Proz. ihres Ge­

Jm zouten Lebensalter gib

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Aber schreibt die Reichseisenbahn in Wirklichkeit nur 934,1 Mil­lionen Mark pro Jahr ab? Diese Frage ist zu verneinen. Auch die 3uweisungenandie gesetzliche Ausgleichsrüdlage, mit 100,8 Millionen Mark angesetzt, muß, wenn man mun einmal rein kaufmännische Gesichtspunkte berücksichtigen will, als Teilposten der Abschreibungen angesehen werden. Die Reichsbahn hat also nicht 934,1 Millionen Mark, sondern 1034,9 mil lionen Mark abgeschrieben. Damit steigt aber die 2 b= Der Satz von schreibungsquote auf 4,35 Proz. 3,6 Proz. steht auf dem Papier. Die Reichsbahn benötigt aber damit nur 23 Jahre, um ihren Besitz völlig abzuschreiben.

Die Dinge bei der Reichsbahngesellschaft liegen nun so, daß sie Jahr für Jahr weniger Zinsen und mehr Schulden­tilgungsbeträge aufzubringen hat. Diese Schuldentilgungs­beträge sind aber den Abschreibungen zuzurechnen. Also muß sich bei der Reichsbahngesellschaft in späteren Jahren der auf Abschreibungen anzurechnende Betrag laufend, und zwar nicht unerheblich erhöhen. Legt man der Berechnung eine Zeitspanne von 20 Jahren zugrunde und den Stand der Einnahmen und Ausgaben von 1927, so ergibt sich eine Abschreibungsquote von über 5 Proz

wie man in der Begründung des Reichsbahngerichts aber dazu ge­kommen ist, die durchschnittliche Lebensdauer von Eisen­bahnanlagen mit weniger als 20 Jahren zu bemessen, bleibt ein Geheimnis. Wir erinnern nur daran, daß die Lebensdauer bei elektrischen Anlagen, Kraftwerken und Hochspannungsleitungen viel höher angesetzt wird.

Faßt man also die Abschreibungsbegründungen des Reichsbahn gerichts zusammen, so fann man ohne Ueberschäßung annehmen, daß das Reichsbahngericht den Abschreibungsbedarf der Reichsbahn um 20 Pro 3. zu hoch veranschlagt hat. Also auch dieser Kernpunkt der Reichsbahngerichtsentscheidung fann die Deffentlichkeit von der Notwendigkeit der Tariferhöhung nicht überzeugen.

Da, sich das Reichsverkehrsministerium der Entscheidung des

Reichsbahngerichts beugen muß, so steht die Regierung diesem Spruch mach flos gegenüber, obwohl sich keine Regierungsinstanz erhöhung im unklaren ist. Das schaltet aber nicht aus, daß die Regierung den Verwaltungsrat der Reichsbahn, der das größte und wichtigste. Reichsunternehmen leitet, auf sozialpolitischem Gebiet in seine Schranken verweist. Der sozialpolitische Teil der Reichsbahnpublikationen fönnte ebenso gut in dem Bureau eines schwerindustriellen Verbandes verfaßt sein, so ähneln sich die Klagen über Löhne, Arbeitszeit und öffentliche Laften. Dabei weiß die Dabei weiß die Deffentlichkeit, daß die soziale Stellung der Eisenbahner seit der Stabilisierung sich ungemein verschlechtert hat. Wenn das Reichsbahngericht als objektive Instanz es riskiert, die Schwierigkeit

der Reichsbahn

Auf die feit 1926 durch die ganze deutsche Wirtschaft gehende Welle von Arbeitszeitverkürzung und gleich­zeitiger Lohnerhöhung

zurückzuführen, so muß es sich bei dieser einseitigen Stellungnahme auf den entrüsteten Protest aller Arbeiter und Angestellten in Deutschland gefaßt machen.

Zunahme der Arbeitslosen.

-

Die Zahl der unterstützten Arbeitslosen in der Arbeitslosen­zum ersten verfi herung hat in der Zeit vom 1. bis 15. August Male seit dem 15. Januar d. J. zugenommen, allerdings nur in unbedeutendem Umfange. Sie stieg von rund 564 000 auf 567 000, d. i. um 0,6 Proz. Die Steigerung ist nur auf die Zunahme der männlichen Hauptunterstützungsempfänger zurückzuführen, dezen Baht um rund 5800 oder 1,4 Broz. gestiegen ist, während im Gegen fag hierzu die Zahl der weiblichen noch um 2100 oder um 1,3 Pro3. zurück ging. In der Krisenunterſtüßung ist die Zahl der Haupt­nuterſtüßungsempfänger sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen noch weiter zurückgegangen, und zwar bei den Männern um 2,3. Pro3., bei den Frauen um 3,4 Proz. Insgesamt fiel die Zahl der Hauptunte: ftügungsempfänger von 82 000 auf 80 900, d. i. um 2000

oder 2,5 Proz.

Effigfäurefyndifat und 3. G. Farben.

"

Von dem Essigsäuresyndikat geht uns, zugleich im Namen der J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, zu unserem Artikel in Nr. 369 Wie J. G. Farben spart" eine Erklärung zu. Darin heißt es, es sei unwahr, daß sich die Rotterdamer Polizei und die Rotter damer Gerichte mit Untersuchungen gegen die dortige Geschäftsstelle wegen Transportgefährdung und Frachtdifferenzen befassen. Der Urheber der in die Presse gelangten Informationen sei ein vor­übergehend im Rotterdamer Bureau beschäftigter deutscher Angestell­ter, gegen den Anzeige wegen mehrerer Delitte erstattet sei. Der be­treffende Angestellte habe im Dienste einer holländischen Reederei während der Tätigkeit auf dem Rotterdamer Bureau Briefe gefälscht und Mitteilungen an diese Firma gemacht, die dann unter den glei hen Behauptungen, wie sie in dem Artikel des" Borwärts" aufgestellt sind, Schadenersatzansprüche gestellt habe. Nochdem der Angestell: e jedoch in einem notariellen Protokoll zugeben mußte, daß e: mit gefälschten Dokumenten arbeitete, habe die Reederei sich von der.In­haltbarket: ihrer Forderungen überzeugt und den betreffenden An­gestellten abgeschüttelt. Eine volle Aufklärung werde das von der J. G. Farbenindustrie nunmehr eingeleitete Strafverfahren gegen den betreffenden Angestellten bringen. Technisch sei zu bemerten, daß Effigfäure aller Grädigkeit, also auch Eiseffig, wohl brennbar,

wie bie meisten Frachtgüter, aber nicht feuergefährlih und nicht explosiv sei. Effigfäure falle daher weder für den Eisenbahnversand unter eine Gefahrenklasse, noch ist für den Land- oder Seeverfehr eine Kieselgurverpackung vorgeschrieben. Die internationalen Ver­padungsvorschriften werden bei der Verpackung von unseren Mit­gliedsfirmen, also auch von der J. G. Farbenindustrie A. G., streng bea hter, so daß von einer Transportgefährdung teine Rede sein

fönne.

Wir geben der Erklärung des Essigsäuresynditats um so lieber Raum, als wir unsere eigenen Bedenken gegen die Veröffentlichung des uns zugegangenen Materials nur deshalb zurückstellten, meil uns ein vordringliches öffentliches Interesse vo: zuliegen schien. Immerhin muß das Syndikat zugeben, daß zivilrechtliche Ersaz­ansprüche eingeflagt wurden auf Grund der von uns wiedergegebenen Zusammenhänge. Auch soll nach unserer Kenninis der Dinge das in der Berichtigung genannte notarielle Protokoll" widerrufen worden sein. Da gerichtliche Verfahren laufen, brau hen wir zu den Tatsachenbehauptungen des Syndikats feine Stellung zu nehmen.

Genossenschaftliche Eigenproduktion.

Die Verlagsgesellschaft Deutscher Konsum­vereine, Hamburg , die bekanntlich alle von den Konsum­vereinen benötigten Drucksachen und Papierwaren herstellt. und ferner einen Teil des genossenschaftlichen Versicherungswesens unter­hält, konnte im zweiten Vierteljahr 1928 ihren gesamten Umsatz um 711 216 m. gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres auf 3 723 843 M. Steigern. Der Gesamtumfaß im ersten Halbjahr 1928 betrug 7,3 Millionen Mark oder 1,3 Millionen Mark mehr als im ersten Halbjahr 1927. Es entfielen auf die Erzeugnisse der Druckerei und Papierwarenfabrik 5,2 Millionen Mark, auf das Ver­ficherungswesen 2,1 Millionen Mark und auf das dem Eigenbetriebe dienende Elektrizitätswert 60 983 Mart. Diese steigenden Umsatz­ergebnisse zeigen mit erfreulicher Deutlichkeit einmal die Erstarfung der genossenschaftlichen Treue, das heißt die vermehrte Inanspruch­nahme der eigenen Verlagsgesellschaft durch die Konsumvereine, zum anderen den wachsenden Bedarf der Konsumgenossenschaften oder deren steten wirtschaftlichen Aufschwung.

Autofonjunktur und Bereifungsindustrie. Infolge der starken Bunahme des Automobilverkehrs hat das Jahr 1927 auch der Bereifungsindustrie einen starken Konjunkturaufschwung verschafft. Nach einer statistischen Erhebung, die 23 Betriebe er faßte, sind die Hauptstandorte dieser Industrie in Hannover und Hessen- Nassau gelegen. Bei den von der Enquete erfaßten Werken zeigte die Produktion im vergangenen Jahre eine Stei­gerung von 30 bis 50 Proz. und bei einzelnen Bereifungssorten fogar eine Steigerung von 100 Proz. Wie die Enquete feststellt, standen die deutschen Werke stark unter dem Druck der großen Einfuhr amerikanischer und anderer ausländischer Fabrikate, die in Verbindung mit dem großen Preisrückschlag auf dem Welt­Gummimarkt zu bedeutenden Preisabschlägen zwangen.

Landkraftmaschinen- Abschluß. Die von der Deutschen Renten bank- Kreditanstalt betreute inanzierungsgesellschaft

für Landkraftmaschinen weist für das am 30. Juni 1928 abgeschlossene zweite Geschäftsjahr einen Gewinn von 88 000 Mart

aus, während das erste Geschäftsjahr einen Verlust von 36 000 Mart brachte. Die Zinseinnahmen werden in der Gewinn- und Verlust rechnung mit 1,77 Millionen Marf gegenüber 230 000 Mart im Vor­jahre angegeben. Daraus ist zu ersehen, daß die Einführung von Landkraftmaschinen in unserer Landwirtschaft immerhin im letzten Jahr Fortschritte gemacht hat.

Kommunalbeamte und öffentliche Betriebe. Der Reichsbund der Kommunalbeamten und Angestellten Deutsch­ lands nahm auf seinem Bundestag in Danzig eine Entschließung an, die darauf verweist, daß die Ueberführung öffentlicher Betriebe in privatwirtschaftliche Gesellschaftsformen weder wirtschaftliche Vor­teile verbürge noch der Deffentlichkeit auf die Tarifgestaltung ge­nügenden Einfluß einräume. Die vorhandenen bureaukratischen Hemmungen bei den öffentlichen Betrieben ließen sich, so führt die Resolution weiter aus, durch angemessene Vollmachten der Betriebs­leitung und der Fachdeputationen durchaus beseitigen. Gefordert werden müsse ein beamtetes Personal, weil die Betriebe im Intereffe der Allgemeinheit zu verwalten sind. Die Beamten müßten für die besonderen Aufgaben ihres Berufes, insbesondere für den Dienst an der Allgemeinheit, geschult werden. Außerdem sei es angebracht, den Technifern genügenden Einfluß auf die Leitung des Betriebes zu sichern.

Kunstfeide- Konzentration in Holland . Entgegen den bisherigen Meldungen ist das Kunstseide- Aktienpaket der Breda , das sich im Besitz des verstorbenen Banfiers Löwenst ein befand, doch in die Hände des Enka- Konzerns übergegangen. Wie die Direktion der Enta hierzu mitteilt, bestehe der Zweck dieser Maßnahme darin, zur Förderung der Zusammenarbeit in der internationalen Kunstseide­industrie zunächst eine Zusammenarbeit zwischen den beiden führen­den holländischen Kunstjeidekonzernen herzustellen.

Desterreichs Außenhandel steigt. Der Wert der österreichischen Einfuhr betrug im Juli 1928 255,6 Millionen Schilling gegen 232 im Juli 1927. Der Wert der Ausfuhr stieg gegenüber Juli 1927 von 145,4 auf 164,5 Millionen Schilling. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres hat sich die Einfuhr gegenüber der ent­sprechenden Zeit des Vorjahres von 1632 auf 1805, und die Aus­wert ist, daß Deutschlands Anteil am österreichischen Außenhandel fuhr von 1078 auf 1236 Millionen Schilling erhöht. Bemerkens weiter gestiegen ist und an der Einfuhr wie an der Ausfuhr Deutschösterreichs mit rund 28 Proz. beteiligt ist.

Wiederbeginn der deutsch - tschechischen Handelsvertragsverhand­lungen. Die unterbrochenen deutsch - tschechischen Handelsvertrags­verhandlungen werden demnächst wieder aufgenommen. Die Ver­handlungen werden sich zunächst in der Hauptsache um eine Reihe von Industriezöllen und um den Hopfenzoll und das Schutzrecht für Hopfen bewegen. Bei der engen wirtschaftlichen Verknüpfung der beiden Nachbarländer wäre es dringend zu wünschen, daß der deutsch - tschechische Handelsvertag noch im Laufe dieses Jahres unter Dach und Fach gebracht wird.

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Eine neue Margarinefabrif im Westen. Der Margarine. trust( Jurgens- Ban den Bergh) wird in Herford eine neue Mar­garinefabrik errichten, die den Namen Westmarga führen soll.

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